Kann bitte mal jemand
das Stresskarussel anhalten?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Save the date: Informationsveranstaltung zur Beamtenversorgung im September in Fulda

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Dlh-Kreisverband Fulda, liebe interessierte Lehrkräfte,

am 26. September 2023 wird Herr Howorka vom Regierungspräsidium Kassel an der Ferdinand-Braun-Schule wieder eine Informationsveranstaltung zur Beamtenversorgung abhalten.

Wir freuen uns sehr, dass diese wieder in Präsenz stattfinden kann und bitten Sie darum, sich den Termin bereits vorzumerken.

Wir versprechen, dass es eine informative und bereichernde Infoveranstaltung werden wird. 👍🏻

Weitere Informationen folgen. ☝🏼

Sie wollen dabei sein? Dann schicken Sie uns eine Mail an oder eine DM über Facebook oder Instagram. 💻

Der dlh- und hphv-Kreisverband Schwalm-Eder begrüßte den Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium Dr. Manuel Lösel

von links: Boris Krüger (dlh- und hphv-Kreisverbandsvorsitzender Kassel), Dr. Manuel Lösel, Andreas Göbel (stellv. dlh-Kreisvorsitzender und hphv-Kreisvorsitzender Schwalm-Eder)

Auf Einladung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) und des Hessischen Philologenverbandes (hphv) unter der Leitung des Kreisvorsitzenden Andreas Göbel trafen sich am vergangenen Mittwoch zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer aus ganz Nordhessen in Fritzlar zu einem umfassenden Informationsaustausch mit dem Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, Dr. Manuel Lösel.

Beginnend mit einem kurzen Rückblick auf die Coronapandemie und die Darstellung der Maßnahmen des Hessischen Kultusministeriums zur Abfederung ihrer Auswirkungen im Schulbereich, die bewusst auch nach Abklingen der Pandemie fortgeführt würden, betonte der Staatssekretär anschließend die im Vergleich zu anderen Bundesländern gute Position Hessens bei der Lehrerversorgung. Hier zahle sich insbesondere die vorausschauende Planung Hessens aus, einem möglichen Lehrermangel durch geeignete Maßnahmen wie der Rückgewinnung von Pensionären oder Quereinsteigerprogrammen entgegenzuwirken.

In dem anschließenden sehr offenen und sachlichen Austausch waren die Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation im Schulbereich ein zentrales Thema. Dr. Lösel machte deutlich, dass diese Entwicklung auch die hessische Schulpolitik vor neue und große Herausforderungen stelle. Er erläuterte den hessischen Weg, Seiteneinsteiger zunächst intensiv sprachlich zu fördern, bevor sie in die Regelklassen wechseln.

Weitere aktuelle Themen der hessischen Schulpolitik wie die allgemeinen Arbeitsbedingungen der hessischen Lehrkräfte, die Einstellungs- und Besoldungssituation, die Attraktivität des Lehrerberufs und die Digitalisierung sowie die Bedeutung der dualen Ausbildung und der beruflichen Bildung wurden aus dem Publikum angesprochen und mit dem Gast intensiv diskutiert. Dabei nahm Dr. Lösel auch die Anregungen der Anwesenden dankbar auf.

Nach einer insgesamt fast zweistündigen, sehr interessanten und anregenden Diskussion bedankte sich Andreas Göbel bei Dr. Manuel Lösel für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Er schloss die gelungene Veranstaltung mit dem Wunsch, dass Dr. Manuel Lösel die Eindrücke und Anregungen der Lehrer mit nach Wiesbaden nehmen möge, damit sie auch dort Gehör finden.

Andreas Göbel

dlh-Ratgeber kompakt: Mehrarbeit – aktualisierte Fassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen im hessischen Schuldienst,

Herbert Grimme hat das Informationsblatt aus der Reihe der dlh-Ratgeber aktualisiert, da mit dem Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vom 16. Februar 2023 (GVBl. Nr. 7 vom 1.3.2022 Seite 102 ff.) u.a. die Sätze für die Mehrarbeitsvergütung angehoben worden. Die Neuregelung tritt zum 1.4.2023 in Kraft.

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an unseren Herbert für seinen unermüdlichen Einsatz!

Hier gibt es die Neufassung zum Download:

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023mitHervorhebungen

Durch Neuwahl des dlh-Kreisvorsitzes Fulda Weichenstellungen für die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahre vorgenommen

Am 08.02.2023 fand im Café Buntwerk Fulda die erste Kreisversammlung des dlh-Kreisverbands Fulda für das Jahr 2023 statt. Der Einladung folgten zahlreiche Mitglieder der drei Gliedverbände glb, hphv und VDL, sodass ein reger Austausch über die eigenen Verbandsgrenzen hinaus starten konnte.

Kerstin Jonas (VDL) und Maximilian Manns (hphv) berichteten zunächst über die Aktivitäten des Kreisverbands seit dem letzten Treffen und aus der Arbeit im Gesamtpersonalrat Fulda. Sie machten deutlich, dass die Arbeit der vergangenen vier Jahre gewinnbringend und positiv war. Weiterhin lobten sie die gute Zusammenarbeit in der dlh-Fraktion, in die sich alle Mitglieder engagiert einbringen würden.

Die beiden scheidenden Kreisvorsitzenden regten an, dass bei der Neuwahl des Kreisvorsitzes auch eine Stellvertretung sowie eine Kassiererin / ein Kassierer gewählt werden sollte, um die Kreisarbeit weiterhin so schlagkräftig fortführen zu können.

Zur dlh-Kreisvorsitzenden wurde Kerstin Jonas (VDL) wiedergewählt, ihre Stellvertretung übernimmt künftig Kristin Huke (glb), während Maximilian Manns (hphv) die Kreiskasse verwalten wird.

Gemeinsam mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen sammelte das Vorsitzenden-Team im Anschluss Ideen für gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen, die in den kommenden 12 Monaten umgesetzt werden sollen.

Kerstin Jonas

Einladung zur Kreisverbandssitzung mit Neuwahlen am 08.02.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Café Buntwerk Fulda

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Kreisverband Fulda,

pünktlich zum Beginn des neuen Jahres wünschen wir Ihnen und Euch einen guten Start in das selbige und laden Sie und Euch herzlich zu einer dlh-Kreisversammlung ein.

Da im Rahmen der Sitzung der Kreisvorsitz neu gewählt werden wird und zugleich auch ein Kreiskassierer / eine Kreiskassiererin gewählt werden soll, freuen wir uns über Ihr und Euer zahlreiches Erscheinen. Wir freuen uns auch, wenn Sie und Ihr ggf. für eine aktive Mitarbeit im dlh-Kreisverband zur Verfügung steht.

Zur Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellung der Anwesenden
  2. Bericht der dlh-Kreisvorsitzenden/Bericht aus dem GPRS Fulda
  3. Neuwahl des dlh-Kreisvorsitzes und einer dlh-Kreiskassiererin/eines dlh-Kreiskassierers
  4. Austausch über die künftige dlh-Arbeit auf Kreisebene (Erwartungen, Anliegen,Kommunikationsstruktur, gemeinsame Aktivitäten etc.)
  5. Terminvereinbarung für eine Kreisverbandssitzung in 2024
  6. Sonstiges

Herzliche Grüße von den noch amtierenden dlh-Kreisvorsitzenden

Kerstin Jonas und Maximilian Manns

dlh-Kreisverbandstreffen Fulda am 20.09.2022 von 16:30 bis 18:00 Uhr im Parkhotel Kolpinghaus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach zwei durch Corona geprägten Jahren laden wir Sie und Euch herzlich zu einer dlh- Kreisversammlung in der oben genannten Lokalität ein. Wir tagen von 16:30 bis 18:00 Uhr.

Zur Tagesordnung:

1. Begrüßung und Vorstellung der Anwesenden

2. Bericht der dlh-Kreisvorsitzenden über die Zeit seit der letzten Versammlung

3. Bericht aus dem GPRS Fulda

4. Bericht aus dem dlh auf Landesebene

5. Austausch über die künftige dlh-Arbeit auf Kreisebene (Erwartungen, Anliegen, Kommunikationsstruktur, gemeinsame Aktivitäten etc.)

6. Terminvereinbarung für eine Kreisverbandssitzung in 2023 – Neuwahl des dlh-Kreisvorsitzes

7. Sonstiges

Wir freuen uns über Ihr und Euer zahlreiches Erscheinen zur Versammlung und wünschen Ihnen und Euch bis dahin einen guten Start in das neue Schuljahr.

Herzliche Grüße von den dlh-Kreisvorsitzenden

Kerstin Jonas und Maximilian Manns

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule (HPRS) III – 2022

Corona und Schule – Rückkehr zum Normalbetrieb

Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.

Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.

Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.

Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.

Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.

In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).

Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.

Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.

Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS

Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.

Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.

Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen

Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.

Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.

Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.

Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.

Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 23.05.2022

Nachrichten-HPRS-dlh-III-2022-Natus

dlh-Landesvorsitzender zu Gast bei der CDU-Landtagsfraktion

Der neue dlh-Landesvorsitzende Peter Natus besuchte am 11.05.2022 die CDU-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag. Begleitet wurde er dabei von Annabel Fee, die bis Mitte März als dlh- Landesvorsitzende fungierte.

Über eine Stunde lang nahmen sich die Abgeordneten Zeit, um mit den beiden Vertretern des Deutschen Lehrerverbandes Hessen die aktuellen schulpolitischen Entwicklungen und Herausforderungen zu thematisieren.

Das Thema „Corona und Schule“ und die damit einhergehenden Folgen für den Schulbetrieb wurden im ersten Teil des Gespräches ausführlich diskutiert. Im zweiten Teil wurde der Ukraine-Krieg ins Zentrum der Betrachtungen gerückt und über die Beschulung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen gesprochen.

dlh-Natus-Besuch CDU-Landtagsfraktion-11.05.2022

 

Das Bild zeigt von links nach rechts: Dr. Horst Falk (MdL, Bildungspolitischer Sprecher), Jan- Wilhelm Pohlmann (MdL), Sabine Bächle-Scholz (MdL), Peter Natus (dlh-Landesvorsitzender), Annabel Fee (ehemalige dlh-Landesvorsitzende), Claudia Ravensburg (MdL), Joachim Veyhelmann (MdL) und Frank Steinraths (MdL).

dlh-Ratgeber kompakt – Mehrarbeit durch Lehrkräfte

 Die gesetzliche Grundlage – Hessisches Beamtengesetz § 61 

Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus bean-sprucht, so ist ihnen innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit zu kürzen. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstli-chen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte Mehrarbeitsvergütung nach § 50 des Hessischen Besoldungsgesetzes erhalten. 

Die Ausführung – Auszug aus der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergü-tung und Rufbereitschaftsabgeltung vom 11. Mai 2022 (GVBl. S.262), zuletzt geändert durch die Artikel 13, 15 und 16 des Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versor-gung in Hessen im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 102) – gültig ab 1. April 2023) 

§ 1 Bereiche 

(1) Beamtinnen und Beamten kann in den Fällen des S 61 Satz 4 des Hessischen Beamtengesetzes für ihre Mehrarbeit eine Vergütung gewährt werden, soweit 

1. sie im … 

c) Schuldienst als Lehrerin oder Lehrer tätig sind oder … 

§ 2 Berechnung der Mehrarbeitsstunden 

(1) Als Mehrarbeitsstunde gilt eine Zeitstunde, für Lehrkräfte eine Unterrichtsstunde. Hiervon abweichend wird eine Stunde Dienst in Bereitschaft entsprechend dem Umfang der durchschnittlich anfallenden tat-sächlichen Inanspruchnahme pauschal berücksichtigt. 

(2) Bei Mehrarbeit im Schuldienst gelten drei Unterrichtsstunden im Kalendermonat als fünf Mehrarbeits-stunden im Sinne des S 61 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes. 

 

 § 3 Höhe der Mehrarbeitsvergütung 

… (2) Abweichend von Abs. 1 Satz 1 beträgt die Mehrarbeitsvergütung je Unterrichtsstunde bei Beamtin-nen und Beamten im Schuldienst für Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern 

1. des gehobenen Dienstes, soweit sie nicht unter Nr. 2 und 3 fallen, 21,19 Euro (ab 1.8.2023 21,59 Euro, ab 1.1.2024 22,24 Euro), 

2. des gehobenen Dienstes in Laufbahnen, deren Eingangsämter mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet sind, und des höheren Dienstes an Grundschulen 26,24 Euro (ab 1.1.2023 26,74 Euro, ab 1.1.2024 27,54 Euro), 

3. des gehobenen Dienstes in Laufbahnen, deren Eingangsämter der Besoldungsgruppe A 13 zuge-ordnet sind, und des höheren Dienstes an Förder-, Haupt- und Realschulen 31,15 Euro (ab 1.8.2023 31,74 Euro, ab 1.1.2024 32,69 Euro), 

4. des höheren Dienstes an Gymnasien und an beruflichen Schulen 36,38 Euro (ab 1.8.2023 37,07 Euro, ab 1.1.2024 38,18 Euro). 

Das Gleiche gilt für Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit der Maßgabe, dass an die Stelle des jeweiligen Lehramtes die entsprechende für den staatlichen Schuldienst erworbene Lehrbefähigung tritt. 

(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 erhalten teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte bis zum Errei-chen der regelmäßigen Arbeitszeit der entsprechend vollzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten je zu-sätzlicher Stunde oder Unterrichtsstunde Mehrarbeitsvergütung in Höhe des auf eine Stunde oder Unter-richtsstunde entfallenden Anteils der Besoldung von entsprechend vollzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten. 

 

 Zusammengestellt von StD i.R. Herbert Grimme, Autor der Erlasssammlung DLH-Ratgeber 

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023mitHervorhebungen

Neuer dlh-Landesvorsitzender Peter Natus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der dlh hat seit letztem Mittwoch einen neuen Landesvorsitzenden. Annabel Fee übergab ihr Amt im Rahmen einer Landesleitungssitzung an Peter Natus, der künftig der Ansprechpartner im dlh sein wird.

Sie erreichen ihn über folgende Wege:

0151-55242000

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II – 2022

Corona-Lockerungen im Schulalltag

Immer noch sind die Corona-Maßnahmen im Schulbereich und die damit verbundenen Auswirkungen im Schulalltag der zentrale Tagesordnungspunkt auf jeder Hauptpersonalratssitzung. Seit den letzten HRRLL-Nachrichten Mitte Januar gab es mehrere Maßnahmen, die alle ausführlich im Gremium – zusammen mit Vertretern der Dienststelle – erörtert wurden.

Seit Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird an den Schulen ein neuer Antigen-Selbsttest eingesetzt. Problematisch ist aus Sicht der dlh-Fraktion bzw. des Hauptpersonalrates die Tastsache, dass dieser neue Test eines anderen Herstellers („COVID-19 Antigen Rapid Test Kit (Swab)“ der Firma Safecare Biotech) laut der vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-COV-2-Antigenschnelltests des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 31.01.2022 eine deutlich geringere Sensitivität als der Vorgängertest („CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test“ der Firma Siemens Healthineers) aufweist. Bei hoher Viruslast wurden mit Hilfe des Tests von Siemens 87% der Infektionen aufgedeckt. Das neue Produkt von Safecare Biotech entdeckte im Test des PEI nur 60,9% der Infektionen mit hoher Viruslast. Die Gesamtsensitivität weicht um 14% ab (76% Siemens und 62% Safecare Biotech). Es kann demzufolge davon ausgegangen werden, dass deswegen zukünftig weniger Tests positiv ausfallen und Corona-Infektionen erst später erkannt werden, was zweifelsohne suboptimal ist, wenn es darum geht Infektionen frühzeitig zu erkennen und größere Ausbrüche im Klassenverband zu verhindern.

Erfreulich hingegen ist, dass jetzt auch „Lolli- und Spuck-Tests“ beschafft und verwendet werden können, wenn bei Schülerinnen und Schülern der in der Schule verwendete Test, bei dem ein Nasenabstrich mittels Wattestäbchen erfolgt, aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dies hatte der HPRLL bereits seit längerem gefordert.

Momentan werden die Corona-Maßnahmen in allen Bereichen, etwa bei Veranstaltungen, im Sportsektor, in Restaurants und im Einzelhandel, sehr stark zurückgefahren und entsprechende Lockerungen, beispielsweise gilt in Hessen in der Gastronomie seit dem 04. März nur noch die 3G-Regel und nicht mehr 2G+, vorgenommen. Von dieser allgemeinen Entwicklung werden Hessens Schulen nicht ausgenommen, wobei dahingehend argumentiert wird, dass – wenn man in allen Bereichen des täglichen Lebens Corona-Maßnahmen abbaut und nur noch sehr wenige Einschränkungen zum Tragen kommen – man die Schüler(innen) von dieser Entwicklung nicht ausschließen dürfe, zumal man gerade ihnen in den letzten beiden Pandemie-Jahren sehr viel abverlangt habe. Diese Argumentation ist nach Einschätzung der dlh-Fraktion grundsätzlich nachvollziehbar. Alle Schüler(innen) und Lehrkräfte sehnen sich nach Lockerungen und wünschen sich endlich wieder einen „normalen“ Schulalltag ohne Maskentragen, regelmäßiges Testen und Abstandsregeln, davon kann ausgegangen werden.

Das Land Hessen hat entschieden, dass ab dem 07. März in den Schulen die Schüler(innen) am Sitzplatz keine Maske mehr tragen müssen. Die dlh-Fraktion sieht dies allerdings sehr kritisch und glaubt, dass man hier ein zu hohes Risiko eingeht, zumal die hessenweite 7-Tage-Inzidenz am 07. März 919,8 (Wiesbaden: 1.070,3) betrug, also immer noch sehr hoch war, und momentan die Corona-Infektionszahlen sowohl in Hessen als auch bundesweit wieder ansteigen. Mit Blick auf die anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien ist diese schulpolitische Entscheidung noch weniger nachvollziehbar. Wenn es in einer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt, wird die gesamte Lerngruppe seit dem 22. Februar nur noch 7 Tage lang täglich getestet, vorher waren es 14 Tage. Diese Verkürzung ist wohl vom epidemiologischen Standpunkt her grundsätzlich vertretbar. Die dlh-Fraktion hofft, dass die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Infektionszahlen innerhalb der Schüler- und Lehrerschaft führen wird und alle anstehenden Abschlussprüfungen an Hessens Schulen ohne größere Probleme durchgeführt werden können.

 

Ukraine-Krieg – neue Herausforderungen für die Schulen

Der Ukraine-Krieg, der am 24. Februar begann und eine Zäsur der europäischen Nachkriegs- und Friedensordnung darstellt, stellt die hessischen Schulen, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schülerschaft vor neuen Herausforderungen. Lehrkräfte versuchen mit ihren Klassen die Ereignisse einzuordnen und die möglichen Ursachen und Folgen des Krieges zu thematisieren. Sehr viele Lehrer(innen) wollen gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern den Menschen in der Ukraine und den Geflüchteten aus der Ukraine helfen, sie organisieren Hilfsgüter und sammeln Spenden.

Neben der Corona-Pandemie, die seit über zwei Jahren den Schüler(innen) sehr viel abverlangt und in vielen Fällen zu einer mentalen und psychischen Überlastung führen kann, kommt jetzt ein zusätzliches Belastungsmoment hinzu, die durch den Ukraine-Krieg erzeugte Verunsicherung und Betroffenheit und die damit einhergehenden (Zukunfts-)Ängste. Des Weiteren kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass sehr viele aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche zukünftig Hessens Schulen besuchen werden. Man geht davon aus, dass es deutlich mehr Flüchtlinge geben wird als in den Jahren 2015/16.

In den kommenden Wochen, Monaten und Jahren musss sichergestellt werden, dass diese Schüler(innen), die in vielen Fällen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse stark traumatisiert sind, adäquat beschult und psychologisch betreut werden können. Die dlh-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass die Hessische Landesregierung rsp. das Hessische Kultusministerium umgehend auf die schon jetzt absehbaren zusätzlichen Herausforderungen und Aufgaben, die Hessens Schulen in Folge des Ukraine-Krieges und des dadurch ausgelösten Flüchtlingsstroms bewältigen werden müssen, reagieren und den Schulen zeitnah zusätzliche personelle Ressourcen und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss.

 

Verdoppelung der Kostenobergrenzen für Schulfahrten und Schulwanderungen

Seit dem 2. Februar 2022 betragen die Kostenobergrenzen für Fahrten im Inland 300 EUR, bei langfristiger Ansparung 600 EUR. Auslandsfahrten dürfen künftig bis zu 450 EUR kosten, bei langfristiger Ansparung bis zu 900 EUR. In den vergangenen Jahren wurde es für die Lehrkräfte immer problematischer Klassenfahrten zu planen, weil die seit 2009 gültigen Kostenobergrenzen immer schwerer einzuhalten waren. Mit Blick auf die allgemeinen Preissteigerungen und Inflationsentwicklung der letzten Jahre ist diese Erhöhung nach Einschätzung der dlh-Fraktion nachvollziehbar und auch begrüßenswert, zumal dadurch auch eine langjährige Forderung vieler Lehrkräfte erfüllt wird. Die Schulen bzw. die Lehrkräfte sollen sich bei der Planung von Schulfahrten an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder der volljährigen Schüler(innen) orientieren, d.h. natürlich, dass der Maximalbetrag nicht immer ausgeschöpft werden soll und kann, jedoch den Lehrkräften nun ein größerer, der Realität angepasster Finanzrahmen bei der Planung von Fahrten eingeräumt wird.

Noch nicht zufriedenstellend geregelt ist, so der Standpunkt der dlh-Fraktion, der Themenkomplex „Kosten, die den Lehrkräften im Kontext von Schulfahrten entstehen“.  Hier sollten zukünftig endlich die real angefallenen Kosten immer in vollem Umfang vom Land Hessen übernommen werden. Die derzeitige Regelung sieht zwar Tagespauschalen vor, die allerdings sehr niedrig angesetzt sind, so dass die Lehrkräfte oftmals einen Teil ihrer Dienstreise selbst finanzieren müssen, eine Praxis, die es bei anderen Landesbeamten so nicht gibt.

Der Erlass vom 7. Dezember 2009 (Schulwanderungen und Schulfahrten), in der schulischen Praxis auch Wander- und Fahrtenerlass genannt, wird momentan überarbeitet und wird wohl frühstens am 01. Februar 2023 in Kraft treten. Die Verdoppelung der Kostenobergrenzen Anfang Februar 2022 ist eine Vorgriffsregelung. Aller Voraussicht nach wird es in den nächsten Monaten im Hauptpersonalrat ein formales Beteiligungsverfahren geben. Hier wird sich die dlh-Fraktion natürlich dafür einsetzen, dass die oben skizzierten Missstände im Zusammenhang mit den anfallenden Kosten für die Lehrkräfte ein Ende finden.

 

Dienstliche Endgeräte – Planungen des Hessischen Kultusministeriums

Seit mehreren Monaten können hessische Lehrkräfte mit dienstlichen Leihgeräten, Tablets und Laptops, arbeiten und mit diesen ihren Unterricht durchführen, vor- und nachbereiten. Die Planungen des Hessischen Kultusministeriums hinsichtlich des Übergangs von den dienstlichen Leihgeräten zu den dienstlichen Endgeräten laufen bereits. Wenn der Digitalpakt 2024 ausläuft, soll es einen nahtlosen Übergang geben. Nach derzeitigem Planungsstand ist beabsichtigt, dass alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte bis Ende 2025 ein entsprechendes Endgerät erhalten. Die dlh-Fraktion begrüßt, dass das HKM schon frühzeitig konkrete Planungen vornimmt und auch sicherstellen möchte, dass die Endgeräte im Schulalltag von den Lehrkräften gut eingesetzt werden können und auch die Programme und Anwendungen zur Verfügung gestellt werden sollen, die an der jeweiligen Schulform gebraucht werden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Die dlh-Fraktion wird weiterhin deutliche Verbesserungen und eine konkrete Unterstützung der Schulen im Kontext der Digitalisierungsoffensive des Landes einfordern. Ohne die Bereitstellung personeller Ressourcen, etwa durch die Gewinnung und Einstellung von zusätzlichem IT-Personal, welches sich um die Wartung und den Support der Geräte vor Ort in den Schulen kümmern kann, wird der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub an Hessens Schulen – dies ist zu befürchten – nicht nachhaltig sein.

 

Der dlh – drei Verbände vertreten Ihre Interessen

Im Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh) arbeiten drei Verbände, der hphv (Hessischer Philologenverband – DIE Gewerkschaft der Gymnasiallehrkräfte), der GLB (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen) und der VDL (Verband der Lehrer Hessen), gemeinsam daran, die Interessen der hessischen Lehrkräfte aller Schulformen auf Gesamt- und Hauptpersonalratsebene adäquat zu vertreten und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat, Annabel Fee (hphv), Roselinde Kodym (glb), Tina Horneff (VDL, Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin), Jasmin Richter (VDL), Peter Natus (hphv) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker), freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Nachrichten-HPRLL-dlh-II-2022

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 14.03.2022

Dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat 1-2022

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I – 2022

 

Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Das Hauptziel des Hessischen Kultusministeriums besteht darin, die Schulen offen zu halten und

einen Regelbetrieb zu erm glichen. Mit einer Reihe von Maßnahmen, die alle seit Beginn des

Schuljahres 21/22 ausführlich im Hauptpersonalrat erörtert wurden, soll dieses Ziel realisiert

werden: mehrmaliges verbindliches Testen der ungeimpften Schüler(innen) und Lehrkräfte pro

Woche, freiwilliges Testen der Geimpften und Geboosterten, Präventionswochen, detaillierte

Hygienepläne, spezielle Quarantäne- und Isolationsregeln,Vorgaben für schulische Veranstaltungen,

Elternabende und Klassenfahrten, Maskenpflicht am Sitzplatz und im Schulgebäude, regelmäßiges

Lüften und mobile Luftfiltergeräte im Klassenraum.

Der dlh sieht durchaus, dass das Kultusministerium sich sehr darum bemüht, die Schulen in Corona-

Zeiten bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts zu unterstützen und eine Rückkehr zum

Distanzunterricht zu verhindern.

Allerdings werden nicht alle Maßnahmen immer konsequent genug umgesetzt. Die Einführung des

Schüler-Testheftes und der damit verbundene zusätzliche Mehraufwand für die Schulen rsp.

Lehrkräfte sorgten in vielen Kollegien für Unmut. Außerdem sollte hierbei bedacht werden, dass

durch solche Maßnahmen auch immer wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Die Tests finden

immer in der 1. Stunde statt, so dass immer dieselben Fächer davon betroffen sind. Wenn es dann

zufällig ein Fach trifft, welches nur zwei Wochenstunden unterrichtet wird, erzeugt dies bei der

Lehrkraft keinen unerheblichen Stress, weil so der vorgegebene Unterrichtsstoff nur schwerlich

vermittelt werden kann, weil permanent Unterrichtszeit durch Corona-Maßnahmen gebunden wird.

Das Schüler-Testheft soll den Schülern und Eltern im Alltag eine Erleichterung bringen, weil die

dokumentierten schulischen Tests auch in der Freizeit und an Wochenenden als aktueller Corona-

Negativnachweis gelten und so beispielsweise problemlos einen Kinobesuch ermöglicht werden

kann. Solange der Unterricht regulär läuft und ein Schüler regelmäßig in der Schule getestet wird,

ist eine solche Regelung aus Sicht des dlh grundsätzlich akzeptabel. Was allerdings höchst

bedenklich ist, ist die Tatsache, dass das Schüler-Testheft auch in den Schulferien als aktueller

Corona-Negativnachweis gilt. Diese Regelung, die aus epidemiologischer und virologischer Sicht

einem Blindflug gleichkommt, hat die dlh-Fraktion bereits vor den Herbstferien und dann wieder

vor den Weihnachtsferien, als bereits die hoch ansteckende Omikron-Variante im Anflug war, scharf

kritisiert. Das Kultusministerium hat auf die Kritik in der Form reagiert, dass man den Schülerinnen

und Schülern empfohlen hat während der Weihnachtsferien zusätzlich die kostenlosen Bürgertests

in Anspruch zu nehmen, wenn man Freizeitangebote wahrnehmen möchte.

Nach den Weihnachtsferien haben die hessischen Schulen – trotz teilweise sehr hoher Inzidenzen

von über 500 und mehreren Hotspot-Regionen (Fulda, Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden,

Offenbach, Hochtaunuskreis) – ihren regulären Schulbetrieb in Präsenzform aufgenommen, wobei

u. a. folgende Regelungen zum Tragen kamen: Maskenpflicht in den Schulgebäuden und im

Unterricht, Schüler(innen) ohne Impf- und Genesenenstatus müssen sich dreimal pro Woche testen

(Dokumentation im Testheft), der aktuelle Hygieneplan des Kultusministeriums vom 08.11.2021,

ein- bis zweimaliges Stoßlüften pro Unterrichtsstunde.

Ob die Schulen nach derzeitigem Stand der Pandemielage und dem rasanten Anstieg der Corona-

Fallzahlen dauerhaft Präsenzunterricht im Regelbetrieb anbieten können, bleibt abzuwarten. Die

Schüler(innen), die Eltern und die Lehrkräfte wollen den Regelbetrieb und keine Rückkehr zum

Distanzunterricht, davon ist auszugehen. Der dlh möchte auch den Regelbetrieb, allerdings nicht um

jeden Preis. Der Gesundheitsschutz der Schüler(innen), der Lehrkräfte, des weiteren schulischen

Personals und des jeweiligen familiären Umfeldes sollte noch stärker in den Fokus der Schulpolitik

rücken. Momentan bewegt sich die hessische Schulpolitik – so die Einschätzung der dlh-Fraktion –

auf einem sehr schmalen Grat, wobei der Gesundheitsschutz und die politische Setzung (Die

Schulen müssen offen bleiben!) miteinander konkurrieren. Denkbar wäre auch gewesen, dass man

in den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien in der Schule täglich einen Test durchführt,

um so ein genaueres Bild über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen und auf diese

Weise noch mehr Sicherheit und valide Fallzahlen zu bekommen, um dann adäquat mit den

entsprechenden schulpolitischen Maßnahmen auf die Omikron-Welle reagieren zu können.

 

Ministergespräch im HRPLL

Mitte Dezember fand das alljährliche Ministergespräch im Hauptpersonalrat statt. Über zwei

Stunden lang konnte der HPRLL alle relevanten schulpolitischen Themen mit Hessens

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erörtern. Hier wurden die schulpolitischen Neuerungen,

die es 2021 gab und immer noch in hohem Maße von Corona geprägt wurden, ebenso diskutiert wie

die möglichen Entwicklungen und Vorhaben, die 2022 schulpolitisch anstehen.

Folgende zentrale Themenfelder wurden u. a. angesprochen: die Zusammenarbeit zwischen

Kultusministerium und HPRLL unter Corona-Bedingungen, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte

(Arbeitszeit, Gesundheitsschutz), das Förder-/Kompensationsprogramm „Löwenstark“, das

Hessische Lehrkräftebildungsgesetz und die Digitalisierung (dienstliche E-Mail-Adressen, ESZ:

Einheitlicher Schulzugang, „Schul-ID Hessen“).

Der HPRLL ging ausführlich auf die enorme Belastung, die durch das Unterrichten unter Corona-

Bedingungen (Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften des Klassenraumes) und zusätzlicher Aufgaben

(Durchführung und Dokumentation der Schülertests) noch weiter gesteigert wurde, ein, wobei die

Bereitstellung angemessener Ressourcen für den Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft, aber

auch eine deutliche Entlastung der Lehrkräfte, etwa durch die Reduzierung der Pflichtstunden,

gefordert wurden. Der HPRLL unterstrich, dass die Kollegien und Schulleitungen am Limit arbeiten

und hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Mit einer Reduzierung der Pflichtstunden, dies wurde in den Ausführungen des Ministers deutlich,

ist wegen der hohen Kosten und des zusätzlichen Lehrerstellen-Bedarfs nicht zu rechnen, allerdings

betonte er, dass man die Schulen und Lehrkräfte gezielt unterstützen und so ein Stück weit entlasten

möchte, etwa durch das „Löwenstark“-Programm, welches auf zwei Jahre hin bis 2023 angelegt ist,

wobei eine mögliche Verlängerung des Programms denkbar sei. In diesem Kontext verwies der

Minister darauf, dass der Bildungsetat in Hessen 2022 um 230 Millionen Euro steigt und man so

auch Programme wie „Löwenstark“ finanzieren könne. Die unterrichtsbegleitende Unterstützung

durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) wurde auch thematisiert. Der Kultusminister

unterstrich, dass es in Hessen 1000 UBUS-Stellen gibt und man diesen Bereich noch weiter

ausbauen wolle. Auch die Aspekte „Verwaltungskräfte“ und „IT-Support-Programm“ wurden als

mögliche Entlastungsmomente für die Lehrkräfte angesprochen. Das Ziel sei es, so der Minister,

möglichst viele Kräfte für unterrichtsfremde Aufgaben zu organisieren, um auf diese Weise die

Lehrkräfte zu entlasten.

Nach Einschätzung des dlh sind die Schulklassen in Hessen immer noch in zu vielen Fällen viel zu

groß. Eine deutliche Herabsetzung des Klassenteilers wäre dringend geboten, um der Heterogenität

der Schülerschaft gerecht zu werden und den individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schüler

besser abzusichern. Im Rahmen des Ministergespräches wurden explizit auch die Klassengrößen im

Grundschulbereich angesprochen. Laut Koalitionsvertrag war beabsichtigt, den Klassenteiler an

Grundschulen abzusenken. Momentan liegt er bei 25 Schüler(innen). Anfang September 2021

konnte man der Presse entnehmen, dass das Ministerium derzeit nicht beabsichtigt, dieses Ziel des

Koalitionsvertrags weiter zu verfolgen. Der HPRLL fragte nach, ob man sich von diesem Vorhaben

verabschiedet habe. Der Kultusminister unterstrich, dass man an dem Ziel festhalte und man

eventuell noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt in diese Richtung, kleinere

Grundschulklassen, gehen werde.

Es bleibt festzuhalten, dass das Gespräch sehr konstruktiv war, man zwar an der ein oder anderen

Stelle eine andere Einschätzung hatte, was jedoch bei den unterschiedlichen Rollenverteilungen,

Kultusminister und Personalvertretung, nicht wirklich verwundert, aber trotzdem den gemeinsamen

Konsens suchte. Der dlh wird auch weiterhin versuchen, immer wieder die Situation an Hessens

Schulen deutlich zu beschreiben, auf Problemfelder hinzuweisen und Verbesserungen in puncto

Arbeitsbedingungen einzufordern, nicht nur in Pandemie-Zeiten.

 

Die dlh-Fraktion im HPRLL

Auch in diesem Jahr wird sich die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat für die Belange der hessischen

Lehrkräfte einsetzen. Der dlh-Fraktion gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an:

Annabel Fee (hphv, Fraktionsvorsitzende, Fachgebiet: Gymnasiale Bildung),

Roselinde Kodym (glb, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Fachgebiet: Berufliche Bildung),

Tina Horneff (VDL, Gewerkschaftsbeauftragte, 1. Nachrückerin, Fachgebiet: Haupt- und Realschule, Gesamtschule),

Jasmin Richter (VDL, Fachgebiet: Grundschule),

Peter Natus (hphv, Fachgebiet: Gymnasiale Bildung) und

Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker, Fachgebiet: Haupt- und Realschule, Mittelstufenschule).

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Themen haben, die aus Ihrer Sicht für die Arbeit im Hauptpersonalrat von Relevanz sein könnten, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

 

Neujahrswünsche

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) wünscht allen Kolleginnen und Kollegen an Hessens

Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hessischen Kultusministeriums und der

Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allem auch ein gesundes Jahr 2022.

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 17.01.2022

 

Nachrichten-HPRLL-dlh-I-22-Natus

Das Team im Gesamtpersonalrat Kassel stellt sich vor

Die dlh-Fraktion im GPRS Kassel auf dem Personalrätetreffen in der Max-Eyth-Schule in Kassel am 28. September 2022

Seit Mai 2021 arbeitet die dlh-Fraktion im Gesamtpersonalrat Kassel in folgender Besetzung:

Boris Krüger (hphv)

Fraktionsvorsitzender

Gymnasium Albert-Schweitzer-Schule Kassel

E-Mail:

Fachgebiet: Gymnasien

Bärbel Marx-Preißler (VDL)

Stellv. Fraktionsvorsitzende

Pestalozzischule

E-Mail:

Fachgebiete: Grundschulen, Förderschulen, BFZ

Dr. Angela Schröder (hphv)

Referentin im PR-Fortbildungsteam Nord

Friedrichsgymnasium

E-Mail:

Fachgebiet: Gymnasien

Klaus Grün (GLB)

Max-Eyth-Schule

E-Mail:

Fachgebiet: Berufliche Schulen

Jürgen Blaß (VDL)

Luisenschule

E-Mail:

Fachgebiete: Realschulen, Gesamtschulen

Information: Keine dlh-Taschenkalender für das Jahr 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahrzehnten waren sie ein Druckerzeugnis für den Geldbeutel: die dlh-Taschenkalender. Aufgrund Corona, Umstrukturierungen innerhalb der dlh-Landesleitung, einem stärkeren Ausbau der Digitalisierung und den zahlreichen wichtigeren Themen in unserem schulischen und verbandsinternen Alltag haben wir uns dazu entschieden, für das kommende Kalenderjahr keine Taschenkalender drucken zu lassen. Wir bitten um Verständnis!

Herzliche Grüße aus der dlh-Landesleitung

Sie möchten den „dlh-newsletter Schule und Corona“ abonnieren? Dann sind Sie HIER richtig!

Unser dlh-Kreisvorsitzender Kassel Boris Krüger erstellt 1-2 Mal wöchentlich einen Newsletter rundum die Themen Schule und Corona mit wissenswerten Informationen für den beruflichen Alltag.

Sie möchten den Newsletter erhalten? Dann schreiben Sie eine Mail mit dem Betreff „Newsletter Anmeldung“ an:

Der dlh bedankt sich für das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler – gute Wahlergebnisse in 2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona hat uns über ein Jahr auf Trapp gehalten und uns die Vorbereitungen der Personalratswahlen 2021 nicht unbedingt leichter gemacht. Schulschließungen, Wechsel- und Distanzunterricht erschwerten uns, aber auch den anderen Verbänden und Gewerkschaften erheblich den Wahlkampf. Die Wahlbeteiligung fiel hessenweit sehr unterschiedlich aus, teilweise waren örtliche Wahlvorstände überfordert mit der rechtzeitigen Übermittlung von Briefwahlunterlagen. An einigen Schulen wurde sogar nur der örtliche Personalrat gewählt, weil Wahlunterlagen fehlten und nicht rechtzeitig eingefordert wurden.

Kurzum: Die Bedingungen waren wie das Wetter im Mai – wechselhaft.

Umso erfreulicher sind die hessenweiten Ergebnisse, die der dlh erzielen konnte. Denn alle Sitze in den GPRLL- und im HPRLL-Gremium konnten gehalten und zum Teil auch Sitze dazu gewonnen werden.

Nachfolgende dlh-Kreisverbände konnten ihre Wahlergebnisse im Vergleich zu 2016 besonders verbessern:

  1. Kreisverband Rheingau-Taunus / Wiesbaden –> +6,8%
  2. Kreisverband Kassel –> +5,3%
  3. Kreisverband Marburg-Biedenkopf –> +3,9%
  4. Kreisverband Groß-Gerau / Main-Taunus –> +3,7%
  5. Kreisverband Main-Kinzig –> +3,6%

Glückwünsche gehen an den GPRLL Bergstraße-Odenwald. Dort wurde Volker Weigand zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und wird die Interessen des dlh verstärkt vertreten können.

Bedauerlicherweise konnte im GPRLL Fulda trotz prozentualer Zugewinne der Vorsitz im Gremium nicht erneut übernommen werden, da die prozentualen Verluste des Kooperationspartners VBE zu einem Sitzverlust des VBE führten. Erfreulich ist jedoch, dass der dlh mit Kerstin Jonas im GPRLL Fulda eine stellvertretende Vorsitzende erzielen konnte.

 

Quelle für die prozentualen Angaben für 2021:

https://www.gew-hessen-personalratswahlen.de/fileadmin/user_upload/aktuell/PR-Wahl-2021-HLZ-6-2021_auswertung.pdf

Vergleichszahlen zu den Sitzen nach der Wahl 2016:

Auswertung der Wahlergebnisse von Edith Krippner-Grimme und Herbert Grimme

Der dlh-Kreisverband Kassel sagt DANKE für die erfolgreichen Personalratswahlen 2021

Toller Erfolg für den dlh bei den Wahlen zum Gesamtpersonalrat Kassel:

Prozente hinzugewonnen und Sitzzahl verteidigt

Sehr zufrieden ist Boris Krüger als Vorsitzender des dlh-Kreisverbandes Kassel mit dem Ausgang der Wahlen zum Gesamtpersonalrat (GPRLL) für den Landkreis und die Stadt Kassel. Obwohl wegen der hohen Inzidenzwerte überall Distanzunterricht angeordnet war und dadurch die Wahlbeteiligung auf 72,13% gesunken ist, konnte der dlh 5,3% an Stimmen in der Gruppe der Beamten hinzugewinnen und kommt dort nun auf 26,5%. Der Stimmengewinn reichte leider nicht für einen weiteren Sitz, da gegenüber den letzten Wahlen 2016 ein GPRLL-Sitz von der Gruppe der Beamten an die Gruppe der Arbeitnehmer gegangen war, so dass mehr Stimmen nötig waren, um einen Sitz in der Beamten-Gruppe zu erlangen. Leider fehlten dem dlh-Kandidaten für die Arbeitnehmerliste, Björn Gerhards, am Ende 3%, um einen Sitz in der Arbeitnehmer-Gruppe zu gewinnen. „Das wäre das Sahnehäubchen auf unserem Wahltorte gewesen“, meint Boris Krüger nicht ohne Humor. „Aber wir brauchen uns auch so mit unserem Ergebnis  nicht zu verstecken.“

Denn der Kasseler dlh hat mit die höchsten Stimmgewinne in ganz Hessen erzielt und liegt auch bei den Schulen mit den besten Stimmergebnissen weit vorne unter allen dlh-Kreisen. Am besten hat er an der Elbetal-Grundschule in Naumburg mit 88,9% abgeschnitten, was 8 von 9 Stimmen bedeutet. Bei den Schulen über 10 Lehrkräften liegt Boris Krügers eigene Schule, die Albert-Schweitzer-Schule Kassel, mit 86,5% (64 von 74 Stimmen) an der Spitze. Weitere sehr gute Ergebnisse erzielte der dlh an den folgenden Schulen (mit * gekennzeichnete haben weniger als 10 Lehrkräfte):

  • 75% Geschwister-Scholl-Grundschule Fuldatal*
  • 60% Schäferland-Grundschule Helsa
  • 57,1% Friedrichsgymnasium Kassel
  • 54,5% Grundschule Am Warteberg Kassel
  • 50,0% Pestalozzischule Kassel (FöS)
  • 50,0% Grundschule Hofgeismar-Hümme*
  • 48,4% Albert-Schweitzer-Schule Hofgeismar (Gym)
  • 47,8% Luisenschule (RS)
  • 46,0% May-Eyth-Schule (BS)

Während an den anderen Schulformen der Erfolg des dlh darauf zurückzuführen ist, dass dort Personen unterrichten, die auf der Liste weit vorne standen, kam der Erfolg an den Grundschulen sehr überraschend. Überhaupt hat sich der dlh an dieser Schulform deutlich verbessert und der GEW viele Stimmen abgenommen. Es gibt nur noch 10 Grundschulen, an denen der dlh gar keine Stimme bekommen hat. 2016 waren dies noch 25 und 2021 sogar 41 Schulen. Über die Gründe des Erfolgs lässt sich nur spekulieren: Entweder  war es die Unzufriedenheit mit der Politik der an den Grundschulen traditionell starken GEW oder die starke Präsenz des dlh und insbesondere ihres Kreisvorsitzenden Boris Krüger im HR und in der HNA.

Bei den meisten anderen Schulformen konnte der dlh wie in den letzten Jahren seinen Stimmanteil steigern. Bei den Gymnasien liegt dieser nun im Schnitt bei 43,68%, was ein Plus von 9,66% gegenüber 2016 ist (34,02%). Bei den beruflichen Schulen ging der Stimmanteil leicht um 1,42% auf 25,57% zurück (2016: 26,99%). Hier dürfte eine Rolle gespielt haben, dass die GEW die beiden ersten Plätze auf der Beamten-Liste mit Lehrkräften von beruflichen Schulen besetzt hatte. An der Luisenschule, der einzig verbliebenen Realschule in Kassel, konnte Jürgen Blaß (Listenplatz Nr. 4 bei den Beamten) das Ergebnis des dlh von 36,8% 2016 um sagenhafte 11,0% auf 47,8% steigern. Bei den Kooperativen Gesamtschulen stieg der Stimmenanteil von 21,64% 2016 auf 25,59% (+ 3,95%). Bei den Förderschulen schließlich konnte der dlh quasi sein Ergebnis von 2016 halten: damals waren es 28,1%, diesmal 27,9% (-0,2%).

Der dlh-Fraktion im neuen Gesamtpersonalrat Kassel gehören an:

Boris Krüger (Vorsitzender der Fraktion, Albert-Schweitzer-Schule Kassel)

Bärbel Marx-Preißler (stellv. Vorsitzende der Fraktion, Pestalozzischule Kassel)

Dr. Angela Schröer (Friedrichsgymasium Kassel)

Claus Grün (Max-Eyth-Schule Kassel)

Jürgen Blaß (Gewerkschaftsbeauftragter, Luisenschule Kassel)

Björn Gerhards (Gewerkschaftsbeauftragter, Walter-Lübcke-Schule Wolfhagen)

Alle Fraktionsmitglieder danken ihren Wählerinnen und Wählern sehr für das entgegengebrachte Vertrauen und stehen ihnen unter der folgenden Email-Adresse für alle Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung:

 

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) III-2021

Inhalt:

  • Personalratswahlen – Ergebnisse
  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021
  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
  • Schulportal
  • Onlinefortbildungen
  • In eigener Sache

 

Personalratswahlen – Ergebnisse  

Zunächst dankt der dlh seinen Wählerinnen und Wählern und verspricht, sich weiterhin zur Umsetzung seiner Ziele zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit aller Kraft einzutreten.

Für den Hauptpersonalrat (HPRLL) konnte, wie den Tabellen unten zu entnehmen ist, der dlh seine Sitze im HPRLL verteidigen. Gegenüber der Wahl 2016 konnte er ca. 2,2 Prozentpunkte zulegen. Bei einer Gesamtwahlbeteiligung von ca. 67% und einer Wahl unter erschwerten Bedingungen wertet er dies als Erfolg und Bestätigung seiner Arbeit in den vergangenen Jahren. In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die vorläufigen Endergebnisse für den HPRLL. Für den Beamtenbereich ergab sich:

Wahlberechtigte 55.692 100 %
Abgegebene Stimmen 39.081 70,17 %
Gültige Stimmen 37.649 67,60 %

Auffällig hierbei ist die hohe Anzahl an ungültigen Stimmen. Die Ursachen dafür, ebenso wie die Wahlergebnisse in den einzelnen Staatlichen Schulämtern, standen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest.

Die Verteilung ergab sich für die Beamtensitze wie folgt:

Liste 1 (dlh) 6.381 3 Sitze
Liste 2 (VBE) 4.655 2 Sitze
Liste 3 (GEW) 22.985 12 Sitze
Liste 4 (UL) 3.628 2 Sitze

Für die Sitze im Arbeitnehmerbereich ergab sich folgende Verteilung:

Wahlberechtigte 11.952 100 %
Abgegebene Stimmen 6.495 54,34 %
Gültige Stimmen 6.266 52,43 %

Hier ist zunächst die niedrige Wahlbeteiligung auffällig, deren Ursache im Nachgang einer genaueren Analyse bedarf.

Liste 1 (dlh) 1.100 1 Sitz
Liste 2 (VBE) 1.202 1 Sitz
Liste 3 (GEW) 3.964 2 Sitze

Mit dieser Wahl bilden für diese Wahlperiode die Fraktion des dlh im HPRLL die Kolleginnen und Kollegen:

Annabel Fee (hphv)

Peter Natus (hphv)

Roselinde Kodym (glb)

Jörg Leinberger (VDL, 1. Nachrücker)

Tina Horneff (VDL, 1. Nachrückerin)

Jasmin Richter (VDL, Arbeitnehmervertreterin)

 

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Zum Erscheinungsdatum dieser Nachrichten befinden sich die Coronazahlen im Sinken und es ist zu hoffen, dass demnächst in allen Regionen Hessens die Aufhebung der Bundesnotbremse mit den Ausgangsbeschränkungen eintritt. Wenn die Inzidenzzahlen wieder auf ein Maß zurückgehen, das an den Schulen zunächst wieder Wechselunterricht und dann wieder Regelunterricht zulässt, wird mit den fortschreitenden Impfzahlen wieder mehr Normalität an die Schulen zurückkehren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Öffnungen nicht übereilt stattfinden, damit AHA-Regeln und somit der Gesundheitsschutz an den Schulen eingehalten werden können. Dies ist aus Sicht des dlh notwendig, um nicht bereits Erreichtes im Sinne des Gesundheitsschutzes wieder zu verlieren.

Der dlh verbucht es als Erfolg, dass er in Gesprächen mit dem Kultusminister darauf hinwirken konnte, die Testungen als verbindliche Voraussetzung für den Schulbesuch an hessischen Schulen zu machen. Er tritt an dieser Stelle dafür ein, dass die Selbsttests, mit denen die Schulen mittlerweile aus seiner Sicht gut und in ausreichender Anzahl ausgestattet sind, möglichst außerhalb dieser durchgeführt werden. Damit tritt zum einen Entlastung an den Schulen ein, damit sich diese wieder mehr auf ihr Kerngeschäft, das Unterrichten, konzentrieren können, zum anderen wird das Ansteckungspotential durch die Vermeidung vieler Kontakte vor dem Auftreten einer positiven Testung auf einem niedrigen Level gehalten.

Der Wechselunterricht in vielen Jahrgangsstufen ist ein Mittel, das hilft räumliche Engpässe an den Schulen zu vermeiden. Das Ziel, wieder vollständigen Präsenzunterricht an den Schulen zu erreichen, sollte nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen. Deshalb ist der dlh der Meinung, dass bevor kein voller Impfschutz aller Lehrkräfte an weiterführenden Schulen besteht, auch die AHA-Regeln und die Testungen zwingend einzuhalten sind. Weiterhin kritisiert der dlh die immer noch bestehende mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Luftfilteranlagen.

Der Wechselunterricht wird nach Auffassung des dlh die Schulen bis mindestens zu den Sommerferien beschäftigen. Dies führt dazu, dass für viele Schülerinnen und Schüler ein kompletter Präsenzunterricht in der Schule nach wie vor nicht möglich ist. Die durch die Bundesregierung in beträchtlichem Ausmaß veranlassten Mittel zur Kompensation und Aufarbeitung angefallener Lernrückstände werden sich also bis vor den Sommerferien kaum umsetzen lassen. Der dlh meint, dass Schulen gut beraten sind, wenn sie sich zunächst auf den Abschluss dieses stark von Corona gezeichneten Schuljahres konzentrieren.

Mit den entsprechend gelockerten Versetzungsregelungen sind von Seiten des Kultusministeriums den Lehrkräften Verfahren eröffnet worden, die eine Versetzung in pädagogischer Verantwortung ermöglichen. Dass das Kultusministerium von der Wiederholung einer pauschalen Versetzung, unabhängig von den erzielten Noten, wie im letzten Jahr geschehen, abgesehen hat, begrüßt der dlh.

Auch die Möglichkeit von der verbindlichen Anzahl an Leistungsnachweisen nach unten abzuweichen, hält der dlh für sinnvoll, dient es doch dazu, in verantwortungsvollem Maß von Seiten der Lehrkräfte auf die Corona-bedingte Situation einzugehen. Leider konnte der Erlass von Anfang Mai, bedingt durch die Wahl, nicht im HPRLL verhandelt werden. Somit konnte er nicht wie üblich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erörtert und das Kultusministerium damit auf bestimmte Sachverhalte hingewiesen werden.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Bekannterweise haben in dieses Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien stattgefunden. Durch die Verlagerung nach den Osterferien gab es im HPRLL verschiedenste Forderungen, die auch von Gewerkschaften und Verbänden bereits seit über einem Jahr und auch vor der Pandemie, wie in den dlh-Nachrichten berichtet, vorgetragen wurden. Diese fokussierten sich dieses Frühjahr auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Korrekturtage und den Entfall der sog. Stattstunden im Rahmen einer landesweit einheitlichen Regelung.

Durch die erfreuliche Zusage des Ministers im letzten Herbst, dass es an den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht scheitern solle, ist wenigstens an den Schulen ein ausreichender finanzieller Puffer vorhanden, um den genannten Forderungen nachzukommen.

Ob diese dann vor Ort auch aufgrund anderer Zwänge (wie bspw. Personalknappheit) umgesetzt werden können, ist leider aus Sicht des HPRLL und des dlh weiter offen.

Es wurde trotz intensiven Drängens und Anmahnens des HPRLL keine zufriedenstellende Vorlage eines Erlasses für eine derartige landesweite Regelung vor den Osterferien vorgelegt. Nun werden die Schulleitungen zusätzlich zu den ohnehin vorhandenen Mehrbelastungen und Überlastungen mit den Anträgen und Forderungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen konfrontiert werden und entscheiden müssen, welches individuelle Maß an Entlastung ihnen zukommen soll.

Dies könnte sich, so die Auffassung des dlh, sehr nachteilig für die Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen und letztlich Schülerinnen und Schüler auswirken, da infolge der Vielzahl an Konflikten und Überlastungssituationen die rechtzeitige und sachgemäße Korrektur des Abiturs in Frage gestellt ist.

Aus Sicht des dlh werden nun Schulleitungen durch diese weitere zusätzliche Belastung, für die klein adäquater Ausgleich erfolgt, in die Lage getrieben Entscheidungen zu treffen, mit denen sie den Unmut der Kolleginnen und Kollegen auf sich ziehen werden.

Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend und man hatte sich von Seiten des dlh erhofft, durch großzügigeres Handeln von Seiten des Ministeriums hier Abhilfe zu schaffen.

  

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Für die dienstlichen Endgeräte zeichnet sich über das Land derzeit ein sehr uneinheitlicher Zwischenstand ab. In manchen Schulträgerkreisen ist man mit der Ausgabe der Endgeräte an die Lehrkräfte ist sehr weit fortgeschritten, erste Lehrkräfte haben bereits ihr Endgerät in Händen, bei andern wiederum ist dies noch nicht in Sichtweite. Die Bezeichnung dienstliches Endgerät wurde im HPRLL diskutiert, denn zur kompletten dienstlichen Verwendung, so wie bspw. ein sogenannter Hessen-PC, erreicht das Endgerät nicht die dafür vorgesehenen Standards. Hier müssen sicherheits- und datenschutzrechtliche Bedingungen erfüllt sein, um dem Standard für ein dienstlichen Endgerät zu genügen. Man einigte sich im Gremium auf den Sprachgebrauch ‚Endgerät für pädagogische und unterrichtliche Zwecke‘.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet, wurden bereits in vielen Schulträgerkreisen die Abfragen der Lehrkräfte, welches der beiden über den sogenannten Annex zur Verfügung stehenden Endgeräte beschafft werden soll, bereits vor den Osterferien durchgeführt. Hier lässt sich feststellen, dass auch hier der Fortschritt höchst unterschiedlich ist. Mittlerweile steht in manchem Schulträgerkreis ein Alternativlaptop (von Dell) zur Verfügung, in einigen Kreisen sind die Geräte bereits an die Lehrkräfte ausgehändigt worden und stehen damit neben den seither verfügbaren Geräten von Apple und Fujitsu für die Benutzung zur Verfügung.

Dabei werden die Leihverträge zwischen Lehrkraft und Schulträger mancherorts auch zwischen Schule und Lehrkraft geschlossen, die Ausgestaltung der Verträge, die sich in großen Teilen gleichen, enthalten teilweise recht seltsam anmutende Passagen wie z. B. die Aufforderung das Gerät zurückzugeben, falls eine dienstliche Nutzung für länger als drei Tage nicht gegeben sei. Auch die Übermittlung der Personalnummer für die verwaltungstechnische Abwicklung des Verleihvorgangs an den Schulträger erscheint aus Datenschutzgründen stark überzogen.

Die Installation von Software ist in manchen Verträgen eingeschränkt und es treten Klauseln auf, die bei genauer Auslegung die Verwendung des Gerätes stark einschränken. Haftungsfragen ebenso wie Fragen zur Kostenübernahme im Schadensfall bleiben ungeklärt im Raum stehen, so dass manche Schulträger gar empfehlen, bei der privaten Hausratversicherung nachzufragen ob bspw. Displaybruch mit abgedeckt ist.

Der dlh begrüßt, dass endlich Entlastung für die Lehrkräften in Form von Hardwareressourcen bzw. Endgeräten zur Verfügung gestellt wird. Er mahnt eine schnellere und individualisierte Form der Umsetzung, wie sie zum Beispiel über ein personalisiertes Budget verwirklicht werden könnte, an.

Eine kleine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion dazu (Landtagsdrucksache 20-4096) wurde seit Einbringung im November vergangenen Jahres nicht beantwortet und ist nun auf die Kalenderwoche 25 verschoben worden. Gerade im Zuge der Distanzbeschulung wurde und wird in noch stärkerem Maß auf die privaten Mittel der Kolleginnen und Kollegen, z. B. bei der Internetverbindung, der Ausstattung des Homeoffice, dem zusätzlichen technischen Equipment, usw. zurückgegriffen. An dieser Stelle zu unbürokratischer, schneller Entlastung aufzufordern ist und bleibt weiterhin ein Anliegen des dlh.

 

Schulportal Hessen

Wie bereits in vorangegangenen dlh-Nachrichten berichtet, stand in den Verhandlungen mit dem Kultusministerium auch das Schulportal Hessen auf der Agenda. Dieses Portal, das verschiedenste Anwendungen und Dienste für die Schulen zur Verfügung stellt, hat durch die Pandemie einen enormen Schub erfahren. Seither wird das Portal ohne datenschutzrechtliche Überprüfung durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten, auf Verantwortung der Schulen, die einzelne Applikationen daraus einsetzen, verwendet. Eine der hauptsächlichen und ressourcenträchtigsten Applikation dürfte hierbei Moodle sein, die verschiedenste Kommunikationsmethoden und Speicherkapazitäten für Schüler- wie Lehrererzeugnisse bereitstellt. Sie verarbeitet eine Vielzahl an personenbezogenen Daten und ist im Umfang eine Anwendung, die in die Kategorie BigData einzuordnen ist. Allein schon die Verwendung des Schulportals an sich ist bei einem Einsatz an einem Drittel der hessischen Schulen und damit für geschätzt mehr als 500000 Lehrer- und Schüleraccounts eine Größenordnung, die datenschutzrechtlich besonders relevant sein dürfte.

Die Arbeiten am Schulportal Hessen begannen bereits im Jahr 2018 unter der Prämisse, eine digitale Unterstützung des Präsenzunterrichts zu gestalten. Im Rahmen der Coronakrise hat sich der Fokus dahingehend verändert, dass der digitale Distanzunterricht hierüber gut abgebildet werden konnte. Damit ist die gesellschaftliche wie auch die politische Bedeutung und das mediale Interesse hier sehr hoch. Seither wurde von Kultusministerium und HPRLL ein konstruktiver Arbeitsprozess eingeleitet, der aber pandemiebedingt immer wieder unterbrochen werden musste, weil erforderliche Informationen im Verfahrensprozess nicht vorlagen.

So waren in den Sitzungen im Frühjahr bereits Termine zur Erörterung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten angesetzt, diese konnten aber teils pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Auch war im HPRLL immer wieder zu vernehmen, dass noch nicht alle erforderlichen Unterlagen von Seiten des HKM beim hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegen haben, um eine abschließende Beurteilung und Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht herbeizuführen.

Hinzu kommt schließlich, dass das Videokonferenzsystem BigBlueButton (BBB) in das Schulportal integriert wird. Dies wirft aus Sicht des dlh zusätzliche Fragen auf, die bereits abseits des Schulportals für erheblichen Wirbel sorgen. Es sei hierbei verwiesen auf die Meldung des hessischen Datenschutzbeauftragten vom 31.03.2021 zur Duldung der Nutzung von Videokonferenzsystemen in Schulen.

Der Diskussionsprozess im HPRLL ist auch durch die Wahl und neue Konstituierung des Gremiums ins Stocken geraten. Dem neu aufgestellten Gremium ist an dieser Stelle viel Erfolg zu wünschen, denn der Diskussionspunkt wird durch die Digitalisierung der Schulen auch die personalvertretungsrechtlichen Gremien noch längere Zeit beschäftigen.

 

Onlinefortbildungen

08.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

15.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

24.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

01.07.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

–> Alle Termine sind RESTLOS ausgebucht!

 

In eigener Sache

Nach nunmehr 9 Jahren Tätigkeit des Verfassens dieser Nachrichten verabschiedet sich der Schreiber dieser Nachrichten. Diese abwechslungsreiche Tätigkeit des Berichtes aus dem HPRLL war immer ein Blick über die Grenzen von Schulamtsbezirk und Schulform hinweg und immer ein Bemühen um sachgerechte Information aus dem Personalvertretungsgremium bei der obersten Dienstbehörde im Schulbereich, dem Hessischen Kultusministerium. Dabei war es auch, gerade im letzten Jahr, ein Balanceakt, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu gefährden.

Die vielfachen Rückmeldungen zu den Nachrichten haben mit dazu beigetragen, den Kontakt zu Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht zu verlieren und damit die Meinungsbildung innerhalb des dlh nah bei Ihnen zu halten.

Die neue Landesleitung wird, in Anbetracht der Vielzahl an neuen Kommunikationsmedien, entscheiden müssen, wie und in welcher Form sie diese Nachrichten fortführt.

Wie auch immer, bleiben Sie frohgemut, gesund und guter Hoffnung, welche Widrigkeiten auch kommen mögen.

Ihr Jürgen Hartmann

2021-III_dlh-Nachrichten_final

Reges Interesse am dlh-Vortragsangebot über Extremismus am 20.05.2021 – Eine Nachlese von Thorsten Rohde

Extremismus, Rassismus und Antisemitismus – Herausforderungen für die Schule

Die jüngsten antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland zeigen, dass Antisemitismus, Rassismus und Extremismus nach wie vor eine Herausforderung für das gesellschaftliche Zusammenleben darstellen. Das gilt auch für die Schule. Wie Lehrkräfte mit dieser Herausforderung umgehen können, worauf es zu achten gilt und was zu vermeiden ist sind brennende pädagogische Fragen. Thorsten Rohde (hphv) freute sich deshalb besonders, Herrn Prof. Sander für einen Vortrag unter der Schirmherrschaft des dlh zum Thema gewonnen zu haben.

Wolfgang Sander, Dr. phil., ist Professor (em.) für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Er ist Mitherausgeber der „zeitschrift für didaktik der gesellschaftswissenschaften (zdg)“ und Autor zahlreicher Bücher, zuletzt „Bildung – ein kulturelles Erbe für die Weltgesellschaft“ (2018).

Sander referierte über die verschiedenen Formen des Extremismus sowie die Gefahren, die diese für Schule bedeuten können. Dem Rassismus kommt hier nach Sander eine Sonderrolle zu. Einerseits sind alle Lehrkräfte aufgerufen, diesem überall vehement entgegenzutreten, wo er sich zeigt. Hier dürfe keine falsch verstandene Toleranz zum Zuge kommen.

Auf der anderen Seite gilt es zu bedenken, dass der Rassismusvorwurf im Zuge der identitätspolitischen Debatte, oft missbraucht wird, um andere Überzeugungen zu diskreditieren. Ein Missbrauch dieser Art verhindert nicht nur konstruktives Streiten, er verstellt auch den Blick auf den eigentlichen Rassismus und dessen Opfer.

In der anschließenden Diskussionsrunde herrschte Einigkeit darüber, dass die Debatte in nächster Zeit an Schärfe gewinnen dürfte. Umso mehr wurden Handlungsoptionen für den schulischen Alltag besprochen. Diese für Lehrkräfte zu formulieren ist auch deshalb wichtig, da vermehrt Konflikte aus anderen Weltgegenden in Deutschland ausgetragen werden und auch Schülerinnen und Schüler beteiligt und betroffen sind.

Die ausgebuchte Veranstaltung, an der Kolleginnen und Kollegen verschiedener Schulen teilnahmen, wertete Thorsten Rohde als großen Erfolg. Sie zeigt, dass Interesse der hessischen Lehrkräfte, die sich dem Thema stellen wollen. Eine Fortsetzung ist angedacht.

Thorsten Rohde, 23.05.2021

Unser Service für alle (neu gewählten) Personalräte: Fortbildungsangebot „Einstieg in die Personalratsarbeit“ (alle Termine sind AUSGEBUCHT)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen und Euch Online-Fortbildungsangebote für neu gewählte oder auffrischungswillige Personalräte offerieren zu können.

Wann?

DIE VERANSTALTUNGEN AM 08., 15., 24.06. sowie 01.07.2021 SIND RESTLOS AUSGEBUCHT!

Wo?

Online, die Zugangsdaten zur Fortbildung werden nach erfolgter Anmeldung per Mail verschickt.

Was?

    • Aufgaben des Personalrats
      • Rechte und Pflichten des Personalrats
      • Gliederung des HPVG
      • Stichwortverzeichnis HPVG
      • Personalversammlung
    • Die Beteiligungsrechte des Personalrats
      • Formen der Beteiligung
      • Anhörung
      • Mitwirkung
      • Mitbestimmung
    • Jahresplan des Personalrats
      • Monatlich zugeordnete Arbeiten
      • Regelmäßige Arbeiten
      • Wiederkehrende Aufgaben ohne zeitliche Vorgaben

Wieviel?

Die Fortbildung ist kostenfrei.

Wer?

Die Schulung wird geleitet von Boris Krüger, dlh-Kreisverband Kassel. Er wird zudem als Referent fungieren.

Unterstützt wird er durch Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende, und Kerstin Jonas, dlh-Kreisverband Fulda.

Wie?

ALLE VIER TERMINE SIND RESTLOS AUSGEBUCHT!

Gibt es weitere Veranstaltungen für Personalräte?

Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 wird es eine Folge-Veranstaltung geben zu den Themen „Funktionsstellen“, „Bewerbungsverfahren“ und „BEM (Betriebliches Eingliederungs-Management)“.

 

Diese Fortbildungsangebote wurde von der Hessischen Lehrkräfteakademie nach § 65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz unter den Angebotsnummern LA-0210262201, LA-0210262202 und LA-0210262203 LA-0210262204 mit 0,5 Fortbildungstagen akkreditiert.

Maximale Teilnehmendenzahl:  30

Vielen Dank für Eure Stimmen für das dlh-Team im Hauptpersonalrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten uns herzlich bei Ihnen und Euch für Ihre / Eure Unterstützung bei den Personalratswahlen 2021 bedanken.

Wir freuen uns, mit einem schlagkräftigen Team im Hauptpersonalrat vertreten zu sein:

Von links: Jasmin Richter (VDL), Annabel Fee (hphv), Peter Natus (hphv), Roselinde Kodym (glb), Tina Horneff (Nachrückerin, VDL), Jörg Leinberger (Nachrücker, VDL)

Ihr / Euer dlh-Team im HPRLL

Wir sagen DANKE für Eure Stimmen für den dlh im GPRLL Fulda

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Personalratswahlen 2021 liegen hinter uns und am kommenden Dienstag wird sich der Gesamtpersonalrat Fulda zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfinden.

Wir freuen uns, dass wir in der Amtsperiode 2021-2024 mit einem jungen, engagierten Team vertreten sein dürfen:

Von links: Kristin Huke (glb), Alexander Schmitt (hphv), Kerstin Jonas (VDL), Astrid Fischer (hphv), Maximilian Manns (hphv)

Zudem werden wir voraussichtlich durch zwei Gewerkschaftsbeauftragte ergänzt werden: Christoph Wolff (VDL) und Thomas Beer (glb).

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen!

Die dlh-Fraktion im GPRLL Fulda

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – heute: Annabel Fee und Peter Natus

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Annabel Fee

Annabel Fee ist 42 Jahre alt und hphv-Mitglied.

Sie ist in ihrem Verband stellvertretende Landesvorsitzende und im dlh die Landesvorsitzende.

Sie ist Gymnasiallehrerin an der Gutenbergschule Wiesbaden und unterrichtet dort die Fächer Englisch, Politik und Wirtschaft.

Annabel Fee hat schon mehrere Jahre Erfahrungen in der Personalratsarbeit gesammelt, war Mitglied im Gesamtpersonalrat Wiesbaden, ist seit zwei Jahren im Hauptpersonalrat im Kultusministerium tätig und kandidiert auch für den örtlichen Personalrat an ihrer Schule.

Ihr Kernthema, für das sie sich besonders einsetzt, ist die Umsetzung der „Digitalisierung“ in Schule.

 

Peter Natus

Peter Natus ist 48 Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrer an der Gutenbergschule (Gymnasium) in Wiesbaden.

Seine Fächer sind Deutsch und Geschichte.

Von 2012 bis 2016 konnte er bereits Erfahrungen in puncto Personalratsarbeit sammeln, sowohl auf Gesamt- als auch Hauptpersonalratsebene.

Peter Natus war 15 Jahre Mitglied des Pädagogischen Ausschusses (PA) des hphv, den er 8 Jahre als Vorsitzender leitete.

Im Zuge dessen arbeitete er auch im erweiterten Landesvorstand des hphv mit.

Zudem war Peter Natus auch Mitglied des Bildungspolitischen Ausschusses (BPA) des Deutschen Philologenverbandes (DPhV).

Wahlaufruf des dlh: Wählen Sie am 4./5. Liste Nr. 1 – den dlh!

❗️❗️ Am 4./5. Mai 2021 finden die Personalratswahlen in Hessen statt ❗️❗️

WIR sind der dlh ☝🏼

WIR bestehen aus glb, hphv und VDL – drei auf verschiedene Schulformen spezialisierte Verbände ☝🏼

WIR setzen uns in den GPRLL der 15 Schulamtsbezirke und im Hauptpersonalrat gemeinsam für die Interessen aller Lehrkräfte ein ☝🏼

WIR sind hessenweit vernetzt, aber auch bundesweit durch unsere starken Dachverbände dbb, DL, BvLB, DPhV und VDR ☝🏼

WIR haben die Antworten für Hessens Lehrkräfte ☝🏼

DESHALB:

🔽❗️🔽❗️🔽

Am 4./5. Mai 2021 wählen gehen! ❎

❎ Hessens (Listen-) Nummer 1 – dlh! ❎

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – heute: Jasmin Richter und Joachim Blaufuß

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Jasmin Richter

Jasmin Richter ist 37 Jahre alt, VDL-Mitglied und Grundschullehrerin an der Stadtschule an der Wilhelmskirche in Bad Nauheim.

Sie unterrichtet Mathematik, Sachunterricht, Deutsch und Kunst.

9 Jahre Erfahrung im ÖPR hat Jasmin Richter bereits sammeln können, die sie jetzt im Hauptpersonalrat einbringen möchte.

Im VDL gehört sie zum erweiterten Landesvorstand und arbeitet dort im „Referat Grundschulen“.

Joachim Blaufuß

Joachim Blaufuß ist 57 Jahre alt und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer FLatF an der Adolf Reichweinschule Marburg (Berufsschule).

Sein Unterrichtsfach ist Elektrotechnik.

Er gehört zum glb und ist Kreisvorsitzender in Marburg-Biedenkopf.

Außerdem ist er zusammen mit Dr. Marion Clausen dort dlh-Kreisvorsitzender.

Joachim Blaufuß bringt jahrelange Erfahrung aus der Arbeit im ÖPR mit, sowie aus 5 Jahren Mitgliedschaft im GPRLL.

Video-Clip: Am 4./5. Mai Liste Nr. 1 wählen – den dlh!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in wenigen Tagen ist es soweit: Die Personalratswahlen 2021 stehen am 4./5. Mai auf dem Terminkalender der hessischen Lehrkräfte.

Wir bitten Sie: Nehmen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht, geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen ab oder gehen Sie persönlich an die Wahlurne!

Wählen Sie am 4./5. Mai die Liste Nr. 1 – den dlh!

Auf Instagram und Facebook haben wir ein Video zu unseren Themen veröffentlicht.

Ein Klick aufs Bild und Sie gelangen zum Beitrag:

 

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – Heute: Roselinde Kodym, Martina Bott und Jörg Leinberger

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Roselinde Kodym

Roselinde Kodym, 59 Jahre alt, Vorstandsmitglied im glb als Vertreterin für Fachlehrkräfte und Fachlehrerin im Bereich Wirtschaft und Verwaltung an der Wilhelm-Knapp-Schule in Weilburg (Berufliche Schule).

Für die Arbeit im HPRLL bringt Roselinde Kodym bereits Erfahrung aus 13 Jahren Tätigkeit im ÖPR und 5 Jahren Mitgliedschaft im HPRLL mit.

Ihr liegt eine zielorientierte und gut strukturierte Personalratsarbeit besonders am Herzen, denn nur so können sich der dlh und der Hauptpersonalrat effektiv für Hessens Lehrkräfte einsetzen.

 

Martina Bott

Martina Bott, 57 Jahre, Mitglied im glb und Berufsschulehrerin an der Landrat-Gruber-Schule Dieburg (Berufliches Schulzentrum).

Ihre Unterrichtsfächer sind Lernfelder in der Agrarwirtschaft, nämlich Tierernährung, Tierzucht und Tierhaltung.

Erfahrung in der Personalratsarbeit hat sie in den letzten 5 Jahren als Mitglied im GPRLL als Angestelltenvertreterin des glb gesammelt.

Für den glb engagiert sich Martina Bott im Kreisvorstand als Schriftführerin/Protokollantin.

 

Jörg Leinberger

Jörg Leinberger unterrichtet an der Geschwister-Scholl-Schule (IGS) in Offenbach.

Seine Fächer sind Mathematik und Gesellschaftslehre.

Er ist der Landesvorsitzende des VDL Hessen.

Jörg Petermann

Jörg Petermann ist 53 Jahre alt, glb-Mitglied und Berufsschullehrer an der Saalburgschule Usingen, Berufliche Schule des Hochtaunuskreises.

Er unterrichtet dort Wirtschaft und Mathematik.

Bisher hat Jörg Petermann noch keine Erfahrung in der Personalratsarbeit sammeln können, würde dies aber gerne ändern.

Der Kreisverbandskassenwart des glb beschreibt sich selbst als schüler- und ergebnisorientiert, lehrerorientiert und konstruktiv.

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Bergstraße-Odenwald vom 27.04.2021: Lehren aus der Pandemie ziehen

„Lehren aus der Pandemie ziehen: Schule(n) besser machen“

Auch wenn das Ende der Pandemie noch nicht in Sicht ist, fordert der Kreisverband Bergstraße/Odenwald des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (DLH) die Entscheidungsträger dazu auf, die langfristige Entwicklung der hessischen Schullandschaft wieder in den Blick zu nehmen. „Mit dem Ansteigen der Impfquote Richtung Sommer wird ein Stück weit Normalität an die Schulen zurückkehren. Die Politik sollte daher umgehend die Lehren aus der Pandemie ziehen“, so Andreas Fleck, Mitglied im Kreisvorstand des DLH.

Vor allem könne man festhalten, dass kleinere Lerngruppen besser unterrichtet werden könnten. Dies habe sich durch den Wechselunterricht bestätigt, welcher am 6 Mai dann für alle Jahrgangsstufen, laut HKM, wieder starten würde. Klassen und Kurse sollten daher auf Sicht eine Gruppengröße von 20 dauerhaft nicht mehr überschreiten. Dadurch könne man den einzelnen Schülerinnen und Schülern sehr viel besser in den Blick nehmen, was unter dem Schlagwort „Binnendifferenzierung“ zwar schon längst gefordert, aber gar nicht umfassend eingelöst werden könne. Insbesondere sowohl leistungsstarke wie auch schwächere Schülerinnen und Schüler könnten noch sehr viel besser gefördert, und für Ausbildung oder Studium gut vorbereitet werden. Integration und Inklusion müssten dann keine leeren Worthülsen mehr bleiben. Mehr Zeit pro Kind sei zwingend erforderlich, und gerade nach der langen Pandemie eine Pflicht.

Da es mittlerweile quer durch alle Schulformen an ausgebildeten Lehrkräften mangele, müsse man die Attraktivität des Lehrerberufs deutlich verbessern. Mehr Zeit für den Unterricht und deutlich weniger Aufwand für Bürokratie würden Hessens Schulen besser machen. Dazu gehöre es auch, dass die Ausstattung dauerhaft so erfolge, dass Digitalisierung als unterstützender Prozess nicht mehr nur eine mit Mängeln behaftete Randnotiz bleibe, sondern ernst genommen werde. Viele schulische Aufgaben wie Datenschutz oder der IT-Support hätten lange eher ein Nischendasein gefristet, direkte Stundenzuweisungen für wichtige Aufgaben müssten schnellstmöglich erfolgen.

„Die Zusammenarbeit in den verschiedenen Gremien wie den Personalräten, den verschiedenen Konferenzen oder auch mit den Kommunen kann noch besser werden, wenn mehr Raum und Zeit dafür bleibt“, so Andreas Fleck (DLH) Eine spürbare Absenkung der Unterrichtsverpflichtung schaffe dann auch mehr Raum für das Arbeiten in Projekten, was letztlich der ganzen Schulgemeinde zugute komme.  Dass dies deutlich und dauerhaft mehr Geld koste als man bislang in die Bildung investiert habe, sei die logische Folge. Aber das habe die Pandemie ja auch gezeigt: Die Mittel seien da. Nur sollten sie jetzt in eine langfristige Verbesserung von Hessens Schulen fließen.

 

DLH-Kreisverband Bergstraße/Odenwald, 27.04.2021

2021-04-27 dlh-BOW Lehren aus Corona ziehen

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – Heute: Tina Horneff, Yvonne Burger-Puzik und Dr. Claus Wenzel

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Tina Horneff

Tina Horneff, 46 Jahre alt, VDL-Mitglied und Grund-, Haupt- und Realschullehrerin an der Altkönigschule (KGS) in Kronberg.
Ihre Unterrichtsfächer sind Sport, Englisch und Deutsch.
Erfahrungen in der Personalratsarbeit hat Tina Horneff bereits im ÖPR und GPRLL sammeln können.
Im VDL ist sie stellvertretende Landesvorsitzende und leitet die Mitgliederbetreuung.

Dr. Claus Wenzel

Dr. Claus Wenzel ist 47 Jahre alt, Mitglied im glb und seit 2001 als Berufsschullehrer an den Beruflichen Schulen in Eschwege.
Er unterrichtet die Fächer Wirtschaft, Rechnungswesen, Religion und PoWi.
Dr. Claus Wenzel war 8 Jahre Mitglied im ÖPR seiner Schule und vertritt seit 2008 in der dlh-Fraktion die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im GPRLL für die Landkreise Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner.
Er ist der dlh-Kreisvorsitzende des Landkreises und auch seit 2020 der Regionalsprecher Nord für den glb.
In dieser Funktion stellt er u.a. den glb an der Uni und dem Studienseminar für Berufliche Schulen in Kassel bzw. Fulda vor.

Yvonne Burger-Puzik

Yvonne Burger-Puzik ist 40 Jahre alt, VDL-Mitglied und Realschullehrerin an der Privaten Realschule Jordan in Fulda.
Sie unterrichtet Deutsch, Geschichte und PoWi.
Erfahrungen in der Personalratsarbeit hat Yvonne Burger-Puzik noch nicht sammeln können, würde dies aber gerne tun.

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 25.04.2021 zum geplanten Schulbetrieb ab dem 06. Mai 2021

Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.

„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:

  • Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
  • Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
  • Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
  • Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.

Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.

Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

2021-04-25 dlh-PM Schulbetrieb ab 6. Mai

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – Heute: Ulrike Rau und Claudius Brasch

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Ulrike Rau

Ulrike Rau ist 52 Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrerin an der Goetheschule in Wetzlar (Oberstufengymnasium). Sie unterrichtet die Fächer Deutsch, Geschichte und Evangelische Religion.
Personalratserfahrung hat Ulrike Rau seit 2006 im GPRLL und seit 2019 im HPRLL als Nachrückerin gesammelt.

 

Claudius Brasch

Claudius Brasch ist 49 Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrer am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Schlüchtern. Er unterrichtet Englisch und Geschichte. Seit 2011 arbeitet Claudius Brasch im ÖPR an seiner Schule, seit 2016 ist er zudem Mitglied im GPRLL in Hanau. Schulisch gesehen er ein „Allrounder“, denn er hat auch viele Jahre an einer Beruflichen Schule gearbeitet. Claudius Brasch ist die Würdigung des weltweit hoch anerkannten deutschen Dualen Systems von Bildung und Ausbildung eine Herzensangelegenheit. Im dlh und hphv setzt er sich für den Erhalt des mehrgliedrigen Schulsystems ein, das er hinsichtlich Differenzierung und individueller Förderung von Begabung und Engagement von Schülerinnen und Schülern jedem Einheits-Schulsystem gegenüber für überlegen hält.

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 19.04.2021 zum Schulstart und den Selbsttests

dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“

Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.

Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.

Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:

  • Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
  • Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
  • Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.

 

K. Jonas und M. Manns

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – Heute: Britta Bergmann und Alexander Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Britta Bergmann

Britta Bergmann ist 37 Jahre alt, Mitglied im glb und Berufsschullehrerin für Metalltechnik und Politik an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen.
Außerdem ist sie abgeordnet an die TU Darmstadt, an der sie seit 2017 den Schulversuch „BÜA“ wissenschaftlich begleitet.
Im glb ist sie die Gleichstellungsbeauftrage in spe.

Alexander Schmitt

Alexander Schmitt ist 34 Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrer an der Rhönschule Gersfeld (KGS) mit Teil-Abordnung an die Freiherr-vom-Stein-Schule Fulda (Gymnasium).
Seine Unterrichtsfächer sind Englisch, katholische Religion und fachfremd Musik. Alexander Schmitt hat bereits Erfahrungen in der Personalvertretung sammeln können, als er für 1,5 Jahre im Personalrat am Studienseminar gewählt wurde.
Aktuell kandidiert er für den ÖPR an seiner Stammschule, für den GPRLL Fulda und für den HPRLL, um seine Erfahrungen auszubauen.
Im hphv ist er ein unverzichtbares Mitglied im Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) und bei den Jungphilologen.

Unser Service für hessische Lehrkräfte: Vorlage für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schulstart am 19. April 2021 rückt in greifbare Nähe und somit auch der Beginn der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, bei denen wir als Lehrkräfte die Aufsicht führen und ggf. auch Hilfestellung leisten sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen ein Muster für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen, angefügt, welches Sie als Grundlage für Ihr eigenes Schreiben verwenden können.

Außerdem haben wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise zur den Selbsttests zusammengestellt und ebenfalls beigefügt.

Formular-Remonstration_14-04-2021

Rechtliche Hinweise zu Selbsttests

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 01.04.2021 zu den geplanten Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

 Selbsttests an den Schulen:

Viel Arbeit, aber keine Sicherheit?

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) kritisiert die Planungen des Kultusministeriums für Selbsttests der Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee erklärt: „Es ist es zwar positiv zu verbuchen, dass alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Aber in vielen anderen Vorgaben macht Hessen genau die gleichen Fehler wie in anderen Bundesländern, vor denen wir immer gewarnt haben.“

Hier setzt die Kritik des Verbandes ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrerinnen und Lehrer, die größtenteils immer noch nicht geimpft seien, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführen. Zum anderen sei es psychologisch hochproblematisch, dass vermeintlich positiv getestete Kinder und Jugendliche in ihren Lerngruppen stigmatisiert würden. Das gleiche gelte für diejenigen, die die Testung verweigern, weil sie selbst oder ihre Eltern sie nicht wollten. Außerdem seien rechtlich die Haftung von Lehrkräften im Falle einer Verletzung ungeklärt sowie die Frage, ob sie sich weigern können, in Testräumen tätig zu sein. Schließlich gehe aber vor allem durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren, dem Minister Lorz sonst immer die höchste Priorität zuweisen würde.

Der dlh-Pressesprecher Boris Krüger macht auf andere Probleme aufmerksam:  „Es stellt sich die Frage, warum die Selbsttests nicht zu Hause in einer geschützten Umgebung durchgeführt werden, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis erst gar nicht in der Schule erscheinen.“ Außerdem sei die Freiwilligkeit der Tests hochproblematisch. Denn sie führe dazu, dass auch weiterhin Infektionen von außen in die Schulen eingeschleppt werden können. Damit sei die viele Arbeit, die Schulleitungen und Kollegien in den Osterferien, ihrer eigentlich wohlverdienten Ruhezeit nach 2,5 Monaten Unterricht im Corona-Modus, in die Organisation der Testungen investieren würden, von Vornherein umsonst.

Annabel Fee appelliert abschließend: „Herr Lorz, denken Sie bitte noch einmal über Testungen zuhause und eine Testpflicht nach, so wie sie immer mehr Bundesländer einführen wollen. Nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, soll eine Schule betreten dürfen!“

2021-04-01 dlh-PM Selbsttests nach den Osterferien

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 31.03.2021 zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Angesichts der Übergabe der ersten 1000 dienstlichen Endgeräte an Lehrkräfte in Darmstadt, hat sich der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) ambivalent zu dieser Maßnahme des Landes geäußert. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee erläutert: „Einerseits begrüßen wir den Einsatz von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule, um die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Andererseits sehen wir die Genese der Beschaffung, die Qualität der Geräte und die Folgen aus beiden für die Schulen in Hessen kritisch.“

Der dlh hat die Entwicklung genau verfolgt und moniert nun konkret folgende Punkte:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung von Personalräten bei der Auswahl der Geräte wurde durch Verweis auf die Zuständigkeit der Schulträger ausgehebelt.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik. Es handelt sich um ein völlig veralteten Fujitsu Lifebook und ein mittelklassiges Apple iPad.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: Wer sich bereits privat ein digitales Endgerät beschafft hat, erhält nun möglicherweise ein schlechteres oder verzichtet gar ganz. Denn eine Budgetlösung, bei der Gelder für ein unter bestimmten technischen Vorgaben angeschafftes Geräts gezahlt werden, steht nicht zur Auswahl.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt.
  5. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um „Leihgeräte zur Bewältigung des Distanzunterrichts während der Pandemie“ (O-Ton des HKM). Was geschieht mit ihnen nach dem Ende der Pandemie?

Außerdem ist nun ein großer Flickenteppich bei der digitalen Ausstattung entstanden. dlh-Pressesprecher Boris Krüger konstatiert: „Uns sind Schulträger bekannt, die aus eigenen Mitteln die Gelder aus dem Digitalpakt aufgestockt und  mit der Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) die Beschaffung besserer Geräte vereinbart haben. Andere fordern von den Schulen die Festlegung auf eines der beiden genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten. Der Landkreis Limburg-Weilburg verlangt sogar von den Lehrkräften ohne Votum eine Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob ihr Anspruch auf dienstliche Leihgeräte damit dauerhaft erlischt.“ Die Erfahrungen des dlh zeigen aber auch, dass es durchaus möglich sei, mit der HZD Sondervereinbarungen zu treffen, sofern beim Schulträger die Bereitschaft dazu vorhanden sei.

Abschließend schlägt Annabel Fee einen Kompromiss vor, wie man in der gegebenen Situation im Sinne des dlh verfahren könnte: „Da die 73.000 Endgeräte ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch seitens des Landes angepasst werden. Auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung wäre damit noch nicht vom Tisch.“

2021-03-31 dlh-PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende    Mobil: 0151-55242000        Mail:

Pressemitteilung des dlh-Kreisverband Bergstraße-Odenwald vom 30.03.2021

„Nicht mit Unsicherheit nach den Osterferien in die Schulen zurück – Sicherheit, Verlässlichkeit, Realisierbarkeit jetzt!“

Schluss mit der Unsicherheit, mit der Schulen erneut in die Ferien gehen, fordert der Kreisverband Bergstraße/Odenwald im Deutschen Lehrerverband Hessen (DLH BOW). „Dass wie bereits vor Weihnachten erneut alle Lehrkräfte, Eltern, sowie Schülerinnen und Schüler diesmal in die Osterferien starten, ohne zu wissen wie es danach weitergeht, ist absolut inakzeptabel“, so Katrin Karnstedt, Mitglied des DLH im Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer in Heppenheim. Dass manche Schülerinnen und Schüler seit nunmehr 3,5 Monaten nicht mehr in der Schule gewesen seien, müsse schleunigst ein Ende haben.
„Sicherheit, Verlässlichkeit, Realisierbarkeit – das muss jetzt mit Blick auf ein ordentliches Schuljahresende das Motto sein“, so Karnstedt weiter. Gefordert sei nach wie vor ein tragfähiges Modell, welches nicht nur für wenige Tage oder Wochen bis zum nächste Corona-Gipfel Bestand habe.

Geradezu fatal sei ein zeitgleiches Nebeneinanderher von Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht in verschiedenen Jahrgangsstufen, was alle Betroffenen in den Schulen zermürbe. Dies sei auch nicht die ursprüngliche Idee hinter den verschiedenen Szenarien des Kultusministeriums gewesen. Zwar sei es sinnvoll, die Entwicklungen auch hinsichtlich der Mutationen fest im Blick zu haben. Ein einheitliches Modell, wie es noch vor den Weihnachtsferien gegolten habe, sei jedoch ein Muss. Mit Blick auf die Wahrung von Mindestabständen wäre das Wechselmodell mit kleineren Lerngruppen die sinnvollste Lösung. Diese und andere Fragen müsse man auch im Arbeitsschutzausschuss im Schulamt gemeinsam klären. Ein Verzicht auf die Einhaltung von Mindestabständen könne aus gewerkschaftlicher Sicht auf keinen Fall zugelassen werden.

Der DLH vertritt die Meinung, dass zudem folgende Voraussetzungen vorangetrieben werden sollten: Allen impfwilligen Lehrkräften sowie dem Schulpersonal müsse noch für den April ein Impfangebot gemacht werden. Bis dahin gebe es nur die Möglichkeit, mit Schnelltests zusätzlich die Schulöffnungen abzusichern. Dass dies nur außerhalb des Schulgeländes erfolgen könne, liege auf der Hand. Es sei einfach zu riskant, dass infizierte Menschen das Schulgelände betreten könnten, umfangreiche Quarantäne-Anordnungen würden ansonsten (weiterhin) folgen. Die Möglichkeiten von Testungen unter Aufsicht der Lehrkräfte in den Klassenräumen lehnt der DLH BOW jedoch kategorisch ab. Dies müsse medizinischem Fachpersonal überlassen werden; Lehrkräfte seien keine Ärzte.

DLH-Kreisverband Bergstraße/Odenwald, 30.03.2021

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 30.03.2021 zu digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrkräfte in Hessen schlägt momentan hohe Wellen. 

Der dlh-Kreisverband Fulda sieht die Genese der Beschaffung mit großer Skepsis und stellt fest:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung der Bediensteten wurde ausgehebelt. Reagiert wird stets mit dem Hauptargument der Zuständigkeiten.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik und sind allenfalls als „untere Mittelklasse“ einzustufen.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den sehr individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: All jene, die sich bereits aus privaten Mitteln versorgt haben, erhalten unter Umständen ein schlechteres als das eigene Endgerät oder sie verzichten gar ganz.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt. Es wird auf die Zuständigkeit der Schulträger verwiesen, während die schulischen IT-Abteilungen bereits jetzt am Rande des Machbaren agieren.
  5. Trotz zentraler Beschaffung stellt der dlh-Kreisverband Fulda fest, dass keinesfalls von einer Gleichbehandlung der Landesbediensteten gesprochen werden kann. Vielmehr ist es von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich, welche und wie viele Möglichkeiten der Endgerätewahl man hat und mit welchen technischen Voraussetzungen die Geräte in die Hände der Bediensteten übergeben werden.
  6. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um Leihgeräte zur „Durchführung des Distanzunterrichts“ (Zitat Staatliches Schulamt), sodass fraglich ist, was mit ihnen nach dem Ende der Pandemie geschehen soll.

Der dlh-Kreisverband Fulda stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Am Anfang stand die Entscheidung des Landes Hessen, den Schulträgern Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule zuzuweisen, um alle 73.000 Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten. Damit wurde sich gleichzeitig dagegen entschieden, den Lehrkräften ein gewisses Budget zur selbstverantwortlichen Anschaffung entsprechender Hardware oder Software zur Verfügung zu stellen. Von dieser Entscheidung wissen wir seit etwa Mitte Februar 2021. Wer bereits hier genau liest, dem wird klar, warum die obigen Feststellungen so häufig in der Zuständigkeitsfrage münden: Die Schulträger erhalten Geld für digitale Endgeräte, das heißt die Finanzierung erfolgt aus deren Mitteln. Die Beschaffung der Endgeräte wiederum erfolgt durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Diese lässt die Wahl zwischen einem völlig veralteten Fujitsu Lifebook und einem Apple iPad.

Aufgrund dieser Gemengelage laufen alle Versuche der Einflussnahme und der Mitbestimmung der Einzelverbände des dlh (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. glb, Hessischer Philologenverband e.V. hphv und Verband der Lehrer Hessen VDL), egal ob auf Ebene der örtlichen Personalräte, der Gesamtpersonalräte oder des Hauptpersonalrats auf dieselbe Antwort der jeweiligen Amtsleitung hinaus: Zuständig ist der Schulträger. Bedauerlicherweise sind die Lehrerverbände kein Verhandlungspartner für die Schulträger.

Entstanden ist ein reiner Flickenteppich in Hessen

Der Landkreis Gießen teilt die Auffassung, die technischen Möglichkeiten der beiden oben genannten Geräte seien unzureichend und hat mit der HZD eine Vereinbarung über die Beschaffung besserer Geräte getroffen (es erfolgte eine Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Tasche des Schulträgers).

In Stadt und Landkreis Kassel haben die Lehrkräfte freie Wahl. Berufliche Schulen in Kassel erhalten ebenfalls bessere Geräte, um spezielle Unterrichtssoftware zu installieren, die auf den durch die HZD gebotenen Geräten nicht laufen würde.

Der Landkreis Limburg-Weilburg fordert von den Lehrkräften ohne Votum gar eine unterschriebene Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob diese nach dem Ende der Pandemie mit dieser Verzichtserklärung jemals wieder ein Anrecht auf ein Dienstgerät haben.

Der Landkreis Fulda fordert von den Schulen eine Festlegung auf eines der genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten.

Wie sind die Aussichten?

Die hier geschilderten Umstände und Schlussfolgerungen sorgen wahrlich nicht für eine positiv-optimistische Stimmung. Der dlh-Kreisverband Fulda hofft jedoch, dass die hiesigen Schulträger den eingeschlagenen Kurs wieder verlassen und mit der HZD eine Sondervereinbarung treffen. Natürlich sofern bei den Schulträgern die Bereitschaft zur Aufstockung der Mittel gegeben ist.

Der dlh-Kreisverband macht sich zudem für einen Kompromissvorschlag stark, wie man in der gegebenen Situation noch das möglichst Beste für möglichst Viele erreichen könnte:

Da die 73.000 Endgeräte hessenweit ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch angepasst werden. Damit wäre auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung für die private Anschaffung eines digitalen Endgerätes noch nicht vom Tisch.

 

Für den dlh-Kreisverband Fulda und autorisiert durch die Kreisvorsitzenden:

Alexander Schmitt

2021-03-30 PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor – Heute: Ute Molden und Peter Meiss

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute geht es weiter mit:

Ute Molden

Ute Molden ist 39 Jahre alt und Berufsschullehrerin an der Karl Kübel Schule in Bensheim. Sie ist Mitglied im glb und hat dort auch viele Jahre im Landesvorstand mitgearbeitet. Erfahrung im Hauptpersonalrat hat sie auch schon als Nachrückerin sammeln können.

Peter Meiss

Peter Meiss ist 41Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrer an der Theo-Koch-Schule Grünberg (IGS mit gymnasialer Oberstufe). Seine Unterrichtsfächer sind Mathematik und Physik. Er konnte bisher keine direkte Erfahrung im Personalrat sammeln, möchte dies aber ändern, weil er Gremienarbeit schon seit seiner eigenen Schulzeit als äußerst wichtig erachtet. Im hphv hatte Peter Meiss früher den Vorsitz im Gesamtschulausschuss inne. Aktuell unterstützt er den hphv als Schulvertrauensperson.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat stellen sich vor: Dr. Marion Clausen und Benjamin Hagenauer

Liebe Kolleginnen und Kollegen der dlh-Verbände, liebe hessische Lehrkräfte,

die Personalratswahlen 2021 finden am 4./5. Mai 2021 endlich statt. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten der dlh-Listen nutzen daher die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen, damit Sie sich – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Bild von ihnen machen können.

Heute beginnen wir mit:

Dr. Marion Clausen

Dr. Marion Clausen ist 48 Jahre alt, hphv-Mitglied und Gymnasiallehrerin am Gymnasium Philippinum Marburg.

Sie unterrichtet an dem humanistischen Gymnasium die Fächer Latein, Griechisch und Englisch.

Erfahrungen in der Personalratsarbeit hat sie bereits im ÖPR und GPRLL gesammelt.

Im dlh-Kreisverband Marburg-Biedenkopf ist Frau Dr. Clausen zusammen mit Joachim Blaufuß vom glb dlh-Kreisvorsitzende.

#dlh #deutscherlehrerverbandhessen #personalratswahlen2021hessen #glb #hphv #vdl_hessen #gemeinsam_differenziert_lösungsorientiert #team #teamwork #personalvertretung #lehrerverband #schule #hessen

 

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021 zu den geplanten Selbsttest von Schülerinnen und Schülern

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021

Ja zu Schüler-Selbsttests, aber nicht im Klassenraum!

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt die Vorbereitungen des Kultusministeriums für Selbsttests von Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien, regt jedoch zu einer Testung außerhalb der Schulgebäude an.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee lobt: „Es ist gut, dass Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen testen und dafür insgesamt 14 Millionen Test-Kits bereitstellen will, davon 5 Millionen bis zum Ende der Osterferien.“ Auch sammle man durch die Probeläufe an einigen Pilotschulen vor den Osterferien schon vorab wertvolle praktische Erfahrungen.

Hier setzt jedoch die Kritik des Verbandes an den bisher bekannt gewordenen Plänen von Minister Lorz ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung aller Anwesenden, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte, die wahrscheinlich größtenteils immer noch nicht geimpft sein werden, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführten. Zum anderen stigmatisiere man positiv getestete Kinder und Jugendliche innerhalb der Lerngruppe. Außerdem entstehe ein Problem mit der Aufsichtspflicht, wenn die Lehrkräfte ein positiv getestetes Kind aus der Klasse in einen separaten Raum begleiten müssen. Schließlich gehe auch durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren.

Der dlh fordert das Kultusministerium im Vorfeld weiterer Planungen dringend auf, Selbsttests im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst in der Schule erscheinen.

Sollte das Kultusministerium jedoch an der Testung in den Schulen festhalten, so schlägt der dlh-Pressesprecher Boris Krüger folgende Alternative vor: „Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch medizinisch geschultes Personal am Rande des Schulgeländes erfolgen, um Infizierte gar nicht erst in die schulischen Räumlichkeiten hereinzulassen. Alles andere würde dem Ziel der Testungen zuwiderlaufen.“

Annabel Fee abschließend: „Herr Lorz, sorgen Sie für tragfähige und funktionierende Testabläufe, die die Lehrkräfte nicht noch weiter von ihren eigentlichen pädagogischen Aufgaben abhalten und bei denen Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.“

2021-03-22 dlh-PM Selbsttests an Schulen

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende    Mobil: 0151-55242000  Mail:

Neues aus dem Hauptpersonalrat: Die dlh-Nachrichten II-2021 vom 19.03.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                   

  

  • Corona – Sachstand und Ausblick

  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

  • Hygieneplan 7.0

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

  • Onlinefortbildungen

  • dlh-newsletter Schule und Corona

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.

Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.

Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.

Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.

Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.

Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.

Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.

Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.

Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.

Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.

Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.

 

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.

Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.

Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.

Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.

So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.

Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.

Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.

Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.

Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.

 

Hygieneplan 7.0

Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.

Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.

Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.

Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.

Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.

In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.

HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.

Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.

Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.

Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.

Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.

Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.

Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.

Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.

Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.

Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.

Stellungnahmen – Deutscher Lehrerverband Hessen (deutscher-lehrerverband-hessen.de)

Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.

 

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.

Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.

Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.

Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.

Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.

Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:

„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“

 

Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.

 „Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“

 

Onlinefortbildungen

Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.

Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.

 

dlh-newsletter Schule und Corona

Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.

Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.

 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-II_dlh-Nachrichten_final

Wir haben darum gekämpft, die Landkreise auch: Das Corona-Kabinett und das Ministerium haben gerade die Notbremse gezogen!

Nun ist es amtlich: Das Land Hessen und das Kultusministerium ziehen die Notbremse!

Die Hessenschau schreibt soeben (17:08 Uhr) in ihrem Newsticker:

„Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat am Donnerstag im Landtag erstmal keine Hoffnung auf weitere Lockerungen gemacht. „Wir haben eine dynamische Entwicklung und die dritte Welle ist da“, sagte Bouffier. „Es ist jetzt nicht die Zeit für weitere Öffnungsschritte.“ Der Einstieg in den Wechselunterricht für Jahrgangsstufen ab der 7. Klasse werden in der kommenden Woche nicht erfolgen.“

(Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/coronavirus-in-hessen-die-wichtigsten-nachrichten-im-ticker,corona-hessen-ticker-358.html)

#gesundheitgehtvor #gesundheitsschutz #schule #hessen #Wechselunterricht #Distanzunterricht #glb #hphv #vdl_hessen #gemeinsam_differenziert_lösungsorientiert #personalratswahlen2021hessen

Die Hessenschau vom 16.03.2021 – der dlh kam zu Wort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für alle, die den Beitrag des dlh in der Hessenschau vom 16.03.2021 nicht sehen konnten, haben wir hier den Link:

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/hessenschau-vom-16032021,video-146218.html

Leider hat unser Landesvater Volker Bouffier offenbar nicht verstanden, dass wir Lehrkräfte uns nicht gegen Präsenzunterricht in Wechselform sträuben, sondern dass wir lediglich darauf aufmerksam machen, dass

  • uns ursprünglich versprochen wurde, dass der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 erst nach den Osterferien beginnen soll,
  • und man uns vor allem ein zeitnahes Impfangebot in Aussicht stellte, damit der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt.

Durch die Hintertür wurde dann urplötzlich der Start in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 ab dem 22. März 2021 verkündet, wenn auch nur „an mindestens einem Tag pro Woche“ und nur dann, wenn die hessenweite 7-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt.

Bei steigenden Inzidenzwerten – teilweise liegen die Werte in den Landkreisen / Städten bereits weit darüber – und einem ausgesetzten Impfangebot mit AstraZeneca sollte dem Ministerpräsidenten klar sein, dass eine Ausweitung des Präsenzunterrichts noch vor Ostern auf wenig Begeisterung bei den Lehrkräften stößt.

Wir wollen Wechselunterricht, JA!

Aber wir wollen auch den Gesundheitsschutz für das Schulpersonal in Form von Impfungen. Und wir wollen nicht auf einen Schlag die Erfolge des Lockdowns innerhalb von 9 Schultagen aufs Spiel setzen. Weder für uns, noch für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Nicht mehr und nicht weniger!

Pressemitteilung des dlh vom 16.03.2021 zu steigenden Inzidenzen, gestoppten Impfungen für Lehrkräfte und dem geplanten erweiterten Wechselunterricht ab Montag, 22. März 2021

„Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse!“

Angesichts steigender Inzidenzen in den Städten und Landkreisen fordert der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) das Kultusministerium auf, dass der ab dem 22. März angedachte Präsenzunterricht in Wechselform für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 sofort ausgesetzt wird.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Schulen mit Hunderten von Schülerinnen und Schülern in Betrieb gehen sollen, wenn Politiker und Mediziner deutschlandweit von „Notbremsen“ sprechen. Wir Lehrkräfte möchten so schnell wie möglich in einen geregelten (Schul-)Alltag zurück, wir sehen jedoch die Gefahr, dass mit einer vorschnellen Schulöffnung dieses Ziel abermals in weite Ferne rückt.“

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt in Hessen bei knapp 90, in 7 Landkreisen und der Stadt Offenbach schon wieder über 100. Zudem grassieren die gerade für Kinder gefährlichen Mutationen des Sars-Cov-2-Virus auch verstärkt in Hessen. Namhafte Virologen warnen inzwischen vor einer Dritten Welle der Corona-Pandemie. In dieser Situation sollen nun ab dem kommenden Montag die Schulen noch weiter geöffnet werden, damit alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Tage vor den Osterferien in die Schule gehen können. dlh-Pressesprecher Boris Krüger fragt daher: „Herr Lorz, wer übernimmt für die Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sowie für ihre Lehrkräfte die Verantwortung?“

Zusätzlich wurden am 15.03. alle Impfungen mit AstraZeneca gestoppt. „Gerade dieser Impfstoff wurde bei den Lehrkräften an den Grund- und Förderschulen verimpft und sollte auch perspektivisch für die Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Niemand weiß, wie lange die Impfungen ausgesetzt werden, was zu starken Verunsicherungen in den Kollegien führt, weil stetig über weitere Öffnungsschritte der Schulen debattiert wird“, meint die stellvertretende dlh-Landesvorsitzende Kerstin Jonas. Wenn nach den Osterferien ungeimpfte Lehrkräfte die Schnelltests ihrer möglicherweise infizierten Schülerschaft überwachen sollen, seien das fatale Arbeitsbedingungen ohne Schutz vor Ansteckung.

Der dlh fordert daher das Kultusministerium auf, mit der Umsicht und Besonnenheit zu handeln, die es in den Schreiben vom 9. März an Eltern und Schulen angekündigt hat, und den geplanten Einstieg in den Wechselunterricht für die genannten Jahrgangsstufen sofort zu vertagen. Denn es sei angesichts der aktuellen Entwicklungen absehbar, dass der hessenweite Inzidenzwert bis zum 22. März auf über 100 steigen wird. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde zudem mehr Planungssicherheit für Eltern und Schulen schaffen.

Der dlh appelliert nach Wiesbaden: „Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse, bevor Schulen zu Hot Spots werden!

Annabel Fee, Kerstin Jonas, Boris Krüger

 

HIER finden Sie die Pressemitteilung zum Download, Ausdrucken und Aufhängen in den Lehrerzimmern:

2021-03-16 dlh-PM Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Pressemitteilung des dlh vom 10.03.2021 zum geplanten Beginn des Wechselunterrichts ab dem 22.03.2021

Ja zum Wechselunterricht – aber nicht auf Kosten der

Gesundheit der Lehrkräfte!

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) zeigt sich überrascht und wenig begeistert von den Plänen des Hessischen Kultusministeriums, mit dem Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 am 22. März zu beginnen.

 

Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Das ist ein erneuter Schnellschuss des Ministeriums, nachdem am vergangene Freitag noch verlautbart worden war, dass es vor den Osterferien keine Änderungen mehr geben werde.“ Der organisatorische Aufwand für die Schulen steigt dadurch vor den Osterferien erneut an, zumal z.B. an den Gymnasien zusätzlich noch die Noteneingabe und die Prüfungsorganisation des Abiturs anstehen. Da zudem jede Schule in Eigenregie den Wechselunterricht organisieren soll, komme es zu einem Flickenteppich bei der Beschulung der Schülerinnen und Schüler in Hessen.

Der dlh begrüßt es grundsätzlich, dass die Kinder und Jugendlichen möglichst bald wieder zu einem normalen Schulalltag zurückkehren können. Der Nutzen der geplanten Maßnahmen steht jedoch in keinerlei Relation zum erhöhten Organisationsaufwand der Schulleitungen für gerade mal 8,5 Schultage. Denn in diesem Jahr beginnen die Osterferien in Hessen am Gründonnerstag nach der 3. Stunde. Nun geraten die Schulleitungen erneut unter Druck, da Erwartungen bei den Eltern geweckt worden sind, die nicht zuletzt ihre Kinder in Präsenz unterrichtet haben wollen.

Boris Krüger, der Pressesprecher des dlh, kritisiert einen weiteren Punkt der Planungen von Minister Alexander Lorz: „Anstatt auf die aktuellen Testangebote zu verweisen und sich damit zu rühmen, dass nach den Osterferien evtl. Selbsttests für Lehrer und Schüler angeboten werden, hätte man lieber verlässlich das Impfangebot für alle Lehrkräfte ausweiten und auch die Kolleginnen und Kollegen der weiterführenden Schulen noch in den Osterferien impfen lassen sollen.“ Dann hätte man Mitte April sicher in die letzten Monate des Schuljahres starten können. Stattdessen gäre es nun mächtig unter den Lehrerinnen und Lehrern, die große Angst um ihre Gesundheit haben, wenn sie ungeimpft in den Unterricht zurückkehren sollen.

Annabel Fee abschließend: „Der dlh hat sich immer für das Wechselmodell ausgesprochen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Schulen zu minimieren – doch nicht so überhastet wie jetzt, und vor allem nicht zu Lasten der Gesundheit der Lehrkräfte.“

 

Boris Krüger, Pressesprecher des dlh

 

Hier erhalten Sie die Pressemitteilung zum Download:

2021-03-10 Pressemitteilung Wechselunterricht ab 22.03.2021

Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen ab dem 22.03.2021 – wenn die Inzidenz hessenweit unter 100 bleibt

Hier können Sie das Schreiben aus dem Ministerium nachlesen:

Schulschreiben_Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien

 

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, 

zunächst danke ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich für die in den zurückliegenden Wochen geleistete Arbeit. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die gegenwärtigen Planungen im Hinblick auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die Zeit bis dahin informieren. 

Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt zu gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ist dann geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselmodell (Stufe 3) zu unterrichten. 

Weiterhin müssen wir besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Wie Sie wissen, werden auch in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen geimpft. Wir streben darüber hinaus an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen. 

Hinzu kommt, dass laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 „allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern (…) mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest (…)“ in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern ermöglicht wird. Dieses Angebot richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die sich derzeit im Distanzunterricht befinden (ab Jahrgangsstufe 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen), soll die Zeit vor den Osterferien für einen Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Vorgesehen sind hierfür die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, das heißt die Zeit von Montag, dem 22. März 2021, bis Gründonnerstag. Mir ist es wichtig, Ihnen bei der konkreten Umsetzung äußerste Flexibilität zu ermöglichen, wobei vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Dies entspricht auch den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat. Insgesamt gibt es auf allen Seiten das Bedürfnis nach einer Rückkehr zur schulischen Normalität. 

Für die Zeit bis zu den Osterferien bedeutet das: 

  •  ab Montag, dem 22. März, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt und 
  •  der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt (vgl. mein Schreiben vom 11. Februar 2021). 

Zur Orientierung bei der Einführung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 liegen Ihnen bereits die entsprechenden Eckpunkte im „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie eine aktualisierte Anlage vom Februar 2021 vor. Sie finden diese auch unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/fuer-schulleitungen-und-lehrkraefte. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen und an Förderschulen beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen und -kursen wird auf die in der Anlage zum Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 vom 8. Februar 2021 dargestellten Maßnahmen hingewiesen. 

Da die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise dienen soll, enthält die diesem Schreiben beigefügte Anlage alle für Sie erforderlichen Informationen zu ihrer Ausgestaltung sowie zu Fragen der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus finden Sie in der Anlage eine für alle Jahrgangsstufen geltende klarstellende Regelung zum Umgang mit sogenannten Maskenverweigerern und zur Aussagekraft ärztlicher Atteste, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen. 

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen 

Ihr 

Prof. Dr. R. Alexander Lorz 

Stellungnahme des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN „Zweites Gesetz zur Anpassung des Hess. Schulgesetzes und weiterer Vorschriften an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus“, Drucksache 20/4904

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes.

Stellungnahme KPA zum Gesetzentwurf 20-4904

Die Corona-Pandemie macht ergänzende rechtliche Regelungen notwendig, diese werden auch grundsätzlich von uns begrüßt. Für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Auszubildenden haben sich die Berufs- und Lebensbedingungen massiv verändert.

Wir möchten in unserer Stellungnahme einige Punkte des Gesetzesentwurfes aufgreifen und problematisieren:

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass in dieses Gesetz nur Maßnahmen einfließen sollten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Die im Entwurf zu lesenden Regelungen gehen teils bis weit über die Pandemie hinaus.

Zu ausgewählten Punkten des Gesetzesentwurf nehmen wir wie folgt Stellung:

Artikel 1

(3)

Wir lehnen Unterstützungsmaßnahmen während der Ferienzeiten, sogenannte Akademien und Camps, grundsätzlich ab, wenn diese von Lehrkräften durchgeführt und von den Schulleitungen organisiert werden sollen. Ferien sind Erholungszeiten, diese sollte auch für alle gelten. Lehrkräfte sind darauf angewiesen, in diesen Zeiten ihren Urlaub zu nehmen. Die Bestimmung, dass zur Durchführung von Förderangeboten in den Ferien auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden, sollte prinzipiell keine „kann“, sondern eine „soll“-Bestimmung werden. Insbesondere junge Lehrkräfte, die womöglich noch ihre Lebenszeitverbeamtung vor sich haben, könnten ansonsten unter Druck geraten, wenn sie von ihren Schulleitungen „gebeten“ würden, einen Ferienkurs zu übernehmen. Hier muss es eine ganz klare Abgrenzung zugunsten der in der Schule tätigen Lehrkräfte und externen Kräften geben. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der sogenannten Ferienakademien im letzten Sommer gezeigt, dass es bei weitem nicht die Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen haben, die es nötig gehabt hätten, oftmals saßen dort die ohnehin schon guten Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt wurde das Angebot von den Eltern als Betreuungsmöglichkeit in den Ferien angesehen.

(7)

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) sieht diesen Punkt problematisch. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien 2020 und auch nach dem 22. Februar (Klasse 1-6, Q2 und Abschlussklassen schon seit dem 11. Januar) findet Präsenzunterricht statt. Den Lehrkräften ist es im Verlauf des Schuljahres aufgrund ihrer Professionalität durchaus gelungen, das Erbringen von Schülerleistungen zu ermöglichen und zu bewerten. Zudem machen zurzeit die Schulen auch von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Leistungsnachweise und Klassenarbeiten auf Antrag zu reduzieren; auch dies entzerrt den Druck auf die Schülerinnen und Schüler. Mit der Aussetzung der Nichtversetzung ist mittel- bis langfristig mit Spätfolgen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu rechnen, besonders im psychischen Bereich, ohnehin schon bedingt durch die Corona-Pandemie. Die Überforderung in der nächsten Klassenstufe, der permanente Stress, sich an der Leistungsgrenze zu befinden und nicht zuletzt die damit sinkende Motivation und zunehmende Resignation, sind nicht förderlich für die seelische Gesundheit der jungen Menschen. Wir begrüßen die Möglichkeit einer Option der freiwilligen Wiederholung ohne Anrechnung auf die maximale Anzahl der Wiederholungen.

Artikel 15

Viele der genannten Punkte sind aus unserer Sicht begrüßenswert und auch pandemiebedingt nachvollziehbar. Jedoch werden insbesondere in (2) und (3) Abweichungen von Stundentafeln und Wochenstunden als „kann“-Bestimmung toleriert und an die Schulen verlagert. Diese Verlagerung von Entscheidungen sollte einheitlich vom Ministerium kommen, um eine Transparenz in der Schullandschaft zu gewährleisten. Außerdem bedeutet eine Übertragung auf die Schulleitungen abermals Mehrarbeit, dies sollte unbedingt vermieden werden.

(9) und (11)

Hier lehnt der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) die Durchführung mittels Videokonferenz bzw. in elektronischer Form ab. Dies würde sowohl Möglichkeiten zu Täuschungsversuchen bieten, als auch die technischen Herausforderungen (bisher kein flächendeckendes WLAN an allen Schulen beispielsweise) an ihre Grenzen stoßen. Es muss seitens des Ministeriums außerdem gewährleistet sein, dass der notwendige Infektionsschutz vorhanden ist, besonders bei Abiturprüfungen sollte dies aufgrund der geringeren Anzahl an Personen im Raum und im Schulgebäude kein Problem darstellen. Im Hinblick auf Impfangebote steht das Ministerium in der Pflicht, diese auf alle in der Schule Tätigen auszuweiten!

Dazu hat sich auch unser Gliedverband GLB in seiner Stellungnahme ausführlich geäußert und dieser Forderung schließen wir uns vollumfänglich an!

Artikel 23 in Verbindung mit §83a und §83b HSchG (Artikel 1)

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) lehnt diese Regelungen ab. Weder die Lehrkräfte noch die Schülerinnen und Schüler und Eltern sollen zukünftig zustimmen müssen, sondern lediglich nur noch informiert werden. Der „Schutzraum Klassenzimmer“ wird somit zu einer offenen Bühne und stellt die Rechtssicherheit im Hinblick auf die Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Frage. Durch das Ausrichten der Kamera überwiegend auf Lehrkraft und Tafel wird in diesem Entwurf deutlich, dass das Recht am eigenen Bild der Lehrkraft komplett ausgehebelt wird. Zwar wird das heimliche Aufzeichnen und die Weitergabe von Daten aus Videokonferenzen verboten, jedoch zeigen bereits einige Beispiele aus der Schulpraxis, dass dieser Missbrauch bereits etliche Male durchgeführt wurde und gerade bei jungen Heranwachsenden kaum zu verhindern ist, nicht zuletzt durch die Fülle an technischen Möglichkeiten und sozialen Medien, die den Jugendlichen zur Verfügung stehen. Jeder Lehrkraft, aber auch jeder/m Schülerin und Schüler sollte es freigestellt sein, ob das eigene Gesicht gezeigt werden soll oder nicht; die fehlende Bereitschaft dazu muss gegenseitig respektiert werden.

Der Deutsche Lehrerverband (dlh) plädiert dafür, zunächst die Entscheidung des EuGH vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten (PM des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021).

Wir möchten hierbei jedoch betonen, dass wir die digitalen Möglichkeiten für einen zeitlich begrenzten Rahmen im Hinblick auf Digitalunterricht in außergewöhnlichen Zeiten, wie Pandemien, begrüßen. Besonders in Pandemiezeiten bieten sich hier diverse Möglichkeiten, den Kontakt mit den Lerngruppen aufrecht zu erhalten und auch online zu unterrichten. Die pädagogischen Aspekte dürfen dabei nicht unterschätzt werden, denn gerade bei den Schülerinnen und Schülern ist zu beobachten, dass Routinen und tägliche Abläufe enorm wichtig sind.

Ein großer Kritikpunkt ist in diesem Zusammenhang nach wie vor die fehlende technische Ausstattung der Lehrkräfte. Es fehlen immer noch die dienstlichen Endgeräte, die den Lehrkräften versprochen wurden und wir fordern, dass diese umgehend und schnell den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden!

Viele Lehrkräfte haben sich darüber hinaus bereits auf eigene Kosten digital ausgestattet, um einen adäquaten Online-Unterricht zu gewährleisten. Wir fordern zusätzlich als Wahlmöglichkeit ein personalisiertes Budget für jede Lehrkraft, um die Anschaffungen im Rahmen des Digitalisierungsprozesses voranzutreiben.

Auch die Administration vor Ort an den Schulen in Form von externem IT-Support steckt noch in den Kinderschuhen. Hier bedarf es einer schnelleren Umsetzung und vor allem einer Erhöhung von personellen Ressourcen, damit dies nicht auch noch zusätzlich den Lehrkräften auferlegt wird.

Auch unsere Gliedverbände (GLB, hphv und VDL) haben in ihren Stellungnahmen wichtige Aspekte aufgegriffen, die wir in diesem Zusammenhang unterstützen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail () zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

für den Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh)

Annabel Fee

Landesvorsitzende des dlh

Etappenziel erreich: Die Wahlvorschläge für den HPRLL sind eingereicht!

Am 22.02.2021 trafen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der HPRLL-Wahlvorschläge in der Geschäftsstelle des glb in Rodenbach, um ihre Unterschriften unter die Listen zu setzen und die Vollständigkeit der Zustimmungserklärungen zu prüfen.

Zwei Tage später, am 25.02.2021, war es soweit: Die Wahlvorschläge wurden wohlbehalten und vollständig in Kassel beim Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands eingereicht. Dieser bestätigte schriftlich, dass der dlh somit im Losverfahren um die Listennummern ist.

dlh-Informationsveranstaltung „Beamtenversorgung” – online am 17.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie alle herzlich zur dlh-Informations-veranstaltung „Beamtenversorgung” ein. Als Referenten konnten wir Herrn Howorka vom Dezernat Beamtenversorgung des RP Kassel gewinnen.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  • Allgemeines
  • Berechnungsgrundlagen Ruhegehalt
  • Rechtsgrund Ruhestand, Versorgungsabschläge
  • Berechnung der Versorgung
  • Mindestversorgung
  • Zuschläge, Berücksichtigung von Kindern
  • Auswirkung von Teilzeiten auf Beamtenversorgung
  • Anrechnungsvorschriften
  • Hinterbliebenenversorgung

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 17.03.2021, ab 15.30 Uhr als Videokonferenz statt.

Sie dauert mit einer kleinen Pause ca. 2 – 3 Stunden.

 

Anmeldungen bitte bis zum 11.03.2021 unter:

, Betreff: „Beamtenversorgung“ 

 

Sie werden danach den Link zur Videokonferenz erhalten.

Die Teilnehmeranzahl ist auf 30 Personen begrenzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Einzelfallberatungen in diesem Rahmen nicht durchgeführt werden können.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Beer                           Kerstin Jonas                           Maximilian Manns

Kreisvorsitzender glb            Kreisvorsitzende dlh               Kreisvorsitzender dlh

Das Referendariat, Corona & Du – Deine Meinung zählt!

Der Corona-Lockdown bleibt gerade für Dich als Referendarin oder Referendar an einer hessischen Schule nicht folgenlos. Deine Situation verschlimmert sich durch den Wegfall unterrichtspraktischer Bestandteile des Referendariats erneut. Wichtige Grundlagen des Vorbereitungsdienstes, die für den späteren Berufsalltag essenziell sind, fehlen. Verunsicherung, Frustration und Unverständnis über die aktuelle Ausbildungssituation machen sich breit.

 

Eine Umfrage für LiV

Um eine Vorstellung davon zu haben, wie Du Dich in diesen Zeiten fühlst und was Dich umtreibt, starten wir eine Umfrage. Diese soll die Situation der LiV bzgl. Qualität der Ausbildung, Arbeitszeit und -belastung sowie Unterstützungsangebote abbilden. Es hilft uns und Deinen Mitstreitenden sehr, wenn Du an dieser kurzen Umfrage teilnimmst: https://bit.ly/3aGLg3i

An den Ergebnissen orientieren wir dann unsere Forderungen und Hilfsangebote für Euch junge Lehrkräfte. Eines ist bereits klar: Ihr Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst braucht dringend bessere Bedingungen und eine verlässliche berufliche Perspektive! Dafür setzen wir uns als Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) im hphv ein.
Sollten bei Dir vor, während oder nach der Umfrage Fragen auftauchen, wende Dich einfach per E-Mail an 
! Wir helfen Dir gerne weiter.
Damit Du stets uptodate bist, folge uns auf Instagram unter
 @hphv_jungphilologen

Mit kollegialen Grüßen
Deine Jungphilologen aus Hessen

 

 

 

Neues aus dem Hauptpersonalrat – dlh-Nachrichten I-2021 vom 25.01.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2021

  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
  • Hygieneplan 7.0
  • Landesabitur
  • Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
  • Neujahrswünsche
  • Onlinefortbildungen

Corona – Sachstand und Ausblick

Dass sich die derzeitige Coronalage über die Weihnachtsferien so zuspitzte, was sich schon in der letzten Woche vor den Ferien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in der ersten Januarwoche entschied die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsaufwand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen insofern aufgeweicht, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kommen können und dort Betreuung finden und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden.

Die Unterrichtung der Abschlussklassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen erhöhten Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssituation. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Distanz trägt hierzu erheblich bei.

Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten geht. Es kann und darf nicht weiter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung weitestgehend auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienstliche Endgeräte zu sorgen.

Seit Frühjahr 2020 besteht der Eindruck, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch den Digitalpakt), nicht an entsprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Distanzunterricht könnte ein personalisiertes Budget darstellen um weitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Distanz- und digital unterstützen Unterricht aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanzunterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen, wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanäle zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten ab.

Ob die von der Hessischen Landesregierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maßnahmen, die gegenüber den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbesondere ob es damit gelingt die Inzidenzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind Infektionsketten nachzuverfolgen, ist damit in Frage gestellt.

Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen

Dem Erlass zur Vergütung von Mehrarbeit in der Distanzbeschulung wurde im HPRLL aufgrund seiner Dringlichkeit zugestimmt. So konnte dieser noch vor den Winterferien das Beteiligungsverfahren verlassen. Der HPRLL wie der dlh hoffen, dass dieser trotz noch vorhandener Kritikpunkte (wie z. B. die Deckelung des Budgets oder der Verweis auf die Nichtverwendung von Corona-Sondervermögen) zeitnah dabei hilft, Mehraufwand der auf Seiten der Lehrkräfte (durch z. B. zusätzliche Distanzbeschulung oder Notbetreuung) entstanden ist, auch entsprechend abzugelten.

Da der parlamentarische Weg Grundsätzliches bzgl. Mehrarbeitsvergütungen zu regeln sehr lange dauere und Schulen akut Unterstützung brauchen, hat sich der HPRLL entschlossen diese Maßnahme zügig passieren zu lassen.

Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung

Wie zu erwarten war, wurde die verbindliche Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum 01.02.2021 ausgesetzt und die freiwillige Benutzung dieser E-Mail-Adressen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 erweitert. Aufgrund der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten bei diesem Projekt hätte sich auch ohne die Verfügbarkeit eines dienstlichen Endgerätes eine Verpflichtung nicht begründen lassen. Der dlh sieht deshalb, wie bereits in früheren Ausgaben geschrieben, eine verbindliche, verpflichtende Einführung erst dann als rechtlich gegeben an, wenn Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestatten sind und diese einsetzen können.

Der dlh begrüßt deshalb dieser Aufhebung der Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres.

Ob und wie weit diese technische Ausstattung der Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres vorhanden ist werden die Verhandlungen im HPRLL zeigen. Insbesondere die Verfügbarkeit von dienstlichen Endgeräten spielt hierbei eine große Rolle. Bevor die Voraussetzungen für die Nutzung nicht gegeben sind, hält es der dlh schlichtweg für nicht zulässig und wenig zielführend eine Verpflichtung auszusprechen.

Bis zum Ende des Schuljahres sollten auch die seitherigen Probleme (Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten, 2-Faktorautorisierung nur auf Smartphone möglich, Anmeldeproblematik, usw.) ebenfalls gelöst werden. Wir werden sie in den dlh-Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.  

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)

Bei Redaktionsschluss der letzten dlh-Nachrichten lagen der Bericht und damit die Zahlen des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2020 nicht vor. Dies soll hier nachgeholt werden. Zum Einstellungstermin konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schule ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch sind die Ranglisten dieser Lehrämter wie in den vergangenen Durchgängen leer. Der Lehrermangel wird in diesen Lehrämtern besonders deutlich. In diesem Durchgang war, vermutlich pandemiebedingt, die Zahl der Absagen relativ hoch.

Immer noch sehr angespannt ist die Lage im gymnasialen Bereich. Hier konnten von über 1800 Bewerbungen nur ca. 1300 Angebote unterbreitet werden. Es wurde von Seiten der Lehrkräfteakademie versucht, im Nachrückverfahren so viele Stellen wie möglich erneut zu besetzen. Mit bestimmten Fächern befinden sich Personen mit bis zu 4 Wartepunkten auf der Liste. Trotzdem wurde berichtet, dass sich eine Entspannung abzeichne, da die Anzahl der Wiederbewerbungen rückläufig sei.

Der dlh deutet dies als ein weniger gutes Zeichen da vieles dafür spricht, dass die betroffenen Personen sich von ihrem Ziel Gymnasiallehrkraft in Hessen zu werden abgewendet haben, obwohl nach einer Frist von 3 Jahren ein Angebot unterbreitet werden muss.

Mit den Fächern Chemie, Ev. u. Kath. Religion, Griechisch, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik und Physik konnten nahezu allen Bewerbungen Einstellungsangebote unterbreitet werden. Dies deutet aus Sicht des dlh darauf hin, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch im gymnasialen Lehramt Fächer, nicht nur im naturwissenschaftlichen Bereich, geben wird, in denen nach Lehrernachwuchs wieder händeringend gesucht werden wird. Gerade bei steigendem Bedarf, der im gymnasialen Bereich durch die hinauswachsenden 0-Jahrgänge bei der Umstellung von G8 auf G9 bedingt ist, sollte frühzeitig einem Lehrermangel entgegengewirkt werden.

Hygieneplan 7.0

Bis zu Ferienende im neuen Jahr lagen dem HPRLL diesbezüglich keine Neuerungen vor. Nicht zuletzt wegen einiger pandemiebedingter Bewegung in diesem Bereich, können leider noch keine Aussagen zu Neuerungen gemacht werden.

Landesabitur

Leider standen bis Redaktionsschluss keine Aussagen bezüglich landesweiter Regelungen fest. Diese (Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Korrekturtage, Ressourcenzuweisung an Schulen oder Entfall der Stattstundenregelung) sind vom HPRLL seit Bekanntwerden der Absicht das schriftliche Landesabitur nach den Osterferien stattfinden zu lassen (Im Frühjahr 2020!) von HPRLL und dlh eingefordert worden. Ursprünglich war die Absicht das Landesabitur ab dem Jahr 2022 nach Ostern stattfinden zu lassen. Mittlerweile ist bekanntermaßen das Landesabitur pandemiebedingt auch für 2021 auf den Zeitraum nach den Osterferien verlegt. Auch der Minister hat in seinen Aussagen im letzten Jahr den Hoffnungsschimmer geweckt zügig Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Insofern steht nach Auffassung des HPRLL und des dlh dringend eine Verlautbarung des Kultusministeriums an, um die (neben der Arbeitszeitverdichtung durch die Verlegung) pandemiebedingten hinzukommenden Belastungsmomente abzufedern und sich dazu verhalten zu können.

Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten

Der dlh hat im Januar eine Eingabe in den HPRLL bezüglich der Sitzungsmodalitäten eingereicht. In der Eingabe wurde versucht die Partizipationsrechte der Mitglieder, die pandemiebedingt nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können, zu stärken. Dieser wurde leider nicht entsprochen. Sie ist hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

2021-01-18 Stellungnahme dlh-Fraktion

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den nun anstehenden Personalratswahlkampf.

Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und dem bereits aus dem letzten Jahr bekannten Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.

Zudem wirbt der dlh unter seinem Internetauftritt, Facebook und Instagramm.

Auf Instagram ist der dlh unter: @deutscher_lehrerverband_hessen zu finden,

auf Facebook unter: @deutscherlehrerverbandhessen

Onlinefortbildungen

Die Präsenzveranstaltungen wurden pandemiebedingt abgesagt.

Auf den Webseiten und den Social-Media-Auftritten finden sie die angebotenen Online-Veranstaltungen des dlh. 

Neujahrswünsche

Der dlh wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes, Jahr 2021. 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-I_dlh-Nachrichten

Der dlh in der Hessenschau vom 11.01.2021 – hier können Sie den Beitrag zum Schulbeginn in Hessen nochmal ansehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie den Beitrag in der Hessenschau nicht sehen können, vielleicht möchten Sie ihn auch einfach nochmal ansehen. Distanzlernen, Homeschooling, Wechselmodell, Präsenzunterricht, Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz – all das wird uns noch eine Weile beschäftigen.

Dann kommt hier der Link zum Live-Interview mit Boris Krüger:

hessenschau 20210111

Viel Freude beim Anschauen!

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104

Weihnachtsgrüße der dlh-Landesvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen im dlh,

ein ereignisreiches, anstrengendes Jahr geht zu Ende. Ein aufregendes Jahr steht vor der Tür.

2020 sollte unser Jahr werden.

2020 zeigte sich der dlh in neuem Gewand.

2020 wollten wir gemeinsam bei den Personalratswahlen antreten.

2020 machte uns Corona einen Strich durch unsere Pläne.

2020 zwang uns dazu, Schule neu zu denken – im Eiltempo und entgegen aller Widrigkeiten.

2020 hat uns Lehrkräften alles abverlangt.

2020 hat uns neue, digitale Wege gehen lassen – beruflich, im Verband und auch privat.

2020 war ein seltsames Jahr, geprägt von Ängsten und Ungewissheit.

2020 hat uns aber auch zusammenwachsen lassen in vielerlei Hinsicht.

2020 endet still und auf das Wesentliche reduziert: Mit einem Weihnachts- und Silvesterfest im allerkleinsten Kreis, mit den für uns wichtigsten Menschen.

2021 wird hoffentlich ein gesundes Jahr für uns alle.

2021 startet hoffentlich mit einer geordneten, planbaren Perspektive für uns Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und den Schulstart nach den Ferien.

2021 lässt uns hoffen auf eine Rückkehr zur Normalität, zur Schule, wie wir sie kennen.

2021 wird hoffentlich die Personalratswahl stattfinden.

2021 wird hoffentlich das Jahr des dlh.

Wir wünschen Ihnen und Euch allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr!

Wir werden auch dann wieder für die Belange der hessischen Lehrkräfte eintreten und uns für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.

Bei all unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus den GPRLL-Gremien, aus der HPRLL-Fraktion, der dlh-Landesleitung und den Verbänden sowie Dachverbänden und Bundesverbänden bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir zählen auf Sie / Euch, dass Sie / Ihr auch in 2021 an unserer Seite seid!

Herzliche Grüße und die besten Wünsche

Annabel Fee und Kerstin Jonas

Pressemitteilung des dlh vom 15.12.2020

Klare Vorgaben für Hessens Schulen statt Planungschaos durch Sonderwege

Die Entscheidung der Landesregierung Hessen zu einer Abweichung von der vom Bund empfohlenen Vorgehensweise für die Woche vor Beginn der Weihnachtsferien, hat für großes Chaos gesorgt. Statt eine Schließung der Schulen anzuordnen, wurde nur von einer Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.

„Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte wurde einfach abgegeben an die Eltern und Schulleitungen“, stellt Annabel Fee, Landesvorsitzende des dlh fest. „Der schwarze Peter lag dann bei den Eltern, die Prioritäten setzen mussten, ob sie ihr Kind beschulen oder zu Hause lassen.“

Dies sei aber auch nicht das einzige Problem, welches durch die schwammige Vorgabe der Landesregierung entstanden ist. „Die ohnehin schon stark belastetenSchulleitungen und Lehrkräfte mussten ad hoc Pläne entwickeln, wie ab heute der Unterricht mit einer unbekannten Anzahl von Schülerinnen und Schülern laufen könnte. Für die Lehrkräfte bedeutete es, dass sie spontan die doppelte Arbeit leisten müssen. Denn es wollen die Kinder und Jugendlichen beschult werden, die vor Ort sind, aber auch diejenigen, die von zu Hause lernen sollen“, führt Annabel Fee weiter aus. „Rundherum herrschte ab Sonntagnachmittag Chaos, weil auch die hessische Presse zunächst von Schulschließungen schrieb. Die Telefone der Schulleitungen und Lehrkräfte liefen gleichermaßen heiß, weil die Verunsicherung unter den selbigen und den Eltern groß war.“

Der dlh und seine Mitgliedsverbände setzten sich seit dem ersten Lockdown im Frühjahr schon dafür ein, dass die Planungen des Kultusministeriums nicht nur auf Sicht, sondern mit Weitblick erfolgen, da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar war. Daher kritisiert der dlh, dass zwar der Dialog mit den Lehrerverbänden gesucht wurde, deren Hinweise und Vorschläge zur Beschulung vor den Weihnachtsferien seitens des Kultusministeriums nicht ernstgenommen wurden. „Es wurde versäumt, alle an Schule Beteiligten rechtzeitig mit in das Planungs-Boot zu nehmen“, bestärkt Kerstin Jonas, stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. „Wir Lehrkräfte sind erneut diejenigen, die aus der Presse erfahren, wie es weitergehen soll. Wir haben Konzepte entwickelt, die nicht genutzt und eingeübt werden durften, weil das oberste Prinzip des Ministeriums immer der normale Präsenzunterricht war. Die zweite Welle der Pandemie kam somit schon wieder plötzlich und halbwegs unvorbereitet. Nicht für uns Lehrkräfte, aber offenbar für unsere Dienstherren.“

Der dlh fordert, dass die unterrichtsfreie Zeit bis Januar seitens des Ministeriums genutzt wird, um klare Vorgaben zu machen, wie Schule und Unterricht nach den Ferien ablaufen sollen. Gerne ist der dlh bereit, das Kultusministerium dabei zu unterstützen.

Nieder-Olm und Fulda, den 15.12.2020

Pressemitteilung Klare Vorgaben statt Planungschaos 20201215

Pressemitteilung des dlh-Kreisverband Kassel zur städtischen Schulpolitik vom 30.11.2020

Lehrerverband: neuer trauriger Höhepunkt der städtischen Schulpolitik

„Das ist ein neuer trauriger Höhepunkt der städtischen Schulpolitik in Zeiten der Corona-Pandemie.“

Mit diesen Worten kommentiert Boris Krüger, Kasseler Kreisvorsitzender des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh), die Anordnung des Amtes für Schule und Bildung der Stadt Kassel an die Fridtjof-Nansen-Schule, die dort mit privaten Mitteln angeschafften Luft-reiniger unverzüglich abzubauen. Aus Sicht des dlh gefährde man hier ohne jede Notwendig-keit die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und deren Angehörigen. 

 

 

 

 

Der von Schuldezernentin Ulrike Gote angeführte Studie des Umweltbundesamtes stehen anderslautende Erkenntnisse der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität der Bundeswehr München gegenüber. Aber anstatt den wissenschaftlichen Dissens zu berücksichtigen und vorsichtig zu agieren, suche sich die Stadt Kassel die Expertenmeinung heraus, die ihr ins Konzept passe. Krüger resümiert: „Natürlich ist der Luftaustausch durch geöffnete Fenster immer effektiver als derjenige durch technische Hilfsmittel. Aber mit dem beginnenden Winter sind durch die frostigen Temperaturen, die in den Klassenräumen durch die Stoßlüftung alle 20 Minuten hervorgerufen werden, zahlreiche Erkältungskrankheiten bei den Kindern vorpro-grammiert. Wegen der Ähnlichkeit ihrer Symptome mit denen der Corona-Pandemie müssen Testkapazitäten zur Abklärung herangezogen werden, die dann anderswo fehlten. Zudem könnten unnötigerweise ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden, wo doch die Auf-rechterhaltung des Präsenzunterrichts aktuell das oberste Ziel der Politik ist.“ 

Der dlh reiht die Anordnung der städtischen Behörde in eine lange Reihe von falschen oder zu spät erfolgten Entscheidungen ein. Dazu gehörten z.B. die schon länger vorhandene ablehnende Haltung gegenüber Luftreinigern, weswegen von den entsprechenden Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen Euro noch kein einziger Cent von der Stadt Kassel abgerufen worden sei, oder die viel zu spät erfolgte Anordnung, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Alles, was die Schulen von der Stadt zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekommen haben, sind Flüssigseife, Papierhandtücher und gerade mal eine CO2-Ampel für 50 Klassenräume.“, so Krüger. Während die Stadt zu keinen weiteren Investitionen in die Gesundheit der Schüler und Lehrer bereit sei, habe sie aber andererseits das Geld dafür, eine bunte Hochglanzbroschüre darüber zu drucken, wie man einen Klassenraum richtig lüftet, und diese flächendeckend an den städtischen Schulen zu verteilen. „Wir Lehrkräfte fühlen uns hier mehr als gegängelt, da die Broschüre uns ja unterstellt, dass wir nicht richtig wissen, wie wir die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler schützen.“ 

Der dlh fordert daher die Stadt Kassel auf, endlich ihre Blockadehaltung gegenüber den Forderungen von Schülern, Eltern und Lehrern aufzugeben und in einen echten Dialog mit ihnen über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu treten. Krüger abschließend: „Ideal wäre es, wenn auch in den Schulen die Abstandsregeln, die sonst überall gelten, durch eine Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten würden. Solange dies politisch nicht gewollt ist, muss ein möglichst umfassender Schutz der Gesundheit aller Personen erfolgen, die in den 

Schulen tätig sind. Und da stellen die nun verbotenen Luftreinigungsgeräte eine der effektivsten Maßnahmen dar.“ 

Lohfelden, den 30.11.2020 

ViSdP: Boris Krüger, Crumbacher Str. 19 b, 34253 Lohfelden, Tel. 0151 42341192 

Digitale Kreisverbandssitzung des dlh-Kreisverbands Frankfurt am 10.12.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem dlh-Kreisverband Frankfurt,

am 10.12.2020 findet zwischen 16:00 und 17:30 Uhr eine digitale Kreisverbandssitzung statt. Das Meeting wird über Teams abgehalten.

Themen:

  • Neuwahl des Kreisvorstands
  • Vorbereitung der Personalratswahlen 2021
  • Aktivitäten des Kreisverbands
  • Verschiedenes

Um teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte an bei:

Über eine rege Teilnahme freut sich das Team des dlh-Kreisverbands Frankfurt!

Pressemitteilung des Kreisverbandes DLH Bergstraße/Odenwald vom 19.11.2020

Derzeitiges Wechselmodell führt zu weiteren Belastungen für Lehrkräfte und Schulgemeinde

Der DLH-Kreisverband Bergstraße/Odenwald kritisiert angesichts der aktuellen Inzidenzzahlen den uneinheitlichen Übergang an den Schulen im Schulamtsbezirk Bergstraße/Odenwaldkreis zum Wechselmodell. Auf Unverständnis stoße vor allem, dass trotz einer absehbaren 2. Welle die Schulen weitestgehend unvorbereitet in die 3. Stufe hätten übergehen müssen. „Dieser Schritt ist an sich zwar richtig, kommt allerdings viel zu spät. Der beste Zeitpunkt für ein solches Wechselmodell wäre direkt zum Schuljahresbeginn gewesen“, so der DLH-Kreisvorsitzende Volker Weigand. Dann hätte man durchgehend diese Stufe fahren, und die Lehrkräfte und Schulgemeinden sich entsprechend vorbereiten können. So jedoch führe die Einführung des Wechselmodells mitten im Schuljahr zu weiteren Belastungen während der Pandemie.

Erstaunlich sei, dass im Odenwald immer noch wie in den Monaten zuvor alle Klassen komplett unterrichtet würden, während an der Bergstraße trotz niedrigerer Inzidenzzahlen in der vergangenen Woche das Wechselmodell begonnen habe. Als problematisch habe man an vielen Schulen dort den viel zu geringen Vorlauf wahrgenommen. Praktisch über Nacht hätte jede Schule wieder für sich nach Lösungen suchen müssen, wie die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden sollten.  Dass zudem über die Medien bereits Informationen in Umlauf gelangt seien, während die Schulen noch keine offiziellen Anweisungen hatten, sei so nicht akzeptabel.

Leider seien die derzeitigen Bedingungen für das Wechselmodell nach wie vor ungünstig: Immer mehr Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrkräfte befänden sich in Quarantäne, Klassenarbeiten seien nach der Gruppenaufteilung  kaum noch im Terminkalender bis Weihnachten unterzubekommen, es fehle z. B. an Schulungen für die Vielzahl unterschiedlicher Videokonferenztools, die dienstlichen Endgeräten seien immer noch nicht in Sicht, und WLAN könne man an vielen Schulen nicht oder nur unzureichend nutzen. Dass man die vergangenen Monate seitens des HKM nicht genutzt habe, diese Baustellen zu beseitigen, führe nun zu weiteren Belastungen für die Lehrkräfte. Der DLH-Kreisverband fordert das HKM auf, endlich eine längerfristige Strategie vorzulegen, mit welcher das laufende Schuljahr für die Schulgemeinden auch mittelfristig planbar werde. Dazu gehöre vor allem ein einheitliches Vorgehen an allen Schulen und für alle Klassen. „Die von den Schulbehörden eingeforderten „kreativen Lösungen vor Ort“ gleichen einem Flickenteppich von Experimentierfeldern. Das kann so nicht sein“, so der DLH-Kreisvorstand.

 

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:

Volker Weigand

Feldlerchenweg 3

64653 Lorsch

Telefon: 06251-585231

Email:

 

Aus dem dlh-Kreisverbands Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner

Corona und kein Ende: Wie gut sind die Schulen vorbereitet?

Letzten Donnerstag wurde im Hessischen Landtag diskutiert. Der Kultusminister lehnt die Teilung von Klassen und das Unterrichten im Wechsel ab, obwohl dies einen Abstand von 1,5 Metern im Unterricht ermöglichen und auch die überfüllten Schulbusse entlasten würde.
Nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung des glb, dem Berufsschulleher*innenverband im dlh.
Die PM ist bereits an das HKM und die Fraktionen im Hessischen Landtag gegangen.
“ (…) Die Pandemie nimmt einen rasanten exponentiellen Verlauf. Es ist mancherorts bereits die Stufe 3 und damit der Wechsel von Präsenz und Distanzunterricht eingeführt worden, d. h. Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht in jedem Fach und in jedem Lernfeld sowie zeitlich befristete Teilung der Lerngruppen und täglicher oder wöchentlicher Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab Jahrgangsstufe 7 erteilen alle Schulen den Unterricht in A/B Gruppen in der betroffenen Region. Konferenzen jeglicher Art sind in digitaler Form durchzuführen. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sitzen wieder „zuhause“. Sie und die Lehrkräfte brauchen Technik und dazu passende methodische/didaktische Konzepte, um überhaupt Unterricht in Distanz durchführen zu können. Es gibt wieder nur tageweise Unterricht in Präsenz. Es darf nicht sein, dass ein Teil der betroffenen Personengruppe wieder abgehängt wird. Es muss jetzt gehandelt werden, sowohl in pädagogisch-didaktischer als auch in technischer Hinsicht! Dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, gehen die Corona-Maßnahmen in den Schulen nicht weit genug. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte er: „In fast allen Bundesländern wurden die Hygienestufenpläne, die in den Corona-Hotspots wieder auf halbierte Klassen setzten, außer Kraft gesetzt. Schulen sollen auf Biegen und Brechen offen bleiben.“ Dabei befinden sich in Deutschland derzeit mehr als 300.000 Schülerinnen und Schüler in Corona-Quarantäne. Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer in Quarantäne liegt aktuell bei bis zu 30.000.
Den Empfehlungen des RKI wird vielerorts nicht gefolgt. In Hessen ist das leider weitgehend genauso. Liegen vielleicht auch Gründe für die Verweigerung in fehlenden pädagogischen Konzepten und fehlender Technik sowie fehlenden Fortbildungen für die Lehrkräfte? Sind wir ein digitales Entwicklungsland? Wo sind die versprochenen Dienstlaptops und Schulungen für die Lehrkräfte? Müssen die Lehrkräfte weiterhin ihre eigenen Geräte nutzen? Was ist mit den zugesagten Endgeräten für bedürftige Lernende? Wann kommt die versprochene Internet-Flatrate für die Schüler*innen bei den Betroffenen an? Wie sieht es aus mit adäquater Software, insbesondere für die beruflichen Schulen? Die Ausbreitung des Virus ist offensichtlich schneller als die Versorgung mit adäquaten Arbeitsmitteln.
Jetzt rächt es sich, dass in der Vergangenheit die Investitionen in das Bildungswesen nicht die Bedeutung gehabt haben, die sie hätten haben müssen. Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Mit der einmaligen Finanzierung der Dienst-Laptops ist es nicht getan. Ebenso muss die regelmäßige Wartung der Geräte sichergestellt und vom Dienstherrn finanziert werden.
Damit die Lehrkräfte auch zukünftig mit der technischen Entwicklung Schritt halten können, müssen die Geräte regelmäßig, spätestens nach vier Jahren, ausgetauscht werden. Analoges gilt für die Geräte der bedürftigen Lernenden. Ganz abgesehen davon, dass die Software auf den Geräten sehr differenziert sein muss, da an beruflichen Schulen nicht jede Lehrkraft die gleichen Tools für ihre Arbeit benötigt und schon gar nicht in gleicher Weise wie in den Primarstufen. Hier sind individuelle Lösungen vor Ort gefragt und es ist unbedingt erforderlich, dass auch die Lizenzen für die erforderlichen Programme vom Dienstherrn finanziert werden. Da hybrider Unterricht deutlich zeitaufwendiger und personalintensiver ist, müssen die Berufsbildner*innen dringend entlastet werden. Die Belastungsgrenze der einzelnen Lehrkräfte und der Schulleitungen ist längst überschritten. Distanzunterricht für Zuhause bleibende Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ist Mehrarbeit. Die Schulleitungen haben durch die Pandemie viele zusätzliche Aufgaben zu bewältigen; ganz abgesehen davon, dass die Stunden- und Raumpläne immer wieder revidiert werden müssen. Die Arbeitszeiten liegen inzwischen jenseits dessen, was gesundheitlich vertretbar ist. Um Digitalisierung im Schulalltag nachhaltig zu leben, müssen die starren Arbeitszeitmodelle flexibilisiert werden. Wir müssen hin zu Vertrauensarbeitszeiten. Hier brauchen wir einen offenen Diskurs, damit die Lehrkräfte der beruflichen Bildung nicht dauerhaft überlastet sind. Neben dem Ausbau der digitalen Hard- und Software muss die Lehreraus-, -fort- und Weiterbildung schnellstens an die realen Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden und es braucht massive Investitionen in den Aus- und Umbau schulischer Räume, um Schulen zukunftsfähig aufzustellen.
Des Weiteren fragen wir uns: Wie halten wir es mit dem Lüften? Gibt es nicht bessere Lösungen als diejenigen, an die wir uns nun halten sollen / müssen? Rasant steigende Infektionszahlen und den Kultusminister*innen fällt nichts anderes ein als 20 – 5 – 20: Mit dieser Zahlenkombination sollen die beruflichen Schulen über den Winter kommen und den Präsenzunterricht gewährleisten. Das zumindest sieht das Lüftungskonzept der Kultusminister*innen vor. In Hessen hat das Land inzwischen allerdings 10 Mio. Euro locker gemacht, um die Schulträger zu unterstützen bei der Anschaffung moderner Luftreinigungsanlagen für Klassenräume, die nicht oder nicht ausreichend gelüftet werden können. Aber wie viele davon können jetzt so kurzfristig beschafft werden? Und reicht das Geld aus?
Der Landtag und die hessische Staatkanzlei sind mittlerweile mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet. In den Schulen findet aktuell die größte gesellschaftliche Durchmischung statt. Viele Lehrkräfte fühlen sich als Versuchskaninchen und ausgenutzt. Wir unterrichten gerne und wollen die Schulen am Laufen halten, aber bitte geschützt. (…)“
Claus Wenzel

Superspreader statt Wellenbrecher – Kasseler Schulen seit einer Woche im „Lockdown light“

Der Kasseler dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger zog am Samstag, den 07.11.2020 in der HNA eine erste Bilanz zum „Lockdown light“ an den Schulen in und um Kassel:

Für die erste Woche mit Warnstufe 2 an den Schulen und einer Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse zieht der Kreisverband Kassel-Stadt und -Land des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) eine ernüchternde Bilanz. Der Vorsitzende Boris Krüger konstatiert: „Trotz aller Schutzmaßnahmen steigen die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis weiter an, auch bei Schülerinnen und Schüler.“ Die wachsende Zahl an Schulen in Kassel und Umgebung, an denen es Corona-Fälle gibt, sprechen eine deutliche Sprache. Aktuelle Studien zeigen, dass rund zwölf Prozent aller Covid-19-Infektionen auf den schulischen Kontext zurückzuführen sind. Das Helmholtz-Zentrum München kommt außerdem in einer neuen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sechsmal mehr Kinder mit dem Corona-Virus infiziert sind als entdeckt. „Dies spricht eindeutig dafür, dass das Virus an Schulen unerkannt weitergegeben und dann in die Familien getragen wird“, mahnt Krüger. Dies ist aus seiner Sicht kaum verwunderlich, sind die Lehranstalten doch der einzige Bereich, in dem die geltenden Abstandsregeln während des Normalbetriebes nicht eingehalten werden können.

Damit sind Schulen nachweislich auch ein größerer Pandemietreiber als die Gastronomie, die ab dem 2. November für vier Wochen geschlossen wurde. Dabei hatten viele Gastronomen hochwertige Luftfilteranlagen installiert. Diese will nun auch das Land den Schulen finanzieren, allerdings in sehr begrenzter Zahl. Doch sind noch nicht einmal die rechnerisch zwei Geräte pro Schule vor Ort angekommen. Von den Schulträgern als eigentlich Zuständigen gebe es bisher überhaupt keine Anstrengungen in dieser Richtung. Stattdessen werde gebetsmühlenartig auf Lüftungspausen alle 20 Minuten verwiesen, was zu ständigen Störungen des Unterrichts führe und bei sinkenden Temperaturen zwangsläufig Erkältungskrankheiten nach sich ziehe. Zur Messung der Aerosole in den Klassenzimmern seien selbst großen Schulen mit über 1000 Schülern und 50 Räumen bisher gerade einmal zwei CO2-Ampeln zur Verfügung gestellt worden. Plexiglas-Scheiben auf den Tischen gebe es überhaupt nicht. „Hier müssen das Land und die Schulträger Verantwortung übernehmen und adäquate Rahmenbedingungen schaffen, statt alle am Schulleben Beteiligten quasi ohne Rettungsring in die raue See zu stoßen“, beklagt der dlh die aktuelle Situation.

Probleme gebe es zudem mit der konsequenten Umsetzung der Maskenpflicht und der Schülerbeförderung. Boris Krüger: „Wir haben aus viele Schulen Rückmeldungen, dass Schülerinnen und Schüler tagelang die gleiche Maske tragen und so durch mangelnde Hygiene den Effekt dieser Maßnahme verpuffen lassen.“ Zudem gebe es immer mehr Maskenverweigerer unter den Eltern, die ihre Kinder zuhause beschult haben wollen und zu diesem Zweck seitenlange Emails an die Schulen schicken. Bei den Bussen und Bahnen würden immer noch keine zusätzlichen Fahrzeuge zur Entzerrung der Schülerströme eingesetzt. „Hier stehen die Kinder nach wie vor dicht an dicht. Zudem kann in Stoßzeiten das Fahrpersonal die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht einfach nicht überall kontrollieren“, so Krüger.

Weil alle bisher geplanten Schutzmaßnahmen also nicht greifen oder gar nicht umgesetzt werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin Superspreader für den Corona-Virus und nicht die Wellenbrecher, die sie im 2. Lockdown nach den Plänen der Bundes- und der Landesregierung sein sollen. Der dlh fordert daher endlich die Einleitung der Warnstufe 3 des hessischen Hygiene-konzeptes für Schulen, um durch die Halbierung der Lerngruppen im Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) den Mindestabstand in den Klassenräumen zu gewährleisten. Er bedauert es sehr, dass der Landkreis Kassel mit entsprechenden Plänen in fahrlässiger Weise vom Kultusministerium gestoppt worden ist. Zudem verweist er auf das Beispiel des Nachbarlandes Niedersachsen, wo ab einem Inzidenzwert von über 100 und der Anordnung von Infektions-schutzmaßnahmen auf lokaler Ebene automatisch das Wechselmodell greift, was inzwischen bereits an über 60 Schulen der Fall ist. In Verbindung mit dieser Maßnahme müsse das Personal an den Schulen beispielsweise durch den Abschluss von zusätzlichen Angestellten-Verträgen aufgestockt werden, um Betreuungsangebote für berufstätige Eltern vorzuhalten und die Lehrkräfte von der Doppelbelastung durch Präsenz- und Distanzunterricht zu entlasten. „Das wird viel Geld kosten“, so Krüger abschließend, „doch die Gesundheit unserer Kinder muss es uns wert sein.“

Lohfelden, den 5.11.2020

ViSdP: Boris Krüger, Crumbacher Str. 19 b, 34253 Lohfelden, Tel. 0151 42341192

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer V-2020

Überblick über die Themen:

  • Corona – Sachstand und Ausblick  
  • Ministergespräch im HPRLL
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase
  • Ressourcenzuweisung im Landesabitur
  • Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht
  • Hessisches Schulportal
  • Hygieneplan 6.0

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Nach den Sommerferien war die Infektionslage relativ gering und scheinbar unter Kontrolle. Wie jedoch dort bereits angemahnt, scheinen die Schulen auf die kommende Herbst- und Winterzeit wenig vorbereitet zu sein. An manchen Stellen werden die Handlungsweisen der Schulen durch Bürokratie und Zuständigkeitsdiskussionen gehemmt. So konnten viele Schulen seither noch nicht in ausreichendem Maße mit Schutzvorkehrungen wie Schutzschilden, Lüftungsgeräten, CO2-Ampeln und weiteren Hilfsmitteln zum Gesundheitsschutz, geschweige denn mobilen Endgeräten, die für einen Distanzunterricht erforderlich sind, ausgestattet werden.

Zum Schreiben dieser Nachrichten steigen die Fallzahlen erheblich an, und es bleibt zu hoffen, dass eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen Wirkung zeigen. Der dlh hofft, dass diese nicht allzu rigide ausfallen, um ein Gleichgewicht zwischen einerseits einem ausreichenden Gesundheitsschutz und andererseits dem Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Der dlh meint, dass auch in den Schulen notwendige Maßnahmen schnellstmöglich nach den vorbereiteten Varianten der Konzeptgruppe  ergriffen werden müssen, notfalls auch mit Schulschließungen, um den Gesundheitsschutz der Schulangehörigen zu gewährleisten. Dabei spielen für ihn Verlässlichkeit und vorausschauendes Handeln ebenso eine Rolle wie die Vernunft jedes Einzelnen, um gemeinsam die Pandemielage zu bewältigen.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten schon gewarnt, ist es nicht angeraten, leichtfertig mit dem Virus umzugehen, da wir uns momentan voll in der Pandemie befinden. Weitere Ausblicke zu geben, ist zurzeit sehr schwierig, da es zunächst gilt, die empor geschnellten Infektionszahlen wieder in einen Abwärtstrend umzuwandeln und die Lage unter  virologischer Kontrolle zu halten.

Der HPRLL hat nach den Sommerferien in den gemeinsamen Verhandlungen mit dem HKM darum gebeten, jeweils aktuell über die Infektionslage an den Schulen, insbesondere zu Schulschließungen, informiert zu werden. Diese Information aus dem Krisenstab wird seither dem HPRLL zugänglich gemacht.

Der dlh hofft, dass es in der nächsten Zeit über die Weihnachtsferien bis ins nächste Jahr trotz der anstehenden Wintermonate gelingt, die Schulen, wenn auch eingeschränkt, offen zu halten. Von der Idee die Winterferien zu verlängern, hält er wenig, da hiervon alle Abschlussklassen und die Abiturienten Nachteile, in Form von weniger Zeit, hätten. Außerdem bewirkt eine Beibehaltung der Ferientermine, auch während eines eventuellen Lockdowns, mehr Verlässlichkeit und eine viel bewusstere Einstellung zum eigenen Lernen bei den Schülerinnen und Schülern.

  

Ministergespräch im HPRLL

Das alljährliche Ministergespräch fand dieses Jahr im Oktober, unter den Vorzeichen der Pandemie, statt. Angesichts des Pandemiegeschehens war unsicher, ob der Termin, auch aufgrund der Räumlichkeiten, gehalten werden könnte. Der Minister drückte zunächst aus, dass er gerne auf diese verlässliche Tradition der jährlichen Treffen zurückgreife, da man auf eine gute gemeinsame Zusammenarbeit angewiesen sei. Die knappe zur Verfügung stehende Zeit nutzte der HPRLL dazu, um neben der allgemeinen Lage auch gerade diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu thematisieren. Hierbei war man sich einig, dass §73 HPVG (Treffen von vorläufigen Regelungen) nur in wenigen (begründeten) Einzelfällen überhaupt Verwendung finden sollte. Im Gespräch wurden auch die Rückmeldungen von Schulpersonalräten und Gesamtpersonalräten gespiegelt, die ebenso wie der HPRLL demokratische Strukturen gestärkt sehen möchten. Der dlh entnimmt dem Tenor des Gesprächs, dass diese Forderung durchaus von Herrn Minister gehört wurde. Der dlh ist der Auffassung, dass dies und die entsprechende Kommunikation gerade in Krisenzeiten außerordentliche Beachtung finden sollte, um das Gemeinwesen zu stärken.

Ein weiteres großes Themenfeld im Gespräch mit dem Minister waren Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Gerade unter Coronabedingungen ergaben sich Situationen, die Mehrarbeit erforderlich machten. Diese angemessen zu vergüten, war ein Anliegen des HPRLL, das sich auch bei zusätzlichem Distanzunterricht, der durch Corona stattfindet, adäquat erfolgen soll. Hier gab es aus Sicht des dlhkeinen Dissens, so dass in den weiteren Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Details geklärt werden können. Für den HPRLL und den dlh steht außer Frage, dass dann eine Unterrichtsstunde auf Distanz ebenso wie eine Präsenzschulstunde verrechnet werden muss. Gegenüber dem Minister angesprochen wurden außer Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auch der Urlaubsanspruch von Schulleitungen, die durch zusätzliche Dinge (wie z. B. Feriencamps) neben allen Hemmnissen bedingt durch Corona hochgradig belastet sind. Ebenso angesprochen wurden zusätzlicher Risikogruppenunterricht wie auch die drohende Entgrenzung von Arbeitszeit. Zum Landesabitur, dem später ein eigener Abschnitt gewidmet ist, führte der Minister aus, dass hier die Ressourcen nicht das Problem sein sollten. Dies begrüßt der dlh, sollte dies doch bedeuten, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die durch die Verlegung entstandene Arbeitsverdichtung auszugleichen. Aber hierzu später mehr.

Weitere Themenkomplexe, die auch in diesen dlh-Nachrichten ausgeführt werden, waren der Videounterricht, hierbei insbesondere die Übertragung aus dem Präsenzunterricht an zu Hause verbliebene Schülerinnen und Schüler und die Thematik E-Mail-Adressen und damit einhergehend die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten.

Der dlh meint, dass aus dem Gespräch, in dem wie zu erwarten keine Details, sondern die großen Linien besprochen wurden, zu erkennen war, dass neben dem guten Willen die Pandemie derzeit das Geschehen an den Schulen prägt. Hierzu hat sich der Minister geschickt politisch verhalten.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020

Bezüglich des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst ist, wie in den dlh-Nachrichten nachzulesen, seither immer berichtet worden. Die Behandlung des Einstellungsverfahrens zu diesem Termin fand komplett im Gremium statt. Im gemeinsamen Gespräch des HPRLL mit dem Präsidenten der Lehrkräfteakademie wurde erreicht, dass die LiV-Kommission wieder in ihren vorherigen Stand eingesetzt wurde.

Kommissionsmitglieder des dlh sind momentan:

Kerstin Jonas (GHRF), Roselinde Kodym (BS) und Jürgen Hartmann (GYM)

Im Rahmen der Erörterung im HPRLL waren Fragen zum Datenschutz und zum gemeinsamen Umgang mit der Sache zu verhandeln. Leider konnten damit keine spezifischen Fälle (wie in der Kommission üblich) behandelt werden. Das Verfahren konnte bei diesem Durchgang nicht zur Zufriedenheit des Gremiums durchgeführt werden, weshalb an dieser Stelle auch nicht über die Zahlen der Einstellungsrunde zum 1.11.2020 wie gewohnt berichtet werden kann. Diese lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der dlh ist der Auffassung, dass es an der Zeit war, das Bewusstsein der Dienststelle für die hilfreiche Unterstützung durch die Personalräte zu schärfen. Die LiV-Kommission, die einen landesweiten Überblick über die Einstellungen hat, kann so bei entsprechenden Konfliktfällen hilfreich und unterstützend eingreifen, um auch schwierige Fälle zu lösen. Von Seiten der Lehrkräfteakademie war es ein richtiger Schritt, die LiV-Kommission wieder einzusetzen.

Da dieser Teil der Personalratsarbeit ein unmittelbareres und hilfreiches Instrument ist, findet der dlh, dass auch die ausstehenden Fragen zum Datenschutz zum Wohle der zukünftigen Lehrergenerationen gelöst werden müssen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase

Bei der Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen nach den Sommerferien gab es von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer viele Rückmeldung an die Personalräte. Diese bezogen ist sich zunächst auf Probleme bei der Einrichtung der Mailadresse sowie die Nutzung mittels des sog. Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahrens, das bei jeder Anmeldung benötigt wird. Insbesondere die Nutzung des privaten Smartphones kann aus Sicht des HPRLL nicht akzeptiert werden, da hier die Nutzer bereits bestimmten Bedingungen von Anbietern wie beispielsweise Google Apps zustimmen mussten. Da die Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich der digitalen Ausstattung noch großen Nachholbedarf haben, müsse es zu dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung alternative Wege geben. Ziel sei eine Harmonisierung der Prozesse. Es entstand der Eindruck, dass das Kultusministerium derzeit stark auf private Entscheidungen und Anschaffungen der Beschäftigten zurückgreift und sie damit voraussetzt.

In der Erörterung mit dem HPRLL konnte geklärt werden, dass diese Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtbar wäre, wenn diese von einem sicheren Rechner aufgerufen werde. Diese gesicherten Rechner befinden sich aber derzeit unter der Hoheit der Schulträger, die diese zunächst hinsichtlich des Sicherheitsstandards zertifizieren müssten.

In der gemeinsamen Diskussion trat auch die Frage auf, ob das Alter der Geräte zur Abfrage der dienstlichen E-Mail-Adresse eine Rolle spiele, da an der Basis eine Ausstattung mit neuen bzw. zeitgemäßen Geräten oftmals nicht gegeben sei. Es wurde erläutert, dass Windows 7 noch unterstützt werde, günstig sei Windows 10, aber auch Linux könne verwendet werden.

Der dlh meint, dass die Zertifizierung und Sicherstellung des Datenschutzes nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein kann. Auch deshalb fordern HPRLL wie auch der dlh die zur Verfügungstellung von mobilen Endgeräten. Darüber hinaus findet der dlh, dass ein personalisiertes Budget für die Lehrkräfte zur Anschaffung von Digitalequipment eine gute Alternative sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde auch im Ministergespräch erwähnt, dass man vor den Weihnachtsferien noch einmal in den Austausch gehen müsse, um abschätzen zu können, inwieweit die Verpflichtung, zum 01.02.2021 die dienstliche E-Mail-Adresse zu nutzen, aufrecht erhalten werden kann. Der dlh empfiehlt daher, die Verpflichtung zunächst bis mindestens zum Ende des Schuljahres 20/21 auszusetzen. Diese Verpflichtung kann nach seiner Auffassung erst dann eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen für die Lehrkräfte geschaffen wurden.

Angesprochen wurden in der Erörterung auch die barrierefreie Gestaltung der dienstlichen E-Mail-Adressen. Hier antwortete das Kultusministerium, dass einfache Funktionen zur Barrierefreiheit bereits implementiert seien, weitere seien in der Phase der Entwicklung und des Ausbaus. Diesbezüglich befinde man sich im Austausch mit der Schwerbehinderten-vertretung.

  

Ressourcenzuweisung im Landesabitur

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium stand die Frage der Ressourcenzuweisung längere Zeit im Raum. Scheinbar sträubt man sich auf Seiten des Ministeriums gegen landesweit verbindliche, einheitliche Mindestregelungen. Der HPRLL und der dlh fordern diese zum Wohle der Beschäftigten. Insofern gab es im Ministergespräch eine Klärung des Sachverhalts bezüglich der Ressourcen, aber nicht der Frage einer landeseinheitlichen Mindestregelung, die verbindlich für die Schulen ist. Hier fordert der HPRLL und der dlh die Bereitstellung von Korrekturtagen, die Aufstockung der Vertretungsmittel, die Reduktion von externen Korrekturen, zusätzliche Studientage sowie die Zahl der Abiturprüfungen in den Blick zu nehmen.

Durch die Arbeitszeitverdichtung, die mit der Verlegung des schriftlichen Abiturs auf die Zeit nach den Osterferien einhergeht, sind solche verbindlichen landesweiten Regelungen unabdingbar, da Schulen sonst mit den Problemen, die vor Ort aufgrund unklarer Regelungen entstehen, allein gelassen werden.

Solche landesweiten Regelungen dienen dazu, klare Verhältnisse vor Ort zu schaffen und Konflikte, die zwischen Schulleitung und Lehrkräften entstehen, bspw. durch geringere Zuteilung von Korrekturtagen als erwartet, zu vermeiden.

Aus Sicht des dlh können aufgrund der Ressourcenzusage des Ministers die Schulen nun in die Lage versetzt werden, entlastende Regelungen durchzuführen. Wer würde da noch zur Beseitigung einer Vielzahl von Konflikten vor Ort gegen eine landesweite Regelung eintreten wollen?

  

Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht

Die Planungsszenarien waren im HPRLL bereits vor den Sommerferien im Gespräch, da sie aus der Konzeptgruppe zum Umgang mit der Pandemie in den HPRLL gelangten. Wie bekannt, wurde nach den Sommerferien im Regelbetrieb gestartet (Stufe 1) und kurze Zeit danach an den Schulen in Anlehnung an die darin enthaltenen Stufen Konzepte (Pandemiepläne) entwickelt.

Diese wurden zum Schreiben dieser Nachrichten nach den Herbstferien herangezogen, da sich die Fallzahlen sprunghaft nach oben entwickelten. Dabei war an vielen Stellen unklar, bei welcher vom RKI genannten Stufe (Staffelung nach Fallzahlen je 100.000 Personen) die jeweilige Stufe aus dem schulischen Pandemieplan anzuwenden sei.

Bei der Fragestellung der Unterrichtsorganisation waren selbstverständlich Themen wie Ausstattung und digitale Hilfsmittel (wie auch Videokonferenzen) ein ständiges Thema im HPRLL.

Fragen der Vergütung und Anrechnung wurden hier ebenfalls thematisiert. Aus dem Ministergespräch ging ganz klar hervor, dass Unterrichtsstunden, die im Distanzunterricht erbracht werden, selbstverständlich vergütet bzw. angerechnet werden müssen.

Hier ist der HPRLL wie der dlh der Auffassung, dass die erbrachten Unterrichtsstunden im Distanzunterricht wie Präsenzunterrichtsstunden zu verrechnen sind.

Der dlh meint, dass an dieser Stelle noch großer Gesprächsbedarf besteht und weitere Verhandlungen im HPRLL folgen werden.

 

Hessisches Schulportal

Das Hessische Schulportal wurde vor den Herbstferien im HPRLL vorgestellt. Interessant war zu erfahren, dass für jede Anwendung in der Schule ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz erstellt werden müsse. Auch für die Anwendung „Videokonferenz“, die über BigBlueButton in das Schulportal eingebunden werden soll, ist dies vorgesehen. Wegen der Videokonferenzen (wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet) gab und gibt es einige Kontroversen. Dringlicher erscheint dem dlh das Thema der Videoübertragung aus dem Präsenzunterricht heraus, bei dem alle Beteiligten außer der Lehrkraft zustimmen sollen. Das Kultusministerium ist hier der Auffassung, dass die Ausführung des Videounterrichts per Anordnung über das Direktionsrecht an die Lehrkraft erfolgen kann.

Das sehen HPRLL und dlh entschieden anders: Abgesehen von den Eingriffen in die Pädagogische Freiheit einer Lehrkraft werden hier Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft in einem Maße eingeschränkt, die so rechtlich nicht geduldet werden können. In Frage stehen seither die Beteiligungsrechte des HPRLL, der diese im Zweifel rechtlich klären lassen wird.

Der dlh sieht das Schulportal derzeit in einem sehr dynamischen Prozess, der pandemiebedingt nochmals einen enormen Schub erfahren hat. Auch an dieser Stelle wird es deshalb im HPRLL einiges an Erörterungsbedarf geben.

 

Hygieneplan 6.0

Der Hygieneplan, der sehr kurzfristig vor den Herbstferien an die Schulen gelangte, ist die Fortschreibung des Hygieneplanes 5.0. Anhand der Versionsnummer kann der geneigte Leser erkennen, dass dieser sich ebenfalls in einem ungewohnt dynamischen Prozess befindet. In den letzten dlh-Nachrichten wurde noch über den Hygieneplan 4.0 berichtet.

Im Hygieneplan 6.0 finden sich auch größtenteils die durch die Verhandlungen im HPRLL angesprochenen Veränderungen wieder. Der dlh sieht, dass die Fachabteilung im Ministerium mit Hochdruck an den Änderungen arbeitet, um somit den Schulen Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie zu verfahren ist. Dass die Pläne sehr kurzfristig an die Schulen gelangen, ist wohl den Umständen der Pandemie geschuldet. Der dlh rät, trotz allen Zeitdrucks die Abläufe der Beteiligung nicht aus dem Blick zu verlieren und ein Abweichen davon mindestens zu erläutern.

Ein Aspekt, der aus Sicht des dlh noch nicht genügend berücksichtigt wurde, ist der Hinweis, dass bei ärztlichen Attesten keine Diagnose mit abgegeben werden muss.

02.11.2020 Gez. Jürgen Hartmann

 

„Baustelle Kultusministerium – Pleiten, Pech und Pannen oder Kalkül?“ – Pressemitteilung des dlh vom 01.10.2020

Der Hygieneplan 6.0 hat die ministeriellen Schreibtische verlassen. Mal wieder ohne Einbezug der Personalvertretungsgremien und einen Tag vor Beginn der Herbstferien.

Dieser Zeitpunkt ist wieder denkbar ungünstig und vor allem zum Nachteil aller schulischen Bediensteten. An einen unbeschwerten Beginn der unterrichtsfreien Zeit ist zum dritten Mal in diesem Jahr nicht zu denken. Es gilt, in kürzester Zeit 19 Seiten Hygieneplan zu lesen und in den Schulalltag nach den Herbstferien zu integrieren.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass diese Vorgehensweise des Ministeriums wieder in eine Beschneidung der Erholungszeit der ohnehin schon belasteten Lehrerschaft mündet, insbesondere der Schulleitungsteams.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Wertschätzung gegenüber Lehrkräften sieht anders aus!

 

Wiesbaden, den 01.10.2020        Annabel Fee und Kerstin Jonas

 

Hier erhalten Sie die Pressemitteilung zum Download.

Stellungnahme des dlh vom 25.09.2020 zu den Empfehlungen der Leopoldina aus der 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ vom 23.09.2020

Aus der kürzlich publizierten 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ der Leopoldina ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der AHA-Regeln nach wie vor den besten Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Eine Einhaltung der AHA-Regeln ist jedoch nur möglich, wenn in den Schulen die Lerngruppen entsprechend verkleinert werden.

Aus dem Befund, dass „in Aerosolen auch im Abstand von mehr als 2 m vermehrungsfähige Viren nachgewiesen werden“ konnten, zieht die Leopoldina die Schlussfolgerung, „dass größere Menschenansammlungen, bei denen das Einhalten der Abstandsregel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein entsprechender Luftaustausch nicht ausreichend gewährleistet werden können, weiterhin nicht stattfinden sollten.“

Da in hessischen Klassen- und Kursräumen mindestens zwei der drei genannten Schutz-Bedingungen der AHA-Regeln, nämlich die Einhaltung der Abstandsregel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, nicht erfüllbar sind, muss aus Gründen des Infektionsschutzes die Klassen- und Kursgröße deutlich reduziert sowie den räumlichen Begebenheiten angepasst werden, wo angemessenes Lüftungsverhalten nicht möglich ist. Diese Reduktion hätte zugleich den positiven Nebeneffekt, dass ein deutlich effektiveres und zielgerichtetes Lernen stattfinden könnte, was überfüllte Klassen zumeist verhindern. Jedwede Förderbedarfe ließen sich so ebenfalls leichter und individueller berücksichtigen.

Des Weiteren fordert der dlh die Ausstattung aller Schulformen mit CO2-Ampeln und Lüftungsanlagen, damit Schulgebäude generell zukunftsfähig ausgestattet sind. Denn ein gesundes Raumklima ist auch in Zukunft wichtig für das Zusammensein im Lebensraum Schule.

Der dlh mit seinen Gliedverbänden hphv, glb und VDL ruft daher die Landesregierung dazu auf, mit Hilfe eines Nachtragshaushalts finanzielle, personelle und räumliche Möglichkeiten – insbesondere durch eine Reduktion der Klassen- und Kursgrößen – zu einem wirksamen Gesundheitsschutz und angemessenen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Wohle der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende.

 

Nieder-Olm, den 25.09.2020

Thema „Überlastung im Lehrberuf“ – unsere dlh-Landesvorsitzende hat sich in der Fuldaer Zeitung dazu geäußert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesvorsitzende Annabel Fee hat sich in der Fuldaer Zeitung dazu geäußert, dass die Belastung der Lehrkräfte in Hessen durch Corona keineswegs geringer geworden ist. Sie hat auch deutlich gemacht, dass der Umgang der Staatlichen Schulämter mit Überlastungsanzeigen nicht dem entspricht, was sich Kollegien darunter erhofft hatten. Lesen Sie selbst die Stellungnahme im Wortlaut:

Fuldaer Zeitung 18.09.2020

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgenden die aktuelle Ausgabe der dlh-Nachrichten:

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Seit den letzten dlh-Nachrichten vor den Sommerferien, Ende Mai, hat sich viel getan. Die Einschätzung der Infektionslage verändert sich fortlaufend, einhergehend mit teils sehr kurzfristigen Ankündigungen des Kultusministeriums. Dies bereitete nicht nur dem Hauptpersonalrat (HPRLL) in den Verhandlungen erhebliche Schwierigkeiten, sondern auch den Schulen, da sie sich mit Erlassen konfrontiert sahen, die teils sehr kurzfristige Umsetzungen erforderten. So war in diesen Sommerferien für Schulleitungen kaum an Erholung zu denken, da zunächst alle „Altlasten“ des vergangenen Schuljahres aufzuarbeiten waren und fast gleichzeitig die Vorbereitungen für das neue Schuljahr, das nahezu im Regelbetrieb starten sollte, beginnen mussten. Zusätzlich galt es, die spontan ins Leben gerufenen Sommercamps und Ferienakademien vorzubereiten bzw. die Auswahl des Personals hierfür vorzunehmen. So hatte auch der Hauptpersonalrat schon weit vor Ende der unterrichtsfreien Zeit seine Arbeit wieder aufgenommen und trat bereits zu Beginn der letzten Ferienwoche zusammen.

Auch während dieser Sitzung und zum Schreiben dieser Nachrichten war und ist die vorausschauende Betrachtung der Infektionslage und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb sehr schwierig. Einerseits haben Schülerinnen, Schüler und deren Eltern ein Recht auf Bildung, andererseits ist dies in Einklang mit ausreichendem Gesundheitsschutz zu bringen. Hierbei meint der dlh, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz jedes Einzelnen Vorrang vor übereilten Maßnahmen zugunsten von „Normalbetrieb“ an den Schulen haben muss.

So zeigte sich bereits in der ersten Schulwoche, dass nicht nur wegen der Aussetzung des Abstandsgebotes im Klassenzimmer bereits mehrere Klassen und auch ganze Schulen geschlossen wurden und in Quarantäne kamen.

Der dlh ist der Auffassung, dass zusätzliche Ressourcen nicht nur für Hygieneschutzmaßnahmen, Digitalisierung und damit auch besseren Möglichkeiten für Distanzunterricht zu schaffen seien, sondern auch den Schulleitungen Mittel und Personal bereitgestellt werden sollten, damit diese für entsprechend kleinere Klassen sorgen können. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer bei Regelbetrieb nicht einzuhalten ist, könnte somit immerhin dafür Sorge getragen werden, dass Abstand (das seither wirksamste Mittel gegen die Ausbreitung des Virus) besser gewährleistet werden kann. Der dlh meint, dass 120 cm immer noch besser sind als 30 cm oder wenn Kinder ganz ohne Abstand nebeneinandersitzen.

Wie es im neuen Schuljahr 2020/2021 weiter gehen wird, ist aus Sicht des dlh schwer vorherzusagen. Maßgeblich werden dabei die Infektionszahlen eine Rolle spielen, die aktuell bedingt durch Reiserückkehrer signifikant steigen. Wie sich der herannahende Herbst und Winter auf die Pandemielage, insbesondere eine auftretende Grippewelle oder eine mögliche Mutation des Virus auswirken wird, ist unklar. Der dlh findet, dass durch die eingeleiteten Maßnahmen im Frühjahr, Deutschland und damit auch Hessen einen guten Stand im Vergleich mit anderen Ländern innehat. Diese gute Position sollte nicht durch leichtfertige, undurchdachte Maßnahmen oder andere Sorglosigkeiten riskiert werden. Das Virus ist nicht überwunden!

  

Wiederaufnahme des Regelbetriebs an hessischen Schulen

Viele Schulen, wie auch die Expertengruppe des Kultusministeriums, haben verschiedene Varianten für den Schulbetrieb vorgesehen. Zu diesen gehören auch Planungen für einen weiteren (lokalen) Lockdown oder einen sog. Hybridbetrieb, d. h. eine Mischform aus Präsenzunterricht und Distanzunterricht. Gestartet sind die Schulen alle, wie bekannt, nahezu im Regelbetrieb, der für alle Schülerinnen und Schüler tägliche Präsenz in der Schule vorsieht. Ausnahmen waren die Fächer und Unterrichtsgruppen, in denen eine starke Durchmischung der Schülerschaft gegeben war.

Insbesondere vor dem Schulstart kamen aus dem Kultusministerium mehrere Erlasse und Verordnungen sehr kurzfristig, so dass deren Inhalte kaum in Gänze vor Ort umzusetzen waren. Beispielsweise gab es für den Hygieneplan an Schulen mittlerweile die Version 5.0 – bis zum Erscheinen dieser Nachrichten könnte es durchaus sein, dass weitere Versionen erlassen werden. Einige wichtige Änderungen sind unter den Überschriften dieser Nachrichten aufgeführt.

Der dlh sieht es als notwendig an, dass der Umgang mit der Pandemie auch im Kultusministerium ständig neu bewertet werden muss. Allerdings sollte durch klare verbindliche Aussagen und die Beachtung von genügend Umsetzungszeit für die Erlasse ein Rahmen geschaffen werden, der die Rückkehr wieder hin zu mehr Normalität gelingen lässt. Ein Zustand, in dem das ganze Schulsystem in elementaren Dingen „auf Sicht“ gefahren wird, ist zu vermeiden.

Der dlh fordert zudem, dass die Personalvertretungen im Vorfeld von Entscheidungen in etwaige Planungen einbezogen werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

QuisGS, Lehrkräfte an die Grundschulen!

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie (LA) der Quereinstieg in den Schuldienst für die Grundschulen verhandelt (QuisGS). Diese Maßnahme beruhte auf einer bereits vorhandenen, die nun für diese unter neuen Aspekten angepasst wurde. Dabei gab es sowohl in der Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden als auch in einzeln zeitlichen Phasen Veränderungen, die gemeinsam mit dem Kultusministerium erörtert wurden.

Vergleicht man diese Maßnahme mit z. B. im beruflichen Bereich bereits aufgelegten Maßnahmen wie z. B. QuEM, so fiel sofort auf, dass die QuisGS-Maßnahme im Vergleich zu QuEM schlechter gestellt war. In QuEM studiert die jeweilige Person ein Fach und hat ein halbes Jahr Vorlaufzeit, obwohl an den beruflichen Schulen in diesem Feld ein Mangel herrscht. In der QuisGS-Maßnahme hingegen, werden die jeweiligen Personen zwei Fächer studieren, hätten keinen Vorlauf und unterrichten 15,5 Stunden.

Der Hauptpersonalrat steht auf dem Standpunkt, dass Personen nicht unterrichten sollten, die zuvor noch nie vor einer Klasse gestanden haben. Dem kann sich der dlh nur anschließen. Im Zuge von Qualitätssicherung, gerade in diesen bewegten Zeiten, sollte hierauf besonders Wert gelegt werden.

 

Videokonferenzen und Übertragung des Unterrichts auf private Endgeräte

Bereits während der Lockdown-Phase vor den Osterferien zeichnete sich ab, dass es ein Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer nach persönlichen Kontakten gab. Da die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes, der durch den weggefallenen Präsenzunterricht stark eingeschränkt war, entfallen war, nutzten viele Kolleginnen und Kollegen auf private Initiative und mit größtenteils eigenen Mitteln die Möglichkeit, über Videokonferenzsysteme von zu Hause aus mit ihren Schülerinnen und

Schülern in Kontakt zu treten. Dies erfolgte unter der Prämisse der Freiwilligkeit und den jeweiligen technischen Voraussetzungen vor Ort. Initiativen von Unternehmen und großen Konzernen (z. B. der Telekom) gaben Hilfestellung, um die Kommunikation über E-Mail und des Einsatzes von Lernplattformen zu ergänzen. Die Nutzung des Schulportals, das seinerzeit noch sehr überlastet war, war kaum möglich.

So hat an vielen Schulen auch Unterricht über Videokonferenzsysteme stattgefunden, die von der Lehrkraft von zu Hause aus in virtuellen Räumen eingerichtet wurden. Sprechstunden oder auch gemeinsame Gruppenzusammenkünfte konnten auf diese Weise auch über die Distanz gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang sieht der dlh das Kultusministerium in der Pflicht, auch die Lehrkräfte mit technischen Endgeräten auszustatten, die erbrachten Arbeitsleistungen im Fernunterricht anzuerkennen, anzurechnen und zu honorieren.

Zu Beginn der Sommerferien begannen zudem manche Schulträger, ohne Rücksprache mit Personalräten, Gewerkschaften, Lehrern, in Unterrichtsräumen Videokonferenzsysteme zu installieren, die es ermöglichen sollten einzelne Schüler direkt in den Unterricht hinzu zu schalten. Dies stieß auf entschiedenen Widerstand der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, des dlh, seiner Mitgliedsverbände und deren Dachorganisation dbb.

Der dbb Hessen teilte die Auffassung der Kolleginnen und Kollegen und riet, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu involvieren. Die Personalräte wie auch der HPRLL sollten sich ebenfalls mit der Installation einer Videokamera befassen, da dadurch Lehrkräfte auch überwacht werden könnten. Somit ist der Personalrat nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG in der Mitbestimmung.

Ernüchternd war die Information aus dem Kultusministerium, dass für eine solche Zuschaltung in den Präsenzunterricht zwar eine Zustimmung von allen Eltern und Schülern der Klasse benötigt werde, für die bereits Formvordrucke ausgeteilt wurden, nicht jedoch für Lehrkräfte, da eine diesbezügliche Anweisung über die Dienstordnung und das Direktionsrecht der Schulleitung möglich sei.

Dabei tritt aus Sicht des HPRLL und des dlh hier ein besonderes Problem auf: nämlich das des Schutzraumes im Klassenzimmer.

Der dlh ist der Auffassung, dass es für diese Zuschaltungen in den Regelunterricht hinein differenzierter Betrachtungen bedarf, bevor ohne Abwägung der Interessenslagen eine solche Hinzuschaltung in den Regelunterricht im Klassenzimmer umgesetzt wird.

Dabei sind auch alle rechtlichen Regelungen zu beachten, die in diesem Falle eine Rolle spielen. Zu nennen sind hierbei Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, u. a. das Recht am eigenen Bild, die individuellen Rechte, die durch den Datenschutz gegeben werden, sowie auch urheberrechtliche Fragen. Man fragt sich, wie sich unter all diesen Aspekten Unterricht

auf Schülerinnen und Schüler auswirkt. Der dlh hat große Bedenken, dass die anwesenden Schülerinnen und Schüler gehemmt oder überdreht reagieren werden, wenn sie wissen, dass der Unterricht gefilmt wird. Laut Aussage des Kultusministeriums ist die Aufzeichnung des Unterrichts und die Verbreitung dieser Aufzeichnung zwar verboten, aber die Frage ergibt sich, welche Kontrollmöglichkeiten dafür vorhanden sind. Es ist jederzeit möglich einfach per Handy die Aufzeichnung mitzuschneiden und sie dann in sog. Soziale Netzwerke einzustellen.

Aus Sicht des dlh zu begrüßen ist, dass Landesmittel für die seitherige von zu Hause genutzte Software (wie. z. B Microsoft Teams oder Cisco Webex) für den kurzfristigen Einsatz im aktuellen Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Arbeiten am Schulportal soll zudem eine Einbindung einer professionellen Videokonferenzsoftware erfolgen. Dies bedarf allerdings einer europaweiten Ausschreibung, um unter anderem auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen zu können. Inwieweit das Kippen des sog. „Privacy-Shield“-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof hierauf Auswirkungen haben wird, ist derzeit offen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen

Die Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium bezüglich der dienstlichen E-Mail-Adressen begannen sehr frühzeitig in diesem Jahr. So war es auch trotz Lockdown möglich, wie vom Kultusminister angekündigt, eine Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum neuen Schuljahr zu ermöglichen. Dies ist über die Sommerferien erfolgt.

Aus Sicht des dlh ist es zu begrüßen, dass nun endlich, endlich nach sehr langer Zeit und langjährigen Forderungen auch des HPRLL, eine dienstliche E-Mail-Adresse für jede Lehrkraft zur Verfügung steht.

Jedoch spitzte sich im Zuge der Verhandlungen die Frage der verpflichtenden Nutzung immer mehr zu. Der HPRLL und der dlh sind der Auffassung, dass es zunächst von Seiten des Kultusministeriums sicherzustellen ist, dass jeder Lehrkraft auch die sächlichen.

Voraussetzungen (z.B. ein Dienstlaptop) bereitzustellen sind, bevor eine verpflichtende Nutzung eintreten kann. Dies ist seither aber nicht der Fall. An Schulen fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an dienstlichen festen oder mobilen Endgeräten, die von jeder Lehrkraft genutzt werden könnte. Da sich Kultusministerium und HPRLL in der Frage der verpflichtenden Nutzung nicht einigen konnten, kam es per Ministerentscheid dazu, dass eine Übergangszeit bis 31.01.2021 eingerichtet wurde.

In der Zeit bis dahin können die Nutzer sich eingewöhnen und es können aktuell auftretende Probleme angegangen und behoben werden. Der dlh bestreitet nicht, dass bei solch einem großen Projekt, bei der jede Kollegin und jeder Kollege betroffen ist, wie im Übrigen bei

jedem größeren Softwareprojekt, Anfangsschwierigkeiten auftreten. Deshalb war es von Seiten des Ministers klug, eine Übergangszeit zu gewähren, um diese Anfangsschwierigkeiten zu beseitigen. Der dlhist überzeugt, dass sich im Laufe der Zeit von allein ein stärkerer verbindlicher Charakter einstellen wird und es einer verpflichtenden Regelung nicht notwendiger Weise bedurft hätte. In wieweit die aktuell auftretenden Probleme, z. B. dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung nur mit einem Android- oder Apple-Smartphone neueren Datums ausgeführt werden kann und auch die Frage der fehlenden Endgeräte, bis Anfang nächsten Jahres geklärt und behoben sind, werden die weiteren Gespräche im HPRLL zeigen.

Es bleibt für den dlh die Hoffnung, dass sich diese technischen und sächlichen Probleme in der Übergangszeit lösen lassen, und die Verhandlungen im HPRLL werden zeigen, ob der geplante Zeithorizont bis zum Januar für eine zufriedenstellende Umsetzung reicht.

 

Landesabiture in den Jahren 2021 und 2022

In den Verhandlungen im Vorfeld zum Landesabitur 2022 ist der Hauptpersonalrat eingestiegen in die Verhandlungen, weil die Dienststelle im Zuge einer Angleichung an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz eine Verlegung des schriftlichen Abiturs von vor den Osterferien auf nach den Osterferien plante.

Diese Verlegung hat neben den Vorteilen, die sie zweifellos mit sich bringt, auch einige Schwierigkeiten aufgeworfen. Insbesondere sind dies die zeitgleichen Ausführungen von anderen Abschlussprüfungen in diesem Zeitraum und der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung im Korrekturzeitraum, da die Osterferien nun nicht mehr zur Korrekturzeit der schriftlichen Abiturprüfungen zur Verfügung stehen. Dadurch entstehen Belastungsspitzen, die gerade in korrekturintensiven Fächern nicht durch die seitherigen den Schulen zur Verfügung stehenden Ressourcen abgefangen werden können.

Eine Aufstockung der zusätzlichen Ressourcen ist für die Schulen an dieser Stelle unerlässlich, da sie neben der aktuellen Belastungssituation durch die Pandemie diese nicht zusätzlich tragen können. Als Entlastungen denkbar sind hierbei Vertretungsmittel zur Bereitstellung von Vertretungsunterricht und damit die zur Verfügungstellung von Korrekturtagen, Entfall des Vertretungsunterrichtes für korrigierende Kolleginnen und Kollegen und Schaffung eines Zeitraumes in dem sich die Kolleginnen und Kollegen auf die Prüfung konzentrieren können.

Mittlerweile wurde durch einen Erlass bekannt, dass die Q4 zum 1. April 2021 enden soll, und die zeitlichen Regelungen, die für 2022 vorgesehen waren, bereits für 2021 gelten. Dies ergibt aus Sicht des dlh Sinn, da den Schülerinnen und Schülern somit vor der Prüfungsphase ein längerer Zeitraum (bis Ende der Osterferien) zur Verfügung steht, der genutzt werden kann um ggf. Versäumnisse während der Lockdownphase aufzuholen. Ebenso wurde im Zuge dieses Erlasses für das Landesabitur 2021 die Regelung zur Zulassung zum Abitur, betreffend der Anzahl der zu unterpunkteten Kurse für das nächste Jahr, ausgesetzt.

Der HPRLL erwartet zentrale Festlegungen vom Kultusministerium, die sicherstellen, dass Korrigierende nicht noch zusätzlich durch Vertretungsunterricht in Form von sog. Stattstunden belastet werden und auf eine Mindestanzahl von Korrekturtagen Anspruch haben. Damit sind zusätzliche Ressourcen für die Schulen unumgänglich.

Es kann aus Sicht des dlh nicht sein, dass Schulen mit den Aufgaben und der einhergehenden Arbeitszeitverdichtung allein gelassen werden.

Er fordert deshalb zusammen mit dem HPRLL das Kultusministerium dringend auf, die aus der Arbeitszeitverdichtung resultierenden Probleme ernst zu nehmen und mit entsprechenden zusätzlichen Ressourcen für die Kolleginnen und Kollegen gegenzusteuern.

 

Hygieneplan 4.0

Unter der Überschrift wurden die aktuellen Hygienepläne, die mittlerweile in der Version 5.0 und zum Erscheinen der Nachrichten wohl in weiteren Versionen vorliegen werden, im HPRLL zusammen mit dem Kultusministerium besprochen und verhandelt. Die Versionsnummern zeugen davon, dass im Laufe der letzten Monate der Hygieneplan immer wieder an die entsprechende (Infektions-)Lage angepasst und von Seiten des Kultusministeriums herausgegeben wurde. Diese bereiteten den Schulen aufgrund der Kurzfristigkeit ihres Bekanntwerdens zunehmende Probleme in der Umsetzung, sodass auch aktuell in bestimmten Bereichen keine zufriedenstellenden Lösungen vorgenommen werden konnten.

Auf Vorschlag des HPRLL gibt es eine Initiative an den Schulämtern, eine Stelle und Mittel einzurichten, die im Falle eines Falles den Schulen unbürokratische Hilfen zur Verfügung stellen kann, um Gesundheitsschutzmittel wie z. B. Trennwände, Schutzschilde, Desinfektionsspender anzuschaffen, falls Unklarheiten im Beschaffungsprozess auftreten.

Der dlh ist der Meinung, dass Schulen in die Lage versetzt werden sollten, bestmöglich für den Gesundheitsschutz der ganzen Schulgemeinde vorsorgen zu können. Dazu bedarf es gelegentlich der schnellen unbürokratischen Hilfe, falls zuständige Stellen dazu nicht in der Lage sind.

Der dlh erkennt ausdrücklich die Arbeit der Fachabteilung im Kultusministerium an, weiß er doch, wie schwierig eine schnelle Umsetzung der geforderten Hygienestandards im großen

System Schule allein mit seinen rund 60 000 Beschäftigten ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich im Zuge des herannahenden Herbstes keine Situation ergibt, die durch ihre Kurzfristigkeit den Schulen weitere Probleme in der Umsetzung beschert.

 

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, hphv und VDL

  • Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Der dlh weist darauf hin, dass der DLH-Ratgeber (Autor Herbert Grimme) in seiner 29. Auflage erschienen und über die Mitgliedsverbände verfügbar ist.

 

gez. Jürgen Hartmann

2020-IV dlh-Nachrichten

Pressemitteilung vom 12.08.2020: Ein reguläres Unterrichtsgeschehen fordert Rücksichtnahme und Umsicht von allen Beteiligten, aber wir freuen uns auf den Schulbeginn

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.

„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“

Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.

Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.

„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“

Der dlh fordert daher:

  • Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
  • Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
  • Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
  • Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
  • Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
  • Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.

Pressemitteilung Maskenpflicht im Unterricht 20200812

Der dlh trauert um den langjährigen Kreisvorsitzenden Bertram Bößer

Am 03.07.2020 verstarb unser geschätzter Kollege und dlh-Weggefährte Bertram Bößer nach schwerer Krankheit.

Im vergangenen Jahr lachten wir noch gemeinsam auf der Klausurtagung der dlh-Landesleitung in Petersberg bei Fulda. Wir verbrachten schöne, produktive und zielführende Stunden und Diskussionen zusammen, um den dlh neu auszurichten und uns alle auf die Personalratswahlen einzustimmen. Bertram war dabei nicht nur zierendes Beiwerk sondern jemand, der aus langjähriger Erfahrung als dlh-Kreisvorsitzender viel Input beisteuern konnte. Mit großer Freude denken wir an seine Anekdoten aus der Berufsschule zurück, die gespickt waren mit ehrlicher Freude an seinem Beruf und im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern.

von links: Edith Krippner-Grimme, Jörg Leinberger, Annabel Fee, Roselinde Kodym, Monika Otten, Volker Weigand, Kerstin Jonas, Bertram Bößer

Bertram haben wir als Inbegriff von Lebensfreude kennenlernen dürfen. Sein Lachen war stets herzlich und von ganzem Herzen. Ihn nicht zu mögen war schwer. Und das gilt gleichermaßen für seine langjährigen Wegbegleiter, als auch für junge Kolleginnen und Kollegen, die ihn erst vor Kurzem kennenlernten.

Bertram war wohl das, was Norddeutsche als „Type“ bezeichnen würden: markant, auffällig und individuell. Ein ganz eigener Mensch, mit einem ganz eigenen Auftreten. Als wir die Foto-Kampagne mit der Agentur Gestaltungsfreunde planten, war Bertram der absolute Wunsch-Kandidat für das Yoga-Motiv. Bertram entlockte das ein herzhaftes, ausgiebiges Lachen und die Bemerkung, dass ihn dann in der Werkstatt wohl niemand mehr ernst nehmen würde. Abgesehen davon wollte er vor allem eins: den jungen Lehrkräften das Feld überlassen und sich langsam, aber wohl verdient, aus dem aktiven Dienst im dlh verabschieden.

Bertram, wir bedauern es sehr, dass du dich nun so früh von uns verabschiedet hast. Wir hätten so gern nochmal mit dir gelacht. Du wirst in unserer Mitte fehlen, aber immer einen Platz haben. Denn wir haben dich sehr geschätzt – als Kollege, aber vor allem als Mensch. Ruhe in Frieden, Bertram!

Deine Kolleginnen und Kollegen aus dem dlh

Reaktionen zu der aktuellen Pressemitteilung des dlh zum geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neben zahlreichen Nachrichten und Anrufen, die uns in unserer Haltung gegenüber den Planungen des Kultusministeriums und der Landesregierung bestärkten, erhielten wir auch große und positive Resonanz über die bekannte Lehrkräfte-Plattform von news4teachers.de sowie in der lokalen Presse.

Wir freuen uns darüber, dass wir Gehör finden und setzen uns auch weiterhin GEMEINSAM, DIFFERENZIERT und LÖSUNGSORIENTIERT für unsere Lehrkräfte ein!

Pressemitteilung des dlh zum geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) steht dem geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020 kritisch gegenüber.

„Der Wegfall jeglicher Abstandsregeln ist gerade für Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Personen der Risikogruppe im Haushalt leben, beängstigend. Denn von Maßnahmen, die den Lehrkräften zum Schutz vor einer Infektion bereitgestellt werden, ist nichts zu sehen bisher“, sagt die Landesvorsitzende Annabel Fee. Die Rede sei aktuell nur von einem kompletten Hochfahren des Präsenzunterrichts in den beiden Wochen vor den Sommerferien. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden als Versuchskaninchen missbraucht, an denen man testet, ob die Infektionsrate durch einen normalen Schulbetrieb steigt. Nur weil irgendein Virologe meint, dass Kinder weniger infektiös sind. Bewiesen ist diese Vermutung nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es einen klaren Schnitt gegeben hätte, und der Vollbetrieb erst nach den Sommerferien und einer weiteren Beobachtung der Pandemie-Entwicklung erfolgt wäre“, erläutert Fee weiter.

Ihre Stellvertreterin Kerstin Jonas sieht vor allem das Kultusministerium und die Schulträger in der Pflicht, zumindest dafür zu sorgen, dass die Reinigungsquote während des „Testlaufs“ deutlich erhöht wird. „Eine einmalige Reinigung pro Tag mit Flächendesinfektion erscheint nicht ausreichend und grob fahrlässig. Es gibt weder Spuckschutz noch wirksame Masken für Lehrkräfte, die zwar gerne für die Schülerinnen und Schüler da sein möchten, jedoch Angst vor einer Ansteckung haben. Angst lähmt und ist kein guter Berater in einer solchen Zeit. Dem Dienstherrn sollte daran gelegen sein, zumindest Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Anschein von Sicherheit für die Bediensteten erwecken“, meint Jonas. „Mit einer großen Infektionswelle und langfristigen Ausfällen unter den Lehrkräften – gerade an den Grundschulen – ist nichts gewonnen. Damit wird der Lehrkräftemangel nur noch verschärft, denn: es gibt keine verfügbaren Grundschullehrkräfte, die nur darauf warten, eingestellt zu werden!“

Der dlh fordert daher 3x täglich eine Reinigung der schulischen Räumlichkeiten durch professionelles Personal sowie das Zur-Verfügung-stellen von FFP2-Masken und Spuckschutz für alle Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören und trotzdem arbeiten möchten oder die mit Angehörigen der Risikogruppe leben. Außerdem fordert der dlh eine verbindliche Testung aller Lehrkräfte und Grundschüler*innen vor Beginn der zweiwöchigen Testphase sowie am Ende der Zeit, damit der „Schulversuch“ zumindest wissenschaftlich ausgewertet werden kann.

„Wir stellen außerdem fest, dass mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs für die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte steigt, da die Kinder, die im Homeschooling verbleiben parallel zum Klassenunterricht ebenfalls mit Materialien versorgt werden müssen“, merkt Annabel Fee an. „Es sollte dann auch seitens des Ministeriums geklärt werden, ob die Kinder, die zu Hause bleiben, verpflichtende Aufgaben erhalten, oder ob sie letztlich – im Gegensatz zu den anderen Kindern – schon zwei Wochen früher Sommerferien haben. Schließlich ist die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte aller Schulformen in den vergangenen Wochen durch die Kombination aus digital teaching und Präsenzunterricht bereits auf ein Level angestiegen, das so auf Dauer nicht gehalten werden kann. Geregelte Arbeitszeiten waren das nicht – eher Arbeiten rund um die Uhr!“

Generell moniert der dlh auch aufs Schärfste, dass die schulischen Neuerungen der vergangenen Wochen seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums stets ohne Einbezug der Lehrkräfte und Schulleitungen erfolgten. Prinzipiell erfuhren die Betroffenen aus der Presse und teilweise durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Entwicklungen im Schulbetrieb.

Eine Pressekonferenz über die schulischen Planungen bis zu den Sommerferien an einem Mittwochmorgen um 10 Uhr durchzuführen, an dem Lehrkräfte im Unterricht und nicht vor dem Fernseher zu finden sind, zeugt nicht von gutem Stil. Es wurde in den vergangenen Wochen und Monaten viel zu oft über die Köpfe von Lehrkräften hinweg entschieden. Eine rechtzeitige Information aller Betroffenen vor einer medienwirksamen Verkündung in der Presse wäre nur recht und billig und vor allem wertschätzend gegenüber den Menschen gewesen, die in den vergangenen Wochen unter miserablen Bedingungen (Arbeitszeiten, die über ein normales Maß weit hinaus gingen und digital teaching ohne dienstliche Endgeräte sollen hier nur zwei kleine Beispiele sein) ihr Bestes gegeben haben.

Der dlh appelliert an das Kultusministerium und die Landesregierung, alles zu tun, um den Arbeitsplatz Schule sowie den dienstlichen Einsatz für alle Lehrkräfte sicher und transparent zu gestalten!

 

Nieder-Olm und Fulda, den 11.06.2020                        Annabel Fee und Kerstin Jonas

Kontakt:                                                      

Pressemitteilung dlh Vollbetrieb Grundschule Hessen 20200611

Interview der neuen dlh-Landesvorsitzenden vom 10.06.2020 mit HR-Info zum Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni

Am 10. Juni wurde um 18 Uhr auf HR-Info ein Interview mit der neuen dlh-Landesvorsitzenden gesendet. Lesen Sie es nachfolgend selbst:

HR-Info: „Aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer: Normalbetrieb an den Grundschulen ab dem 22. Juni – eine gute Nachricht oder haben Sie gemischte Gefühle?“

Annabel Fee: „Wir haben grundsätzlich gemischte Gefühle, da die Grundschullehrerinnen und –lehrer skeptisch sind wegen den Hygieneregeln. Wenn jetzt alle Abstandsregeln fallen, haben natürlich die Lehrkräfte aus der Risikogruppe, die zurzeit freiwillig unterrichten, Bedenken, wie sie sich selbst auch schützen können.“

HR-Info: „Müsste man nicht dem Priorität einräumen, dass es ja auch Schülerinnen und Schüler gibt, die zu Hause sehr schlechte oder keine ausreichende Bedingungen zum Lernen haben oder auch mehr Hilfe brauchen – wäre es denn nicht gut, den Lehrstoff denen vor allem wieder persönlich in der Klasse zu vermitteln?“

Annabel Fee: „Natürlich kann man da nicht immer die Meinungen aller adäquat vertreten. Es ist natürlich so, dass die Situation angepasst werden muss und für die daheimgebliebenen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeiten hatten, am Homeschooling teilzunehmen, ist es eine große Chance auch wieder Unterricht zu erhalten. Prinzipiell begrüßen wir das natürlich als Lehrkräfte, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler auch wieder persönlich sehen. Aber dass die Abstandsregeln in einer unsicheren Pandemie-Lage, wie sie es zurzeit noch ist, komplett fallen, halten wir für sehr bedenklich.“

HR-Info: „In einem Zeitungsinterview hat der Kultusminister gesagt: durch eine risikoarme Testphase könnte man dann hinterher besser einschätzen, ob die Infektionszahlen dann tatsächlich ansteigen und entsprechend reagieren. Wie sehen Sie denn das?“

Annabel Fee: „Er sagt ja, so wie ich das Interview auch interpretiert habe, dass er die Testphase zwei Wochen vor den Ferien starten möchte und man dann ja den Puffer der Sommerferien hat, um dann zu sehen, wie die Infektionszahlen nach oben gehen. Ich sehe das eher so, dass die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte ein wenig als „Versuchskaninchen“ missbraucht werden. Denn wir Lehrkräfte haben ja keine Chance, uns dagegen zu wehren. Das ist ja eine Anweisung von oben und die muss umgesetzt werden. Wie die Meinung der Lehrkräfte dazu ist, interessiert keinen – um es mal überspitzt auszudrücken.“

HR-Info: „Jetzt muss man ja irgendwann wieder anfangen im Schulbetrieb. Hätten Sie einen klaren Schnitt besser gefunden? Also erst nach den Ferien zum Beispiel wieder normale Schule mit noch mehr Zeit dazwischen?“

Annabel Fee: „Ja, definitiv, weil erfahrungsgemäß die letzten beiden Wochen vor den Ferien im Schulbetrieb nicht mehr so viel läuft. Natürlich kann man jetzt sagen, die Schülerinnen und Schüler sind jetzt alle nicht ausgelastet und freuen sich alle wieder auf die Schule. Aber letztlich haben wir gesehen, dass jede Woche neue Erkenntnisse kommen und zu erwarten sind. Und ich finde, das jetzt als Testphase zwei Wochen vor den Sommerferien zu starten, persönlich und auch nach Rücksprache mit meinen anderen Kolleginnen und Kollegen eher hinderlich. Ich hätte eher bis nach den Sommerferien abgewartet um zu sehen, wie sich dann die Pandemie entwickelt hat. Das sind immerhin noch acht bis zehn Wochen.“

HR-Info: „Fragen Sie sich als Lehrerinnen- und Lehrervertreter möglicherweise auch, warum denn nicht gleich für alle Schülerinnen und Schüler wieder Normalbetrieb laufen soll, sondern nur für die Grundschulen? Wenn man die Öffnung für die Grundschulen vertreten kann, warum dann nicht auch für die älteren Jahrgänge?“

Annabel Fee: „Ja und nein. Die Kleineren – und das sind meine persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen – können sich noch eher an diese Hygienemaßnahmen, die zurzeit gelten, halten als die Größeren am Gymnasium zum Beispiel. Die älteren Schülerinnen und Schüler – nicht alle, ich möchte nicht alle über einen Kamm scheren – vergessen doch eher ihre Maske oder den Abstand, wenn sie vom Schulhof runter sind und doch wieder zusammen über dem Smartphone hängen um sich was anzuschauen. Die Kleinen bekommen die Regeln noch eher eingeimpft und halten sich da schon ein bisschen besser dran. Das kann ich auch als Mutter so bestätigen.“

HR-Info: „Gucken wir doch mal auf die Elternperspektive: viele Eltern stoßen doch schon zum Beispiel beim Stoff für die weiterführenden Schulen an ihre Grenzen. Also ich käme bei Mathe, 9. Klasse locker nicht mehr mit. Andere kommen vielleicht bei Englisch nicht mehr weiter. Da wäre es doch aus dieser Hinsicht vielleicht besser gewesen, die Älteren wieder in die Schule zu holen, oder?“

Annabel Fee: „Ja, das kann ich schon verstehen. Letztlich ist es eine Ungleichbehandlung, da es für die Kleinen ja auch keine Pflicht ist zurückzukehren. Es heißt ja, es ist auf freiwilliger Basis. Und Eltern, die Bedenken haben, lassen ihre Kinder zu Hause. Eltern, die keine Bedenken haben, bringen ihre Kinder zur Schule. Und die Lehrkräfte vor Ort, die haben keine Wahl. Die müssen unterrichten. Egal, ob die Schülerinnen und Schüler älter sind oder jünger.“

HR-Info: „Wir müssen nochmal auf die älteren Lehrkräfte zu sprechen kommen. Die bisherige Regelung, wonach die Lehrerinnen und Lehrer, die 60 und älter sind, automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt wurden, die wird abgeschafft. Man braucht dann ein arbeitsmedizinisches Attest. Das Alter allein also reicht nicht mehr als Begründung. Es müssen auch Risikofaktoren dazukommen um befreit zu werden. Ist das denn nicht vernünftig? Weil es gibt ja auch sehr, sehr fitte 62jährige.“

Annabel Fee: „Ja, natürlich. Es gibt auch fitte 62jährige, die zurzeit freiwillig unterrichten und eigentlich zur Risikogruppe gehören. Die unterrichten freiwillig, weil es die Abstandsregeln gibt und nur die Hälfte der Klasse anwesend ist. Wir hätten ein Problem, wenn diese Freiwilligen aus der Risikogruppe sich jetzt plötzlich auch krank melden mit Attest, weil dann haben wir wieder einen extremen Mangel an den Grundschulen, den wir ja ohnehin schon haben.“

(Das Interview wurde mitgeschrieben und leicht angepasst für eine bessere Lesbarkeit.)

Wechsel an der dlh-Leitungsspitze: DANKE an Edith Krippner-Grimme, WILLKOMMEN Annabel Fee

Es gibt Neues aus der dlh-Landesleitung:

einen Generationswechsel an der Spitze

Nach vielen Jahren umtriebigen Einsatzes für die Belange des dlh, verabschiedete sich Edith Krippner-Grimme am 31. Mai 2020 endgültig in den wohlverdienten Ruhestand. Der dlh sagt DANKE für das unermüdliche Engagement in den vergangenen Jahren!

Seit dem 01. Juni 2020 hat der dlh mit Annabel Fee eine neue Landesvorsitzende. Annabel Fee ist seit zwei Jahren Mitglied im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer Hessen und seit Sommer 2019 Fraktionssprecherin. Beheimatet ist sie im hphv, für den sie als stellvertretende Landesvorsitzende fungiert.

Am 04. Juni 2020 wählte die dlh-Fraktion Kerstin Jonas als stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. Sie ist seit nunmehr 6 Jahren Mitglied im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer Hessen. Im VDL Hessen kümmert sie sich vor allem um die Verbandszeitschrift und unterstützt den Landesvorstand in seiner Arbeit.

Wir wünschen dem neuen Leitungsduo viel Erfolg in ihrer Arbeit!

 

Kontakt:

Annabel Fee

 

Kerstin Jonas

Re-Start in die Schule: Wir sind dabei und wünschen Euch allen da draußen gutes Gelingen und einen gesunden Wiedereinstieg!

Corona hatte uns alle lange Zeit im Griff, doch nun ist es soweit:

Sukzessive kommen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in einem Abschlussjahrgang sind, wieder in die Schulen. Es mag sich noch anfühlen wie ein Wagnis, denn die Hygienekonzepte klingen wenig vertrauenserweckend und durchführbar. Aber Hessens Lehrkräfte werden diese Krise gemeinsam mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen meistern.

Bis zu den Sommerferien wird sich die eine oder andere schwierige Situation einstellen, das ist allen Beteiligten klar. Es werden Corona-Infektionen im schulischen Alltag auftreten und mancherorts werden Quarantänen und Umorganisationen an der Tagesordnung sein. Doch wir sind optimistisch, dass wir die Zeit bis zu den Sommerferien gut gestalten können – denn Bildung ist das höchste Gut, das wir unserem Nachwuchs mitgeben können.

Wir Lehrkräfte vom glb, hphv und VDL stehen unter dem Dach des dlh fest zusammen und geben unser Bestes im Corona-Schulalltag!

Bleiben Sie gesund!

dlh-express zum Download und Schmökern im #homeoffice

Hier kommt er, der dlh-express!

In einem digitalen Gewand zum bequem Lesen zu Hause auf dem Sofa oder am Schreibtisch nach getaner Arbeit im #homeoffice.

Denn: Lesen entspannt mindestens genauso wie Yoga und man ist dabei deutlich weniger verletzungsgefährdet. 😉

 

Wir sind da für eure Bildung in der Krise!

In der 2. „Corona-Woche“ fand sich ein Grüppchen aus Vertreter*innen der dlh-Verbände glb, hphv und VDL sowie den Jung-Philologen zusammen, um ein gemeinsames Foto-Projekt anzugehen.

Mit dem gemeinsamen Foto soll deutlich gemacht werden, dass wir Lehrkräfte sicherlich keine „Corona-Ferien“ haben, sondern jede(r) auf seine Weise die Dienstpflicht ableistet und ihren / seinen Beitrag zur Gewährleistung der Vermittlung des höchsten Gutes Bildung einbringt.

Wir stehen im Abitur, beim Homeschooling, beim Homeoffice, beim digitalen Lehren und Lernen sowie in den Notbetreuungen unsere Frau und unseren Mann.

#zusammenhalt

 

 

obere Reihe: Ute Molden (glb), Stefan Sonneburg (glb), Tina Horneff (VDL)

mittlere Reihe: Josefina Regenhardt (Jung-Philologen), Annabel Fee (hphv), Victoria Höhl (Jung-Philologen)

untere Reihe: Boris Krüger (hphv), Kerstin Jonas (VDL), Michael Hans (VDL)

Es ist amtlich: Die Personalratswahlen 2020 werden verschoben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

geahnt haben wir es alle schon: der Termin für die Personalratswahlen 2020 ist – dank Corona – nicht zu halten!

Ein regulärer Ablauf des üblichen Procedere ist nicht möglich, wie der Hessische Landtag heute in einem eiligen Gesetzesentwurf bestätigt hat.

Wann der neue Wahltermin sein wird, ist noch nicht absehbar. Fakt ist aktuell nur, dass alle Wahlvorbereitungen einzustellen und die Wahlvorstände mit sofortiger Wirkung außer Amt sind.

Lesen Sie nachfolgend das Gesetz im Wortlaut:

Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 – Drucksache 20/2566;
Einstellung der Wahlvorbereitungen und vereinfachte Beschlussfassung im Personalrat

Der Hessische Landtag hat heute das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 in der Fassung der Landtagsdrucksache 20/2566 (s. Anlage) beschlossen. Hierzu gebe ich folgende Hinweise:

  1. Das Gesetz bestimmt, dass die bisherigen Personalvertretungen über den 31. Mai 2020
    hinaus, längstens bis zum 31. Mai 2021, im Amt bleiben. Daher finden die regelmäßigen
    Personalratswahl 2020 nicht statt. Diesen Wahlen und den zu ihrer Vorbereitung und
    Durchführung bestellten Wahlvorständen ist damit die rechtliche Grundlage entzogen.
    Aufgrund dessen sind alle Vorbereitungsmaßnahmen für die Wahlen der
    Personalvertretungen, die dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) unterfallen,
    einzustellen. Dies gilt für die örtlichen Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und
    Hauptpersonalräte wie auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen.
    Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist ermächtigt, den Zeitraum für die
    Neuwahlen durch Verordnung festzulegen. Dies wird in Abstimmung mit den
    Spitzenverbänden der Gewerkschaften erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Wahlen
    rechtssicher durchgeführt werden können. Spätester möglicher Wahlzeitraum ist nach dem
    Gesetz der Mai 2021. Für die Wahlen sind zu gegebener Zeit neue Wahlvorstände zu
    berufen. Hierzu wird eine rechtzeitige Information des Hessischen Ministeriums des Innern
    und für Sport erfolgen.
    Die Regelungen gelten für die regelmäßigen Personalratswahlen. Neuwahlen einzelner
    Personalräte aus den Gründen des § 24 Abs. 1 HPVG bleiben möglich.
  2. Durch das Gesetz wird ferner eine vorübergehende Ausnahme von der Regelung
    zugelassen, dass der Personalrat zu den Sitzungen persönlich zusammenkommen muss
    und nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 34
    Abs. 1 und 2 HPVG). Personalratsbeschlüsse können vorübergehend auch im
    Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmung (bspw. Telefonkonferenz, Mail)
    erfolgen. An die Stelle der anwesenden Mitglieder treten die erreichbaren Mitglieder.
    Dies bedeutet, dass der oder dem Vorsitzenden eine besondere Verantwortung zukommt.
    Sie oder er hat unter besonderer Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit das
    Abstimmungsverfahren so zu gestalten, dass möglichst viele Personalratsmitglieder
    einbezogen werden. Sind einzelne Mitglieder gleichwohl nicht erreichbar, z.B. wegen
    Krankheit, treten für sie zunächst die Ersatzmitglieder ein. Sind auch diese nicht erreichbar,
    kann der Beschluss mit einfacher Mehrheit der erreichbaren Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder
    wirksam getroffen werden.

Diese Ausnahmeregelung gilt vorübergehend bis zu den Neuwahlen der Personalräte.

(Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

 

Und hier finden Sie das Original-Dokument:

2020-03-24 Erlass HMdIS Wahlverschiebung 2020