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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Neues aus dem Hauptpersonalrat: Die dlh-Nachrichten II-2021 vom 19.03.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                   

  

  • Corona – Sachstand und Ausblick

  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

  • Hygieneplan 7.0

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

  • Onlinefortbildungen

  • dlh-newsletter Schule und Corona

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.

Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.

Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.

Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.

Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.

Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.

Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.

Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.

Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.

Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.

Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.

 

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.

Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.

Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.

Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.

So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.

Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.

Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.

Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.

Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.

 

Hygieneplan 7.0

Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.

Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.

Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.

Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.

Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.

In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.

HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.

Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.

Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.

Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.

Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.

Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.

Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.

Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.

Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.

Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.

Stellungnahmen – Deutscher Lehrerverband Hessen (deutscher-lehrerverband-hessen.de)

Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.

 

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.

Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.

Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.

Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.

Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.

Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:

„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“

 

Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.

 „Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“

 

Onlinefortbildungen

Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.

Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.

 

dlh-newsletter Schule und Corona

Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.

Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.

 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-II_dlh-Nachrichten_final