SOMMERFERIEN-ARBEITSLOSIGKEIT VON JUNGEN LEHRKRÄFTEN STOPPEN – LIV ZUM 01. AUGUST EINSTELLEN!
Die Jungphilologen des Hessischen Philologenverbands und der jungeVDL des Verbands der Lehrer Hessen fordern das Hessische Kultusministerium mit einer Petition nachdrücklich auf, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die eine Planstelle erhalten, künftig verbindlich zum 1. August eines Jahres einzustellen und das bisher geltende Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass Ziffer 1.4) entsprechend zu ändern.
Lehrkräfte aller Schulformen im Vorbereitungsdienst (LiV), die zum 31. Juli 2023 ihre pädagogische Ausbildung abschließen, werden erst zum 1. September 2023, also nur drei Tage vor Unterrichtsbeginn, eingestellt. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sie jedoch nicht in der unterrichtsfreien Zeit, weil sie als „Beamtinnen und Beamte auf Widerruf“ nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Deswegen müssen sie das sog. „Bürgergeld“ beantragen. Abhängig von Wohnort und Familiensituation bedeutet das für die Betroffenen einen finanziellen Engpass in den Sommermonaten – eine Rücklagenbildung ist bei den geringen Anwärterbezügen nicht möglich. Hinzu kommt: Die ersten Bezüge werden bei Neueinstellung frühestens Ende Oktober verbucht. Das führt dazu, dass die Betroffenen ein Vierteljahr auf anderen Wegen Miete, Nebenkosten und sonstige Lebenshaltungskosten aufbringen müssen, obwohl sie voll ausgebildete Fachkräfte in einem Mangelberuf sind.
In den nächsten Jahren wird sich diese Situation wiederholen, weil Hessen erneut spät aus den Sommerferien zurückkehren wird, nämlich am 23. August 2024, am 15. August 2025, am 24. August 2029, am 30. August 2030 usf.
Da die Unterrichtsvorbereitung für das Schulhalbjahr nicht erst am letzten Ferientag beginnt, sondern deutlich früher, um qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können, muss der Einstellungstermin unbedingt verbindlich auf den 1. August eines jeden Jahres gelegt werden.
Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.
„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.
Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:
Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.
Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.
Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“
Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen
Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“
Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“
Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.
Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde. Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) kritisiert die Planungen des Kultusministeriums für Selbsttests der Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien.
Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee erklärt: „Es ist es zwar positiv zu verbuchen, dass alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Aber in vielen anderen Vorgaben macht Hessen genau die gleichen Fehler wie in anderen Bundesländern, vor denen wir immer gewarnt haben.“
Hier setzt die Kritik des Verbandes ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrerinnen und Lehrer, die größtenteils immer noch nicht geimpft seien, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführen. Zum anderen sei es psychologisch hochproblematisch, dass vermeintlich positiv getestete Kinder und Jugendliche in ihren Lerngruppen stigmatisiert würden. Das gleiche gelte für diejenigen, die die Testung verweigern, weil sie selbst oder ihre Eltern sie nicht wollten. Außerdem seien rechtlich die Haftung von Lehrkräften im Falle einer Verletzung ungeklärt sowie die Frage, ob sie sich weigern können, in Testräumen tätig zu sein. Schließlich gehe aber vor allem durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren, dem Minister Lorz sonst immer die höchste Priorität zuweisen würde.
Der dlh-Pressesprecher Boris Krüger macht auf andere Probleme aufmerksam: „Es stellt sich die Frage, warum die Selbsttests nicht zu Hause in einer geschützten Umgebung durchgeführt werden, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis erst gar nicht in der Schule erscheinen.“ Außerdem sei die Freiwilligkeit der Tests hochproblematisch. Denn sie führe dazu, dass auch weiterhin Infektionen von außen in die Schulen eingeschleppt werden können. Damit sei die viele Arbeit, die Schulleitungen und Kollegien in den Osterferien, ihrer eigentlich wohlverdienten Ruhezeit nach 2,5 Monaten Unterricht im Corona-Modus, in die Organisation der Testungen investieren würden, von Vornherein umsonst.
Annabel Fee appelliert abschließend: „Herr Lorz, denken Sie bitte noch einmal über Testungen zuhause und eine Testpflicht nach, so wie sie immer mehr Bundesländer einführen wollen. Nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, soll eine Schule betreten dürfen!“
Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie
Angesichts der Übergabe der ersten 1000 dienstlichen Endgeräte an Lehrkräfte in Darmstadt, hat sich der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) ambivalent zu dieser Maßnahme des Landes geäußert. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee erläutert: „Einerseits begrüßen wir den Einsatz von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule, um die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Andererseits sehen wir die Genese der Beschaffung, die Qualität der Geräte und die Folgen aus beiden für die Schulen in Hessen kritisch.“
Der dlh hat die Entwicklung genau verfolgt und moniert nun konkret folgende Punkte:
Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung von Personalräten bei der Auswahl der Geräte wurde durch Verweis auf die Zuständigkeit der Schulträger ausgehebelt.
Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik. Es handelt sich um ein völlig veralteten Fujitsu Lifebook und ein mittelklassiges Apple iPad.
Der nun beschrittene Weg geht völlig an den individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: Wer sich bereits privat ein digitales Endgerät beschafft hat, erhält nun möglicherweise ein schlechteres oder verzichtet gar ganz. Denn eine Budgetlösung, bei der Gelder für ein unter bestimmten technischen Vorgaben angeschafftes Geräts gezahlt werden, steht nicht zur Auswahl.
Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt.
Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um „Leihgeräte zur Bewältigung des Distanzunterrichts während der Pandemie“ (O-Ton des HKM). Was geschieht mit ihnen nach dem Ende der Pandemie?
Außerdem ist nun ein großer Flickenteppich bei der digitalen Ausstattung entstanden. dlh-Pressesprecher Boris Krüger konstatiert: „Uns sind Schulträger bekannt, die aus eigenen Mitteln die Gelder aus dem Digitalpakt aufgestockt und mit der Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) die Beschaffung besserer Geräte vereinbart haben. Andere fordern von den Schulen die Festlegung auf eines der beiden genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten. Der Landkreis Limburg-Weilburg verlangt sogar von den Lehrkräften ohne Votum eine Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob ihr Anspruch auf dienstliche Leihgeräte damit dauerhaft erlischt.“ Die Erfahrungen des dlh zeigen aber auch, dass es durchaus möglich sei, mit der HZD Sondervereinbarungen zu treffen, sofern beim Schulträger die Bereitschaft dazu vorhanden sei.
Abschließend schlägt Annabel Fee einen Kompromiss vor, wie man in der gegebenen Situation im Sinne des dlh verfahren könnte: „Da die 73.000 Endgeräte ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch seitens des Landes angepasst werden. Auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung wäre damit noch nicht vom Tisch.“
Ja zu Schüler-Selbsttests, aber nicht im Klassenraum!
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt die Vorbereitungen des Kultusministeriums für Selbsttests von Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien, regt jedoch zu einer Testung außerhalb der Schulgebäude an.
Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee lobt: „Es ist gut, dass Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen testen und dafür insgesamt 14 Millionen Test-Kits bereitstellen will, davon 5 Millionen bis zum Ende der Osterferien.“ Auch sammle man durch die Probeläufe an einigen Pilotschulen vor den Osterferien schon vorab wertvolle praktische Erfahrungen.
Hier setzt jedoch die Kritik des Verbandes an den bisher bekannt gewordenen Plänen von Minister Lorz ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung aller Anwesenden, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte, die wahrscheinlich größtenteils immer noch nicht geimpft sein werden, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführten. Zum anderen stigmatisiere man positiv getestete Kinder und Jugendliche innerhalb der Lerngruppe. Außerdem entstehe ein Problem mit der Aufsichtspflicht, wenn die Lehrkräfte ein positiv getestetes Kind aus der Klasse in einen separaten Raum begleiten müssen. Schließlich gehe auch durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren.
Der dlh fordert das Kultusministerium im Vorfeld weiterer Planungen dringend auf, Selbsttests im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst in der Schule erscheinen.
Sollte das Kultusministerium jedoch an der Testung in den Schulen festhalten, so schlägt der dlh-Pressesprecher Boris Krüger folgende Alternative vor: „Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch medizinisch geschultes Personal am Rande des Schulgeländes erfolgen, um Infizierte gar nicht erst in die schulischen Räumlichkeiten hereinzulassen. Alles andere würde dem Ziel der Testungen zuwiderlaufen.“
Annabel Fee abschließend: „Herr Lorz, sorgen Sie für tragfähige und funktionierende Testabläufe, die die Lehrkräfte nicht noch weiter von ihren eigentlichen pädagogischen Aufgaben abhalten und bei denen Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.“
Angesichts steigender Inzidenzen in den Städten und Landkreisen fordert der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) das Kultusministerium auf, dass der ab dem 22. März angedachte Präsenzunterricht in Wechselform für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 sofort ausgesetzt wird.
Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Schulen mit Hunderten von Schülerinnen und Schülern in Betrieb gehen sollen, wenn Politiker und Mediziner deutschlandweit von „Notbremsen“ sprechen. Wir Lehrkräfte möchten so schnell wie möglich in einen geregelten (Schul-)Alltag zurück, wir sehen jedoch die Gefahr, dass mit einer vorschnellen Schulöffnung dieses Ziel abermals in weite Ferne rückt.“
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt in Hessen bei knapp 90, in 7 Landkreisen und der Stadt Offenbach schon wieder über 100. Zudem grassieren die gerade für Kinder gefährlichen Mutationen des Sars-Cov-2-Virus auch verstärkt in Hessen. Namhafte Virologen warnen inzwischen vor einer Dritten Welle der Corona-Pandemie. In dieser Situation sollen nun ab dem kommenden Montag die Schulen noch weiter geöffnet werden, damit alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Tage vor den Osterferien in die Schule gehen können. dlh-Pressesprecher Boris Krüger fragt daher: „Herr Lorz, wer übernimmt für die Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sowie für ihre Lehrkräfte die Verantwortung?“
Zusätzlich wurden am 15.03. alle Impfungen mit AstraZeneca gestoppt. „Gerade dieser Impfstoff wurde bei den Lehrkräften an den Grund- und Förderschulen verimpft und sollte auch perspektivisch für die Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Niemand weiß, wie lange die Impfungen ausgesetzt werden, was zu starken Verunsicherungen in den Kollegien führt, weil stetig über weitere Öffnungsschritte der Schulen debattiert wird“, meint die stellvertretende dlh-Landesvorsitzende Kerstin Jonas. Wenn nach den Osterferien ungeimpfte Lehrkräfte die Schnelltests ihrer möglicherweise infizierten Schülerschaft überwachen sollen, seien das fatale Arbeitsbedingungen ohne Schutz vor Ansteckung.
Der dlh fordert daher das Kultusministerium auf, mit der Umsicht und Besonnenheit zu handeln, die es in den Schreiben vom 9. März an Eltern und Schulen angekündigt hat, und den geplanten Einstieg in den Wechselunterricht für die genannten Jahrgangsstufen sofort zu vertagen. Denn es sei angesichts der aktuellen Entwicklungen absehbar, dass der hessenweite Inzidenzwert bis zum 22. März auf über 100 steigen wird. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde zudem mehr Planungssicherheit für Eltern und Schulen schaffen.
Der dlh appelliert nach Wiesbaden: „Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse, bevor Schulen zu Hot Spots werden!
Annabel Fee, Kerstin Jonas, Boris Krüger
HIER finden Sie die Pressemitteilung zum Download, Ausdrucken und Aufhängen in den Lehrerzimmern:
Ja zum Wechselunterricht – aber nicht auf Kosten der
Gesundheit der Lehrkräfte!
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) zeigt sich überrascht und wenig begeistert von den Plänen des Hessischen Kultusministeriums, mit dem Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 am 22. März zu beginnen.
Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Das ist ein erneuter Schnellschuss des Ministeriums, nachdem am vergangene Freitag noch verlautbart worden war, dass es vor den Osterferien keine Änderungen mehr geben werde.“ Der organisatorische Aufwand für die Schulen steigt dadurch vor den Osterferien erneut an, zumal z.B. an den Gymnasien zusätzlich noch die Noteneingabe und die Prüfungsorganisation des Abiturs anstehen. Da zudem jede Schule in Eigenregie den Wechselunterricht organisieren soll, komme es zu einem Flickenteppich bei der Beschulung der Schülerinnen und Schüler in Hessen.
Der dlh begrüßt es grundsätzlich, dass die Kinder und Jugendlichen möglichst bald wieder zu einem normalen Schulalltag zurückkehren können. Der Nutzen der geplanten Maßnahmen steht jedoch in keinerlei Relation zum erhöhten Organisationsaufwand der Schulleitungen für gerade mal 8,5 Schultage. Denn in diesem Jahr beginnen die Osterferien in Hessen am Gründonnerstag nach der 3. Stunde. Nun geraten die Schulleitungen erneut unter Druck, da Erwartungen bei den Eltern geweckt worden sind, die nicht zuletzt ihre Kinder in Präsenz unterrichtet haben wollen.
Boris Krüger, der Pressesprecher des dlh, kritisiert einen weiteren Punkt der Planungen von Minister Alexander Lorz: „Anstatt auf die aktuellen Testangebote zu verweisen und sich damit zu rühmen, dass nach den Osterferien evtl. Selbsttests für Lehrer und Schüler angeboten werden, hätte man lieber verlässlich das Impfangebot für alle Lehrkräfte ausweiten und auch die Kolleginnen und Kollegen der weiterführenden Schulen noch in den Osterferien impfen lassen sollen.“ Dann hätte man Mitte April sicher in die letzten Monate des Schuljahres starten können. Stattdessen gäre es nun mächtig unter den Lehrerinnen und Lehrern, die große Angst um ihre Gesundheit haben, wenn sie ungeimpft in den Unterricht zurückkehren sollen.
Annabel Fee abschließend: „Der dlh hat sich immer für das Wechselmodell ausgesprochen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Schulen zu minimieren – doch nicht so überhastet wie jetzt, und vor allem nicht zu Lasten der Gesundheit der Lehrkräfte.“
Boris Krüger, Pressesprecher des dlh
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Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.
Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.
„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.
Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.
Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:
Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.
„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“
Klare Vorgaben für Hessens Schulen statt Planungschaos durch Sonderwege
Die Entscheidung der Landesregierung Hessen zu einer Abweichung von der vom Bund empfohlenen Vorgehensweise für die Woche vor Beginn der Weihnachtsferien, hat für großes Chaos gesorgt. Statt eine Schließung der Schulen anzuordnen, wurde nur von einer Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.
„Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte wurde einfach abgegeben an die Eltern und Schulleitungen“, stellt Annabel Fee, Landesvorsitzende des dlh fest. „Der schwarze Peter lag dann bei den Eltern, die Prioritäten setzen mussten, ob sie ihr Kind beschulen oder zu Hause lassen.“
Dies sei aber auch nicht das einzige Problem, welches durch die schwammige Vorgabe der Landesregierung entstanden ist. „Die ohnehin schon stark belastetenSchulleitungen und Lehrkräfte mussten ad hoc Pläne entwickeln, wie ab heute der Unterricht mit einer unbekannten Anzahl von Schülerinnen und Schülern laufen könnte. Für die Lehrkräfte bedeutete es, dass sie spontan die doppelte Arbeit leisten müssen. Denn es wollen die Kinder und Jugendlichen beschult werden, die vor Ort sind, aber auch diejenigen, die von zu Hause lernen sollen“, führt Annabel Fee weiter aus. „Rundherum herrschte ab Sonntagnachmittag Chaos, weil auch die hessische Presse zunächst von Schulschließungen schrieb. Die Telefone der Schulleitungen und Lehrkräfte liefen gleichermaßen heiß, weil die Verunsicherung unter den selbigen und den Eltern groß war.“
Der dlh und seine Mitgliedsverbände setzten sich seit dem ersten Lockdown im Frühjahr schon dafür ein, dass die Planungen des Kultusministeriums nicht nur auf Sicht, sondern mit Weitblick erfolgen, da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar war. Daher kritisiert der dlh, dass zwar der Dialog mit den Lehrerverbänden gesucht wurde, deren Hinweise und Vorschläge zur Beschulung vor den Weihnachtsferien seitens des Kultusministeriums nicht ernstgenommen wurden. „Es wurde versäumt, alle an Schule Beteiligten rechtzeitig mit in das Planungs-Boot zu nehmen“, bestärkt Kerstin Jonas, stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. „Wir Lehrkräfte sind erneut diejenigen, die aus der Presse erfahren, wie es weitergehen soll. Wir haben Konzepte entwickelt, die nicht genutzt und eingeübt werden durften, weil das oberste Prinzip des Ministeriums immer der normale Präsenzunterricht war. Die zweite Welle der Pandemie kam somit schon wieder plötzlich und halbwegs unvorbereitet. Nicht für uns Lehrkräfte, aber offenbar für unsere Dienstherren.“
Der dlh fordert, dass die unterrichtsfreie Zeit bis Januar seitens des Ministeriums genutzt wird, um klare Vorgaben zu machen, wie Schule und Unterricht nach den Ferien ablaufen sollen. Gerne ist der dlh bereit, das Kultusministerium dabei zu unterstützen.
Der Hygieneplan 6.0 hat die ministeriellen Schreibtische verlassen. Mal wieder ohne Einbezug der Personalvertretungsgremien und einen Tag vor Beginn der Herbstferien.
Dieser Zeitpunkt ist wieder denkbar ungünstig und vor allem zum Nachteil aller schulischen Bediensteten. An einen unbeschwerten Beginn der unterrichtsfreien Zeit ist zum dritten Mal in diesem Jahr nicht zu denken. Es gilt, in kürzester Zeit 19 Seiten Hygieneplan zu lesen und in den Schulalltag nach den Herbstferien zu integrieren.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass diese Vorgehensweise des Ministeriums wieder in eine Beschneidung der Erholungszeit der ohnehin schon belasteten Lehrerschaft mündet, insbesondere der Schulleitungsteams.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Wertschätzung gegenüber Lehrkräften sieht anders aus!
Wiesbaden, den 01.10.2020 Annabel Fee und Kerstin Jonas
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Aus der kürzlich publizierten 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ der Leopoldina ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der AHA-Regeln nach wie vor den besten Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Eine Einhaltung der AHA-Regeln ist jedoch nur möglich, wenn in den Schulen die Lerngruppen entsprechend verkleinert werden.
Aus dem Befund, dass „in Aerosolen auch im Abstand von mehr als 2 m vermehrungsfähige Viren nachgewiesen werden“ konnten, zieht die Leopoldina die Schlussfolgerung, „dass größere Menschenansammlungen, bei denen das Einhalten der Abstandsregel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein entsprechender Luftaustausch nicht ausreichend gewährleistet werden können, weiterhin nicht stattfinden sollten.“
Da in hessischen Klassen- und Kursräumen mindestens zwei der drei genannten Schutz-Bedingungen der AHA-Regeln, nämlich die Einhaltung der Abstandsregel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, nicht erfüllbar sind, muss aus Gründen des Infektionsschutzes die Klassen- und Kursgröße deutlich reduziert sowie den räumlichen Begebenheiten angepasst werden, wo angemessenes Lüftungsverhalten nicht möglich ist. Diese Reduktion hätte zugleich den positiven Nebeneffekt, dass ein deutlich effektiveres und zielgerichtetes Lernen stattfinden könnte, was überfüllte Klassen zumeist verhindern. Jedwede Förderbedarfe ließen sich so ebenfalls leichter und individueller berücksichtigen.
Des Weiteren fordert der dlh die Ausstattung aller Schulformen mit CO2-Ampeln und Lüftungsanlagen, damit Schulgebäude generell zukunftsfähig ausgestattet sind. Denn ein gesundes Raumklima ist auch in Zukunft wichtig für das Zusammensein im Lebensraum Schule.
Der dlh mit seinen Gliedverbänden hphv, glb und VDL ruft daher die Landesregierung dazu auf, mit Hilfe eines Nachtragshaushalts finanzielle, personelle und räumliche Möglichkeiten – insbesondere durch eine Reduktion der Klassen- und Kursgrößen – zu einem wirksamen Gesundheitsschutz und angemessenen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Wohle der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende.
die Landesvorsitzende Annabel Fee hat sich in der Fuldaer Zeitung dazu geäußert, dass die Belastung der Lehrkräfte in Hessen durch Corona keineswegs geringer geworden ist. Sie hat auch deutlich gemacht, dass der Umgang der Staatlichen Schulämter mit Überlastungsanzeigen nicht dem entspricht, was sich Kollegien darunter erhofft hatten. Lesen Sie selbst die Stellungnahme im Wortlaut:
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.
„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“
Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.
Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.
„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“
Der dlh fordert daher:
Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.
neben zahlreichen Nachrichten und Anrufen, die uns in unserer Haltung gegenüber den Planungen des Kultusministeriums und der Landesregierung bestärkten, erhielten wir auch große und positive Resonanz über die bekannte Lehrkräfte-Plattform von news4teachers.de sowie in der lokalen Presse.
Wir freuen uns darüber, dass wir Gehör finden und setzen uns auch weiterhin GEMEINSAM, DIFFERENZIERT und LÖSUNGSORIENTIERT für unsere Lehrkräfte ein!
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) steht dem geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020 kritisch gegenüber.
„Der Wegfall jeglicher Abstandsregeln ist gerade für Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Personen der Risikogruppe im Haushalt leben, beängstigend. Denn von Maßnahmen, die den Lehrkräften zum Schutz vor einer Infektion bereitgestellt werden, ist nichts zu sehen bisher“, sagt die Landesvorsitzende Annabel Fee. Die Rede sei aktuell nur von einem kompletten Hochfahren des Präsenzunterrichts in den beiden Wochen vor den Sommerferien. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden als Versuchskaninchen missbraucht, an denen man testet, ob die Infektionsrate durch einen normalen Schulbetrieb steigt. Nur weil irgendein Virologe meint, dass Kinder weniger infektiös sind. Bewiesen ist diese Vermutung nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es einen klaren Schnitt gegeben hätte, und der Vollbetrieb erst nach den Sommerferien und einer weiteren Beobachtung der Pandemie-Entwicklung erfolgt wäre“, erläutert Fee weiter.
Ihre Stellvertreterin Kerstin Jonas sieht vor allem das Kultusministerium und die Schulträger in der Pflicht, zumindest dafür zu sorgen, dass die Reinigungsquote während des „Testlaufs“ deutlich erhöht wird. „Eine einmalige Reinigung pro Tag mit Flächendesinfektion erscheint nicht ausreichend und grob fahrlässig. Es gibt weder Spuckschutz noch wirksame Masken für Lehrkräfte, die zwar gerne für die Schülerinnen und Schüler da sein möchten, jedoch Angst vor einer Ansteckung haben. Angst lähmt und ist kein guter Berater in einer solchen Zeit. Dem Dienstherrn sollte daran gelegen sein, zumindest Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Anschein von Sicherheit für die Bediensteten erwecken“, meint Jonas. „Mit einer großen Infektionswelle und langfristigen Ausfällen unter den Lehrkräften – gerade an den Grundschulen – ist nichts gewonnen. Damit wird der Lehrkräftemangel nur noch verschärft, denn: es gibt keine verfügbaren Grundschullehrkräfte, die nur darauf warten, eingestellt zu werden!“
Der dlh fordert daher 3x täglich eine Reinigung der schulischen Räumlichkeiten durch professionelles Personal sowie das Zur-Verfügung-stellen von FFP2-Masken und Spuckschutz für alle Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören und trotzdem arbeiten möchten oder die mit Angehörigen der Risikogruppe leben. Außerdem fordert der dlh eine verbindliche Testung aller Lehrkräfte und Grundschüler*innen vor Beginn der zweiwöchigen Testphase sowie am Ende der Zeit, damit der „Schulversuch“ zumindest wissenschaftlich ausgewertet werden kann.
„Wir stellen außerdem fest, dass mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs für die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte steigt, da die Kinder, die im Homeschooling verbleiben parallel zum Klassenunterricht ebenfalls mit Materialien versorgt werden müssen“, merkt Annabel Fee an. „Es sollte dann auch seitens des Ministeriums geklärt werden, ob die Kinder, die zu Hause bleiben, verpflichtende Aufgaben erhalten, oder ob sie letztlich – im Gegensatz zu den anderen Kindern – schon zwei Wochen früher Sommerferien haben. Schließlich ist die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte aller Schulformen in den vergangenen Wochen durch die Kombination aus digital teaching und Präsenzunterricht bereits auf ein Level angestiegen, das so auf Dauer nicht gehalten werden kann. Geregelte Arbeitszeiten waren das nicht – eher Arbeiten rund um die Uhr!“
Generell moniert der dlh auch aufs Schärfste, dass die schulischen Neuerungen der vergangenen Wochen seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums stets ohne Einbezug der Lehrkräfte und Schulleitungen erfolgten. Prinzipiell erfuhren die Betroffenen aus der Presse und teilweise durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Entwicklungen im Schulbetrieb.
Eine Pressekonferenz über die schulischen Planungen bis zu den Sommerferien an einem Mittwochmorgen um 10 Uhr durchzuführen, an dem Lehrkräfte im Unterricht und nicht vor dem Fernseher zu finden sind, zeugt nicht von gutem Stil. Es wurde in den vergangenen Wochen und Monaten viel zu oft über die Köpfe von Lehrkräften hinweg entschieden. Eine rechtzeitige Information aller Betroffenen vor einer medienwirksamen Verkündung in der Presse wäre nur recht und billig und vor allem wertschätzend gegenüber den Menschen gewesen, die in den vergangenen Wochen unter miserablen Bedingungen (Arbeitszeiten, die über ein normales Maß weit hinaus gingen und digital teaching ohne dienstliche Endgeräte sollen hier nur zwei kleine Beispiele sein) ihr Bestes gegeben haben.
Der dlh appelliert an das Kultusministerium und die Landesregierung, alles zu tun, um den Arbeitsplatz Schule sowie den dienstlichen Einsatz für alle Lehrkräfte sicher und transparent zu gestalten!
Nieder-Olm und Fulda, den 11.06.2020 Annabel Fee und Kerstin Jonas