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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Mitteilung vom 08.05.2024: Gesetzentwurf für Inflationsausgleich und Besoldungserhöhung endlich eingebracht

Nachdem die Teilgewerkschaften des DGB Hessen wie die GEW oder Verdi am 30. April (vgl. https://hessen.verdi.de/brennpunkt/tarifverhandlungen-oeffentlicher-dienst-in-hessen-2024) dem am 15. März verabschiedeten Tarifabschluss endlich zugestimmt haben, haben am 7. Mai die Regierungsparteien CDU und SPD im Landtag nun den Entwurf für ein Gesetz eingebracht, das die Übertragung des Ergebnisse auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Pensionärinnen und Pensionäre regelt.

Er sieht folgende Regelungen vor:

  • Für 2024 wird eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird
  • Erhöhung der Besoldung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte.
  • Erhöhung der Besoldung zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte.

Damit gibt es für Lehrkräfte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Tarifabschluss insofern, als statt der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbarten 200 € mehr zum 1. Februar 2025 nicht eine Sockelbetragserhöhung erfolgt, sondern der dbb Hessen erreichen konnte, dass verfassungskonform eine lineare Erhöhung um 4,8% erfolgt. Der unermüdliche Einsatz unserer Dachgewerkschaft für das Wohl ihrer Mitglieder, aber auch für die gesamte hessische Beamtenschaft wurde damit reichlich belohnt.

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