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Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen