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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 31.03.2021 zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Angesichts der Übergabe der ersten 1000 dienstlichen Endgeräte an Lehrkräfte in Darmstadt, hat sich der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) ambivalent zu dieser Maßnahme des Landes geäußert. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee erläutert: „Einerseits begrüßen wir den Einsatz von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule, um die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern. Andererseits sehen wir die Genese der Beschaffung, die Qualität der Geräte und die Folgen aus beiden für die Schulen in Hessen kritisch.“

Der dlh hat die Entwicklung genau verfolgt und moniert nun konkret folgende Punkte:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung von Personalräten bei der Auswahl der Geräte wurde durch Verweis auf die Zuständigkeit der Schulträger ausgehebelt.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik. Es handelt sich um ein völlig veralteten Fujitsu Lifebook und ein mittelklassiges Apple iPad.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: Wer sich bereits privat ein digitales Endgerät beschafft hat, erhält nun möglicherweise ein schlechteres oder verzichtet gar ganz. Denn eine Budgetlösung, bei der Gelder für ein unter bestimmten technischen Vorgaben angeschafftes Geräts gezahlt werden, steht nicht zur Auswahl.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt.
  5. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um „Leihgeräte zur Bewältigung des Distanzunterrichts während der Pandemie“ (O-Ton des HKM). Was geschieht mit ihnen nach dem Ende der Pandemie?

Außerdem ist nun ein großer Flickenteppich bei der digitalen Ausstattung entstanden. dlh-Pressesprecher Boris Krüger konstatiert: „Uns sind Schulträger bekannt, die aus eigenen Mitteln die Gelder aus dem Digitalpakt aufgestockt und  mit der Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) die Beschaffung besserer Geräte vereinbart haben. Andere fordern von den Schulen die Festlegung auf eines der beiden genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten. Der Landkreis Limburg-Weilburg verlangt sogar von den Lehrkräften ohne Votum eine Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob ihr Anspruch auf dienstliche Leihgeräte damit dauerhaft erlischt.“ Die Erfahrungen des dlh zeigen aber auch, dass es durchaus möglich sei, mit der HZD Sondervereinbarungen zu treffen, sofern beim Schulträger die Bereitschaft dazu vorhanden sei.

Abschließend schlägt Annabel Fee einen Kompromiss vor, wie man in der gegebenen Situation im Sinne des dlh verfahren könnte: „Da die 73.000 Endgeräte ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch seitens des Landes angepasst werden. Auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung wäre damit noch nicht vom Tisch.“

2021-03-31 dlh-PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende    Mobil: 0151-55242000        Mail: