Wie fokussiert man sich bei allem
Trubel auf das Wesentliche?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Ratgeber aktuell: Bestimmungen der Vierten Änderungsverordnung vom 23. Juli 2023 zur Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)

Werte Kolleginnen und Kollegen,

der geschätzte Kollege Herbert Grimme hat für den dlh einen aktuellen Ratgeber verfasst und darin die Bestimmungen der Vierten Änderungsverordnung vom 23. Juli 2023 zur Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) aufbereitet.

Es lohnt sich, einen Blick auf die für die tägliche schulische Arbeit wichtige und zentrale Verordnung zu werfen – insbesondere in Hinsicht auf die bedeutsame Erweiterung in der Anlage 2 „Richtlinie für Leistungsnachweise“. Auch die Thematik rund um die neuen erweiterten Bewertungs- und Korrekturvorschriften (Rechtschreibung und Zeichensetzung) in der Anlage 2 sind es wert gelesen zu werden.

HIER erhalten Sie den Ratgeber als praktischen pdf-download!

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule (HPRS) III – 2022

Corona und Schule – Rückkehr zum Normalbetrieb

Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.

Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.

Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.

Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.

Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.

In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).

Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.

Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.

Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS

Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.

Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.

Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen

Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.

Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.

Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.

Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.

Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 23.05.2022

Nachrichten-HPRS-dlh-III-2022-Natus

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II – 2022

Corona-Lockerungen im Schulalltag

Immer noch sind die Corona-Maßnahmen im Schulbereich und die damit verbundenen Auswirkungen im Schulalltag der zentrale Tagesordnungspunkt auf jeder Hauptpersonalratssitzung. Seit den letzten HRRLL-Nachrichten Mitte Januar gab es mehrere Maßnahmen, die alle ausführlich im Gremium – zusammen mit Vertretern der Dienststelle – erörtert wurden.

Seit Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird an den Schulen ein neuer Antigen-Selbsttest eingesetzt. Problematisch ist aus Sicht der dlh-Fraktion bzw. des Hauptpersonalrates die Tastsache, dass dieser neue Test eines anderen Herstellers („COVID-19 Antigen Rapid Test Kit (Swab)“ der Firma Safecare Biotech) laut der vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-COV-2-Antigenschnelltests des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 31.01.2022 eine deutlich geringere Sensitivität als der Vorgängertest („CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test“ der Firma Siemens Healthineers) aufweist. Bei hoher Viruslast wurden mit Hilfe des Tests von Siemens 87% der Infektionen aufgedeckt. Das neue Produkt von Safecare Biotech entdeckte im Test des PEI nur 60,9% der Infektionen mit hoher Viruslast. Die Gesamtsensitivität weicht um 14% ab (76% Siemens und 62% Safecare Biotech). Es kann demzufolge davon ausgegangen werden, dass deswegen zukünftig weniger Tests positiv ausfallen und Corona-Infektionen erst später erkannt werden, was zweifelsohne suboptimal ist, wenn es darum geht Infektionen frühzeitig zu erkennen und größere Ausbrüche im Klassenverband zu verhindern.

Erfreulich hingegen ist, dass jetzt auch „Lolli- und Spuck-Tests“ beschafft und verwendet werden können, wenn bei Schülerinnen und Schülern der in der Schule verwendete Test, bei dem ein Nasenabstrich mittels Wattestäbchen erfolgt, aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Dies hatte der HPRLL bereits seit längerem gefordert.

Momentan werden die Corona-Maßnahmen in allen Bereichen, etwa bei Veranstaltungen, im Sportsektor, in Restaurants und im Einzelhandel, sehr stark zurückgefahren und entsprechende Lockerungen, beispielsweise gilt in Hessen in der Gastronomie seit dem 04. März nur noch die 3G-Regel und nicht mehr 2G+, vorgenommen. Von dieser allgemeinen Entwicklung werden Hessens Schulen nicht ausgenommen, wobei dahingehend argumentiert wird, dass – wenn man in allen Bereichen des täglichen Lebens Corona-Maßnahmen abbaut und nur noch sehr wenige Einschränkungen zum Tragen kommen – man die Schüler(innen) von dieser Entwicklung nicht ausschließen dürfe, zumal man gerade ihnen in den letzten beiden Pandemie-Jahren sehr viel abverlangt habe. Diese Argumentation ist nach Einschätzung der dlh-Fraktion grundsätzlich nachvollziehbar. Alle Schüler(innen) und Lehrkräfte sehnen sich nach Lockerungen und wünschen sich endlich wieder einen „normalen“ Schulalltag ohne Maskentragen, regelmäßiges Testen und Abstandsregeln, davon kann ausgegangen werden.

Das Land Hessen hat entschieden, dass ab dem 07. März in den Schulen die Schüler(innen) am Sitzplatz keine Maske mehr tragen müssen. Die dlh-Fraktion sieht dies allerdings sehr kritisch und glaubt, dass man hier ein zu hohes Risiko eingeht, zumal die hessenweite 7-Tage-Inzidenz am 07. März 919,8 (Wiesbaden: 1.070,3) betrug, also immer noch sehr hoch war, und momentan die Corona-Infektionszahlen sowohl in Hessen als auch bundesweit wieder ansteigen. Mit Blick auf die anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien ist diese schulpolitische Entscheidung noch weniger nachvollziehbar. Wenn es in einer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt, wird die gesamte Lerngruppe seit dem 22. Februar nur noch 7 Tage lang täglich getestet, vorher waren es 14 Tage. Diese Verkürzung ist wohl vom epidemiologischen Standpunkt her grundsätzlich vertretbar. Die dlh-Fraktion hofft, dass die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Infektionszahlen innerhalb der Schüler- und Lehrerschaft führen wird und alle anstehenden Abschlussprüfungen an Hessens Schulen ohne größere Probleme durchgeführt werden können.

 

Ukraine-Krieg – neue Herausforderungen für die Schulen

Der Ukraine-Krieg, der am 24. Februar begann und eine Zäsur der europäischen Nachkriegs- und Friedensordnung darstellt, stellt die hessischen Schulen, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schülerschaft vor neuen Herausforderungen. Lehrkräfte versuchen mit ihren Klassen die Ereignisse einzuordnen und die möglichen Ursachen und Folgen des Krieges zu thematisieren. Sehr viele Lehrer(innen) wollen gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern den Menschen in der Ukraine und den Geflüchteten aus der Ukraine helfen, sie organisieren Hilfsgüter und sammeln Spenden.

Neben der Corona-Pandemie, die seit über zwei Jahren den Schüler(innen) sehr viel abverlangt und in vielen Fällen zu einer mentalen und psychischen Überlastung führen kann, kommt jetzt ein zusätzliches Belastungsmoment hinzu, die durch den Ukraine-Krieg erzeugte Verunsicherung und Betroffenheit und die damit einhergehenden (Zukunfts-)Ängste. Des Weiteren kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass sehr viele aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche zukünftig Hessens Schulen besuchen werden. Man geht davon aus, dass es deutlich mehr Flüchtlinge geben wird als in den Jahren 2015/16.

In den kommenden Wochen, Monaten und Jahren musss sichergestellt werden, dass diese Schüler(innen), die in vielen Fällen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse stark traumatisiert sind, adäquat beschult und psychologisch betreut werden können. Die dlh-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass die Hessische Landesregierung rsp. das Hessische Kultusministerium umgehend auf die schon jetzt absehbaren zusätzlichen Herausforderungen und Aufgaben, die Hessens Schulen in Folge des Ukraine-Krieges und des dadurch ausgelösten Flüchtlingsstroms bewältigen werden müssen, reagieren und den Schulen zeitnah zusätzliche personelle Ressourcen und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss.

 

Verdoppelung der Kostenobergrenzen für Schulfahrten und Schulwanderungen

Seit dem 2. Februar 2022 betragen die Kostenobergrenzen für Fahrten im Inland 300 EUR, bei langfristiger Ansparung 600 EUR. Auslandsfahrten dürfen künftig bis zu 450 EUR kosten, bei langfristiger Ansparung bis zu 900 EUR. In den vergangenen Jahren wurde es für die Lehrkräfte immer problematischer Klassenfahrten zu planen, weil die seit 2009 gültigen Kostenobergrenzen immer schwerer einzuhalten waren. Mit Blick auf die allgemeinen Preissteigerungen und Inflationsentwicklung der letzten Jahre ist diese Erhöhung nach Einschätzung der dlh-Fraktion nachvollziehbar und auch begrüßenswert, zumal dadurch auch eine langjährige Forderung vieler Lehrkräfte erfüllt wird. Die Schulen bzw. die Lehrkräfte sollen sich bei der Planung von Schulfahrten an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder der volljährigen Schüler(innen) orientieren, d.h. natürlich, dass der Maximalbetrag nicht immer ausgeschöpft werden soll und kann, jedoch den Lehrkräften nun ein größerer, der Realität angepasster Finanzrahmen bei der Planung von Fahrten eingeräumt wird.

Noch nicht zufriedenstellend geregelt ist, so der Standpunkt der dlh-Fraktion, der Themenkomplex „Kosten, die den Lehrkräften im Kontext von Schulfahrten entstehen“.  Hier sollten zukünftig endlich die real angefallenen Kosten immer in vollem Umfang vom Land Hessen übernommen werden. Die derzeitige Regelung sieht zwar Tagespauschalen vor, die allerdings sehr niedrig angesetzt sind, so dass die Lehrkräfte oftmals einen Teil ihrer Dienstreise selbst finanzieren müssen, eine Praxis, die es bei anderen Landesbeamten so nicht gibt.

Der Erlass vom 7. Dezember 2009 (Schulwanderungen und Schulfahrten), in der schulischen Praxis auch Wander- und Fahrtenerlass genannt, wird momentan überarbeitet und wird wohl frühstens am 01. Februar 2023 in Kraft treten. Die Verdoppelung der Kostenobergrenzen Anfang Februar 2022 ist eine Vorgriffsregelung. Aller Voraussicht nach wird es in den nächsten Monaten im Hauptpersonalrat ein formales Beteiligungsverfahren geben. Hier wird sich die dlh-Fraktion natürlich dafür einsetzen, dass die oben skizzierten Missstände im Zusammenhang mit den anfallenden Kosten für die Lehrkräfte ein Ende finden.

 

Dienstliche Endgeräte – Planungen des Hessischen Kultusministeriums

Seit mehreren Monaten können hessische Lehrkräfte mit dienstlichen Leihgeräten, Tablets und Laptops, arbeiten und mit diesen ihren Unterricht durchführen, vor- und nachbereiten. Die Planungen des Hessischen Kultusministeriums hinsichtlich des Übergangs von den dienstlichen Leihgeräten zu den dienstlichen Endgeräten laufen bereits. Wenn der Digitalpakt 2024 ausläuft, soll es einen nahtlosen Übergang geben. Nach derzeitigem Planungsstand ist beabsichtigt, dass alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte bis Ende 2025 ein entsprechendes Endgerät erhalten. Die dlh-Fraktion begrüßt, dass das HKM schon frühzeitig konkrete Planungen vornimmt und auch sicherstellen möchte, dass die Endgeräte im Schulalltag von den Lehrkräften gut eingesetzt werden können und auch die Programme und Anwendungen zur Verfügung gestellt werden sollen, die an der jeweiligen Schulform gebraucht werden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Die dlh-Fraktion wird weiterhin deutliche Verbesserungen und eine konkrete Unterstützung der Schulen im Kontext der Digitalisierungsoffensive des Landes einfordern. Ohne die Bereitstellung personeller Ressourcen, etwa durch die Gewinnung und Einstellung von zusätzlichem IT-Personal, welches sich um die Wartung und den Support der Geräte vor Ort in den Schulen kümmern kann, wird der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub an Hessens Schulen – dies ist zu befürchten – nicht nachhaltig sein.

 

Der dlh – drei Verbände vertreten Ihre Interessen

Im Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh) arbeiten drei Verbände, der hphv (Hessischer Philologenverband – DIE Gewerkschaft der Gymnasiallehrkräfte), der GLB (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen) und der VDL (Verband der Lehrer Hessen), gemeinsam daran, die Interessen der hessischen Lehrkräfte aller Schulformen auf Gesamt- und Hauptpersonalratsebene adäquat zu vertreten und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat, Annabel Fee (hphv), Roselinde Kodym (glb), Tina Horneff (VDL, Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin), Jasmin Richter (VDL), Peter Natus (hphv) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker), freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Nachrichten-HPRLL-dlh-II-2022

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 14.03.2022

Dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat 1-2022

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I – 2022

 

Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Das Hauptziel des Hessischen Kultusministeriums besteht darin, die Schulen offen zu halten und

einen Regelbetrieb zu erm glichen. Mit einer Reihe von Maßnahmen, die alle seit Beginn des

Schuljahres 21/22 ausführlich im Hauptpersonalrat erörtert wurden, soll dieses Ziel realisiert

werden: mehrmaliges verbindliches Testen der ungeimpften Schüler(innen) und Lehrkräfte pro

Woche, freiwilliges Testen der Geimpften und Geboosterten, Präventionswochen, detaillierte

Hygienepläne, spezielle Quarantäne- und Isolationsregeln,Vorgaben für schulische Veranstaltungen,

Elternabende und Klassenfahrten, Maskenpflicht am Sitzplatz und im Schulgebäude, regelmäßiges

Lüften und mobile Luftfiltergeräte im Klassenraum.

Der dlh sieht durchaus, dass das Kultusministerium sich sehr darum bemüht, die Schulen in Corona-

Zeiten bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts zu unterstützen und eine Rückkehr zum

Distanzunterricht zu verhindern.

Allerdings werden nicht alle Maßnahmen immer konsequent genug umgesetzt. Die Einführung des

Schüler-Testheftes und der damit verbundene zusätzliche Mehraufwand für die Schulen rsp.

Lehrkräfte sorgten in vielen Kollegien für Unmut. Außerdem sollte hierbei bedacht werden, dass

durch solche Maßnahmen auch immer wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Die Tests finden

immer in der 1. Stunde statt, so dass immer dieselben Fächer davon betroffen sind. Wenn es dann

zufällig ein Fach trifft, welches nur zwei Wochenstunden unterrichtet wird, erzeugt dies bei der

Lehrkraft keinen unerheblichen Stress, weil so der vorgegebene Unterrichtsstoff nur schwerlich

vermittelt werden kann, weil permanent Unterrichtszeit durch Corona-Maßnahmen gebunden wird.

Das Schüler-Testheft soll den Schülern und Eltern im Alltag eine Erleichterung bringen, weil die

dokumentierten schulischen Tests auch in der Freizeit und an Wochenenden als aktueller Corona-

Negativnachweis gelten und so beispielsweise problemlos einen Kinobesuch ermöglicht werden

kann. Solange der Unterricht regulär läuft und ein Schüler regelmäßig in der Schule getestet wird,

ist eine solche Regelung aus Sicht des dlh grundsätzlich akzeptabel. Was allerdings höchst

bedenklich ist, ist die Tatsache, dass das Schüler-Testheft auch in den Schulferien als aktueller

Corona-Negativnachweis gilt. Diese Regelung, die aus epidemiologischer und virologischer Sicht

einem Blindflug gleichkommt, hat die dlh-Fraktion bereits vor den Herbstferien und dann wieder

vor den Weihnachtsferien, als bereits die hoch ansteckende Omikron-Variante im Anflug war, scharf

kritisiert. Das Kultusministerium hat auf die Kritik in der Form reagiert, dass man den Schülerinnen

und Schülern empfohlen hat während der Weihnachtsferien zusätzlich die kostenlosen Bürgertests

in Anspruch zu nehmen, wenn man Freizeitangebote wahrnehmen möchte.

Nach den Weihnachtsferien haben die hessischen Schulen – trotz teilweise sehr hoher Inzidenzen

von über 500 und mehreren Hotspot-Regionen (Fulda, Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden,

Offenbach, Hochtaunuskreis) – ihren regulären Schulbetrieb in Präsenzform aufgenommen, wobei

u. a. folgende Regelungen zum Tragen kamen: Maskenpflicht in den Schulgebäuden und im

Unterricht, Schüler(innen) ohne Impf- und Genesenenstatus müssen sich dreimal pro Woche testen

(Dokumentation im Testheft), der aktuelle Hygieneplan des Kultusministeriums vom 08.11.2021,

ein- bis zweimaliges Stoßlüften pro Unterrichtsstunde.

Ob die Schulen nach derzeitigem Stand der Pandemielage und dem rasanten Anstieg der Corona-

Fallzahlen dauerhaft Präsenzunterricht im Regelbetrieb anbieten können, bleibt abzuwarten. Die

Schüler(innen), die Eltern und die Lehrkräfte wollen den Regelbetrieb und keine Rückkehr zum

Distanzunterricht, davon ist auszugehen. Der dlh möchte auch den Regelbetrieb, allerdings nicht um

jeden Preis. Der Gesundheitsschutz der Schüler(innen), der Lehrkräfte, des weiteren schulischen

Personals und des jeweiligen familiären Umfeldes sollte noch stärker in den Fokus der Schulpolitik

rücken. Momentan bewegt sich die hessische Schulpolitik – so die Einschätzung der dlh-Fraktion –

auf einem sehr schmalen Grat, wobei der Gesundheitsschutz und die politische Setzung (Die

Schulen müssen offen bleiben!) miteinander konkurrieren. Denkbar wäre auch gewesen, dass man

in den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien in der Schule täglich einen Test durchführt,

um so ein genaueres Bild über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen und auf diese

Weise noch mehr Sicherheit und valide Fallzahlen zu bekommen, um dann adäquat mit den

entsprechenden schulpolitischen Maßnahmen auf die Omikron-Welle reagieren zu können.

 

Ministergespräch im HRPLL

Mitte Dezember fand das alljährliche Ministergespräch im Hauptpersonalrat statt. Über zwei

Stunden lang konnte der HPRLL alle relevanten schulpolitischen Themen mit Hessens

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erörtern. Hier wurden die schulpolitischen Neuerungen,

die es 2021 gab und immer noch in hohem Maße von Corona geprägt wurden, ebenso diskutiert wie

die möglichen Entwicklungen und Vorhaben, die 2022 schulpolitisch anstehen.

Folgende zentrale Themenfelder wurden u. a. angesprochen: die Zusammenarbeit zwischen

Kultusministerium und HPRLL unter Corona-Bedingungen, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte

(Arbeitszeit, Gesundheitsschutz), das Förder-/Kompensationsprogramm „Löwenstark“, das

Hessische Lehrkräftebildungsgesetz und die Digitalisierung (dienstliche E-Mail-Adressen, ESZ:

Einheitlicher Schulzugang, „Schul-ID Hessen“).

Der HPRLL ging ausführlich auf die enorme Belastung, die durch das Unterrichten unter Corona-

Bedingungen (Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften des Klassenraumes) und zusätzlicher Aufgaben

(Durchführung und Dokumentation der Schülertests) noch weiter gesteigert wurde, ein, wobei die

Bereitstellung angemessener Ressourcen für den Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft, aber

auch eine deutliche Entlastung der Lehrkräfte, etwa durch die Reduzierung der Pflichtstunden,

gefordert wurden. Der HPRLL unterstrich, dass die Kollegien und Schulleitungen am Limit arbeiten

und hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Mit einer Reduzierung der Pflichtstunden, dies wurde in den Ausführungen des Ministers deutlich,

ist wegen der hohen Kosten und des zusätzlichen Lehrerstellen-Bedarfs nicht zu rechnen, allerdings

betonte er, dass man die Schulen und Lehrkräfte gezielt unterstützen und so ein Stück weit entlasten

möchte, etwa durch das „Löwenstark“-Programm, welches auf zwei Jahre hin bis 2023 angelegt ist,

wobei eine mögliche Verlängerung des Programms denkbar sei. In diesem Kontext verwies der

Minister darauf, dass der Bildungsetat in Hessen 2022 um 230 Millionen Euro steigt und man so

auch Programme wie „Löwenstark“ finanzieren könne. Die unterrichtsbegleitende Unterstützung

durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) wurde auch thematisiert. Der Kultusminister

unterstrich, dass es in Hessen 1000 UBUS-Stellen gibt und man diesen Bereich noch weiter

ausbauen wolle. Auch die Aspekte „Verwaltungskräfte“ und „IT-Support-Programm“ wurden als

mögliche Entlastungsmomente für die Lehrkräfte angesprochen. Das Ziel sei es, so der Minister,

möglichst viele Kräfte für unterrichtsfremde Aufgaben zu organisieren, um auf diese Weise die

Lehrkräfte zu entlasten.

Nach Einschätzung des dlh sind die Schulklassen in Hessen immer noch in zu vielen Fällen viel zu

groß. Eine deutliche Herabsetzung des Klassenteilers wäre dringend geboten, um der Heterogenität

der Schülerschaft gerecht zu werden und den individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schüler

besser abzusichern. Im Rahmen des Ministergespräches wurden explizit auch die Klassengrößen im

Grundschulbereich angesprochen. Laut Koalitionsvertrag war beabsichtigt, den Klassenteiler an

Grundschulen abzusenken. Momentan liegt er bei 25 Schüler(innen). Anfang September 2021

konnte man der Presse entnehmen, dass das Ministerium derzeit nicht beabsichtigt, dieses Ziel des

Koalitionsvertrags weiter zu verfolgen. Der HPRLL fragte nach, ob man sich von diesem Vorhaben

verabschiedet habe. Der Kultusminister unterstrich, dass man an dem Ziel festhalte und man

eventuell noch in dieser Legislaturperiode einen Schritt in diese Richtung, kleinere

Grundschulklassen, gehen werde.

Es bleibt festzuhalten, dass das Gespräch sehr konstruktiv war, man zwar an der ein oder anderen

Stelle eine andere Einschätzung hatte, was jedoch bei den unterschiedlichen Rollenverteilungen,

Kultusminister und Personalvertretung, nicht wirklich verwundert, aber trotzdem den gemeinsamen

Konsens suchte. Der dlh wird auch weiterhin versuchen, immer wieder die Situation an Hessens

Schulen deutlich zu beschreiben, auf Problemfelder hinzuweisen und Verbesserungen in puncto

Arbeitsbedingungen einzufordern, nicht nur in Pandemie-Zeiten.

 

Die dlh-Fraktion im HPRLL

Auch in diesem Jahr wird sich die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat für die Belange der hessischen

Lehrkräfte einsetzen. Der dlh-Fraktion gehören folgende Kolleginnen und Kollegen an:

Annabel Fee (hphv, Fraktionsvorsitzende, Fachgebiet: Gymnasiale Bildung),

Roselinde Kodym (glb, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Fachgebiet: Berufliche Bildung),

Tina Horneff (VDL, Gewerkschaftsbeauftragte, 1. Nachrückerin, Fachgebiet: Haupt- und Realschule, Gesamtschule),

Jasmin Richter (VDL, Fachgebiet: Grundschule),

Peter Natus (hphv, Fachgebiet: Gymnasiale Bildung) und

Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker, Fachgebiet: Haupt- und Realschule, Mittelstufenschule).

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Themen haben, die aus Ihrer Sicht für die Arbeit im Hauptpersonalrat von Relevanz sein könnten, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

 

Neujahrswünsche

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) wünscht allen Kolleginnen und Kollegen an Hessens

Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hessischen Kultusministeriums und der

Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allem auch ein gesundes Jahr 2022.

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 17.01.2022

 

Nachrichten-HPRLL-dlh-I-22-Natus

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) III-2021

Inhalt:

  • Personalratswahlen – Ergebnisse
  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021
  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
  • Schulportal
  • Onlinefortbildungen
  • In eigener Sache

 

Personalratswahlen – Ergebnisse  

Zunächst dankt der dlh seinen Wählerinnen und Wählern und verspricht, sich weiterhin zur Umsetzung seiner Ziele zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit aller Kraft einzutreten.

Für den Hauptpersonalrat (HPRLL) konnte, wie den Tabellen unten zu entnehmen ist, der dlh seine Sitze im HPRLL verteidigen. Gegenüber der Wahl 2016 konnte er ca. 2,2 Prozentpunkte zulegen. Bei einer Gesamtwahlbeteiligung von ca. 67% und einer Wahl unter erschwerten Bedingungen wertet er dies als Erfolg und Bestätigung seiner Arbeit in den vergangenen Jahren. In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die vorläufigen Endergebnisse für den HPRLL. Für den Beamtenbereich ergab sich:

Wahlberechtigte 55.692 100 %
Abgegebene Stimmen 39.081 70,17 %
Gültige Stimmen 37.649 67,60 %

Auffällig hierbei ist die hohe Anzahl an ungültigen Stimmen. Die Ursachen dafür, ebenso wie die Wahlergebnisse in den einzelnen Staatlichen Schulämtern, standen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest.

Die Verteilung ergab sich für die Beamtensitze wie folgt:

Liste 1 (dlh) 6.381 3 Sitze
Liste 2 (VBE) 4.655 2 Sitze
Liste 3 (GEW) 22.985 12 Sitze
Liste 4 (UL) 3.628 2 Sitze

Für die Sitze im Arbeitnehmerbereich ergab sich folgende Verteilung:

Wahlberechtigte 11.952 100 %
Abgegebene Stimmen 6.495 54,34 %
Gültige Stimmen 6.266 52,43 %

Hier ist zunächst die niedrige Wahlbeteiligung auffällig, deren Ursache im Nachgang einer genaueren Analyse bedarf.

Liste 1 (dlh) 1.100 1 Sitz
Liste 2 (VBE) 1.202 1 Sitz
Liste 3 (GEW) 3.964 2 Sitze

Mit dieser Wahl bilden für diese Wahlperiode die Fraktion des dlh im HPRLL die Kolleginnen und Kollegen:

Annabel Fee (hphv)

Peter Natus (hphv)

Roselinde Kodym (glb)

Jörg Leinberger (VDL, 1. Nachrücker)

Tina Horneff (VDL, 1. Nachrückerin)

Jasmin Richter (VDL, Arbeitnehmervertreterin)

 

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Zum Erscheinungsdatum dieser Nachrichten befinden sich die Coronazahlen im Sinken und es ist zu hoffen, dass demnächst in allen Regionen Hessens die Aufhebung der Bundesnotbremse mit den Ausgangsbeschränkungen eintritt. Wenn die Inzidenzzahlen wieder auf ein Maß zurückgehen, das an den Schulen zunächst wieder Wechselunterricht und dann wieder Regelunterricht zulässt, wird mit den fortschreitenden Impfzahlen wieder mehr Normalität an die Schulen zurückkehren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Öffnungen nicht übereilt stattfinden, damit AHA-Regeln und somit der Gesundheitsschutz an den Schulen eingehalten werden können. Dies ist aus Sicht des dlh notwendig, um nicht bereits Erreichtes im Sinne des Gesundheitsschutzes wieder zu verlieren.

Der dlh verbucht es als Erfolg, dass er in Gesprächen mit dem Kultusminister darauf hinwirken konnte, die Testungen als verbindliche Voraussetzung für den Schulbesuch an hessischen Schulen zu machen. Er tritt an dieser Stelle dafür ein, dass die Selbsttests, mit denen die Schulen mittlerweile aus seiner Sicht gut und in ausreichender Anzahl ausgestattet sind, möglichst außerhalb dieser durchgeführt werden. Damit tritt zum einen Entlastung an den Schulen ein, damit sich diese wieder mehr auf ihr Kerngeschäft, das Unterrichten, konzentrieren können, zum anderen wird das Ansteckungspotential durch die Vermeidung vieler Kontakte vor dem Auftreten einer positiven Testung auf einem niedrigen Level gehalten.

Der Wechselunterricht in vielen Jahrgangsstufen ist ein Mittel, das hilft räumliche Engpässe an den Schulen zu vermeiden. Das Ziel, wieder vollständigen Präsenzunterricht an den Schulen zu erreichen, sollte nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen. Deshalb ist der dlh der Meinung, dass bevor kein voller Impfschutz aller Lehrkräfte an weiterführenden Schulen besteht, auch die AHA-Regeln und die Testungen zwingend einzuhalten sind. Weiterhin kritisiert der dlh die immer noch bestehende mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Luftfilteranlagen.

Der Wechselunterricht wird nach Auffassung des dlh die Schulen bis mindestens zu den Sommerferien beschäftigen. Dies führt dazu, dass für viele Schülerinnen und Schüler ein kompletter Präsenzunterricht in der Schule nach wie vor nicht möglich ist. Die durch die Bundesregierung in beträchtlichem Ausmaß veranlassten Mittel zur Kompensation und Aufarbeitung angefallener Lernrückstände werden sich also bis vor den Sommerferien kaum umsetzen lassen. Der dlh meint, dass Schulen gut beraten sind, wenn sie sich zunächst auf den Abschluss dieses stark von Corona gezeichneten Schuljahres konzentrieren.

Mit den entsprechend gelockerten Versetzungsregelungen sind von Seiten des Kultusministeriums den Lehrkräften Verfahren eröffnet worden, die eine Versetzung in pädagogischer Verantwortung ermöglichen. Dass das Kultusministerium von der Wiederholung einer pauschalen Versetzung, unabhängig von den erzielten Noten, wie im letzten Jahr geschehen, abgesehen hat, begrüßt der dlh.

Auch die Möglichkeit von der verbindlichen Anzahl an Leistungsnachweisen nach unten abzuweichen, hält der dlh für sinnvoll, dient es doch dazu, in verantwortungsvollem Maß von Seiten der Lehrkräfte auf die Corona-bedingte Situation einzugehen. Leider konnte der Erlass von Anfang Mai, bedingt durch die Wahl, nicht im HPRLL verhandelt werden. Somit konnte er nicht wie üblich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erörtert und das Kultusministerium damit auf bestimmte Sachverhalte hingewiesen werden.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Bekannterweise haben in dieses Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien stattgefunden. Durch die Verlagerung nach den Osterferien gab es im HPRLL verschiedenste Forderungen, die auch von Gewerkschaften und Verbänden bereits seit über einem Jahr und auch vor der Pandemie, wie in den dlh-Nachrichten berichtet, vorgetragen wurden. Diese fokussierten sich dieses Frühjahr auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Korrekturtage und den Entfall der sog. Stattstunden im Rahmen einer landesweit einheitlichen Regelung.

Durch die erfreuliche Zusage des Ministers im letzten Herbst, dass es an den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht scheitern solle, ist wenigstens an den Schulen ein ausreichender finanzieller Puffer vorhanden, um den genannten Forderungen nachzukommen.

Ob diese dann vor Ort auch aufgrund anderer Zwänge (wie bspw. Personalknappheit) umgesetzt werden können, ist leider aus Sicht des HPRLL und des dlh weiter offen.

Es wurde trotz intensiven Drängens und Anmahnens des HPRLL keine zufriedenstellende Vorlage eines Erlasses für eine derartige landesweite Regelung vor den Osterferien vorgelegt. Nun werden die Schulleitungen zusätzlich zu den ohnehin vorhandenen Mehrbelastungen und Überlastungen mit den Anträgen und Forderungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen konfrontiert werden und entscheiden müssen, welches individuelle Maß an Entlastung ihnen zukommen soll.

Dies könnte sich, so die Auffassung des dlh, sehr nachteilig für die Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen und letztlich Schülerinnen und Schüler auswirken, da infolge der Vielzahl an Konflikten und Überlastungssituationen die rechtzeitige und sachgemäße Korrektur des Abiturs in Frage gestellt ist.

Aus Sicht des dlh werden nun Schulleitungen durch diese weitere zusätzliche Belastung, für die klein adäquater Ausgleich erfolgt, in die Lage getrieben Entscheidungen zu treffen, mit denen sie den Unmut der Kolleginnen und Kollegen auf sich ziehen werden.

Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend und man hatte sich von Seiten des dlh erhofft, durch großzügigeres Handeln von Seiten des Ministeriums hier Abhilfe zu schaffen.

  

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Für die dienstlichen Endgeräte zeichnet sich über das Land derzeit ein sehr uneinheitlicher Zwischenstand ab. In manchen Schulträgerkreisen ist man mit der Ausgabe der Endgeräte an die Lehrkräfte ist sehr weit fortgeschritten, erste Lehrkräfte haben bereits ihr Endgerät in Händen, bei andern wiederum ist dies noch nicht in Sichtweite. Die Bezeichnung dienstliches Endgerät wurde im HPRLL diskutiert, denn zur kompletten dienstlichen Verwendung, so wie bspw. ein sogenannter Hessen-PC, erreicht das Endgerät nicht die dafür vorgesehenen Standards. Hier müssen sicherheits- und datenschutzrechtliche Bedingungen erfüllt sein, um dem Standard für ein dienstlichen Endgerät zu genügen. Man einigte sich im Gremium auf den Sprachgebrauch ‚Endgerät für pädagogische und unterrichtliche Zwecke‘.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet, wurden bereits in vielen Schulträgerkreisen die Abfragen der Lehrkräfte, welches der beiden über den sogenannten Annex zur Verfügung stehenden Endgeräte beschafft werden soll, bereits vor den Osterferien durchgeführt. Hier lässt sich feststellen, dass auch hier der Fortschritt höchst unterschiedlich ist. Mittlerweile steht in manchem Schulträgerkreis ein Alternativlaptop (von Dell) zur Verfügung, in einigen Kreisen sind die Geräte bereits an die Lehrkräfte ausgehändigt worden und stehen damit neben den seither verfügbaren Geräten von Apple und Fujitsu für die Benutzung zur Verfügung.

Dabei werden die Leihverträge zwischen Lehrkraft und Schulträger mancherorts auch zwischen Schule und Lehrkraft geschlossen, die Ausgestaltung der Verträge, die sich in großen Teilen gleichen, enthalten teilweise recht seltsam anmutende Passagen wie z. B. die Aufforderung das Gerät zurückzugeben, falls eine dienstliche Nutzung für länger als drei Tage nicht gegeben sei. Auch die Übermittlung der Personalnummer für die verwaltungstechnische Abwicklung des Verleihvorgangs an den Schulträger erscheint aus Datenschutzgründen stark überzogen.

Die Installation von Software ist in manchen Verträgen eingeschränkt und es treten Klauseln auf, die bei genauer Auslegung die Verwendung des Gerätes stark einschränken. Haftungsfragen ebenso wie Fragen zur Kostenübernahme im Schadensfall bleiben ungeklärt im Raum stehen, so dass manche Schulträger gar empfehlen, bei der privaten Hausratversicherung nachzufragen ob bspw. Displaybruch mit abgedeckt ist.

Der dlh begrüßt, dass endlich Entlastung für die Lehrkräften in Form von Hardwareressourcen bzw. Endgeräten zur Verfügung gestellt wird. Er mahnt eine schnellere und individualisierte Form der Umsetzung, wie sie zum Beispiel über ein personalisiertes Budget verwirklicht werden könnte, an.

Eine kleine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion dazu (Landtagsdrucksache 20-4096) wurde seit Einbringung im November vergangenen Jahres nicht beantwortet und ist nun auf die Kalenderwoche 25 verschoben worden. Gerade im Zuge der Distanzbeschulung wurde und wird in noch stärkerem Maß auf die privaten Mittel der Kolleginnen und Kollegen, z. B. bei der Internetverbindung, der Ausstattung des Homeoffice, dem zusätzlichen technischen Equipment, usw. zurückgegriffen. An dieser Stelle zu unbürokratischer, schneller Entlastung aufzufordern ist und bleibt weiterhin ein Anliegen des dlh.

 

Schulportal Hessen

Wie bereits in vorangegangenen dlh-Nachrichten berichtet, stand in den Verhandlungen mit dem Kultusministerium auch das Schulportal Hessen auf der Agenda. Dieses Portal, das verschiedenste Anwendungen und Dienste für die Schulen zur Verfügung stellt, hat durch die Pandemie einen enormen Schub erfahren. Seither wird das Portal ohne datenschutzrechtliche Überprüfung durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten, auf Verantwortung der Schulen, die einzelne Applikationen daraus einsetzen, verwendet. Eine der hauptsächlichen und ressourcenträchtigsten Applikation dürfte hierbei Moodle sein, die verschiedenste Kommunikationsmethoden und Speicherkapazitäten für Schüler- wie Lehrererzeugnisse bereitstellt. Sie verarbeitet eine Vielzahl an personenbezogenen Daten und ist im Umfang eine Anwendung, die in die Kategorie BigData einzuordnen ist. Allein schon die Verwendung des Schulportals an sich ist bei einem Einsatz an einem Drittel der hessischen Schulen und damit für geschätzt mehr als 500000 Lehrer- und Schüleraccounts eine Größenordnung, die datenschutzrechtlich besonders relevant sein dürfte.

Die Arbeiten am Schulportal Hessen begannen bereits im Jahr 2018 unter der Prämisse, eine digitale Unterstützung des Präsenzunterrichts zu gestalten. Im Rahmen der Coronakrise hat sich der Fokus dahingehend verändert, dass der digitale Distanzunterricht hierüber gut abgebildet werden konnte. Damit ist die gesellschaftliche wie auch die politische Bedeutung und das mediale Interesse hier sehr hoch. Seither wurde von Kultusministerium und HPRLL ein konstruktiver Arbeitsprozess eingeleitet, der aber pandemiebedingt immer wieder unterbrochen werden musste, weil erforderliche Informationen im Verfahrensprozess nicht vorlagen.

So waren in den Sitzungen im Frühjahr bereits Termine zur Erörterung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten angesetzt, diese konnten aber teils pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Auch war im HPRLL immer wieder zu vernehmen, dass noch nicht alle erforderlichen Unterlagen von Seiten des HKM beim hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegen haben, um eine abschließende Beurteilung und Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht herbeizuführen.

Hinzu kommt schließlich, dass das Videokonferenzsystem BigBlueButton (BBB) in das Schulportal integriert wird. Dies wirft aus Sicht des dlh zusätzliche Fragen auf, die bereits abseits des Schulportals für erheblichen Wirbel sorgen. Es sei hierbei verwiesen auf die Meldung des hessischen Datenschutzbeauftragten vom 31.03.2021 zur Duldung der Nutzung von Videokonferenzsystemen in Schulen.

Der Diskussionsprozess im HPRLL ist auch durch die Wahl und neue Konstituierung des Gremiums ins Stocken geraten. Dem neu aufgestellten Gremium ist an dieser Stelle viel Erfolg zu wünschen, denn der Diskussionspunkt wird durch die Digitalisierung der Schulen auch die personalvertretungsrechtlichen Gremien noch längere Zeit beschäftigen.

 

Onlinefortbildungen

08.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

15.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

24.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

01.07.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

–> Alle Termine sind RESTLOS ausgebucht!

 

In eigener Sache

Nach nunmehr 9 Jahren Tätigkeit des Verfassens dieser Nachrichten verabschiedet sich der Schreiber dieser Nachrichten. Diese abwechslungsreiche Tätigkeit des Berichtes aus dem HPRLL war immer ein Blick über die Grenzen von Schulamtsbezirk und Schulform hinweg und immer ein Bemühen um sachgerechte Information aus dem Personalvertretungsgremium bei der obersten Dienstbehörde im Schulbereich, dem Hessischen Kultusministerium. Dabei war es auch, gerade im letzten Jahr, ein Balanceakt, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu gefährden.

Die vielfachen Rückmeldungen zu den Nachrichten haben mit dazu beigetragen, den Kontakt zu Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht zu verlieren und damit die Meinungsbildung innerhalb des dlh nah bei Ihnen zu halten.

Die neue Landesleitung wird, in Anbetracht der Vielzahl an neuen Kommunikationsmedien, entscheiden müssen, wie und in welcher Form sie diese Nachrichten fortführt.

Wie auch immer, bleiben Sie frohgemut, gesund und guter Hoffnung, welche Widrigkeiten auch kommen mögen.

Ihr Jürgen Hartmann

2021-III_dlh-Nachrichten_final

Neues aus dem Hauptpersonalrat: Die dlh-Nachrichten II-2021 vom 19.03.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                   

  

  • Corona – Sachstand und Ausblick

  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

  • Hygieneplan 7.0

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

  • Onlinefortbildungen

  • dlh-newsletter Schule und Corona

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.

Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.

Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.

Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.

Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.

Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.

Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.

Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.

Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.

Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.

Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.

 

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.

Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.

Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.

Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.

So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.

Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.

Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.

Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.

Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.

 

Hygieneplan 7.0

Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.

Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.

Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.

Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.

Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.

In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.

HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.

Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.

Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.

Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.

Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.

Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.

Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.

Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.

Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.

Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.

Stellungnahmen – Deutscher Lehrerverband Hessen (deutscher-lehrerverband-hessen.de)

Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.

 

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.

Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.

Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.

Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.

Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.

Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:

„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“

 

Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.

 „Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“

 

Onlinefortbildungen

Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.

Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.

 

dlh-newsletter Schule und Corona

Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.

Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.

 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-II_dlh-Nachrichten_final

Neues aus dem Hauptpersonalrat – dlh-Nachrichten I-2021 vom 25.01.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2021

  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
  • Hygieneplan 7.0
  • Landesabitur
  • Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
  • Neujahrswünsche
  • Onlinefortbildungen

Corona – Sachstand und Ausblick

Dass sich die derzeitige Coronalage über die Weihnachtsferien so zuspitzte, was sich schon in der letzten Woche vor den Ferien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in der ersten Januarwoche entschied die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsaufwand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen insofern aufgeweicht, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kommen können und dort Betreuung finden und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden.

Die Unterrichtung der Abschlussklassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen erhöhten Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssituation. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Distanz trägt hierzu erheblich bei.

Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten geht. Es kann und darf nicht weiter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung weitestgehend auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienstliche Endgeräte zu sorgen.

Seit Frühjahr 2020 besteht der Eindruck, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch den Digitalpakt), nicht an entsprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Distanzunterricht könnte ein personalisiertes Budget darstellen um weitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Distanz- und digital unterstützen Unterricht aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanzunterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen, wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanäle zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten ab.

Ob die von der Hessischen Landesregierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maßnahmen, die gegenüber den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbesondere ob es damit gelingt die Inzidenzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind Infektionsketten nachzuverfolgen, ist damit in Frage gestellt.

Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen

Dem Erlass zur Vergütung von Mehrarbeit in der Distanzbeschulung wurde im HPRLL aufgrund seiner Dringlichkeit zugestimmt. So konnte dieser noch vor den Winterferien das Beteiligungsverfahren verlassen. Der HPRLL wie der dlh hoffen, dass dieser trotz noch vorhandener Kritikpunkte (wie z. B. die Deckelung des Budgets oder der Verweis auf die Nichtverwendung von Corona-Sondervermögen) zeitnah dabei hilft, Mehraufwand der auf Seiten der Lehrkräfte (durch z. B. zusätzliche Distanzbeschulung oder Notbetreuung) entstanden ist, auch entsprechend abzugelten.

Da der parlamentarische Weg Grundsätzliches bzgl. Mehrarbeitsvergütungen zu regeln sehr lange dauere und Schulen akut Unterstützung brauchen, hat sich der HPRLL entschlossen diese Maßnahme zügig passieren zu lassen.

Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung

Wie zu erwarten war, wurde die verbindliche Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum 01.02.2021 ausgesetzt und die freiwillige Benutzung dieser E-Mail-Adressen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 erweitert. Aufgrund der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten bei diesem Projekt hätte sich auch ohne die Verfügbarkeit eines dienstlichen Endgerätes eine Verpflichtung nicht begründen lassen. Der dlh sieht deshalb, wie bereits in früheren Ausgaben geschrieben, eine verbindliche, verpflichtende Einführung erst dann als rechtlich gegeben an, wenn Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestatten sind und diese einsetzen können.

Der dlh begrüßt deshalb dieser Aufhebung der Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres.

Ob und wie weit diese technische Ausstattung der Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres vorhanden ist werden die Verhandlungen im HPRLL zeigen. Insbesondere die Verfügbarkeit von dienstlichen Endgeräten spielt hierbei eine große Rolle. Bevor die Voraussetzungen für die Nutzung nicht gegeben sind, hält es der dlh schlichtweg für nicht zulässig und wenig zielführend eine Verpflichtung auszusprechen.

Bis zum Ende des Schuljahres sollten auch die seitherigen Probleme (Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten, 2-Faktorautorisierung nur auf Smartphone möglich, Anmeldeproblematik, usw.) ebenfalls gelöst werden. Wir werden sie in den dlh-Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.  

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)

Bei Redaktionsschluss der letzten dlh-Nachrichten lagen der Bericht und damit die Zahlen des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2020 nicht vor. Dies soll hier nachgeholt werden. Zum Einstellungstermin konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schule ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch sind die Ranglisten dieser Lehrämter wie in den vergangenen Durchgängen leer. Der Lehrermangel wird in diesen Lehrämtern besonders deutlich. In diesem Durchgang war, vermutlich pandemiebedingt, die Zahl der Absagen relativ hoch.

Immer noch sehr angespannt ist die Lage im gymnasialen Bereich. Hier konnten von über 1800 Bewerbungen nur ca. 1300 Angebote unterbreitet werden. Es wurde von Seiten der Lehrkräfteakademie versucht, im Nachrückverfahren so viele Stellen wie möglich erneut zu besetzen. Mit bestimmten Fächern befinden sich Personen mit bis zu 4 Wartepunkten auf der Liste. Trotzdem wurde berichtet, dass sich eine Entspannung abzeichne, da die Anzahl der Wiederbewerbungen rückläufig sei.

Der dlh deutet dies als ein weniger gutes Zeichen da vieles dafür spricht, dass die betroffenen Personen sich von ihrem Ziel Gymnasiallehrkraft in Hessen zu werden abgewendet haben, obwohl nach einer Frist von 3 Jahren ein Angebot unterbreitet werden muss.

Mit den Fächern Chemie, Ev. u. Kath. Religion, Griechisch, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik und Physik konnten nahezu allen Bewerbungen Einstellungsangebote unterbreitet werden. Dies deutet aus Sicht des dlh darauf hin, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch im gymnasialen Lehramt Fächer, nicht nur im naturwissenschaftlichen Bereich, geben wird, in denen nach Lehrernachwuchs wieder händeringend gesucht werden wird. Gerade bei steigendem Bedarf, der im gymnasialen Bereich durch die hinauswachsenden 0-Jahrgänge bei der Umstellung von G8 auf G9 bedingt ist, sollte frühzeitig einem Lehrermangel entgegengewirkt werden.

Hygieneplan 7.0

Bis zu Ferienende im neuen Jahr lagen dem HPRLL diesbezüglich keine Neuerungen vor. Nicht zuletzt wegen einiger pandemiebedingter Bewegung in diesem Bereich, können leider noch keine Aussagen zu Neuerungen gemacht werden.

Landesabitur

Leider standen bis Redaktionsschluss keine Aussagen bezüglich landesweiter Regelungen fest. Diese (Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Korrekturtage, Ressourcenzuweisung an Schulen oder Entfall der Stattstundenregelung) sind vom HPRLL seit Bekanntwerden der Absicht das schriftliche Landesabitur nach den Osterferien stattfinden zu lassen (Im Frühjahr 2020!) von HPRLL und dlh eingefordert worden. Ursprünglich war die Absicht das Landesabitur ab dem Jahr 2022 nach Ostern stattfinden zu lassen. Mittlerweile ist bekanntermaßen das Landesabitur pandemiebedingt auch für 2021 auf den Zeitraum nach den Osterferien verlegt. Auch der Minister hat in seinen Aussagen im letzten Jahr den Hoffnungsschimmer geweckt zügig Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Insofern steht nach Auffassung des HPRLL und des dlh dringend eine Verlautbarung des Kultusministeriums an, um die (neben der Arbeitszeitverdichtung durch die Verlegung) pandemiebedingten hinzukommenden Belastungsmomente abzufedern und sich dazu verhalten zu können.

Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten

Der dlh hat im Januar eine Eingabe in den HPRLL bezüglich der Sitzungsmodalitäten eingereicht. In der Eingabe wurde versucht die Partizipationsrechte der Mitglieder, die pandemiebedingt nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können, zu stärken. Dieser wurde leider nicht entsprochen. Sie ist hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

2021-01-18 Stellungnahme dlh-Fraktion

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den nun anstehenden Personalratswahlkampf.

Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und dem bereits aus dem letzten Jahr bekannten Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.

Zudem wirbt der dlh unter seinem Internetauftritt, Facebook und Instagramm.

Auf Instagram ist der dlh unter: @deutscher_lehrerverband_hessen zu finden,

auf Facebook unter: @deutscherlehrerverbandhessen

Onlinefortbildungen

Die Präsenzveranstaltungen wurden pandemiebedingt abgesagt.

Auf den Webseiten und den Social-Media-Auftritten finden sie die angebotenen Online-Veranstaltungen des dlh. 

Neujahrswünsche

Der dlh wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes, Jahr 2021. 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-I_dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer V-2020

Überblick über die Themen:

  • Corona – Sachstand und Ausblick  
  • Ministergespräch im HPRLL
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase
  • Ressourcenzuweisung im Landesabitur
  • Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht
  • Hessisches Schulportal
  • Hygieneplan 6.0

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Nach den Sommerferien war die Infektionslage relativ gering und scheinbar unter Kontrolle. Wie jedoch dort bereits angemahnt, scheinen die Schulen auf die kommende Herbst- und Winterzeit wenig vorbereitet zu sein. An manchen Stellen werden die Handlungsweisen der Schulen durch Bürokratie und Zuständigkeitsdiskussionen gehemmt. So konnten viele Schulen seither noch nicht in ausreichendem Maße mit Schutzvorkehrungen wie Schutzschilden, Lüftungsgeräten, CO2-Ampeln und weiteren Hilfsmitteln zum Gesundheitsschutz, geschweige denn mobilen Endgeräten, die für einen Distanzunterricht erforderlich sind, ausgestattet werden.

Zum Schreiben dieser Nachrichten steigen die Fallzahlen erheblich an, und es bleibt zu hoffen, dass eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen Wirkung zeigen. Der dlh hofft, dass diese nicht allzu rigide ausfallen, um ein Gleichgewicht zwischen einerseits einem ausreichenden Gesundheitsschutz und andererseits dem Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Der dlh meint, dass auch in den Schulen notwendige Maßnahmen schnellstmöglich nach den vorbereiteten Varianten der Konzeptgruppe  ergriffen werden müssen, notfalls auch mit Schulschließungen, um den Gesundheitsschutz der Schulangehörigen zu gewährleisten. Dabei spielen für ihn Verlässlichkeit und vorausschauendes Handeln ebenso eine Rolle wie die Vernunft jedes Einzelnen, um gemeinsam die Pandemielage zu bewältigen.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten schon gewarnt, ist es nicht angeraten, leichtfertig mit dem Virus umzugehen, da wir uns momentan voll in der Pandemie befinden. Weitere Ausblicke zu geben, ist zurzeit sehr schwierig, da es zunächst gilt, die empor geschnellten Infektionszahlen wieder in einen Abwärtstrend umzuwandeln und die Lage unter  virologischer Kontrolle zu halten.

Der HPRLL hat nach den Sommerferien in den gemeinsamen Verhandlungen mit dem HKM darum gebeten, jeweils aktuell über die Infektionslage an den Schulen, insbesondere zu Schulschließungen, informiert zu werden. Diese Information aus dem Krisenstab wird seither dem HPRLL zugänglich gemacht.

Der dlh hofft, dass es in der nächsten Zeit über die Weihnachtsferien bis ins nächste Jahr trotz der anstehenden Wintermonate gelingt, die Schulen, wenn auch eingeschränkt, offen zu halten. Von der Idee die Winterferien zu verlängern, hält er wenig, da hiervon alle Abschlussklassen und die Abiturienten Nachteile, in Form von weniger Zeit, hätten. Außerdem bewirkt eine Beibehaltung der Ferientermine, auch während eines eventuellen Lockdowns, mehr Verlässlichkeit und eine viel bewusstere Einstellung zum eigenen Lernen bei den Schülerinnen und Schülern.

  

Ministergespräch im HPRLL

Das alljährliche Ministergespräch fand dieses Jahr im Oktober, unter den Vorzeichen der Pandemie, statt. Angesichts des Pandemiegeschehens war unsicher, ob der Termin, auch aufgrund der Räumlichkeiten, gehalten werden könnte. Der Minister drückte zunächst aus, dass er gerne auf diese verlässliche Tradition der jährlichen Treffen zurückgreife, da man auf eine gute gemeinsame Zusammenarbeit angewiesen sei. Die knappe zur Verfügung stehende Zeit nutzte der HPRLL dazu, um neben der allgemeinen Lage auch gerade diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu thematisieren. Hierbei war man sich einig, dass §73 HPVG (Treffen von vorläufigen Regelungen) nur in wenigen (begründeten) Einzelfällen überhaupt Verwendung finden sollte. Im Gespräch wurden auch die Rückmeldungen von Schulpersonalräten und Gesamtpersonalräten gespiegelt, die ebenso wie der HPRLL demokratische Strukturen gestärkt sehen möchten. Der dlh entnimmt dem Tenor des Gesprächs, dass diese Forderung durchaus von Herrn Minister gehört wurde. Der dlh ist der Auffassung, dass dies und die entsprechende Kommunikation gerade in Krisenzeiten außerordentliche Beachtung finden sollte, um das Gemeinwesen zu stärken.

Ein weiteres großes Themenfeld im Gespräch mit dem Minister waren Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Gerade unter Coronabedingungen ergaben sich Situationen, die Mehrarbeit erforderlich machten. Diese angemessen zu vergüten, war ein Anliegen des HPRLL, das sich auch bei zusätzlichem Distanzunterricht, der durch Corona stattfindet, adäquat erfolgen soll. Hier gab es aus Sicht des dlhkeinen Dissens, so dass in den weiteren Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Details geklärt werden können. Für den HPRLL und den dlh steht außer Frage, dass dann eine Unterrichtsstunde auf Distanz ebenso wie eine Präsenzschulstunde verrechnet werden muss. Gegenüber dem Minister angesprochen wurden außer Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auch der Urlaubsanspruch von Schulleitungen, die durch zusätzliche Dinge (wie z. B. Feriencamps) neben allen Hemmnissen bedingt durch Corona hochgradig belastet sind. Ebenso angesprochen wurden zusätzlicher Risikogruppenunterricht wie auch die drohende Entgrenzung von Arbeitszeit. Zum Landesabitur, dem später ein eigener Abschnitt gewidmet ist, führte der Minister aus, dass hier die Ressourcen nicht das Problem sein sollten. Dies begrüßt der dlh, sollte dies doch bedeuten, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die durch die Verlegung entstandene Arbeitsverdichtung auszugleichen. Aber hierzu später mehr.

Weitere Themenkomplexe, die auch in diesen dlh-Nachrichten ausgeführt werden, waren der Videounterricht, hierbei insbesondere die Übertragung aus dem Präsenzunterricht an zu Hause verbliebene Schülerinnen und Schüler und die Thematik E-Mail-Adressen und damit einhergehend die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten.

Der dlh meint, dass aus dem Gespräch, in dem wie zu erwarten keine Details, sondern die großen Linien besprochen wurden, zu erkennen war, dass neben dem guten Willen die Pandemie derzeit das Geschehen an den Schulen prägt. Hierzu hat sich der Minister geschickt politisch verhalten.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020

Bezüglich des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst ist, wie in den dlh-Nachrichten nachzulesen, seither immer berichtet worden. Die Behandlung des Einstellungsverfahrens zu diesem Termin fand komplett im Gremium statt. Im gemeinsamen Gespräch des HPRLL mit dem Präsidenten der Lehrkräfteakademie wurde erreicht, dass die LiV-Kommission wieder in ihren vorherigen Stand eingesetzt wurde.

Kommissionsmitglieder des dlh sind momentan:

Kerstin Jonas (GHRF), Roselinde Kodym (BS) und Jürgen Hartmann (GYM)

Im Rahmen der Erörterung im HPRLL waren Fragen zum Datenschutz und zum gemeinsamen Umgang mit der Sache zu verhandeln. Leider konnten damit keine spezifischen Fälle (wie in der Kommission üblich) behandelt werden. Das Verfahren konnte bei diesem Durchgang nicht zur Zufriedenheit des Gremiums durchgeführt werden, weshalb an dieser Stelle auch nicht über die Zahlen der Einstellungsrunde zum 1.11.2020 wie gewohnt berichtet werden kann. Diese lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der dlh ist der Auffassung, dass es an der Zeit war, das Bewusstsein der Dienststelle für die hilfreiche Unterstützung durch die Personalräte zu schärfen. Die LiV-Kommission, die einen landesweiten Überblick über die Einstellungen hat, kann so bei entsprechenden Konfliktfällen hilfreich und unterstützend eingreifen, um auch schwierige Fälle zu lösen. Von Seiten der Lehrkräfteakademie war es ein richtiger Schritt, die LiV-Kommission wieder einzusetzen.

Da dieser Teil der Personalratsarbeit ein unmittelbareres und hilfreiches Instrument ist, findet der dlh, dass auch die ausstehenden Fragen zum Datenschutz zum Wohle der zukünftigen Lehrergenerationen gelöst werden müssen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase

Bei der Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen nach den Sommerferien gab es von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer viele Rückmeldung an die Personalräte. Diese bezogen ist sich zunächst auf Probleme bei der Einrichtung der Mailadresse sowie die Nutzung mittels des sog. Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahrens, das bei jeder Anmeldung benötigt wird. Insbesondere die Nutzung des privaten Smartphones kann aus Sicht des HPRLL nicht akzeptiert werden, da hier die Nutzer bereits bestimmten Bedingungen von Anbietern wie beispielsweise Google Apps zustimmen mussten. Da die Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich der digitalen Ausstattung noch großen Nachholbedarf haben, müsse es zu dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung alternative Wege geben. Ziel sei eine Harmonisierung der Prozesse. Es entstand der Eindruck, dass das Kultusministerium derzeit stark auf private Entscheidungen und Anschaffungen der Beschäftigten zurückgreift und sie damit voraussetzt.

In der Erörterung mit dem HPRLL konnte geklärt werden, dass diese Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtbar wäre, wenn diese von einem sicheren Rechner aufgerufen werde. Diese gesicherten Rechner befinden sich aber derzeit unter der Hoheit der Schulträger, die diese zunächst hinsichtlich des Sicherheitsstandards zertifizieren müssten.

In der gemeinsamen Diskussion trat auch die Frage auf, ob das Alter der Geräte zur Abfrage der dienstlichen E-Mail-Adresse eine Rolle spiele, da an der Basis eine Ausstattung mit neuen bzw. zeitgemäßen Geräten oftmals nicht gegeben sei. Es wurde erläutert, dass Windows 7 noch unterstützt werde, günstig sei Windows 10, aber auch Linux könne verwendet werden.

Der dlh meint, dass die Zertifizierung und Sicherstellung des Datenschutzes nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein kann. Auch deshalb fordern HPRLL wie auch der dlh die zur Verfügungstellung von mobilen Endgeräten. Darüber hinaus findet der dlh, dass ein personalisiertes Budget für die Lehrkräfte zur Anschaffung von Digitalequipment eine gute Alternative sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde auch im Ministergespräch erwähnt, dass man vor den Weihnachtsferien noch einmal in den Austausch gehen müsse, um abschätzen zu können, inwieweit die Verpflichtung, zum 01.02.2021 die dienstliche E-Mail-Adresse zu nutzen, aufrecht erhalten werden kann. Der dlh empfiehlt daher, die Verpflichtung zunächst bis mindestens zum Ende des Schuljahres 20/21 auszusetzen. Diese Verpflichtung kann nach seiner Auffassung erst dann eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen für die Lehrkräfte geschaffen wurden.

Angesprochen wurden in der Erörterung auch die barrierefreie Gestaltung der dienstlichen E-Mail-Adressen. Hier antwortete das Kultusministerium, dass einfache Funktionen zur Barrierefreiheit bereits implementiert seien, weitere seien in der Phase der Entwicklung und des Ausbaus. Diesbezüglich befinde man sich im Austausch mit der Schwerbehinderten-vertretung.

  

Ressourcenzuweisung im Landesabitur

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium stand die Frage der Ressourcenzuweisung längere Zeit im Raum. Scheinbar sträubt man sich auf Seiten des Ministeriums gegen landesweit verbindliche, einheitliche Mindestregelungen. Der HPRLL und der dlh fordern diese zum Wohle der Beschäftigten. Insofern gab es im Ministergespräch eine Klärung des Sachverhalts bezüglich der Ressourcen, aber nicht der Frage einer landeseinheitlichen Mindestregelung, die verbindlich für die Schulen ist. Hier fordert der HPRLL und der dlh die Bereitstellung von Korrekturtagen, die Aufstockung der Vertretungsmittel, die Reduktion von externen Korrekturen, zusätzliche Studientage sowie die Zahl der Abiturprüfungen in den Blick zu nehmen.

Durch die Arbeitszeitverdichtung, die mit der Verlegung des schriftlichen Abiturs auf die Zeit nach den Osterferien einhergeht, sind solche verbindlichen landesweiten Regelungen unabdingbar, da Schulen sonst mit den Problemen, die vor Ort aufgrund unklarer Regelungen entstehen, allein gelassen werden.

Solche landesweiten Regelungen dienen dazu, klare Verhältnisse vor Ort zu schaffen und Konflikte, die zwischen Schulleitung und Lehrkräften entstehen, bspw. durch geringere Zuteilung von Korrekturtagen als erwartet, zu vermeiden.

Aus Sicht des dlh können aufgrund der Ressourcenzusage des Ministers die Schulen nun in die Lage versetzt werden, entlastende Regelungen durchzuführen. Wer würde da noch zur Beseitigung einer Vielzahl von Konflikten vor Ort gegen eine landesweite Regelung eintreten wollen?

  

Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht

Die Planungsszenarien waren im HPRLL bereits vor den Sommerferien im Gespräch, da sie aus der Konzeptgruppe zum Umgang mit der Pandemie in den HPRLL gelangten. Wie bekannt, wurde nach den Sommerferien im Regelbetrieb gestartet (Stufe 1) und kurze Zeit danach an den Schulen in Anlehnung an die darin enthaltenen Stufen Konzepte (Pandemiepläne) entwickelt.

Diese wurden zum Schreiben dieser Nachrichten nach den Herbstferien herangezogen, da sich die Fallzahlen sprunghaft nach oben entwickelten. Dabei war an vielen Stellen unklar, bei welcher vom RKI genannten Stufe (Staffelung nach Fallzahlen je 100.000 Personen) die jeweilige Stufe aus dem schulischen Pandemieplan anzuwenden sei.

Bei der Fragestellung der Unterrichtsorganisation waren selbstverständlich Themen wie Ausstattung und digitale Hilfsmittel (wie auch Videokonferenzen) ein ständiges Thema im HPRLL.

Fragen der Vergütung und Anrechnung wurden hier ebenfalls thematisiert. Aus dem Ministergespräch ging ganz klar hervor, dass Unterrichtsstunden, die im Distanzunterricht erbracht werden, selbstverständlich vergütet bzw. angerechnet werden müssen.

Hier ist der HPRLL wie der dlh der Auffassung, dass die erbrachten Unterrichtsstunden im Distanzunterricht wie Präsenzunterrichtsstunden zu verrechnen sind.

Der dlh meint, dass an dieser Stelle noch großer Gesprächsbedarf besteht und weitere Verhandlungen im HPRLL folgen werden.

 

Hessisches Schulportal

Das Hessische Schulportal wurde vor den Herbstferien im HPRLL vorgestellt. Interessant war zu erfahren, dass für jede Anwendung in der Schule ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz erstellt werden müsse. Auch für die Anwendung „Videokonferenz“, die über BigBlueButton in das Schulportal eingebunden werden soll, ist dies vorgesehen. Wegen der Videokonferenzen (wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet) gab und gibt es einige Kontroversen. Dringlicher erscheint dem dlh das Thema der Videoübertragung aus dem Präsenzunterricht heraus, bei dem alle Beteiligten außer der Lehrkraft zustimmen sollen. Das Kultusministerium ist hier der Auffassung, dass die Ausführung des Videounterrichts per Anordnung über das Direktionsrecht an die Lehrkraft erfolgen kann.

Das sehen HPRLL und dlh entschieden anders: Abgesehen von den Eingriffen in die Pädagogische Freiheit einer Lehrkraft werden hier Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft in einem Maße eingeschränkt, die so rechtlich nicht geduldet werden können. In Frage stehen seither die Beteiligungsrechte des HPRLL, der diese im Zweifel rechtlich klären lassen wird.

Der dlh sieht das Schulportal derzeit in einem sehr dynamischen Prozess, der pandemiebedingt nochmals einen enormen Schub erfahren hat. Auch an dieser Stelle wird es deshalb im HPRLL einiges an Erörterungsbedarf geben.

 

Hygieneplan 6.0

Der Hygieneplan, der sehr kurzfristig vor den Herbstferien an die Schulen gelangte, ist die Fortschreibung des Hygieneplanes 5.0. Anhand der Versionsnummer kann der geneigte Leser erkennen, dass dieser sich ebenfalls in einem ungewohnt dynamischen Prozess befindet. In den letzten dlh-Nachrichten wurde noch über den Hygieneplan 4.0 berichtet.

Im Hygieneplan 6.0 finden sich auch größtenteils die durch die Verhandlungen im HPRLL angesprochenen Veränderungen wieder. Der dlh sieht, dass die Fachabteilung im Ministerium mit Hochdruck an den Änderungen arbeitet, um somit den Schulen Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie zu verfahren ist. Dass die Pläne sehr kurzfristig an die Schulen gelangen, ist wohl den Umständen der Pandemie geschuldet. Der dlh rät, trotz allen Zeitdrucks die Abläufe der Beteiligung nicht aus dem Blick zu verlieren und ein Abweichen davon mindestens zu erläutern.

Ein Aspekt, der aus Sicht des dlh noch nicht genügend berücksichtigt wurde, ist der Hinweis, dass bei ärztlichen Attesten keine Diagnose mit abgegeben werden muss.

02.11.2020 Gez. Jürgen Hartmann

 

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgenden die aktuelle Ausgabe der dlh-Nachrichten:

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Seit den letzten dlh-Nachrichten vor den Sommerferien, Ende Mai, hat sich viel getan. Die Einschätzung der Infektionslage verändert sich fortlaufend, einhergehend mit teils sehr kurzfristigen Ankündigungen des Kultusministeriums. Dies bereitete nicht nur dem Hauptpersonalrat (HPRLL) in den Verhandlungen erhebliche Schwierigkeiten, sondern auch den Schulen, da sie sich mit Erlassen konfrontiert sahen, die teils sehr kurzfristige Umsetzungen erforderten. So war in diesen Sommerferien für Schulleitungen kaum an Erholung zu denken, da zunächst alle „Altlasten“ des vergangenen Schuljahres aufzuarbeiten waren und fast gleichzeitig die Vorbereitungen für das neue Schuljahr, das nahezu im Regelbetrieb starten sollte, beginnen mussten. Zusätzlich galt es, die spontan ins Leben gerufenen Sommercamps und Ferienakademien vorzubereiten bzw. die Auswahl des Personals hierfür vorzunehmen. So hatte auch der Hauptpersonalrat schon weit vor Ende der unterrichtsfreien Zeit seine Arbeit wieder aufgenommen und trat bereits zu Beginn der letzten Ferienwoche zusammen.

Auch während dieser Sitzung und zum Schreiben dieser Nachrichten war und ist die vorausschauende Betrachtung der Infektionslage und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb sehr schwierig. Einerseits haben Schülerinnen, Schüler und deren Eltern ein Recht auf Bildung, andererseits ist dies in Einklang mit ausreichendem Gesundheitsschutz zu bringen. Hierbei meint der dlh, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz jedes Einzelnen Vorrang vor übereilten Maßnahmen zugunsten von „Normalbetrieb“ an den Schulen haben muss.

So zeigte sich bereits in der ersten Schulwoche, dass nicht nur wegen der Aussetzung des Abstandsgebotes im Klassenzimmer bereits mehrere Klassen und auch ganze Schulen geschlossen wurden und in Quarantäne kamen.

Der dlh ist der Auffassung, dass zusätzliche Ressourcen nicht nur für Hygieneschutzmaßnahmen, Digitalisierung und damit auch besseren Möglichkeiten für Distanzunterricht zu schaffen seien, sondern auch den Schulleitungen Mittel und Personal bereitgestellt werden sollten, damit diese für entsprechend kleinere Klassen sorgen können. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer bei Regelbetrieb nicht einzuhalten ist, könnte somit immerhin dafür Sorge getragen werden, dass Abstand (das seither wirksamste Mittel gegen die Ausbreitung des Virus) besser gewährleistet werden kann. Der dlh meint, dass 120 cm immer noch besser sind als 30 cm oder wenn Kinder ganz ohne Abstand nebeneinandersitzen.

Wie es im neuen Schuljahr 2020/2021 weiter gehen wird, ist aus Sicht des dlh schwer vorherzusagen. Maßgeblich werden dabei die Infektionszahlen eine Rolle spielen, die aktuell bedingt durch Reiserückkehrer signifikant steigen. Wie sich der herannahende Herbst und Winter auf die Pandemielage, insbesondere eine auftretende Grippewelle oder eine mögliche Mutation des Virus auswirken wird, ist unklar. Der dlh findet, dass durch die eingeleiteten Maßnahmen im Frühjahr, Deutschland und damit auch Hessen einen guten Stand im Vergleich mit anderen Ländern innehat. Diese gute Position sollte nicht durch leichtfertige, undurchdachte Maßnahmen oder andere Sorglosigkeiten riskiert werden. Das Virus ist nicht überwunden!

  

Wiederaufnahme des Regelbetriebs an hessischen Schulen

Viele Schulen, wie auch die Expertengruppe des Kultusministeriums, haben verschiedene Varianten für den Schulbetrieb vorgesehen. Zu diesen gehören auch Planungen für einen weiteren (lokalen) Lockdown oder einen sog. Hybridbetrieb, d. h. eine Mischform aus Präsenzunterricht und Distanzunterricht. Gestartet sind die Schulen alle, wie bekannt, nahezu im Regelbetrieb, der für alle Schülerinnen und Schüler tägliche Präsenz in der Schule vorsieht. Ausnahmen waren die Fächer und Unterrichtsgruppen, in denen eine starke Durchmischung der Schülerschaft gegeben war.

Insbesondere vor dem Schulstart kamen aus dem Kultusministerium mehrere Erlasse und Verordnungen sehr kurzfristig, so dass deren Inhalte kaum in Gänze vor Ort umzusetzen waren. Beispielsweise gab es für den Hygieneplan an Schulen mittlerweile die Version 5.0 – bis zum Erscheinen dieser Nachrichten könnte es durchaus sein, dass weitere Versionen erlassen werden. Einige wichtige Änderungen sind unter den Überschriften dieser Nachrichten aufgeführt.

Der dlh sieht es als notwendig an, dass der Umgang mit der Pandemie auch im Kultusministerium ständig neu bewertet werden muss. Allerdings sollte durch klare verbindliche Aussagen und die Beachtung von genügend Umsetzungszeit für die Erlasse ein Rahmen geschaffen werden, der die Rückkehr wieder hin zu mehr Normalität gelingen lässt. Ein Zustand, in dem das ganze Schulsystem in elementaren Dingen „auf Sicht“ gefahren wird, ist zu vermeiden.

Der dlh fordert zudem, dass die Personalvertretungen im Vorfeld von Entscheidungen in etwaige Planungen einbezogen werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

QuisGS, Lehrkräfte an die Grundschulen!

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie (LA) der Quereinstieg in den Schuldienst für die Grundschulen verhandelt (QuisGS). Diese Maßnahme beruhte auf einer bereits vorhandenen, die nun für diese unter neuen Aspekten angepasst wurde. Dabei gab es sowohl in der Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden als auch in einzeln zeitlichen Phasen Veränderungen, die gemeinsam mit dem Kultusministerium erörtert wurden.

Vergleicht man diese Maßnahme mit z. B. im beruflichen Bereich bereits aufgelegten Maßnahmen wie z. B. QuEM, so fiel sofort auf, dass die QuisGS-Maßnahme im Vergleich zu QuEM schlechter gestellt war. In QuEM studiert die jeweilige Person ein Fach und hat ein halbes Jahr Vorlaufzeit, obwohl an den beruflichen Schulen in diesem Feld ein Mangel herrscht. In der QuisGS-Maßnahme hingegen, werden die jeweiligen Personen zwei Fächer studieren, hätten keinen Vorlauf und unterrichten 15,5 Stunden.

Der Hauptpersonalrat steht auf dem Standpunkt, dass Personen nicht unterrichten sollten, die zuvor noch nie vor einer Klasse gestanden haben. Dem kann sich der dlh nur anschließen. Im Zuge von Qualitätssicherung, gerade in diesen bewegten Zeiten, sollte hierauf besonders Wert gelegt werden.

 

Videokonferenzen und Übertragung des Unterrichts auf private Endgeräte

Bereits während der Lockdown-Phase vor den Osterferien zeichnete sich ab, dass es ein Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer nach persönlichen Kontakten gab. Da die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes, der durch den weggefallenen Präsenzunterricht stark eingeschränkt war, entfallen war, nutzten viele Kolleginnen und Kollegen auf private Initiative und mit größtenteils eigenen Mitteln die Möglichkeit, über Videokonferenzsysteme von zu Hause aus mit ihren Schülerinnen und

Schülern in Kontakt zu treten. Dies erfolgte unter der Prämisse der Freiwilligkeit und den jeweiligen technischen Voraussetzungen vor Ort. Initiativen von Unternehmen und großen Konzernen (z. B. der Telekom) gaben Hilfestellung, um die Kommunikation über E-Mail und des Einsatzes von Lernplattformen zu ergänzen. Die Nutzung des Schulportals, das seinerzeit noch sehr überlastet war, war kaum möglich.

So hat an vielen Schulen auch Unterricht über Videokonferenzsysteme stattgefunden, die von der Lehrkraft von zu Hause aus in virtuellen Räumen eingerichtet wurden. Sprechstunden oder auch gemeinsame Gruppenzusammenkünfte konnten auf diese Weise auch über die Distanz gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang sieht der dlh das Kultusministerium in der Pflicht, auch die Lehrkräfte mit technischen Endgeräten auszustatten, die erbrachten Arbeitsleistungen im Fernunterricht anzuerkennen, anzurechnen und zu honorieren.

Zu Beginn der Sommerferien begannen zudem manche Schulträger, ohne Rücksprache mit Personalräten, Gewerkschaften, Lehrern, in Unterrichtsräumen Videokonferenzsysteme zu installieren, die es ermöglichen sollten einzelne Schüler direkt in den Unterricht hinzu zu schalten. Dies stieß auf entschiedenen Widerstand der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, des dlh, seiner Mitgliedsverbände und deren Dachorganisation dbb.

Der dbb Hessen teilte die Auffassung der Kolleginnen und Kollegen und riet, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu involvieren. Die Personalräte wie auch der HPRLL sollten sich ebenfalls mit der Installation einer Videokamera befassen, da dadurch Lehrkräfte auch überwacht werden könnten. Somit ist der Personalrat nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG in der Mitbestimmung.

Ernüchternd war die Information aus dem Kultusministerium, dass für eine solche Zuschaltung in den Präsenzunterricht zwar eine Zustimmung von allen Eltern und Schülern der Klasse benötigt werde, für die bereits Formvordrucke ausgeteilt wurden, nicht jedoch für Lehrkräfte, da eine diesbezügliche Anweisung über die Dienstordnung und das Direktionsrecht der Schulleitung möglich sei.

Dabei tritt aus Sicht des HPRLL und des dlh hier ein besonderes Problem auf: nämlich das des Schutzraumes im Klassenzimmer.

Der dlh ist der Auffassung, dass es für diese Zuschaltungen in den Regelunterricht hinein differenzierter Betrachtungen bedarf, bevor ohne Abwägung der Interessenslagen eine solche Hinzuschaltung in den Regelunterricht im Klassenzimmer umgesetzt wird.

Dabei sind auch alle rechtlichen Regelungen zu beachten, die in diesem Falle eine Rolle spielen. Zu nennen sind hierbei Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, u. a. das Recht am eigenen Bild, die individuellen Rechte, die durch den Datenschutz gegeben werden, sowie auch urheberrechtliche Fragen. Man fragt sich, wie sich unter all diesen Aspekten Unterricht

auf Schülerinnen und Schüler auswirkt. Der dlh hat große Bedenken, dass die anwesenden Schülerinnen und Schüler gehemmt oder überdreht reagieren werden, wenn sie wissen, dass der Unterricht gefilmt wird. Laut Aussage des Kultusministeriums ist die Aufzeichnung des Unterrichts und die Verbreitung dieser Aufzeichnung zwar verboten, aber die Frage ergibt sich, welche Kontrollmöglichkeiten dafür vorhanden sind. Es ist jederzeit möglich einfach per Handy die Aufzeichnung mitzuschneiden und sie dann in sog. Soziale Netzwerke einzustellen.

Aus Sicht des dlh zu begrüßen ist, dass Landesmittel für die seitherige von zu Hause genutzte Software (wie. z. B Microsoft Teams oder Cisco Webex) für den kurzfristigen Einsatz im aktuellen Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Arbeiten am Schulportal soll zudem eine Einbindung einer professionellen Videokonferenzsoftware erfolgen. Dies bedarf allerdings einer europaweiten Ausschreibung, um unter anderem auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen zu können. Inwieweit das Kippen des sog. „Privacy-Shield“-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof hierauf Auswirkungen haben wird, ist derzeit offen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen

Die Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium bezüglich der dienstlichen E-Mail-Adressen begannen sehr frühzeitig in diesem Jahr. So war es auch trotz Lockdown möglich, wie vom Kultusminister angekündigt, eine Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum neuen Schuljahr zu ermöglichen. Dies ist über die Sommerferien erfolgt.

Aus Sicht des dlh ist es zu begrüßen, dass nun endlich, endlich nach sehr langer Zeit und langjährigen Forderungen auch des HPRLL, eine dienstliche E-Mail-Adresse für jede Lehrkraft zur Verfügung steht.

Jedoch spitzte sich im Zuge der Verhandlungen die Frage der verpflichtenden Nutzung immer mehr zu. Der HPRLL und der dlh sind der Auffassung, dass es zunächst von Seiten des Kultusministeriums sicherzustellen ist, dass jeder Lehrkraft auch die sächlichen.

Voraussetzungen (z.B. ein Dienstlaptop) bereitzustellen sind, bevor eine verpflichtende Nutzung eintreten kann. Dies ist seither aber nicht der Fall. An Schulen fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an dienstlichen festen oder mobilen Endgeräten, die von jeder Lehrkraft genutzt werden könnte. Da sich Kultusministerium und HPRLL in der Frage der verpflichtenden Nutzung nicht einigen konnten, kam es per Ministerentscheid dazu, dass eine Übergangszeit bis 31.01.2021 eingerichtet wurde.

In der Zeit bis dahin können die Nutzer sich eingewöhnen und es können aktuell auftretende Probleme angegangen und behoben werden. Der dlh bestreitet nicht, dass bei solch einem großen Projekt, bei der jede Kollegin und jeder Kollege betroffen ist, wie im Übrigen bei

jedem größeren Softwareprojekt, Anfangsschwierigkeiten auftreten. Deshalb war es von Seiten des Ministers klug, eine Übergangszeit zu gewähren, um diese Anfangsschwierigkeiten zu beseitigen. Der dlhist überzeugt, dass sich im Laufe der Zeit von allein ein stärkerer verbindlicher Charakter einstellen wird und es einer verpflichtenden Regelung nicht notwendiger Weise bedurft hätte. In wieweit die aktuell auftretenden Probleme, z. B. dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung nur mit einem Android- oder Apple-Smartphone neueren Datums ausgeführt werden kann und auch die Frage der fehlenden Endgeräte, bis Anfang nächsten Jahres geklärt und behoben sind, werden die weiteren Gespräche im HPRLL zeigen.

Es bleibt für den dlh die Hoffnung, dass sich diese technischen und sächlichen Probleme in der Übergangszeit lösen lassen, und die Verhandlungen im HPRLL werden zeigen, ob der geplante Zeithorizont bis zum Januar für eine zufriedenstellende Umsetzung reicht.

 

Landesabiture in den Jahren 2021 und 2022

In den Verhandlungen im Vorfeld zum Landesabitur 2022 ist der Hauptpersonalrat eingestiegen in die Verhandlungen, weil die Dienststelle im Zuge einer Angleichung an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz eine Verlegung des schriftlichen Abiturs von vor den Osterferien auf nach den Osterferien plante.

Diese Verlegung hat neben den Vorteilen, die sie zweifellos mit sich bringt, auch einige Schwierigkeiten aufgeworfen. Insbesondere sind dies die zeitgleichen Ausführungen von anderen Abschlussprüfungen in diesem Zeitraum und der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung im Korrekturzeitraum, da die Osterferien nun nicht mehr zur Korrekturzeit der schriftlichen Abiturprüfungen zur Verfügung stehen. Dadurch entstehen Belastungsspitzen, die gerade in korrekturintensiven Fächern nicht durch die seitherigen den Schulen zur Verfügung stehenden Ressourcen abgefangen werden können.

Eine Aufstockung der zusätzlichen Ressourcen ist für die Schulen an dieser Stelle unerlässlich, da sie neben der aktuellen Belastungssituation durch die Pandemie diese nicht zusätzlich tragen können. Als Entlastungen denkbar sind hierbei Vertretungsmittel zur Bereitstellung von Vertretungsunterricht und damit die zur Verfügungstellung von Korrekturtagen, Entfall des Vertretungsunterrichtes für korrigierende Kolleginnen und Kollegen und Schaffung eines Zeitraumes in dem sich die Kolleginnen und Kollegen auf die Prüfung konzentrieren können.

Mittlerweile wurde durch einen Erlass bekannt, dass die Q4 zum 1. April 2021 enden soll, und die zeitlichen Regelungen, die für 2022 vorgesehen waren, bereits für 2021 gelten. Dies ergibt aus Sicht des dlh Sinn, da den Schülerinnen und Schülern somit vor der Prüfungsphase ein längerer Zeitraum (bis Ende der Osterferien) zur Verfügung steht, der genutzt werden kann um ggf. Versäumnisse während der Lockdownphase aufzuholen. Ebenso wurde im Zuge dieses Erlasses für das Landesabitur 2021 die Regelung zur Zulassung zum Abitur, betreffend der Anzahl der zu unterpunkteten Kurse für das nächste Jahr, ausgesetzt.

Der HPRLL erwartet zentrale Festlegungen vom Kultusministerium, die sicherstellen, dass Korrigierende nicht noch zusätzlich durch Vertretungsunterricht in Form von sog. Stattstunden belastet werden und auf eine Mindestanzahl von Korrekturtagen Anspruch haben. Damit sind zusätzliche Ressourcen für die Schulen unumgänglich.

Es kann aus Sicht des dlh nicht sein, dass Schulen mit den Aufgaben und der einhergehenden Arbeitszeitverdichtung allein gelassen werden.

Er fordert deshalb zusammen mit dem HPRLL das Kultusministerium dringend auf, die aus der Arbeitszeitverdichtung resultierenden Probleme ernst zu nehmen und mit entsprechenden zusätzlichen Ressourcen für die Kolleginnen und Kollegen gegenzusteuern.

 

Hygieneplan 4.0

Unter der Überschrift wurden die aktuellen Hygienepläne, die mittlerweile in der Version 5.0 und zum Erscheinen der Nachrichten wohl in weiteren Versionen vorliegen werden, im HPRLL zusammen mit dem Kultusministerium besprochen und verhandelt. Die Versionsnummern zeugen davon, dass im Laufe der letzten Monate der Hygieneplan immer wieder an die entsprechende (Infektions-)Lage angepasst und von Seiten des Kultusministeriums herausgegeben wurde. Diese bereiteten den Schulen aufgrund der Kurzfristigkeit ihres Bekanntwerdens zunehmende Probleme in der Umsetzung, sodass auch aktuell in bestimmten Bereichen keine zufriedenstellenden Lösungen vorgenommen werden konnten.

Auf Vorschlag des HPRLL gibt es eine Initiative an den Schulämtern, eine Stelle und Mittel einzurichten, die im Falle eines Falles den Schulen unbürokratische Hilfen zur Verfügung stellen kann, um Gesundheitsschutzmittel wie z. B. Trennwände, Schutzschilde, Desinfektionsspender anzuschaffen, falls Unklarheiten im Beschaffungsprozess auftreten.

Der dlh ist der Meinung, dass Schulen in die Lage versetzt werden sollten, bestmöglich für den Gesundheitsschutz der ganzen Schulgemeinde vorsorgen zu können. Dazu bedarf es gelegentlich der schnellen unbürokratischen Hilfe, falls zuständige Stellen dazu nicht in der Lage sind.

Der dlh erkennt ausdrücklich die Arbeit der Fachabteilung im Kultusministerium an, weiß er doch, wie schwierig eine schnelle Umsetzung der geforderten Hygienestandards im großen

System Schule allein mit seinen rund 60 000 Beschäftigten ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich im Zuge des herannahenden Herbstes keine Situation ergibt, die durch ihre Kurzfristigkeit den Schulen weitere Probleme in der Umsetzung beschert.

 

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, hphv und VDL

  • Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Der dlh weist darauf hin, dass der DLH-Ratgeber (Autor Herbert Grimme) in seiner 29. Auflage erschienen und über die Mitgliedsverbände verfügbar ist.

 

gez. Jürgen Hartmann

2020-IV dlh-Nachrichten

Neues aus dem Hauptpersonalrat – die dlh-Nachrichten II-2020 und III-2020

Inhalt der dlh-Nachrichten II-2020 und III-2020

 

Corona-Pandemie

Dienstliche Emailadressen

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Themenkomplex Homeschooling

Zusammenarbeit mit Ditib

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Veranstaltungen und Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

 

 

Corona-Pandemie

Es ist absehbar, dass die Corona-Krise uns alle noch länger viel stärker tangiert als wir dies noch vor wenigen Wochen erwartet bzw. befürchtet hatten. Auch der Hauptpersonalrat (HPRLL), dessen erste Sitzung nach den Schulschließungen einvernehmlich abgesagt wurde, ist seither in seinem Arbeiten stark eingeschränkt. Vieles galt es in geordnete Bahnen zu bringen. So wurde z.B. das Kultusministerium (HKM) aufgefordert dafür zu sorgen, dass in den Schulamtsbezirken angeordnete Präsenzpflichten, teilweise für ganze Kollegien angeordnet, unterbleiben.

Da Großereignisse, wie z. B. die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele, verschoben wurden, war schnell absehbar, dass die Corona-Krise auch Einfluss auf die anstehenden Personalratswahlen nehmen wird. Der Hessische Landtag verabschiedete am 24. März ein Gesetz, mit dem die Personalratswahlen längstens bis zum 31. Mai 2021 verschoben werden können und die aktuellen Personalräte über den 31. Mai dieses Jahres hinaus im Amt bleiben. Dies hält der dlh in Anbetracht der Lage auch für sinnvoll.

Die Entscheidung, die Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien zu schließen, befürwortete der dlh ebenfalls. Auch hielt er die verordneten Kontaktbeschränkungen für eine richtige Maßnahme.

Die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus müssen in regelmäßigen Abständen in den Blick genommen werden, um ein Anpassen an die aktuelle Lage zu gewährleisten und eine zweite Welle zu vermeiden. Die von der Landesregierung getroffenen einschneidenden Maßnahmen haben im Kultusbereich zu außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel das Homeschooling (siehe Abschnitt unten), die verbindlich umzusetzenden Hygieneregeln oder den Umgang mit Lehramtsprüfungen geführt.

Viele der aufgetretenen und weiterhin auftretenden Probleme, die die Corona-Pandemie hervorgerufen hat, tangieren selbstverständlicher Weise Unterricht und Schule im besonderen Maße, stellen sie doch einen integralen Bestandteil unserer Gesellschaft dar. So gab und gibt es vieles, das im Hauptpersonalrat diskutiert werden muss, was von zentraler Stelle regelungsbedürftig ist. Hier greifen auch Maßnahmen, die von anderen Ministerien erlassen wurden und deren Regelungen in Schule und auch im Kultusbereich Gültigkeit haben. An erster Stelle sei beispielsweise die Hygieneverordnung genannt, deren Umsetzung beim Wiederanfahren des Präsenzunterrichtes enormen Regelungsbedarf und große Belastung für jede einzelne Schule bedeutete.

Es erreichten in der vergangenen Zeit aber auch positive Nachrichten den Hauptpersonalrat. So zum Beispiel dass die Bundesregierung als Sofortmaßnahme und zur Ergänzung des Digitalpaktes zusätzlich 500 Mio. Euro zur Verfügung stellen werde. Diese Mittel werden auch in Hessen dringend gebraucht, um den durch die Landesregierung zügig umgesetzten Digitalpakt zu ergänzen. Auf Hessen sollen dabei ca. 40 Mio. Euro entfallen, die wie beim Umlageverfahren des Digitalpaktes auch durch landeseigene Mittel ergänzt werden. Konkret sollen diese Mittel unter anderem für digitale Endgeräte zur Verfügung stehen. Begrüßenswert aus Sicht des dlh ist die Ankündigung, dass diese Mittel bis zum Jahresende umgesetzt sein sollen.     

 

Dienstliche Emailadressen

Auch im HPRLL laufen dazu die Verhandlungen, damit die Emailadressen, wie bereits von Minister Lorz angekündigt, zum Sommer dieses Jahres eingeführt werden können. Inwieweit die Maßnahme, eine langjährige Forderung nicht nur des HPRLL, zeitlich gehalten werden kann, ist noch nicht absehbar. Hauptauseinandersetzungspunkt war die Form der Verbindlichkeit, mit der das im Lehrerbereich „neue“ Medium umgesetzt werden kann. Der dlh meint, dass sich die Verbindlichkeit sowieso nach und nach ergeben wird. Schade findet er, dass gerade bei Emails im Schulbereich nicht bereits eine Lösung existiert. Diese könnte nun unterstützend zur Kommunikation eingesetzt werden und die Kolleginnen und Kollegen in der Weise entlasten, dass weniger private Ressourcen eingesetzt werden müssten. Im Übrigen herrscht im Bereich der Digitalisierung enormer Aufholbedarf und es ist darüber nachzudenken, wie man Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausstattung auf ein angemessenes Maß bringt. Einiges in diesem Bereich wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Eigeninitiative und privater Basis geleistet, was in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, geschweige denn in der Wirtschaft, undenkbar wäre. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hessische Lehrerinnen und Lehrer in der großen Mehrzahl keinen Zugang zu einem Dienstrechner haben und ein Heimarbeitsplatz (mit den dazu nötigen digitalen Anforderungen wie Internetanschluss, PC oder Laptop und notwendige Geräte) ausschließlich auf privater Basis eingerichtet wird.

Hier werden, um der aktuellen Corona-Krise auch etwas Positives abzugewinnen, Handlungsfelder aufgezeigt, derer sich die Politik und die handelnden Personen (im Kultusbereich) annehmen können. So erscheint beispielsweise die Begrenzung eines Emailaccounts auf 1 GB in der aktuellen Situation etwas aus der Zeit gefallen.

In Bezug auf die Einführung von dienstlichen E-Mailadressen im Lehrerbereich konnte im Hauptpersonalrat trotz des Corona bedingten Ausfalles von Sitzungen vor Ostern der geplante zeitliche Ablauf mit dem Kultusministerium eingehalten werden. Dies ist umso mehr zu würdigen, angesichts des sog. Shutdowns, weil selbstverständlicher Weise auch die Tests und Vorbereitungen für die Einführung der E-Mailadressen durch die Corona-Pandemie tangiert waren. Sollten die weiteren Verhandlungen bezüglich der Richtlinie zur Einführung planmäßig verlaufen, sieht es zurzeit günstig für die Zurverfügungstellung der E-Mailadressen bis zum Sommer aus.

Der Hauptpersonalrat und der dlh sind der Auffassung, dass eine verpflichtende Nutzung von dienstlichen E-Mailadressen erst erfolgen kann, wenn für jede Lehrkraft durch Zurverfügungstellung eines dienstlichen Endgerätes auch auf die E-Mails zugegriffen werden kann.

 

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Im Rahmen eines Erlasses aus dem HKM wird die politische Forderung, die Grundschulen mit einer sonderpädagogischen Grundausstattung zu versehen, umgesetzt. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 steht damit jeder Grundschule pro 250 Schülerinnen und Schülern eine feste Stelle einer Förderschullehrkraft für den inklusiven Unterricht zur Verfügung. In der Diskussion des HPRLL mit dem HKM ging es um die genaue Ausgestaltung des Erlasses, um sicherzustellen, dass sich Situationen von „Zwangsversetzungen“, wie vor Jahren bei Errichtung der Förderzentren (BFZ), nicht wiederholen. Dabei verwies das HKM darauf, dass es eine der ersten Amtshandlungen des jetzigen Ministers gewesen sei, die damalige Praxis der Versetzungen zu beenden und für über 200 Förderschullehrkräfte einen Bestandsschutz einzuführen.

Eine von vielen Fragen, die der HPRLL an das HKM hatte und die im Laufe der Erörterung geklärt werden konnten, war beispielsweise die Frage, ob eine Nichtteilnahme einer Grundschule dazu führen könne, dass sie weniger Stunden zugewiesen bekomme. Dabei erläuterte das HKM, dass Teilstunden und ggf. abweichende Regelungen in der Kommunikation vor Ort geregelt werden könnten. Auch die Frage, an welchen Konferenzen (des RBFZ oder der Schule) die Förderschullehrkraft nun vorrangig teilnehmen müsse, konnte der an manchen Stellen ausschweifenden Erläuterung entnommen werden. Alles in allem wurde vom HPRLL in dieser Erörterung eine Vielzahl von Aspekten angesprochen, deren umfassende Erläuterung den Rahmen dieser Nachrichten übersteigen würde.

Der dlh ist der Auffassung, dass diese umfassende Erörterung mit Sicherheit dazu beigetragen hat, die neuen Bedingungen für Förderschulkräfte zu klären und Transparenz zu schaffen. Ob das Modell von „festen“ Förderschullehrkräften an einer Grundschule sich etablieren wird, ist für den dlh fraglich, zumal es unter den Förderschullehrkräften verschiedene Spezialisierungsrichtungen gibt. Somit kann es aus Sicht des dlh vorkommen, dass es an einer Grundschule Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen gibt, aber die nun „feste“ Förderschullehrkraft nicht für diese spezifische Fachrichtung ausgebildet ist. Auch der umgekehrte Fall, dass es an der Grundschule keine Kinder mit Beeinträchtigungen gibt, für die die Förderschullehrkraft ausgebildet ist, könnte häufiger auftreten als dies vermutet wird.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Auch bei dieser Runde der Einstellungen zum 01. Mai 2020 zeichnete sich das Bild ab, das nun schon seit längerem vorherrscht: Lehrermangel in vielen Bereichen!

So erhielten in diesem Durchgang wiederum fast alle Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule ein Einstellungsangebot. In den Lehrämtern Förderschule und berufliche Schule erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber des Hauptverfahrens ein Einstellungsangebot. Nur im gymnasialen Lehramt bleiben auch diesmal mehr als 400 Bewerbungen zunächst ohne Angebot, darunter Bewerbungen mit einem, zwei und drei Wartepunkten.

Der dlh konstatiert, dass sich insgesamt der Lehrermangel bemerkbar macht. Das HKM wäre gut beraten, für die Zukunft vorzusorgen. Hierbei wurden seitens des HKM schon einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie beispielsweise die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.

Anderes wie bspw. die Einrichtung eines Korridors für die Besten eines Faches, d. h. kurzfristig über Bedarf einzustellen, erscheint für spätere Zeiten gerade im gymnasialen Bereich angebracht zu sein. Allgemein, so ist die Auffassung des dlh, wird man um eine Attraktivitätssteigerung für alle Lehrämter kaum herumkommen. Es ist an der Zeit, auch über einen Sprung von 105% auf zunächst 110% Unterrichtsabdeckung nachzudenken und zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden zusätzlichen Ressourcen zu hinterlegen.

 

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein neuer Termin in Aussicht gestellt.

 

Themenkomplex Homeschooling

Unter diesem Stichpunkt wurden im Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium Fragen zur technischen Ausstattung, der Leistungsbewertung und des Datenschutzes angesprochen. Hier zeigte sich, dass viele der Fragen ad hoc schwierig zu beantworten waren, da sich vieles im Fluss befand – und auch zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Nachrichten noch befindet. Eine genaue Vorhersage konnte somit bei einzelnen Punkten nicht getroffen werden.

Hierbei ging es u.a. um den Erlass zur digitalen Kommunikation von Lehrkräften und ein Informationsblatt des hessischen Datenschutzbeauftragten. Dabei zeigte sich der Hauptpersonalrat ebenso wie das Kultusministerium verwundert über Stellungnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Nicht nachvollziehbar sei für den Hauptpersonalrat die Aufweichung von Grundsätzen in den Datenschutzbestimmungen. Auch vom Kultusministerium werden Anwendungen wie z. B. WhatsApp oder Zoom als bedenklich eingestuft, zumal für deren dienstlichen Einsatz die Rechtsgrundlage fehlt.

Es gab Abstimmungsprozesse von Seiten des Ministeriums und des Datenschutzbeauftragten, um schnelle Hilfen und Handreichungen entwickeln zu können. Zur Kenntnis genommen wurde auch, dass die Server des Schulportals Hessen völlig überlastet gewesen seien. Hier wurde zügige Abhilfe versprochen.

Aus Sicht des dlh ist es bei der über die Lehrkräfteakademie häufig und verbreitet eingesetzte Lernplattform „Moodle“ wichtig, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese zur Zufriedenheit der Lehrkräfte wie auch der Schülerschaft funktionieren kann. Für das derzeit mit Aufnahmestopp weiterer Schulen versehene Schulportal wäre in den Sommerferien Gelegenheit zur weiteren Aufstockung der Kapazitäten.

 

Zusammenarbeit mit Ditib

Die Nachricht über die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Ditib kam für den Hauptpersonalrat nicht völlig überraschend, gab es doch im Vorfeld mehrere Gutachten und Verhandlungen über satzungs- und vereinsrechtliche Belange. Letztendlich konnte Ditib keine Erklärung zur Unabhängigkeit vom türkischen Staat abgeben, und als Konsequenz wird die Zusammenarbeit zum Ende des laufenden Schuljahres eingestellt.

Der dlh findet, dass das Kultusministerium mit seinen angelaufenen Ersatzplanungen, z. B. mit der Einführung des Faches Islamunterricht gut aufgestellt ist. Auf ein vorhersehbares Ende der Zusammenarbeit sieht der dlh das Kultusministerium über sein zuständiges Fachreferat gut vorbereitet.

 

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Zunächst konnte im gemeinsamen Diskurs mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie geklärt werden, dass die 15%-Kürzung der Bezüge der LiV nach dem Examen bis zu den Sommerferien ausgesetzt seien. Weiterhin gehe die Lehrkräfteakademie davon aus, dass erst nach den Sommerferien wieder Bedingungen gegeben seien, die eine Prüfung im Unterricht zulassen. Wiederholungsprüfungen sollen, wo immer dies realisierbar sei, noch in diesem Schuljahr erfolgen. Zu einer möglichen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wurde ausgeführt, dass diese längstens sechs Monate ab dem Termin der ursprünglichen Wiederholungsprüfung betrage. Dies sei aber davon abhängig, ob nach den Sommerferien eine Wiederholungsprüfung möglich sei. Eine Regelung, die 2. Staatsprüfung derzeit grundsätzlich als Videokonferenz abzuhalten, wird vom Hauptpersonalrat wie auch von der Lehrkräfteakademie als äußerst problematisch gesehen. Allenfalls könne man sich vorstellen, solche Prüfungen in Einzelfällen zu genehmigen, falls alle Beteiligten mit diesem Modus der Prüfung einverstanden seien. Die Beteiligung der Personalräte wird vom HKM und der Lehrkräfteakademie als selbstverständlich erachtet.

Der dlh meint dazu, dass von Seiten der Lehrkräfteakademie ein äußerst bedachtes Verhalten und eine kluge, flexible Vorgehensweise in Zusammenhang mit den stark veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Prüfungen der LiV gewählt wurde. So konnte in Abstimmung zwischen Kultusministerium und Hauptpersonalrat eine bestmögliche Abfederung der durch das Coronavirus entstandenen Situationen zum Wohle der LiV erreicht werden.

 

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

Mit der Pressemitteilung vom 24.04.2020 verkündete das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das u. a. vorsieht, Gymnasiallehrkräfte über eine verpflichtende Schulquote an Grundschulen zwangsabzuordnen. Diese nach §73 HPVG (Maßnahmen die keinen Aufschub dulden, können per vorläufiger Regelung umgesetzt werden) eingeleitete Maßnahme stößt in Hauptpersonalrat und dlh auf großes Unverständnis. Die beabsichtigte Zwangsabordnung von gymnasialen Lehrkräften wird für große Unruhe an den Schulen sorgen. Von der motivationalen Lage der betroffenen abgeordneten Lehrkraft abgesehen, wird diese Maßnahme enorme Sprengkraft an den Schulen haben, spiegeln sich doch erhebliche Unterschiede nicht nur in fachlichen Anforderungen und pädagogischen Gegebenheiten in den Berufsgruppen wider.

Auch die Umsetzung nach §73 erscheint dem Hauptpersonalrat mehr als fragwürdig.

Zum Redaktionsschuss ließ der Hauptpersonalrat ein Beschlussverfahren juristisch prüfen.  Schließlich ist der Lehrkräftemangel nicht „Corona“ geschuldet, sondern war in allen Lehrämtern außer dem gymnasialen schon seit geraumer Zeit präsent. Zudem ist mit dem Herauswachsen der Nulljahrgänge an den Gymnasien und Gymnasialzweigen, die bei einer Umstellung von G8 auf G9 entstanden sind, zu erwarten, dass der Bedarf an Gymnasiallehrkräften wieder steigt. Der dlh meint, dass der Lehrkräftemangel in den Grundschulen, der bereits seit einigen Jahren herrscht, nun nicht auf dem Rücken der Gymnasiallehrkräfte ausgetragen werden sollte und darf. Eine freiwillige Abordnung im Einvernehmen mit der betreffenden Lehrkraft und den beteiligten Schulen ist für den dlh akzeptabel, eine Zwangsabordnung über eine Dienstverpflichtung lehnt er kategorisch ab.

  

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Ab 1. Juni 2020 wird die momentane Fraktionssprecherin Annabel Fee den Landesvorsitz des dlh übernehmen, da Edith Krippner-Grimme zum 31.Mai 2020 dieses Amt niederlegen wird. Die Landesleitung dankt der scheidenden Landesvorsitzenden für ihren Einsatz und das langjährige Engagement und wünscht der neuen Landesvorsitzenden viel Erfolg im neuen Amt.

 

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

  • Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Bitte beachten Sie die Ankündigungen auf den entsprechenden Webseiten:

 

 

Gez. Jürgen Hartmann                     Gekürzt durch Kerstin Jonas

Es ist amtlich: Die Personalratswahlen 2020 werden verschoben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

geahnt haben wir es alle schon: der Termin für die Personalratswahlen 2020 ist – dank Corona – nicht zu halten!

Ein regulärer Ablauf des üblichen Procedere ist nicht möglich, wie der Hessische Landtag heute in einem eiligen Gesetzesentwurf bestätigt hat.

Wann der neue Wahltermin sein wird, ist noch nicht absehbar. Fakt ist aktuell nur, dass alle Wahlvorbereitungen einzustellen und die Wahlvorstände mit sofortiger Wirkung außer Amt sind.

Lesen Sie nachfolgend das Gesetz im Wortlaut:

Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 – Drucksache 20/2566;
Einstellung der Wahlvorbereitungen und vereinfachte Beschlussfassung im Personalrat

Der Hessische Landtag hat heute das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 in der Fassung der Landtagsdrucksache 20/2566 (s. Anlage) beschlossen. Hierzu gebe ich folgende Hinweise:

  1. Das Gesetz bestimmt, dass die bisherigen Personalvertretungen über den 31. Mai 2020
    hinaus, längstens bis zum 31. Mai 2021, im Amt bleiben. Daher finden die regelmäßigen
    Personalratswahl 2020 nicht statt. Diesen Wahlen und den zu ihrer Vorbereitung und
    Durchführung bestellten Wahlvorständen ist damit die rechtliche Grundlage entzogen.
    Aufgrund dessen sind alle Vorbereitungsmaßnahmen für die Wahlen der
    Personalvertretungen, die dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) unterfallen,
    einzustellen. Dies gilt für die örtlichen Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und
    Hauptpersonalräte wie auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen.
    Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist ermächtigt, den Zeitraum für die
    Neuwahlen durch Verordnung festzulegen. Dies wird in Abstimmung mit den
    Spitzenverbänden der Gewerkschaften erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Wahlen
    rechtssicher durchgeführt werden können. Spätester möglicher Wahlzeitraum ist nach dem
    Gesetz der Mai 2021. Für die Wahlen sind zu gegebener Zeit neue Wahlvorstände zu
    berufen. Hierzu wird eine rechtzeitige Information des Hessischen Ministeriums des Innern
    und für Sport erfolgen.
    Die Regelungen gelten für die regelmäßigen Personalratswahlen. Neuwahlen einzelner
    Personalräte aus den Gründen des § 24 Abs. 1 HPVG bleiben möglich.
  2. Durch das Gesetz wird ferner eine vorübergehende Ausnahme von der Regelung
    zugelassen, dass der Personalrat zu den Sitzungen persönlich zusammenkommen muss
    und nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 34
    Abs. 1 und 2 HPVG). Personalratsbeschlüsse können vorübergehend auch im
    Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmung (bspw. Telefonkonferenz, Mail)
    erfolgen. An die Stelle der anwesenden Mitglieder treten die erreichbaren Mitglieder.
    Dies bedeutet, dass der oder dem Vorsitzenden eine besondere Verantwortung zukommt.
    Sie oder er hat unter besonderer Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit das
    Abstimmungsverfahren so zu gestalten, dass möglichst viele Personalratsmitglieder
    einbezogen werden. Sind einzelne Mitglieder gleichwohl nicht erreichbar, z.B. wegen
    Krankheit, treten für sie zunächst die Ersatzmitglieder ein. Sind auch diese nicht erreichbar,
    kann der Beschluss mit einfacher Mehrheit der erreichbaren Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder
    wirksam getroffen werden.

Diese Ausnahmeregelung gilt vorübergehend bis zu den Neuwahlen der Personalräte.

(Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

 

Und hier finden Sie das Original-Dokument:

2020-03-24 Erlass HMdIS Wahlverschiebung 2020

 

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2020

Inhalt:

  • Corona-Pandemie
  • Dienstliche Emailadressen
  • Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen
  • Elektronischer kreditorischer Workflow an Schulen
  • Haushaltsanforderungen des Hessischen Kultusministeriums (HKM)
  • Veranstaltungs-, Qualifizierungs- und Akkreditierungsmanagement
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020
  • Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

 

Corona-Pandemie

Zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Nachrichten am 20. März waren die ersten Tage der Schulschließungen verstrichen und wahrscheinlich die ersten technischen Schwierigkeiten wie Überlastung der Server etc. vielleicht bereits behoben. Zum heutigen Tag (02. April) haben alle an Schule Beteiligten fast drei Wochen Homeschooling hinter sich – und die Abiturientinnen und Abiturienten das schriftliche Abitur. Es ist absehbar, dass die Corona-Krise uns alle noch länger viel stärker tangiert als wir dies noch vor wenigen Wochen erwartet bzw. befürchtet hatten. Auch der Hauptpersonalrat (HPRLL), dessen erste Sitzung nach den Schulschließungen einvernehmlich abgesagt wurde, ist seither in seinem Arbeiten stark eingeschränkt. Vieles galt es in geordnete Bahnen zu bringen. So wurde das Kultusministerium (HKM) aufgefordert dafür zu sorgen, dass in den Schulamtsbezirken angeordnete Präsenzpflichten, teilweise für ganze Kollegien angeordnet, unterbleiben. Auch wurde gebeten, die Anordnung der sog. „externen Zweitkorrektur“ im Abitur zu revidieren, was bereits geschehen ist.

Wie die weitere Arbeitsweise des Gremiums sich gestalten wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Da Großereignisse, wie z. B. die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele, verschoben wurden, ist bereits absehbar gewesen, dass die Corona-Krise auch Einfluss auf die anstehenden Personalratswahlen nehmen wird. Der Hessische Landtag hat am 24. März ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Personalratswahlen längstens bis zum 31. Mai 2021 verschoben werden können und die aktuellen Personalräte über den 31. Mai dieses Jahres hinaus im Amt bleiben. Dies hält der dlh in Anbetracht der Lage auch für sinnvoll.

Informationen über empfohlene Verhaltensweisen finden Sie auf den Webseiten

Die Entscheidung, die Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien zu schließen, befürwortet der dlh ebenfalls. Auch hält er die verordneten Kontaktbeschränkungen für eine richtige Maßnahme. In Abstimmung mit den anderen Bundesländern kann auf diese Weise vielleicht einem zu starken Anstieg der kritischen Fälle entgegengewirkt werden, um damit einer Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen.

 

Dienstliche Emailadressen

Auch im HPRLL laufen dazu die Verhandlungen, damit die Emailadressen, wie bereits von Minister Lorz angekündigt, zum Sommer dieses Jahres eingeführt werden können. Inwieweit die Maßnahme, eine langjährige Forderung nicht nur des HPRLL, zeitlich gehalten werden kann, ist noch nicht absehbar. Hauptauseinandersetzungspunkt war die Form der Verbindlichkeit, mit der das im Lehrerbereich „neue“ Medium umgesetzt werden kann. Der dlh meint, dass sich die Verbindlichkeit sowieso nach und nach ergeben wird. Schade findet er, dass gerade bei Emails im Schulbereich nicht bereits eine Lösung existiert. Diese könnte nun unterstützend zur Kommunikation eingesetzt werden und die Kolleginnen und Kollegen in der Weise entlasten, dass weniger private Ressourcen eingesetzt werden müssten. Im Übrigen herrscht im Bereich der Digitalisierung enormer Aufholbedarf und es ist darüber nachzudenken, wie man Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausstattung auf ein angemessenes Maß bringt. Einiges in diesem Bereich wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Eigeninitiative und privater Basis geleistet, was in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, geschweige denn in der Wirtschaft, undenkbar wäre. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hessische Lehrerinnen und Lehrer in der großen Mehrzahl keinen Zugang zu einem Dienstrechner haben und ein Heimarbeitsplatz (mit den dazu nötigen digitalen Anforderungen wie Internetanschluss, PC oder Laptop und notwendige Geräte) ausschließlich auf privater Basis eingerichtet wird.

Hier werden, um der aktuellen Corona-Krise auch etwas Positives abzugewinnen, Handlungsfelder aufgezeigt, derer sich die Politik und die handelnden Personen (im Kultusbereich) annehmen können. So erscheint beispielsweise die Begrenzung eines Emailaccounts auf 1 GB in der aktuellen Situation etwas aus der Zeit gefallen.

 

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Im Rahmen eines Erlasses aus dem HKM wird die politische Forderung, die Grundschulen mit einer sonderpädagogischen Grundausstattung zu versehen, umgesetzt. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 steht damit jeder Grundschule pro 250 Schülerinnen und Schülern eine feste Stelle einer Förderschullehrkraft für den inklusiven Unterricht zur Verfügung. In der Diskussion des HPRLL mit dem HKM ging es um die genaue Ausgestaltung des Erlasses, um sicherzustellen, dass sich Situationen von „Zwangsversetzungen“, wie vor Jahren bei Errichtung der Förderzentren (BFZ), nicht wiederholen. Dabei verwies das HKM darauf, dass es eine der ersten Amtshandlungen des jetzigen Ministers gewesen sei, die damalige Praxis der Versetzungen zu beenden und für über 200 Förderschullehrkräfte einen Bestandsschutz einzuführen.

Eine von vielen Fragen, die der HPRLL an das HKM hatte und die im Laufe der Erörterung geklärt werden konnten, war beispielsweise die Frage, ob eine Nichtteilnahme einer Grundschule dazu führen könne, dass sie weniger Stunden zugewiesen bekomme. Dabei erläuterte das HKM, dass Teilstunden und ggf. abweichende Regelungen in der Kommunikation vor Ort geregelt werden könnten. Auch die Frage, an welchen Konferenzen (des RBFZ oder der Schule) die Förderschullehrkraft nun vorrangig teilnehmen müsse, konnte der an manchen Stellen ausschweifenden Erläuterung entnommen werden. Alles in allem wurde vom HPRLL in dieser Erörterung eine Vielzahl von Aspekten angesprochen, deren umfassende Erläuterung den Rahmen dieser Nachrichten übersteigen würde.

Der dlh ist der Auffassung, dass diese umfassende Erörterung mit Sicherheit dazu beigetragen hat, die neuen Bedingungen für Förderschulkräfte zu klären und Transparenz zu schaffen. Ob das Modell von „festen“ Förderschullehrkräften an einer Grundschule sich etablieren wird, ist für den dlh fraglich, zumal es unter den Förderschullehrkräften verschiedene Spezialisierungsrichtungen gibt. Somit kann es aus Sicht des dlh vorkommen, dass es an einer Grundschule Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen gibt, aber die nun „feste“ Förderschullehrkraft nicht für diese spezifische Fachrichtung ausgebildet ist. Auch der umgekehrte Fall, dass es an der Grundschule keine Kinder mit Beeinträchtigungen gibt, für die die Förderschullehrkraft ausgebildet ist, könnte häufiger auftreten als dies vermutet wird.

 

Elektronischer kreditorischer Workflow an Schulen

In diesem Zusammenhang wurde vom HKM mitgeteilt, dass die ersten Pilotprojekte an verschiedenen Schulen zu Beginn dieses Jahres initiiert worden seien. Seither war es um dieses Projekt eher ruhig, so dass die flächendeckende Einführung erfolgversprechend erscheint. Zuvor werde selbstverständlich wieder in den HPRLL berichtet werden. Ob sich die flächendeckende Einführung des Workflows durch die Corona-Krise verzögern wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

 

Haushaltsanforderungen des Hessischen Kultusministeriums

Diese hatte der HPRLL beim HKM angefragt, damit zukünftige Ressourcenanforderungen für den Bildungsbereich nicht nur eingesehen werden können, sondern damit auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Sichtweise des HPRLL eingearbeitet werden könnte. Nicht zuletzt sind die Ressourcenzuweisungen in den Kultusbereich eine der Stellschrauben, die den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen signifikant tangieren. Der Haushalt, der im aktuellen Haushaltsjahr 2020 für den Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums fast 6 Milliarden Euro ausweist, besteht zwar zu einem großen Anteil aus Personalkosten, aber selbst die besonderen Finanzierungsausgaben betragen davon über 1,7 Milliarden Euro. Der dlh meint, dass es sich lohnt die Anforderungen an zukünftige Haushalte lange genug im Vorfeld zu formulieren, um sich abzeichnenden Bedarfen gerecht zu werden. Dass hierbei ein gewisser zeitlicher Vorlauf vonnöten ist, ist bei einem Zahlenwerk von über 200 Seiten mehr als verständlich.

Der dlh hofft, dass trotz Corona-Pandemie eine Erläuterung der Vorstellungen des Ministeriums bis Ostern erfolgen kann.

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Auch bei dieser Runde der Einstellungen zum 01. Mai 2020 zeichnete sich das Bild ab, das nun schon seit längerem vorherrscht: Lehrermangel in vielen Bereichen!

So erhielten in diesem Durchgang wiederum fast alle Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule ein Einstellungsangebot. In den Lehrämtern Förderschule und berufliche Schule erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber des Hauptverfahrens ein Einstellungsangebot. Nur im gymnasialen Lehramt bleiben auch diesmal mehr als 400 Bewerbungen zunächst ohne Angebot, darunter Bewerbungen mit einem, zwei und drei Wartepunkten. Auffallend war in diesem Bereich der erhebliche Rückgang der Bewerbungen von ca. 1400 auf unter 1000. Die geeigneten Bewerbungen in den Mangelfächern (Kunst und Physik) konnten allesamt berücksichtigt werden. Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, denen kein Angebot unterbreitet wurde, erhielten mit den Absagebescheiden den Hinweis auf die Möglichkeit, sich für die Sondermaßnahme Grundschule zu bewerben.

Im gymnasialen Lehramt konnte mit bestimmten Fächern (Chemie, Informatik, ev. Religion, kath. Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik) allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Angebot unterbreitet werden, und es existieren keine Wartefälle. Hingegen verblieben jeweils über 100 Bewerberinnen und Bewerber in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Philosophie/Ethik ohne Angebot.

Der dlh konstatiert, dass sich insgesamt der Lehrermangel bemerkbar macht. Das HKM wäre gut beraten, für die Zukunft vorzusorgen. Hierbei wurden seitens des HKM schon einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie beispielsweise die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.

Anderes wie bspw. die Einrichtung eines Korridors für die Besten eines Faches, d. h. kurzfristig über Bedarf einzustellen, erscheint für spätere Zeiten gerade im gymnasialen Bereich angebracht zu sein. Allgemein, so ist die Auffassung des dlh, wird man um eine Attraktivitätssteigerung für alle Lehrämter kaum herumkommen. Es ist an der Zeit, auch über einen Sprung von 105% auf zunächst 110% Unterrichtsabdeckung nachzudenken und zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden zusätzlichen Ressourcen zu hinterlegen.

 

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unklar, ob der Gesetzgeber den Termin verschieben wird.

 

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

Aufgrund der Corona-Krise finden vorerst keine Veranstaltungen statt. Bitte beachten Sie die Ankündigungen auf den entsprechenden Webseiten:

dlh: https://deutscher-lehrerverband-hessen.de/

glb: https://www.glb-hessen.de/

HPhV: https://www.hphv.de/

VDL: https://vdl-hessen.info/

gez. Jürgen Hartmann

 

 

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2020

Zum Inhalt:

  • Digitale Schule Hessen
  • 2. Landesweiter Schulischer Kongress – „Gutes Deutsch – bessere Chancen!“
  • Sondermaßnahme Islamischer Religionsunterricht
  • Landesticket 2020
  • Pädagogisch selbstständige Schule
  • Änderungen im Vorsitz des HPRLL und in der dlh-Fraktion
  • Personalratswahlen 12./13. Mai 2020

 

Digitale Schule Hessen

 Seit der Umsetzung des Digitalpaktes im Sommer 2019 beschäftigte dieses Thema über die Monate des Jahreswechsels auch den HPRLL. Insbesondere ging es hier um Informationen zu den einzelnen Sachständen wie bspw. Überlegungen zu Zeitplänen und die Klärung offener Fragen. Landesweit Einheitliches, wie zum Beispiel die dienstlichen Emailadressen, steht dabei eher im Fokus, da regionale Interessen bzgl. Ausstattung der Schulen über die Schulträger bedient werden. Der Hauptpersonalrat hat sich dafür eingesetzt, dass in den regionalen Steuergruppen auch die Gesamtpersonalräte entsprechend eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten bei den Vorhaben auch berücksichtigt werden.

Befürchtet wurde in diesem Zusammenhang auch, dass einzelne Schulen bei der Vergabe der Projektmittel bevorzugt oder benachteiligt werden könnten. Dies ist aber aus Sicht des dlh weniger der Fall, vielmehr sind die Schulen damit beschäftigt ihr Alltagsgeschäft, einhergehend mit einer hohen Belastung gerade zum Halbjahreswechsel, zu schultern.

Der dlh meint, dass das Kultusministerium gut beraten ist, wenn es für die Personalvertretungen in diesem Prozess ein offenes Ohr hat, um unnötige weitere Belastungen in der Umsetzung des Digitalpaktes zu vermeiden. Schließlich sollten die Mittel, die den Schulen zur Verfügung stehen, gewinnbringend eingesetzt werden und damit auch zur Erleichterung im Unterrichtsalltag beitragen.

 

2. Landesweiter Schulischer Kongress – „Gutes Deutsch – bessere Chancen!“

 Von diesem Kongress, der am 02.11.2019 in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt stattfand, wurde in den HPRLL berichtet. Nicht zuletzt auch durch die Kultusministerkonferenz (KMK), die im Dezember vergangenen Jahres entsprechende Leitlinien verabschiedete, war das Tagungsthema ein Wesentliches im letzten Jahr. Der dlh ist der Auffassung, dass sich Kultusminister Lorz als Präsident der KMK somit in zweifacher Weise diesem eine breite Zustimmung findenden Thema widmen konnte. Dass die Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen als Hauptfaktor für Verbesserungen gesehen werden ist hierbei nicht verwunderlich, sind sie es, die in direkten Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten. Eine Unterstützung und teilweise pädagogische Entlastung könnte sich hierbei im Rahmen der Digitalisierung ergeben, etwa um auf die individuelle Entwicklung einzugehen.

Welche positiven Auswirkungen die initiierten Projekte und Maßnahmen bei den Schülerinnen und Schülern haben, wird die Zukunft zeigen, steht die deutsche Sprache in unmittelbarem Zusammenhang zu gelingender Integration. Deutsch-Vorlaufkurse sind dabei ein Element, das bei der nächsten Schulgesetzänderung verbindlich gemacht werden sollte.

  

Sondermaßnahme Islamischer Religionsunterricht

Das Kultusministerium teilte mit, dass gegen den seit Sommer 2019 eingeführten nicht-konfessionellen Islamunterricht rechtlich vorgegangen werde. Parallel dazu sind im Jahr 2019 Gutachten zum Thema Islamischer Religionsunterricht erstellt worden. DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) habe bereits verkündet, im Falle einer Ablehnung des in gemeinsamer Kooperation mit dem Land Hessen stattfindenden Unterrichts ebenfalls den Rechtsweg zu beschreiten. Eine Entscheidung hierzu wird in diesem Frühjahr erwartet.

Der dlh meint, dass parallel hierzu auch das Verhalten der Landesregierung zur beabsichtigten Errichtung dreier türkischer Schulen (eine davon in Frankfurt) interessant sein dürfte. Geht es doch letztendlich auch um die Einflussnahme des türkischen Staates auf die hier lebenden Kinder und Jugendlichen, die durch Artikel 7 Grundgesetz in Deutschland reglementiert ist.

  

Landesticket 2020

 Die Nachricht, dass das Landesticket auch weiterhin (2020 und 2021) Gültigkeit haben wird, erreichte gegen Ende des vergangenen Jahres auch den HPRLL. Erfreulich ist aus Sicht des dlh, dass keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale erfolgen soll. Damit macht das Landesticket den öffentlichen Dienst durchaus attraktiver, und es haben damit die vielen Pendler, die nach wie vor auf ein KFZ angewiesen sind, keine Nachteile zu befürchten. Der dlh ist der Auffassung, dass für alle diejenigen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, das Landesticket nicht nur finanziell eine gute Sache ist.

Für alle Fragen rund um das Landesticket hat das Innenministerium eine FAQ-Seite eingerichtet. Man findet sie auf den Webseiten des Innenministeriums unter:

https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket-fuer-hessen-unterwegs

 

 Pädagogisch selbstständige Schule

 Unter diesem Thema fragte der Hauptpersonalrat das Kultusministerium in Bezug auf den am 19.September 2019 (Abl. 10/2019) veröffentlichten Erlass (Pädagogisch Selbstständige Schule, PSES) u. a., warum dieser überhaupt nötig sei an. Vom Kultusministerium wurde erläutert, dass dieser Erlass zusätzlich zum Erlass der Selbstständigen Schule (SES) ergangen sei und diesen nicht einschränke. Der neue PSES-Erlass habe einen neuen Schwerpunkt und solle verdeutlichen, welche Möglichkeiten mit dieser Form der Selbstständigen Schule möglich seien.

Auch die Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung der PSES wurden im Vorfeld erörtert, da es aus Sicht des Hauptpersonalrates und des dlh nicht sein kann, dass Schulen nicht wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich entschließen PSES zu werden. Eine Frage- und Antwortliste zur PSES wurde daraufhin dem Hauptpersonalrat zur Verfügung gestellt. Fragen zur Entlastung von zusätzlich auftretender Arbeit bei PSES (z. B. der Formulierung der Zeugnisse ohne Ziffernnoten oder dem zusätzlichen Elternsprechtag) konnten bis Redaktionsschluss nicht abschließend geklärt werden.

Der dlh ist der Auffassung, dass mit der Umwandlung in eine PSES für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht nur durch die Umstellung, sondern auch durch die weiter durchzuführenden Besonderheiten an PSES, ein deutlicher Arbeits-Mehraufwand besteht. Wie der weitere Umgang und auch die Antragszahlen auf Umwandlung sich entwickeln bleibt abzuwarten.

 

Änderungen im Vorsitz des HPRLL und in der dlh-Fraktion

 Zum beginnenden Kalenderjahr gab es einige personelle Veränderungen im Gremium. Am Jahresende schied aufgrund des Erreichens der Altersgrenze Frau Monika Frobel als stellvertretende Vorsitzende und mit Ablauf des Januars Frau Angela Scheffels als langjährige Vorsitzende aus dem Gremium aus.

Der dlh überreichte kleine Präsente zum Abschied und wünschte beiden Kolleginnen für die Zukunft alles Gute.

Aus den Nachwahlen gingen bis zum Ende dieser Legislaturperiode Kollege Peter Zeichner (seither stellvertretender Vorsitzender) als Vorsitzender und Kollegin Cristina Nickel und Kollege Stefan Edelmann, jeweils als Stellvertreter hervor.

Der dlh gratuliert und wünscht viel Erfolg bei der Wahrnehmung der neuen Ämter.

Als neue 1. Nachrückerin und Gewerkschaftsvertreterin der dlh-Fraktion wird Kollegin Angelika Prinz-Glöckler in den Hauptpersonalrat nachrücken. Der aus dieser Position ausscheidenden Kollegin Ulrike Rau sei an dieser Stelle für ihr Engagement ein ganz herzliches und großes „Dankeschön“ gesagt.

  

Personalratswahlen am 12. und 13. Mai 2020

 Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den diesjährigen Personalratswahlkampf.

Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und einem neuen Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.

Zudem hat der dlh einen neuen Internetauftritt:

Unter: www.deutscher-lehrerverband-hessen.de finden Sie ab sofort alle wichtigen und aktuellen Informationen rund um den Wahlkampf.

Außerdem sind wir seit Dezember 2019 auch in den sozialen Medien präsent.

Auf Instagram ist der dlh unter: deutscher_lehrerverband_hessen zu finden, auf Facebook finden Sie uns unter: DL Hessen

Im Frühjahr 2020 können Sie gespannt auf eine Wahlkampfbroschüre des dlh sein, unter anderem mit einem umfangreichen Interview der Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten für den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer.

 

gez. Jürgen Hartmann

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – V-2019

PDF-Datei

Inhalt: 

  • Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • Umzugspläne der Lehrkräfteakademie (LA)
  • UBUS-Fortbildungen
  • Konfessionsfreier Religionsunterricht
  • Digitale Schule Hessen
  • Gespräch mit Kultusminister Prof. Dr. Lorz
  • Wahlaufruf Personalratswahlen 12./13. Mai 2020

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Die Ergebnisse der Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst zum 01.11.2019 wurden in den HPRLL berichtet. Hierbei konnten zunächst ca. 600 Bewerbungen im gymnasialen Lehramt nicht berücksichtigt werden, davon ca. 220 mit einem Wartepunkt und mehr. Somit ergibt sich, dass bei einer Zahl von über 1100 Bewerbungen im gymnasialen Bereich eine Quote von mehr als 50% ohne Angebot verbleibt. In allen anderen Lehrämtern konnte nahezu jede Bewerberin / jeder Bewerber mit einem Einstellungsangebot rechnen.

Im beruflichen Lehramt ist zu erkennen, dass auch diesmal wieder nur wenige Bewerbungen vorliegen. Wie in den letzten dlh-Nachrichten zum Einstellungstermin 01.05.2019 berichtet, sind es im gymnasialen Lehramt wieder die Fächer Chemie, Informatik, Kunst, Musik und Physik, in denen nahezu alle Bewerberinnen bzw. Bewerber eine Einstellung erhielten.

Signifikant war auch der Anteil der männlichen Bewerber insgesamt. Dieser geht scheinbar immer weiter zurück und liegt nunmehr bei weniger als ca. einem Drittel der Bewerbungen.

Der dlh meint, dass dies eine deutliche Schieflage zu Lasten der gymnasialen Bewerber darstellt, die so nicht bleiben sollte. Besonders ist hierbei zu erwähnen, dass selbst im gymnasialen Lehramt für sich genommen der Anteil der männlichen Bewerber unter 40% liegt und im Grundschullehramt noch einmal deutlich geringer ist und unter 12% liegt.

Umzugspläne der Lehrkräfteakademie (LA)

Nach Bekanntwerden der Pläne des Vermieters der Liegenschaft der LA in Frankfurt und einem damit drohenden Umzug der Beschäftigten, verlangte der HPRLL Auskunft vom Kultusministerium. Allein schon die Ankündigung eines drohenden Umzuges in eine ungünstigere (verkehrstechnische) Lage führte – verständlicherweise – zu Unruhe bei den Beschäftigten in Frankfurt. Wie zu hören war, habe der Vermieter der Liegenschaft eine Verlängerung des Mietvertrages angeboten, allerdings ohne eine dringend benötigte Sanierung. Weiterhin habe die LA zusätzlichen Platzbedarf durch weitere Aufgaben, unter anderem den Digitalpakt, die nun umgesetzt werden müssen. Das zusätzliche Personal, das dafür benötigt werde, könne nicht auch noch im Erwin-Stein-Haus untergebracht werden. Hier ist angedacht zu prüfen, ob weitere Objekte in der Umgebung angemietet werden können.

Der HPRLL und der dlh hoffen, dass sich die Situation klärt. Eine Situation, die den Beschäftigten wenig Verlässlichkeit bietet, ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Gute Arbeitsbedingungen sind für alle Beschäftigten wichtig, und der dlh hofft, dass eine rasche Klärung erfolgt.

UBUS-Fortbildungen

In der Diskussion mit dem HPRLL ging es u. a. in der Diskussion um die Lage der Fortbildungstage. Hier monierte der HPRLL, dass einige der Fortbildungstage auf Samstagen liegen sollen. Das Kultusministerium begründete dies damit, dass, sollten die Tage unter der Woche liegen, Unterrichtsausfall auftrete. Durch Fortbildungen solle so wenig wie möglich Unterricht tangiert werden. Dies könne damit kompensiert werden, dass Arbeitszeit verrechnet oder entsprechende Zeit in der Schule erlassen werde.

Der HPRLL ist der Auffassung, dass die für UBUS-Kräfte geltende Arbeitszeit es nicht zulässt, dass Unterricht tangiert wird. Wird Arbeitszeit verrechnet, besteht die Gefahr, dass die UBUS-Kräfte ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können und so zu ihren Lasten Mehrarbeit leisten. Dies sollte auf keinen Fall hingenommen werden. Zu Redaktionsschluss war klar, dass die Fortbildungsreihe auf das Frühjahr 2020 verschoben wird und noch Gespräche hinsichtlich der Anmerkungen, die der HPRLL in die Erörterung eingebracht hat, geführt werden müssen.

Konfessionsfreier Religionsunterricht

Aus dem Kultusministerium wurde bekannt, dass der konfessionsfreie Religionsunterricht nach den Sommerferien angelaufen sei. Diesen in einem Modellversuch eingerichteten nicht-konfessionellen Religionsunterricht können nun Kinder besuchen, die früher den islamischen Religionsunterricht besuchten. Der Zentralrat der Muslime stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen diesen Unterricht. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen, weil es den vorgebrachten Argumenten nicht folgen konnte. Der Antragsteller berief sich u. a. darauf, dass er in seinen Rechten als Religionsgemeinschaft betroffen sei, weil das Land Hessen gegen die Verfassung verstoße, indem es ohne Beteiligung von islamischen Religionsgemeinschaften einen islamischen Religionsunterricht anbiete.

Weiterhin wurde bekannt, dass keine Kinder aus dem Unterricht des neuen Modellversuchs abgemeldet wurden. Aus Sicht des dlh ist der neue Modellversuch die Konsequenz aus der andauernden Diskussion um die seitherige Beteiligung der Religionsgemeinschaften.

Digitale Schule Hessen

Die Umsetzung des Digitalpaktes durch die Landesregierung nimmt nun Formen an. Nach den Landtagsanhörungen, auf denen erstmals eine Grob-Planung vorgestellt wurde (berichtet in den dlh-Nachrichten IV), geht es nun in die Details. Konkrete Sachstände wurden und werden derzeit im HPRLL vorgestellt, um im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit eine mögliche Umsetzung zu diskutieren. Da zu den technischen Zielen wie Breitbandanschluss aller Schulen in Hessen, WLAN als Standard und die Ausstattung der Unterrichts- und Arbeitsräume für digitale Medien in den einzelnen Bausteinen auch die pädagogische Unterstützung gehört, wird über die Ausführungen z. B. durch die LA vieles zu besprechen sein. Vorgesehen ist hierbei, dass in fünf Jahren alle Schulen über ein Medienbildungskonzept verfügen. Dabei möchte das Land bei der Entwicklung unterstützen und fachlich beraten. Auch das bereits existierende Schulportal soll dabei von allen Schulen genutzt werden. Hinzu komme eine Aufstockung der Fortbildungsangebote und landesweite Angebote zum fachdidaktischen Einsatz digitaler Medien.

Der dlh meint, dies ist insgesamt ein Mammutprojekt, das für die Schulen einiges an Umstellung bedeutet. Dadurch, dass die Gelder größtenteils über die Schulträger und die LA zu kommen scheinen, gilt es auch die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen mitzunehmen und während der Schulzeit entsprechende Freiräume zu schaffen. Dies kann durch Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung, eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Deputate oder weitere Maßnahmen geschehen, die dazu dienen, für Lehrerinnen und Lehrer eine zeitliche Entlastung während der Unterrichtszeit zu ermöglichen.

Gespräch mit Kultusminister Prof. Dr. Lorz

Die dlh-Landesleitung traf sich am 29.08.2019 mit Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz zu einem informellen Austausch zu bildungspolitisch relevanten Herausforderungen. Im Vordergrund dieses Gespräches stand u. a. das Thema „Entlastungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Schulleitungen“. Hierbei ging es ganz konkret um die Möglichkeit, die vom HPhV bereits durchgesetzte Mentorenentlastung weiter aufzustocken. Darüber hinaus wurde die notwendige Erhöhung des Schuldeputates besprochen, um Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben weiter zu entlasten.

Als zweites Kernthema wurde die „Aufwertung des mittleren Bildungsabschlusses“ besprochen. In diesem Zusammenhang ging es vor allem um die Beibehaltung der Vielgliedrigkeit und Durchlässigkeit unseres Schulsystems. Der dlh machte deutlich, dass gerade dadurch individuelle und begabungsgerechte Förderung gewährleistet wird. Eine verstärkte Anbindung an Firmen könnte zudem die Abschlüsse in diesem Bereich attraktiver machen.

Ein weiteres Thema war die schon in die Jahre gekommene Entgeltordnung. Die dlh- Landesleitung wies darauf hin, dass die Entgeltordnung schon seit 2009 (Einführung des TV-H) besteht, noch viele Bestandteile des vorhergehenden Eingruppierungserlasses BAT beinhaltet und noch nie überarbeitet wurde. In den letzten Jahren sind sehr viele Kolleginnen und Kollegen im Angestelltenverhältnis an unsere Schulen gekommen, hier einige Beispiele: UBUS Kräfte (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte), Quereinstieg, Kolleginnen und Kollegen die durch Weiterbildungsmaßnahmen in den Schuldienst gekommen sind, Fachlehrerinnen und Fachlehrer usw. Der dlh ist der Meinung, dass es sehr wichtig ist, die Entgeltordnung zu aktualisieren, um eine gerechte und der Ausbildung entsprechenden Entlohnung gewährleisten zu können.

Schlussendlich griff die dlh-Fraktion das Thema „Digitalisierung“ auf; die Einführung des „Schulportals Hessen“ wurde dabei ausdrücklich begrüßt und das Interesse signalisiert, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Sorgen wurden dahingehend geäußert, dass die Umsetzung des Digitalpaktes hohe bürokratische Hürden mit sich bringt.

Insgesamt war es ein konstruktiver und wertschätzender Austausch zwischen dem dlh und dem Kultusminister, der auch zukünftig weitergeführt werden soll.

Wahlaufruf Personalratswahlen 12./13. Mai 2020

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am 12. und 13. Mai kommenden Jahres können Sie wieder Ihre Personalvertretungen an den Schulen, den Staatlichen Schulämtern (GPRLL), beim Hessischen Kultusministerium (HPRLL) und im Falle der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zusätzlich noch an den Studienseminaren wählen.

Der dlh bittet Sie: Unabhängig davon, ob Sie verbeamtet sind oder der Gruppe der Arbeitnehmer(innen) angehören – Nehmen Sie Ihr Recht wahr, damit diese Personalvertretungs-Gremien eine hohe Legitimation erhalten.

Informieren Sie sich über die „Programme“ der zur Wahl stehenden Verbände / Gewerkschaften / Listen und gleichen diese mit Ihren eigenen bildungspolitischen und berufspolitischen Forderungen und Vorstellungen ab.

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) und die ihn tragenden Verbände
(glb – Gesamtverband der Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen,
HPhV – Hessischer Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer,
VDL – Verband der Lehrer Hessen, Lehrerinnen und Lehrer an Förder-, Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen)
würden sich freuen, Ihre Stimmen auf allen Ebenen zu erhalten.

Neuental, den 05.11.2019

gez. Jürgen Hartmann

PDF-Download

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2019

PDF-Datei

Inhalt:

  • Aufsichtsverordnung
  • Projekt E-Recruiting
  • Gewährung eines Vorschusses zum Erwerb eines Fahrrades
  • Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2019
  • Stellenzuweisung und Mentoren-Entlastung
  • Landtagsanhörungen
  • Personelle Veränderungen in der dlh-Fraktion
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

 

Aufsichtsverordnung

Bei der Erörterung der Aufsichtsverordnung wurde von Seiten des Hauptpersonalrates (HPRLL) für sinnvoll befunden, eine Erweiterung auf Schülerinnen und Schüler vorzunehmen, die nicht an der Schule, an der die Aufsicht gestellt werden muss, beschult werden. Dies tritt zum Beispiel dann auf, wenn an Schulen Ferienveranstaltungen angeboten werden (z. B. Osterferiencamps), die auch für Nichtschülerinnen bzw. -schüler dieser Schule offen seien. Der HPRLL wies darauf hin, dass es problematisch sei, wenn in einem Schadensfalle nicht klar sei, ob Unfallversicherungsschutz für diese Personen bestehe. Das Kultusministerium wurde gebeten, für diese Personengruppe pragmatische Lösungen zu finden. Es sagte zu, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich dieser Frage auseinanderzusetzen.

Aufsicht Schwimmunterricht

Der HPRLL verwies darauf, dass die im Entwurf vorgesehene Aufsicht sowohl über das Schwimmer- als auch das Sprungbecken nicht von einer Person zu leisten sei. Weiterhin

gebe es u. U. auch Schülerinnen und Schüler, die nicht aktiv teilnähmen, aber in der Schwimmhalle anwesend seien und ebenfalls beaufsichtigt werden müssten.

Erste-Hilfe-Kurse

Die Dienststelle sagte zu, dass die Gebühren für die EH-Kurse der LiV durch das Land Hessen getragen würden.

 

Projekt E-Recruiting

Zu diesem bereits seit einigen Jahren aufgelegten Projekt, das mittlerweile weit fortgeschritten zu sein scheint und vor der landesweiten Einführung steht, gab es vom Kultusministerium Informationen über den aktuellen Stand. Insbesondere interessierte den HPRLL die konkrete Beteiligung der Personalräte auf den jeweiligen Ebenen bei diesem Verfahren. Wie bereits in früheren dlh-Nachrichten berichtet, bestünde dabei auch weiterhin das Problem, dass personalisierte dienstliche Emailadressen im Kultusbereich in großen Teilen fehlen. Der vorgesehene Terminplan solle aber bestehen bleiben. Zum 01.11.2019 sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes auf das E-Recruiting-System freigeschaltet werden. Der dlh meint an dieser Stelle, dass durch fehlende dienstliche Emailadressen den Betroffenen kein Nachteil entstehen dürfe. Der dlh findet es hilfreich, dass nun endlich die Ankündigung des Kultusministers erfolgt ist, dienstliche Emailadressen voraussichtlich bis zum Schuljahresende 2019/2020 bereitzustellen. Damit wird eine über zehn Jahre alte Forderung des HPRLL und des dlh in die Tat umgesetzt.

In einer Übergangszeit nach dem 1.11.2019 sollen sukzessive alle Ausschreibungs- und Stellendatenbanken mit der Stellensuche in E-Recruiting ersetzt werden. Wenn die Umstellung abgeschlossen sei, bestehe für alle Interessenten die Möglichkeit, sich über E-Recruiting online zu bewerben.

Der HPRLL erkundigte sich darüber, ob die bis heute zugänglichen Stellenausschreibungen auch weiterhin öffentlich zugänglich seien. Dies wurde von den Vertretern der Dienststelle prinzipiell bejaht, es würde sich zwar die Technik im Hintergrund ändern, die Stellen der Veröffentlichung seien aber weiterhin vorgesehen. Dies betreffe die Internetseite des HKM, das Karriereportal des Landes Hessen und die Stellendatenbank im Mitarbeiterportal.

Das Ranglistenverfahren der Lehrkräfte bleibe weiterhin fester Bestandteil der Personalbeschaffung, die Eingabe könne künftig dann elektronisch erfolgen.

Wichtig an dieser Stelle erschien dem HPRLL und dem dlh, dass bei diesem Verfahren der gleichberechtigte Zugriff z. B. von Schulleitung und Schulpersonalrat sichergestellt werden müsse.

Der dlh meint, dass man gespannt sein dürfe wie sich die Dinge in diesem Bereich entwickeln. Schritte hin zu einer besseren Verfügbarkeit von Stellenausschreibungen und die beabsichtigte Einführung der personenbezogenen Emailadressen im Kultusbereich zum Ende dieses Schuljahres sind Schritte in die richtige Richtung. Dabei sind auftretende Probleme (z.B. im Datenschutz oder die Gefahr der drohenden Entgrenzung der Arbeitszeit) zügig in den Blick zu nehmen und es ist für Abhilfe zu sorgen. Technisch sollte dies in der heutigen Zeit kein Problem mehr darstellen, aber der Teufel steckt meist im Detail.

 

Gewährung eines Vorschusses zum Erwerb eines Fahrrades

Dem HPRLL wurde mitgeteilt, dass in der Richtlinie für die Gewährung eines Vorschusses zum Erwerb eines Fahrrades (Fahrrad-RL) vom 20. November 2018 (StAnz. S. 1428) die Staatlichen Schulämter und die Lehrkräfteakademie die Befugnis übertragen bekommen haben, über die Gewährung von Vorschüssen nach der Fahrradrichtlinie zu entscheiden. Die Landesregierung unterstützt damit den umweltverträglichen Fahrradverkehr und die Fahrradmobilität der Landesbediensteten (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) mit einem unverzinslichen Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades.

Der dlh meint, dass dies eine gute und sinnvolle Unterstützung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die in Nähe ihrer Dienststelle leben, ist. Eine Evaluation in Kürze scheint angebracht, insbesondere falls eine Ausweitung der Unterstützung auf weitere Bereiche in der E-Mobilität angedacht ist.

 

Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2019

Auch zu diesem Termin zeigte sich die Einstellungssituation wie im Jahr 2018. Ohne Angebot für einen Platz im pädagogischen Vorbereitungsdienst blieben hauptsächlich Bewerberinnen und Bewerber im gymnasialen Lehramt. Zum 01. Mai blieben über 500 Bewerbungen, und damit ungefähr die Hälfte, ohne Angebot. Allein im Fach Deutsch gab es zu diesem Termin über 400 Bewerbungen, davon mehr als 270, die ohne Angebot verblieben. Ab einem Notenschnitt von 1,4 mussten hier die Plätze verlost werden. Hingegen gibt es im gymnasialen Lehramt auch einzelne Fächer, in denen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Angebot erhielten. Dies waren zu diesem Termin die Fächer Chemie, Informatik, Kunst, Musik und Physik. Aus dieser Tatsache schließt der dlh, dass gerade mit diesen Fächern ein Berufsleben außerhalb der Schule bzw. des öffentlichen Dienstes offensichtlich attraktiver erscheint und somit auch hier in Zukunft ein Mangel an Bewerbungen auftreten könnte.

Die Situation für das gymnasiale Lehramt wird sich voraussichtlich trotz Überbuchung in diesem Bereich verschärfen, da sich auf den Ranglisten Bewerbungen mit bis zu drei Wartepunkten befinden.

Im Haupt- und Realschulbereich blieben ungefähr 20% der Bewerbungen ohne Angebot. Allerdings sind hier die Listen weitestgehend leer, so dass aus Sicht des dlh berechtigte Hoffnung für die Bewerberinnen und Bewerber besteht, in diesem Bereich alsbald einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

In den anderen Lehrämtern (Grundschule, Förderschule, berufliche Schule) konnte allen Bewerberinnen bzw. Bewerbern ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Der dlh ist der Auffassung, dass aufgrund des absehbaren weiteren Bewerbermangels in diesen Lehrämtern die Situation kurz- bis mittelfristig so bleiben wird.

 

Stellenzuweisung und Mentoren-Entlastung

Bei der Stellenzuweisung zum neuen Schuljahr traten bei der Erörterung im HPRLL nur wenige Fragen auf. Es wurde u. a. die Liste für die Stellen für schulübergreifende Projekte und Maßnahmen (PROSÜM) angefragt. Die Mentoren-Entlastung, die zum 01.02.2019 den Schulen zugewiesen wurde (eine Stunde je Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, kurz: LiV) und insgesamt mit mehr als 140 Stellen ausgewiesen ist, scheint an den Schulen angekommen zu sein. Der dlh ist sich sicher, dass damit ein erster guter Beitrag für alle Mentorinnen und Mentoren geleistet wurde, der an dieser wichtigen Funktion in Ausbildung sehr gut angelegt ist. Sollte es noch Mentorinnen oder Mentoren geben, die noch nicht von dieser Entlastung profitiert haben, empfiehlt der dlh, sich an den örtlichen Personalrat zu wenden.

 

Landtagsanhörungen

Gegen Ende der Sommerpause erreichten auch den HPRLL die beiden dringlich vor den Sommerferien eingebrachten Gesetzesentwürfe, die im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages am 21. August behandelt wurden. Zum einen ging es dabei um die Umsetzung des Digitalpaktes, zum anderen um einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, der als Dringlichkeitsantrag im Vorfeld der Novelle zum Lehrerbildungsgesetz eingebracht wurde. Damit war wohl von der SPD-Fraktion intendiert, für die eigenen Vorstellungen zu werben. Die Aufmerksamkeit nicht nur der anderen Fraktionen war damit, unter anderem durch die Überweisung in den kulturpolitischen Ausschuss, sichergestellt. Einem Großteil der darin enthaltenen Vorschläge und Maßnahmen stand der dlh allerdings kritisch gegenüber. Positiv konnte der dlh dem vorgelegten Gesetzentwurf abgewinnen, dass er vorsah, die zu leistenden Unterrichtsstunden der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in keiner Weise auf die Stellenzuweisung der jeweiligen Ausbildungsschule anzurechnen.

Der Digitalpakt, der vom Bund in diesem Frühjahr durch eine Grundgesetzänderung möglich gemacht wurde, bedeutete für die Länder, dass diese dazu aufgerufen waren eine Umsetzung herbeizuführen. Die Fraktionen der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu in einer Eilausfertigung einen Gesetzentwurf zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur vorgelegt. Dieser beinhaltete die Vorgaben, wie die vom Bund für das Land Hessen zur Verfügung gestellten 372,1 Mio. Euro zu verteilen seien. Da die Länder und Kommunen durch den Bund verpflichtet wurden, sich an den investiven Maßnahmen mit 10 Prozent zu beteiligen, griffen in Hessen die Regierungsfraktionen diese Verpflichtung konstruktiv auf und vergrößerten ihren Eigenanteil auf 25%. Damit steht insgesamt ein Volumen in den nächsten fünf Jahren von fast einer halben Milliarde Euro für die Investition in Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. So herrschte auch innerhalb des HPRLL Einigkeit, dass diese Mittel möglichst bald und zielgerichtet an die Schulen gelangen sollten.

Der dlh findet, dass die vom Bund den Ländern im Digitalpakt zur Verfügung gestellten Mittel eine gute Sache sind. Die Schulen, nicht nur im Land Hessen, werden von diesen Geldern profitieren und vieles, was vor wenigen Jahren im Bereich der Digitalisierung noch undenkbar oder besser: unfinanzierbar erschien, wird möglich werden bzw. auf den Weg gebracht werden können. Der dlh hält diesen Betrag aber nur für einen ersten Anschub und fände es hervorragend, würde sich ein Weg finden lassen, diese Mittel als Zukunftsinvestition zu verstetigen. Somit könnte bereits über die nächsten Jahre hinaus an Schulen geplant werden. Dies würde einer Verlässlichkeit an den Schulen erheblich entgegenkommen und Folgekosten mit einbeziehen. Die Wichtigkeit von Ruhe und Verlässlichkeit von Schule scheint sich aus Sicht des dlh mittlerweile herumgesprochen zu haben.

Als ein erster Schritt wurden von Kultusminister Lorz in der Anhörung die personalisierten Emailadressen noch in diesem Schuljahr in Aussicht gestellt.

 

Personelle Veränderungen in der dlh-Fraktion

In der letzten HPRLL-Sitzung des Schuljahres 2018/19 vor den Sommerferien wurde Edith Krippner-Grimme als Hauptpersonalratsmitglied verabschiedet. Die Vorsitzende des HPRLL, Angela Scheffels, dankte für die langjährige Arbeit im Gremium und wünschte einen wohlverdienten Ruhestand.

Dem HPRLL gehört somit ab diesem Schuljahr Annabel Fee als ordentliches Mitglied an und wurde zur Fraktionsführerin gewählt.

Ulrike Rau wird neue Nachrückerin der dlh-Fraktion.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde am 26. Juni 2019 anlässlich der dlh-Verbandsleitungssitzung wurde rückblickend der letzten 8 Jahre Hauptpersonalratszeit von Edith Krippner-Grimme gedacht und für den anstehenden (Un-)Ruhestand im Namen der drei Mitgliedsverbände des dlh alles Gute gewünscht.

Edith Krippner-Grimme bleibt der dlh-Verbandsleitung als Landesvorsitzende weiterhin erhalten.

 

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

23.10.2019:   Schnupperkurs Wahlvorstand und / oder Personalrat (Klein-Linden)

30.10.2019:   Schnupperkurs Wahlvorstand (Wiesbaden)

31.10.2019:   Schnupperkurs Wahlvorstand (Kassel)

19.11.2019:   Schnupperkurs Wahlvorstand und / oder Personalrat (Fulda)

(nähere Informationen auf den Homepages bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie)

 

Neuental, den 20.09.2019

gez. Jürgen Hartmann

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2019

PDF-Datei

Inhalt:

  • Novellierung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
  • Gespräch des HPRLL mit Kultusminister Lorz
  • Umgang mit Verzögerungen bei Ausgabe des Landestickets
  • Werbung in der Schule
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

 

Novellierung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Nach der letzten Novellierung der Abitur- und Oberstufenverordnung im Jahr 2015/2016. sind in diesem Jahr wieder der Hauptpersonalrat wie auch Gewerkschaften und Verbände gefordert, um zu geplanten Veränderungen Stellung zu nehmen. In den diesjährigen Änderungen sind neben den redaktionellen und zeitlich bedingten Anpassungen von Begrifflichkeiten (z. B. „Bundesfreiwilligendienst“ statt „Zivildienst“) einige gravierende Änderungen an der Verordnung vorgenommen worden. Zum einen wurde in Anlage 9a die Tabelle zur Umrechnung von Prozentwerten in Punkte an das Prozentraster der Kultusministerkonferenz (KMK) angepasst, zum anderen erfolgte eine Veränderung beim §26. Hier durften seither für die Zulassung zum Abitur von den 8 einzubringenden Leistungskursen höchstens drei mit weniger als fünf Punkten und von den 24 Grundkursen höchsten sechs unterpunktet sein. Die neue Regelung, die eine Angleichung an die Vorgaben der KMK bedeutet, bringt für Hessen folgende Verschärfung mit sich: Zukünftig dürfen von allen einzubringenden Kursen höchstens sechs, davon maximal zwei Leistungskurse, unter fünf Punkten sein, damit Schülerinnen und Schüler zum Abitur zugelassen werden. Der HPRLL merkte an, dass diese verschärfende Regelung nicht durch die leichte Lockerung in Anlage 9a aufgewogen werde. Zudem seien mit dem Nachvollzug von Regelungen, die auf KMK-Ebene getroffen werden, keine realen Möglichkeiten der Beteiligung eingeräumt, da eine echte Beteiligung vor den Beschlüssen in der KMK hätte erfolgen müssen.

Der dlh meint, dass der Tendenz zur allseitig beobachtbaren inhaltlichen Verflachung des Abiturs und damit verbunden der stetigen Steigerung der Absolventenzahlen mit dieser Anpassung nur bedingt entgegengewirkt werden kann. Wohlgleich setzt sie klar einen Akzent in Richtung Leistungsorientierung, die mit dem Abitur neben den Zielen einer vertieften Allgemeinbildung und dem Erreichen der Studierfähigkeit verbunden sein sollte.

Das Kultusministerium beabsichtigt, die Änderungen in der Anlage 9a sofort wirksam werden zu lassen, so dass die Schülerinnen und Schüler, für die die Regelungen der neuen OAVO ab dem Jahr 2021 bzgl. der Zulassung gelten, bereits jetzt von den veränderten Prozentsätzen profitieren können.

Weitere Aspekte, die im Rahmen der Erörterung angesprochen wurden, waren die Belegpflicht der 2. Fremdsprache, die Stärkung der politischen Bildung, die Durchführung des Schriftlichen Abiturs nach den Osterferien und die Festlegung der einzubringenden Halbjahre bei Wiederholung.

Weiterhin erinnerte der HPRLL an seine kritischen Anmerkungen zur letzten Novelle betr. die alleinige Entscheidungsmacht des Fachausschussvorsitzenden, die auch diesmal nicht aufgegriffen wurden. Der oder die Fachausschussvorsitzende braucht nicht im Besitz der Fakultas für das zu prüfende Fach sein und muss dennoch in strittigen Fällen eine inhaltliche und fachlich basierte Entscheidung fällen. Aus diesem Grund findet der dlh, dass hier ein Änderungsbedarf besteht.

 

Gespräch des HPRLL mit Kultusminister Lorz

Für das Jahresgespräch mit Kultusminister Lorz hatte sich der HPRLL in der Vorbereitung auf vier Themenkomplexe festgelegt: Lehrerbildung, Inklusion, Arbeitszeit, Schulpolitik. Die Beschränkung auf diese wenigen Hauptpunkte schien in der knappen Zeit auch erforderlich, wollte man doch möglichst konkrete Aussagen des Ministers erhalten.

Der Minister zeigte sich dann an einigen Stellen auch sehr konkret, was im HPRLL allgemein gut ankam. So wurden beispielsweise kleinere Anforderungen des HPRLL zugesagt, wie auch andere Details selten von den anwesenden Fachleuten und Führungskräften aus dem Hessischen Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie ausgeführt werden mussten.

Im Themenkomplex der Lehrerbildung schlug der HPRLL die Abschaffung der modularisierten Ausbildung vor. Hier zeigte sich der Minister beratungsoffen und antwortete, man wolle dieses Thema in der Mitte der Legislaturperiode mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes angehen.

Bezüglich der Inklusion wurden mit dem Minister einige Fragen erörtert, die sich unmittelbar aus dem Koalitionsvertrag ergaben. Zu diesem Themenkomplex führte Minister Lorz aus, dass man zu Beginn dieser Legislaturperiode zunächst die Versorgung der Grundschulen im Blick habe, eine Ausweitung auf andere Schulformen jedoch bereits mitgedacht sei. Insbesondere solle dabei das Netz der Beratungs- und Förderzentren bestehen bleiben, da hierüber eine flexible Steuerung möglich sei. Dies solle dann auch im entsprechenden Haushalt verankert werden, damit zunächst ca. 300 Grundschulen davon profitieren könnten. Von den Ressourcen, die in Ganztag, Inklusion und UBUS stecken, würde mancherorts wenig Gebrauch gemacht, so dass hier Nachsteuerungs- bzw. Anpassungsbedarf bestehe. Insgesamt sehe man die limitierenden Faktoren im Inklusionsbereich aber nicht auf der finanziellen Seite, sondern eher in den personellen Ressourcen.

Im Themenkomplex Arbeitszeit mahnte der HPRLL wieder und bekannt, wie nötig eine Reduzierung der Pflichtstunden sei. Der Minister zeigte dafür Verständnis, verwies aber darauf, dass dies nicht einfach, auch in Anbetracht anderer Forderungen (z. B. A13 für Grundschullehrkräfte), umzusetzen sei. Hierbei verwies er auf die finanziellen Ressourcen, die für den Kultusbereich zur Verfügung stehen und dass eine Ausweitung der Forderung in einem bestimmten Bereich auch immer die Einschränkung eines anderen Bereichs bedeute. So sei es bedingt durch die Schuldenbremse ebenfalls nicht einfach, einen Ausgleich für die Besoldungs-Nullrunde in 2015 und die 1%-Deckelung in 2016 zu erzielen. Er stellte in Aussicht, dass die Übertragung des Tarifergebnisses in Hessen auf die Beamtenschaft noch vor der Sommerpause erfolgen solle.

Angesprochen auf lange laufende Befristungen, sagte der Minister zu, weiter an deren Abbau zu arbeiten. Allerdings würden befristete Vertragsverhältnisse auch weiterhin gebraucht, um kurzfristige Bedarfe abzufedern. Einstellungslücken bei der Beschäftigung in den Sommerferien solle es nicht mehr geben, dies sei schon jetzt Erlasslage. Man erwog eine Thematisierung in der Runde der Amtsleitungen, um die Staatlichen Schulämter für dieses Thema zu sensibilisieren.

Bezüglich des Themenkomplexes Schulpolitik fragte der HPRLL nach der im Koalitionsvertrag vorhandenen Passage, den Politikunterricht auf allen weiterführenden Schulen durchgängig sicher zu stellen. Dies erfordere Änderungen im Hessischen Schulgesetz, die zunächst abgewartet werden müssten und für die Mitte der Legislatur vorgesehen seien.

Weiterhin wurden die Vergleichsstudien (VERA 3 und VERA 8) in den Blick genommen. Der Minister führte aus, dass man Vergleichsarbeiten weiterhin brauchen werde, allerdings noch ungenutzte Potenziale erschließen wolle. Weitere Punkte, die kurz angesprochen und vom HKM aufgenommen wurden, waren: u. a. Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU), Evaluation der Beurteilungsrichtlinie. Diese werden dann zu gegebener Zeit vom HPRLL oder dem HKM aufgegriffen werden.

Der dlh ist der Meinung, dass es ein sehr intensives, sachbezogenes und informatives Gespräch war, das leider aufgrund der zur Verfügung stehenden knappen Zeit nicht alle Themen, die wünschenswert gewesen wären, aufgreifen konnte. So wird der dlh einige der aus seiner Sicht noch offenen Themen (z. B. Digitalisierung, Ausstattung von Schulen, Ressourcen) in seinem nächsten Gespräch mit dem Minister erörtern.

 

Umgang mit Verzögerungen bei Ausgabe des Landestickets

In diesem Zusammenhang wurde das Kultusministerium angefragt, wie Betroffene vorzugehen hätten, deren Landesticket aufgrund verschiedenster Gründe nicht rechtzeitig zu Dienstbeginn ausgestellt wurde. Hier gab es Fälle, in denen Personen mit nicht unerheblichen Beträgen in Vorlage gehen mussten, ohne Gewissheit zu haben, ob die entstandenen Kosten über die Reisekostenabrechnung erstattet werden. Dieser Umstand, der vorwiegend im Rhein-Main-Raum auftrat, ist sehr unerfreulich, ließ sich aber leider aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage, die die Anrechenbarkeit der Fahrten vom Wohnort zur jeweiligen Dienststelle betrifft, nicht kurzfristig klären. Letzter Stand vor Redaktionsschluss war, dass von Seiten des HKM eine großzügige Prüfung zugesagt wurde.

Der dlh bleibt hier für eine zügige Klärung weiter am Ball.

 

Werbung in der Schule

Im Rahmen der Beteiligung ist der HPRLL frühzeitig in den geplanten Leitfaden und die Richtlinie eingebunden gewesen. Der HPRLL fordert in diesem Zusammenhang, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag unabhängig von Sponsoring, Spenden oder Schenkungen erfolgen müsse. Dazu gehöre, dass, wie im Schulgesetz vor drei Jahren vorgesehen, Ausnahmetatbestände durch eine unabhängige Monitoring-Stelle, die über die notwendigen Kompetenzen verfügt, sinnvolle Entscheidungen in diesem Umfeld treffen kann.

Erfreulicherweise war das Transparenzansinnen des Kultusministeriums in den Vorlagen deutlich geworden und wurde vom HPRLL und dem dlh begrüßt.

Aus Sicht des dlh stellt eine Prüfung der Anliegen durch die Staatlichen Schulämter einen Kompromiss zur Monitoring-Stelle dar, wenngleich eine Prüfung einer regional unabhängigen Stelle das Transparenzansinnen des HKM besser ermöglichen würde.

Eine der Fragen, die an das Kultusministerium gestellt wurden, war, welcher Umstadt denn eine unzulässige Einflussnahme auf die inhaltliche Gestaltung von Unterricht sei und wie darüber entschieden werden solle. Wichtig sei es dem Kultusministerium für die Handreichung, möglichst viele Beispiele aufzunehmen, um Hilfestellung bei der Entscheidung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu geben. Hierbei orientiere man sich mit den Begriffsbestimmungen an den Werbebegriffen der EU-Richtlinie und des Rundfunkstaatsvertrages. Man versuche Sponsoring von Werbung abzugrenzen. In der Verhandlung mit dem HKM wurde auch der schwierige Umgang mit der überbordenden Flut von Werbematerialien in den Postfächern der Lehrkräfte angesprochen. Hier erfolgte der Hinweis, dass in diesem Falle der Erlass zur Verteilung von Schriften in Schulen maßgeblich sei.

 

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

  1. August „Move to Change“ im Goethe-Gymnasium Frankfurt

 

Neuental, den 20.05.2019

gez. Jürgen Hartmann

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2019

PDF-Datei

Inhalt:

  • Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren
  • Einstellung in den Vorbereitungsdienstzum 01.05.2019
  • Weiterbildungskurse
  • UBUS-Qualifizierungsreihe der Lehrkräfteakademie (LA)
  • Projekt E-Recruiting

—–

Tarifverhandlungen in Hessen

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren

Nachdem von Seiten des Kultusministeriums die entsprechenden Ressourcen (ca. 140 Stellen) in der Zuweisung an die Staatlichen Schulämter bereits im Dezember vorgesehen waren, kamen die versprochenen Stunden aber nicht zum 1.2.2019 bei den Mentoren an. Dies liegt, wie aus dem HKM zu hören war, am noch ausstehenden Erlass, in dem zu regeln ist, wie die Stunden auf die Mentoren zu verteilen sind.

Aus Sicht des dlh sollte dies so schnell als möglich erfolgen, damit die vorhandenen und zur Verfügung stehenden Ressourcen auch an den Stellen ankommen,für die sie gedacht sind. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) wurden Mitte Februar nach den Namen Ihrer Mentorinnen und Mentoren befragt, so dass zu hoffen ist, dass alle Mentorinnen und Mentoren möglichst zügig erfasst und mit den Entlastungsstunden bedacht werden können.

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Bei den beiden letzten Einstellungsrundenspiegelte sich das Bild wider, das nun schon seit geraumer Zeit anhält: In den Grundschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen herrscht großer Lehrermangel,bei den Gymnasialen übertrifft die Anzahl der Bewerbungendie freien Stellen um mehr als das Doppelte. So blieben in der kommenden Einstellungsrunde zum 01. Mai 2019 leider über 500 (von mehr als über 1000) Personen in diesem Bereich ohne Angebot.

Im Gesamtverband der Lehrerinnen und Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen Lehrer an Beruflichen Schulen in Hessen e.V.und Gymnasiallehrer Haupt-und Realschulbereichgab es einen leichten Bewerberüberhang, hingegen wurden an den Grundschulen an die 100 Stellen mit Angeboten fürden Quereinstieg bedacht. Im Bereich der beruflichen Schulen blieben nach Durchführung des Verfahrens zunächst noch über 40 Stellen frei. So sindauf den Listen im gymnasialen Bereichüber 450 Fällemit einem oder mehreren Wartepunkten zu erkennen. Trotzdem gibt es auch hiereinige Fächer, die keine Person auf der Warteliste haben und in denen auch alle Bewerbungen berücksichtigt werden konnten. Dazu zählen neben Informatik, Kunst, Musik und Physik auch manchmal weniger verbreitete Fächer wie Griechisch.

Der dlh meint, dass der Mangelernst zu nehmen ist. Ein dauerhafter Mangel an grundsolide ausgebildeten und fachlich qualifizierten Grund-, Förderschul-, Berufsschul- und Gymnasialehrkräftenist für unser Bildungssystem ebenso wenig förderlichwie eine große Zahl an Quereinsteigern, die mit viel Aufwand qualifiziert werden müssen. Anzustreben ist eine ausreichende Zahl grundständig ausgebildeter Lehramtskandidatinnen und -kandidaten, damit zukünftige Schülergenerationen von qualitativ gutemUnterricht profitieren können. Der Quereinstieg erzeugt nicht selten das Bildnach außen„Lehrer kann jeder“,wobei es natürlich auch hier qualifizierte Personen gibt. Auch um dieses Bild zu vermeiden,sollte darauf geachtet werden, dass die Professionalität des Lehrberufs in seinen verschiedenen Ausprägungen gewahrt bleibt.

Im Hinblick auf eine spätere Einstellungssituation setzt sich der dlh dafür ein, dass im gymnasialen Bereich durch verschiedene Maßnahmen Linderung der aktuellen Situation geschaffen wird. Dazu gehört u.a. die Absenkung der Pflichtstundenzahl, eine Staffelung der Anrechnungsstunden in der Oberstufe, die Reduzierung der Klassen-oder Kursgrößenund vor allen Dingen die Einrichtung eines Einstellungskorridors, um vorübergehende Spitzen abzufangen bzw. die besten Kräfte in Hessen zu halten.

Weiterbildungskurse

Im Rahmen der Erörterungen mit dem HKM wurden mehrere Weiterbildungen neuaufgelegt. Hierunter fiel auch die Weiterbildung im Unterrichtsfach Darstellendes Spiel, das vormals nur für die Kolleginnen und Kollegen der allgemeinbildenden Schulen vorgesehen war. Auf Vorschlag des HKM wurde diese auch für die Kolleginnen und Kollegen der Beruflichen Schulen geöffnet. Da nicht ganz klar ist, wie groß der Bedarf in den Beruflichen Schulen ist, vermied es der HPRLL, bei dieser Weiterbildung eine Quotierung vorzuschlagen. In der Evaluation der Maßnahme wird sich zeigen, in wieweit gegebenenfalls regelnde Maßnahmen überhaupt aufgegriffen werden sollten. Die weiteren Kurse wurden vom Gremium mit grundsätzlichen Anmerkungen zur Kenntnis genommen. Der Vollständigkeit halber seien einige Anmerkungen hier nochmals aufgeführt, weil die derzeitigen Modalitäten in diesen Teilen immer wieder Stein des Anstoßes bei den Weiterbildungsmaßnahmen sind. Der HPRLL kritisiert z. B., dass nur wenige Entlastungsstunden für die Teilnehmendengewährt werden, teils hohe Gebühren (300 € und mehr) für Prüfungen sowie die Träger der Weiterbildungen anfallen und die Kosten für die erforderlichen Materialien und Kopien von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufzubringen sind.

In diesem Zusammenhang wurde im neuen Jahr auch das Thema ‚Fortbildungsbedarfe‘im HPRLL aufgegriffen. Diesbezüglich wurden mehrere Eingaben im HPRLL diskutiert,und man kam zu dem Schluss, dass in Anbetracht der Koalitionsvereinbarung und deren Umsetzung ein späterer Zeitpunkt im Jahr für dieErörterung dieserThematikbesser angebracht sei.Der dlhfreut sich feststellen zu können, dass eines der Anliegen des Hessischen Philologenverbandes, die Förderung der Bildungssprache,Einzug in die Diskussion, in den Koalitionsvertrag und damit die politische Bildungsdebatte genommen hat.

UBUS-Qualifizierungsreihe der Lehrkräfteakademie (LA)

Zur Qualifizierung der UBUS-Fachkräfte (Unterrichtsbegleitende Unterstützung in Schule) wurde durch das Hessische Kultusministerium ein Fortbildungsangebot für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogenbei der LAin Auftrag gegeben. Da im Bereich der sozialpädagogischen Fachkräfte 700 Stellen im Kultusbereich neu geschaffen wurden und die neuen Fachkräfte in der Regel keine Erfahrung im hessischen Schuldienst haben, ist diese Maßnahme durchaus sinnvoll.Hierzu hat der HPRLL im Laufe der Erörterung auch Vorschläge gemacht, welche Fortbildungsinhalte er für erforderlich hält. Im Hessischen Kultusministerium war bereits vor geraumer Zeiteine abteilungsübergreifende AG gebildet worden, um insbesondere die UBUS-Kräfte in den Grundschulen beiihrer neuartigen Tätigkeit im Arbeitsumfeld Schule adäquat unterstützen zu können.Das in dieser AG entstandene Eckpunktepapier wurde dann als Rahmenvorgabe an die LAübergeben. In diesem Zusammenhang hat der HPRLL angemahnt, dass er bis zum Ende letzten Jahres keine Informationen zu dieser wie auch anderen Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen hatte und sich in Zukunft frühzeitiger Informationen wünsche, um seine Vorschläge konstruktiv einbringen zu können.

Im Rahmen der Erörterung wurde deutlich, dass die Qualifizierungsreihe als „verpflichtend“ für UBUS-Kräfte vorgesehen war.Hier konnte vom HPRLL in den Verhandlungen zum Wohle der Betroffenen die Änderung der Formulierung in „wird dringend empfohlen“ bewirkt werden. In den weiteren Verhandlungen konnte erreicht werden, dass in den Formulierungen zur Qualifizierungsreihe klar wurde, dass die aufgewendete Zeit für die UBUS-Kräfte als Arbeitszeit (wie jede durch die Schulleitung genehmigte Fort-oder Weiterbildung) anzurechnen ist. Weiterhin wurde vereinbart, dass zukünftige Veranstaltungen nicht an Samstagen stattfinden, da diese keine grundsätzlich zur Verfügung stehenden Arbeitstage sind. Ebenfalls wurde durchden HPRLL erwirkt, dass Oster-,Herbst-und Weihnachtsferien nicht für Fortbildungen zur Verfügung stehen können, da diese wegen der Kürze der Ferien und der darin liegendengesetzlichen Feiertage keine Randwochen im Sinne des UBUS-Erlasses enthalten.

Projekt E-Recruiting

Im Frühjahr dieses Jahres gab es Neues vom Projekt E-Recruiting. Über dieses nun schon seit mehreren Jahren im Entwicklungsprozess begriffene Projekt wurde bekannt, dass es mindestens bis Mitte 2020 laufen solle. In den dlh-Nachrichten IV-2016 und I-2017 wurde darüber berichtet. Die Anwendung sollte ursprünglich bis zum Ende 2019 in allen Resorts und somit auch im Kultusbereich aktiv sein. Sie soll dann für die Anwender die Bewerbung auf Stellen über den elektronischen Weg eröffnen. Eingebunden ist das E-Recruiting über das Serviceportal, das den Kolleginnen und Kollegen seit der Einführung der elektronischen Reisekostenabrechnung zur Verfügung steht.Damit wird voraussichtlich auch eine elektronische Bewerbung vom heimischen Arbeitsplatz aus möglich werden, da der Lehrkräftebereich größtenteils über NzüK (Netzwerk übergreifende Kommunikation) auf das Serviceportal zugreift. Derzeit sind über 50 Dienststellenan den Tests beteiligt. Eines der Probleme im Kultusbereich sindjedochfehlende personalisiertedienstliche Emailadressen der Kolleginnen und Kollegen sowie der Personalräte. Der dlh meint, es ist offensichtlich, dass gerade in diesem Aufgabenfeld, auch im Zuge der Digitalisierung, Nach-und Aufholbedarf an den Schulen besteht. Eine adäquate Ausstattung gerade im digitalen Bereich wurde von den Lehrerverbändenund dem dlhangemahntund insbesondere die Einrichtung von Emailadressen für alle Schulpersonalräte nicht zuletzt vom HPRLL seit 2006 (In Worten:zweitausendsechs!) immer wiedergefordert. Bereits der Staatsanzeiger 3/2011 sieht dies in der Email-Richtlinie selbstverständlich für alle Dienststellen vor. Der dlh ist der Auffassung, dass auf diesem Gebiet dringender Handlungsbedarf gegeben ist, will man nicht die Schulen weiterhin in der digitalen Diaspora belassen. Eventuell ergeben sichhierfür das neue Hessische Digitalministerium Anknüpfungspunkte und Unterstützungsmöglichkeiten.

—–

Tarifverhandlungen in Hessen

Nach dem Tarifabschlussauf Bundesebene steht eine Einigung für die Tarifbeschäftigten in Hessen, das nicht zur TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) gehört, aus. Ein erster Auftakt hat bereits am 01. Februar stattgefunden, weitere Verhandlungen für Hessen folgen am 28./29. März in Dietzenbach. Hierzu hat der dbb-Hessen einige Forderungen erhoben (siehe dbb-hessen Nachrichten 03/2019), die der dlh unterstützt. Dazu gehören insbesondere auch die Forderung nach zeit-und inhaltsgleicher Übertragung der Tarifabschlüsse auf Beamte und Versorgungsempfänger und die Aufholung des Rückstandes bei der Besoldung und Versorgung. Der dlh wünscht den Verhandlungsführenden viel Erfolg.

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

27.03.2019: „Schulrecht von A bis Z“ (Georg-Büchner-Schule, Darmstadt; Referent: Herbert Grimme)

16.05.2019: „Allheilmittel Individualisierung? –Hintergründe und Chancen des individualisierten Unterrichts im Gymnasium“ (Albert-Schweitzer-Schule, Kassel; Referent: Prof. Dr. David-S. Di Fuccia)

gez. Jürgen Hartmann

 

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2019

PDF-Datei

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2019

  • Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren
  • LiV im Einsatz als Klassenlehrerinnenbzw. Klassenlehrer
  • Qualifizierungsangebote für die Mittlere Leitungsebene
  • Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen
  • Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
  • Im Nachgang der Landtagswahlen
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren

Pünktlich zum Schulhalbjahreswechsel wurden die entsprechenden Stellen für die im Oktober letzten Jahres verkündete Mentorenentlastung in der Zuweisung eingestellt. Damit stehen für die Schulen insgesamt mehr als 140 Stellen zur Entlastung der Mentoren zur Verfügung. Dies würdigt endlich gerade die Lehrkräfte, die sich durch zusätzliches Engagement und außerunterrichtliche Tätigkeiten als Mentorinnen und Mentoren für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) einsetzen. Dieser große Erfolg konnte maßgeblich auf Wirken des Hessischen Philologenverbandes erzielt werden. Somit wurde eine langjährige Forderung, die im Übrigen auch der dlhimmer wieder erhoben hatte,nun erfüllt. Dass die geplante Entlastungnureinen Einstieg in die Entlastung derwichtigenArbeit mit den LiVdarstellt,ist den Akteuren bewusst.Der dlhwird in der kommenden Legislaturperiode die Ausweitung dieser Entlastung weiter anmahnen,um die Belastungssituation an Schulen weiter zu entschärfen. Die Ressourcen, die hier zielgerichtet eingesetzt werden, kommensomit passgenau dort zum Einsatz,wo sie benötigt werden. Der dlhfreut sich mit dem Hessischen Philologenverband über den gelungenenErfolg, auch wenn der Zeitpunkt der Verkündung der Mentorenentlastung hätte noch früher erfolgen können.

ZumProcedere: durch die Lehrkräfte-Akademie/Studienseminaresinddie Einsatzschulen der LiV bei den betreffenden Staatlichen Schulämtern bekannt; damit erhalten die Schulen die entsprechende Zuweisung. DieNamen der Mentorinnen und Mentoren werdendurch die jeweiligen Schulen an ihr Staatliches Schulamt gemeldet.

LiV im Einsatz als Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer

Dem HPRLL ist bekannt geworden, dass LiV auch als Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer eingesetzt wurden. Das Kultusministerium informierte, dass es sich hierbei höchstens um Einzelfälle handeln könne. Klassenleitungen seien für LiV nicht vorgesehen und man werde sich in geeigneter Weise mit der Lehrkräfteakademie diesbezüglich abstimmen.

Der dlh ist der Auffassung, dass die verantwortungsvolle Tätigkeit einer Klassenlehrerin bzw. einesKlassenlehrers einen hohen außerunterrichtlichenzeitlichen Aufwand (wie zum Beispiel das Einsammeln von Klassengeldern, die Besprechung und Organisation von Klassenfahrten oder Elternabenden, die Eintragung von Zeugnisnotenund vieles mehr) mit sich bringt. Dies sollte die fordernde Zeit der Ausbildung nicht weiter schmälern, zumal ohnehin im Seminardarauf eingegangen wird. Im Zentrum der Ausbildung sollte guter Unterricht stehen und die LiV sollten sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

Für die sehr umfangreiche Tätigkeit des Klassenlehrersbzw. der Klassenlehrerin steht seit einigen Jahren aufgrund mangelnder Ressourcen in den meisten Klassenstufen keine Klassenleiter- bzw. Tutorenstunde mehr zur Verfügung. Dies wäre nach Meinung des dlh ein weiterer Ansatzpunkt, um weitere zielgerichtete Entlastung in den Schulen zu schaffen.

Qualifizierungsangebote für die Mittlere Leitungsebene

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurden dem HPRLL Informationen über die bereits laufenden Qualifizierungsreihen (Ende 2018) gegeben. Bei den Qualifizierungsangeboten für die Mittlere Leitungsebene handele es sich um drei Module:

  • in Modul 1 sollen u. a. mit „Personalbewirtschaftung, Budget und Schulrecht“ Grundlagen des Verwaltungshandelns geschaffen werden.
  • in Modul 2 sollen u. a. mit „Rollenbewusstsein, Rollenwahrnehmung, Grundlagen der Kommunikation, Moderation von Prozessen, Förderung von Teamstrukturen, Kooperation mit außerschulischen und dualen Partnern“ die Rolle und das Kommunikationsverhalten der Teilnehmenden gefördert werden.
  • in Modul 3 werde u. a. mit den „Kriterien und Indikatoren für guten Unterricht, Projekt-und Prozessplanung, Leitung von Arbeitsgruppen, Konzeption und Organisation“ Unterrichtsentwicklung vorangebracht.

Auch die Rolle der Personalvertretungen wurde für den HPRLL in hinreichender Weise berücksichtigt. Von Seiten des HKM wurde berichtet, dass KolleginnenausGymnasien und Beruflichen Schulen unterrepräsentiert seien. Es sei in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Förderung angestrebt.

Im Jahr 2019 werde es voraussichtlich wieder 3 Reihen dieser Fortbildung geben, die Fortbildung, die Ende 2018 bereits stattgefunden habe, sei überbucht gewesen. In wieweit die einzelnen Reihen überbucht seien, sei schwierig festzustellen, da dasAnmeldesystem bei vollständiger Teilnehmerzahl die Reihe als ausgebuchtausweise und keine neuenAnmeldungen mehr zulasse. Ein weiteres Problem sei, dass bei der Anmeldung u. a. aus Datenschutzgründen nicht ersichtlich sei, ob es sich bei der Bewerberin oder dem Bewerber um eine schwerbehinderte Person handele, dieser Personenkreisjedoch einen Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung hat. Hier bestehe noch Klärungsbedarf. Der dlh meint, dass diese Reihe durchaus auf Interessebei den Teilnehmenden stößt, was nicht zuletzt die Überbuchungen der Reihen zeigen. Bezüglich der Erfassung eines Hinweises auf den Schwerbehindertenstatus ist dem dlhnicht klar, warum man nicht auf Lösungen wie in anderen hessischen Behörden zurückgreift. Die entsprechenden Rechte der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sollten sichergestellt werden.

Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen

Im Rahmen des Themaswurde im Hauptpersonalrat der Sachstand des Modellprojektes ‚Schulgesundheitsfachkräfte‘ an hessischen Schulen‘ besprochen. Träger dieses Modellprojektes ist die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAGE), die das Projekt seit Anfang 2017 (hier wurde das Projekt erstmalig im Hauptpersonalrat vorgestellt) durchführt. Begonnen habe man damals an mehreren weiterführenden Schulen in Frankfurt und Offenbach. Die Aufgaben der Schulgesundheitsfachkräfte seienerlasslich geregelt. Sie unterstützen die Schulen bei Präventionsaufgaben, Intervention und Betreuung chronischkranker Schülerinnen und Schülernebst anfallenden Ersthelferaufgaben. Sie seien hilfreiche Ansprechpartner bei medizinischen Fragen, die im schulischen Alltag auftretenund unterstützten dabei die Schulen.

Nach dem Ausschreibungsverfahren und der Durchführung des Pilotprojektes liegt mittlerweile der Zwischen-und Endbericht vor. Im Untersuchungszeitraum seien über 14500 Einzelfälle betreut worden,und nahezu 100% der Lehrkräfte sowie Schulleitungen hätten sich zufrieden geäußert. Dabei wurde der Einsatz der Schulgesundheitsfachkräfte von den befragten Lehrkräften als Entlastung für ihre eigene Tätigkeit gesehen.

Die Frage,wo im weiteren Verlauf die Schulgesundheitsfachkräfte eingebunden werden –Sozialministerium oderKultusministerium –konnte nicht weiter geklärt werden. Der HPRLL wie der dlh sind hier der Auffassung, dass eine Anbindung am Sozialministerium sinnvoller sei, da Schulgesundheitsfachkräfte kein pädagogisches Personal sind und somit eine Abgrenzung in Bezug auf die Lehrerprofession einfacher fällt/vorgenommen werden kann. Da manmit einem zeitlichen Rahmen von 10 Jahren plane und sich das Projekt in der Pilotphase befinde, könne es, auch wegen der laufenden Koalitionsverhandlungen, noch keine konkreten Umsetzungsplanungen geben. Man kenne nun die Bedenken von allen Seitenund wolle diese für den weiteren Verlauf berücksichtigen.

Der dlh ist der Auffassung, dass Schulgesundheitsfachkräfte eine Unterstützungund Entlastung für Schulen bedeuten können. Angesichts der vielen Aufgaben,die Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts übernehmen müssen,kann hierdurch, gerade im Zuge von Inklusion und Ganztag, Entlastung erreicht werden. Es stellt sich allerdings generell die Frage,welche Aufgaben Schulen (noch) übernehmen sollen. Z. B. Gesundheitsprophylaxe und Ernährungsberatung sind nach Auffassung des dlhnicht die Kernaufgaben,die Schule haben sollte.

Hessischer Referenzrahmen Schulqualität

Hier fragte der HPRLLim Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeitan,ob derzeit Änderungen am Referenzrahmen geplant seien und ob es eine Evaluation gegeben habe. Der Referenzrahmen war seinerzeit vorwiegend für die Schulinspektion erstellt worden und sollte auch ein Instrument zur schulinternen Unterrichtsentwicklung sein. Das HKM antwortete, zurzeitgebe es Überlegungen,diesen für die Schulen umzuarbeiten und Materialien und Instrumente zur Verfügung zu stellen. Es gebe derzeit aber noch keine freigegebene Vorlage,diegemeinsam mit dem Hauptpersonalrat erörtert werden könne.

Der dlh meint hierzu, dass man sich unter der vorhandenen Belastungssituation an Schulen nur wundern kann. Statt scheinbar freie Ressourcen unmittelbar den Schulen zur Verfügung zu stellen, gibt es nach wie vor Überlegungen, Papiere wie den Referenzrahmen zur erstellen und diese dann an den Schulen womöglich durch Schulleitungen oder die noch verbliebenen Inspektoren überprüfen zu lassen. Dass das Experiment Schulinspektion krachend gescheitert ist sollte doch zu denken geben. Schulqualität hängt nach Auffassung des dlh vielmehr von anderen Faktoren ab, zum Beispiel der Klassengröße, der Motivation von Schülerinnen und Schülern wie Lehrkräften, der soliden fachlichen Ausbildungder LiV, der vorhandenen und funktionsfähigen Räumlichkeiten und deren Ausstattung, den Lehrplänen mit ihren Fachinhalten, der Zusammensetzung der Lerngruppen, usw.

Im Nachgang der Landtagswahlen

Zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Nachrichten wurden der Ministerpräsident gewählt und das Kabinett vorgestellt. Der dlhgratuliert an dieser Stelle Herrn Bouffier zur erfolgreichen WahlzumMinisterpräsidenten, die bei einem Stimmenvorsprung von nur einer Stimme nicht selbstverständlich war. Weiterhin gratuliert der dlhHerrn Prof. Dr. R. Alexander Lorz zur Fortsetzung seiner Ministertätigkeit in Hessen; gleichzeitig auch zur Übernahme der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Hoffnung des dlh ist, dass die künftige Landesregierung einen vernünftigen Blick für eine gute Bildungspolitik hat. Die erreichte Mentorenentlastung war ein guter Schritt, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Gute Bildung benötigt diese und zusätzliche Ressourcen, weil wir es ohne gute Bildungschwer haben werden, unsere Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Damit dies gelingen kann, ist es unabdingbar,den entsprechenden Haushaltsansatz für Kultus und Wissenschaft weiter zu steigern.

Fortbildungen der dlh-Gliedverbände

Im Februar 2019 werden durch den dlh bzw. seine Mitgliedsverbände folgende Schulungsveranstaltungen durchgeführt:

6.02.2019 Wertschätzende Kommunikation,14:00Uhr in Frankfurt

19.02.2019 Rechtliche Grundlagen und Probleme bei Klassenfahrten und Exkursionen, 19:30 h in Gießen

26.02.2019 Die Lehrkraft (im Spannungsfeld) zwischen Schulleitung und Eltern –eine schulrechtliche Betrachtung, 15.30 Uhr in Michelstadt

27.02.2019 Allheilmittel Individualisierung? –Hintergründe und Chancen des individualisierten Unterrichts im Gymnasium, 15:00 in Fulda

Der dlh wünscht Ihnen einen guten Start indas Jahr 2019!

gez. Jürgen Hartmann

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2018

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) III-2018

  • Reisekostenerlass
  • Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
  • EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Anpassungen in der Oberstufen-und Abiturverordnung (OAVO)
  • Qualifizierungsangebot für die mittlere Führungsebene
  • 70 Jahre dlh –Jubiläumsveranstaltung am 05. September 2018
  • Sommerferienwünsche

Ausführliche PDF-Datei: PDF-Datei

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2017

Inhalt der dlh-Nachrichten III-2017

  • Arbeitszeitreduzierung –neue Pflichtstundenverordnung
  • OAVO –Oberstufen-und Abiturverordnung
  • Einstellung der Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst
  • Weiterbildungskurse zum Erwerb des Lehramts an Grund-und Förderschulen
  • Entwicklung des Schulsports in Hessen
  • Anrechnungsstunden für Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Sachstand Großprojekt PPB „Planungssystem Personal und Budget“ Sommerferienwünsche

Ausführliche PDF-Datei: 2017-III dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2016

Inhalt der dlh-Nachrichten IV-2016

  • IV-2016Reisekostenerstattung – digital (ZRTU)
  • Gesetzentwurf der FDP Fraktion Gesetz zur Verminderung des Unterrichtsausfalls durch Lehrerfortbildung
  • Praxisbeirat Flüchtlingsbeschulung
  • Herbstferienbeschulung von Flüchtlingskindern
  • E-Recruiting
  • Abitur-und Oberstufenverordnung
  • Die neue dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium

Ausführliche PDF-Datei: 2016-IV dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2016

Inhalt der dlh-Nachrichten III-2016

  • Erste Ergebnisse der Personalratswahlen 2016
  • Reisekosten verabschieden sich von der Papierform (ZRTU)
  • Konstituierende Sitzung und Ministerbesuch in der ersten Sitzung
  • Anhörung zum Besoldungsgesetz
  • Qualifizierungsmodell für künftige Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen (QSH)
  • Aktuelles zur Beschulung von Flüchtlingskindern

Ausführliche PDF-Datei: 2016-III dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – VI-2015

Inhalt der dlh-Nachrichten VI-2015

  • Beihilfekürzung aus Nullrunde wird Minusrunde
  • Flüchtlinge, Asylsuchende: Die geplante Umsetzung an den Schulen
  • Erlass Einstellungsverfahren / Ergänzende Regelungen
  • Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe
  • Ankündigung des Ministerpräsidenten bezüglich Ressourcenerhöhung im Bildungsbereich
  • Hessische Leistungsanreizverordnung
  • Hessischer Philologenverband wählt neuen Vorsitzenden

Ausführliche PDF-Datei: 2015-VI dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – V-2015

Inhalt der dlh-Nachrichten V-2015

  • Flüchtlinge: Chance und große Herausforderung
  • Noch etwas vom Bildungsgipfel
  • Handreichung für Onlinelernplattformen
  • Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe
  • Stundenkürzung in gymnasialen Oberstufen, beruflichen Gymnasien und Grundschulen
  • Schulentwicklungspläne
  • Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
  • Zentrale Prüfungen in der FOS

Ausführliche PDF-Datei: 2015-V dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2015

Inhalt der dlh-Nachrichten II–2015

  • Umsetzung der Regelungen für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit
  • Rückabwicklung des Landesschulamtes und Schaffung der neuen alten Strukturen
  • ESF-Förderung Projekte PuSch A , PuSch B und PuSch Land
  • Neues vom Bildungsgipfel
  • Erlassentwurf „Suchtprävention in der Schule“
  • Entwurf der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften

Ausführliche PDF-Datei: 2015-II dlh-Nachrichten aus dem HPRLL

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2015

Inhalt der dlh-Nachrichten I–2015

  • Rückbau des Landesschulamtes, Gesetzentwürfe der Landtagsfraktionen
  • ESF-Förderung in den kommenden Jahren (Nachfolgeprojekte von SchuB und EIBE)
  • §52a UrhG – Probleme in den Studienseminaren
  • Handreichung für Lehrkräfte zum Umgang mit sozialen Netzwerken
  • Portfolio Medienbildungskompetenz
  • Weiterbildungskurs Förderschullehrkräfte
  • Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe

Ausführliche PDF-Datei: 2015-I dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – V-2014

Inhalt der dlh-Nachrichten V-2014

  • Ausschreibung von Funktions-und Beförderungsstellen während der Schulferien
  • Zentralisierung von Reisekosten
  • Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schulzeit (VSS)
  • Entwurf Landeshaushalt 2015
  • Portfolio Medienbildungskompetenz
  • Geplante Strukturveränderung in der Schulverwaltung
  • AG Funktionsstellenerlass (FuSt)
  • Bildungsgipfel

Ausführliche PDF-Datei: 2014-V-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2014

Inhalt der dlh-Nachrichten IV-2014

  • Entwurf Vergabeverfahren A14-Beförderungsstellen
  • AG Funktionsstellenerlass (FuSt)
  • Stellenzuweisung
  • Einstellungsverfahren päd. Vorbereitungsdienst
  • Kleines Schulbudget (u. a. Reisekosten / Mittelübertragung)
  • Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen –Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen“
  • Bildungsgipfel

Ausführliche PDF-Datei: 2014-IV-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2013

Inhalt der dlh-Nachrichten II–2013

  • Landesschulamt
  • Erlass zum Einsatz der Mobilen Vertretungsreserve (MVR)
  • Aufgaben von Mentorinnen und Mentoren in der Lehrerausbildung
  • Amtsblatt –Online-Version
  • Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerber in Weiterbildungskurse
  • Sozialindex/Stellenzuweisung
  • Abgabefrist für die päd. Facharbeit
  • Einstellung von nicht lehrendem Personal zur Assistenz fürLandesaufgaben
  • Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 08.03.2013 zu einem befristeten Arbeitsverhältnis

Ausführliche PDF-Datei: 2013-II-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2012

Inhalt der dlh-Nachrichten III-2012

  • Die neueDLH-FraktionimHauptpersonalratstellt sich vor
  • Umsetzung des Zuweisungsfaktors für die Pädagogische Ausbildung
  • Lehrerstellenzuweisung 2012/2013
  • Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetz
  • Gemeinschaftsveranstaltungen von Lehrerkollegien
  • Änderung der VO über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen
  • Wahlfreiheit der GymnasienG8/G9-aktuellerStand
  • Qualifizierungsmaßnahmen mit Fortbildungsprüfung
  • Haushaltsanforderungen Landeshaushalt 2013/2014
  • Zusammenarbeitzwischen HKM und HPRLL

Ausführliche PDF-Datei: 2012-III-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2012

Inhalt der dlh-Nachrichten II–2012

  • Ergebnis der Wahlen zum HPRLL – Beamtinnen/Beamte – nach Staatl. Schulämtern
  • Ergebnis Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  • Neue Zusammensetzung der dlh-Fraktion
  • Arbeitnehmervertreterin des dbb
  • Ergebnis der Vorstandswahlen in der konstituierenden Sitzung des HPRLL
  • In eigener Sache – Abschied von den dlh-Nachrichten aus dem HPRLL
  • Selbstständige Schule – Großes Schulbudget
  • Grundlagenpapier Schule & Gesundheit 2011 bis 2016 – Belange Schwerbehinderter
  • Planungen zur Strukturveränderung in der Schulverwaltung
  • Zeugniserstellung über die LUSD
  • Aktuelle Entwicklungen in der Sek. II – OAVO
  • Organisationshandbuch Selbstständige berufliche Schulen mit den Schwerpunkten: Mitarbeitergespräche, Personaldienstleistung, Begrifflichkeit „Assistenz“

Ausführliche PDF-Datei: 2012-II-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2012

Inhalt der dlh-Nachrichten I–2012

  • Haushaltsplan der Landesregierung 2012 – Referendarstellen
  • Landesschulamt, Staatliche Schulämter, AfL, IQ
  • ănderungen in der Struktur der Stellenzuweisung – Anrechnung der LiV an den Schulen
  • VO „Sonderpdagogischen F…rderung“
  • Digitalisate
  • Bedarfsplanung fp‡r Lehrkrfte und Konsequenzen f‡ür die Ausbildung
  • Entwurf Pflichtstundenverordnung
  • Entwurf des Grundlagenpapiers Schule & Gesundheit 2012 bis 2016
  • Aktuelle Entwicklungen in der Sek. II – OAVO
  • Schulversuch zur Gleichstellung des Mittleren Abschlusses fü‡r G8-Schü‡ler Ende Klasse 9
  • Selbstständige Schule (SES) und Selbstständige Berufliche Schulen (SBS)
  • Kleines Schulbudget / Schulen ohne KSB
  • Schulentwicklungsberatung- Fachberatung fü‡r Unterrichtsentwicklung
  • Einfü‡hrung des Schulnavigators / Datenspiegels

Ausführliche PDF-Datei: 2012-I-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2011

Inhalt der dlh-Nachrichten IV-2011

  • Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, des AfL, des IQ und der Fü‚hrungsakademie
  • Referendarstellen – Haushaltsplan der Landesregierung 2012
  • Vorbereitungsdienst f‚ür den Hessischen Schuldienst-Lehrerbedarf
  • Stand der Modulbeschreibung „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
  • Lernstandserhebungen / Mathematikwettbewerb
  • Verordnungsentwurf ‚über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und Pflichtstundenermä߁€igungen (Pflichtstundenverordnung)
  • Vertretungskonzept: Schulleitungs-lnfo von Staatsministerin Henzler vom 12.09.2011
  • Einrichtung einer SAP-HCM-Kultus-Schnittstelle
  • Aktuelle Entwicklungen in der Sek. II – OAVO
  • Mittlerer Abschluss fü‚r G8-Schü‚ler Sek. I
  • Selbstständige Schule (SES) und Selbstständige Berufliche Schulen (SBS)
  • Fö†rderma€nahmen und Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II
  • Schulentwicklungsberatung- Fachberatung f‚ür Unterrichtsentwicklung
  • Information zur geplanten ‡Änderung der Beihilfeverordnung

Ausführliche PDF-Datei: 2011-IV-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2011

Inhalt der dlh-Nachrichten III-2011

  • Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, des AfL, des IQ und der Führungsakademie
  • Haushaltsplan der Landesregierung 2012 (Einzelplan 04 – HKM) – Referendarstellen
  • Vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes
  • Entwurf Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Zeitanteilige Besoldung für überobligatorische Arbeit von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Beamtenverhältnis
  • Umsetzungsverordnung zum HLbG (HLbG-UVO)
  • Erlass über die Lernstandserhebungen
  • Lehrerzuweisung – Perspektiven bis zum Ende der Legislaturperiode
  • Schulversuch mittlerer Abschluss
  • Schulentwicklungsberatung
  • Änderung der Konferenzordnung
  • Neufassung der Verordnung Schulverhältnis
  • Bildungsgänge u. Schulformen der Grund- u. Mittelstufe / Abschlussprüfungen (VOBGM)
  • Beförderungsstellen A 14

Ausführliche PDF-Datei: 2011-III-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2011

Inhalt der dlh-Nachrichten I–2011

  • Selbstständige Schule
  • Ganztagsrichtlinie
  • Führungsakademie – Potentialanalyse – Auswahlkriterien – Ausschreibung
  • Neustrukturierung und Modifizierung der Staatlichen Schulämter
  • E-Mail-Zugang für alle Schulpersonalräte
  • Beteiligung von Schulpersonalräten bei Einstellung und Eingruppierung nebst Stufenzuordnung nach TV-H seit Inkrafttreten am 1. Januar 2010
  • Abordnung von Kolleginnen und Kollegen an öffentliche Hochschulen
  • Handreichungen zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen
  • Berufsgrundbildungsjahr
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes
  • Novellierung des Hessischen Schulgesetzes
  • Bildungsstandards – Kerncurricula

Ausführliche PDF-Datei: 2011-I-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2010

Inhalt der dlh-Nachrichten III-2010

  • Iformationsliste der ZPM über nicht zum Schuldienst zugelassene Lehrkräfte
  • Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts
  • Kürzungen von Haushaltsmitteln 2011 – Haushaltssperre 2011
  • Sind Umstrukturierungen der Staatlichen Schulämter geplant?
  • Quereinsteiger
  • Schnittstelle LUSD SAP
  • „Führungsakademie“ im Aufbau
  • Lernstandserhebungen 2010 in den dritten Klassen

Ausführliche PDF-Datei: 2010-III-dlh-Nachrichten

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2010

Inhalt der dlh-Nachrichten II–2010

  • Listen des HKM über nicht zum Schuldienst zuzulassende Lehrkräfte
  • Pläne der Landesregierung bzgl. Kürzungen von Haushaltsmitteln
  • Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und des Hessischen Schulgesetzes
  • Initiative zur nachvollziehbaren Abrechnung der Reisekosten für LiV und Ausbilder/innen
  • Raumsituation an Studienseminaren
  • Abbau der Überstunden der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren
  • Initiativantrag des HPRLL zur Bekanntgabe von Stellen für Ausbildungsbeauftragte
  • „SV+“ – hier: Projektskizze
  • „SV+“ – hier: Entfristung der Verwaltungskoordinatoren
  • Planung der Mittelstufenschule
  • „Führungsakademie“ im Aufbau
  • Lehrplanentwürfe Gymnasiale Oberstufe
  • Gewinnung von Abituraufgaben

Ausführliche PDF-Datei: 2010-II-dlh-Nachrichten