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Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – III-2019

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Inhalt:

  • Novellierung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
  • Gespräch des HPRLL mit Kultusminister Lorz
  • Umgang mit Verzögerungen bei Ausgabe des Landestickets
  • Werbung in der Schule
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

 

Novellierung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Nach der letzten Novellierung der Abitur- und Oberstufenverordnung im Jahr 2015/2016. sind in diesem Jahr wieder der Hauptpersonalrat wie auch Gewerkschaften und Verbände gefordert, um zu geplanten Veränderungen Stellung zu nehmen. In den diesjährigen Änderungen sind neben den redaktionellen und zeitlich bedingten Anpassungen von Begrifflichkeiten (z. B. „Bundesfreiwilligendienst“ statt „Zivildienst“) einige gravierende Änderungen an der Verordnung vorgenommen worden. Zum einen wurde in Anlage 9a die Tabelle zur Umrechnung von Prozentwerten in Punkte an das Prozentraster der Kultusministerkonferenz (KMK) angepasst, zum anderen erfolgte eine Veränderung beim §26. Hier durften seither für die Zulassung zum Abitur von den 8 einzubringenden Leistungskursen höchstens drei mit weniger als fünf Punkten und von den 24 Grundkursen höchsten sechs unterpunktet sein. Die neue Regelung, die eine Angleichung an die Vorgaben der KMK bedeutet, bringt für Hessen folgende Verschärfung mit sich: Zukünftig dürfen von allen einzubringenden Kursen höchstens sechs, davon maximal zwei Leistungskurse, unter fünf Punkten sein, damit Schülerinnen und Schüler zum Abitur zugelassen werden. Der HPRLL merkte an, dass diese verschärfende Regelung nicht durch die leichte Lockerung in Anlage 9a aufgewogen werde. Zudem seien mit dem Nachvollzug von Regelungen, die auf KMK-Ebene getroffen werden, keine realen Möglichkeiten der Beteiligung eingeräumt, da eine echte Beteiligung vor den Beschlüssen in der KMK hätte erfolgen müssen.

Der dlh meint, dass der Tendenz zur allseitig beobachtbaren inhaltlichen Verflachung des Abiturs und damit verbunden der stetigen Steigerung der Absolventenzahlen mit dieser Anpassung nur bedingt entgegengewirkt werden kann. Wohlgleich setzt sie klar einen Akzent in Richtung Leistungsorientierung, die mit dem Abitur neben den Zielen einer vertieften Allgemeinbildung und dem Erreichen der Studierfähigkeit verbunden sein sollte.

Das Kultusministerium beabsichtigt, die Änderungen in der Anlage 9a sofort wirksam werden zu lassen, so dass die Schülerinnen und Schüler, für die die Regelungen der neuen OAVO ab dem Jahr 2021 bzgl. der Zulassung gelten, bereits jetzt von den veränderten Prozentsätzen profitieren können.

Weitere Aspekte, die im Rahmen der Erörterung angesprochen wurden, waren die Belegpflicht der 2. Fremdsprache, die Stärkung der politischen Bildung, die Durchführung des Schriftlichen Abiturs nach den Osterferien und die Festlegung der einzubringenden Halbjahre bei Wiederholung.

Weiterhin erinnerte der HPRLL an seine kritischen Anmerkungen zur letzten Novelle betr. die alleinige Entscheidungsmacht des Fachausschussvorsitzenden, die auch diesmal nicht aufgegriffen wurden. Der oder die Fachausschussvorsitzende braucht nicht im Besitz der Fakultas für das zu prüfende Fach sein und muss dennoch in strittigen Fällen eine inhaltliche und fachlich basierte Entscheidung fällen. Aus diesem Grund findet der dlh, dass hier ein Änderungsbedarf besteht.

 

Gespräch des HPRLL mit Kultusminister Lorz

Für das Jahresgespräch mit Kultusminister Lorz hatte sich der HPRLL in der Vorbereitung auf vier Themenkomplexe festgelegt: Lehrerbildung, Inklusion, Arbeitszeit, Schulpolitik. Die Beschränkung auf diese wenigen Hauptpunkte schien in der knappen Zeit auch erforderlich, wollte man doch möglichst konkrete Aussagen des Ministers erhalten.

Der Minister zeigte sich dann an einigen Stellen auch sehr konkret, was im HPRLL allgemein gut ankam. So wurden beispielsweise kleinere Anforderungen des HPRLL zugesagt, wie auch andere Details selten von den anwesenden Fachleuten und Führungskräften aus dem Hessischen Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie ausgeführt werden mussten.

Im Themenkomplex der Lehrerbildung schlug der HPRLL die Abschaffung der modularisierten Ausbildung vor. Hier zeigte sich der Minister beratungsoffen und antwortete, man wolle dieses Thema in der Mitte der Legislaturperiode mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes angehen.

Bezüglich der Inklusion wurden mit dem Minister einige Fragen erörtert, die sich unmittelbar aus dem Koalitionsvertrag ergaben. Zu diesem Themenkomplex führte Minister Lorz aus, dass man zu Beginn dieser Legislaturperiode zunächst die Versorgung der Grundschulen im Blick habe, eine Ausweitung auf andere Schulformen jedoch bereits mitgedacht sei. Insbesondere solle dabei das Netz der Beratungs- und Förderzentren bestehen bleiben, da hierüber eine flexible Steuerung möglich sei. Dies solle dann auch im entsprechenden Haushalt verankert werden, damit zunächst ca. 300 Grundschulen davon profitieren könnten. Von den Ressourcen, die in Ganztag, Inklusion und UBUS stecken, würde mancherorts wenig Gebrauch gemacht, so dass hier Nachsteuerungs- bzw. Anpassungsbedarf bestehe. Insgesamt sehe man die limitierenden Faktoren im Inklusionsbereich aber nicht auf der finanziellen Seite, sondern eher in den personellen Ressourcen.

Im Themenkomplex Arbeitszeit mahnte der HPRLL wieder und bekannt, wie nötig eine Reduzierung der Pflichtstunden sei. Der Minister zeigte dafür Verständnis, verwies aber darauf, dass dies nicht einfach, auch in Anbetracht anderer Forderungen (z. B. A13 für Grundschullehrkräfte), umzusetzen sei. Hierbei verwies er auf die finanziellen Ressourcen, die für den Kultusbereich zur Verfügung stehen und dass eine Ausweitung der Forderung in einem bestimmten Bereich auch immer die Einschränkung eines anderen Bereichs bedeute. So sei es bedingt durch die Schuldenbremse ebenfalls nicht einfach, einen Ausgleich für die Besoldungs-Nullrunde in 2015 und die 1%-Deckelung in 2016 zu erzielen. Er stellte in Aussicht, dass die Übertragung des Tarifergebnisses in Hessen auf die Beamtenschaft noch vor der Sommerpause erfolgen solle.

Angesprochen auf lange laufende Befristungen, sagte der Minister zu, weiter an deren Abbau zu arbeiten. Allerdings würden befristete Vertragsverhältnisse auch weiterhin gebraucht, um kurzfristige Bedarfe abzufedern. Einstellungslücken bei der Beschäftigung in den Sommerferien solle es nicht mehr geben, dies sei schon jetzt Erlasslage. Man erwog eine Thematisierung in der Runde der Amtsleitungen, um die Staatlichen Schulämter für dieses Thema zu sensibilisieren.

Bezüglich des Themenkomplexes Schulpolitik fragte der HPRLL nach der im Koalitionsvertrag vorhandenen Passage, den Politikunterricht auf allen weiterführenden Schulen durchgängig sicher zu stellen. Dies erfordere Änderungen im Hessischen Schulgesetz, die zunächst abgewartet werden müssten und für die Mitte der Legislatur vorgesehen seien.

Weiterhin wurden die Vergleichsstudien (VERA 3 und VERA 8) in den Blick genommen. Der Minister führte aus, dass man Vergleichsarbeiten weiterhin brauchen werde, allerdings noch ungenutzte Potenziale erschließen wolle. Weitere Punkte, die kurz angesprochen und vom HKM aufgenommen wurden, waren: u. a. Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU), Evaluation der Beurteilungsrichtlinie. Diese werden dann zu gegebener Zeit vom HPRLL oder dem HKM aufgegriffen werden.

Der dlh ist der Meinung, dass es ein sehr intensives, sachbezogenes und informatives Gespräch war, das leider aufgrund der zur Verfügung stehenden knappen Zeit nicht alle Themen, die wünschenswert gewesen wären, aufgreifen konnte. So wird der dlh einige der aus seiner Sicht noch offenen Themen (z. B. Digitalisierung, Ausstattung von Schulen, Ressourcen) in seinem nächsten Gespräch mit dem Minister erörtern.

 

Umgang mit Verzögerungen bei Ausgabe des Landestickets

In diesem Zusammenhang wurde das Kultusministerium angefragt, wie Betroffene vorzugehen hätten, deren Landesticket aufgrund verschiedenster Gründe nicht rechtzeitig zu Dienstbeginn ausgestellt wurde. Hier gab es Fälle, in denen Personen mit nicht unerheblichen Beträgen in Vorlage gehen mussten, ohne Gewissheit zu haben, ob die entstandenen Kosten über die Reisekostenabrechnung erstattet werden. Dieser Umstand, der vorwiegend im Rhein-Main-Raum auftrat, ist sehr unerfreulich, ließ sich aber leider aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage, die die Anrechenbarkeit der Fahrten vom Wohnort zur jeweiligen Dienststelle betrifft, nicht kurzfristig klären. Letzter Stand vor Redaktionsschluss war, dass von Seiten des HKM eine großzügige Prüfung zugesagt wurde.

Der dlh bleibt hier für eine zügige Klärung weiter am Ball.

 

Werbung in der Schule

Im Rahmen der Beteiligung ist der HPRLL frühzeitig in den geplanten Leitfaden und die Richtlinie eingebunden gewesen. Der HPRLL fordert in diesem Zusammenhang, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag unabhängig von Sponsoring, Spenden oder Schenkungen erfolgen müsse. Dazu gehöre, dass, wie im Schulgesetz vor drei Jahren vorgesehen, Ausnahmetatbestände durch eine unabhängige Monitoring-Stelle, die über die notwendigen Kompetenzen verfügt, sinnvolle Entscheidungen in diesem Umfeld treffen kann.

Erfreulicherweise war das Transparenzansinnen des Kultusministeriums in den Vorlagen deutlich geworden und wurde vom HPRLL und dem dlh begrüßt.

Aus Sicht des dlh stellt eine Prüfung der Anliegen durch die Staatlichen Schulämter einen Kompromiss zur Monitoring-Stelle dar, wenngleich eine Prüfung einer regional unabhängigen Stelle das Transparenzansinnen des HKM besser ermöglichen würde.

Eine der Fragen, die an das Kultusministerium gestellt wurden, war, welcher Umstadt denn eine unzulässige Einflussnahme auf die inhaltliche Gestaltung von Unterricht sei und wie darüber entschieden werden solle. Wichtig sei es dem Kultusministerium für die Handreichung, möglichst viele Beispiele aufzunehmen, um Hilfestellung bei der Entscheidung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu geben. Hierbei orientiere man sich mit den Begriffsbestimmungen an den Werbebegriffen der EU-Richtlinie und des Rundfunkstaatsvertrages. Man versuche Sponsoring von Werbung abzugrenzen. In der Verhandlung mit dem HKM wurde auch der schwierige Umgang mit der überbordenden Flut von Werbematerialien in den Postfächern der Lehrkräfte angesprochen. Hier erfolgte der Hinweis, dass in diesem Falle der Erlass zur Verteilung von Schriften in Schulen maßgeblich sei.

 

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände

  1. August „Move to Change“ im Goethe-Gymnasium Frankfurt

 

Neuental, den 20.05.2019

gez. Jürgen Hartmann