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Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) III-2021

Inhalt:

  • Personalratswahlen – Ergebnisse
  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021
  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
  • Schulportal
  • Onlinefortbildungen
  • In eigener Sache

 

Personalratswahlen – Ergebnisse  

Zunächst dankt der dlh seinen Wählerinnen und Wählern und verspricht, sich weiterhin zur Umsetzung seiner Ziele zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit aller Kraft einzutreten.

Für den Hauptpersonalrat (HPRLL) konnte, wie den Tabellen unten zu entnehmen ist, der dlh seine Sitze im HPRLL verteidigen. Gegenüber der Wahl 2016 konnte er ca. 2,2 Prozentpunkte zulegen. Bei einer Gesamtwahlbeteiligung von ca. 67% und einer Wahl unter erschwerten Bedingungen wertet er dies als Erfolg und Bestätigung seiner Arbeit in den vergangenen Jahren. In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die vorläufigen Endergebnisse für den HPRLL. Für den Beamtenbereich ergab sich:

Wahlberechtigte 55.692 100 %
Abgegebene Stimmen 39.081 70,17 %
Gültige Stimmen 37.649 67,60 %

Auffällig hierbei ist die hohe Anzahl an ungültigen Stimmen. Die Ursachen dafür, ebenso wie die Wahlergebnisse in den einzelnen Staatlichen Schulämtern, standen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest.

Die Verteilung ergab sich für die Beamtensitze wie folgt:

Liste 1 (dlh) 6.381 3 Sitze
Liste 2 (VBE) 4.655 2 Sitze
Liste 3 (GEW) 22.985 12 Sitze
Liste 4 (UL) 3.628 2 Sitze

Für die Sitze im Arbeitnehmerbereich ergab sich folgende Verteilung:

Wahlberechtigte 11.952 100 %
Abgegebene Stimmen 6.495 54,34 %
Gültige Stimmen 6.266 52,43 %

Hier ist zunächst die niedrige Wahlbeteiligung auffällig, deren Ursache im Nachgang einer genaueren Analyse bedarf.

Liste 1 (dlh) 1.100 1 Sitz
Liste 2 (VBE) 1.202 1 Sitz
Liste 3 (GEW) 3.964 2 Sitze

Mit dieser Wahl bilden für diese Wahlperiode die Fraktion des dlh im HPRLL die Kolleginnen und Kollegen:

Annabel Fee (hphv)

Peter Natus (hphv)

Roselinde Kodym (glb)

Jörg Leinberger (VDL, 1. Nachrücker)

Tina Horneff (VDL, 1. Nachrückerin)

Jasmin Richter (VDL, Arbeitnehmervertreterin)

 

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Zum Erscheinungsdatum dieser Nachrichten befinden sich die Coronazahlen im Sinken und es ist zu hoffen, dass demnächst in allen Regionen Hessens die Aufhebung der Bundesnotbremse mit den Ausgangsbeschränkungen eintritt. Wenn die Inzidenzzahlen wieder auf ein Maß zurückgehen, das an den Schulen zunächst wieder Wechselunterricht und dann wieder Regelunterricht zulässt, wird mit den fortschreitenden Impfzahlen wieder mehr Normalität an die Schulen zurückkehren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Öffnungen nicht übereilt stattfinden, damit AHA-Regeln und somit der Gesundheitsschutz an den Schulen eingehalten werden können. Dies ist aus Sicht des dlh notwendig, um nicht bereits Erreichtes im Sinne des Gesundheitsschutzes wieder zu verlieren.

Der dlh verbucht es als Erfolg, dass er in Gesprächen mit dem Kultusminister darauf hinwirken konnte, die Testungen als verbindliche Voraussetzung für den Schulbesuch an hessischen Schulen zu machen. Er tritt an dieser Stelle dafür ein, dass die Selbsttests, mit denen die Schulen mittlerweile aus seiner Sicht gut und in ausreichender Anzahl ausgestattet sind, möglichst außerhalb dieser durchgeführt werden. Damit tritt zum einen Entlastung an den Schulen ein, damit sich diese wieder mehr auf ihr Kerngeschäft, das Unterrichten, konzentrieren können, zum anderen wird das Ansteckungspotential durch die Vermeidung vieler Kontakte vor dem Auftreten einer positiven Testung auf einem niedrigen Level gehalten.

Der Wechselunterricht in vielen Jahrgangsstufen ist ein Mittel, das hilft räumliche Engpässe an den Schulen zu vermeiden. Das Ziel, wieder vollständigen Präsenzunterricht an den Schulen zu erreichen, sollte nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen. Deshalb ist der dlh der Meinung, dass bevor kein voller Impfschutz aller Lehrkräfte an weiterführenden Schulen besteht, auch die AHA-Regeln und die Testungen zwingend einzuhalten sind. Weiterhin kritisiert der dlh die immer noch bestehende mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Luftfilteranlagen.

Der Wechselunterricht wird nach Auffassung des dlh die Schulen bis mindestens zu den Sommerferien beschäftigen. Dies führt dazu, dass für viele Schülerinnen und Schüler ein kompletter Präsenzunterricht in der Schule nach wie vor nicht möglich ist. Die durch die Bundesregierung in beträchtlichem Ausmaß veranlassten Mittel zur Kompensation und Aufarbeitung angefallener Lernrückstände werden sich also bis vor den Sommerferien kaum umsetzen lassen. Der dlh meint, dass Schulen gut beraten sind, wenn sie sich zunächst auf den Abschluss dieses stark von Corona gezeichneten Schuljahres konzentrieren.

Mit den entsprechend gelockerten Versetzungsregelungen sind von Seiten des Kultusministeriums den Lehrkräften Verfahren eröffnet worden, die eine Versetzung in pädagogischer Verantwortung ermöglichen. Dass das Kultusministerium von der Wiederholung einer pauschalen Versetzung, unabhängig von den erzielten Noten, wie im letzten Jahr geschehen, abgesehen hat, begrüßt der dlh.

Auch die Möglichkeit von der verbindlichen Anzahl an Leistungsnachweisen nach unten abzuweichen, hält der dlh für sinnvoll, dient es doch dazu, in verantwortungsvollem Maß von Seiten der Lehrkräfte auf die Corona-bedingte Situation einzugehen. Leider konnte der Erlass von Anfang Mai, bedingt durch die Wahl, nicht im HPRLL verhandelt werden. Somit konnte er nicht wie üblich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erörtert und das Kultusministerium damit auf bestimmte Sachverhalte hingewiesen werden.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Bekannterweise haben in dieses Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien stattgefunden. Durch die Verlagerung nach den Osterferien gab es im HPRLL verschiedenste Forderungen, die auch von Gewerkschaften und Verbänden bereits seit über einem Jahr und auch vor der Pandemie, wie in den dlh-Nachrichten berichtet, vorgetragen wurden. Diese fokussierten sich dieses Frühjahr auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Korrekturtage und den Entfall der sog. Stattstunden im Rahmen einer landesweit einheitlichen Regelung.

Durch die erfreuliche Zusage des Ministers im letzten Herbst, dass es an den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht scheitern solle, ist wenigstens an den Schulen ein ausreichender finanzieller Puffer vorhanden, um den genannten Forderungen nachzukommen.

Ob diese dann vor Ort auch aufgrund anderer Zwänge (wie bspw. Personalknappheit) umgesetzt werden können, ist leider aus Sicht des HPRLL und des dlh weiter offen.

Es wurde trotz intensiven Drängens und Anmahnens des HPRLL keine zufriedenstellende Vorlage eines Erlasses für eine derartige landesweite Regelung vor den Osterferien vorgelegt. Nun werden die Schulleitungen zusätzlich zu den ohnehin vorhandenen Mehrbelastungen und Überlastungen mit den Anträgen und Forderungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen konfrontiert werden und entscheiden müssen, welches individuelle Maß an Entlastung ihnen zukommen soll.

Dies könnte sich, so die Auffassung des dlh, sehr nachteilig für die Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen und letztlich Schülerinnen und Schüler auswirken, da infolge der Vielzahl an Konflikten und Überlastungssituationen die rechtzeitige und sachgemäße Korrektur des Abiturs in Frage gestellt ist.

Aus Sicht des dlh werden nun Schulleitungen durch diese weitere zusätzliche Belastung, für die klein adäquater Ausgleich erfolgt, in die Lage getrieben Entscheidungen zu treffen, mit denen sie den Unmut der Kolleginnen und Kollegen auf sich ziehen werden.

Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend und man hatte sich von Seiten des dlh erhofft, durch großzügigeres Handeln von Seiten des Ministeriums hier Abhilfe zu schaffen.

  

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Für die dienstlichen Endgeräte zeichnet sich über das Land derzeit ein sehr uneinheitlicher Zwischenstand ab. In manchen Schulträgerkreisen ist man mit der Ausgabe der Endgeräte an die Lehrkräfte ist sehr weit fortgeschritten, erste Lehrkräfte haben bereits ihr Endgerät in Händen, bei andern wiederum ist dies noch nicht in Sichtweite. Die Bezeichnung dienstliches Endgerät wurde im HPRLL diskutiert, denn zur kompletten dienstlichen Verwendung, so wie bspw. ein sogenannter Hessen-PC, erreicht das Endgerät nicht die dafür vorgesehenen Standards. Hier müssen sicherheits- und datenschutzrechtliche Bedingungen erfüllt sein, um dem Standard für ein dienstlichen Endgerät zu genügen. Man einigte sich im Gremium auf den Sprachgebrauch ‚Endgerät für pädagogische und unterrichtliche Zwecke‘.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet, wurden bereits in vielen Schulträgerkreisen die Abfragen der Lehrkräfte, welches der beiden über den sogenannten Annex zur Verfügung stehenden Endgeräte beschafft werden soll, bereits vor den Osterferien durchgeführt. Hier lässt sich feststellen, dass auch hier der Fortschritt höchst unterschiedlich ist. Mittlerweile steht in manchem Schulträgerkreis ein Alternativlaptop (von Dell) zur Verfügung, in einigen Kreisen sind die Geräte bereits an die Lehrkräfte ausgehändigt worden und stehen damit neben den seither verfügbaren Geräten von Apple und Fujitsu für die Benutzung zur Verfügung.

Dabei werden die Leihverträge zwischen Lehrkraft und Schulträger mancherorts auch zwischen Schule und Lehrkraft geschlossen, die Ausgestaltung der Verträge, die sich in großen Teilen gleichen, enthalten teilweise recht seltsam anmutende Passagen wie z. B. die Aufforderung das Gerät zurückzugeben, falls eine dienstliche Nutzung für länger als drei Tage nicht gegeben sei. Auch die Übermittlung der Personalnummer für die verwaltungstechnische Abwicklung des Verleihvorgangs an den Schulträger erscheint aus Datenschutzgründen stark überzogen.

Die Installation von Software ist in manchen Verträgen eingeschränkt und es treten Klauseln auf, die bei genauer Auslegung die Verwendung des Gerätes stark einschränken. Haftungsfragen ebenso wie Fragen zur Kostenübernahme im Schadensfall bleiben ungeklärt im Raum stehen, so dass manche Schulträger gar empfehlen, bei der privaten Hausratversicherung nachzufragen ob bspw. Displaybruch mit abgedeckt ist.

Der dlh begrüßt, dass endlich Entlastung für die Lehrkräften in Form von Hardwareressourcen bzw. Endgeräten zur Verfügung gestellt wird. Er mahnt eine schnellere und individualisierte Form der Umsetzung, wie sie zum Beispiel über ein personalisiertes Budget verwirklicht werden könnte, an.

Eine kleine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion dazu (Landtagsdrucksache 20-4096) wurde seit Einbringung im November vergangenen Jahres nicht beantwortet und ist nun auf die Kalenderwoche 25 verschoben worden. Gerade im Zuge der Distanzbeschulung wurde und wird in noch stärkerem Maß auf die privaten Mittel der Kolleginnen und Kollegen, z. B. bei der Internetverbindung, der Ausstattung des Homeoffice, dem zusätzlichen technischen Equipment, usw. zurückgegriffen. An dieser Stelle zu unbürokratischer, schneller Entlastung aufzufordern ist und bleibt weiterhin ein Anliegen des dlh.

 

Schulportal Hessen

Wie bereits in vorangegangenen dlh-Nachrichten berichtet, stand in den Verhandlungen mit dem Kultusministerium auch das Schulportal Hessen auf der Agenda. Dieses Portal, das verschiedenste Anwendungen und Dienste für die Schulen zur Verfügung stellt, hat durch die Pandemie einen enormen Schub erfahren. Seither wird das Portal ohne datenschutzrechtliche Überprüfung durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten, auf Verantwortung der Schulen, die einzelne Applikationen daraus einsetzen, verwendet. Eine der hauptsächlichen und ressourcenträchtigsten Applikation dürfte hierbei Moodle sein, die verschiedenste Kommunikationsmethoden und Speicherkapazitäten für Schüler- wie Lehrererzeugnisse bereitstellt. Sie verarbeitet eine Vielzahl an personenbezogenen Daten und ist im Umfang eine Anwendung, die in die Kategorie BigData einzuordnen ist. Allein schon die Verwendung des Schulportals an sich ist bei einem Einsatz an einem Drittel der hessischen Schulen und damit für geschätzt mehr als 500000 Lehrer- und Schüleraccounts eine Größenordnung, die datenschutzrechtlich besonders relevant sein dürfte.

Die Arbeiten am Schulportal Hessen begannen bereits im Jahr 2018 unter der Prämisse, eine digitale Unterstützung des Präsenzunterrichts zu gestalten. Im Rahmen der Coronakrise hat sich der Fokus dahingehend verändert, dass der digitale Distanzunterricht hierüber gut abgebildet werden konnte. Damit ist die gesellschaftliche wie auch die politische Bedeutung und das mediale Interesse hier sehr hoch. Seither wurde von Kultusministerium und HPRLL ein konstruktiver Arbeitsprozess eingeleitet, der aber pandemiebedingt immer wieder unterbrochen werden musste, weil erforderliche Informationen im Verfahrensprozess nicht vorlagen.

So waren in den Sitzungen im Frühjahr bereits Termine zur Erörterung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten angesetzt, diese konnten aber teils pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Auch war im HPRLL immer wieder zu vernehmen, dass noch nicht alle erforderlichen Unterlagen von Seiten des HKM beim hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegen haben, um eine abschließende Beurteilung und Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht herbeizuführen.

Hinzu kommt schließlich, dass das Videokonferenzsystem BigBlueButton (BBB) in das Schulportal integriert wird. Dies wirft aus Sicht des dlh zusätzliche Fragen auf, die bereits abseits des Schulportals für erheblichen Wirbel sorgen. Es sei hierbei verwiesen auf die Meldung des hessischen Datenschutzbeauftragten vom 31.03.2021 zur Duldung der Nutzung von Videokonferenzsystemen in Schulen.

Der Diskussionsprozess im HPRLL ist auch durch die Wahl und neue Konstituierung des Gremiums ins Stocken geraten. Dem neu aufgestellten Gremium ist an dieser Stelle viel Erfolg zu wünschen, denn der Diskussionspunkt wird durch die Digitalisierung der Schulen auch die personalvertretungsrechtlichen Gremien noch längere Zeit beschäftigen.

 

Onlinefortbildungen

08.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

15.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

24.06.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

01.07.21 Einstieg in die Personalratsarbeit (Online-Fortbildung)

–> Alle Termine sind RESTLOS ausgebucht!

 

In eigener Sache

Nach nunmehr 9 Jahren Tätigkeit des Verfassens dieser Nachrichten verabschiedet sich der Schreiber dieser Nachrichten. Diese abwechslungsreiche Tätigkeit des Berichtes aus dem HPRLL war immer ein Blick über die Grenzen von Schulamtsbezirk und Schulform hinweg und immer ein Bemühen um sachgerechte Information aus dem Personalvertretungsgremium bei der obersten Dienstbehörde im Schulbereich, dem Hessischen Kultusministerium. Dabei war es auch, gerade im letzten Jahr, ein Balanceakt, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu gefährden.

Die vielfachen Rückmeldungen zu den Nachrichten haben mit dazu beigetragen, den Kontakt zu Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht zu verlieren und damit die Meinungsbildung innerhalb des dlh nah bei Ihnen zu halten.

Die neue Landesleitung wird, in Anbetracht der Vielzahl an neuen Kommunikationsmedien, entscheiden müssen, wie und in welcher Form sie diese Nachrichten fortführt.

Wie auch immer, bleiben Sie frohgemut, gesund und guter Hoffnung, welche Widrigkeiten auch kommen mögen.

Ihr Jürgen Hartmann

2021-III_dlh-Nachrichten_final