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Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer V-2020

Überblick über die Themen:

  • Corona – Sachstand und Ausblick  
  • Ministergespräch im HPRLL
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase
  • Ressourcenzuweisung im Landesabitur
  • Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht
  • Hessisches Schulportal
  • Hygieneplan 6.0

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Nach den Sommerferien war die Infektionslage relativ gering und scheinbar unter Kontrolle. Wie jedoch dort bereits angemahnt, scheinen die Schulen auf die kommende Herbst- und Winterzeit wenig vorbereitet zu sein. An manchen Stellen werden die Handlungsweisen der Schulen durch Bürokratie und Zuständigkeitsdiskussionen gehemmt. So konnten viele Schulen seither noch nicht in ausreichendem Maße mit Schutzvorkehrungen wie Schutzschilden, Lüftungsgeräten, CO2-Ampeln und weiteren Hilfsmitteln zum Gesundheitsschutz, geschweige denn mobilen Endgeräten, die für einen Distanzunterricht erforderlich sind, ausgestattet werden.

Zum Schreiben dieser Nachrichten steigen die Fallzahlen erheblich an, und es bleibt zu hoffen, dass eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen Wirkung zeigen. Der dlh hofft, dass diese nicht allzu rigide ausfallen, um ein Gleichgewicht zwischen einerseits einem ausreichenden Gesundheitsschutz und andererseits dem Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Der dlh meint, dass auch in den Schulen notwendige Maßnahmen schnellstmöglich nach den vorbereiteten Varianten der Konzeptgruppe  ergriffen werden müssen, notfalls auch mit Schulschließungen, um den Gesundheitsschutz der Schulangehörigen zu gewährleisten. Dabei spielen für ihn Verlässlichkeit und vorausschauendes Handeln ebenso eine Rolle wie die Vernunft jedes Einzelnen, um gemeinsam die Pandemielage zu bewältigen.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten schon gewarnt, ist es nicht angeraten, leichtfertig mit dem Virus umzugehen, da wir uns momentan voll in der Pandemie befinden. Weitere Ausblicke zu geben, ist zurzeit sehr schwierig, da es zunächst gilt, die empor geschnellten Infektionszahlen wieder in einen Abwärtstrend umzuwandeln und die Lage unter  virologischer Kontrolle zu halten.

Der HPRLL hat nach den Sommerferien in den gemeinsamen Verhandlungen mit dem HKM darum gebeten, jeweils aktuell über die Infektionslage an den Schulen, insbesondere zu Schulschließungen, informiert zu werden. Diese Information aus dem Krisenstab wird seither dem HPRLL zugänglich gemacht.

Der dlh hofft, dass es in der nächsten Zeit über die Weihnachtsferien bis ins nächste Jahr trotz der anstehenden Wintermonate gelingt, die Schulen, wenn auch eingeschränkt, offen zu halten. Von der Idee die Winterferien zu verlängern, hält er wenig, da hiervon alle Abschlussklassen und die Abiturienten Nachteile, in Form von weniger Zeit, hätten. Außerdem bewirkt eine Beibehaltung der Ferientermine, auch während eines eventuellen Lockdowns, mehr Verlässlichkeit und eine viel bewusstere Einstellung zum eigenen Lernen bei den Schülerinnen und Schülern.

  

Ministergespräch im HPRLL

Das alljährliche Ministergespräch fand dieses Jahr im Oktober, unter den Vorzeichen der Pandemie, statt. Angesichts des Pandemiegeschehens war unsicher, ob der Termin, auch aufgrund der Räumlichkeiten, gehalten werden könnte. Der Minister drückte zunächst aus, dass er gerne auf diese verlässliche Tradition der jährlichen Treffen zurückgreife, da man auf eine gute gemeinsame Zusammenarbeit angewiesen sei. Die knappe zur Verfügung stehende Zeit nutzte der HPRLL dazu, um neben der allgemeinen Lage auch gerade diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu thematisieren. Hierbei war man sich einig, dass §73 HPVG (Treffen von vorläufigen Regelungen) nur in wenigen (begründeten) Einzelfällen überhaupt Verwendung finden sollte. Im Gespräch wurden auch die Rückmeldungen von Schulpersonalräten und Gesamtpersonalräten gespiegelt, die ebenso wie der HPRLL demokratische Strukturen gestärkt sehen möchten. Der dlh entnimmt dem Tenor des Gesprächs, dass diese Forderung durchaus von Herrn Minister gehört wurde. Der dlh ist der Auffassung, dass dies und die entsprechende Kommunikation gerade in Krisenzeiten außerordentliche Beachtung finden sollte, um das Gemeinwesen zu stärken.

Ein weiteres großes Themenfeld im Gespräch mit dem Minister waren Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Gerade unter Coronabedingungen ergaben sich Situationen, die Mehrarbeit erforderlich machten. Diese angemessen zu vergüten, war ein Anliegen des HPRLL, das sich auch bei zusätzlichem Distanzunterricht, der durch Corona stattfindet, adäquat erfolgen soll. Hier gab es aus Sicht des dlhkeinen Dissens, so dass in den weiteren Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Details geklärt werden können. Für den HPRLL und den dlh steht außer Frage, dass dann eine Unterrichtsstunde auf Distanz ebenso wie eine Präsenzschulstunde verrechnet werden muss. Gegenüber dem Minister angesprochen wurden außer Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auch der Urlaubsanspruch von Schulleitungen, die durch zusätzliche Dinge (wie z. B. Feriencamps) neben allen Hemmnissen bedingt durch Corona hochgradig belastet sind. Ebenso angesprochen wurden zusätzlicher Risikogruppenunterricht wie auch die drohende Entgrenzung von Arbeitszeit. Zum Landesabitur, dem später ein eigener Abschnitt gewidmet ist, führte der Minister aus, dass hier die Ressourcen nicht das Problem sein sollten. Dies begrüßt der dlh, sollte dies doch bedeuten, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die durch die Verlegung entstandene Arbeitsverdichtung auszugleichen. Aber hierzu später mehr.

Weitere Themenkomplexe, die auch in diesen dlh-Nachrichten ausgeführt werden, waren der Videounterricht, hierbei insbesondere die Übertragung aus dem Präsenzunterricht an zu Hause verbliebene Schülerinnen und Schüler und die Thematik E-Mail-Adressen und damit einhergehend die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten.

Der dlh meint, dass aus dem Gespräch, in dem wie zu erwarten keine Details, sondern die großen Linien besprochen wurden, zu erkennen war, dass neben dem guten Willen die Pandemie derzeit das Geschehen an den Schulen prägt. Hierzu hat sich der Minister geschickt politisch verhalten.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020

Bezüglich des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst ist, wie in den dlh-Nachrichten nachzulesen, seither immer berichtet worden. Die Behandlung des Einstellungsverfahrens zu diesem Termin fand komplett im Gremium statt. Im gemeinsamen Gespräch des HPRLL mit dem Präsidenten der Lehrkräfteakademie wurde erreicht, dass die LiV-Kommission wieder in ihren vorherigen Stand eingesetzt wurde.

Kommissionsmitglieder des dlh sind momentan:

Kerstin Jonas (GHRF), Roselinde Kodym (BS) und Jürgen Hartmann (GYM)

Im Rahmen der Erörterung im HPRLL waren Fragen zum Datenschutz und zum gemeinsamen Umgang mit der Sache zu verhandeln. Leider konnten damit keine spezifischen Fälle (wie in der Kommission üblich) behandelt werden. Das Verfahren konnte bei diesem Durchgang nicht zur Zufriedenheit des Gremiums durchgeführt werden, weshalb an dieser Stelle auch nicht über die Zahlen der Einstellungsrunde zum 1.11.2020 wie gewohnt berichtet werden kann. Diese lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der dlh ist der Auffassung, dass es an der Zeit war, das Bewusstsein der Dienststelle für die hilfreiche Unterstützung durch die Personalräte zu schärfen. Die LiV-Kommission, die einen landesweiten Überblick über die Einstellungen hat, kann so bei entsprechenden Konfliktfällen hilfreich und unterstützend eingreifen, um auch schwierige Fälle zu lösen. Von Seiten der Lehrkräfteakademie war es ein richtiger Schritt, die LiV-Kommission wieder einzusetzen.

Da dieser Teil der Personalratsarbeit ein unmittelbareres und hilfreiches Instrument ist, findet der dlh, dass auch die ausstehenden Fragen zum Datenschutz zum Wohle der zukünftigen Lehrergenerationen gelöst werden müssen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase

Bei der Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen nach den Sommerferien gab es von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer viele Rückmeldung an die Personalräte. Diese bezogen ist sich zunächst auf Probleme bei der Einrichtung der Mailadresse sowie die Nutzung mittels des sog. Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahrens, das bei jeder Anmeldung benötigt wird. Insbesondere die Nutzung des privaten Smartphones kann aus Sicht des HPRLL nicht akzeptiert werden, da hier die Nutzer bereits bestimmten Bedingungen von Anbietern wie beispielsweise Google Apps zustimmen mussten. Da die Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich der digitalen Ausstattung noch großen Nachholbedarf haben, müsse es zu dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung alternative Wege geben. Ziel sei eine Harmonisierung der Prozesse. Es entstand der Eindruck, dass das Kultusministerium derzeit stark auf private Entscheidungen und Anschaffungen der Beschäftigten zurückgreift und sie damit voraussetzt.

In der Erörterung mit dem HPRLL konnte geklärt werden, dass diese Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtbar wäre, wenn diese von einem sicheren Rechner aufgerufen werde. Diese gesicherten Rechner befinden sich aber derzeit unter der Hoheit der Schulträger, die diese zunächst hinsichtlich des Sicherheitsstandards zertifizieren müssten.

In der gemeinsamen Diskussion trat auch die Frage auf, ob das Alter der Geräte zur Abfrage der dienstlichen E-Mail-Adresse eine Rolle spiele, da an der Basis eine Ausstattung mit neuen bzw. zeitgemäßen Geräten oftmals nicht gegeben sei. Es wurde erläutert, dass Windows 7 noch unterstützt werde, günstig sei Windows 10, aber auch Linux könne verwendet werden.

Der dlh meint, dass die Zertifizierung und Sicherstellung des Datenschutzes nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein kann. Auch deshalb fordern HPRLL wie auch der dlh die zur Verfügungstellung von mobilen Endgeräten. Darüber hinaus findet der dlh, dass ein personalisiertes Budget für die Lehrkräfte zur Anschaffung von Digitalequipment eine gute Alternative sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde auch im Ministergespräch erwähnt, dass man vor den Weihnachtsferien noch einmal in den Austausch gehen müsse, um abschätzen zu können, inwieweit die Verpflichtung, zum 01.02.2021 die dienstliche E-Mail-Adresse zu nutzen, aufrecht erhalten werden kann. Der dlh empfiehlt daher, die Verpflichtung zunächst bis mindestens zum Ende des Schuljahres 20/21 auszusetzen. Diese Verpflichtung kann nach seiner Auffassung erst dann eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen für die Lehrkräfte geschaffen wurden.

Angesprochen wurden in der Erörterung auch die barrierefreie Gestaltung der dienstlichen E-Mail-Adressen. Hier antwortete das Kultusministerium, dass einfache Funktionen zur Barrierefreiheit bereits implementiert seien, weitere seien in der Phase der Entwicklung und des Ausbaus. Diesbezüglich befinde man sich im Austausch mit der Schwerbehinderten-vertretung.

  

Ressourcenzuweisung im Landesabitur

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium stand die Frage der Ressourcenzuweisung längere Zeit im Raum. Scheinbar sträubt man sich auf Seiten des Ministeriums gegen landesweit verbindliche, einheitliche Mindestregelungen. Der HPRLL und der dlh fordern diese zum Wohle der Beschäftigten. Insofern gab es im Ministergespräch eine Klärung des Sachverhalts bezüglich der Ressourcen, aber nicht der Frage einer landeseinheitlichen Mindestregelung, die verbindlich für die Schulen ist. Hier fordert der HPRLL und der dlh die Bereitstellung von Korrekturtagen, die Aufstockung der Vertretungsmittel, die Reduktion von externen Korrekturen, zusätzliche Studientage sowie die Zahl der Abiturprüfungen in den Blick zu nehmen.

Durch die Arbeitszeitverdichtung, die mit der Verlegung des schriftlichen Abiturs auf die Zeit nach den Osterferien einhergeht, sind solche verbindlichen landesweiten Regelungen unabdingbar, da Schulen sonst mit den Problemen, die vor Ort aufgrund unklarer Regelungen entstehen, allein gelassen werden.

Solche landesweiten Regelungen dienen dazu, klare Verhältnisse vor Ort zu schaffen und Konflikte, die zwischen Schulleitung und Lehrkräften entstehen, bspw. durch geringere Zuteilung von Korrekturtagen als erwartet, zu vermeiden.

Aus Sicht des dlh können aufgrund der Ressourcenzusage des Ministers die Schulen nun in die Lage versetzt werden, entlastende Regelungen durchzuführen. Wer würde da noch zur Beseitigung einer Vielzahl von Konflikten vor Ort gegen eine landesweite Regelung eintreten wollen?

  

Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht

Die Planungsszenarien waren im HPRLL bereits vor den Sommerferien im Gespräch, da sie aus der Konzeptgruppe zum Umgang mit der Pandemie in den HPRLL gelangten. Wie bekannt, wurde nach den Sommerferien im Regelbetrieb gestartet (Stufe 1) und kurze Zeit danach an den Schulen in Anlehnung an die darin enthaltenen Stufen Konzepte (Pandemiepläne) entwickelt.

Diese wurden zum Schreiben dieser Nachrichten nach den Herbstferien herangezogen, da sich die Fallzahlen sprunghaft nach oben entwickelten. Dabei war an vielen Stellen unklar, bei welcher vom RKI genannten Stufe (Staffelung nach Fallzahlen je 100.000 Personen) die jeweilige Stufe aus dem schulischen Pandemieplan anzuwenden sei.

Bei der Fragestellung der Unterrichtsorganisation waren selbstverständlich Themen wie Ausstattung und digitale Hilfsmittel (wie auch Videokonferenzen) ein ständiges Thema im HPRLL.

Fragen der Vergütung und Anrechnung wurden hier ebenfalls thematisiert. Aus dem Ministergespräch ging ganz klar hervor, dass Unterrichtsstunden, die im Distanzunterricht erbracht werden, selbstverständlich vergütet bzw. angerechnet werden müssen.

Hier ist der HPRLL wie der dlh der Auffassung, dass die erbrachten Unterrichtsstunden im Distanzunterricht wie Präsenzunterrichtsstunden zu verrechnen sind.

Der dlh meint, dass an dieser Stelle noch großer Gesprächsbedarf besteht und weitere Verhandlungen im HPRLL folgen werden.

 

Hessisches Schulportal

Das Hessische Schulportal wurde vor den Herbstferien im HPRLL vorgestellt. Interessant war zu erfahren, dass für jede Anwendung in der Schule ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz erstellt werden müsse. Auch für die Anwendung „Videokonferenz“, die über BigBlueButton in das Schulportal eingebunden werden soll, ist dies vorgesehen. Wegen der Videokonferenzen (wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet) gab und gibt es einige Kontroversen. Dringlicher erscheint dem dlh das Thema der Videoübertragung aus dem Präsenzunterricht heraus, bei dem alle Beteiligten außer der Lehrkraft zustimmen sollen. Das Kultusministerium ist hier der Auffassung, dass die Ausführung des Videounterrichts per Anordnung über das Direktionsrecht an die Lehrkraft erfolgen kann.

Das sehen HPRLL und dlh entschieden anders: Abgesehen von den Eingriffen in die Pädagogische Freiheit einer Lehrkraft werden hier Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft in einem Maße eingeschränkt, die so rechtlich nicht geduldet werden können. In Frage stehen seither die Beteiligungsrechte des HPRLL, der diese im Zweifel rechtlich klären lassen wird.

Der dlh sieht das Schulportal derzeit in einem sehr dynamischen Prozess, der pandemiebedingt nochmals einen enormen Schub erfahren hat. Auch an dieser Stelle wird es deshalb im HPRLL einiges an Erörterungsbedarf geben.

 

Hygieneplan 6.0

Der Hygieneplan, der sehr kurzfristig vor den Herbstferien an die Schulen gelangte, ist die Fortschreibung des Hygieneplanes 5.0. Anhand der Versionsnummer kann der geneigte Leser erkennen, dass dieser sich ebenfalls in einem ungewohnt dynamischen Prozess befindet. In den letzten dlh-Nachrichten wurde noch über den Hygieneplan 4.0 berichtet.

Im Hygieneplan 6.0 finden sich auch größtenteils die durch die Verhandlungen im HPRLL angesprochenen Veränderungen wieder. Der dlh sieht, dass die Fachabteilung im Ministerium mit Hochdruck an den Änderungen arbeitet, um somit den Schulen Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie zu verfahren ist. Dass die Pläne sehr kurzfristig an die Schulen gelangen, ist wohl den Umständen der Pandemie geschuldet. Der dlh rät, trotz allen Zeitdrucks die Abläufe der Beteiligung nicht aus dem Blick zu verlieren und ein Abweichen davon mindestens zu erläutern.

Ein Aspekt, der aus Sicht des dlh noch nicht genügend berücksichtigt wurde, ist der Hinweis, dass bei ärztlichen Attesten keine Diagnose mit abgegeben werden muss.

02.11.2020 Gez. Jürgen Hartmann