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Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) II-2020

Inhalt:

  • Corona-Pandemie
  • Dienstliche Emailadressen
  • Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen
  • Elektronischer kreditorischer Workflow an Schulen
  • Haushaltsanforderungen des Hessischen Kultusministeriums (HKM)
  • Veranstaltungs-, Qualifizierungs- und Akkreditierungsmanagement
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020
  • Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020
  • Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

 

Corona-Pandemie

Zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Nachrichten am 20. März waren die ersten Tage der Schulschließungen verstrichen und wahrscheinlich die ersten technischen Schwierigkeiten wie Überlastung der Server etc. vielleicht bereits behoben. Zum heutigen Tag (02. April) haben alle an Schule Beteiligten fast drei Wochen Homeschooling hinter sich – und die Abiturientinnen und Abiturienten das schriftliche Abitur. Es ist absehbar, dass die Corona-Krise uns alle noch länger viel stärker tangiert als wir dies noch vor wenigen Wochen erwartet bzw. befürchtet hatten. Auch der Hauptpersonalrat (HPRLL), dessen erste Sitzung nach den Schulschließungen einvernehmlich abgesagt wurde, ist seither in seinem Arbeiten stark eingeschränkt. Vieles galt es in geordnete Bahnen zu bringen. So wurde das Kultusministerium (HKM) aufgefordert dafür zu sorgen, dass in den Schulamtsbezirken angeordnete Präsenzpflichten, teilweise für ganze Kollegien angeordnet, unterbleiben. Auch wurde gebeten, die Anordnung der sog. „externen Zweitkorrektur“ im Abitur zu revidieren, was bereits geschehen ist.

Wie die weitere Arbeitsweise des Gremiums sich gestalten wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Da Großereignisse, wie z. B. die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele, verschoben wurden, ist bereits absehbar gewesen, dass die Corona-Krise auch Einfluss auf die anstehenden Personalratswahlen nehmen wird. Der Hessische Landtag hat am 24. März ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Personalratswahlen längstens bis zum 31. Mai 2021 verschoben werden können und die aktuellen Personalräte über den 31. Mai dieses Jahres hinaus im Amt bleiben. Dies hält der dlh in Anbetracht der Lage auch für sinnvoll.

Informationen über empfohlene Verhaltensweisen finden Sie auf den Webseiten

Die Entscheidung, die Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien zu schließen, befürwortet der dlh ebenfalls. Auch hält er die verordneten Kontaktbeschränkungen für eine richtige Maßnahme. In Abstimmung mit den anderen Bundesländern kann auf diese Weise vielleicht einem zu starken Anstieg der kritischen Fälle entgegengewirkt werden, um damit einer Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen.

 

Dienstliche Emailadressen

Auch im HPRLL laufen dazu die Verhandlungen, damit die Emailadressen, wie bereits von Minister Lorz angekündigt, zum Sommer dieses Jahres eingeführt werden können. Inwieweit die Maßnahme, eine langjährige Forderung nicht nur des HPRLL, zeitlich gehalten werden kann, ist noch nicht absehbar. Hauptauseinandersetzungspunkt war die Form der Verbindlichkeit, mit der das im Lehrerbereich „neue“ Medium umgesetzt werden kann. Der dlh meint, dass sich die Verbindlichkeit sowieso nach und nach ergeben wird. Schade findet er, dass gerade bei Emails im Schulbereich nicht bereits eine Lösung existiert. Diese könnte nun unterstützend zur Kommunikation eingesetzt werden und die Kolleginnen und Kollegen in der Weise entlasten, dass weniger private Ressourcen eingesetzt werden müssten. Im Übrigen herrscht im Bereich der Digitalisierung enormer Aufholbedarf und es ist darüber nachzudenken, wie man Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausstattung auf ein angemessenes Maß bringt. Einiges in diesem Bereich wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Eigeninitiative und privater Basis geleistet, was in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, geschweige denn in der Wirtschaft, undenkbar wäre. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hessische Lehrerinnen und Lehrer in der großen Mehrzahl keinen Zugang zu einem Dienstrechner haben und ein Heimarbeitsplatz (mit den dazu nötigen digitalen Anforderungen wie Internetanschluss, PC oder Laptop und notwendige Geräte) ausschließlich auf privater Basis eingerichtet wird.

Hier werden, um der aktuellen Corona-Krise auch etwas Positives abzugewinnen, Handlungsfelder aufgezeigt, derer sich die Politik und die handelnden Personen (im Kultusbereich) annehmen können. So erscheint beispielsweise die Begrenzung eines Emailaccounts auf 1 GB in der aktuellen Situation etwas aus der Zeit gefallen.

 

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Im Rahmen eines Erlasses aus dem HKM wird die politische Forderung, die Grundschulen mit einer sonderpädagogischen Grundausstattung zu versehen, umgesetzt. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 steht damit jeder Grundschule pro 250 Schülerinnen und Schülern eine feste Stelle einer Förderschullehrkraft für den inklusiven Unterricht zur Verfügung. In der Diskussion des HPRLL mit dem HKM ging es um die genaue Ausgestaltung des Erlasses, um sicherzustellen, dass sich Situationen von „Zwangsversetzungen“, wie vor Jahren bei Errichtung der Förderzentren (BFZ), nicht wiederholen. Dabei verwies das HKM darauf, dass es eine der ersten Amtshandlungen des jetzigen Ministers gewesen sei, die damalige Praxis der Versetzungen zu beenden und für über 200 Förderschullehrkräfte einen Bestandsschutz einzuführen.

Eine von vielen Fragen, die der HPRLL an das HKM hatte und die im Laufe der Erörterung geklärt werden konnten, war beispielsweise die Frage, ob eine Nichtteilnahme einer Grundschule dazu führen könne, dass sie weniger Stunden zugewiesen bekomme. Dabei erläuterte das HKM, dass Teilstunden und ggf. abweichende Regelungen in der Kommunikation vor Ort geregelt werden könnten. Auch die Frage, an welchen Konferenzen (des RBFZ oder der Schule) die Förderschullehrkraft nun vorrangig teilnehmen müsse, konnte der an manchen Stellen ausschweifenden Erläuterung entnommen werden. Alles in allem wurde vom HPRLL in dieser Erörterung eine Vielzahl von Aspekten angesprochen, deren umfassende Erläuterung den Rahmen dieser Nachrichten übersteigen würde.

Der dlh ist der Auffassung, dass diese umfassende Erörterung mit Sicherheit dazu beigetragen hat, die neuen Bedingungen für Förderschulkräfte zu klären und Transparenz zu schaffen. Ob das Modell von „festen“ Förderschullehrkräften an einer Grundschule sich etablieren wird, ist für den dlh fraglich, zumal es unter den Förderschullehrkräften verschiedene Spezialisierungsrichtungen gibt. Somit kann es aus Sicht des dlh vorkommen, dass es an einer Grundschule Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen gibt, aber die nun „feste“ Förderschullehrkraft nicht für diese spezifische Fachrichtung ausgebildet ist. Auch der umgekehrte Fall, dass es an der Grundschule keine Kinder mit Beeinträchtigungen gibt, für die die Förderschullehrkraft ausgebildet ist, könnte häufiger auftreten als dies vermutet wird.

 

Elektronischer kreditorischer Workflow an Schulen

In diesem Zusammenhang wurde vom HKM mitgeteilt, dass die ersten Pilotprojekte an verschiedenen Schulen zu Beginn dieses Jahres initiiert worden seien. Seither war es um dieses Projekt eher ruhig, so dass die flächendeckende Einführung erfolgversprechend erscheint. Zuvor werde selbstverständlich wieder in den HPRLL berichtet werden. Ob sich die flächendeckende Einführung des Workflows durch die Corona-Krise verzögern wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

 

Haushaltsanforderungen des Hessischen Kultusministeriums

Diese hatte der HPRLL beim HKM angefragt, damit zukünftige Ressourcenanforderungen für den Bildungsbereich nicht nur eingesehen werden können, sondern damit auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Sichtweise des HPRLL eingearbeitet werden könnte. Nicht zuletzt sind die Ressourcenzuweisungen in den Kultusbereich eine der Stellschrauben, die den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen signifikant tangieren. Der Haushalt, der im aktuellen Haushaltsjahr 2020 für den Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums fast 6 Milliarden Euro ausweist, besteht zwar zu einem großen Anteil aus Personalkosten, aber selbst die besonderen Finanzierungsausgaben betragen davon über 1,7 Milliarden Euro. Der dlh meint, dass es sich lohnt die Anforderungen an zukünftige Haushalte lange genug im Vorfeld zu formulieren, um sich abzeichnenden Bedarfen gerecht zu werden. Dass hierbei ein gewisser zeitlicher Vorlauf vonnöten ist, ist bei einem Zahlenwerk von über 200 Seiten mehr als verständlich.

Der dlh hofft, dass trotz Corona-Pandemie eine Erläuterung der Vorstellungen des Ministeriums bis Ostern erfolgen kann.

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Auch bei dieser Runde der Einstellungen zum 01. Mai 2020 zeichnete sich das Bild ab, das nun schon seit längerem vorherrscht: Lehrermangel in vielen Bereichen!

So erhielten in diesem Durchgang wiederum fast alle Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule ein Einstellungsangebot. In den Lehrämtern Förderschule und berufliche Schule erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber des Hauptverfahrens ein Einstellungsangebot. Nur im gymnasialen Lehramt bleiben auch diesmal mehr als 400 Bewerbungen zunächst ohne Angebot, darunter Bewerbungen mit einem, zwei und drei Wartepunkten. Auffallend war in diesem Bereich der erhebliche Rückgang der Bewerbungen von ca. 1400 auf unter 1000. Die geeigneten Bewerbungen in den Mangelfächern (Kunst und Physik) konnten allesamt berücksichtigt werden. Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, denen kein Angebot unterbreitet wurde, erhielten mit den Absagebescheiden den Hinweis auf die Möglichkeit, sich für die Sondermaßnahme Grundschule zu bewerben.

Im gymnasialen Lehramt konnte mit bestimmten Fächern (Chemie, Informatik, ev. Religion, kath. Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik) allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Angebot unterbreitet werden, und es existieren keine Wartefälle. Hingegen verblieben jeweils über 100 Bewerberinnen und Bewerber in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Philosophie/Ethik ohne Angebot.

Der dlh konstatiert, dass sich insgesamt der Lehrermangel bemerkbar macht. Das HKM wäre gut beraten, für die Zukunft vorzusorgen. Hierbei wurden seitens des HKM schon einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie beispielsweise die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.

Anderes wie bspw. die Einrichtung eines Korridors für die Besten eines Faches, d. h. kurzfristig über Bedarf einzustellen, erscheint für spätere Zeiten gerade im gymnasialen Bereich angebracht zu sein. Allgemein, so ist die Auffassung des dlh, wird man um eine Attraktivitätssteigerung für alle Lehrämter kaum herumkommen. Es ist an der Zeit, auch über einen Sprung von 105% auf zunächst 110% Unterrichtsabdeckung nachzudenken und zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden zusätzlichen Ressourcen zu hinterlegen.

 

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unklar, ob der Gesetzgeber den Termin verschieben wird.

 

Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

Aufgrund der Corona-Krise finden vorerst keine Veranstaltungen statt. Bitte beachten Sie die Ankündigungen auf den entsprechenden Webseiten:

dlh: https://deutscher-lehrerverband-hessen.de/

glb: https://www.glb-hessen.de/

HPhV: https://www.hphv.de/

VDL: https://vdl-hessen.info/

gez. Jürgen Hartmann