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Neues aus dem Hauptpersonalrat – die dlh-Nachrichten II-2020 und III-2020

Inhalt der dlh-Nachrichten II-2020 und III-2020

 

Corona-Pandemie

Dienstliche Emailadressen

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Themenkomplex Homeschooling

Zusammenarbeit mit Ditib

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Veranstaltungen und Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

 

 

Corona-Pandemie

Es ist absehbar, dass die Corona-Krise uns alle noch länger viel stärker tangiert als wir dies noch vor wenigen Wochen erwartet bzw. befürchtet hatten. Auch der Hauptpersonalrat (HPRLL), dessen erste Sitzung nach den Schulschließungen einvernehmlich abgesagt wurde, ist seither in seinem Arbeiten stark eingeschränkt. Vieles galt es in geordnete Bahnen zu bringen. So wurde z.B. das Kultusministerium (HKM) aufgefordert dafür zu sorgen, dass in den Schulamtsbezirken angeordnete Präsenzpflichten, teilweise für ganze Kollegien angeordnet, unterbleiben.

Da Großereignisse, wie z. B. die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele, verschoben wurden, war schnell absehbar, dass die Corona-Krise auch Einfluss auf die anstehenden Personalratswahlen nehmen wird. Der Hessische Landtag verabschiedete am 24. März ein Gesetz, mit dem die Personalratswahlen längstens bis zum 31. Mai 2021 verschoben werden können und die aktuellen Personalräte über den 31. Mai dieses Jahres hinaus im Amt bleiben. Dies hält der dlh in Anbetracht der Lage auch für sinnvoll.

Die Entscheidung, die Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien zu schließen, befürwortete der dlh ebenfalls. Auch hielt er die verordneten Kontaktbeschränkungen für eine richtige Maßnahme.

Die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus müssen in regelmäßigen Abständen in den Blick genommen werden, um ein Anpassen an die aktuelle Lage zu gewährleisten und eine zweite Welle zu vermeiden. Die von der Landesregierung getroffenen einschneidenden Maßnahmen haben im Kultusbereich zu außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel das Homeschooling (siehe Abschnitt unten), die verbindlich umzusetzenden Hygieneregeln oder den Umgang mit Lehramtsprüfungen geführt.

Viele der aufgetretenen und weiterhin auftretenden Probleme, die die Corona-Pandemie hervorgerufen hat, tangieren selbstverständlicher Weise Unterricht und Schule im besonderen Maße, stellen sie doch einen integralen Bestandteil unserer Gesellschaft dar. So gab und gibt es vieles, das im Hauptpersonalrat diskutiert werden muss, was von zentraler Stelle regelungsbedürftig ist. Hier greifen auch Maßnahmen, die von anderen Ministerien erlassen wurden und deren Regelungen in Schule und auch im Kultusbereich Gültigkeit haben. An erster Stelle sei beispielsweise die Hygieneverordnung genannt, deren Umsetzung beim Wiederanfahren des Präsenzunterrichtes enormen Regelungsbedarf und große Belastung für jede einzelne Schule bedeutete.

Es erreichten in der vergangenen Zeit aber auch positive Nachrichten den Hauptpersonalrat. So zum Beispiel dass die Bundesregierung als Sofortmaßnahme und zur Ergänzung des Digitalpaktes zusätzlich 500 Mio. Euro zur Verfügung stellen werde. Diese Mittel werden auch in Hessen dringend gebraucht, um den durch die Landesregierung zügig umgesetzten Digitalpakt zu ergänzen. Auf Hessen sollen dabei ca. 40 Mio. Euro entfallen, die wie beim Umlageverfahren des Digitalpaktes auch durch landeseigene Mittel ergänzt werden. Konkret sollen diese Mittel unter anderem für digitale Endgeräte zur Verfügung stehen. Begrüßenswert aus Sicht des dlh ist die Ankündigung, dass diese Mittel bis zum Jahresende umgesetzt sein sollen.     

 

Dienstliche Emailadressen

Auch im HPRLL laufen dazu die Verhandlungen, damit die Emailadressen, wie bereits von Minister Lorz angekündigt, zum Sommer dieses Jahres eingeführt werden können. Inwieweit die Maßnahme, eine langjährige Forderung nicht nur des HPRLL, zeitlich gehalten werden kann, ist noch nicht absehbar. Hauptauseinandersetzungspunkt war die Form der Verbindlichkeit, mit der das im Lehrerbereich „neue“ Medium umgesetzt werden kann. Der dlh meint, dass sich die Verbindlichkeit sowieso nach und nach ergeben wird. Schade findet er, dass gerade bei Emails im Schulbereich nicht bereits eine Lösung existiert. Diese könnte nun unterstützend zur Kommunikation eingesetzt werden und die Kolleginnen und Kollegen in der Weise entlasten, dass weniger private Ressourcen eingesetzt werden müssten. Im Übrigen herrscht im Bereich der Digitalisierung enormer Aufholbedarf und es ist darüber nachzudenken, wie man Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausstattung auf ein angemessenes Maß bringt. Einiges in diesem Bereich wird von engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Eigeninitiative und privater Basis geleistet, was in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, geschweige denn in der Wirtschaft, undenkbar wäre. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hessische Lehrerinnen und Lehrer in der großen Mehrzahl keinen Zugang zu einem Dienstrechner haben und ein Heimarbeitsplatz (mit den dazu nötigen digitalen Anforderungen wie Internetanschluss, PC oder Laptop und notwendige Geräte) ausschließlich auf privater Basis eingerichtet wird.

Hier werden, um der aktuellen Corona-Krise auch etwas Positives abzugewinnen, Handlungsfelder aufgezeigt, derer sich die Politik und die handelnden Personen (im Kultusbereich) annehmen können. So erscheint beispielsweise die Begrenzung eines Emailaccounts auf 1 GB in der aktuellen Situation etwas aus der Zeit gefallen.

In Bezug auf die Einführung von dienstlichen E-Mailadressen im Lehrerbereich konnte im Hauptpersonalrat trotz des Corona bedingten Ausfalles von Sitzungen vor Ostern der geplante zeitliche Ablauf mit dem Kultusministerium eingehalten werden. Dies ist umso mehr zu würdigen, angesichts des sog. Shutdowns, weil selbstverständlicher Weise auch die Tests und Vorbereitungen für die Einführung der E-Mailadressen durch die Corona-Pandemie tangiert waren. Sollten die weiteren Verhandlungen bezüglich der Richtlinie zur Einführung planmäßig verlaufen, sieht es zurzeit günstig für die Zurverfügungstellung der E-Mailadressen bis zum Sommer aus.

Der Hauptpersonalrat und der dlh sind der Auffassung, dass eine verpflichtende Nutzung von dienstlichen E-Mailadressen erst erfolgen kann, wenn für jede Lehrkraft durch Zurverfügungstellung eines dienstlichen Endgerätes auch auf die E-Mails zugegriffen werden kann.

 

Feste Zuweisung von Förderschullehrkräften an die Grundschulen

Im Rahmen eines Erlasses aus dem HKM wird die politische Forderung, die Grundschulen mit einer sonderpädagogischen Grundausstattung zu versehen, umgesetzt. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 steht damit jeder Grundschule pro 250 Schülerinnen und Schülern eine feste Stelle einer Förderschullehrkraft für den inklusiven Unterricht zur Verfügung. In der Diskussion des HPRLL mit dem HKM ging es um die genaue Ausgestaltung des Erlasses, um sicherzustellen, dass sich Situationen von „Zwangsversetzungen“, wie vor Jahren bei Errichtung der Förderzentren (BFZ), nicht wiederholen. Dabei verwies das HKM darauf, dass es eine der ersten Amtshandlungen des jetzigen Ministers gewesen sei, die damalige Praxis der Versetzungen zu beenden und für über 200 Förderschullehrkräfte einen Bestandsschutz einzuführen.

Eine von vielen Fragen, die der HPRLL an das HKM hatte und die im Laufe der Erörterung geklärt werden konnten, war beispielsweise die Frage, ob eine Nichtteilnahme einer Grundschule dazu führen könne, dass sie weniger Stunden zugewiesen bekomme. Dabei erläuterte das HKM, dass Teilstunden und ggf. abweichende Regelungen in der Kommunikation vor Ort geregelt werden könnten. Auch die Frage, an welchen Konferenzen (des RBFZ oder der Schule) die Förderschullehrkraft nun vorrangig teilnehmen müsse, konnte der an manchen Stellen ausschweifenden Erläuterung entnommen werden. Alles in allem wurde vom HPRLL in dieser Erörterung eine Vielzahl von Aspekten angesprochen, deren umfassende Erläuterung den Rahmen dieser Nachrichten übersteigen würde.

Der dlh ist der Auffassung, dass diese umfassende Erörterung mit Sicherheit dazu beigetragen hat, die neuen Bedingungen für Förderschulkräfte zu klären und Transparenz zu schaffen. Ob das Modell von „festen“ Förderschullehrkräften an einer Grundschule sich etablieren wird, ist für den dlh fraglich, zumal es unter den Förderschullehrkräften verschiedene Spezialisierungsrichtungen gibt. Somit kann es aus Sicht des dlh vorkommen, dass es an einer Grundschule Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen gibt, aber die nun „feste“ Förderschullehrkraft nicht für diese spezifische Fachrichtung ausgebildet ist. Auch der umgekehrte Fall, dass es an der Grundschule keine Kinder mit Beeinträchtigungen gibt, für die die Förderschullehrkraft ausgebildet ist, könnte häufiger auftreten als dies vermutet wird.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 01. Mai 2020

Auch bei dieser Runde der Einstellungen zum 01. Mai 2020 zeichnete sich das Bild ab, das nun schon seit längerem vorherrscht: Lehrermangel in vielen Bereichen!

So erhielten in diesem Durchgang wiederum fast alle Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule ein Einstellungsangebot. In den Lehrämtern Förderschule und berufliche Schule erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber des Hauptverfahrens ein Einstellungsangebot. Nur im gymnasialen Lehramt bleiben auch diesmal mehr als 400 Bewerbungen zunächst ohne Angebot, darunter Bewerbungen mit einem, zwei und drei Wartepunkten.

Der dlh konstatiert, dass sich insgesamt der Lehrermangel bemerkbar macht. Das HKM wäre gut beraten, für die Zukunft vorzusorgen. Hierbei wurden seitens des HKM schon einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie beispielsweise die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.

Anderes wie bspw. die Einrichtung eines Korridors für die Besten eines Faches, d. h. kurzfristig über Bedarf einzustellen, erscheint für spätere Zeiten gerade im gymnasialen Bereich angebracht zu sein. Allgemein, so ist die Auffassung des dlh, wird man um eine Attraktivitätssteigerung für alle Lehrämter kaum herumkommen. Es ist an der Zeit, auch über einen Sprung von 105% auf zunächst 110% Unterrichtsabdeckung nachzudenken und zusätzliche Aufgaben mit ausreichenden zusätzlichen Ressourcen zu hinterlegen.

 

Personalratswahlen am 12./13. Mai 2020

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein neuer Termin in Aussicht gestellt.

 

Themenkomplex Homeschooling

Unter diesem Stichpunkt wurden im Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium Fragen zur technischen Ausstattung, der Leistungsbewertung und des Datenschutzes angesprochen. Hier zeigte sich, dass viele der Fragen ad hoc schwierig zu beantworten waren, da sich vieles im Fluss befand – und auch zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Nachrichten noch befindet. Eine genaue Vorhersage konnte somit bei einzelnen Punkten nicht getroffen werden.

Hierbei ging es u.a. um den Erlass zur digitalen Kommunikation von Lehrkräften und ein Informationsblatt des hessischen Datenschutzbeauftragten. Dabei zeigte sich der Hauptpersonalrat ebenso wie das Kultusministerium verwundert über Stellungnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Nicht nachvollziehbar sei für den Hauptpersonalrat die Aufweichung von Grundsätzen in den Datenschutzbestimmungen. Auch vom Kultusministerium werden Anwendungen wie z. B. WhatsApp oder Zoom als bedenklich eingestuft, zumal für deren dienstlichen Einsatz die Rechtsgrundlage fehlt.

Es gab Abstimmungsprozesse von Seiten des Ministeriums und des Datenschutzbeauftragten, um schnelle Hilfen und Handreichungen entwickeln zu können. Zur Kenntnis genommen wurde auch, dass die Server des Schulportals Hessen völlig überlastet gewesen seien. Hier wurde zügige Abhilfe versprochen.

Aus Sicht des dlh ist es bei der über die Lehrkräfteakademie häufig und verbreitet eingesetzte Lernplattform „Moodle“ wichtig, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese zur Zufriedenheit der Lehrkräfte wie auch der Schülerschaft funktionieren kann. Für das derzeit mit Aufnahmestopp weiterer Schulen versehene Schulportal wäre in den Sommerferien Gelegenheit zur weiteren Aufstockung der Kapazitäten.

 

Zusammenarbeit mit Ditib

Die Nachricht über die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Ditib kam für den Hauptpersonalrat nicht völlig überraschend, gab es doch im Vorfeld mehrere Gutachten und Verhandlungen über satzungs- und vereinsrechtliche Belange. Letztendlich konnte Ditib keine Erklärung zur Unabhängigkeit vom türkischen Staat abgeben, und als Konsequenz wird die Zusammenarbeit zum Ende des laufenden Schuljahres eingestellt.

Der dlh findet, dass das Kultusministerium mit seinen angelaufenen Ersatzplanungen, z. B. mit der Einführung des Faches Islamunterricht gut aufgestellt ist. Auf ein vorhersehbares Ende der Zusammenarbeit sieht der dlh das Kultusministerium über sein zuständiges Fachreferat gut vorbereitet.

 

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Zunächst konnte im gemeinsamen Diskurs mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie geklärt werden, dass die 15%-Kürzung der Bezüge der LiV nach dem Examen bis zu den Sommerferien ausgesetzt seien. Weiterhin gehe die Lehrkräfteakademie davon aus, dass erst nach den Sommerferien wieder Bedingungen gegeben seien, die eine Prüfung im Unterricht zulassen. Wiederholungsprüfungen sollen, wo immer dies realisierbar sei, noch in diesem Schuljahr erfolgen. Zu einer möglichen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wurde ausgeführt, dass diese längstens sechs Monate ab dem Termin der ursprünglichen Wiederholungsprüfung betrage. Dies sei aber davon abhängig, ob nach den Sommerferien eine Wiederholungsprüfung möglich sei. Eine Regelung, die 2. Staatsprüfung derzeit grundsätzlich als Videokonferenz abzuhalten, wird vom Hauptpersonalrat wie auch von der Lehrkräfteakademie als äußerst problematisch gesehen. Allenfalls könne man sich vorstellen, solche Prüfungen in Einzelfällen zu genehmigen, falls alle Beteiligten mit diesem Modus der Prüfung einverstanden seien. Die Beteiligung der Personalräte wird vom HKM und der Lehrkräfteakademie als selbstverständlich erachtet.

Der dlh meint dazu, dass von Seiten der Lehrkräfteakademie ein äußerst bedachtes Verhalten und eine kluge, flexible Vorgehensweise in Zusammenhang mit den stark veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Prüfungen der LiV gewählt wurde. So konnte in Abstimmung zwischen Kultusministerium und Hauptpersonalrat eine bestmögliche Abfederung der durch das Coronavirus entstandenen Situationen zum Wohle der LiV erreicht werden.

 

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

Mit der Pressemitteilung vom 24.04.2020 verkündete das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das u. a. vorsieht, Gymnasiallehrkräfte über eine verpflichtende Schulquote an Grundschulen zwangsabzuordnen. Diese nach §73 HPVG (Maßnahmen die keinen Aufschub dulden, können per vorläufiger Regelung umgesetzt werden) eingeleitete Maßnahme stößt in Hauptpersonalrat und dlh auf großes Unverständnis. Die beabsichtigte Zwangsabordnung von gymnasialen Lehrkräften wird für große Unruhe an den Schulen sorgen. Von der motivationalen Lage der betroffenen abgeordneten Lehrkraft abgesehen, wird diese Maßnahme enorme Sprengkraft an den Schulen haben, spiegeln sich doch erhebliche Unterschiede nicht nur in fachlichen Anforderungen und pädagogischen Gegebenheiten in den Berufsgruppen wider.

Auch die Umsetzung nach §73 erscheint dem Hauptpersonalrat mehr als fragwürdig.

Zum Redaktionsschuss ließ der Hauptpersonalrat ein Beschlussverfahren juristisch prüfen.  Schließlich ist der Lehrkräftemangel nicht „Corona“ geschuldet, sondern war in allen Lehrämtern außer dem gymnasialen schon seit geraumer Zeit präsent. Zudem ist mit dem Herauswachsen der Nulljahrgänge an den Gymnasien und Gymnasialzweigen, die bei einer Umstellung von G8 auf G9 entstanden sind, zu erwarten, dass der Bedarf an Gymnasiallehrkräften wieder steigt. Der dlh meint, dass der Lehrkräftemangel in den Grundschulen, der bereits seit einigen Jahren herrscht, nun nicht auf dem Rücken der Gymnasiallehrkräfte ausgetragen werden sollte und darf. Eine freiwillige Abordnung im Einvernehmen mit der betreffenden Lehrkraft und den beteiligten Schulen ist für den dlh akzeptabel, eine Zwangsabordnung über eine Dienstverpflichtung lehnt er kategorisch ab.

  

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Ab 1. Juni 2020 wird die momentane Fraktionssprecherin Annabel Fee den Landesvorsitz des dlh übernehmen, da Edith Krippner-Grimme zum 31.Mai 2020 dieses Amt niederlegen wird. Die Landesleitung dankt der scheidenden Landesvorsitzenden für ihren Einsatz und das langjährige Engagement und wünscht der neuen Landesvorsitzenden viel Erfolg im neuen Amt.

 

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

  • Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Bitte beachten Sie die Ankündigungen auf den entsprechenden Webseiten:

 

 

Gez. Jürgen Hartmann                     Gekürzt durch Kerstin Jonas