Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2019
- Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren
- LiV im Einsatz als Klassenlehrerinnenbzw. Klassenlehrer
- Qualifizierungsangebote für die Mittlere Leitungsebene
- Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen
- Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
- Im Nachgang der Landtagswahlen
- Fortbildungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände
Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren
Pünktlich zum Schulhalbjahreswechsel wurden die entsprechenden Stellen für die im Oktober letzten Jahres verkündete Mentorenentlastung in der Zuweisung eingestellt. Damit stehen für die Schulen insgesamt mehr als 140 Stellen zur Entlastung der Mentoren zur Verfügung. Dies würdigt endlich gerade die Lehrkräfte, die sich durch zusätzliches Engagement und außerunterrichtliche Tätigkeiten als Mentorinnen und Mentoren für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) einsetzen. Dieser große Erfolg konnte maßgeblich auf Wirken des Hessischen Philologenverbandes erzielt werden. Somit wurde eine langjährige Forderung, die im Übrigen auch der dlhimmer wieder erhoben hatte,nun erfüllt. Dass die geplante Entlastungnureinen Einstieg in die Entlastung derwichtigenArbeit mit den LiVdarstellt,ist den Akteuren bewusst.Der dlhwird in der kommenden Legislaturperiode die Ausweitung dieser Entlastung weiter anmahnen,um die Belastungssituation an Schulen weiter zu entschärfen. Die Ressourcen, die hier zielgerichtet eingesetzt werden, kommensomit passgenau dort zum Einsatz,wo sie benötigt werden. Der dlhfreut sich mit dem Hessischen Philologenverband über den gelungenenErfolg, auch wenn der Zeitpunkt der Verkündung der Mentorenentlastung hätte noch früher erfolgen können.
ZumProcedere: durch die Lehrkräfte-Akademie/Studienseminaresinddie Einsatzschulen der LiV bei den betreffenden Staatlichen Schulämtern bekannt; damit erhalten die Schulen die entsprechende Zuweisung. DieNamen der Mentorinnen und Mentoren werdendurch die jeweiligen Schulen an ihr Staatliches Schulamt gemeldet.
LiV im Einsatz als Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer
Dem HPRLL ist bekannt geworden, dass LiV auch als Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer eingesetzt wurden. Das Kultusministerium informierte, dass es sich hierbei höchstens um Einzelfälle handeln könne. Klassenleitungen seien für LiV nicht vorgesehen und man werde sich in geeigneter Weise mit der Lehrkräfteakademie diesbezüglich abstimmen.
Der dlh ist der Auffassung, dass die verantwortungsvolle Tätigkeit einer Klassenlehrerin bzw. einesKlassenlehrers einen hohen außerunterrichtlichenzeitlichen Aufwand (wie zum Beispiel das Einsammeln von Klassengeldern, die Besprechung und Organisation von Klassenfahrten oder Elternabenden, die Eintragung von Zeugnisnotenund vieles mehr) mit sich bringt. Dies sollte die fordernde Zeit der Ausbildung nicht weiter schmälern, zumal ohnehin im Seminardarauf eingegangen wird. Im Zentrum der Ausbildung sollte guter Unterricht stehen und die LiV sollten sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können.
Für die sehr umfangreiche Tätigkeit des Klassenlehrersbzw. der Klassenlehrerin steht seit einigen Jahren aufgrund mangelnder Ressourcen in den meisten Klassenstufen keine Klassenleiter- bzw. Tutorenstunde mehr zur Verfügung. Dies wäre nach Meinung des dlh ein weiterer Ansatzpunkt, um weitere zielgerichtete Entlastung in den Schulen zu schaffen.
Qualifizierungsangebote für die Mittlere Leitungsebene
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurden dem HPRLL Informationen über die bereits laufenden Qualifizierungsreihen (Ende 2018) gegeben. Bei den Qualifizierungsangeboten für die Mittlere Leitungsebene handele es sich um drei Module:
- in Modul 1 sollen u. a. mit „Personalbewirtschaftung, Budget und Schulrecht“ Grundlagen des Verwaltungshandelns geschaffen werden.
- in Modul 2 sollen u. a. mit „Rollenbewusstsein, Rollenwahrnehmung, Grundlagen der Kommunikation, Moderation von Prozessen, Förderung von Teamstrukturen, Kooperation mit außerschulischen und dualen Partnern“ die Rolle und das Kommunikationsverhalten der Teilnehmenden gefördert werden.
- in Modul 3 werde u. a. mit den „Kriterien und Indikatoren für guten Unterricht, Projekt-und Prozessplanung, Leitung von Arbeitsgruppen, Konzeption und Organisation“ Unterrichtsentwicklung vorangebracht.
Auch die Rolle der Personalvertretungen wurde für den HPRLL in hinreichender Weise berücksichtigt. Von Seiten des HKM wurde berichtet, dass KolleginnenausGymnasien und Beruflichen Schulen unterrepräsentiert seien. Es sei in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Förderung angestrebt.
Im Jahr 2019 werde es voraussichtlich wieder 3 Reihen dieser Fortbildung geben, die Fortbildung, die Ende 2018 bereits stattgefunden habe, sei überbucht gewesen. In wieweit die einzelnen Reihen überbucht seien, sei schwierig festzustellen, da dasAnmeldesystem bei vollständiger Teilnehmerzahl die Reihe als ausgebuchtausweise und keine neuenAnmeldungen mehr zulasse. Ein weiteres Problem sei, dass bei der Anmeldung u. a. aus Datenschutzgründen nicht ersichtlich sei, ob es sich bei der Bewerberin oder dem Bewerber um eine schwerbehinderte Person handele, dieser Personenkreisjedoch einen Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung hat. Hier bestehe noch Klärungsbedarf. Der dlh meint, dass diese Reihe durchaus auf Interessebei den Teilnehmenden stößt, was nicht zuletzt die Überbuchungen der Reihen zeigen. Bezüglich der Erfassung eines Hinweises auf den Schwerbehindertenstatus ist dem dlhnicht klar, warum man nicht auf Lösungen wie in anderen hessischen Behörden zurückgreift. Die entsprechenden Rechte der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sollten sichergestellt werden.
Schulgesundheitsfachkräfte an allgemeinbildenden Schulen
Im Rahmen des Themaswurde im Hauptpersonalrat der Sachstand des Modellprojektes ‚Schulgesundheitsfachkräfte‘ an hessischen Schulen‘ besprochen. Träger dieses Modellprojektes ist die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAGE), die das Projekt seit Anfang 2017 (hier wurde das Projekt erstmalig im Hauptpersonalrat vorgestellt) durchführt. Begonnen habe man damals an mehreren weiterführenden Schulen in Frankfurt und Offenbach. Die Aufgaben der Schulgesundheitsfachkräfte seienerlasslich geregelt. Sie unterstützen die Schulen bei Präventionsaufgaben, Intervention und Betreuung chronischkranker Schülerinnen und Schülernebst anfallenden Ersthelferaufgaben. Sie seien hilfreiche Ansprechpartner bei medizinischen Fragen, die im schulischen Alltag auftretenund unterstützten dabei die Schulen.
Nach dem Ausschreibungsverfahren und der Durchführung des Pilotprojektes liegt mittlerweile der Zwischen-und Endbericht vor. Im Untersuchungszeitraum seien über 14500 Einzelfälle betreut worden,und nahezu 100% der Lehrkräfte sowie Schulleitungen hätten sich zufrieden geäußert. Dabei wurde der Einsatz der Schulgesundheitsfachkräfte von den befragten Lehrkräften als Entlastung für ihre eigene Tätigkeit gesehen.
Die Frage,wo im weiteren Verlauf die Schulgesundheitsfachkräfte eingebunden werden –Sozialministerium oderKultusministerium –konnte nicht weiter geklärt werden. Der HPRLL wie der dlh sind hier der Auffassung, dass eine Anbindung am Sozialministerium sinnvoller sei, da Schulgesundheitsfachkräfte kein pädagogisches Personal sind und somit eine Abgrenzung in Bezug auf die Lehrerprofession einfacher fällt/vorgenommen werden kann. Da manmit einem zeitlichen Rahmen von 10 Jahren plane und sich das Projekt in der Pilotphase befinde, könne es, auch wegen der laufenden Koalitionsverhandlungen, noch keine konkreten Umsetzungsplanungen geben. Man kenne nun die Bedenken von allen Seitenund wolle diese für den weiteren Verlauf berücksichtigen.
Der dlh ist der Auffassung, dass Schulgesundheitsfachkräfte eine Unterstützungund Entlastung für Schulen bedeuten können. Angesichts der vielen Aufgaben,die Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts übernehmen müssen,kann hierdurch, gerade im Zuge von Inklusion und Ganztag, Entlastung erreicht werden. Es stellt sich allerdings generell die Frage,welche Aufgaben Schulen (noch) übernehmen sollen. Z. B. Gesundheitsprophylaxe und Ernährungsberatung sind nach Auffassung des dlhnicht die Kernaufgaben,die Schule haben sollte.
Hessischer Referenzrahmen Schulqualität
Hier fragte der HPRLLim Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeitan,ob derzeit Änderungen am Referenzrahmen geplant seien und ob es eine Evaluation gegeben habe. Der Referenzrahmen war seinerzeit vorwiegend für die Schulinspektion erstellt worden und sollte auch ein Instrument zur schulinternen Unterrichtsentwicklung sein. Das HKM antwortete, zurzeitgebe es Überlegungen,diesen für die Schulen umzuarbeiten und Materialien und Instrumente zur Verfügung zu stellen. Es gebe derzeit aber noch keine freigegebene Vorlage,diegemeinsam mit dem Hauptpersonalrat erörtert werden könne.
Der dlh meint hierzu, dass man sich unter der vorhandenen Belastungssituation an Schulen nur wundern kann. Statt scheinbar freie Ressourcen unmittelbar den Schulen zur Verfügung zu stellen, gibt es nach wie vor Überlegungen, Papiere wie den Referenzrahmen zur erstellen und diese dann an den Schulen womöglich durch Schulleitungen oder die noch verbliebenen Inspektoren überprüfen zu lassen. Dass das Experiment Schulinspektion krachend gescheitert ist sollte doch zu denken geben. Schulqualität hängt nach Auffassung des dlh vielmehr von anderen Faktoren ab, zum Beispiel der Klassengröße, der Motivation von Schülerinnen und Schülern wie Lehrkräften, der soliden fachlichen Ausbildungder LiV, der vorhandenen und funktionsfähigen Räumlichkeiten und deren Ausstattung, den Lehrplänen mit ihren Fachinhalten, der Zusammensetzung der Lerngruppen, usw.
Im Nachgang der Landtagswahlen
Zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Nachrichten wurden der Ministerpräsident gewählt und das Kabinett vorgestellt. Der dlhgratuliert an dieser Stelle Herrn Bouffier zur erfolgreichen WahlzumMinisterpräsidenten, die bei einem Stimmenvorsprung von nur einer Stimme nicht selbstverständlich war. Weiterhin gratuliert der dlhHerrn Prof. Dr. R. Alexander Lorz zur Fortsetzung seiner Ministertätigkeit in Hessen; gleichzeitig auch zur Übernahme der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Hoffnung des dlh ist, dass die künftige Landesregierung einen vernünftigen Blick für eine gute Bildungspolitik hat. Die erreichte Mentorenentlastung war ein guter Schritt, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Gute Bildung benötigt diese und zusätzliche Ressourcen, weil wir es ohne gute Bildungschwer haben werden, unsere Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Damit dies gelingen kann, ist es unabdingbar,den entsprechenden Haushaltsansatz für Kultus und Wissenschaft weiter zu steigern.
Fortbildungen der dlh-Gliedverbände
Im Februar 2019 werden durch den dlh bzw. seine Mitgliedsverbände folgende Schulungsveranstaltungen durchgeführt:
6.02.2019 Wertschätzende Kommunikation,14:00Uhr in Frankfurt
19.02.2019 Rechtliche Grundlagen und Probleme bei Klassenfahrten und Exkursionen, 19:30 h in Gießen
26.02.2019 Die Lehrkraft (im Spannungsfeld) zwischen Schulleitung und Eltern –eine schulrechtliche Betrachtung, 15.30 Uhr in Michelstadt
27.02.2019 Allheilmittel Individualisierung? –Hintergründe und Chancen des individualisierten Unterrichts im Gymnasium, 15:00 in Fulda
Der dlh wünscht Ihnen einen guten Start indas Jahr 2019!
gez. Jürgen Hartmann