Stagnation.
Frustration.
Note 6!

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) – IV-2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgenden die aktuelle Ausgabe der dlh-Nachrichten:

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Seit den letzten dlh-Nachrichten vor den Sommerferien, Ende Mai, hat sich viel getan. Die Einschätzung der Infektionslage verändert sich fortlaufend, einhergehend mit teils sehr kurzfristigen Ankündigungen des Kultusministeriums. Dies bereitete nicht nur dem Hauptpersonalrat (HPRLL) in den Verhandlungen erhebliche Schwierigkeiten, sondern auch den Schulen, da sie sich mit Erlassen konfrontiert sahen, die teils sehr kurzfristige Umsetzungen erforderten. So war in diesen Sommerferien für Schulleitungen kaum an Erholung zu denken, da zunächst alle „Altlasten“ des vergangenen Schuljahres aufzuarbeiten waren und fast gleichzeitig die Vorbereitungen für das neue Schuljahr, das nahezu im Regelbetrieb starten sollte, beginnen mussten. Zusätzlich galt es, die spontan ins Leben gerufenen Sommercamps und Ferienakademien vorzubereiten bzw. die Auswahl des Personals hierfür vorzunehmen. So hatte auch der Hauptpersonalrat schon weit vor Ende der unterrichtsfreien Zeit seine Arbeit wieder aufgenommen und trat bereits zu Beginn der letzten Ferienwoche zusammen.

Auch während dieser Sitzung und zum Schreiben dieser Nachrichten war und ist die vorausschauende Betrachtung der Infektionslage und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb sehr schwierig. Einerseits haben Schülerinnen, Schüler und deren Eltern ein Recht auf Bildung, andererseits ist dies in Einklang mit ausreichendem Gesundheitsschutz zu bringen. Hierbei meint der dlh, dass ein ausreichender Gesundheitsschutz jedes Einzelnen Vorrang vor übereilten Maßnahmen zugunsten von „Normalbetrieb“ an den Schulen haben muss.

So zeigte sich bereits in der ersten Schulwoche, dass nicht nur wegen der Aussetzung des Abstandsgebotes im Klassenzimmer bereits mehrere Klassen und auch ganze Schulen geschlossen wurden und in Quarantäne kamen.

Der dlh ist der Auffassung, dass zusätzliche Ressourcen nicht nur für Hygieneschutzmaßnahmen, Digitalisierung und damit auch besseren Möglichkeiten für Distanzunterricht zu schaffen seien, sondern auch den Schulleitungen Mittel und Personal bereitgestellt werden sollten, damit diese für entsprechend kleinere Klassen sorgen können. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer bei Regelbetrieb nicht einzuhalten ist, könnte somit immerhin dafür Sorge getragen werden, dass Abstand (das seither wirksamste Mittel gegen die Ausbreitung des Virus) besser gewährleistet werden kann. Der dlh meint, dass 120 cm immer noch besser sind als 30 cm oder wenn Kinder ganz ohne Abstand nebeneinandersitzen.

Wie es im neuen Schuljahr 2020/2021 weiter gehen wird, ist aus Sicht des dlh schwer vorherzusagen. Maßgeblich werden dabei die Infektionszahlen eine Rolle spielen, die aktuell bedingt durch Reiserückkehrer signifikant steigen. Wie sich der herannahende Herbst und Winter auf die Pandemielage, insbesondere eine auftretende Grippewelle oder eine mögliche Mutation des Virus auswirken wird, ist unklar. Der dlh findet, dass durch die eingeleiteten Maßnahmen im Frühjahr, Deutschland und damit auch Hessen einen guten Stand im Vergleich mit anderen Ländern innehat. Diese gute Position sollte nicht durch leichtfertige, undurchdachte Maßnahmen oder andere Sorglosigkeiten riskiert werden. Das Virus ist nicht überwunden!

  

Wiederaufnahme des Regelbetriebs an hessischen Schulen

Viele Schulen, wie auch die Expertengruppe des Kultusministeriums, haben verschiedene Varianten für den Schulbetrieb vorgesehen. Zu diesen gehören auch Planungen für einen weiteren (lokalen) Lockdown oder einen sog. Hybridbetrieb, d. h. eine Mischform aus Präsenzunterricht und Distanzunterricht. Gestartet sind die Schulen alle, wie bekannt, nahezu im Regelbetrieb, der für alle Schülerinnen und Schüler tägliche Präsenz in der Schule vorsieht. Ausnahmen waren die Fächer und Unterrichtsgruppen, in denen eine starke Durchmischung der Schülerschaft gegeben war.

Insbesondere vor dem Schulstart kamen aus dem Kultusministerium mehrere Erlasse und Verordnungen sehr kurzfristig, so dass deren Inhalte kaum in Gänze vor Ort umzusetzen waren. Beispielsweise gab es für den Hygieneplan an Schulen mittlerweile die Version 5.0 – bis zum Erscheinen dieser Nachrichten könnte es durchaus sein, dass weitere Versionen erlassen werden. Einige wichtige Änderungen sind unter den Überschriften dieser Nachrichten aufgeführt.

Der dlh sieht es als notwendig an, dass der Umgang mit der Pandemie auch im Kultusministerium ständig neu bewertet werden muss. Allerdings sollte durch klare verbindliche Aussagen und die Beachtung von genügend Umsetzungszeit für die Erlasse ein Rahmen geschaffen werden, der die Rückkehr wieder hin zu mehr Normalität gelingen lässt. Ein Zustand, in dem das ganze Schulsystem in elementaren Dingen „auf Sicht“ gefahren wird, ist zu vermeiden.

Der dlh fordert zudem, dass die Personalvertretungen im Vorfeld von Entscheidungen in etwaige Planungen einbezogen werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

QuisGS, Lehrkräfte an die Grundschulen!

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie (LA) der Quereinstieg in den Schuldienst für die Grundschulen verhandelt (QuisGS). Diese Maßnahme beruhte auf einer bereits vorhandenen, die nun für diese unter neuen Aspekten angepasst wurde. Dabei gab es sowohl in der Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden als auch in einzeln zeitlichen Phasen Veränderungen, die gemeinsam mit dem Kultusministerium erörtert wurden.

Vergleicht man diese Maßnahme mit z. B. im beruflichen Bereich bereits aufgelegten Maßnahmen wie z. B. QuEM, so fiel sofort auf, dass die QuisGS-Maßnahme im Vergleich zu QuEM schlechter gestellt war. In QuEM studiert die jeweilige Person ein Fach und hat ein halbes Jahr Vorlaufzeit, obwohl an den beruflichen Schulen in diesem Feld ein Mangel herrscht. In der QuisGS-Maßnahme hingegen, werden die jeweiligen Personen zwei Fächer studieren, hätten keinen Vorlauf und unterrichten 15,5 Stunden.

Der Hauptpersonalrat steht auf dem Standpunkt, dass Personen nicht unterrichten sollten, die zuvor noch nie vor einer Klasse gestanden haben. Dem kann sich der dlh nur anschließen. Im Zuge von Qualitätssicherung, gerade in diesen bewegten Zeiten, sollte hierauf besonders Wert gelegt werden.

 

Videokonferenzen und Übertragung des Unterrichts auf private Endgeräte

Bereits während der Lockdown-Phase vor den Osterferien zeichnete sich ab, dass es ein Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer nach persönlichen Kontakten gab. Da die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes, der durch den weggefallenen Präsenzunterricht stark eingeschränkt war, entfallen war, nutzten viele Kolleginnen und Kollegen auf private Initiative und mit größtenteils eigenen Mitteln die Möglichkeit, über Videokonferenzsysteme von zu Hause aus mit ihren Schülerinnen und

Schülern in Kontakt zu treten. Dies erfolgte unter der Prämisse der Freiwilligkeit und den jeweiligen technischen Voraussetzungen vor Ort. Initiativen von Unternehmen und großen Konzernen (z. B. der Telekom) gaben Hilfestellung, um die Kommunikation über E-Mail und des Einsatzes von Lernplattformen zu ergänzen. Die Nutzung des Schulportals, das seinerzeit noch sehr überlastet war, war kaum möglich.

So hat an vielen Schulen auch Unterricht über Videokonferenzsysteme stattgefunden, die von der Lehrkraft von zu Hause aus in virtuellen Räumen eingerichtet wurden. Sprechstunden oder auch gemeinsame Gruppenzusammenkünfte konnten auf diese Weise auch über die Distanz gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang sieht der dlh das Kultusministerium in der Pflicht, auch die Lehrkräfte mit technischen Endgeräten auszustatten, die erbrachten Arbeitsleistungen im Fernunterricht anzuerkennen, anzurechnen und zu honorieren.

Zu Beginn der Sommerferien begannen zudem manche Schulträger, ohne Rücksprache mit Personalräten, Gewerkschaften, Lehrern, in Unterrichtsräumen Videokonferenzsysteme zu installieren, die es ermöglichen sollten einzelne Schüler direkt in den Unterricht hinzu zu schalten. Dies stieß auf entschiedenen Widerstand der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, des dlh, seiner Mitgliedsverbände und deren Dachorganisation dbb.

Der dbb Hessen teilte die Auffassung der Kolleginnen und Kollegen und riet, den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu involvieren. Die Personalräte wie auch der HPRLL sollten sich ebenfalls mit der Installation einer Videokamera befassen, da dadurch Lehrkräfte auch überwacht werden könnten. Somit ist der Personalrat nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG in der Mitbestimmung.

Ernüchternd war die Information aus dem Kultusministerium, dass für eine solche Zuschaltung in den Präsenzunterricht zwar eine Zustimmung von allen Eltern und Schülern der Klasse benötigt werde, für die bereits Formvordrucke ausgeteilt wurden, nicht jedoch für Lehrkräfte, da eine diesbezügliche Anweisung über die Dienstordnung und das Direktionsrecht der Schulleitung möglich sei.

Dabei tritt aus Sicht des HPRLL und des dlh hier ein besonderes Problem auf: nämlich das des Schutzraumes im Klassenzimmer.

Der dlh ist der Auffassung, dass es für diese Zuschaltungen in den Regelunterricht hinein differenzierter Betrachtungen bedarf, bevor ohne Abwägung der Interessenslagen eine solche Hinzuschaltung in den Regelunterricht im Klassenzimmer umgesetzt wird.

Dabei sind auch alle rechtlichen Regelungen zu beachten, die in diesem Falle eine Rolle spielen. Zu nennen sind hierbei Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, u. a. das Recht am eigenen Bild, die individuellen Rechte, die durch den Datenschutz gegeben werden, sowie auch urheberrechtliche Fragen. Man fragt sich, wie sich unter all diesen Aspekten Unterricht

auf Schülerinnen und Schüler auswirkt. Der dlh hat große Bedenken, dass die anwesenden Schülerinnen und Schüler gehemmt oder überdreht reagieren werden, wenn sie wissen, dass der Unterricht gefilmt wird. Laut Aussage des Kultusministeriums ist die Aufzeichnung des Unterrichts und die Verbreitung dieser Aufzeichnung zwar verboten, aber die Frage ergibt sich, welche Kontrollmöglichkeiten dafür vorhanden sind. Es ist jederzeit möglich einfach per Handy die Aufzeichnung mitzuschneiden und sie dann in sog. Soziale Netzwerke einzustellen.

Aus Sicht des dlh zu begrüßen ist, dass Landesmittel für die seitherige von zu Hause genutzte Software (wie. z. B Microsoft Teams oder Cisco Webex) für den kurzfristigen Einsatz im aktuellen Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Arbeiten am Schulportal soll zudem eine Einbindung einer professionellen Videokonferenzsoftware erfolgen. Dies bedarf allerdings einer europaweiten Ausschreibung, um unter anderem auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen zu können. Inwieweit das Kippen des sog. „Privacy-Shield“-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof hierauf Auswirkungen haben wird, ist derzeit offen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen

Die Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium bezüglich der dienstlichen E-Mail-Adressen begannen sehr frühzeitig in diesem Jahr. So war es auch trotz Lockdown möglich, wie vom Kultusminister angekündigt, eine Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum neuen Schuljahr zu ermöglichen. Dies ist über die Sommerferien erfolgt.

Aus Sicht des dlh ist es zu begrüßen, dass nun endlich, endlich nach sehr langer Zeit und langjährigen Forderungen auch des HPRLL, eine dienstliche E-Mail-Adresse für jede Lehrkraft zur Verfügung steht.

Jedoch spitzte sich im Zuge der Verhandlungen die Frage der verpflichtenden Nutzung immer mehr zu. Der HPRLL und der dlh sind der Auffassung, dass es zunächst von Seiten des Kultusministeriums sicherzustellen ist, dass jeder Lehrkraft auch die sächlichen.

Voraussetzungen (z.B. ein Dienstlaptop) bereitzustellen sind, bevor eine verpflichtende Nutzung eintreten kann. Dies ist seither aber nicht der Fall. An Schulen fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an dienstlichen festen oder mobilen Endgeräten, die von jeder Lehrkraft genutzt werden könnte. Da sich Kultusministerium und HPRLL in der Frage der verpflichtenden Nutzung nicht einigen konnten, kam es per Ministerentscheid dazu, dass eine Übergangszeit bis 31.01.2021 eingerichtet wurde.

In der Zeit bis dahin können die Nutzer sich eingewöhnen und es können aktuell auftretende Probleme angegangen und behoben werden. Der dlh bestreitet nicht, dass bei solch einem großen Projekt, bei der jede Kollegin und jeder Kollege betroffen ist, wie im Übrigen bei

jedem größeren Softwareprojekt, Anfangsschwierigkeiten auftreten. Deshalb war es von Seiten des Ministers klug, eine Übergangszeit zu gewähren, um diese Anfangsschwierigkeiten zu beseitigen. Der dlhist überzeugt, dass sich im Laufe der Zeit von allein ein stärkerer verbindlicher Charakter einstellen wird und es einer verpflichtenden Regelung nicht notwendiger Weise bedurft hätte. In wieweit die aktuell auftretenden Probleme, z. B. dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung nur mit einem Android- oder Apple-Smartphone neueren Datums ausgeführt werden kann und auch die Frage der fehlenden Endgeräte, bis Anfang nächsten Jahres geklärt und behoben sind, werden die weiteren Gespräche im HPRLL zeigen.

Es bleibt für den dlh die Hoffnung, dass sich diese technischen und sächlichen Probleme in der Übergangszeit lösen lassen, und die Verhandlungen im HPRLL werden zeigen, ob der geplante Zeithorizont bis zum Januar für eine zufriedenstellende Umsetzung reicht.

 

Landesabiture in den Jahren 2021 und 2022

In den Verhandlungen im Vorfeld zum Landesabitur 2022 ist der Hauptpersonalrat eingestiegen in die Verhandlungen, weil die Dienststelle im Zuge einer Angleichung an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz eine Verlegung des schriftlichen Abiturs von vor den Osterferien auf nach den Osterferien plante.

Diese Verlegung hat neben den Vorteilen, die sie zweifellos mit sich bringt, auch einige Schwierigkeiten aufgeworfen. Insbesondere sind dies die zeitgleichen Ausführungen von anderen Abschlussprüfungen in diesem Zeitraum und der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung im Korrekturzeitraum, da die Osterferien nun nicht mehr zur Korrekturzeit der schriftlichen Abiturprüfungen zur Verfügung stehen. Dadurch entstehen Belastungsspitzen, die gerade in korrekturintensiven Fächern nicht durch die seitherigen den Schulen zur Verfügung stehenden Ressourcen abgefangen werden können.

Eine Aufstockung der zusätzlichen Ressourcen ist für die Schulen an dieser Stelle unerlässlich, da sie neben der aktuellen Belastungssituation durch die Pandemie diese nicht zusätzlich tragen können. Als Entlastungen denkbar sind hierbei Vertretungsmittel zur Bereitstellung von Vertretungsunterricht und damit die zur Verfügungstellung von Korrekturtagen, Entfall des Vertretungsunterrichtes für korrigierende Kolleginnen und Kollegen und Schaffung eines Zeitraumes in dem sich die Kolleginnen und Kollegen auf die Prüfung konzentrieren können.

Mittlerweile wurde durch einen Erlass bekannt, dass die Q4 zum 1. April 2021 enden soll, und die zeitlichen Regelungen, die für 2022 vorgesehen waren, bereits für 2021 gelten. Dies ergibt aus Sicht des dlh Sinn, da den Schülerinnen und Schülern somit vor der Prüfungsphase ein längerer Zeitraum (bis Ende der Osterferien) zur Verfügung steht, der genutzt werden kann um ggf. Versäumnisse während der Lockdownphase aufzuholen. Ebenso wurde im Zuge dieses Erlasses für das Landesabitur 2021 die Regelung zur Zulassung zum Abitur, betreffend der Anzahl der zu unterpunkteten Kurse für das nächste Jahr, ausgesetzt.

Der HPRLL erwartet zentrale Festlegungen vom Kultusministerium, die sicherstellen, dass Korrigierende nicht noch zusätzlich durch Vertretungsunterricht in Form von sog. Stattstunden belastet werden und auf eine Mindestanzahl von Korrekturtagen Anspruch haben. Damit sind zusätzliche Ressourcen für die Schulen unumgänglich.

Es kann aus Sicht des dlh nicht sein, dass Schulen mit den Aufgaben und der einhergehenden Arbeitszeitverdichtung allein gelassen werden.

Er fordert deshalb zusammen mit dem HPRLL das Kultusministerium dringend auf, die aus der Arbeitszeitverdichtung resultierenden Probleme ernst zu nehmen und mit entsprechenden zusätzlichen Ressourcen für die Kolleginnen und Kollegen gegenzusteuern.

 

Hygieneplan 4.0

Unter der Überschrift wurden die aktuellen Hygienepläne, die mittlerweile in der Version 5.0 und zum Erscheinen der Nachrichten wohl in weiteren Versionen vorliegen werden, im HPRLL zusammen mit dem Kultusministerium besprochen und verhandelt. Die Versionsnummern zeugen davon, dass im Laufe der letzten Monate der Hygieneplan immer wieder an die entsprechende (Infektions-)Lage angepasst und von Seiten des Kultusministeriums herausgegeben wurde. Diese bereiteten den Schulen aufgrund der Kurzfristigkeit ihres Bekanntwerdens zunehmende Probleme in der Umsetzung, sodass auch aktuell in bestimmten Bereichen keine zufriedenstellenden Lösungen vorgenommen werden konnten.

Auf Vorschlag des HPRLL gibt es eine Initiative an den Schulämtern, eine Stelle und Mittel einzurichten, die im Falle eines Falles den Schulen unbürokratische Hilfen zur Verfügung stellen kann, um Gesundheitsschutzmittel wie z. B. Trennwände, Schutzschilde, Desinfektionsspender anzuschaffen, falls Unklarheiten im Beschaffungsprozess auftreten.

Der dlh ist der Meinung, dass Schulen in die Lage versetzt werden sollten, bestmöglich für den Gesundheitsschutz der ganzen Schulgemeinde vorsorgen zu können. Dazu bedarf es gelegentlich der schnellen unbürokratischen Hilfe, falls zuständige Stellen dazu nicht in der Lage sind.

Der dlh erkennt ausdrücklich die Arbeit der Fachabteilung im Kultusministerium an, weiß er doch, wie schwierig eine schnelle Umsetzung der geforderten Hygienestandards im großen

System Schule allein mit seinen rund 60 000 Beschäftigten ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich im Zuge des herannahenden Herbstes keine Situation ergibt, die durch ihre Kurzfristigkeit den Schulen weitere Probleme in der Umsetzung beschert.

 

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, hphv und VDL

  • Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Der dlh weist darauf hin, dass der DLH-Ratgeber (Autor Herbert Grimme) in seiner 29. Auflage erschienen und über die Mitgliedsverbände verfügbar ist.

 

gez. Jürgen Hartmann

2020-IV dlh-Nachrichten