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Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 30.03.2021 zu digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrkräfte in Hessen schlägt momentan hohe Wellen. 

Der dlh-Kreisverband Fulda sieht die Genese der Beschaffung mit großer Skepsis und stellt fest:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung der Bediensteten wurde ausgehebelt. Reagiert wird stets mit dem Hauptargument der Zuständigkeiten.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik und sind allenfalls als „untere Mittelklasse“ einzustufen.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den sehr individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: All jene, die sich bereits aus privaten Mitteln versorgt haben, erhalten unter Umständen ein schlechteres als das eigene Endgerät oder sie verzichten gar ganz.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt. Es wird auf die Zuständigkeit der Schulträger verwiesen, während die schulischen IT-Abteilungen bereits jetzt am Rande des Machbaren agieren.
  5. Trotz zentraler Beschaffung stellt der dlh-Kreisverband Fulda fest, dass keinesfalls von einer Gleichbehandlung der Landesbediensteten gesprochen werden kann. Vielmehr ist es von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich, welche und wie viele Möglichkeiten der Endgerätewahl man hat und mit welchen technischen Voraussetzungen die Geräte in die Hände der Bediensteten übergeben werden.
  6. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um Leihgeräte zur „Durchführung des Distanzunterrichts“ (Zitat Staatliches Schulamt), sodass fraglich ist, was mit ihnen nach dem Ende der Pandemie geschehen soll.

Der dlh-Kreisverband Fulda stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Am Anfang stand die Entscheidung des Landes Hessen, den Schulträgern Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule zuzuweisen, um alle 73.000 Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten. Damit wurde sich gleichzeitig dagegen entschieden, den Lehrkräften ein gewisses Budget zur selbstverantwortlichen Anschaffung entsprechender Hardware oder Software zur Verfügung zu stellen. Von dieser Entscheidung wissen wir seit etwa Mitte Februar 2021. Wer bereits hier genau liest, dem wird klar, warum die obigen Feststellungen so häufig in der Zuständigkeitsfrage münden: Die Schulträger erhalten Geld für digitale Endgeräte, das heißt die Finanzierung erfolgt aus deren Mitteln. Die Beschaffung der Endgeräte wiederum erfolgt durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Diese lässt die Wahl zwischen einem völlig veralteten Fujitsu Lifebook und einem Apple iPad.

Aufgrund dieser Gemengelage laufen alle Versuche der Einflussnahme und der Mitbestimmung der Einzelverbände des dlh (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. glb, Hessischer Philologenverband e.V. hphv und Verband der Lehrer Hessen VDL), egal ob auf Ebene der örtlichen Personalräte, der Gesamtpersonalräte oder des Hauptpersonalrats auf dieselbe Antwort der jeweiligen Amtsleitung hinaus: Zuständig ist der Schulträger. Bedauerlicherweise sind die Lehrerverbände kein Verhandlungspartner für die Schulträger.

Entstanden ist ein reiner Flickenteppich in Hessen

Der Landkreis Gießen teilt die Auffassung, die technischen Möglichkeiten der beiden oben genannten Geräte seien unzureichend und hat mit der HZD eine Vereinbarung über die Beschaffung besserer Geräte getroffen (es erfolgte eine Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Tasche des Schulträgers).

In Stadt und Landkreis Kassel haben die Lehrkräfte freie Wahl. Berufliche Schulen in Kassel erhalten ebenfalls bessere Geräte, um spezielle Unterrichtssoftware zu installieren, die auf den durch die HZD gebotenen Geräten nicht laufen würde.

Der Landkreis Limburg-Weilburg fordert von den Lehrkräften ohne Votum gar eine unterschriebene Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob diese nach dem Ende der Pandemie mit dieser Verzichtserklärung jemals wieder ein Anrecht auf ein Dienstgerät haben.

Der Landkreis Fulda fordert von den Schulen eine Festlegung auf eines der genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten.

Wie sind die Aussichten?

Die hier geschilderten Umstände und Schlussfolgerungen sorgen wahrlich nicht für eine positiv-optimistische Stimmung. Der dlh-Kreisverband Fulda hofft jedoch, dass die hiesigen Schulträger den eingeschlagenen Kurs wieder verlassen und mit der HZD eine Sondervereinbarung treffen. Natürlich sofern bei den Schulträgern die Bereitschaft zur Aufstockung der Mittel gegeben ist.

Der dlh-Kreisverband macht sich zudem für einen Kompromissvorschlag stark, wie man in der gegebenen Situation noch das möglichst Beste für möglichst Viele erreichen könnte:

Da die 73.000 Endgeräte hessenweit ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch angepasst werden. Damit wäre auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung für die private Anschaffung eines digitalen Endgerätes noch nicht vom Tisch.

 

Für den dlh-Kreisverband Fulda und autorisiert durch die Kreisvorsitzenden:

Alexander Schmitt

2021-03-30 PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte