dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“
Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.
„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.
Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.
Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:
- Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
- Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
- Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.
K. Jonas und M. Manns