Stagnation.
Frustration.
Note 6!

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️