Werte Kolleginnen und Kollegen im hessischen Schuldienst,
vor wenigen Tagen ist die neue Schul-Datenschutzverordnung in Kraft getreten, deren Bestimmungen für die tägliche Arbeit der Lehrkräfte von hoher Relevanz sind – siehe z.B. die Festlegungen für die Nutzung privater Endgeräte der Lehrkräfte (§ 20 SchDSV in Verbindung mit dem umfassenden Listing in der Anlage Teil A Abschnitt 6). Herbert Grimme hat deshalb diese Verordnung in die Reihe ‚DLH-Ratgeber aktuell‘ aufgenommen, die angehängte Datei stellt er dem dlh und seinen Gliedverbänden gerne zum Download zur Verfügung. Wir bedanken uns daher in aller Form bei ihm für seinen Einsatz für die hessischen Lehrkräfte!