Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.
Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.
Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.
Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.
Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.
Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen
Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.
Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.
In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).
Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.
Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.
Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.
Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS
Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.
In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.
Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.
Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen
Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.
Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.
Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.
Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.
Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:
da für uns Lehrkräfte Corona nun nur noch eine untergeordnete Rolle spielt (oder spielen soll), war es Zeit für eine Bilanzierung der Tests in unseren Schulen. Sowohl der neue Landesvorsitzende des dlh, als auch die Vorsitzenden von hphv und VDL sind zu Wort gekommen.
die Personalratswahlen 2021 liegen hinter uns und am kommenden Dienstag wird sich der Gesamtpersonalrat Fulda zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfinden.
Wir freuen uns, dass wir in der Amtsperiode 2021-2024 mit einem jungen, engagierten Team vertreten sein dürfen:
Von links: Kristin Huke (glb), Alexander Schmitt (hphv), Kerstin Jonas (VDL), Astrid Fischer (hphv), Maximilian Manns (hphv)
Zudem werden wir voraussichtlich durch zwei Gewerkschaftsbeauftragte ergänzt werden: Christoph Wolff (VDL) und Thomas Beer (glb).
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen!
Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.
„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.
Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:
Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.
Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.
Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“
Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:
Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.
Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.
❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:
Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️
Ja zu Schüler-Selbsttests, aber nicht im Klassenraum!
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt die Vorbereitungen des Kultusministeriums für Selbsttests von Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien, regt jedoch zu einer Testung außerhalb der Schulgebäude an.
Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee lobt: „Es ist gut, dass Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen testen und dafür insgesamt 14 Millionen Test-Kits bereitstellen will, davon 5 Millionen bis zum Ende der Osterferien.“ Auch sammle man durch die Probeläufe an einigen Pilotschulen vor den Osterferien schon vorab wertvolle praktische Erfahrungen.
Hier setzt jedoch die Kritik des Verbandes an den bisher bekannt gewordenen Plänen von Minister Lorz ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung aller Anwesenden, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte, die wahrscheinlich größtenteils immer noch nicht geimpft sein werden, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführten. Zum anderen stigmatisiere man positiv getestete Kinder und Jugendliche innerhalb der Lerngruppe. Außerdem entstehe ein Problem mit der Aufsichtspflicht, wenn die Lehrkräfte ein positiv getestetes Kind aus der Klasse in einen separaten Raum begleiten müssen. Schließlich gehe auch durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren.
Der dlh fordert das Kultusministerium im Vorfeld weiterer Planungen dringend auf, Selbsttests im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst in der Schule erscheinen.
Sollte das Kultusministerium jedoch an der Testung in den Schulen festhalten, so schlägt der dlh-Pressesprecher Boris Krüger folgende Alternative vor: „Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch medizinisch geschultes Personal am Rande des Schulgeländes erfolgen, um Infizierte gar nicht erst in die schulischen Räumlichkeiten hereinzulassen. Alles andere würde dem Ziel der Testungen zuwiderlaufen.“
Annabel Fee abschließend: „Herr Lorz, sorgen Sie für tragfähige und funktionierende Testabläufe, die die Lehrkräfte nicht noch weiter von ihren eigentlichen pädagogischen Aufgaben abhalten und bei denen Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.“
Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)
Corona – Sachstand und Ausblick
Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021
Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
Hygieneplan 7.0
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes
Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
Onlinefortbildungen
dlh-newsletter Schule und Corona
Corona – Sachstand und Ausblick
Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.
Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.
In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.
Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.
Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.
Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.
Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.
Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.
Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021
Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.
Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.
Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.
Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.
Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.
Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.
Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.
Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte
Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.
Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.
Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.
Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.
So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.
Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.
Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.
Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.
Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.
Hygieneplan 7.0
Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.
Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.
Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.
Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.
Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.
Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.
In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.
HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.
Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.
Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.
Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.
Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.
Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes
Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.
Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.
Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.
Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.
Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.
Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.
Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.
Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.
Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.
Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.
Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.
Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.
Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.
Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.
Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:
„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“
Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.
„Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“
Onlinefortbildungen
Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.
Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.
dlh-newsletter Schule und Corona
Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.
Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.
Leider hat unser Landesvater Volker Bouffier offenbar nicht verstanden, dass wir Lehrkräfte uns nicht gegen Präsenzunterricht in Wechselform sträuben, sondern dass wir lediglich darauf aufmerksam machen, dass
uns ursprünglich versprochen wurde, dass der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 erst nach den Osterferien beginnen soll,
und man uns vor allem ein zeitnahes Impfangebot in Aussicht stellte, damit der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt.
Durch die Hintertür wurde dann urplötzlich der Start in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 ab dem 22. März 2021 verkündet, wenn auch nur „an mindestens einem Tag pro Woche“ und nur dann, wenn die hessenweite 7-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt.
Bei steigenden Inzidenzwerten – teilweise liegen die Werte in den Landkreisen / Städten bereits weit darüber – und einem ausgesetzten Impfangebot mit AstraZeneca sollte dem Ministerpräsidenten klar sein, dass eine Ausweitung des Präsenzunterrichts noch vor Ostern auf wenig Begeisterung bei den Lehrkräften stößt.
Wir wollen Wechselunterricht, JA!
Aber wir wollen auch den Gesundheitsschutz für das Schulpersonal in Form von Impfungen. Und wir wollen nicht auf einen Schlag die Erfolge des Lockdowns innerhalb von 9 Schultagen aufs Spiel setzen. Weder für uns, noch für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes.
Die Corona-Pandemie macht ergänzende rechtliche Regelungen notwendig, diese werden auch grundsätzlich von uns begrüßt. Für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Auszubildenden haben sich die Berufs- und Lebensbedingungen massiv verändert.
Wir möchten in unserer Stellungnahme einige Punkte des Gesetzesentwurfes aufgreifen und problematisieren:
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass in dieses Gesetz nur Maßnahmen einfließen sollten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Die im Entwurf zu lesenden Regelungen gehen teils bis weit über die Pandemie hinaus.
Zu ausgewählten Punkten des Gesetzesentwurf nehmen wir wie folgt Stellung:
Artikel 1
(3)
Wir lehnen Unterstützungsmaßnahmen während der Ferienzeiten, sogenannte Akademien und Camps, grundsätzlich ab, wenn diese von Lehrkräften durchgeführt und von den Schulleitungen organisiert werden sollen. Ferien sind Erholungszeiten, diese sollte auch für alle gelten. Lehrkräfte sind darauf angewiesen, in diesen Zeiten ihren Urlaub zu nehmen. Die Bestimmung, dass zur Durchführung von Förderangeboten in den Ferien auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden, sollte prinzipiell keine „kann“, sondern eine „soll“-Bestimmung werden. Insbesondere junge Lehrkräfte, die womöglich noch ihre Lebenszeitverbeamtung vor sich haben, könnten ansonsten unter Druck geraten, wenn sie von ihren Schulleitungen „gebeten“ würden, einen Ferienkurs zu übernehmen. Hier muss es eine ganz klare Abgrenzung zugunsten der in der Schule tätigen Lehrkräfte und externen Kräften geben. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der sogenannten Ferienakademien im letzten Sommer gezeigt, dass es bei weitem nicht die Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen haben, die es nötig gehabt hätten, oftmals saßen dort die ohnehin schon guten Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt wurde das Angebot von den Eltern als Betreuungsmöglichkeit in den Ferien angesehen.
(7)
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) sieht diesen Punkt problematisch. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien 2020 und auch nach dem 22. Februar (Klasse 1-6, Q2 und Abschlussklassen schon seit dem 11. Januar) findet Präsenzunterricht statt. Den Lehrkräften ist es im Verlauf des Schuljahres aufgrund ihrer Professionalität durchaus gelungen, das Erbringen von Schülerleistungen zu ermöglichen und zu bewerten. Zudem machen zurzeit die Schulen auch von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Leistungsnachweise und Klassenarbeiten auf Antrag zu reduzieren; auch dies entzerrt den Druck auf die Schülerinnen und Schüler. Mit der Aussetzung der Nichtversetzung ist mittel- bis langfristig mit Spätfolgen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu rechnen, besonders im psychischen Bereich, ohnehin schon bedingt durch die Corona-Pandemie. Die Überforderung in der nächsten Klassenstufe, der permanente Stress, sich an der Leistungsgrenze zu befinden und nicht zuletzt die damit sinkende Motivation und zunehmende Resignation, sind nicht förderlich für die seelische Gesundheit der jungen Menschen. Wir begrüßen die Möglichkeit einer Option der freiwilligen Wiederholung ohne Anrechnung auf die maximale Anzahl der Wiederholungen.
Artikel 15
Viele der genannten Punkte sind aus unserer Sicht begrüßenswert und auch pandemiebedingt nachvollziehbar. Jedoch werden insbesondere in (2) und (3) Abweichungen von Stundentafeln und Wochenstunden als „kann“-Bestimmung toleriert und an die Schulen verlagert. Diese Verlagerung von Entscheidungen sollte einheitlich vom Ministerium kommen, um eine Transparenz in der Schullandschaft zu gewährleisten. Außerdem bedeutet eine Übertragung auf die Schulleitungen abermals Mehrarbeit, dies sollte unbedingt vermieden werden.
(9) und (11)
Hier lehnt der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) die Durchführung mittels Videokonferenz bzw. in elektronischer Form ab. Dies würde sowohl Möglichkeiten zu Täuschungsversuchen bieten, als auch die technischen Herausforderungen (bisher kein flächendeckendes WLAN an allen Schulen beispielsweise) an ihre Grenzen stoßen. Es muss seitens des Ministeriums außerdem gewährleistet sein, dass der notwendige Infektionsschutz vorhanden ist, besonders bei Abiturprüfungen sollte dies aufgrund der geringeren Anzahl an Personen im Raum und im Schulgebäude kein Problem darstellen. Im Hinblick auf Impfangebote steht das Ministerium in der Pflicht, diese auf alle in der Schule Tätigen auszuweiten!
Dazu hat sich auch unser Gliedverband GLB in seiner Stellungnahme ausführlich geäußert und dieser Forderung schließen wir uns vollumfänglich an!
Artikel 23 in Verbindung mit §83a und §83b HSchG (Artikel 1)
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) lehnt diese Regelungen ab. Weder die Lehrkräfte noch die Schülerinnen und Schüler und Eltern sollen zukünftig zustimmen müssen, sondern lediglich nur noch informiert werden. Der „Schutzraum Klassenzimmer“ wird somit zu einer offenen Bühne und stellt die Rechtssicherheit im Hinblick auf die Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Frage. Durch das Ausrichten der Kamera überwiegend auf Lehrkraft und Tafel wird in diesem Entwurf deutlich, dass das Recht am eigenen Bild der Lehrkraft komplett ausgehebelt wird. Zwar wird das heimliche Aufzeichnen und die Weitergabe von Daten aus Videokonferenzen verboten, jedoch zeigen bereits einige Beispiele aus der Schulpraxis, dass dieser Missbrauch bereits etliche Male durchgeführt wurde und gerade bei jungen Heranwachsenden kaum zu verhindern ist, nicht zuletzt durch die Fülle an technischen Möglichkeiten und sozialen Medien, die den Jugendlichen zur Verfügung stehen. Jeder Lehrkraft, aber auch jeder/m Schülerin und Schüler sollte es freigestellt sein, ob das eigene Gesicht gezeigt werden soll oder nicht; die fehlende Bereitschaft dazu muss gegenseitig respektiert werden.
Der Deutsche Lehrerverband (dlh) plädiert dafür, zunächst die Entscheidung des EuGH vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten (PM des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021).
Wir möchten hierbei jedoch betonen, dass wir die digitalen Möglichkeiten für einen zeitlich begrenzten Rahmen im Hinblick auf Digitalunterricht in außergewöhnlichen Zeiten, wie Pandemien, begrüßen. Besonders in Pandemiezeiten bieten sich hier diverse Möglichkeiten, den Kontakt mit den Lerngruppen aufrecht zu erhalten und auch online zu unterrichten. Die pädagogischen Aspekte dürfen dabei nicht unterschätzt werden, denn gerade bei den Schülerinnen und Schülern ist zu beobachten, dass Routinen und tägliche Abläufe enorm wichtig sind.
Ein großer Kritikpunkt ist in diesem Zusammenhang nach wie vor die fehlende technische Ausstattung der Lehrkräfte. Es fehlen immer noch die dienstlichen Endgeräte, die den Lehrkräften versprochen wurden und wir fordern, dass diese umgehend und schnell den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden!
Viele Lehrkräfte haben sich darüber hinaus bereits auf eigene Kosten digital ausgestattet, um einen adäquaten Online-Unterricht zu gewährleisten. Wir fordern zusätzlich als Wahlmöglichkeit ein personalisiertes Budget für jede Lehrkraft, um die Anschaffungen im Rahmen des Digitalisierungsprozesses voranzutreiben.
Auch die Administration vor Ort an den Schulen in Form von externem IT-Support steckt noch in den Kinderschuhen. Hier bedarf es einer schnelleren Umsetzung und vor allem einer Erhöhung von personellen Ressourcen, damit dies nicht auch noch zusätzlich den Lehrkräften auferlegt wird.
Auch unsere Gliedverbände (GLB, hphv und VDL) haben in ihren Stellungnahmen wichtige Aspekte aufgegriffen, die wir in diesem Zusammenhang unterstützen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail () zur Verfügung.
wir laden Sie alle herzlich zur dlh-Informations-veranstaltung „Beamtenversorgung” ein. Als Referenten konnten wir Herrn Howorka vom Dezernat Beamtenversorgung des RP Kassel gewinnen.
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
Allgemeines
Berechnungsgrundlagen Ruhegehalt
Rechtsgrund Ruhestand, Versorgungsabschläge
Berechnung der Versorgung
Mindestversorgung
Zuschläge, Berücksichtigung von Kindern
Auswirkung von Teilzeiten auf Beamtenversorgung
Anrechnungsvorschriften
Hinterbliebenenversorgung
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 17.03.2021, ab 15.30 Uhr als Videokonferenz statt.
Sie dauert mit einer kleinen Pause ca. 2 – 3 Stunden.
Anmeldungen bitte bis zum 11.03.2021 unter:
, Betreff: „Beamtenversorgung“
Sie werden danach den Link zur Videokonferenz erhalten.
Die Teilnehmeranzahl ist auf 30 Personen begrenzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Einzelfallberatungen in diesem Rahmen nicht durchgeführt werden können.
Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
Hygieneplan 7.0
Landesabitur
Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
Neujahrswünsche
Onlinefortbildungen
Corona – Sachstand und Ausblick
Dass sich die derzeitige Coronalage über die Weihnachtsferien so zuspitzte, was sich schon in der letzten Woche vor den Ferien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in der ersten Januarwoche entschied die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsaufwand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen insofern aufgeweicht, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kommen können und dort Betreuung finden und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden.
Die Unterrichtung der Abschlussklassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen erhöhten Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssituation. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Distanz trägt hierzu erheblich bei.
Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten geht. Es kann und darf nicht weiter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung weitestgehend auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienstliche Endgeräte zu sorgen.
Seit Frühjahr 2020 besteht der Eindruck, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch den Digitalpakt), nicht an entsprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Distanzunterricht könnte ein personalisiertes Budget darstellen um weitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Distanz- und digital unterstützen Unterricht aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanzunterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen, wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanäle zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten ab.
Ob die von der Hessischen Landesregierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maßnahmen, die gegenüber den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbesondere ob es damit gelingt die Inzidenzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind Infektionsketten nachzuverfolgen, ist damit in Frage gestellt.
Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen
Dem Erlass zur Vergütung von Mehrarbeit in der Distanzbeschulung wurde im HPRLL aufgrund seiner Dringlichkeit zugestimmt. So konnte dieser noch vor den Winterferien das Beteiligungsverfahren verlassen. Der HPRLL wie der dlh hoffen, dass dieser trotz noch vorhandener Kritikpunkte (wie z. B. die Deckelung des Budgets oder der Verweis auf die Nichtverwendung von Corona-Sondervermögen) zeitnah dabei hilft, Mehraufwand der auf Seiten der Lehrkräfte (durch z. B. zusätzliche Distanzbeschulung oder Notbetreuung) entstanden ist, auch entsprechend abzugelten.
Da der parlamentarische Weg Grundsätzliches bzgl. Mehrarbeitsvergütungen zu regeln sehr lange dauere und Schulen akut Unterstützung brauchen, hat sich der HPRLL entschlossen diese Maßnahme zügig passieren zu lassen.
Wie zu erwarten war, wurde die verbindliche Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum 01.02.2021 ausgesetzt und die freiwillige Benutzung dieser E-Mail-Adressen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 erweitert. Aufgrund der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten bei diesem Projekt hätte sich auch ohne die Verfügbarkeit eines dienstlichen Endgerätes eine Verpflichtung nicht begründen lassen. Der dlh sieht deshalb, wie bereits in früheren Ausgaben geschrieben, eine verbindliche, verpflichtende Einführung erst dann als rechtlich gegeben an, wenn Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestatten sind und diese einsetzen können.
Der dlh begrüßt deshalb dieser Aufhebung der Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres.
Ob und wie weit diese technische Ausstattung der Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres vorhanden ist werden die Verhandlungen im HPRLL zeigen. Insbesondere die Verfügbarkeit von dienstlichen Endgeräten spielt hierbei eine große Rolle. Bevor die Voraussetzungen für die Nutzung nicht gegeben sind, hält es der dlh schlichtweg für nicht zulässig und wenig zielführend eine Verpflichtung auszusprechen.
Bis zum Ende des Schuljahres sollten auch die seitherigen Probleme (Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten, 2-Faktorautorisierung nur auf Smartphone möglich, Anmeldeproblematik, usw.) ebenfalls gelöst werden. Wir werden sie in den dlh-Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.
Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
Bei Redaktionsschluss der letzten dlh-Nachrichten lagen der Bericht und damit die Zahlen des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2020 nicht vor. Dies soll hier nachgeholt werden. Zum Einstellungstermin konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schule ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch sind die Ranglisten dieser Lehrämter wie in den vergangenen Durchgängen leer. Der Lehrermangel wird in diesen Lehrämtern besonders deutlich. In diesem Durchgang war, vermutlich pandemiebedingt, die Zahl der Absagen relativ hoch.
Immer noch sehr angespannt ist die Lage im gymnasialen Bereich. Hier konnten von über 1800 Bewerbungen nur ca. 1300 Angebote unterbreitet werden. Es wurde von Seiten der Lehrkräfteakademie versucht, im Nachrückverfahren so viele Stellen wie möglich erneut zu besetzen. Mit bestimmten Fächern befinden sich Personen mit bis zu 4 Wartepunkten auf der Liste. Trotzdem wurde berichtet, dass sich eine Entspannung abzeichne, da die Anzahl der Wiederbewerbungen rückläufig sei.
Der dlh deutet dies als ein weniger gutes Zeichen da vieles dafür spricht, dass die betroffenen Personen sich von ihrem Ziel Gymnasiallehrkraft in Hessen zu werden abgewendet haben, obwohl nach einer Frist von 3 Jahren ein Angebot unterbreitet werden muss.
Mit den Fächern Chemie, Ev. u. Kath. Religion, Griechisch, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik und Physik konnten nahezu allen Bewerbungen Einstellungsangebote unterbreitet werden. Dies deutet aus Sicht des dlh darauf hin, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch im gymnasialen Lehramt Fächer, nicht nur im naturwissenschaftlichen Bereich, geben wird, in denen nach Lehrernachwuchs wieder händeringend gesucht werden wird. Gerade bei steigendem Bedarf, der im gymnasialen Bereich durch die hinauswachsenden 0-Jahrgänge bei der Umstellung von G8 auf G9 bedingt ist, sollte frühzeitig einem Lehrermangel entgegengewirkt werden.
Hygieneplan 7.0
Bis zu Ferienende im neuen Jahr lagen dem HPRLL diesbezüglich keine Neuerungen vor. Nicht zuletzt wegen einiger pandemiebedingter Bewegung in diesem Bereich, können leider noch keine Aussagen zu Neuerungen gemacht werden.
Landesabitur
Leider standen bis Redaktionsschluss keine Aussagen bezüglich landesweiter Regelungen fest. Diese (Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Korrekturtage, Ressourcenzuweisung an Schulen oder Entfall der Stattstundenregelung) sind vom HPRLL seit Bekanntwerden der Absicht das schriftliche Landesabitur nach den Osterferien stattfinden zu lassen (Im Frühjahr 2020!) von HPRLL und dlh eingefordert worden. Ursprünglich war die Absicht das Landesabitur ab dem Jahr 2022 nach Ostern stattfinden zu lassen. Mittlerweile ist bekanntermaßen das Landesabitur pandemiebedingt auch für 2021 auf den Zeitraum nach den Osterferien verlegt. Auch der Minister hat in seinen Aussagen im letzten Jahr den Hoffnungsschimmer geweckt zügig Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Insofern steht nach Auffassung des HPRLL und des dlh dringend eine Verlautbarung des Kultusministeriums an, um die (neben der Arbeitszeitverdichtung durch die Verlegung) pandemiebedingten hinzukommenden Belastungsmomente abzufedern und sich dazu verhalten zu können.
Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
Der dlh hat im Januar eine Eingabe in den HPRLL bezüglich der Sitzungsmodalitäten eingereicht. In der Eingabe wurde versucht die Partizipationsrechte der Mitglieder, die pandemiebedingt nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können, zu stärken. Dieser wurde leider nicht entsprochen. Sie ist hier im vollen Wortlaut nachzulesen:
Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den nun anstehenden Personalratswahlkampf.
Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und dem bereits aus dem letzten Jahr bekannten Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.
Zudem wirbt der dlh unter seinem Internetauftritt, Facebook und Instagramm.
Auf Instagram ist der dlh unter: @deutscher_lehrerverband_hessen zu finden,
auf Facebook unter: @deutscherlehrerverbandhessen
Onlinefortbildungen
Die Präsenzveranstaltungen wurden pandemiebedingt abgesagt.
Auf den Webseiten und den Social-Media-Auftritten finden sie die angebotenen Online-Veranstaltungen des dlh.
Neujahrswünsche
Der dlh wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes, Jahr 2021.
vielleicht haben Sie den Beitrag in der Hessenschau nicht sehen können, vielleicht möchten Sie ihn auch einfach nochmal ansehen. Distanzlernen, Homeschooling, Wechselmodell, Präsenzunterricht, Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz – all das wird uns noch eine Weile beschäftigen.
Dann kommt hier der Link zum Live-Interview mit Boris Krüger:
Die Verbände glb und VDL haben gemeinsam mit der Unabhängigen Liste am Freitag eine sehr erfolgreiche Pressemeldung (s. Anhänge) herausgegeben. Neben der HNA vom Samstag, die ich ebenfalls angehängt habe, berichten nämlich zahlreiche regionale und überregionale Medien darüber:
Der Nachrichtendienst für Lehrkräfte bringt ferner eine sehr persönliche Stellungnahme einer Grundschullehrering und zweifachen Mutter aus Niedersachsen zu den aktuellen Beschlüssen für den Schulbereich:
Seitens des Bundes ist man verärgert über die individuellen Auslegung der Beschlüsse vom Dienstag durch die Länder (Merkel) bzw. will mehr Einfluss in deren Bildungspolitik nehmen (Karliczek):
Die Jusos und die Grünen verbreiten derweil eigene Vorschläge, wie man die Schulen unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie in den Griff bekommen könnte – einige davon wurden bereits von DL und DPhV artikuliert:
Beim Blick in die anderen Bundesländer möchte ich positiv den Hamburger Bildungssenator Thies Rabe hervorheben, der – anders als der hessische Kultusminister – den Eltern klip und klar sagt, dass der Distanzunterricht nicht die gleiche Qualität wie der Präsenzunterrcht haben wird:
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.
Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.
„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.
Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.
Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:
Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.
„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“
ein ereignisreiches, anstrengendes Jahr geht zu Ende. Ein aufregendes Jahr steht vor der Tür.
2020 sollte unser Jahr werden.
2020 zeigte sich der dlh in neuem Gewand.
2020 wollten wir gemeinsam bei den Personalratswahlen antreten.
2020 machte uns Corona einen Strich durch unsere Pläne.
2020 zwang uns dazu, Schule neu zu denken – im Eiltempo und entgegen aller Widrigkeiten.
2020 hat uns Lehrkräften alles abverlangt.
2020 hat uns neue, digitale Wege gehen lassen – beruflich, im Verband und auch privat.
2020 war ein seltsames Jahr, geprägt von Ängsten und Ungewissheit.
2020 hat uns aber auch zusammenwachsen lassen in vielerlei Hinsicht.
2020 endet still und auf das Wesentliche reduziert: Mit einem Weihnachts- und Silvesterfest im allerkleinsten Kreis, mit den für uns wichtigsten Menschen.
2021 wird hoffentlich ein gesundes Jahr für uns alle.
2021 startet hoffentlich mit einer geordneten, planbaren Perspektive für uns Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und den Schulstart nach den Ferien.
2021 lässt uns hoffen auf eine Rückkehr zur Normalität, zur Schule, wie wir sie kennen.
2021 wird hoffentlich die Personalratswahl stattfinden.
2021 wird hoffentlich das Jahr des dlh.
Wir wünschen Ihnen und Euch allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr!
Wir werden auch dann wieder für die Belange der hessischen Lehrkräfte eintreten und uns für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.
Bei all unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus den GPRLL-Gremien, aus der HPRLL-Fraktion, der dlh-Landesleitung und den Verbänden sowie Dachverbänden und Bundesverbänden bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir zählen auf Sie / Euch, dass Sie / Ihr auch in 2021 an unserer Seite seid!
Klare Vorgaben für Hessens Schulen statt Planungschaos durch Sonderwege
Die Entscheidung der Landesregierung Hessen zu einer Abweichung von der vom Bund empfohlenen Vorgehensweise für die Woche vor Beginn der Weihnachtsferien, hat für großes Chaos gesorgt. Statt eine Schließung der Schulen anzuordnen, wurde nur von einer Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.
„Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte wurde einfach abgegeben an die Eltern und Schulleitungen“, stellt Annabel Fee, Landesvorsitzende des dlh fest. „Der schwarze Peter lag dann bei den Eltern, die Prioritäten setzen mussten, ob sie ihr Kind beschulen oder zu Hause lassen.“
Dies sei aber auch nicht das einzige Problem, welches durch die schwammige Vorgabe der Landesregierung entstanden ist. „Die ohnehin schon stark belastetenSchulleitungen und Lehrkräfte mussten ad hoc Pläne entwickeln, wie ab heute der Unterricht mit einer unbekannten Anzahl von Schülerinnen und Schülern laufen könnte. Für die Lehrkräfte bedeutete es, dass sie spontan die doppelte Arbeit leisten müssen. Denn es wollen die Kinder und Jugendlichen beschult werden, die vor Ort sind, aber auch diejenigen, die von zu Hause lernen sollen“, führt Annabel Fee weiter aus. „Rundherum herrschte ab Sonntagnachmittag Chaos, weil auch die hessische Presse zunächst von Schulschließungen schrieb. Die Telefone der Schulleitungen und Lehrkräfte liefen gleichermaßen heiß, weil die Verunsicherung unter den selbigen und den Eltern groß war.“
Der dlh und seine Mitgliedsverbände setzten sich seit dem ersten Lockdown im Frühjahr schon dafür ein, dass die Planungen des Kultusministeriums nicht nur auf Sicht, sondern mit Weitblick erfolgen, da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar war. Daher kritisiert der dlh, dass zwar der Dialog mit den Lehrerverbänden gesucht wurde, deren Hinweise und Vorschläge zur Beschulung vor den Weihnachtsferien seitens des Kultusministeriums nicht ernstgenommen wurden. „Es wurde versäumt, alle an Schule Beteiligten rechtzeitig mit in das Planungs-Boot zu nehmen“, bestärkt Kerstin Jonas, stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. „Wir Lehrkräfte sind erneut diejenigen, die aus der Presse erfahren, wie es weitergehen soll. Wir haben Konzepte entwickelt, die nicht genutzt und eingeübt werden durften, weil das oberste Prinzip des Ministeriums immer der normale Präsenzunterricht war. Die zweite Welle der Pandemie kam somit schon wieder plötzlich und halbwegs unvorbereitet. Nicht für uns Lehrkräfte, aber offenbar für unsere Dienstherren.“
Der dlh fordert, dass die unterrichtsfreie Zeit bis Januar seitens des Ministeriums genutzt wird, um klare Vorgaben zu machen, wie Schule und Unterricht nach den Ferien ablaufen sollen. Gerne ist der dlh bereit, das Kultusministerium dabei zu unterstützen.
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) für die Möglichkeit einer Stellungnahme zum oben genannten Entwurf des Kerncurriculums und bittet um Verständnis für die verspätete Abgabe. Da es nur wenige Informatiklehrkräfte in Hessen gibt und diese beruflich aktuell durch die Corona-Pandemie und die Digitalisierung stark eingespannt sind, haben die Rückmeldungen etwas Zeit in Anspruch genommen.
Zum vorgelegten Entwurf:
Vorab bemerkt: Der vorgelegte Entwurf für das Kerncurriculum kommt in einer Unzeit der Pandemie. Eine Rückmeldung zu geben fällt im Detail schwer, da die Kolleginnen und Kollegen derzeit mit Sorgen und Nöten derart überlastet sind und teilweise schlicht das Verständnis für eine Beschäftigung damit fehlt. Dies trifft aus Sicht des dlh z. Zt. insbesondere die (Informatik-Fach)Kolleginnen und Kollegen, die durch die Administration und unterstützende Tätigkeiten vor Ort vielfach, auch schon in Zeiten vor der Pandemie, nicht genügend entlastet wurden und werden.
Der dlh ist sich bewusst, dass ein Entwurf für ein Kerncurriculum Informatik Sek I schon einige Jahre in der Bearbeitung ist und zugleich in der Öffentlichkeit durchaus der Wunsch besteht, das Fach Informatik und die informatorische Grundbildung zu stärken. Dieser Wunsch ist durch die Pandemie und hier insbesondere durch die Distanzbeschulung sehr verstärkt worden.
Es zeigt sich beim vorgelegten Entwurf, der ausschließlich für den gymnasialen Bildungsgang konzipiert ist, dass Haupt- und Realschulen nicht bedacht werden. Dies berücksichtigt, nach Auffassung des dlh, die Bildungsbedürfnisse derjenigen Kinder und Jugendlichen in den anderen Bildungsgängen, auch unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit, nicht.
Einen großen Bedarf in allen Schulformen bzgl. informatischer Grundbildung sieht der dlh als gegeben an. Dieser befähigt die Schülerinnen und Schüler zum Erschließen weitreichender systematischer Kenntnisse und Fertigkeiten. In diesem Sinne genügt allein angelerntes (Bediener-)Wissen über Informatiksysteme nicht. Informatische Grundbildung stellt somit eine Grundlage auch für andere Fächer dar, welche es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, den informatikspezifischen Umgang mit Informatiksystemen zu erlernen (siehe auch S. 4 „Beitrag des Faches zur Bildung“). Insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6 ist es hier aus Sicht des dlh sinnvoll, diese Grundkompetenzen zu stärken.
Der dlh merkt an, dass sich im vorgelegten Entwurf fachliche Ungereimtheiten befinden. Ein Beispiel sei an dieser Stelle angeführt:
„(S15) überführen mit Hilfe des euklidischen Algorithmus Dezimalzahlen in Binärzahlen und umgekehrt (P2, P3)“
Auf weitere Beispiele, die sich auch in der Ausdrucksweise und den entsprechenden Formulierungen wiederfinden, soll an dieser Stelle verzichtet werden.
In den Themenfeldern gibt es, wie dem dlh bekannt wurde, teils erhebliche Änderungen zu früheren Versionen. Die größten Unterschiede im vorliegenden Entwurf, der nur für den gymnasialen Bildungsgang konzipiert wurde, seien an dieser Stelle aufgeführt.
Das Themenfeld „Grundlagen Datenbanken“ ist im Entwurf nicht (mehr) enthalten.
Es erfolgt eine deutliche Erweiterung des Themenfeldes „HTML“ zu „Internet und HTML“, welches damit aus Sicht des dlh überfrachtet wird.
Im Themenfeld „Kryptologie“ erscheint der inhaltliche Schwerpunkt HTTPS-Verschlüsselung für die Sek I als Überforderung der Schülerinnen und Schüler und ist damit nicht angemessen. Diesen ist nach Ansicht des dlh eher für die Sek II geeignet.
In „Grundlagen der Programmierung“ werden Teile zusammenhangslos dargestellt und bedürfen der Konkretisierung mit Inhalten.
In „Bildbearbeitung“ werden grundlegende Begriffe und Konzepte einer Bildbearbeitung nur am Rande thematisiert.
Insgesamt erscheint der Entwurf noch nicht ausgewogen, da viele Themen und Inhalte vernachlässigt bzw. nur angedeutet werden. Gerade die Informatik lebt durch aktuelle Themen wie bspw. „Big Data“ und „Künstliche Intelligenz“.
Durch den Entfall der Bindung an die Kerncurricula konnten die Struktur des Entwurfes und die Lesbarkeit deutlich erleichtert werden. Zum Erstaunen des dlh fand sich der Begriff „Modellierung“ nur an einer einzigen Stelle im Entwurf. Damit wird der Stellenwert der Modellierung, den viele Didaktiker als Kern der Schulinformatik ansehen, in diesem Entwurf nicht deutlich.
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss“ vom 20. Januar 2013 (ABl. S.38), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402). Zu einigen, nach unserer Auffassung wichtigen, Änderungen möchten wir etwas ausführlicher Stellung nehmen.
Es ist sehr wichtig, schulische Ausbildungen mit Berufsabschluss der dualen Berufsausbildung anzugleichen und dabei Neuordnungen in der dualen Ausbildung zu berücksichtigen. Dies fördert die Akzeptanz der schulischen Ausbildung mit Berufsabschluss in Wirtschaft und Industrie. Auch zeigen die Änderungen deutlich, dass die verschiedenen Kammern in die schulische Ausbildung eingebunden werden. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind das Bindeglied zwischen Schule und Wirtschaft, Industrie und Handwerk.
Zu den §§ im Einzelnen:
Zu § 4: Es ist zu begrüßen, dass der Zusatz „…oder einem als gleichwertig ankerkannten Zeugnisses oder Vorliegen eines begründeten Einzelfalls nach § 2 Abs. 2 Satz 3 getroffen.“ hinzugefügt wurde. Es erreichen viele Schüler*innen durch den Besuch der Berufsvorbereitungsklassen den Hauptschulabschluss mit entsprechendem Gleichstellungsvermerk (§28). Mit dieser Änderung haben die Schüler*innen eine verbesserte Möglichkeit in eine schulische Berufsausbildung aufgenommen zu werden.
Im § 5 wurde der Absatz 3, einmalige Unterbrechung der Ausbildung für die Dauer eines Jahres, gestrichen. Das ist bedauerlich, da es Schülerinnen; die schwanger werden und deswegen die Ausbildung unterbrechen müssen, die Möglichkeit nimmt, die Ausbildung fortzusetzen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird eingeschränkt! Zudem gibt es Schüler*innen, die krankheitsbedingt eine längere Auszeit benötigen. Hier sollte den Schüler*innen ebenfalls die Möglichkeit einer Unterbrechung gegeben werden.
Befremdlich findet der dlh die Änderung im § 6 Absatz 2. Die Änderung betrifft den Pflichtunterricht und hiernach ist es möglich, dass die Fächer Deutsch oder, Fremdsprachen als Pflichtunterricht erteilt werden. In den Schulformen Berufsvorbereitung, mehrjährige Berufsfachschule und auch im Schulversuch BÜA werden im Fach Deutsch verstärkt Förderkurse angeboten. Gerade für den Erwerb einer Berufsausbildung ist es wichtig, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Englischunterricht hingegen ist für viele Schüler*innen wichtig, um mit bestandener Abschlussprüfung auch den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten. Beides muss gewährleistet sein.
Der dlh würde begrüßen wenn man diese Änderung nochmals überdenkt.
Zu begrüßen ist, dass die Formulierung in § 6 Abs. 7 konkretisiert wurde. Die Schüler*innen sollen ein mindestens 160 Stunden umfassendes einschlägiges Betriebspraktikum absolvieren und es ist relevant für die Zulassung zur Prüfung. Ein Praktikum ist wichtig für die Kontaktaufnahme mit den Betrieben. Es gibt den Auszubildenden die Möglichkeit ihr erlerntes Wissen im Betrieb zu zeigen und anzuwenden. Die Chance auf einen Arbeitsplatz direkt nach der Ausbildung steigt dadurch immens.
In § 7 wird die Leistungsbeurteilung des Ausbildungsnachweises, vormals Berichtsheft, aktualisiert. Es ist vorteilhaft für Schüler*innen, die schwache schriftliche Leistungen erbringen, durch gut geführte Ausbildungsnachweise, ihre Noten verbessern zu können. Der dlh begrüßt es, dass die ausbildenden Kammern die Möglichkeit erhalten, über Inhalt und Form der Ausbildungsnachweise mitbestimmen zu können Es stellt sich jedoch die Frage, wer darüber entscheidet und ob dies an allen Schulen im Kammerbezirk gleich gehandhabt wird. Unverständlich ist dagegen, dass die Note für die Führung der Ausbildungsnachweise nicht in die Leistungsbewertung der praktischen Ausbildungsinhalte einfließen muss Sie kann lediglich berücksichtigt werden. Aus der Erfahrung heraus ist bekannt, dass ein Großteil der Schüler*innen nur ungern Ausbildungsnachweise anfertigt. Sie sind zwar zur Zulassung zur Prüfung notwendig, aber ohne Benotung besteht die große Gefahr einer unzureichenden Ausführung. Zudem muss hier zumindest schulintern eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt werden.
Zu § 9: „Regelung zur Abschlussprüfung“ haben die Schüler*innen die Wahl zwischen einer schulischen Abschlussprüfung oder einer Abschluss- oder Gesellenprüfung nach § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung. Auch das begrüßt der dlh, diese Änderung vermittelt den Schüler*innen noch mehr, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt und mit Bestehen der Prüfung bspw. ein Gesellenbrief zu erhalten ist. Das gleiche gilt für die Änderung der §§ 15 und 17.
Ein großer Schwerpunkt der Änderung der Verordnung findet sich auch im § 10 Zusammensetzung, Berufung und Stimmberechtigung der schulischen Prüfungsausschüsse. Es nehmen zusätzlich eine Vertreter*in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, sowie eine Vertreter*in der Arbeitsnehmer*innen teil. Dies befürworten wir, da die Schüler*innen mit Bestehen der Abschlussprüfung einen gleichgestellten Berufsabschluss erhalten. Für die Betriebe ist dies ein gutes Argument für eine Einstellung. Es ist wichtig zu zeigen, dass die zuständige Kammer in die schulische (Berufs)Ausbildung involviert ist.
Das Verfahren bei Täuschungen und Täuschungsversuchen in § 20 wurde hinlänglich ausgeführt und sollte jede*r Schüler*in vor den Prüfungen unmissverständlich erläutert werden.
Die Errechnung der Noten und Prüfungsnoten wurde in Anlage 5 sehr übersichtlich dargestellt.
geahnt haben wir es schon, wahrscheinlich auch etwas gehofft: Das Angebot der freiwilligen Covid-19-Tests für hessische Lehrkräfte geht in die Verlängerung.
Der Kasseler dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger zog am Samstag, den 07.11.2020 in der HNA eine erste Bilanz zum „Lockdown light“ an den Schulen in und um Kassel:
Für die erste Woche mit Warnstufe 2 an den Schulen und einer Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse zieht der Kreisverband Kassel-Stadt und -Land des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) eine ernüchternde Bilanz. Der Vorsitzende Boris Krüger konstatiert: „Trotz aller Schutzmaßnahmen steigen die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis weiter an, auch bei Schülerinnen und Schüler.“ Die wachsende Zahl an Schulen in Kassel und Umgebung, an denen es Corona-Fälle gibt, sprechen eine deutliche Sprache. Aktuelle Studien zeigen, dass rund zwölf Prozent aller Covid-19-Infektionen auf den schulischen Kontext zurückzuführen sind. Das Helmholtz-Zentrum München kommt außerdem in einer neuen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sechsmal mehr Kinder mit dem Corona-Virus infiziert sind als entdeckt. „Dies spricht eindeutig dafür, dass das Virus an Schulen unerkannt weitergegeben und dann in die Familien getragen wird“, mahnt Krüger. Dies ist aus seiner Sicht kaum verwunderlich, sind die Lehranstalten doch der einzige Bereich, in dem die geltenden Abstandsregeln während des Normalbetriebes nicht eingehalten werden können.
Damit sind Schulen nachweislich auch ein größerer Pandemietreiber als die Gastronomie, die ab dem 2. November für vier Wochen geschlossen wurde. Dabei hatten viele Gastronomen hochwertige Luftfilteranlagen installiert. Diese will nun auch das Land den Schulen finanzieren, allerdings in sehr begrenzter Zahl. Doch sind noch nicht einmal die rechnerisch zwei Geräte pro Schule vor Ort angekommen. Von den Schulträgern als eigentlich Zuständigen gebe es bisher überhaupt keine Anstrengungen in dieser Richtung. Stattdessen werde gebetsmühlenartig auf Lüftungspausen alle 20 Minuten verwiesen, was zu ständigen Störungen des Unterrichts führe und bei sinkenden Temperaturen zwangsläufig Erkältungskrankheiten nach sich ziehe. Zur Messung der Aerosole in den Klassenzimmern seien selbst großen Schulen mit über 1000 Schülern und 50 Räumen bisher gerade einmal zwei CO2-Ampeln zur Verfügung gestellt worden. Plexiglas-Scheiben auf den Tischen gebe es überhaupt nicht. „Hier müssen das Land und die Schulträger Verantwortung übernehmen und adäquate Rahmenbedingungen schaffen, statt alle am Schulleben Beteiligten quasi ohne Rettungsring in die raue See zu stoßen“, beklagt der dlh die aktuelle Situation.
Probleme gebe es zudem mit der konsequenten Umsetzung der Maskenpflicht und der Schülerbeförderung. Boris Krüger: „Wir haben aus viele Schulen Rückmeldungen, dass Schülerinnen und Schüler tagelang die gleiche Maske tragen und so durch mangelnde Hygiene den Effekt dieser Maßnahme verpuffen lassen.“ Zudem gebe es immer mehr Maskenverweigerer unter den Eltern, die ihre Kinder zuhause beschult haben wollen und zu diesem Zweck seitenlange Emails an die Schulen schicken. Bei den Bussen und Bahnen würden immer noch keine zusätzlichen Fahrzeuge zur Entzerrung der Schülerströme eingesetzt. „Hier stehen die Kinder nach wie vor dicht an dicht. Zudem kann in Stoßzeiten das Fahrpersonal die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht einfach nicht überall kontrollieren“, so Krüger.
Weil alle bisher geplanten Schutzmaßnahmen also nicht greifen oder gar nicht umgesetzt werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin Superspreader für den Corona-Virus und nicht die Wellenbrecher, die sie im 2. Lockdown nach den Plänen der Bundes- und der Landesregierung sein sollen. Der dlh fordert daher endlich die Einleitung der Warnstufe 3 des hessischen Hygiene-konzeptes für Schulen, um durch die Halbierung der Lerngruppen im Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) den Mindestabstand in den Klassenräumen zu gewährleisten. Er bedauert es sehr, dass der Landkreis Kassel mit entsprechenden Plänen in fahrlässiger Weise vom Kultusministerium gestoppt worden ist. Zudem verweist er auf das Beispiel des Nachbarlandes Niedersachsen, wo ab einem Inzidenzwert von über 100 und der Anordnung von Infektions-schutzmaßnahmen auf lokaler Ebene automatisch das Wechselmodell greift, was inzwischen bereits an über 60 Schulen der Fall ist. In Verbindung mit dieser Maßnahme müsse das Personal an den Schulen beispielsweise durch den Abschluss von zusätzlichen Angestellten-Verträgen aufgestockt werden, um Betreuungsangebote für berufstätige Eltern vorzuhalten und die Lehrkräfte von der Doppelbelastung durch Präsenz- und Distanzunterricht zu entlasten. „Das wird viel Geld kosten“, so Krüger abschließend, „doch die Gesundheit unserer Kinder muss es uns wert sein.“
Lohfelden, den 5.11.2020
ViSdP: Boris Krüger, Crumbacher Str. 19 b, 34253 Lohfelden, Tel. 0151 42341192
Der Kreisvorsitzende des dlh fordert mehr Schutz vor Corona
Boris Krüger meint: „Zehn Millionen Euro hören sich erst mal gut an. Aber bei einem Stückpreis der Filter von 2500 bis 3000 Euro kann man damit für die 1795 Schulen in Hessen gerade mal jeweils zwei Filter anschaffen.“
➔ Corona-Herbst bedroht den regulären Schulbetrieb
➔ Schüler und Lehrkräfte brauchen mehr Schutz
➔ Arbeitszeiten von Schulleitungen und Lehrkräften viel zu hoch
„Wenn wir an den Schulen so weitermachen müssen wie bisher, ist der reguläre Schulbetrieb in Gefahr“, so Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg. Corona-Infektionen verbreiten sich auch an den Schulen.
„Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen drohen unter dem Dauerstress zusammenzubrechen. Lehrkräfte leisten zusätzliche Aufsichten, unterstützen Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne bei der Betreuung ihrer Klassen, überwachen die Einhaltung von Hygienevorschriften. Schulleitungsteams ächzen unter erheblich gestiegenem Verwaltungsaufwand und vermissen dringend benötigte Entlastungen. Die Arbeitszeiten liegen weit jenseits dessen, was noch als gesund bezeichnet werden kann“, zeigt sich Dr. Wenzel besorgt.
„Wo bleiben weitere Maßnahmen für einen verbesserten Hygieneschutz? Es gilt Ausweichräume bereitzustellen, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können. CO2-Messgeräte geben in Kombination mit elektronischen Luftreinigungsgeräten mehr Sicherheit. Acrylglasscheiben könnten das Infektionsrisiko senken. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht. Hierfür benötigen die Schulen die erforderliche Flexibilität, aber auch die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen. Die Diskussion um eine Verlängerung der Weihnachtsferien hilft nicht weiter. Dies würde zusätzliche Probleme und Verwaltungsarbeiten auslösen, die wir im Moment nicht brauchen können“, so Dr. Claus Wenzel abschließend.
Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner
Der Hygieneplan 6.0 hat die ministeriellen Schreibtische verlassen. Mal wieder ohne Einbezug der Personalvertretungsgremien und einen Tag vor Beginn der Herbstferien.
Dieser Zeitpunkt ist wieder denkbar ungünstig und vor allem zum Nachteil aller schulischen Bediensteten. An einen unbeschwerten Beginn der unterrichtsfreien Zeit ist zum dritten Mal in diesem Jahr nicht zu denken. Es gilt, in kürzester Zeit 19 Seiten Hygieneplan zu lesen und in den Schulalltag nach den Herbstferien zu integrieren.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass diese Vorgehensweise des Ministeriums wieder in eine Beschneidung der Erholungszeit der ohnehin schon belasteten Lehrerschaft mündet, insbesondere der Schulleitungsteams.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Wertschätzung gegenüber Lehrkräften sieht anders aus!
Wiesbaden, den 01.10.2020 Annabel Fee und Kerstin Jonas
Hier erhalten Sie die Pressemitteilung zum Download.
Aus der kürzlich publizierten 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ der Leopoldina ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der AHA-Regeln nach wie vor den besten Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Eine Einhaltung der AHA-Regeln ist jedoch nur möglich, wenn in den Schulen die Lerngruppen entsprechend verkleinert werden.
Aus dem Befund, dass „in Aerosolen auch im Abstand von mehr als 2 m vermehrungsfähige Viren nachgewiesen werden“ konnten, zieht die Leopoldina die Schlussfolgerung, „dass größere Menschenansammlungen, bei denen das Einhalten der Abstandsregel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein entsprechender Luftaustausch nicht ausreichend gewährleistet werden können, weiterhin nicht stattfinden sollten.“
Da in hessischen Klassen- und Kursräumen mindestens zwei der drei genannten Schutz-Bedingungen der AHA-Regeln, nämlich die Einhaltung der Abstandsregel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, nicht erfüllbar sind, muss aus Gründen des Infektionsschutzes die Klassen- und Kursgröße deutlich reduziert sowie den räumlichen Begebenheiten angepasst werden, wo angemessenes Lüftungsverhalten nicht möglich ist. Diese Reduktion hätte zugleich den positiven Nebeneffekt, dass ein deutlich effektiveres und zielgerichtetes Lernen stattfinden könnte, was überfüllte Klassen zumeist verhindern. Jedwede Förderbedarfe ließen sich so ebenfalls leichter und individueller berücksichtigen.
Des Weiteren fordert der dlh die Ausstattung aller Schulformen mit CO2-Ampeln und Lüftungsanlagen, damit Schulgebäude generell zukunftsfähig ausgestattet sind. Denn ein gesundes Raumklima ist auch in Zukunft wichtig für das Zusammensein im Lebensraum Schule.
Der dlh mit seinen Gliedverbänden hphv, glb und VDL ruft daher die Landesregierung dazu auf, mit Hilfe eines Nachtragshaushalts finanzielle, personelle und räumliche Möglichkeiten – insbesondere durch eine Reduktion der Klassen- und Kursgrößen – zu einem wirksamen Gesundheitsschutz und angemessenen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Wohle der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende.
Der dlh-Kreisverband hat deutlich gemacht, dass Luftfilter für Schulen ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Schutzes vor höheren Infektionszahlen in den kalten Monaten sind.
In der HNA wurde das Thema „Luftfilter in Klassenräumen“ am vergangenen Samstag angesprochen.
Lesen Sie hier, was der dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger dazu zu sagen hatte:
Wir brauchen zuverlässige, datenschutzkonforme Hard- und Software. Die Einhaltung des Datenschutzes bei gleichzeitigem Ausbau technischer Infrastruktur sind sicherzustellen. Das Kultusministerium muss ausschließen, dass durch den Einsatz von kommerzieller Software an Schulen Nutzerdaten von Schülern und Lehrkräften an ausländische Server geleitet werden, für die kein Datenschutz nach europäischem Standard gewährleistet ist. Das Hessische Schulportal muss ausgebaut und zukunftssicher gemacht werden. Digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer fordern wir bereits seit Jahren. Wann kommen sie?
Die Gesundheit aller Beteiligten im Schulsystem muss an erster Stelle stehen. Für die verlässliche Planung des neuen Schuljahrs muss Hessen die freiwilligen Corona-Testungen der Lehrkräfte (und Schüler) direkt an den Schulen anbieten und ausweiten. Praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte, Desinfektionsmittel und Hygienematerial müssen vor Ort zur Verfügung stehen, sonst kann kein voller Präsenzunterricht stattfinden.
Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogrupppe gehören und den Präsenzunterricht nicht besuchen, muss eine hohe Qualität haben und kann nicht zusätzlich zum regulären Unterricht geschultert werden. Hierfür benötigen wir zusätzliche zeitliche Ressourcen. Für die Zuschaltung hätte in den Sommerferien intensive technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulen und die Schülerschaft technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es hat sich jedoch im Bereich der Digitalisierung über die Ferien kein großer Fortschritt ergeben.
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.
„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“
Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.
Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.
„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“
Der dlh fordert daher:
Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.
Steigende Infektionszahlen und Rückkehr zum Regelbetrieb- wie passt das zusammen?
Forderungen des DLH Kreisverbandes Bergstraße-Odenwaldkreis
Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres schnellen die Infektionszahlen in Hessen in die Höhe. Im Kreis Bergstraße verzeichnen wir ebenfalls steigende Infektionszahlen. Diese Situation war bereits vor den Ferien absehbar: Lockerungen und Reiserückkehr mussten unvermeidlich zu einem Anstieg der Neuinfektionen führen. Der Plan, nach den Sommerferien zum Regelbetrieb an Schulen zurückzukehren, stößt immer mehr auf Kritik. Hessens Kultusminister hält trotzdem daran fest, dass die Abstandsregeln, die für den öffentlichen Raum gelten, in den Schulen ausgesetzt werden. Kaum verwunderlich, dass Lehrkräfte, Eltern und Schüler mit einem mulmigen Gefühl auf den Schulstart am 17.08. blicken.
Daher fordern wir im dlh deutlich umfassendere Innovationen in grundlegenden pädagogischen, technischen, gesundheitsrelevanten und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen.
Echte Vorbereitungsmaßnahmen statt Abwarten
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind im Laufe des Schuljahres verschiedene lokale oder flächendeckende Szenarien für den Schulbetrieb denkbar, von einer Aussetzung des Schulbetriebs bis hin zu verschiedenen Hybridformen des Unterrichts. Sind die Schulen ausreichend auf diese Szenarien vorbereitet? Vorbereitungen und Planungen für hybriden Unterricht oder Fernunterricht wurden nicht in dem Maße getroffen, um gut gerüstet in das neue Schuljahr zu starten. Bspw. zur Zuschaltung der Risikoschülerinnen und -schüler hätten in den Sommerferien intensive technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulen und die Schülerschaft technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es hat sich jedoch im Bereich der Digitalisierung über die Ferien kein großer Fortschritt ergeben.
Tests und Schutzausrüstungen ausweiten -schnell & unkompliziert vor Ort-
Die Gesundheit aller Beteiligten im Schulsystem muss an erster Stelle stehen. Für die verlässliche Planung des neuen Schuljahrs sollte Hessen die freiwilligen Corona-Testungen der Lehrkräfte (und Schüler) flächendeckend direkt an den Schulen anbieten und ausweiten. Praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte, Desinfektionsmittel und Hygienematerial müssen vor Ort zur Verfügung stehen, sonst kann kein voller Präsenzunterricht stattfinden.
Digital unterstützter Unterricht
Bei einer sich ändernden Infektionslage muss schnell auf ein Konzept für digitalen Unterricht auf Basis eines zu erarbeitenden didaktischen Konzeptes umgestellt werden. Materialien, Werkzeuge, Kommunikationswege und Standards der Leistungsbewertung hätten schon lange im Detail ausgearbeitet werden müssen. Moderner Unterricht verlangt den Einsatz von digitalen Medien. Dazu hätten sämtliche Schulen in den Sommerferien 2020 so instand gesetzt werden müssen, dass alle Lehrkräfte mit allen Schülern mit den zur Verfügung gestellten eigenen digitalen Endgeräten rechtssicher und datenschutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren können. Im Notfall kann der digital unterstützte Präsenzunterricht aufgrund der von Kultus- und Gesundheitsbehörden regional beurteilten Infektionslage durch Fernunterricht phasenweise ersetzt werden – mit Teilnahmepflicht, verbindlich zu erreichenden Kompetenzzielen und klaren Vorgaben für Leistungserhebungen und -bewertungen.
Datenschutzkonforme Tools und Kommunikationswege
Der Ausbau des Hessenportals ist noch nicht weit genug vorangeschritten. Funktionalitäten wie die Videochatfunktion fehlen nach wie vor. Lehrkräfte sind gezwungen auf kommerzielle Anbieter auszuweichen, bei denen der Datenschutz nicht immer EU-konform ist. Die dienstlichen Mails sind generell begrüßenswert, mit der Authentifikation über ein privates Smartphone und der fehlenden Synchronisationsmöglichkeit jedoch nicht praxistauglich.
Förderangebote und Unterstützung statt
Für den digital unterstützten Präsenzunterricht im Schuljahr 2020/21 müssen neben dem Regelunterricht dauerhaft Förderangebote zur Verfügung gestellt werden, um Schülerinnen und Schüler bedarfsorientiert beim Erreichen der angestrebten Bildungsstandards zu unterstützen. Dazu bedarf es der Nutzung aller vorhandenen personellen Ressourcen, um durch größere Lehrerreserven an den Schulen bessere Fördermöglichkeiten und Differenzierungsangebote zu schaffen. Das bedeutet eine schulartspezifische Einstellung zum kommenden Schuljahr über Bedarf bis zu 130 Prozent ebenso wie den Einsatz erheblicher zusätzlicher finanzieller Mittel, um auch kurzfristig deutlich mehr freiwillige Förderangebote zur Verfügung zu stellen.
Senkung der Pflichtstunden für Zusatzaufgaben
Digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern, Betrieben und Schülern sollten in das Unterrichtsdeputat integriert und wöchentlich zweistündig für potentiell versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern sowie für interessierte Eltern und Schüler durchgeführt werden. Dazu ist das Unterrichtsdeputat um mindestens eine Stunde zu erhöhen.Die Beschulung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Risikogruppe kann nicht nebenbei geschultert werden und muss entsprechend auf die Deputatsstundenzahl angerechnet werden.
Digitale Endgeräte für Lehrkräfte
Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Klare Regelungen
Die außergewöhnlichen Belastungen erfordern konsequente Maßnahmen: Kristallisationspunkte sind Mindestabstand, das Tragen von Masken, strenge Hygiene. Was jedoch fehlt, ist ein einheitliches Konzept.
Fortbildungund Professionalisierung
Die neuen Aufgaben und Herausforderungen bedürfen neuer Kompetenzen von Seiten der Lehrkräfte. Hierfür fordern wir flächendeckende Fortbildungen und Umsetzung von Strategien.
neben zahlreichen Nachrichten und Anrufen, die uns in unserer Haltung gegenüber den Planungen des Kultusministeriums und der Landesregierung bestärkten, erhielten wir auch große und positive Resonanz über die bekannte Lehrkräfte-Plattform von news4teachers.de sowie in der lokalen Presse.
Wir freuen uns darüber, dass wir Gehör finden und setzen uns auch weiterhin GEMEINSAM, DIFFERENZIERT und LÖSUNGSORIENTIERT für unsere Lehrkräfte ein!
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) steht dem geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020 kritisch gegenüber.
„Der Wegfall jeglicher Abstandsregeln ist gerade für Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Personen der Risikogruppe im Haushalt leben, beängstigend. Denn von Maßnahmen, die den Lehrkräften zum Schutz vor einer Infektion bereitgestellt werden, ist nichts zu sehen bisher“, sagt die Landesvorsitzende Annabel Fee. Die Rede sei aktuell nur von einem kompletten Hochfahren des Präsenzunterrichts in den beiden Wochen vor den Sommerferien. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden als Versuchskaninchen missbraucht, an denen man testet, ob die Infektionsrate durch einen normalen Schulbetrieb steigt. Nur weil irgendein Virologe meint, dass Kinder weniger infektiös sind. Bewiesen ist diese Vermutung nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es einen klaren Schnitt gegeben hätte, und der Vollbetrieb erst nach den Sommerferien und einer weiteren Beobachtung der Pandemie-Entwicklung erfolgt wäre“, erläutert Fee weiter.
Ihre Stellvertreterin Kerstin Jonas sieht vor allem das Kultusministerium und die Schulträger in der Pflicht, zumindest dafür zu sorgen, dass die Reinigungsquote während des „Testlaufs“ deutlich erhöht wird. „Eine einmalige Reinigung pro Tag mit Flächendesinfektion erscheint nicht ausreichend und grob fahrlässig. Es gibt weder Spuckschutz noch wirksame Masken für Lehrkräfte, die zwar gerne für die Schülerinnen und Schüler da sein möchten, jedoch Angst vor einer Ansteckung haben. Angst lähmt und ist kein guter Berater in einer solchen Zeit. Dem Dienstherrn sollte daran gelegen sein, zumindest Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Anschein von Sicherheit für die Bediensteten erwecken“, meint Jonas. „Mit einer großen Infektionswelle und langfristigen Ausfällen unter den Lehrkräften – gerade an den Grundschulen – ist nichts gewonnen. Damit wird der Lehrkräftemangel nur noch verschärft, denn: es gibt keine verfügbaren Grundschullehrkräfte, die nur darauf warten, eingestellt zu werden!“
Der dlh fordert daher 3x täglich eine Reinigung der schulischen Räumlichkeiten durch professionelles Personal sowie das Zur-Verfügung-stellen von FFP2-Masken und Spuckschutz für alle Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören und trotzdem arbeiten möchten oder die mit Angehörigen der Risikogruppe leben. Außerdem fordert der dlh eine verbindliche Testung aller Lehrkräfte und Grundschüler*innen vor Beginn der zweiwöchigen Testphase sowie am Ende der Zeit, damit der „Schulversuch“ zumindest wissenschaftlich ausgewertet werden kann.
„Wir stellen außerdem fest, dass mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs für die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte steigt, da die Kinder, die im Homeschooling verbleiben parallel zum Klassenunterricht ebenfalls mit Materialien versorgt werden müssen“, merkt Annabel Fee an. „Es sollte dann auch seitens des Ministeriums geklärt werden, ob die Kinder, die zu Hause bleiben, verpflichtende Aufgaben erhalten, oder ob sie letztlich – im Gegensatz zu den anderen Kindern – schon zwei Wochen früher Sommerferien haben. Schließlich ist die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte aller Schulformen in den vergangenen Wochen durch die Kombination aus digital teaching und Präsenzunterricht bereits auf ein Level angestiegen, das so auf Dauer nicht gehalten werden kann. Geregelte Arbeitszeiten waren das nicht – eher Arbeiten rund um die Uhr!“
Generell moniert der dlh auch aufs Schärfste, dass die schulischen Neuerungen der vergangenen Wochen seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums stets ohne Einbezug der Lehrkräfte und Schulleitungen erfolgten. Prinzipiell erfuhren die Betroffenen aus der Presse und teilweise durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Entwicklungen im Schulbetrieb.
Eine Pressekonferenz über die schulischen Planungen bis zu den Sommerferien an einem Mittwochmorgen um 10 Uhr durchzuführen, an dem Lehrkräfte im Unterricht und nicht vor dem Fernseher zu finden sind, zeugt nicht von gutem Stil. Es wurde in den vergangenen Wochen und Monaten viel zu oft über die Köpfe von Lehrkräften hinweg entschieden. Eine rechtzeitige Information aller Betroffenen vor einer medienwirksamen Verkündung in der Presse wäre nur recht und billig und vor allem wertschätzend gegenüber den Menschen gewesen, die in den vergangenen Wochen unter miserablen Bedingungen (Arbeitszeiten, die über ein normales Maß weit hinaus gingen und digital teaching ohne dienstliche Endgeräte sollen hier nur zwei kleine Beispiele sein) ihr Bestes gegeben haben.
Der dlh appelliert an das Kultusministerium und die Landesregierung, alles zu tun, um den Arbeitsplatz Schule sowie den dienstlichen Einsatz für alle Lehrkräfte sicher und transparent zu gestalten!
Nieder-Olm und Fulda, den 11.06.2020 Annabel Fee und Kerstin Jonas
Anlässlich der bevorstehenden turnusmäßigen Personalratswahl im Mai 2020 tagte vergangene Woche der Kreisvorstand des DLH Bergstraße-Odenwaldkreis in Heppenheim.
Dabei wurde der langjährige Vorsitzende Volker Weigand aus dem Amt verabschiedet. Er wird den neuen Kreisvorstand auch weiterhin als Beisitzer mit seiner Erfahrung unterstützen. Sein Kollege vom Lessing-Gymnasium Lampertheim, Christian Bunkus, der gleichzeitig auch Kreisvorsitzender des HPhV Kreis Bergstraße-Odenwald ist, wurde einstimmig zum neuen Kreisvorsitzenden des DLH gewählt.
In ihrer Funktion als Stellvertretende Vorsitzende wurde Ute Molden von der Karl Kübel Schule in Bensheim bestätigt, die für den Verband im Deutschen Lehrerverband Hessen die Interessen der Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer im Gesamtpersonalrat Bergstraße-Odenwald sowie im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer vertritt.
Das Amt des Kreisschatzmeisters wird Uwe Bickelhaupt von der Heinrich Metzendorf Schule in Bensheim weiterführen, der zugleich Gewerkschaftsbeauftragter der DLH-Fraktion im Gesamt-personalrat Bergstraße-Odenwald ist.
Neben Stefan Sonnenburg vom Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis als Kreis-vorsitzender des GLB Odenwald wurde Katrin Karnstedt vom Gymnasium Michelstadt als Beisitzerin des DLH-Kreisverbandes bestätigt.
Neu hinzugekommen in den Vorstand ist als Beisitzerin und Vertreterin des GLB Mireille Kadel von der Heinrich-Metzendorf-Schule in Bensheim.
Der neue Vorsitzende Christian Bunkus dankte dem scheidenden Vorsitzenden Volker Weigand für sein Engagement und seine geleistete Arbeit in den letzten Jahren.
Gemeinsam diskutierten die Mitglieder des Kreisverbandes über die vielfältigen bildungs- und schulpolitischen Herausforderungen, von denen die Schulen im Kreis Bergstraße/Odenwald mehr denn je betroffen seien. Zu nennen ist hier insbesondere die Forderung „Mehr Pädagogik – weniger Bürokratie!“ In den Kontext der seit Jahren von der Politik geforderten Entlastung der hessischen Lehrkräfte gehören darüber hinaus die Reduzierung der Pflicht-stundenzahl, die Verkleinerung der Klassengrößen bei gleichzeitiger Aufstockung des Lehrpersonals sowie der Erhalt der Schulstandorte im Schulamtsbezirk Bergstraße-Odenwaldkreis.
Von besonderer Bedeutung angesichts der globalen Herausforderungen ist nach Ansicht des DLH eine nachhaltige Umsetzung des Digitalisierungspaktes, die es ohne professionellen IT-Support für alle Schulen nicht geben könne.
Informationen über BEM, das Lebensarbeitszeitkonto und den Umgang mit physischer und psychischer Gewalt
Auch in diesem Jahr hatte der GPRLL Kassel Stadt und Landkreis die Schulpersonalräte wieder zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das am 21. Oktober in der Max-Eyth-Schule in Kassel stattfand.
Neben Referaten zur Wiedereingliederung von Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Lebensarbeitszeitkonto sprach der dlh-Fraktionsvorsitzende Boris Krüger über physische und psychische Gewalt gegen Lehrkräfte sowie den konkreten Umgang damit, dass aktuelle Schwerpunktthema des dbb Hessen.
Am Nachmittag tagten die ca. 130 anwesenden Personalräte nach Schulformen getrennt und tauschten sich über aktuelle Probleme und Entwicklungen an den Schulen in Kassel und Umgebung aus. In den Pausen konnten sich die Anwesenden an den Ständen der Gewerkschaften und Verbände über deren Arbeit und bildungspolitische Ziele informieren.
von links: Jürgen Blaß, Dr. Angela Schröder, Boris Krüger, Bärbel Marx-Preißler
Der dlh war reichlich mit schriftlichem Material, aber auch mit Gummibärchen, Kugelschreibern und Post It-Blöcken versorgt, die reißenden Absatz fanden. Daneben entwickelten sich zahlreiche intensive Gespräche mit den Mitgliedern der GPRLL-Fraktion. Boris Krüger zog nach der Veranstaltung ein positives Fazit für den Kasseler dlh.
Schluss mit der Mehrbelastung durch Integration, Inklusion, Förderschulabbau und Bürokratisierung!
Wie jedes Jahr nach den Sommerferien lud auch am 13. September 2017 der Gesamtpersonalrat Kassel die örtlichen Personalräte von insgesamt 134 Schulen zur Information über aktuelle berufspolitische Entwicklungen sowie zum Austausch über die Situation vor Ort ein.
Der DLH-Fraktionsvorsitzende Boris Krüger referierte im Plenum über die Funktion und den Nutzen von Gewerkschaftsbeauftragten in Personalräten. In den Pausen konnten sich die anwesenden Lehrkräfte an den Ständen der Gewerkschaften und Verbände über deren Arbeit informieren.
von links: Björn Gerhards, Bärbel Marx-Preißler, Boris Krüger
Am Stand der DLH-Fraktion versorgten Bärbel Marx-Preißler, Boris Krüger und Björn Gerhards (Gewerkschaftsbeauftragter) Interessierte nicht nur mit Positionspapieren und Info-Broschüren, sondern auch mit Kugelschreibern und Gummibärchen. In vielen angeregten Gesprächen wurden die Positionen des DLH und seiner Gliedverbände dargelegt.
Besonderer Blickfang waren große Plakate mit den Forderungen des Kasseler DLH-Kreisverbandes:
Durchgängige Doppelsteckung von Förder- und Regelschullehrkräften in Inklusionsklassen
Erhalt von Förderschulen, um eine echte Wahlmöglichkeit für Eltern und Kinder zu sichern
Erhöhung der finanziellen Mittel für qualifizierte Schulassistenzen sowie die Senkung des Aufwandes für ihre Beantragung
Erhöhung der Anzahl von sozialpädagogischen Fachkräften an allen Schulformen und ihr Einsatz auch an den Gymnasien und Berufsschulen der Stadt Kassel
Rücknahme der verbliebenen personellen Kürzungen in der Gymnasialen Oberstufe, um in der Jgst. 10/11 wieder kleinere Kurse und eine breitere Fächerauswahl zu ermöglichen
Verringerung der zahlreichen bürokratischen Vorgaben für alle Lehrkräfte, etwa bei den Vergleichsarbeiten oder den pädagogischen Maßnahmen
Senkung der Klassenobergrenzen, um im Rahmen von Individualisierung und Binnendifferenzierung stärker auf die einzelnen Schüler eingehen zu können
Erhöhung der Zahl der Planstellen für die fertig ausgebildeten Referendarinnen und Referendare, um auch in Zukunft genug pädagogisches Fachpersonal zu haben.