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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Lehrkräftegesundheit in den Fokus stellen!

Lehrkräftegesundheit in den Fokus stellen!

Die Gesundheit der Lehrkraft ist eine unabdingbare Voraussetzung, um den Unterricht fundiert, lernförderlich und kreativ zu gestalten. Gleichzeitig ist die Erhaltung der Gesundheit für Lehrkräfte wichtig um überhaupt Dienst tun zu können.

Viele hessische Lehrerinnen und Lehrer können aber von einer guten Work-Life-Balance nur träumen, die gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen nehmen stetig zu:

  • Psychische Belastungen durch Schülerinnen und Schüler, die ihrerseits zunehmend schwer belastet in die Schulen kommen
  • Zunehmender Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien ohne wirkliche Unterstützung auf technischer Ebene
  • Zeitdruck, immer und überall angemessen schnell zu reagieren
  • Hohe Arbeitsbelastung dadurch zu lange Arbeitszeiten, die nur schwer in Gänze erfasst werden können

Die Aufzählung ließe sich beliebig lang fortsetzen.

In Hessen ist sowohl die Zahl der verbeamteten und angestellten Lehrkräfte, die ihren Dienst quittierten als auch die Quote von Lehrerinnen und Lehrern, die in Teilzeit arbeiten, im vergangenen Schuljahr gestiegen. Hintergrund dieser Entwicklungen dürfte auch sein, dass die Betroffenen ihre Gesundheit schützen mussten. Somit ist es in unser aller Interesse, die Lehrkräftegesundheit allgemein zu priorisieren und nicht als eine rein private Aufgabe der einzelnen Lehrkraft zu betrachten.

Die Lehrkräftegesundheit könnte mit ein paar kleinen Schritten schon merkbar verbessert werden:

  • Keine Klassenleitung für Lehrkräfte mit einer sehr geringen Stundenzahl
  • Kleinere Klassen: weniger Lärm und Ablenkungen, weniger Arbeit für die Klassenleitung, weniger Korrekturen und somit eine bessere Beziehung zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern, bessere Leistungen derselben, eine höhere Zufriedenheit bei den Lehrenden und Lernenden sowie deren Eltern und ein niedrigeres Stressniveau für alle Beteiligten.

Wir fordern, dass die behördliche Gesundheitsförderung durch Maßnahmen der Steuerfreiheit (nach § 3 Nr. 34 EstG) keine Lippenbekenntnisse ist, sondern unbürokratisch einforderbar sein sollte. Dazu gehören für uns Angebote zum Lehrkräftesport in den einzelnen Schulämtern, die unentgeltlich und in ausreichender Zahl verfügbar sind.

Claudia Vaas-Hennely

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