Tablets angeschafft. Fortbildungen
besucht. Und wo bleibt das WLAN?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-Ratgeber kompakt: Mehrarbeit – aktualisierte Fassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen im hessischen Schuldienst,

Herbert Grimme hat das Informationsblatt aus der Reihe der dlh-Ratgeber aktualisiert, da mit dem Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vom 16. Februar 2023 (GVBl. Nr. 7 vom 1.3.2022 Seite 102 ff.) u.a. die Sätze für die Mehrarbeitsvergütung angehoben worden. Die Neuregelung tritt zum 1.4.2023 in Kraft.

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an unseren Herbert für seinen unermüdlichen Einsatz!

Hier gibt es die Neufassung zum Download:

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023

RatgeberKompakt_INFO_Mehrarbeit_NEU2023mitHervorhebungen

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule (HPRS) III – 2022

Corona und Schule – Rückkehr zum Normalbetrieb

Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.

Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.

Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.

Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.

Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.

In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).

Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.

Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.

Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS

Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.

Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.

Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen

Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.

Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.

Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.

Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.

Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 23.05.2022

Nachrichten-HPRS-dlh-III-2022-Natus

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 25.04.2021 zum geplanten Schulbetrieb ab dem 06. Mai 2021

Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.

„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:

  • Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
  • Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
  • Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
  • Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.

Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.

Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

2021-04-25 dlh-PM Schulbetrieb ab 6. Mai

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 19.04.2021 zum Schulstart und den Selbsttests

dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“

Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.

Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.

Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:

  • Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
  • Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
  • Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.

 

K. Jonas und M. Manns

Unser Service für hessische Lehrkräfte: Vorlage für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schulstart am 19. April 2021 rückt in greifbare Nähe und somit auch der Beginn der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, bei denen wir als Lehrkräfte die Aufsicht führen und ggf. auch Hilfestellung leisten sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen ein Muster für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen, angefügt, welches Sie als Grundlage für Ihr eigenes Schreiben verwenden können.

Außerdem haben wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise zur den Selbsttests zusammengestellt und ebenfalls beigefügt.

Formular-Remonstration_14-04-2021

Rechtliche Hinweise zu Selbsttests

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 30.03.2021 zu digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrkräfte in Hessen schlägt momentan hohe Wellen. 

Der dlh-Kreisverband Fulda sieht die Genese der Beschaffung mit großer Skepsis und stellt fest:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung der Bediensteten wurde ausgehebelt. Reagiert wird stets mit dem Hauptargument der Zuständigkeiten.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik und sind allenfalls als „untere Mittelklasse“ einzustufen.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den sehr individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: All jene, die sich bereits aus privaten Mitteln versorgt haben, erhalten unter Umständen ein schlechteres als das eigene Endgerät oder sie verzichten gar ganz.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt. Es wird auf die Zuständigkeit der Schulträger verwiesen, während die schulischen IT-Abteilungen bereits jetzt am Rande des Machbaren agieren.
  5. Trotz zentraler Beschaffung stellt der dlh-Kreisverband Fulda fest, dass keinesfalls von einer Gleichbehandlung der Landesbediensteten gesprochen werden kann. Vielmehr ist es von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich, welche und wie viele Möglichkeiten der Endgerätewahl man hat und mit welchen technischen Voraussetzungen die Geräte in die Hände der Bediensteten übergeben werden.
  6. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um Leihgeräte zur „Durchführung des Distanzunterrichts“ (Zitat Staatliches Schulamt), sodass fraglich ist, was mit ihnen nach dem Ende der Pandemie geschehen soll.

Der dlh-Kreisverband Fulda stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Am Anfang stand die Entscheidung des Landes Hessen, den Schulträgern Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule zuzuweisen, um alle 73.000 Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten. Damit wurde sich gleichzeitig dagegen entschieden, den Lehrkräften ein gewisses Budget zur selbstverantwortlichen Anschaffung entsprechender Hardware oder Software zur Verfügung zu stellen. Von dieser Entscheidung wissen wir seit etwa Mitte Februar 2021. Wer bereits hier genau liest, dem wird klar, warum die obigen Feststellungen so häufig in der Zuständigkeitsfrage münden: Die Schulträger erhalten Geld für digitale Endgeräte, das heißt die Finanzierung erfolgt aus deren Mitteln. Die Beschaffung der Endgeräte wiederum erfolgt durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Diese lässt die Wahl zwischen einem völlig veralteten Fujitsu Lifebook und einem Apple iPad.

Aufgrund dieser Gemengelage laufen alle Versuche der Einflussnahme und der Mitbestimmung der Einzelverbände des dlh (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. glb, Hessischer Philologenverband e.V. hphv und Verband der Lehrer Hessen VDL), egal ob auf Ebene der örtlichen Personalräte, der Gesamtpersonalräte oder des Hauptpersonalrats auf dieselbe Antwort der jeweiligen Amtsleitung hinaus: Zuständig ist der Schulträger. Bedauerlicherweise sind die Lehrerverbände kein Verhandlungspartner für die Schulträger.

Entstanden ist ein reiner Flickenteppich in Hessen

Der Landkreis Gießen teilt die Auffassung, die technischen Möglichkeiten der beiden oben genannten Geräte seien unzureichend und hat mit der HZD eine Vereinbarung über die Beschaffung besserer Geräte getroffen (es erfolgte eine Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Tasche des Schulträgers).

In Stadt und Landkreis Kassel haben die Lehrkräfte freie Wahl. Berufliche Schulen in Kassel erhalten ebenfalls bessere Geräte, um spezielle Unterrichtssoftware zu installieren, die auf den durch die HZD gebotenen Geräten nicht laufen würde.

Der Landkreis Limburg-Weilburg fordert von den Lehrkräften ohne Votum gar eine unterschriebene Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob diese nach dem Ende der Pandemie mit dieser Verzichtserklärung jemals wieder ein Anrecht auf ein Dienstgerät haben.

Der Landkreis Fulda fordert von den Schulen eine Festlegung auf eines der genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten.

Wie sind die Aussichten?

Die hier geschilderten Umstände und Schlussfolgerungen sorgen wahrlich nicht für eine positiv-optimistische Stimmung. Der dlh-Kreisverband Fulda hofft jedoch, dass die hiesigen Schulträger den eingeschlagenen Kurs wieder verlassen und mit der HZD eine Sondervereinbarung treffen. Natürlich sofern bei den Schulträgern die Bereitschaft zur Aufstockung der Mittel gegeben ist.

Der dlh-Kreisverband macht sich zudem für einen Kompromissvorschlag stark, wie man in der gegebenen Situation noch das möglichst Beste für möglichst Viele erreichen könnte:

Da die 73.000 Endgeräte hessenweit ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch angepasst werden. Damit wäre auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung für die private Anschaffung eines digitalen Endgerätes noch nicht vom Tisch.

 

Für den dlh-Kreisverband Fulda und autorisiert durch die Kreisvorsitzenden:

Alexander Schmitt

2021-03-30 PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021 zu den geplanten Selbsttest von Schülerinnen und Schülern

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021

Ja zu Schüler-Selbsttests, aber nicht im Klassenraum!

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt die Vorbereitungen des Kultusministeriums für Selbsttests von Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien, regt jedoch zu einer Testung außerhalb der Schulgebäude an.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee lobt: „Es ist gut, dass Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen testen und dafür insgesamt 14 Millionen Test-Kits bereitstellen will, davon 5 Millionen bis zum Ende der Osterferien.“ Auch sammle man durch die Probeläufe an einigen Pilotschulen vor den Osterferien schon vorab wertvolle praktische Erfahrungen.

Hier setzt jedoch die Kritik des Verbandes an den bisher bekannt gewordenen Plänen von Minister Lorz ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung aller Anwesenden, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte, die wahrscheinlich größtenteils immer noch nicht geimpft sein werden, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführten. Zum anderen stigmatisiere man positiv getestete Kinder und Jugendliche innerhalb der Lerngruppe. Außerdem entstehe ein Problem mit der Aufsichtspflicht, wenn die Lehrkräfte ein positiv getestetes Kind aus der Klasse in einen separaten Raum begleiten müssen. Schließlich gehe auch durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren.

Der dlh fordert das Kultusministerium im Vorfeld weiterer Planungen dringend auf, Selbsttests im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst in der Schule erscheinen.

Sollte das Kultusministerium jedoch an der Testung in den Schulen festhalten, so schlägt der dlh-Pressesprecher Boris Krüger folgende Alternative vor: „Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch medizinisch geschultes Personal am Rande des Schulgeländes erfolgen, um Infizierte gar nicht erst in die schulischen Räumlichkeiten hereinzulassen. Alles andere würde dem Ziel der Testungen zuwiderlaufen.“

Annabel Fee abschließend: „Herr Lorz, sorgen Sie für tragfähige und funktionierende Testabläufe, die die Lehrkräfte nicht noch weiter von ihren eigentlichen pädagogischen Aufgaben abhalten und bei denen Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.“

2021-03-22 dlh-PM Selbsttests an Schulen

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende    Mobil: 0151-55242000  Mail:

Die Hessenschau vom 16.03.2021 – der dlh kam zu Wort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für alle, die den Beitrag des dlh in der Hessenschau vom 16.03.2021 nicht sehen konnten, haben wir hier den Link:

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/hessenschau-vom-16032021,video-146218.html

Leider hat unser Landesvater Volker Bouffier offenbar nicht verstanden, dass wir Lehrkräfte uns nicht gegen Präsenzunterricht in Wechselform sträuben, sondern dass wir lediglich darauf aufmerksam machen, dass

  • uns ursprünglich versprochen wurde, dass der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 erst nach den Osterferien beginnen soll,
  • und man uns vor allem ein zeitnahes Impfangebot in Aussicht stellte, damit der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt.

Durch die Hintertür wurde dann urplötzlich der Start in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 ab dem 22. März 2021 verkündet, wenn auch nur „an mindestens einem Tag pro Woche“ und nur dann, wenn die hessenweite 7-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt.

Bei steigenden Inzidenzwerten – teilweise liegen die Werte in den Landkreisen / Städten bereits weit darüber – und einem ausgesetzten Impfangebot mit AstraZeneca sollte dem Ministerpräsidenten klar sein, dass eine Ausweitung des Präsenzunterrichts noch vor Ostern auf wenig Begeisterung bei den Lehrkräften stößt.

Wir wollen Wechselunterricht, JA!

Aber wir wollen auch den Gesundheitsschutz für das Schulpersonal in Form von Impfungen. Und wir wollen nicht auf einen Schlag die Erfolge des Lockdowns innerhalb von 9 Schultagen aufs Spiel setzen. Weder für uns, noch für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Nicht mehr und nicht weniger!

Pressemitteilung des dlh vom 16.03.2021 zu steigenden Inzidenzen, gestoppten Impfungen für Lehrkräfte und dem geplanten erweiterten Wechselunterricht ab Montag, 22. März 2021

„Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse!“

Angesichts steigender Inzidenzen in den Städten und Landkreisen fordert der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) das Kultusministerium auf, dass der ab dem 22. März angedachte Präsenzunterricht in Wechselform für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 sofort ausgesetzt wird.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Schulen mit Hunderten von Schülerinnen und Schülern in Betrieb gehen sollen, wenn Politiker und Mediziner deutschlandweit von „Notbremsen“ sprechen. Wir Lehrkräfte möchten so schnell wie möglich in einen geregelten (Schul-)Alltag zurück, wir sehen jedoch die Gefahr, dass mit einer vorschnellen Schulöffnung dieses Ziel abermals in weite Ferne rückt.“

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt in Hessen bei knapp 90, in 7 Landkreisen und der Stadt Offenbach schon wieder über 100. Zudem grassieren die gerade für Kinder gefährlichen Mutationen des Sars-Cov-2-Virus auch verstärkt in Hessen. Namhafte Virologen warnen inzwischen vor einer Dritten Welle der Corona-Pandemie. In dieser Situation sollen nun ab dem kommenden Montag die Schulen noch weiter geöffnet werden, damit alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Tage vor den Osterferien in die Schule gehen können. dlh-Pressesprecher Boris Krüger fragt daher: „Herr Lorz, wer übernimmt für die Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sowie für ihre Lehrkräfte die Verantwortung?“

Zusätzlich wurden am 15.03. alle Impfungen mit AstraZeneca gestoppt. „Gerade dieser Impfstoff wurde bei den Lehrkräften an den Grund- und Förderschulen verimpft und sollte auch perspektivisch für die Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Niemand weiß, wie lange die Impfungen ausgesetzt werden, was zu starken Verunsicherungen in den Kollegien führt, weil stetig über weitere Öffnungsschritte der Schulen debattiert wird“, meint die stellvertretende dlh-Landesvorsitzende Kerstin Jonas. Wenn nach den Osterferien ungeimpfte Lehrkräfte die Schnelltests ihrer möglicherweise infizierten Schülerschaft überwachen sollen, seien das fatale Arbeitsbedingungen ohne Schutz vor Ansteckung.

Der dlh fordert daher das Kultusministerium auf, mit der Umsicht und Besonnenheit zu handeln, die es in den Schreiben vom 9. März an Eltern und Schulen angekündigt hat, und den geplanten Einstieg in den Wechselunterricht für die genannten Jahrgangsstufen sofort zu vertagen. Denn es sei angesichts der aktuellen Entwicklungen absehbar, dass der hessenweite Inzidenzwert bis zum 22. März auf über 100 steigen wird. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde zudem mehr Planungssicherheit für Eltern und Schulen schaffen.

Der dlh appelliert nach Wiesbaden: „Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse, bevor Schulen zu Hot Spots werden!

Annabel Fee, Kerstin Jonas, Boris Krüger

 

HIER finden Sie die Pressemitteilung zum Download, Ausdrucken und Aufhängen in den Lehrerzimmern:

2021-03-16 dlh-PM Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen ab dem 22.03.2021 – wenn die Inzidenz hessenweit unter 100 bleibt

Hier können Sie das Schreiben aus dem Ministerium nachlesen:

Schulschreiben_Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien

 

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, 

zunächst danke ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich für die in den zurückliegenden Wochen geleistete Arbeit. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die gegenwärtigen Planungen im Hinblick auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die Zeit bis dahin informieren. 

Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt zu gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ist dann geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselmodell (Stufe 3) zu unterrichten. 

Weiterhin müssen wir besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Wie Sie wissen, werden auch in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen geimpft. Wir streben darüber hinaus an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen. 

Hinzu kommt, dass laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 „allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern (…) mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest (…)“ in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern ermöglicht wird. Dieses Angebot richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die sich derzeit im Distanzunterricht befinden (ab Jahrgangsstufe 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen), soll die Zeit vor den Osterferien für einen Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Vorgesehen sind hierfür die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, das heißt die Zeit von Montag, dem 22. März 2021, bis Gründonnerstag. Mir ist es wichtig, Ihnen bei der konkreten Umsetzung äußerste Flexibilität zu ermöglichen, wobei vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Dies entspricht auch den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat. Insgesamt gibt es auf allen Seiten das Bedürfnis nach einer Rückkehr zur schulischen Normalität. 

Für die Zeit bis zu den Osterferien bedeutet das: 

  •  ab Montag, dem 22. März, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt und 
  •  der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt (vgl. mein Schreiben vom 11. Februar 2021). 

Zur Orientierung bei der Einführung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 liegen Ihnen bereits die entsprechenden Eckpunkte im „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie eine aktualisierte Anlage vom Februar 2021 vor. Sie finden diese auch unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/fuer-schulleitungen-und-lehrkraefte. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen und an Förderschulen beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen und -kursen wird auf die in der Anlage zum Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 vom 8. Februar 2021 dargestellten Maßnahmen hingewiesen. 

Da die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise dienen soll, enthält die diesem Schreiben beigefügte Anlage alle für Sie erforderlichen Informationen zu ihrer Ausgestaltung sowie zu Fragen der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus finden Sie in der Anlage eine für alle Jahrgangsstufen geltende klarstellende Regelung zum Umgang mit sogenannten Maskenverweigerern und zur Aussagekraft ärztlicher Atteste, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen. 

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen 

Ihr 

Prof. Dr. R. Alexander Lorz 

Das Referendariat, Corona & Du – Deine Meinung zählt!

Der Corona-Lockdown bleibt gerade für Dich als Referendarin oder Referendar an einer hessischen Schule nicht folgenlos. Deine Situation verschlimmert sich durch den Wegfall unterrichtspraktischer Bestandteile des Referendariats erneut. Wichtige Grundlagen des Vorbereitungsdienstes, die für den späteren Berufsalltag essenziell sind, fehlen. Verunsicherung, Frustration und Unverständnis über die aktuelle Ausbildungssituation machen sich breit.

 

Eine Umfrage für LiV

Um eine Vorstellung davon zu haben, wie Du Dich in diesen Zeiten fühlst und was Dich umtreibt, starten wir eine Umfrage. Diese soll die Situation der LiV bzgl. Qualität der Ausbildung, Arbeitszeit und -belastung sowie Unterstützungsangebote abbilden. Es hilft uns und Deinen Mitstreitenden sehr, wenn Du an dieser kurzen Umfrage teilnimmst: https://bit.ly/3aGLg3i

An den Ergebnissen orientieren wir dann unsere Forderungen und Hilfsangebote für Euch junge Lehrkräfte. Eines ist bereits klar: Ihr Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst braucht dringend bessere Bedingungen und eine verlässliche berufliche Perspektive! Dafür setzen wir uns als Ausschuss für berufspraktische Fragen (BPA) im hphv ein.
Sollten bei Dir vor, während oder nach der Umfrage Fragen auftauchen, wende Dich einfach per E-Mail an 
! Wir helfen Dir gerne weiter.
Damit Du stets uptodate bist, folge uns auf Instagram unter
 @hphv_jungphilologen

Mit kollegialen Grüßen
Deine Jungphilologen aus Hessen

 

 

 

dlh-newsletter „Schule und Corona“ vom 10.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zeitgleich mit dem Ende der Weihnachtsferien gibt es etwas Neues im dlh:
Wir haben einen „dlh-newsletter“ für die Mitglieder der dlh-Verbände, den der dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger aus Kassel führt.
Die erste Ausgabe des Newsletters stellen wir Ihnen auch über unsere Website zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung beim Lesen!
——————————————————————————————————————————————————
Die Verbände glb und VDL haben gemeinsam mit der Unabhängigen Liste am Freitag eine sehr erfolgreiche Pressemeldung (s. Anhänge) herausgegeben. Neben der HNA vom Samstag, die ich ebenfalls angehängt habe, berichten nämlich zahlreiche regionale und überregionale Medien darüber:
und nicht zuletzt auch news4teachers:
Der Nachrichtendienst für Lehrkräfte bringt ferner eine sehr persönliche Stellungnahme einer Grundschullehrering und zweifachen Mutter aus Niedersachsen zu den aktuellen Beschlüssen für den Schulbereich:
Ebenfalls um Erfahrungen mit dem Schulstart aus Elternsicht geht es in einem Artikel der FAS von heute, den ich angehängt habe.
Kritische Blicke auf die aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich werfen FAZ (s. Anhang), WELT und SPIEGEL:
Seitens des Bundes ist man verärgert über die individuellen Auslegung der Beschlüsse vom Dienstag durch die Länder (Merkel) bzw. will mehr Einfluss in deren Bildungspolitik nehmen (Karliczek):
Die Jusos und die Grünen verbreiten derweil eigene Vorschläge, wie man die Schulen unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie in den Griff bekommen könnte – einige davon wurden bereits von DL und DPhV artikuliert:
Beim Blick in die anderen Bundesländer möchte ich positiv den Hamburger Bildungssenator Thies Rabe hervorheben, der – anders als der hessische Kultusminister – den Eltern klip und klar sagt, dass der Distanzunterricht nicht die gleiche Qualität wie der Präsenzunterrcht haben wird:
Daneben gibt es noch weitere Berichte zu den Entwicklungen in vier anderen Ländern:
– Saarland:

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104

Stellungnahme des dlh zur Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss“

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss“ vom 20. Januar 2013 (ABl. S.38), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402). Zu einigen, nach unserer Auffassung wichtigen, Änderungen möchten wir etwas ausführlicher Stellung nehmen.

Es ist sehr wichtig, schulische Ausbildungen mit Berufsabschluss der dualen Berufsausbildung anzugleichen und dabei Neuordnungen in der dualen Ausbildung zu berücksichtigen. Dies fördert die Akzeptanz der schulischen Ausbildung mit Berufsabschluss in Wirtschaft und Industrie. Auch zeigen die Änderungen deutlich, dass die verschiedenen Kammern in die schulische Ausbildung eingebunden werden. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind das Bindeglied zwischen Schule und Wirtschaft, Industrie und Handwerk.

Zu den §§ im Einzelnen:

Zu § 4: Es ist zu begrüßen, dass der Zusatz „…oder einem als gleichwertig ankerkannten Zeugnisses oder Vorliegen eines begründeten Einzelfalls nach § 2 Abs. 2 Satz 3 getroffen.“ hinzugefügt wurde. Es erreichen viele Schüler*innen durch den Besuch der Berufsvorbereitungsklassen den Hauptschulabschluss mit entsprechendem Gleichstellungsvermerk (§28). Mit dieser Änderung haben die Schüler*innen eine verbesserte Möglichkeit in eine schulische Berufsausbildung aufgenommen zu werden.

Im § 5 wurde der Absatz 3, einmalige Unterbrechung der Ausbildung für die Dauer eines Jahres, gestrichen. Das ist bedauerlich, da es Schülerinnen; die schwanger werden und deswegen die Ausbildung unterbrechen müssen, die Möglichkeit nimmt, die Ausbildung fortzusetzen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird eingeschränkt!  Zudem gibt es Schüler*innen, die krankheitsbedingt eine längere Auszeit benötigen. Hier sollte den Schüler*innen ebenfalls die Möglichkeit einer Unterbrechung gegeben werden.

Befremdlich findet der dlh die Änderung im § 6 Absatz 2. Die Änderung betrifft den Pflichtunterricht und hiernach ist es möglich, dass die Fächer Deutsch oder, Fremdsprachen als Pflichtunterricht erteilt werden. In den Schulformen Berufsvorbereitung, mehrjährige Berufsfachschule und auch im Schulversuch BÜA werden im Fach Deutsch verstärkt Förderkurse angeboten. Gerade für den Erwerb einer Berufsausbildung ist es wichtig, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Englischunterricht hingegen ist für viele Schüler*innen wichtig, um mit bestandener Abschlussprüfung auch den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten. Beides muss gewährleistet sein.

Der dlh würde begrüßen wenn man diese Änderung nochmals überdenkt.

Zu begrüßen ist, dass die Formulierung in § 6 Abs. 7 konkretisiert wurde. Die Schüler*innen sollen ein mindestens 160 Stunden umfassendes einschlägiges Betriebspraktikum absolvieren und es ist relevant für die Zulassung zur Prüfung. Ein Praktikum ist wichtig für die Kontaktaufnahme mit den Betrieben. Es gibt den Auszubildenden die Möglichkeit ihr erlerntes Wissen im Betrieb zu zeigen und anzuwenden. Die Chance auf einen Arbeitsplatz direkt nach der Ausbildung steigt dadurch immens.

In § 7 wird die Leistungsbeurteilung des Ausbildungsnachweises, vormals Berichtsheft, aktualisiert. Es ist vorteilhaft für Schüler*innen, die schwache schriftliche Leistungen erbringen, durch gut geführte Ausbildungsnachweise, ihre Noten verbessern zu können. Der dlh begrüßt es, dass die ausbildenden Kammern die Möglichkeit erhalten, über Inhalt und Form der Ausbildungsnachweise mitbestimmen zu können Es stellt sich jedoch die Frage, wer darüber entscheidet und ob dies an allen Schulen im Kammerbezirk gleich gehandhabt wird. Unverständlich ist dagegen, dass die Note für die Führung der Ausbildungsnachweise nicht in die Leistungsbewertung der praktischen Ausbildungsinhalte einfließen muss Sie kann lediglich berücksichtigt werden. Aus der Erfahrung heraus ist bekannt, dass ein Großteil der Schüler*innen nur ungern Ausbildungsnachweise anfertigt. Sie sind zwar zur Zulassung zur Prüfung notwendig, aber ohne Benotung besteht die große Gefahr einer unzureichenden Ausführung. Zudem muss hier zumindest schulintern eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt werden.

Zu § 9: „Regelung zur Abschlussprüfung“ haben die Schüler*innen die Wahl zwischen einer schulischen Abschlussprüfung oder einer Abschluss- oder Gesellenprüfung nach § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung. Auch das begrüßt der dlh, diese Änderung vermittelt den Schüler*innen noch mehr, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt und mit Bestehen der Prüfung bspw. ein Gesellenbrief zu erhalten ist. Das gleiche gilt für die Änderung der §§ 15 und 17.

Ein großer Schwerpunkt der Änderung der Verordnung findet sich auch im § 10 Zusammensetzung, Berufung und Stimmberechtigung der schulischen Prüfungsausschüsse. Es nehmen zusätzlich eine Vertreter*in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, sowie eine Vertreter*in der Arbeitsnehmer*innen teil. Dies befürworten wir, da die Schüler*innen mit Bestehen der Abschlussprüfung einen gleichgestellten Berufsabschluss erhalten. Für die Betriebe ist dies ein gutes Argument für eine Einstellung. Es ist wichtig zu zeigen, dass die zuständige Kammer in die schulische (Berufs)Ausbildung involviert ist.

Das Verfahren bei Täuschungen und Täuschungsversuchen in § 20 wurde hinlänglich ausgeführt und sollte jede*r Schüler*in vor den Prüfungen unmissverständlich erläutert werden.

Die Errechnung der Noten und Prüfungsnoten wurde in Anlage 5 sehr übersichtlich dargestellt.

 

Für den dlh:  Roselinde Kodym

Deutscher Lehrerverband (dlh) – Kreisverband Hersfeld-Rotenburg/Werra-Meißner: In Schulen so weitermachen reicht nicht mehr!

➔   Corona-Herbst bedroht den regulären Schulbetrieb

➔   Schüler und Lehrkräfte brauchen mehr Schutz

➔   Arbeitszeiten von Schulleitungen und Lehrkräften viel zu hoch

„Wenn wir an den Schulen so weitermachen müssen wie bisher, ist der reguläre Schulbetrieb in Gefahr“, so Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg. Corona-Infektionen verbreiten sich auch an den Schulen.

„Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen drohen unter dem Dauerstress zusammenzubrechen. Lehrkräfte leisten zusätzliche Aufsichten, unterstützen Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne bei der Betreuung ihrer Klassen, überwachen die Einhaltung von Hygienevorschriften. Schulleitungsteams ächzen unter erheblich gestiegenem Verwaltungsaufwand und vermissen dringend benötigte Entlastungen. Die Arbeitszeiten liegen weit jenseits dessen, was noch als gesund bezeichnet werden kann“, zeigt sich Dr. Wenzel besorgt.

„Wo bleiben weitere Maßnahmen für einen verbesserten Hygieneschutz? Es gilt Ausweichräume bereitzustellen, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können. CO2-Messgeräte geben in Kombination mit elektronischen Luftreinigungsgeräten mehr Sicherheit. Acrylglasscheiben könnten das Infektionsrisiko senken. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht. Hierfür benötigen die Schulen die erforderliche Flexibilität, aber auch die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen. Die Diskussion um eine Verlängerung der Weihnachtsferien hilft nicht weiter. Dies würde zusätzliche Probleme und Verwaltungsarbeiten auslösen, die wir im Moment nicht brauchen können“, so Dr. Claus Wenzel abschließend.

 

Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner

Der dlh-Kreisverband Bergstraße-Odenwald fordert:

Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogrupppe gehören und den Präsenzunterricht nicht besuchen, muss eine hohe Qualität haben und kann nicht zusätzlich zum regulären Unterricht geschultert werden. Hierfür benötigen wir zusätzliche zeitliche Ressourcen. Für die Zuschaltung hätte in den Sommerferien intensive technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulen und die Schülerschaft technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es hat sich jedoch im Bereich der Digitalisierung über die Ferien kein großer Fortschritt ergeben.

Pressemitteilung vom 12.08.2020: Ein reguläres Unterrichtsgeschehen fordert Rücksichtnahme und Umsicht von allen Beteiligten, aber wir freuen uns auf den Schulbeginn

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.

„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“

Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.

Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.

„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“

Der dlh fordert daher:

  • Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
  • Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
  • Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
  • Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
  • Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
  • Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.

Pressemitteilung Maskenpflicht im Unterricht 20200812

Pressemitteilung des dlh zum geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) steht dem geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020 kritisch gegenüber.

„Der Wegfall jeglicher Abstandsregeln ist gerade für Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Personen der Risikogruppe im Haushalt leben, beängstigend. Denn von Maßnahmen, die den Lehrkräften zum Schutz vor einer Infektion bereitgestellt werden, ist nichts zu sehen bisher“, sagt die Landesvorsitzende Annabel Fee. Die Rede sei aktuell nur von einem kompletten Hochfahren des Präsenzunterrichts in den beiden Wochen vor den Sommerferien. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden als Versuchskaninchen missbraucht, an denen man testet, ob die Infektionsrate durch einen normalen Schulbetrieb steigt. Nur weil irgendein Virologe meint, dass Kinder weniger infektiös sind. Bewiesen ist diese Vermutung nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es einen klaren Schnitt gegeben hätte, und der Vollbetrieb erst nach den Sommerferien und einer weiteren Beobachtung der Pandemie-Entwicklung erfolgt wäre“, erläutert Fee weiter.

Ihre Stellvertreterin Kerstin Jonas sieht vor allem das Kultusministerium und die Schulträger in der Pflicht, zumindest dafür zu sorgen, dass die Reinigungsquote während des „Testlaufs“ deutlich erhöht wird. „Eine einmalige Reinigung pro Tag mit Flächendesinfektion erscheint nicht ausreichend und grob fahrlässig. Es gibt weder Spuckschutz noch wirksame Masken für Lehrkräfte, die zwar gerne für die Schülerinnen und Schüler da sein möchten, jedoch Angst vor einer Ansteckung haben. Angst lähmt und ist kein guter Berater in einer solchen Zeit. Dem Dienstherrn sollte daran gelegen sein, zumindest Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Anschein von Sicherheit für die Bediensteten erwecken“, meint Jonas. „Mit einer großen Infektionswelle und langfristigen Ausfällen unter den Lehrkräften – gerade an den Grundschulen – ist nichts gewonnen. Damit wird der Lehrkräftemangel nur noch verschärft, denn: es gibt keine verfügbaren Grundschullehrkräfte, die nur darauf warten, eingestellt zu werden!“

Der dlh fordert daher 3x täglich eine Reinigung der schulischen Räumlichkeiten durch professionelles Personal sowie das Zur-Verfügung-stellen von FFP2-Masken und Spuckschutz für alle Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören und trotzdem arbeiten möchten oder die mit Angehörigen der Risikogruppe leben. Außerdem fordert der dlh eine verbindliche Testung aller Lehrkräfte und Grundschüler*innen vor Beginn der zweiwöchigen Testphase sowie am Ende der Zeit, damit der „Schulversuch“ zumindest wissenschaftlich ausgewertet werden kann.

„Wir stellen außerdem fest, dass mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs für die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte steigt, da die Kinder, die im Homeschooling verbleiben parallel zum Klassenunterricht ebenfalls mit Materialien versorgt werden müssen“, merkt Annabel Fee an. „Es sollte dann auch seitens des Ministeriums geklärt werden, ob die Kinder, die zu Hause bleiben, verpflichtende Aufgaben erhalten, oder ob sie letztlich – im Gegensatz zu den anderen Kindern – schon zwei Wochen früher Sommerferien haben. Schließlich ist die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte aller Schulformen in den vergangenen Wochen durch die Kombination aus digital teaching und Präsenzunterricht bereits auf ein Level angestiegen, das so auf Dauer nicht gehalten werden kann. Geregelte Arbeitszeiten waren das nicht – eher Arbeiten rund um die Uhr!“

Generell moniert der dlh auch aufs Schärfste, dass die schulischen Neuerungen der vergangenen Wochen seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums stets ohne Einbezug der Lehrkräfte und Schulleitungen erfolgten. Prinzipiell erfuhren die Betroffenen aus der Presse und teilweise durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Entwicklungen im Schulbetrieb.

Eine Pressekonferenz über die schulischen Planungen bis zu den Sommerferien an einem Mittwochmorgen um 10 Uhr durchzuführen, an dem Lehrkräfte im Unterricht und nicht vor dem Fernseher zu finden sind, zeugt nicht von gutem Stil. Es wurde in den vergangenen Wochen und Monaten viel zu oft über die Köpfe von Lehrkräften hinweg entschieden. Eine rechtzeitige Information aller Betroffenen vor einer medienwirksamen Verkündung in der Presse wäre nur recht und billig und vor allem wertschätzend gegenüber den Menschen gewesen, die in den vergangenen Wochen unter miserablen Bedingungen (Arbeitszeiten, die über ein normales Maß weit hinaus gingen und digital teaching ohne dienstliche Endgeräte sollen hier nur zwei kleine Beispiele sein) ihr Bestes gegeben haben.

Der dlh appelliert an das Kultusministerium und die Landesregierung, alles zu tun, um den Arbeitsplatz Schule sowie den dienstlichen Einsatz für alle Lehrkräfte sicher und transparent zu gestalten!

 

Nieder-Olm und Fulda, den 11.06.2020                        Annabel Fee und Kerstin Jonas

Kontakt:                                                      

Pressemitteilung dlh Vollbetrieb Grundschule Hessen 20200611