Hier können Sie das Schreiben aus dem Ministerium nachlesen:
Schulschreiben_Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien
Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
zunächst danke ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich für die in den zurückliegenden Wochen geleistete Arbeit. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die gegenwärtigen Planungen im Hinblick auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die Zeit bis dahin informieren.
Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt zu gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ist dann geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselmodell (Stufe 3) zu unterrichten.
Weiterhin müssen wir besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Wie Sie wissen, werden auch in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen geimpft. Wir streben darüber hinaus an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen.
Hinzu kommt, dass laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 „allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern (…) mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest (…)“ in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern ermöglicht wird. Dieses Angebot richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die sich derzeit im Distanzunterricht befinden (ab Jahrgangsstufe 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen), soll die Zeit vor den Osterferien für einen Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Vorgesehen sind hierfür die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, das heißt die Zeit von Montag, dem 22. März 2021, bis Gründonnerstag. Mir ist es wichtig, Ihnen bei der konkreten Umsetzung äußerste Flexibilität zu ermöglichen, wobei vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.
Dies entspricht auch den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat. Insgesamt gibt es auf allen Seiten das Bedürfnis nach einer Rückkehr zur schulischen Normalität.
Für die Zeit bis zu den Osterferien bedeutet das:
- ab Montag, dem 22. März, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt und
- der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt (vgl. mein Schreiben vom 11. Februar 2021).
Zur Orientierung bei der Einführung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 liegen Ihnen bereits die entsprechenden Eckpunkte im „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie eine aktualisierte Anlage vom Februar 2021 vor. Sie finden diese auch unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/fuer-schulleitungen-und-lehrkraefte.
Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen und an Förderschulen beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen und -kursen wird auf die in der Anlage zum Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 vom 8. Februar 2021 dargestellten Maßnahmen hingewiesen.
Da die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise dienen soll, enthält die diesem Schreiben beigefügte Anlage alle für Sie erforderlichen Informationen zu ihrer Ausgestaltung sowie zu Fragen der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus finden Sie in der Anlage eine für alle Jahrgangsstufen geltende klarstellende Regelung zum Umgang mit sogenannten Maskenverweigerern und zur Aussagekraft ärztlicher Atteste, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen.
Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz