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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Video-Clip: Am 4./5. Mai Liste Nr. 1 wählen – den dlh!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in wenigen Tagen ist es soweit: Die Personalratswahlen 2021 stehen am 4./5. Mai auf dem Terminkalender der hessischen Lehrkräfte.

Wir bitten Sie: Nehmen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht, geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen ab oder gehen Sie persönlich an die Wahlurne!

Wählen Sie am 4./5. Mai die Liste Nr. 1 – den dlh!

Auf Instagram und Facebook haben wir ein Video zu unseren Themen veröffentlicht.

Ein Klick aufs Bild und Sie gelangen zum Beitrag:

 

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 25.04.2021 zum geplanten Schulbetrieb ab dem 06. Mai 2021

Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.

„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:

  • Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
  • Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
  • Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
  • Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.

Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.

Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

2021-04-25 dlh-PM Schulbetrieb ab 6. Mai

Der dlh in der Hessenschau vom 11.01.2021 – hier können Sie den Beitrag zum Schulbeginn in Hessen nochmal ansehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie den Beitrag in der Hessenschau nicht sehen können, vielleicht möchten Sie ihn auch einfach nochmal ansehen. Distanzlernen, Homeschooling, Wechselmodell, Präsenzunterricht, Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz – all das wird uns noch eine Weile beschäftigen.

Dann kommt hier der Link zum Live-Interview mit Boris Krüger:

hessenschau 20210111

Viel Freude beim Anschauen!

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104

Pressemitteilung vom 12.08.2020: Ein reguläres Unterrichtsgeschehen fordert Rücksichtnahme und Umsicht von allen Beteiligten, aber wir freuen uns auf den Schulbeginn

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.

„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“

Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.

Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.

„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“

Der dlh fordert daher:

  • Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
  • Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
  • Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
  • Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
  • Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
  • Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.

Pressemitteilung Maskenpflicht im Unterricht 20200812

Reaktionen zu der aktuellen Pressemitteilung des dlh zum geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neben zahlreichen Nachrichten und Anrufen, die uns in unserer Haltung gegenüber den Planungen des Kultusministeriums und der Landesregierung bestärkten, erhielten wir auch große und positive Resonanz über die bekannte Lehrkräfte-Plattform von news4teachers.de sowie in der lokalen Presse.

Wir freuen uns darüber, dass wir Gehör finden und setzen uns auch weiterhin GEMEINSAM, DIFFERENZIERT und LÖSUNGSORIENTIERT für unsere Lehrkräfte ein!

Pressemitteilung des dlh zum geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) steht dem geplanten Vollbetrieb an hessischen Grundschulen ab dem 22. Juni 2020 kritisch gegenüber.

„Der Wegfall jeglicher Abstandsregeln ist gerade für Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Personen der Risikogruppe im Haushalt leben, beängstigend. Denn von Maßnahmen, die den Lehrkräften zum Schutz vor einer Infektion bereitgestellt werden, ist nichts zu sehen bisher“, sagt die Landesvorsitzende Annabel Fee. Die Rede sei aktuell nur von einem kompletten Hochfahren des Präsenzunterrichts in den beiden Wochen vor den Sommerferien. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden als Versuchskaninchen missbraucht, an denen man testet, ob die Infektionsrate durch einen normalen Schulbetrieb steigt. Nur weil irgendein Virologe meint, dass Kinder weniger infektiös sind. Bewiesen ist diese Vermutung nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es einen klaren Schnitt gegeben hätte, und der Vollbetrieb erst nach den Sommerferien und einer weiteren Beobachtung der Pandemie-Entwicklung erfolgt wäre“, erläutert Fee weiter.

Ihre Stellvertreterin Kerstin Jonas sieht vor allem das Kultusministerium und die Schulträger in der Pflicht, zumindest dafür zu sorgen, dass die Reinigungsquote während des „Testlaufs“ deutlich erhöht wird. „Eine einmalige Reinigung pro Tag mit Flächendesinfektion erscheint nicht ausreichend und grob fahrlässig. Es gibt weder Spuckschutz noch wirksame Masken für Lehrkräfte, die zwar gerne für die Schülerinnen und Schüler da sein möchten, jedoch Angst vor einer Ansteckung haben. Angst lähmt und ist kein guter Berater in einer solchen Zeit. Dem Dienstherrn sollte daran gelegen sein, zumindest Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Anschein von Sicherheit für die Bediensteten erwecken“, meint Jonas. „Mit einer großen Infektionswelle und langfristigen Ausfällen unter den Lehrkräften – gerade an den Grundschulen – ist nichts gewonnen. Damit wird der Lehrkräftemangel nur noch verschärft, denn: es gibt keine verfügbaren Grundschullehrkräfte, die nur darauf warten, eingestellt zu werden!“

Der dlh fordert daher 3x täglich eine Reinigung der schulischen Räumlichkeiten durch professionelles Personal sowie das Zur-Verfügung-stellen von FFP2-Masken und Spuckschutz für alle Lehrkräfte, die der Risikogruppe angehören und trotzdem arbeiten möchten oder die mit Angehörigen der Risikogruppe leben. Außerdem fordert der dlh eine verbindliche Testung aller Lehrkräfte und Grundschüler*innen vor Beginn der zweiwöchigen Testphase sowie am Ende der Zeit, damit der „Schulversuch“ zumindest wissenschaftlich ausgewertet werden kann.

„Wir stellen außerdem fest, dass mit der Freiwilligkeit des Schulbesuchs für die Schülerinnen und Schüler die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte steigt, da die Kinder, die im Homeschooling verbleiben parallel zum Klassenunterricht ebenfalls mit Materialien versorgt werden müssen“, merkt Annabel Fee an. „Es sollte dann auch seitens des Ministeriums geklärt werden, ob die Kinder, die zu Hause bleiben, verpflichtende Aufgaben erhalten, oder ob sie letztlich – im Gegensatz zu den anderen Kindern – schon zwei Wochen früher Sommerferien haben. Schließlich ist die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte aller Schulformen in den vergangenen Wochen durch die Kombination aus digital teaching und Präsenzunterricht bereits auf ein Level angestiegen, das so auf Dauer nicht gehalten werden kann. Geregelte Arbeitszeiten waren das nicht – eher Arbeiten rund um die Uhr!“

Generell moniert der dlh auch aufs Schärfste, dass die schulischen Neuerungen der vergangenen Wochen seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums stets ohne Einbezug der Lehrkräfte und Schulleitungen erfolgten. Prinzipiell erfuhren die Betroffenen aus der Presse und teilweise durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler von Entwicklungen im Schulbetrieb.

Eine Pressekonferenz über die schulischen Planungen bis zu den Sommerferien an einem Mittwochmorgen um 10 Uhr durchzuführen, an dem Lehrkräfte im Unterricht und nicht vor dem Fernseher zu finden sind, zeugt nicht von gutem Stil. Es wurde in den vergangenen Wochen und Monaten viel zu oft über die Köpfe von Lehrkräften hinweg entschieden. Eine rechtzeitige Information aller Betroffenen vor einer medienwirksamen Verkündung in der Presse wäre nur recht und billig und vor allem wertschätzend gegenüber den Menschen gewesen, die in den vergangenen Wochen unter miserablen Bedingungen (Arbeitszeiten, die über ein normales Maß weit hinaus gingen und digital teaching ohne dienstliche Endgeräte sollen hier nur zwei kleine Beispiele sein) ihr Bestes gegeben haben.

Der dlh appelliert an das Kultusministerium und die Landesregierung, alles zu tun, um den Arbeitsplatz Schule sowie den dienstlichen Einsatz für alle Lehrkräfte sicher und transparent zu gestalten!

 

Nieder-Olm und Fulda, den 11.06.2020                        Annabel Fee und Kerstin Jonas

Kontakt:                                                      

Pressemitteilung dlh Vollbetrieb Grundschule Hessen 20200611