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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 25.04.2021 zum geplanten Schulbetrieb ab dem 06. Mai 2021

Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.

„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:

  • Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
  • Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
  • Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
  • Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.

Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.

Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

2021-04-25 dlh-PM Schulbetrieb ab 6. Mai

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 19.04.2021 zum Schulstart und den Selbsttests

dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“

Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.

Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.

Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:

  • Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
  • Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
  • Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.

 

K. Jonas und M. Manns

Unser Service für hessische Lehrkräfte: Vorlage für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schulstart am 19. April 2021 rückt in greifbare Nähe und somit auch der Beginn der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, bei denen wir als Lehrkräfte die Aufsicht führen und ggf. auch Hilfestellung leisten sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen ein Muster für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen, angefügt, welches Sie als Grundlage für Ihr eigenes Schreiben verwenden können.

Außerdem haben wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise zur den Selbsttests zusammengestellt und ebenfalls beigefügt.

Formular-Remonstration_14-04-2021

Rechtliche Hinweise zu Selbsttests

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 30.03.2021 zu digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrkräfte in Hessen schlägt momentan hohe Wellen. 

Der dlh-Kreisverband Fulda sieht die Genese der Beschaffung mit großer Skepsis und stellt fest:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung der Bediensteten wurde ausgehebelt. Reagiert wird stets mit dem Hauptargument der Zuständigkeiten.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik und sind allenfalls als „untere Mittelklasse“ einzustufen.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den sehr individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: All jene, die sich bereits aus privaten Mitteln versorgt haben, erhalten unter Umständen ein schlechteres als das eigene Endgerät oder sie verzichten gar ganz.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt. Es wird auf die Zuständigkeit der Schulträger verwiesen, während die schulischen IT-Abteilungen bereits jetzt am Rande des Machbaren agieren.
  5. Trotz zentraler Beschaffung stellt der dlh-Kreisverband Fulda fest, dass keinesfalls von einer Gleichbehandlung der Landesbediensteten gesprochen werden kann. Vielmehr ist es von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich, welche und wie viele Möglichkeiten der Endgerätewahl man hat und mit welchen technischen Voraussetzungen die Geräte in die Hände der Bediensteten übergeben werden.
  6. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um Leihgeräte zur „Durchführung des Distanzunterrichts“ (Zitat Staatliches Schulamt), sodass fraglich ist, was mit ihnen nach dem Ende der Pandemie geschehen soll.

Der dlh-Kreisverband Fulda stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Am Anfang stand die Entscheidung des Landes Hessen, den Schulträgern Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule zuzuweisen, um alle 73.000 Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten. Damit wurde sich gleichzeitig dagegen entschieden, den Lehrkräften ein gewisses Budget zur selbstverantwortlichen Anschaffung entsprechender Hardware oder Software zur Verfügung zu stellen. Von dieser Entscheidung wissen wir seit etwa Mitte Februar 2021. Wer bereits hier genau liest, dem wird klar, warum die obigen Feststellungen so häufig in der Zuständigkeitsfrage münden: Die Schulträger erhalten Geld für digitale Endgeräte, das heißt die Finanzierung erfolgt aus deren Mitteln. Die Beschaffung der Endgeräte wiederum erfolgt durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Diese lässt die Wahl zwischen einem völlig veralteten Fujitsu Lifebook und einem Apple iPad.

Aufgrund dieser Gemengelage laufen alle Versuche der Einflussnahme und der Mitbestimmung der Einzelverbände des dlh (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. glb, Hessischer Philologenverband e.V. hphv und Verband der Lehrer Hessen VDL), egal ob auf Ebene der örtlichen Personalräte, der Gesamtpersonalräte oder des Hauptpersonalrats auf dieselbe Antwort der jeweiligen Amtsleitung hinaus: Zuständig ist der Schulträger. Bedauerlicherweise sind die Lehrerverbände kein Verhandlungspartner für die Schulträger.

Entstanden ist ein reiner Flickenteppich in Hessen

Der Landkreis Gießen teilt die Auffassung, die technischen Möglichkeiten der beiden oben genannten Geräte seien unzureichend und hat mit der HZD eine Vereinbarung über die Beschaffung besserer Geräte getroffen (es erfolgte eine Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Tasche des Schulträgers).

In Stadt und Landkreis Kassel haben die Lehrkräfte freie Wahl. Berufliche Schulen in Kassel erhalten ebenfalls bessere Geräte, um spezielle Unterrichtssoftware zu installieren, die auf den durch die HZD gebotenen Geräten nicht laufen würde.

Der Landkreis Limburg-Weilburg fordert von den Lehrkräften ohne Votum gar eine unterschriebene Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob diese nach dem Ende der Pandemie mit dieser Verzichtserklärung jemals wieder ein Anrecht auf ein Dienstgerät haben.

Der Landkreis Fulda fordert von den Schulen eine Festlegung auf eines der genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten.

Wie sind die Aussichten?

Die hier geschilderten Umstände und Schlussfolgerungen sorgen wahrlich nicht für eine positiv-optimistische Stimmung. Der dlh-Kreisverband Fulda hofft jedoch, dass die hiesigen Schulträger den eingeschlagenen Kurs wieder verlassen und mit der HZD eine Sondervereinbarung treffen. Natürlich sofern bei den Schulträgern die Bereitschaft zur Aufstockung der Mittel gegeben ist.

Der dlh-Kreisverband macht sich zudem für einen Kompromissvorschlag stark, wie man in der gegebenen Situation noch das möglichst Beste für möglichst Viele erreichen könnte:

Da die 73.000 Endgeräte hessenweit ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch angepasst werden. Damit wäre auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung für die private Anschaffung eines digitalen Endgerätes noch nicht vom Tisch.

 

Für den dlh-Kreisverband Fulda und autorisiert durch die Kreisvorsitzenden:

Alexander Schmitt

2021-03-30 PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Die Hessenschau vom 16.03.2021 – der dlh kam zu Wort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für alle, die den Beitrag des dlh in der Hessenschau vom 16.03.2021 nicht sehen konnten, haben wir hier den Link:

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/hessenschau-vom-16032021,video-146218.html

Leider hat unser Landesvater Volker Bouffier offenbar nicht verstanden, dass wir Lehrkräfte uns nicht gegen Präsenzunterricht in Wechselform sträuben, sondern dass wir lediglich darauf aufmerksam machen, dass

  • uns ursprünglich versprochen wurde, dass der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 erst nach den Osterferien beginnen soll,
  • und man uns vor allem ein zeitnahes Impfangebot in Aussicht stellte, damit der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt.

Durch die Hintertür wurde dann urplötzlich der Start in den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 ab dem 22. März 2021 verkündet, wenn auch nur „an mindestens einem Tag pro Woche“ und nur dann, wenn die hessenweite 7-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt.

Bei steigenden Inzidenzwerten – teilweise liegen die Werte in den Landkreisen / Städten bereits weit darüber – und einem ausgesetzten Impfangebot mit AstraZeneca sollte dem Ministerpräsidenten klar sein, dass eine Ausweitung des Präsenzunterrichts noch vor Ostern auf wenig Begeisterung bei den Lehrkräften stößt.

Wir wollen Wechselunterricht, JA!

Aber wir wollen auch den Gesundheitsschutz für das Schulpersonal in Form von Impfungen. Und wir wollen nicht auf einen Schlag die Erfolge des Lockdowns innerhalb von 9 Schultagen aufs Spiel setzen. Weder für uns, noch für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Nicht mehr und nicht weniger!

Pressemitteilung des dlh vom 16.03.2021 zu steigenden Inzidenzen, gestoppten Impfungen für Lehrkräfte und dem geplanten erweiterten Wechselunterricht ab Montag, 22. März 2021

„Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse!“

Angesichts steigender Inzidenzen in den Städten und Landkreisen fordert der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) das Kultusministerium auf, dass der ab dem 22. März angedachte Präsenzunterricht in Wechselform für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 sofort ausgesetzt wird.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee kritisiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Schulen mit Hunderten von Schülerinnen und Schülern in Betrieb gehen sollen, wenn Politiker und Mediziner deutschlandweit von „Notbremsen“ sprechen. Wir Lehrkräfte möchten so schnell wie möglich in einen geregelten (Schul-)Alltag zurück, wir sehen jedoch die Gefahr, dass mit einer vorschnellen Schulöffnung dieses Ziel abermals in weite Ferne rückt.“

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt in Hessen bei knapp 90, in 7 Landkreisen und der Stadt Offenbach schon wieder über 100. Zudem grassieren die gerade für Kinder gefährlichen Mutationen des Sars-Cov-2-Virus auch verstärkt in Hessen. Namhafte Virologen warnen inzwischen vor einer Dritten Welle der Corona-Pandemie. In dieser Situation sollen nun ab dem kommenden Montag die Schulen noch weiter geöffnet werden, damit alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Tage vor den Osterferien in die Schule gehen können. dlh-Pressesprecher Boris Krüger fragt daher: „Herr Lorz, wer übernimmt für die Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sowie für ihre Lehrkräfte die Verantwortung?“

Zusätzlich wurden am 15.03. alle Impfungen mit AstraZeneca gestoppt. „Gerade dieser Impfstoff wurde bei den Lehrkräften an den Grund- und Förderschulen verimpft und sollte auch perspektivisch für die Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Niemand weiß, wie lange die Impfungen ausgesetzt werden, was zu starken Verunsicherungen in den Kollegien führt, weil stetig über weitere Öffnungsschritte der Schulen debattiert wird“, meint die stellvertretende dlh-Landesvorsitzende Kerstin Jonas. Wenn nach den Osterferien ungeimpfte Lehrkräfte die Schnelltests ihrer möglicherweise infizierten Schülerschaft überwachen sollen, seien das fatale Arbeitsbedingungen ohne Schutz vor Ansteckung.

Der dlh fordert daher das Kultusministerium auf, mit der Umsicht und Besonnenheit zu handeln, die es in den Schreiben vom 9. März an Eltern und Schulen angekündigt hat, und den geplanten Einstieg in den Wechselunterricht für die genannten Jahrgangsstufen sofort zu vertagen. Denn es sei angesichts der aktuellen Entwicklungen absehbar, dass der hessenweite Inzidenzwert bis zum 22. März auf über 100 steigen wird. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde zudem mehr Planungssicherheit für Eltern und Schulen schaffen.

Der dlh appelliert nach Wiesbaden: „Herr Lorz, ziehen Sie die Notbremse, bevor Schulen zu Hot Spots werden!

Annabel Fee, Kerstin Jonas, Boris Krüger

 

HIER finden Sie die Pressemitteilung zum Download, Ausdrucken und Aufhängen in den Lehrerzimmern:

2021-03-16 dlh-PM Steigende Inzidenzen und gestoppte Impfungen

Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen ab dem 22.03.2021 – wenn die Inzidenz hessenweit unter 100 bleibt

Hier können Sie das Schreiben aus dem Ministerium nachlesen:

Schulschreiben_Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien

 

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, 

zunächst danke ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich für die in den zurückliegenden Wochen geleistete Arbeit. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die gegenwärtigen Planungen im Hinblick auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die Zeit bis dahin informieren. 

Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt zu gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ist dann geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselmodell (Stufe 3) zu unterrichten. 

Weiterhin müssen wir besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Wie Sie wissen, werden auch in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen geimpft. Wir streben darüber hinaus an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen. 

Hinzu kommt, dass laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 „allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern (…) mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest (…)“ in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern ermöglicht wird. Dieses Angebot richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die sich derzeit im Distanzunterricht befinden (ab Jahrgangsstufe 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen), soll die Zeit vor den Osterferien für einen Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Vorgesehen sind hierfür die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, das heißt die Zeit von Montag, dem 22. März 2021, bis Gründonnerstag. Mir ist es wichtig, Ihnen bei der konkreten Umsetzung äußerste Flexibilität zu ermöglichen, wobei vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Dies entspricht auch den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat. Insgesamt gibt es auf allen Seiten das Bedürfnis nach einer Rückkehr zur schulischen Normalität. 

Für die Zeit bis zu den Osterferien bedeutet das: 

  •  ab Montag, dem 22. März, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt und 
  •  der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt (vgl. mein Schreiben vom 11. Februar 2021). 

Zur Orientierung bei der Einführung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 liegen Ihnen bereits die entsprechenden Eckpunkte im „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie eine aktualisierte Anlage vom Februar 2021 vor. Sie finden diese auch unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/fuer-schulleitungen-und-lehrkraefte. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen und an Förderschulen beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen und -kursen wird auf die in der Anlage zum Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 vom 8. Februar 2021 dargestellten Maßnahmen hingewiesen. 

Da die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise dienen soll, enthält die diesem Schreiben beigefügte Anlage alle für Sie erforderlichen Informationen zu ihrer Ausgestaltung sowie zu Fragen der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus finden Sie in der Anlage eine für alle Jahrgangsstufen geltende klarstellende Regelung zum Umgang mit sogenannten Maskenverweigerern und zur Aussagekraft ärztlicher Atteste, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen. 

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen 

Ihr 

Prof. Dr. R. Alexander Lorz 

Der dlh in der Hessenschau vom 11.01.2021 – hier können Sie den Beitrag zum Schulbeginn in Hessen nochmal ansehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie den Beitrag in der Hessenschau nicht sehen können, vielleicht möchten Sie ihn auch einfach nochmal ansehen. Distanzlernen, Homeschooling, Wechselmodell, Präsenzunterricht, Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz – all das wird uns noch eine Weile beschäftigen.

Dann kommt hier der Link zum Live-Interview mit Boris Krüger:

hessenschau 20210111

Viel Freude beim Anschauen!

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104

Pressemitteilung des dlh vom 15.12.2020

Klare Vorgaben für Hessens Schulen statt Planungschaos durch Sonderwege

Die Entscheidung der Landesregierung Hessen zu einer Abweichung von der vom Bund empfohlenen Vorgehensweise für die Woche vor Beginn der Weihnachtsferien, hat für großes Chaos gesorgt. Statt eine Schließung der Schulen anzuordnen, wurde nur von einer Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.

„Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte wurde einfach abgegeben an die Eltern und Schulleitungen“, stellt Annabel Fee, Landesvorsitzende des dlh fest. „Der schwarze Peter lag dann bei den Eltern, die Prioritäten setzen mussten, ob sie ihr Kind beschulen oder zu Hause lassen.“

Dies sei aber auch nicht das einzige Problem, welches durch die schwammige Vorgabe der Landesregierung entstanden ist. „Die ohnehin schon stark belastetenSchulleitungen und Lehrkräfte mussten ad hoc Pläne entwickeln, wie ab heute der Unterricht mit einer unbekannten Anzahl von Schülerinnen und Schülern laufen könnte. Für die Lehrkräfte bedeutete es, dass sie spontan die doppelte Arbeit leisten müssen. Denn es wollen die Kinder und Jugendlichen beschult werden, die vor Ort sind, aber auch diejenigen, die von zu Hause lernen sollen“, führt Annabel Fee weiter aus. „Rundherum herrschte ab Sonntagnachmittag Chaos, weil auch die hessische Presse zunächst von Schulschließungen schrieb. Die Telefone der Schulleitungen und Lehrkräfte liefen gleichermaßen heiß, weil die Verunsicherung unter den selbigen und den Eltern groß war.“

Der dlh und seine Mitgliedsverbände setzten sich seit dem ersten Lockdown im Frühjahr schon dafür ein, dass die Planungen des Kultusministeriums nicht nur auf Sicht, sondern mit Weitblick erfolgen, da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar war. Daher kritisiert der dlh, dass zwar der Dialog mit den Lehrerverbänden gesucht wurde, deren Hinweise und Vorschläge zur Beschulung vor den Weihnachtsferien seitens des Kultusministeriums nicht ernstgenommen wurden. „Es wurde versäumt, alle an Schule Beteiligten rechtzeitig mit in das Planungs-Boot zu nehmen“, bestärkt Kerstin Jonas, stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. „Wir Lehrkräfte sind erneut diejenigen, die aus der Presse erfahren, wie es weitergehen soll. Wir haben Konzepte entwickelt, die nicht genutzt und eingeübt werden durften, weil das oberste Prinzip des Ministeriums immer der normale Präsenzunterricht war. Die zweite Welle der Pandemie kam somit schon wieder plötzlich und halbwegs unvorbereitet. Nicht für uns Lehrkräfte, aber offenbar für unsere Dienstherren.“

Der dlh fordert, dass die unterrichtsfreie Zeit bis Januar seitens des Ministeriums genutzt wird, um klare Vorgaben zu machen, wie Schule und Unterricht nach den Ferien ablaufen sollen. Gerne ist der dlh bereit, das Kultusministerium dabei zu unterstützen.

Nieder-Olm und Fulda, den 15.12.2020

Pressemitteilung Klare Vorgaben statt Planungschaos 20201215

Pressemitteilung des dlh-Kreisverband Kassel zur städtischen Schulpolitik vom 30.11.2020

Lehrerverband: neuer trauriger Höhepunkt der städtischen Schulpolitik

„Das ist ein neuer trauriger Höhepunkt der städtischen Schulpolitik in Zeiten der Corona-Pandemie.“

Mit diesen Worten kommentiert Boris Krüger, Kasseler Kreisvorsitzender des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh), die Anordnung des Amtes für Schule und Bildung der Stadt Kassel an die Fridtjof-Nansen-Schule, die dort mit privaten Mitteln angeschafften Luft-reiniger unverzüglich abzubauen. Aus Sicht des dlh gefährde man hier ohne jede Notwendig-keit die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und deren Angehörigen. 

 

 

 

 

Der von Schuldezernentin Ulrike Gote angeführte Studie des Umweltbundesamtes stehen anderslautende Erkenntnisse der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität der Bundeswehr München gegenüber. Aber anstatt den wissenschaftlichen Dissens zu berücksichtigen und vorsichtig zu agieren, suche sich die Stadt Kassel die Expertenmeinung heraus, die ihr ins Konzept passe. Krüger resümiert: „Natürlich ist der Luftaustausch durch geöffnete Fenster immer effektiver als derjenige durch technische Hilfsmittel. Aber mit dem beginnenden Winter sind durch die frostigen Temperaturen, die in den Klassenräumen durch die Stoßlüftung alle 20 Minuten hervorgerufen werden, zahlreiche Erkältungskrankheiten bei den Kindern vorpro-grammiert. Wegen der Ähnlichkeit ihrer Symptome mit denen der Corona-Pandemie müssen Testkapazitäten zur Abklärung herangezogen werden, die dann anderswo fehlten. Zudem könnten unnötigerweise ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden, wo doch die Auf-rechterhaltung des Präsenzunterrichts aktuell das oberste Ziel der Politik ist.“ 

Der dlh reiht die Anordnung der städtischen Behörde in eine lange Reihe von falschen oder zu spät erfolgten Entscheidungen ein. Dazu gehörten z.B. die schon länger vorhandene ablehnende Haltung gegenüber Luftreinigern, weswegen von den entsprechenden Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen Euro noch kein einziger Cent von der Stadt Kassel abgerufen worden sei, oder die viel zu spät erfolgte Anordnung, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Alles, was die Schulen von der Stadt zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekommen haben, sind Flüssigseife, Papierhandtücher und gerade mal eine CO2-Ampel für 50 Klassenräume.“, so Krüger. Während die Stadt zu keinen weiteren Investitionen in die Gesundheit der Schüler und Lehrer bereit sei, habe sie aber andererseits das Geld dafür, eine bunte Hochglanzbroschüre darüber zu drucken, wie man einen Klassenraum richtig lüftet, und diese flächendeckend an den städtischen Schulen zu verteilen. „Wir Lehrkräfte fühlen uns hier mehr als gegängelt, da die Broschüre uns ja unterstellt, dass wir nicht richtig wissen, wie wir die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler schützen.“ 

Der dlh fordert daher die Stadt Kassel auf, endlich ihre Blockadehaltung gegenüber den Forderungen von Schülern, Eltern und Lehrern aufzugeben und in einen echten Dialog mit ihnen über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu treten. Krüger abschließend: „Ideal wäre es, wenn auch in den Schulen die Abstandsregeln, die sonst überall gelten, durch eine Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten würden. Solange dies politisch nicht gewollt ist, muss ein möglichst umfassender Schutz der Gesundheit aller Personen erfolgen, die in den 

Schulen tätig sind. Und da stellen die nun verbotenen Luftreinigungsgeräte eine der effektivsten Maßnahmen dar.“ 

Lohfelden, den 30.11.2020 

ViSdP: Boris Krüger, Crumbacher Str. 19 b, 34253 Lohfelden, Tel. 0151 42341192 

Aus dem dlh-Kreisverbands Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner

Corona und kein Ende: Wie gut sind die Schulen vorbereitet?

Letzten Donnerstag wurde im Hessischen Landtag diskutiert. Der Kultusminister lehnt die Teilung von Klassen und das Unterrichten im Wechsel ab, obwohl dies einen Abstand von 1,5 Metern im Unterricht ermöglichen und auch die überfüllten Schulbusse entlasten würde.
Nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung des glb, dem Berufsschulleher*innenverband im dlh.
Die PM ist bereits an das HKM und die Fraktionen im Hessischen Landtag gegangen.
“ (…) Die Pandemie nimmt einen rasanten exponentiellen Verlauf. Es ist mancherorts bereits die Stufe 3 und damit der Wechsel von Präsenz und Distanzunterricht eingeführt worden, d. h. Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht in jedem Fach und in jedem Lernfeld sowie zeitlich befristete Teilung der Lerngruppen und täglicher oder wöchentlicher Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab Jahrgangsstufe 7 erteilen alle Schulen den Unterricht in A/B Gruppen in der betroffenen Region. Konferenzen jeglicher Art sind in digitaler Form durchzuführen. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sitzen wieder „zuhause“. Sie und die Lehrkräfte brauchen Technik und dazu passende methodische/didaktische Konzepte, um überhaupt Unterricht in Distanz durchführen zu können. Es gibt wieder nur tageweise Unterricht in Präsenz. Es darf nicht sein, dass ein Teil der betroffenen Personengruppe wieder abgehängt wird. Es muss jetzt gehandelt werden, sowohl in pädagogisch-didaktischer als auch in technischer Hinsicht! Dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, gehen die Corona-Maßnahmen in den Schulen nicht weit genug. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte er: „In fast allen Bundesländern wurden die Hygienestufenpläne, die in den Corona-Hotspots wieder auf halbierte Klassen setzten, außer Kraft gesetzt. Schulen sollen auf Biegen und Brechen offen bleiben.“ Dabei befinden sich in Deutschland derzeit mehr als 300.000 Schülerinnen und Schüler in Corona-Quarantäne. Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer in Quarantäne liegt aktuell bei bis zu 30.000.
Den Empfehlungen des RKI wird vielerorts nicht gefolgt. In Hessen ist das leider weitgehend genauso. Liegen vielleicht auch Gründe für die Verweigerung in fehlenden pädagogischen Konzepten und fehlender Technik sowie fehlenden Fortbildungen für die Lehrkräfte? Sind wir ein digitales Entwicklungsland? Wo sind die versprochenen Dienstlaptops und Schulungen für die Lehrkräfte? Müssen die Lehrkräfte weiterhin ihre eigenen Geräte nutzen? Was ist mit den zugesagten Endgeräten für bedürftige Lernende? Wann kommt die versprochene Internet-Flatrate für die Schüler*innen bei den Betroffenen an? Wie sieht es aus mit adäquater Software, insbesondere für die beruflichen Schulen? Die Ausbreitung des Virus ist offensichtlich schneller als die Versorgung mit adäquaten Arbeitsmitteln.
Jetzt rächt es sich, dass in der Vergangenheit die Investitionen in das Bildungswesen nicht die Bedeutung gehabt haben, die sie hätten haben müssen. Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Mit der einmaligen Finanzierung der Dienst-Laptops ist es nicht getan. Ebenso muss die regelmäßige Wartung der Geräte sichergestellt und vom Dienstherrn finanziert werden.
Damit die Lehrkräfte auch zukünftig mit der technischen Entwicklung Schritt halten können, müssen die Geräte regelmäßig, spätestens nach vier Jahren, ausgetauscht werden. Analoges gilt für die Geräte der bedürftigen Lernenden. Ganz abgesehen davon, dass die Software auf den Geräten sehr differenziert sein muss, da an beruflichen Schulen nicht jede Lehrkraft die gleichen Tools für ihre Arbeit benötigt und schon gar nicht in gleicher Weise wie in den Primarstufen. Hier sind individuelle Lösungen vor Ort gefragt und es ist unbedingt erforderlich, dass auch die Lizenzen für die erforderlichen Programme vom Dienstherrn finanziert werden. Da hybrider Unterricht deutlich zeitaufwendiger und personalintensiver ist, müssen die Berufsbildner*innen dringend entlastet werden. Die Belastungsgrenze der einzelnen Lehrkräfte und der Schulleitungen ist längst überschritten. Distanzunterricht für Zuhause bleibende Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ist Mehrarbeit. Die Schulleitungen haben durch die Pandemie viele zusätzliche Aufgaben zu bewältigen; ganz abgesehen davon, dass die Stunden- und Raumpläne immer wieder revidiert werden müssen. Die Arbeitszeiten liegen inzwischen jenseits dessen, was gesundheitlich vertretbar ist. Um Digitalisierung im Schulalltag nachhaltig zu leben, müssen die starren Arbeitszeitmodelle flexibilisiert werden. Wir müssen hin zu Vertrauensarbeitszeiten. Hier brauchen wir einen offenen Diskurs, damit die Lehrkräfte der beruflichen Bildung nicht dauerhaft überlastet sind. Neben dem Ausbau der digitalen Hard- und Software muss die Lehreraus-, -fort- und Weiterbildung schnellstens an die realen Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden und es braucht massive Investitionen in den Aus- und Umbau schulischer Räume, um Schulen zukunftsfähig aufzustellen.
Des Weiteren fragen wir uns: Wie halten wir es mit dem Lüften? Gibt es nicht bessere Lösungen als diejenigen, an die wir uns nun halten sollen / müssen? Rasant steigende Infektionszahlen und den Kultusminister*innen fällt nichts anderes ein als 20 – 5 – 20: Mit dieser Zahlenkombination sollen die beruflichen Schulen über den Winter kommen und den Präsenzunterricht gewährleisten. Das zumindest sieht das Lüftungskonzept der Kultusminister*innen vor. In Hessen hat das Land inzwischen allerdings 10 Mio. Euro locker gemacht, um die Schulträger zu unterstützen bei der Anschaffung moderner Luftreinigungsanlagen für Klassenräume, die nicht oder nicht ausreichend gelüftet werden können. Aber wie viele davon können jetzt so kurzfristig beschafft werden? Und reicht das Geld aus?
Der Landtag und die hessische Staatkanzlei sind mittlerweile mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet. In den Schulen findet aktuell die größte gesellschaftliche Durchmischung statt. Viele Lehrkräfte fühlen sich als Versuchskaninchen und ausgenutzt. Wir unterrichten gerne und wollen die Schulen am Laufen halten, aber bitte geschützt. (…)“
Claus Wenzel

Superspreader statt Wellenbrecher – Kasseler Schulen seit einer Woche im „Lockdown light“

Der Kasseler dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger zog am Samstag, den 07.11.2020 in der HNA eine erste Bilanz zum „Lockdown light“ an den Schulen in und um Kassel:

Für die erste Woche mit Warnstufe 2 an den Schulen und einer Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse zieht der Kreisverband Kassel-Stadt und -Land des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) eine ernüchternde Bilanz. Der Vorsitzende Boris Krüger konstatiert: „Trotz aller Schutzmaßnahmen steigen die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis weiter an, auch bei Schülerinnen und Schüler.“ Die wachsende Zahl an Schulen in Kassel und Umgebung, an denen es Corona-Fälle gibt, sprechen eine deutliche Sprache. Aktuelle Studien zeigen, dass rund zwölf Prozent aller Covid-19-Infektionen auf den schulischen Kontext zurückzuführen sind. Das Helmholtz-Zentrum München kommt außerdem in einer neuen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sechsmal mehr Kinder mit dem Corona-Virus infiziert sind als entdeckt. „Dies spricht eindeutig dafür, dass das Virus an Schulen unerkannt weitergegeben und dann in die Familien getragen wird“, mahnt Krüger. Dies ist aus seiner Sicht kaum verwunderlich, sind die Lehranstalten doch der einzige Bereich, in dem die geltenden Abstandsregeln während des Normalbetriebes nicht eingehalten werden können.

Damit sind Schulen nachweislich auch ein größerer Pandemietreiber als die Gastronomie, die ab dem 2. November für vier Wochen geschlossen wurde. Dabei hatten viele Gastronomen hochwertige Luftfilteranlagen installiert. Diese will nun auch das Land den Schulen finanzieren, allerdings in sehr begrenzter Zahl. Doch sind noch nicht einmal die rechnerisch zwei Geräte pro Schule vor Ort angekommen. Von den Schulträgern als eigentlich Zuständigen gebe es bisher überhaupt keine Anstrengungen in dieser Richtung. Stattdessen werde gebetsmühlenartig auf Lüftungspausen alle 20 Minuten verwiesen, was zu ständigen Störungen des Unterrichts führe und bei sinkenden Temperaturen zwangsläufig Erkältungskrankheiten nach sich ziehe. Zur Messung der Aerosole in den Klassenzimmern seien selbst großen Schulen mit über 1000 Schülern und 50 Räumen bisher gerade einmal zwei CO2-Ampeln zur Verfügung gestellt worden. Plexiglas-Scheiben auf den Tischen gebe es überhaupt nicht. „Hier müssen das Land und die Schulträger Verantwortung übernehmen und adäquate Rahmenbedingungen schaffen, statt alle am Schulleben Beteiligten quasi ohne Rettungsring in die raue See zu stoßen“, beklagt der dlh die aktuelle Situation.

Probleme gebe es zudem mit der konsequenten Umsetzung der Maskenpflicht und der Schülerbeförderung. Boris Krüger: „Wir haben aus viele Schulen Rückmeldungen, dass Schülerinnen und Schüler tagelang die gleiche Maske tragen und so durch mangelnde Hygiene den Effekt dieser Maßnahme verpuffen lassen.“ Zudem gebe es immer mehr Maskenverweigerer unter den Eltern, die ihre Kinder zuhause beschult haben wollen und zu diesem Zweck seitenlange Emails an die Schulen schicken. Bei den Bussen und Bahnen würden immer noch keine zusätzlichen Fahrzeuge zur Entzerrung der Schülerströme eingesetzt. „Hier stehen die Kinder nach wie vor dicht an dicht. Zudem kann in Stoßzeiten das Fahrpersonal die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht einfach nicht überall kontrollieren“, so Krüger.

Weil alle bisher geplanten Schutzmaßnahmen also nicht greifen oder gar nicht umgesetzt werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin Superspreader für den Corona-Virus und nicht die Wellenbrecher, die sie im 2. Lockdown nach den Plänen der Bundes- und der Landesregierung sein sollen. Der dlh fordert daher endlich die Einleitung der Warnstufe 3 des hessischen Hygiene-konzeptes für Schulen, um durch die Halbierung der Lerngruppen im Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) den Mindestabstand in den Klassenräumen zu gewährleisten. Er bedauert es sehr, dass der Landkreis Kassel mit entsprechenden Plänen in fahrlässiger Weise vom Kultusministerium gestoppt worden ist. Zudem verweist er auf das Beispiel des Nachbarlandes Niedersachsen, wo ab einem Inzidenzwert von über 100 und der Anordnung von Infektions-schutzmaßnahmen auf lokaler Ebene automatisch das Wechselmodell greift, was inzwischen bereits an über 60 Schulen der Fall ist. In Verbindung mit dieser Maßnahme müsse das Personal an den Schulen beispielsweise durch den Abschluss von zusätzlichen Angestellten-Verträgen aufgestockt werden, um Betreuungsangebote für berufstätige Eltern vorzuhalten und die Lehrkräfte von der Doppelbelastung durch Präsenz- und Distanzunterricht zu entlasten. „Das wird viel Geld kosten“, so Krüger abschließend, „doch die Gesundheit unserer Kinder muss es uns wert sein.“

Lohfelden, den 5.11.2020

ViSdP: Boris Krüger, Crumbacher Str. 19 b, 34253 Lohfelden, Tel. 0151 42341192

dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer V-2020

Überblick über die Themen:

  • Corona – Sachstand und Ausblick  
  • Ministergespräch im HPRLL
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase
  • Ressourcenzuweisung im Landesabitur
  • Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht
  • Hessisches Schulportal
  • Hygieneplan 6.0

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Nach den Sommerferien war die Infektionslage relativ gering und scheinbar unter Kontrolle. Wie jedoch dort bereits angemahnt, scheinen die Schulen auf die kommende Herbst- und Winterzeit wenig vorbereitet zu sein. An manchen Stellen werden die Handlungsweisen der Schulen durch Bürokratie und Zuständigkeitsdiskussionen gehemmt. So konnten viele Schulen seither noch nicht in ausreichendem Maße mit Schutzvorkehrungen wie Schutzschilden, Lüftungsgeräten, CO2-Ampeln und weiteren Hilfsmitteln zum Gesundheitsschutz, geschweige denn mobilen Endgeräten, die für einen Distanzunterricht erforderlich sind, ausgestattet werden.

Zum Schreiben dieser Nachrichten steigen die Fallzahlen erheblich an, und es bleibt zu hoffen, dass eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen Wirkung zeigen. Der dlh hofft, dass diese nicht allzu rigide ausfallen, um ein Gleichgewicht zwischen einerseits einem ausreichenden Gesundheitsschutz und andererseits dem Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Der dlh meint, dass auch in den Schulen notwendige Maßnahmen schnellstmöglich nach den vorbereiteten Varianten der Konzeptgruppe  ergriffen werden müssen, notfalls auch mit Schulschließungen, um den Gesundheitsschutz der Schulangehörigen zu gewährleisten. Dabei spielen für ihn Verlässlichkeit und vorausschauendes Handeln ebenso eine Rolle wie die Vernunft jedes Einzelnen, um gemeinsam die Pandemielage zu bewältigen.

Wie in den letzten dlh-Nachrichten schon gewarnt, ist es nicht angeraten, leichtfertig mit dem Virus umzugehen, da wir uns momentan voll in der Pandemie befinden. Weitere Ausblicke zu geben, ist zurzeit sehr schwierig, da es zunächst gilt, die empor geschnellten Infektionszahlen wieder in einen Abwärtstrend umzuwandeln und die Lage unter  virologischer Kontrolle zu halten.

Der HPRLL hat nach den Sommerferien in den gemeinsamen Verhandlungen mit dem HKM darum gebeten, jeweils aktuell über die Infektionslage an den Schulen, insbesondere zu Schulschließungen, informiert zu werden. Diese Information aus dem Krisenstab wird seither dem HPRLL zugänglich gemacht.

Der dlh hofft, dass es in der nächsten Zeit über die Weihnachtsferien bis ins nächste Jahr trotz der anstehenden Wintermonate gelingt, die Schulen, wenn auch eingeschränkt, offen zu halten. Von der Idee die Winterferien zu verlängern, hält er wenig, da hiervon alle Abschlussklassen und die Abiturienten Nachteile, in Form von weniger Zeit, hätten. Außerdem bewirkt eine Beibehaltung der Ferientermine, auch während eines eventuellen Lockdowns, mehr Verlässlichkeit und eine viel bewusstere Einstellung zum eigenen Lernen bei den Schülerinnen und Schülern.

  

Ministergespräch im HPRLL

Das alljährliche Ministergespräch fand dieses Jahr im Oktober, unter den Vorzeichen der Pandemie, statt. Angesichts des Pandemiegeschehens war unsicher, ob der Termin, auch aufgrund der Räumlichkeiten, gehalten werden könnte. Der Minister drückte zunächst aus, dass er gerne auf diese verlässliche Tradition der jährlichen Treffen zurückgreife, da man auf eine gute gemeinsame Zusammenarbeit angewiesen sei. Die knappe zur Verfügung stehende Zeit nutzte der HPRLL dazu, um neben der allgemeinen Lage auch gerade diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu thematisieren. Hierbei war man sich einig, dass §73 HPVG (Treffen von vorläufigen Regelungen) nur in wenigen (begründeten) Einzelfällen überhaupt Verwendung finden sollte. Im Gespräch wurden auch die Rückmeldungen von Schulpersonalräten und Gesamtpersonalräten gespiegelt, die ebenso wie der HPRLL demokratische Strukturen gestärkt sehen möchten. Der dlh entnimmt dem Tenor des Gesprächs, dass diese Forderung durchaus von Herrn Minister gehört wurde. Der dlh ist der Auffassung, dass dies und die entsprechende Kommunikation gerade in Krisenzeiten außerordentliche Beachtung finden sollte, um das Gemeinwesen zu stärken.

Ein weiteres großes Themenfeld im Gespräch mit dem Minister waren Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Gerade unter Coronabedingungen ergaben sich Situationen, die Mehrarbeit erforderlich machten. Diese angemessen zu vergüten, war ein Anliegen des HPRLL, das sich auch bei zusätzlichem Distanzunterricht, der durch Corona stattfindet, adäquat erfolgen soll. Hier gab es aus Sicht des dlhkeinen Dissens, so dass in den weiteren Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Details geklärt werden können. Für den HPRLL und den dlh steht außer Frage, dass dann eine Unterrichtsstunde auf Distanz ebenso wie eine Präsenzschulstunde verrechnet werden muss. Gegenüber dem Minister angesprochen wurden außer Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auch der Urlaubsanspruch von Schulleitungen, die durch zusätzliche Dinge (wie z. B. Feriencamps) neben allen Hemmnissen bedingt durch Corona hochgradig belastet sind. Ebenso angesprochen wurden zusätzlicher Risikogruppenunterricht wie auch die drohende Entgrenzung von Arbeitszeit. Zum Landesabitur, dem später ein eigener Abschnitt gewidmet ist, führte der Minister aus, dass hier die Ressourcen nicht das Problem sein sollten. Dies begrüßt der dlh, sollte dies doch bedeuten, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die durch die Verlegung entstandene Arbeitsverdichtung auszugleichen. Aber hierzu später mehr.

Weitere Themenkomplexe, die auch in diesen dlh-Nachrichten ausgeführt werden, waren der Videounterricht, hierbei insbesondere die Übertragung aus dem Präsenzunterricht an zu Hause verbliebene Schülerinnen und Schüler und die Thematik E-Mail-Adressen und damit einhergehend die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten.

Der dlh meint, dass aus dem Gespräch, in dem wie zu erwarten keine Details, sondern die großen Linien besprochen wurden, zu erkennen war, dass neben dem guten Willen die Pandemie derzeit das Geschehen an den Schulen prägt. Hierzu hat sich der Minister geschickt politisch verhalten.

 

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020

Bezüglich des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst ist, wie in den dlh-Nachrichten nachzulesen, seither immer berichtet worden. Die Behandlung des Einstellungsverfahrens zu diesem Termin fand komplett im Gremium statt. Im gemeinsamen Gespräch des HPRLL mit dem Präsidenten der Lehrkräfteakademie wurde erreicht, dass die LiV-Kommission wieder in ihren vorherigen Stand eingesetzt wurde.

Kommissionsmitglieder des dlh sind momentan:

Kerstin Jonas (GHRF), Roselinde Kodym (BS) und Jürgen Hartmann (GYM)

Im Rahmen der Erörterung im HPRLL waren Fragen zum Datenschutz und zum gemeinsamen Umgang mit der Sache zu verhandeln. Leider konnten damit keine spezifischen Fälle (wie in der Kommission üblich) behandelt werden. Das Verfahren konnte bei diesem Durchgang nicht zur Zufriedenheit des Gremiums durchgeführt werden, weshalb an dieser Stelle auch nicht über die Zahlen der Einstellungsrunde zum 1.11.2020 wie gewohnt berichtet werden kann. Diese lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der dlh ist der Auffassung, dass es an der Zeit war, das Bewusstsein der Dienststelle für die hilfreiche Unterstützung durch die Personalräte zu schärfen. Die LiV-Kommission, die einen landesweiten Überblick über die Einstellungen hat, kann so bei entsprechenden Konfliktfällen hilfreich und unterstützend eingreifen, um auch schwierige Fälle zu lösen. Von Seiten der Lehrkräfteakademie war es ein richtiger Schritt, die LiV-Kommission wieder einzusetzen.

Da dieser Teil der Personalratsarbeit ein unmittelbareres und hilfreiches Instrument ist, findet der dlh, dass auch die ausstehenden Fragen zum Datenschutz zum Wohle der zukünftigen Lehrergenerationen gelöst werden müssen.

  

Dienstliche E-Mail-Adressen, Rückmeldungen von der Einführungsphase

Bei der Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen nach den Sommerferien gab es von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer viele Rückmeldung an die Personalräte. Diese bezogen ist sich zunächst auf Probleme bei der Einrichtung der Mailadresse sowie die Nutzung mittels des sog. Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahrens, das bei jeder Anmeldung benötigt wird. Insbesondere die Nutzung des privaten Smartphones kann aus Sicht des HPRLL nicht akzeptiert werden, da hier die Nutzer bereits bestimmten Bedingungen von Anbietern wie beispielsweise Google Apps zustimmen mussten. Da die Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich der digitalen Ausstattung noch großen Nachholbedarf haben, müsse es zu dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung alternative Wege geben. Ziel sei eine Harmonisierung der Prozesse. Es entstand der Eindruck, dass das Kultusministerium derzeit stark auf private Entscheidungen und Anschaffungen der Beschäftigten zurückgreift und sie damit voraussetzt.

In der Erörterung mit dem HPRLL konnte geklärt werden, dass diese Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtbar wäre, wenn diese von einem sicheren Rechner aufgerufen werde. Diese gesicherten Rechner befinden sich aber derzeit unter der Hoheit der Schulträger, die diese zunächst hinsichtlich des Sicherheitsstandards zertifizieren müssten.

In der gemeinsamen Diskussion trat auch die Frage auf, ob das Alter der Geräte zur Abfrage der dienstlichen E-Mail-Adresse eine Rolle spiele, da an der Basis eine Ausstattung mit neuen bzw. zeitgemäßen Geräten oftmals nicht gegeben sei. Es wurde erläutert, dass Windows 7 noch unterstützt werde, günstig sei Windows 10, aber auch Linux könne verwendet werden.

Der dlh meint, dass die Zertifizierung und Sicherstellung des Datenschutzes nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein kann. Auch deshalb fordern HPRLL wie auch der dlh die zur Verfügungstellung von mobilen Endgeräten. Darüber hinaus findet der dlh, dass ein personalisiertes Budget für die Lehrkräfte zur Anschaffung von Digitalequipment eine gute Alternative sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde auch im Ministergespräch erwähnt, dass man vor den Weihnachtsferien noch einmal in den Austausch gehen müsse, um abschätzen zu können, inwieweit die Verpflichtung, zum 01.02.2021 die dienstliche E-Mail-Adresse zu nutzen, aufrecht erhalten werden kann. Der dlh empfiehlt daher, die Verpflichtung zunächst bis mindestens zum Ende des Schuljahres 20/21 auszusetzen. Diese Verpflichtung kann nach seiner Auffassung erst dann eingeführt werden, wenn die Voraussetzungen für die Lehrkräfte geschaffen wurden.

Angesprochen wurden in der Erörterung auch die barrierefreie Gestaltung der dienstlichen E-Mail-Adressen. Hier antwortete das Kultusministerium, dass einfache Funktionen zur Barrierefreiheit bereits implementiert seien, weitere seien in der Phase der Entwicklung und des Ausbaus. Diesbezüglich befinde man sich im Austausch mit der Schwerbehinderten-vertretung.

  

Ressourcenzuweisung im Landesabitur

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium stand die Frage der Ressourcenzuweisung längere Zeit im Raum. Scheinbar sträubt man sich auf Seiten des Ministeriums gegen landesweit verbindliche, einheitliche Mindestregelungen. Der HPRLL und der dlh fordern diese zum Wohle der Beschäftigten. Insofern gab es im Ministergespräch eine Klärung des Sachverhalts bezüglich der Ressourcen, aber nicht der Frage einer landeseinheitlichen Mindestregelung, die verbindlich für die Schulen ist. Hier fordert der HPRLL und der dlh die Bereitstellung von Korrekturtagen, die Aufstockung der Vertretungsmittel, die Reduktion von externen Korrekturen, zusätzliche Studientage sowie die Zahl der Abiturprüfungen in den Blick zu nehmen.

Durch die Arbeitszeitverdichtung, die mit der Verlegung des schriftlichen Abiturs auf die Zeit nach den Osterferien einhergeht, sind solche verbindlichen landesweiten Regelungen unabdingbar, da Schulen sonst mit den Problemen, die vor Ort aufgrund unklarer Regelungen entstehen, allein gelassen werden.

Solche landesweiten Regelungen dienen dazu, klare Verhältnisse vor Ort zu schaffen und Konflikte, die zwischen Schulleitung und Lehrkräften entstehen, bspw. durch geringere Zuteilung von Korrekturtagen als erwartet, zu vermeiden.

Aus Sicht des dlh können aufgrund der Ressourcenzusage des Ministers die Schulen nun in die Lage versetzt werden, entlastende Regelungen durchzuführen. Wer würde da noch zur Beseitigung einer Vielzahl von Konflikten vor Ort gegen eine landesweite Regelung eintreten wollen?

  

Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation / Distanzunterricht

Die Planungsszenarien waren im HPRLL bereits vor den Sommerferien im Gespräch, da sie aus der Konzeptgruppe zum Umgang mit der Pandemie in den HPRLL gelangten. Wie bekannt, wurde nach den Sommerferien im Regelbetrieb gestartet (Stufe 1) und kurze Zeit danach an den Schulen in Anlehnung an die darin enthaltenen Stufen Konzepte (Pandemiepläne) entwickelt.

Diese wurden zum Schreiben dieser Nachrichten nach den Herbstferien herangezogen, da sich die Fallzahlen sprunghaft nach oben entwickelten. Dabei war an vielen Stellen unklar, bei welcher vom RKI genannten Stufe (Staffelung nach Fallzahlen je 100.000 Personen) die jeweilige Stufe aus dem schulischen Pandemieplan anzuwenden sei.

Bei der Fragestellung der Unterrichtsorganisation waren selbstverständlich Themen wie Ausstattung und digitale Hilfsmittel (wie auch Videokonferenzen) ein ständiges Thema im HPRLL.

Fragen der Vergütung und Anrechnung wurden hier ebenfalls thematisiert. Aus dem Ministergespräch ging ganz klar hervor, dass Unterrichtsstunden, die im Distanzunterricht erbracht werden, selbstverständlich vergütet bzw. angerechnet werden müssen.

Hier ist der HPRLL wie der dlh der Auffassung, dass die erbrachten Unterrichtsstunden im Distanzunterricht wie Präsenzunterrichtsstunden zu verrechnen sind.

Der dlh meint, dass an dieser Stelle noch großer Gesprächsbedarf besteht und weitere Verhandlungen im HPRLL folgen werden.

 

Hessisches Schulportal

Das Hessische Schulportal wurde vor den Herbstferien im HPRLL vorgestellt. Interessant war zu erfahren, dass für jede Anwendung in der Schule ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz erstellt werden müsse. Auch für die Anwendung „Videokonferenz“, die über BigBlueButton in das Schulportal eingebunden werden soll, ist dies vorgesehen. Wegen der Videokonferenzen (wie in den letzten dlh-Nachrichten berichtet) gab und gibt es einige Kontroversen. Dringlicher erscheint dem dlh das Thema der Videoübertragung aus dem Präsenzunterricht heraus, bei dem alle Beteiligten außer der Lehrkraft zustimmen sollen. Das Kultusministerium ist hier der Auffassung, dass die Ausführung des Videounterrichts per Anordnung über das Direktionsrecht an die Lehrkraft erfolgen kann.

Das sehen HPRLL und dlh entschieden anders: Abgesehen von den Eingriffen in die Pädagogische Freiheit einer Lehrkraft werden hier Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft in einem Maße eingeschränkt, die so rechtlich nicht geduldet werden können. In Frage stehen seither die Beteiligungsrechte des HPRLL, der diese im Zweifel rechtlich klären lassen wird.

Der dlh sieht das Schulportal derzeit in einem sehr dynamischen Prozess, der pandemiebedingt nochmals einen enormen Schub erfahren hat. Auch an dieser Stelle wird es deshalb im HPRLL einiges an Erörterungsbedarf geben.

 

Hygieneplan 6.0

Der Hygieneplan, der sehr kurzfristig vor den Herbstferien an die Schulen gelangte, ist die Fortschreibung des Hygieneplanes 5.0. Anhand der Versionsnummer kann der geneigte Leser erkennen, dass dieser sich ebenfalls in einem ungewohnt dynamischen Prozess befindet. In den letzten dlh-Nachrichten wurde noch über den Hygieneplan 4.0 berichtet.

Im Hygieneplan 6.0 finden sich auch größtenteils die durch die Verhandlungen im HPRLL angesprochenen Veränderungen wieder. Der dlh sieht, dass die Fachabteilung im Ministerium mit Hochdruck an den Änderungen arbeitet, um somit den Schulen Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie zu verfahren ist. Dass die Pläne sehr kurzfristig an die Schulen gelangen, ist wohl den Umständen der Pandemie geschuldet. Der dlh rät, trotz allen Zeitdrucks die Abläufe der Beteiligung nicht aus dem Blick zu verlieren und ein Abweichen davon mindestens zu erläutern.

Ein Aspekt, der aus Sicht des dlh noch nicht genügend berücksichtigt wurde, ist der Hinweis, dass bei ärztlichen Attesten keine Diagnose mit abgegeben werden muss.

02.11.2020 Gez. Jürgen Hartmann

 

Deutscher Lehrerverband (dlh) – Kreisverband Hersfeld-Rotenburg/Werra-Meißner: In Schulen so weitermachen reicht nicht mehr!

➔   Corona-Herbst bedroht den regulären Schulbetrieb

➔   Schüler und Lehrkräfte brauchen mehr Schutz

➔   Arbeitszeiten von Schulleitungen und Lehrkräften viel zu hoch

„Wenn wir an den Schulen so weitermachen müssen wie bisher, ist der reguläre Schulbetrieb in Gefahr“, so Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg. Corona-Infektionen verbreiten sich auch an den Schulen.

„Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen drohen unter dem Dauerstress zusammenzubrechen. Lehrkräfte leisten zusätzliche Aufsichten, unterstützen Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne bei der Betreuung ihrer Klassen, überwachen die Einhaltung von Hygienevorschriften. Schulleitungsteams ächzen unter erheblich gestiegenem Verwaltungsaufwand und vermissen dringend benötigte Entlastungen. Die Arbeitszeiten liegen weit jenseits dessen, was noch als gesund bezeichnet werden kann“, zeigt sich Dr. Wenzel besorgt.

„Wo bleiben weitere Maßnahmen für einen verbesserten Hygieneschutz? Es gilt Ausweichräume bereitzustellen, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können. CO2-Messgeräte geben in Kombination mit elektronischen Luftreinigungsgeräten mehr Sicherheit. Acrylglasscheiben könnten das Infektionsrisiko senken. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht. Hierfür benötigen die Schulen die erforderliche Flexibilität, aber auch die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen. Die Diskussion um eine Verlängerung der Weihnachtsferien hilft nicht weiter. Dies würde zusätzliche Probleme und Verwaltungsarbeiten auslösen, die wir im Moment nicht brauchen können“, so Dr. Claus Wenzel abschließend.

 

Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner

Der dlh-Kreisverband Bergstraße-Odenwald fordert:

Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogrupppe gehören und den Präsenzunterricht nicht besuchen, muss eine hohe Qualität haben und kann nicht zusätzlich zum regulären Unterricht geschultert werden. Hierfür benötigen wir zusätzliche zeitliche Ressourcen. Für die Zuschaltung hätte in den Sommerferien intensive technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulen und die Schülerschaft technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es hat sich jedoch im Bereich der Digitalisierung über die Ferien kein großer Fortschritt ergeben.