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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 19.04.2021 zum Schulstart und den Selbsttests

dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“

Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.

Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.

Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:

  • Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
  • Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
  • Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.

 

K. Jonas und M. Manns

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️