Individuelle Wege zu
individuellen Zielen!

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️

Neues aus dem Hauptpersonalrat: Die dlh-Nachrichten II-2021 vom 19.03.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                   

  

  • Corona – Sachstand und Ausblick

  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

  • Hygieneplan 7.0

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

  • Onlinefortbildungen

  • dlh-newsletter Schule und Corona

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.

Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.

Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.

Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.

Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.

Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.

Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.

Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.

Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.

Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.

Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.

 

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.

Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.

Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.

Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.

So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.

Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.

Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.

Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.

Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.

 

Hygieneplan 7.0

Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.

Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.

Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.

Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.

Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.

In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.

HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.

Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.

Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.

Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.

Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.

Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.

Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.

Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.

Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.

Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.

Stellungnahmen – Deutscher Lehrerverband Hessen (deutscher-lehrerverband-hessen.de)

Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.

 

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.

Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.

Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.

Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.

Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.

Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:

„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“

 

Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.

 „Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“

 

Onlinefortbildungen

Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.

Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.

 

dlh-newsletter Schule und Corona

Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.

Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.

 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-II_dlh-Nachrichten_final

Neues aus dem Hauptpersonalrat – dlh-Nachrichten I-2021 vom 25.01.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2021

  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
  • Hygieneplan 7.0
  • Landesabitur
  • Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
  • Neujahrswünsche
  • Onlinefortbildungen

Corona – Sachstand und Ausblick

Dass sich die derzeitige Coronalage über die Weihnachtsferien so zuspitzte, was sich schon in der letzten Woche vor den Ferien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in der ersten Januarwoche entschied die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsaufwand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen insofern aufgeweicht, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kommen können und dort Betreuung finden und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden.

Die Unterrichtung der Abschlussklassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen erhöhten Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssituation. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Distanz trägt hierzu erheblich bei.

Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten geht. Es kann und darf nicht weiter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung weitestgehend auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienstliche Endgeräte zu sorgen.

Seit Frühjahr 2020 besteht der Eindruck, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch den Digitalpakt), nicht an entsprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Distanzunterricht könnte ein personalisiertes Budget darstellen um weitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Distanz- und digital unterstützen Unterricht aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanzunterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen, wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanäle zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten ab.

Ob die von der Hessischen Landesregierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maßnahmen, die gegenüber den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbesondere ob es damit gelingt die Inzidenzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind Infektionsketten nachzuverfolgen, ist damit in Frage gestellt.

Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen

Dem Erlass zur Vergütung von Mehrarbeit in der Distanzbeschulung wurde im HPRLL aufgrund seiner Dringlichkeit zugestimmt. So konnte dieser noch vor den Winterferien das Beteiligungsverfahren verlassen. Der HPRLL wie der dlh hoffen, dass dieser trotz noch vorhandener Kritikpunkte (wie z. B. die Deckelung des Budgets oder der Verweis auf die Nichtverwendung von Corona-Sondervermögen) zeitnah dabei hilft, Mehraufwand der auf Seiten der Lehrkräfte (durch z. B. zusätzliche Distanzbeschulung oder Notbetreuung) entstanden ist, auch entsprechend abzugelten.

Da der parlamentarische Weg Grundsätzliches bzgl. Mehrarbeitsvergütungen zu regeln sehr lange dauere und Schulen akut Unterstützung brauchen, hat sich der HPRLL entschlossen diese Maßnahme zügig passieren zu lassen.

Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung

Wie zu erwarten war, wurde die verbindliche Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum 01.02.2021 ausgesetzt und die freiwillige Benutzung dieser E-Mail-Adressen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 erweitert. Aufgrund der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten bei diesem Projekt hätte sich auch ohne die Verfügbarkeit eines dienstlichen Endgerätes eine Verpflichtung nicht begründen lassen. Der dlh sieht deshalb, wie bereits in früheren Ausgaben geschrieben, eine verbindliche, verpflichtende Einführung erst dann als rechtlich gegeben an, wenn Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestatten sind und diese einsetzen können.

Der dlh begrüßt deshalb dieser Aufhebung der Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres.

Ob und wie weit diese technische Ausstattung der Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres vorhanden ist werden die Verhandlungen im HPRLL zeigen. Insbesondere die Verfügbarkeit von dienstlichen Endgeräten spielt hierbei eine große Rolle. Bevor die Voraussetzungen für die Nutzung nicht gegeben sind, hält es der dlh schlichtweg für nicht zulässig und wenig zielführend eine Verpflichtung auszusprechen.

Bis zum Ende des Schuljahres sollten auch die seitherigen Probleme (Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten, 2-Faktorautorisierung nur auf Smartphone möglich, Anmeldeproblematik, usw.) ebenfalls gelöst werden. Wir werden sie in den dlh-Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.  

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)

Bei Redaktionsschluss der letzten dlh-Nachrichten lagen der Bericht und damit die Zahlen des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2020 nicht vor. Dies soll hier nachgeholt werden. Zum Einstellungstermin konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schule ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch sind die Ranglisten dieser Lehrämter wie in den vergangenen Durchgängen leer. Der Lehrermangel wird in diesen Lehrämtern besonders deutlich. In diesem Durchgang war, vermutlich pandemiebedingt, die Zahl der Absagen relativ hoch.

Immer noch sehr angespannt ist die Lage im gymnasialen Bereich. Hier konnten von über 1800 Bewerbungen nur ca. 1300 Angebote unterbreitet werden. Es wurde von Seiten der Lehrkräfteakademie versucht, im Nachrückverfahren so viele Stellen wie möglich erneut zu besetzen. Mit bestimmten Fächern befinden sich Personen mit bis zu 4 Wartepunkten auf der Liste. Trotzdem wurde berichtet, dass sich eine Entspannung abzeichne, da die Anzahl der Wiederbewerbungen rückläufig sei.

Der dlh deutet dies als ein weniger gutes Zeichen da vieles dafür spricht, dass die betroffenen Personen sich von ihrem Ziel Gymnasiallehrkraft in Hessen zu werden abgewendet haben, obwohl nach einer Frist von 3 Jahren ein Angebot unterbreitet werden muss.

Mit den Fächern Chemie, Ev. u. Kath. Religion, Griechisch, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik und Physik konnten nahezu allen Bewerbungen Einstellungsangebote unterbreitet werden. Dies deutet aus Sicht des dlh darauf hin, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch im gymnasialen Lehramt Fächer, nicht nur im naturwissenschaftlichen Bereich, geben wird, in denen nach Lehrernachwuchs wieder händeringend gesucht werden wird. Gerade bei steigendem Bedarf, der im gymnasialen Bereich durch die hinauswachsenden 0-Jahrgänge bei der Umstellung von G8 auf G9 bedingt ist, sollte frühzeitig einem Lehrermangel entgegengewirkt werden.

Hygieneplan 7.0

Bis zu Ferienende im neuen Jahr lagen dem HPRLL diesbezüglich keine Neuerungen vor. Nicht zuletzt wegen einiger pandemiebedingter Bewegung in diesem Bereich, können leider noch keine Aussagen zu Neuerungen gemacht werden.

Landesabitur

Leider standen bis Redaktionsschluss keine Aussagen bezüglich landesweiter Regelungen fest. Diese (Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Korrekturtage, Ressourcenzuweisung an Schulen oder Entfall der Stattstundenregelung) sind vom HPRLL seit Bekanntwerden der Absicht das schriftliche Landesabitur nach den Osterferien stattfinden zu lassen (Im Frühjahr 2020!) von HPRLL und dlh eingefordert worden. Ursprünglich war die Absicht das Landesabitur ab dem Jahr 2022 nach Ostern stattfinden zu lassen. Mittlerweile ist bekanntermaßen das Landesabitur pandemiebedingt auch für 2021 auf den Zeitraum nach den Osterferien verlegt. Auch der Minister hat in seinen Aussagen im letzten Jahr den Hoffnungsschimmer geweckt zügig Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Insofern steht nach Auffassung des HPRLL und des dlh dringend eine Verlautbarung des Kultusministeriums an, um die (neben der Arbeitszeitverdichtung durch die Verlegung) pandemiebedingten hinzukommenden Belastungsmomente abzufedern und sich dazu verhalten zu können.

Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten

Der dlh hat im Januar eine Eingabe in den HPRLL bezüglich der Sitzungsmodalitäten eingereicht. In der Eingabe wurde versucht die Partizipationsrechte der Mitglieder, die pandemiebedingt nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können, zu stärken. Dieser wurde leider nicht entsprochen. Sie ist hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

2021-01-18 Stellungnahme dlh-Fraktion

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den nun anstehenden Personalratswahlkampf.

Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und dem bereits aus dem letzten Jahr bekannten Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.

Zudem wirbt der dlh unter seinem Internetauftritt, Facebook und Instagramm.

Auf Instagram ist der dlh unter: @deutscher_lehrerverband_hessen zu finden,

auf Facebook unter: @deutscherlehrerverbandhessen

Onlinefortbildungen

Die Präsenzveranstaltungen wurden pandemiebedingt abgesagt.

Auf den Webseiten und den Social-Media-Auftritten finden sie die angebotenen Online-Veranstaltungen des dlh. 

Neujahrswünsche

Der dlh wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes, Jahr 2021. 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-I_dlh-Nachrichten

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104

Große Präsenz des dlh beim Treffen der Schulpersonalräte des Schulamtsbezirks Kassel am 21.10.2018

Informationen über BEM, das Lebensarbeitszeitkonto und den Umgang mit physischer und psychischer Gewalt

Auch in diesem Jahr hatte der GPRLL Kassel Stadt und Landkreis die Schulpersonalräte wieder zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das am 21. Oktober in der Max-Eyth-Schule in Kassel stattfand.

Neben Referaten zur Wiedereingliederung von Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Lebensarbeitszeitkonto sprach der dlh-Fraktionsvorsitzende Boris Krüger über physische und psychische Gewalt gegen Lehrkräfte sowie den konkreten Umgang damit, dass aktuelle Schwerpunktthema des dbb Hessen.

Am Nachmittag tagten die ca. 130 anwesenden Personalräte nach Schulformen getrennt und tauschten sich über aktuelle Probleme und Entwicklungen an den Schulen in Kassel und Umgebung aus. In den Pausen konnten sich die Anwesenden an den Ständen der Gewerkschaften und Verbände über deren Arbeit und bildungspolitische Ziele informieren.

von links: Jürgen Blaß, Dr. Angela Schröder, Boris Krüger, Bärbel Marx-Preißler

Der dlh war reichlich mit schriftlichem Material, aber auch mit Gummibärchen, Kugelschreibern und Post It-Blöcken versorgt, die reißenden Absatz fanden. Daneben entwickelten sich zahlreiche intensive Gespräche mit den Mitgliedern der GPRLL-Fraktion. Boris Krüger zog nach der Veranstaltung ein positives Fazit für den Kasseler dlh.