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besucht. Und wo bleibt das WLAN?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule (HPRS) III – 2022

Corona und Schule – Rückkehr zum Normalbetrieb

Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.

Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.

Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.

Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.

Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.

In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).

Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.

Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.

Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS

Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.

Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.

Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen

Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.

Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.

Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.

Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.

Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 23.05.2022

Nachrichten-HPRS-dlh-III-2022-Natus

Video-Clip: Am 4./5. Mai Liste Nr. 1 wählen – den dlh!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in wenigen Tagen ist es soweit: Die Personalratswahlen 2021 stehen am 4./5. Mai auf dem Terminkalender der hessischen Lehrkräfte.

Wir bitten Sie: Nehmen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht, geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen ab oder gehen Sie persönlich an die Wahlurne!

Wählen Sie am 4./5. Mai die Liste Nr. 1 – den dlh!

Auf Instagram und Facebook haben wir ein Video zu unseren Themen veröffentlicht.

Ein Klick aufs Bild und Sie gelangen zum Beitrag:

 

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021 zu den geplanten Selbsttest von Schülerinnen und Schülern

Pressemitteilung des dlh vom 22.03.2021

Ja zu Schüler-Selbsttests, aber nicht im Klassenraum!

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt die Vorbereitungen des Kultusministeriums für Selbsttests von Schülerinnen und Schülern nach den Osterferien, regt jedoch zu einer Testung außerhalb der Schulgebäude an.

Die dlh-Vorsitzende Annabel Fee lobt: „Es ist gut, dass Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen testen und dafür insgesamt 14 Millionen Test-Kits bereitstellen will, davon 5 Millionen bis zum Ende der Osterferien.“ Auch sammle man durch die Probeläufe an einigen Pilotschulen vor den Osterferien schon vorab wertvolle praktische Erfahrungen.

Hier setzt jedoch die Kritik des Verbandes an den bisher bekannt gewordenen Plänen von Minister Lorz ein: Es sei nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll und dass diese in den Klassenräumen stattfinden sollen. Zum einen komme es zu einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung aller Anwesenden, wenn Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte, die wahrscheinlich größtenteils immer noch nicht geimpft sein werden, im Klassenraum ohne Masken die Tests durchführten. Zum anderen stigmatisiere man positiv getestete Kinder und Jugendliche innerhalb der Lerngruppe. Außerdem entstehe ein Problem mit der Aufsichtspflicht, wenn die Lehrkräfte ein positiv getestetes Kind aus der Klasse in einen separaten Raum begleiten müssen. Schließlich gehe auch durch die Testungen in den Klassen wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren.

Der dlh fordert das Kultusministerium im Vorfeld weiterer Planungen dringend auf, Selbsttests im häuslichen Umfeld durchführen zu lassen, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis gar nicht erst in der Schule erscheinen.

Sollte das Kultusministerium jedoch an der Testung in den Schulen festhalten, so schlägt der dlh-Pressesprecher Boris Krüger folgende Alternative vor: „Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch medizinisch geschultes Personal am Rande des Schulgeländes erfolgen, um Infizierte gar nicht erst in die schulischen Räumlichkeiten hereinzulassen. Alles andere würde dem Ziel der Testungen zuwiderlaufen.“

Annabel Fee abschließend: „Herr Lorz, sorgen Sie für tragfähige und funktionierende Testabläufe, die die Lehrkräfte nicht noch weiter von ihren eigentlichen pädagogischen Aufgaben abhalten und bei denen Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.“

2021-03-22 dlh-PM Selbsttests an Schulen

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende    Mobil: 0151-55242000  Mail:

dlh-newsletter „Schule und Corona“ vom 10.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zeitgleich mit dem Ende der Weihnachtsferien gibt es etwas Neues im dlh:
Wir haben einen „dlh-newsletter“ für die Mitglieder der dlh-Verbände, den der dlh-Kreisvorsitzende Boris Krüger aus Kassel führt.
Die erste Ausgabe des Newsletters stellen wir Ihnen auch über unsere Website zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung beim Lesen!
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Die Verbände glb und VDL haben gemeinsam mit der Unabhängigen Liste am Freitag eine sehr erfolgreiche Pressemeldung (s. Anhänge) herausgegeben. Neben der HNA vom Samstag, die ich ebenfalls angehängt habe, berichten nämlich zahlreiche regionale und überregionale Medien darüber:
und nicht zuletzt auch news4teachers:
Der Nachrichtendienst für Lehrkräfte bringt ferner eine sehr persönliche Stellungnahme einer Grundschullehrering und zweifachen Mutter aus Niedersachsen zu den aktuellen Beschlüssen für den Schulbereich:
Ebenfalls um Erfahrungen mit dem Schulstart aus Elternsicht geht es in einem Artikel der FAS von heute, den ich angehängt habe.
Kritische Blicke auf die aktuellen Entwicklungen im Bildungsbereich werfen FAZ (s. Anhang), WELT und SPIEGEL:
Seitens des Bundes ist man verärgert über die individuellen Auslegung der Beschlüsse vom Dienstag durch die Länder (Merkel) bzw. will mehr Einfluss in deren Bildungspolitik nehmen (Karliczek):
Die Jusos und die Grünen verbreiten derweil eigene Vorschläge, wie man die Schulen unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie in den Griff bekommen könnte – einige davon wurden bereits von DL und DPhV artikuliert:
Beim Blick in die anderen Bundesländer möchte ich positiv den Hamburger Bildungssenator Thies Rabe hervorheben, der – anders als der hessische Kultusminister – den Eltern klip und klar sagt, dass der Distanzunterricht nicht die gleiche Qualität wie der Präsenzunterrcht haben wird:
Daneben gibt es noch weitere Berichte zu den Entwicklungen in vier anderen Ländern:
– Saarland:

Weihnachtsgrüße der dlh-Landesvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen im dlh,

ein ereignisreiches, anstrengendes Jahr geht zu Ende. Ein aufregendes Jahr steht vor der Tür.

2020 sollte unser Jahr werden.

2020 zeigte sich der dlh in neuem Gewand.

2020 wollten wir gemeinsam bei den Personalratswahlen antreten.

2020 machte uns Corona einen Strich durch unsere Pläne.

2020 zwang uns dazu, Schule neu zu denken – im Eiltempo und entgegen aller Widrigkeiten.

2020 hat uns Lehrkräften alles abverlangt.

2020 hat uns neue, digitale Wege gehen lassen – beruflich, im Verband und auch privat.

2020 war ein seltsames Jahr, geprägt von Ängsten und Ungewissheit.

2020 hat uns aber auch zusammenwachsen lassen in vielerlei Hinsicht.

2020 endet still und auf das Wesentliche reduziert: Mit einem Weihnachts- und Silvesterfest im allerkleinsten Kreis, mit den für uns wichtigsten Menschen.

2021 wird hoffentlich ein gesundes Jahr für uns alle.

2021 startet hoffentlich mit einer geordneten, planbaren Perspektive für uns Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und den Schulstart nach den Ferien.

2021 lässt uns hoffen auf eine Rückkehr zur Normalität, zur Schule, wie wir sie kennen.

2021 wird hoffentlich die Personalratswahl stattfinden.

2021 wird hoffentlich das Jahr des dlh.

Wir wünschen Ihnen und Euch allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr!

Wir werden auch dann wieder für die Belange der hessischen Lehrkräfte eintreten und uns für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.

Bei all unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus den GPRLL-Gremien, aus der HPRLL-Fraktion, der dlh-Landesleitung und den Verbänden sowie Dachverbänden und Bundesverbänden bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Wir zählen auf Sie / Euch, dass Sie / Ihr auch in 2021 an unserer Seite seid!

Herzliche Grüße und die besten Wünsche

Annabel Fee und Kerstin Jonas

Pressemitteilung des dlh vom 15.12.2020

Klare Vorgaben für Hessens Schulen statt Planungschaos durch Sonderwege

Die Entscheidung der Landesregierung Hessen zu einer Abweichung von der vom Bund empfohlenen Vorgehensweise für die Woche vor Beginn der Weihnachtsferien, hat für großes Chaos gesorgt. Statt eine Schließung der Schulen anzuordnen, wurde nur von einer Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.

„Die Verantwortung für die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte wurde einfach abgegeben an die Eltern und Schulleitungen“, stellt Annabel Fee, Landesvorsitzende des dlh fest. „Der schwarze Peter lag dann bei den Eltern, die Prioritäten setzen mussten, ob sie ihr Kind beschulen oder zu Hause lassen.“

Dies sei aber auch nicht das einzige Problem, welches durch die schwammige Vorgabe der Landesregierung entstanden ist. „Die ohnehin schon stark belastetenSchulleitungen und Lehrkräfte mussten ad hoc Pläne entwickeln, wie ab heute der Unterricht mit einer unbekannten Anzahl von Schülerinnen und Schülern laufen könnte. Für die Lehrkräfte bedeutete es, dass sie spontan die doppelte Arbeit leisten müssen. Denn es wollen die Kinder und Jugendlichen beschult werden, die vor Ort sind, aber auch diejenigen, die von zu Hause lernen sollen“, führt Annabel Fee weiter aus. „Rundherum herrschte ab Sonntagnachmittag Chaos, weil auch die hessische Presse zunächst von Schulschließungen schrieb. Die Telefone der Schulleitungen und Lehrkräfte liefen gleichermaßen heiß, weil die Verunsicherung unter den selbigen und den Eltern groß war.“

Der dlh und seine Mitgliedsverbände setzten sich seit dem ersten Lockdown im Frühjahr schon dafür ein, dass die Planungen des Kultusministeriums nicht nur auf Sicht, sondern mit Weitblick erfolgen, da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar war. Daher kritisiert der dlh, dass zwar der Dialog mit den Lehrerverbänden gesucht wurde, deren Hinweise und Vorschläge zur Beschulung vor den Weihnachtsferien seitens des Kultusministeriums nicht ernstgenommen wurden. „Es wurde versäumt, alle an Schule Beteiligten rechtzeitig mit in das Planungs-Boot zu nehmen“, bestärkt Kerstin Jonas, stellvertretende dlh-Landesvorsitzende. „Wir Lehrkräfte sind erneut diejenigen, die aus der Presse erfahren, wie es weitergehen soll. Wir haben Konzepte entwickelt, die nicht genutzt und eingeübt werden durften, weil das oberste Prinzip des Ministeriums immer der normale Präsenzunterricht war. Die zweite Welle der Pandemie kam somit schon wieder plötzlich und halbwegs unvorbereitet. Nicht für uns Lehrkräfte, aber offenbar für unsere Dienstherren.“

Der dlh fordert, dass die unterrichtsfreie Zeit bis Januar seitens des Ministeriums genutzt wird, um klare Vorgaben zu machen, wie Schule und Unterricht nach den Ferien ablaufen sollen. Gerne ist der dlh bereit, das Kultusministerium dabei zu unterstützen.

Nieder-Olm und Fulda, den 15.12.2020

Pressemitteilung Klare Vorgaben statt Planungschaos 20201215

Stellungnahme des dlh zur Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss“

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an mehrjährigen Berufsfachschulen mit Berufsabschluss“ vom 20. Januar 2013 (ABl. S.38), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402). Zu einigen, nach unserer Auffassung wichtigen, Änderungen möchten wir etwas ausführlicher Stellung nehmen.

Es ist sehr wichtig, schulische Ausbildungen mit Berufsabschluss der dualen Berufsausbildung anzugleichen und dabei Neuordnungen in der dualen Ausbildung zu berücksichtigen. Dies fördert die Akzeptanz der schulischen Ausbildung mit Berufsabschluss in Wirtschaft und Industrie. Auch zeigen die Änderungen deutlich, dass die verschiedenen Kammern in die schulische Ausbildung eingebunden werden. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind das Bindeglied zwischen Schule und Wirtschaft, Industrie und Handwerk.

Zu den §§ im Einzelnen:

Zu § 4: Es ist zu begrüßen, dass der Zusatz „…oder einem als gleichwertig ankerkannten Zeugnisses oder Vorliegen eines begründeten Einzelfalls nach § 2 Abs. 2 Satz 3 getroffen.“ hinzugefügt wurde. Es erreichen viele Schüler*innen durch den Besuch der Berufsvorbereitungsklassen den Hauptschulabschluss mit entsprechendem Gleichstellungsvermerk (§28). Mit dieser Änderung haben die Schüler*innen eine verbesserte Möglichkeit in eine schulische Berufsausbildung aufgenommen zu werden.

Im § 5 wurde der Absatz 3, einmalige Unterbrechung der Ausbildung für die Dauer eines Jahres, gestrichen. Das ist bedauerlich, da es Schülerinnen; die schwanger werden und deswegen die Ausbildung unterbrechen müssen, die Möglichkeit nimmt, die Ausbildung fortzusetzen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird eingeschränkt!  Zudem gibt es Schüler*innen, die krankheitsbedingt eine längere Auszeit benötigen. Hier sollte den Schüler*innen ebenfalls die Möglichkeit einer Unterbrechung gegeben werden.

Befremdlich findet der dlh die Änderung im § 6 Absatz 2. Die Änderung betrifft den Pflichtunterricht und hiernach ist es möglich, dass die Fächer Deutsch oder, Fremdsprachen als Pflichtunterricht erteilt werden. In den Schulformen Berufsvorbereitung, mehrjährige Berufsfachschule und auch im Schulversuch BÜA werden im Fach Deutsch verstärkt Förderkurse angeboten. Gerade für den Erwerb einer Berufsausbildung ist es wichtig, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Englischunterricht hingegen ist für viele Schüler*innen wichtig, um mit bestandener Abschlussprüfung auch den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten. Beides muss gewährleistet sein.

Der dlh würde begrüßen wenn man diese Änderung nochmals überdenkt.

Zu begrüßen ist, dass die Formulierung in § 6 Abs. 7 konkretisiert wurde. Die Schüler*innen sollen ein mindestens 160 Stunden umfassendes einschlägiges Betriebspraktikum absolvieren und es ist relevant für die Zulassung zur Prüfung. Ein Praktikum ist wichtig für die Kontaktaufnahme mit den Betrieben. Es gibt den Auszubildenden die Möglichkeit ihr erlerntes Wissen im Betrieb zu zeigen und anzuwenden. Die Chance auf einen Arbeitsplatz direkt nach der Ausbildung steigt dadurch immens.

In § 7 wird die Leistungsbeurteilung des Ausbildungsnachweises, vormals Berichtsheft, aktualisiert. Es ist vorteilhaft für Schüler*innen, die schwache schriftliche Leistungen erbringen, durch gut geführte Ausbildungsnachweise, ihre Noten verbessern zu können. Der dlh begrüßt es, dass die ausbildenden Kammern die Möglichkeit erhalten, über Inhalt und Form der Ausbildungsnachweise mitbestimmen zu können Es stellt sich jedoch die Frage, wer darüber entscheidet und ob dies an allen Schulen im Kammerbezirk gleich gehandhabt wird. Unverständlich ist dagegen, dass die Note für die Führung der Ausbildungsnachweise nicht in die Leistungsbewertung der praktischen Ausbildungsinhalte einfließen muss Sie kann lediglich berücksichtigt werden. Aus der Erfahrung heraus ist bekannt, dass ein Großteil der Schüler*innen nur ungern Ausbildungsnachweise anfertigt. Sie sind zwar zur Zulassung zur Prüfung notwendig, aber ohne Benotung besteht die große Gefahr einer unzureichenden Ausführung. Zudem muss hier zumindest schulintern eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt werden.

Zu § 9: „Regelung zur Abschlussprüfung“ haben die Schüler*innen die Wahl zwischen einer schulischen Abschlussprüfung oder einer Abschluss- oder Gesellenprüfung nach § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung. Auch das begrüßt der dlh, diese Änderung vermittelt den Schüler*innen noch mehr, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt und mit Bestehen der Prüfung bspw. ein Gesellenbrief zu erhalten ist. Das gleiche gilt für die Änderung der §§ 15 und 17.

Ein großer Schwerpunkt der Änderung der Verordnung findet sich auch im § 10 Zusammensetzung, Berufung und Stimmberechtigung der schulischen Prüfungsausschüsse. Es nehmen zusätzlich eine Vertreter*in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, sowie eine Vertreter*in der Arbeitsnehmer*innen teil. Dies befürworten wir, da die Schüler*innen mit Bestehen der Abschlussprüfung einen gleichgestellten Berufsabschluss erhalten. Für die Betriebe ist dies ein gutes Argument für eine Einstellung. Es ist wichtig zu zeigen, dass die zuständige Kammer in die schulische (Berufs)Ausbildung involviert ist.

Das Verfahren bei Täuschungen und Täuschungsversuchen in § 20 wurde hinlänglich ausgeführt und sollte jede*r Schüler*in vor den Prüfungen unmissverständlich erläutert werden.

Die Errechnung der Noten und Prüfungsnoten wurde in Anlage 5 sehr übersichtlich dargestellt.

 

Für den dlh:  Roselinde Kodym

Stellungnahme des dlh vom 25.09.2020 zu den Empfehlungen der Leopoldina aus der 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ vom 23.09.2020

Aus der kürzlich publizierten 6. Ad-hoc-Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ der Leopoldina ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der AHA-Regeln nach wie vor den besten Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bietet. Eine Einhaltung der AHA-Regeln ist jedoch nur möglich, wenn in den Schulen die Lerngruppen entsprechend verkleinert werden.

Aus dem Befund, dass „in Aerosolen auch im Abstand von mehr als 2 m vermehrungsfähige Viren nachgewiesen werden“ konnten, zieht die Leopoldina die Schlussfolgerung, „dass größere Menschenansammlungen, bei denen das Einhalten der Abstandsregel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und ein entsprechender Luftaustausch nicht ausreichend gewährleistet werden können, weiterhin nicht stattfinden sollten.“

Da in hessischen Klassen- und Kursräumen mindestens zwei der drei genannten Schutz-Bedingungen der AHA-Regeln, nämlich die Einhaltung der Abstandsregel und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, nicht erfüllbar sind, muss aus Gründen des Infektionsschutzes die Klassen- und Kursgröße deutlich reduziert sowie den räumlichen Begebenheiten angepasst werden, wo angemessenes Lüftungsverhalten nicht möglich ist. Diese Reduktion hätte zugleich den positiven Nebeneffekt, dass ein deutlich effektiveres und zielgerichtetes Lernen stattfinden könnte, was überfüllte Klassen zumeist verhindern. Jedwede Förderbedarfe ließen sich so ebenfalls leichter und individueller berücksichtigen.

Des Weiteren fordert der dlh die Ausstattung aller Schulformen mit CO2-Ampeln und Lüftungsanlagen, damit Schulgebäude generell zukunftsfähig ausgestattet sind. Denn ein gesundes Raumklima ist auch in Zukunft wichtig für das Zusammensein im Lebensraum Schule.

Der dlh mit seinen Gliedverbänden hphv, glb und VDL ruft daher die Landesregierung dazu auf, mit Hilfe eines Nachtragshaushalts finanzielle, personelle und räumliche Möglichkeiten – insbesondere durch eine Reduktion der Klassen- und Kursgrößen – zu einem wirksamen Gesundheitsschutz und angemessenen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Wohle der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende.

 

Nieder-Olm, den 25.09.2020

Große Präsenz des dlh beim Treffen der Schulpersonalräte des Schulamtsbezirks Kassel am 21.10.2018

Informationen über BEM, das Lebensarbeitszeitkonto und den Umgang mit physischer und psychischer Gewalt

Auch in diesem Jahr hatte der GPRLL Kassel Stadt und Landkreis die Schulpersonalräte wieder zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das am 21. Oktober in der Max-Eyth-Schule in Kassel stattfand.

Neben Referaten zur Wiedereingliederung von Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Lebensarbeitszeitkonto sprach der dlh-Fraktionsvorsitzende Boris Krüger über physische und psychische Gewalt gegen Lehrkräfte sowie den konkreten Umgang damit, dass aktuelle Schwerpunktthema des dbb Hessen.

Am Nachmittag tagten die ca. 130 anwesenden Personalräte nach Schulformen getrennt und tauschten sich über aktuelle Probleme und Entwicklungen an den Schulen in Kassel und Umgebung aus. In den Pausen konnten sich die Anwesenden an den Ständen der Gewerkschaften und Verbände über deren Arbeit und bildungspolitische Ziele informieren.

von links: Jürgen Blaß, Dr. Angela Schröder, Boris Krüger, Bärbel Marx-Preißler

Der dlh war reichlich mit schriftlichem Material, aber auch mit Gummibärchen, Kugelschreibern und Post It-Blöcken versorgt, die reißenden Absatz fanden. Daneben entwickelten sich zahlreiche intensive Gespräche mit den Mitgliedern der GPRLL-Fraktion. Boris Krüger zog nach der Veranstaltung ein positives Fazit für den Kasseler dlh.