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Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hessen vom 25.04.2021 zum geplanten Schulbetrieb ab dem 06. Mai 2021

Neue Pläne des Kultusministeriums – neue Perspektiven für Schülerinnen und Schüler

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) begrüßt größtenteils die am Freitag verkündeten Pläne von Kultusminister Alexander Lorz für die Schulen, stellt aber auch Forderungen dazu.

„Endlich werden Perspektiven geschaffen für die Klassen 7 bis 11, wenn für sie eine Rückkehr an die Schulen am 6. Mai in Aussicht gestellt wird“, so die Landesvorsitzende Annabel Fee. Diese befänden sich seit inzwischen fast fünf Monaten zuhause im Distanzunterricht, was bei einigen Schülerinnen und Schülern teilweise zu massiven Lernrückständen führe. Annabel Fee erläutert: „Die Wiederaufnahme des Unterrichts würde vormittags wieder feste Strukturen vorgeben und vor allem reale Zusammentreffen von Gleichaltrigen ermöglichen. Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

Positiv bezüglich des Termins sei aus Sicht des dlh, dass die Schulen einen ausreichend langen Vorlauf für Planungen hätten, die Durchführung der Antigen-Schnelltests sich bis dahin eingespielt habe und nach dem Ende der Abiturklausuren zusätzliche Räume in den Schulen vorhanden seien, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Doch hier stellt der dlh auch Forderungen:

  • Die Schulträger müssten dafür Sorge tragen, dass umgehend alle Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden – auch als Investition für künftige virale Infektionswellen.
  • Impfwillige Lehrkräfte müssen bis zum 6. Mai zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben.
  • Die Antigen-Schnelltests müssen außerhalb der Unterrichtsräume, hygienisch abgesichert und bestenfalls in den (Bürger-)Test-Zentren stattfinden.
  • Die Patenschaften mit den Hilfsorganisationen für die Testungen sollten verlängert werden, um weiterhin Fachpersonal vor Ort zu haben. Lehrkräfte sollten medizinische Tätigkeiten weder durchführen noch überwachen oder anleiten.

Bei allem Optimismus ist dem dlh natürlich bewusst, dass alle Ankündigungen des Kultusministeriums unter dem Vorbehalt der sogenannten „Bundes-Notbremse“ stehen. Der Grenzwert von 165 sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Schwellenwert von 200, aber immer noch zu hoch gegenüber dem für alle anderen Bereiche geltenden Referenzwert von 100. Die praktische Umsetzung der Vorschriften gestalte sich bei stark schwankenden Inzidenzwerten schwierig und bedeute für alle Beteiligten wenig Planungssicherheit.

Annabel Fee konstatiert abschließend: „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen greifen, damit die Pläne von Minister Lorz umgesetzt werden können. Denn auch wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive bieten können.“

Annabel Fee, dlh-Landesvorsitzende

Mobil: 0151-55242000             Mail:

2021-04-25 dlh-PM Schulbetrieb ab 6. Mai

Unser Service für hessische Lehrkräfte: Vorlage für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schulstart am 19. April 2021 rückt in greifbare Nähe und somit auch der Beginn der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, bei denen wir als Lehrkräfte die Aufsicht führen und ggf. auch Hilfestellung leisten sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen ein Muster für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen, angefügt, welches Sie als Grundlage für Ihr eigenes Schreiben verwenden können.

Außerdem haben wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise zur den Selbsttests zusammengestellt und ebenfalls beigefügt.

Formular-Remonstration_14-04-2021

Rechtliche Hinweise zu Selbsttests

Der dlh begrüßt die Entscheidung des Corona-Kabinetts, eine Testpflicht für den Schulbesuch einzuführen

 

Kultusminister Prof. Lorz hat in der Pressekonferenz um 18 Uhr verkündet, dass unsere Forderung ab dem 19.04.2021 erfüllt wird:

Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.

❗️❗️ Hier schließt sich aber eine weitere Forderung an:

Wir fordern, dass eine verbindliche Regelung für die Installation einer Teststraße VOR dem Schulgebäude getroffen wird, damit infizierte Personen gar nicht erst die Räumlichkeiten betreten❗️❗️