Warum werden gleichwertige
Leistungen unterschiedlich bezahlt?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 19.04.2021 zum Schulstart und den Selbsttests

dlh-Kreisverband begrüßt den Schulstart mit Teststrategie: „Mehr Sicherheit im Alltag!“

Der dlh-Kreisverband Fulda begrüßt grundsätzlich die verpflichtenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zum Schulbeginn nach den Osterferien, auch wenn dieser pandemiebedingt zunächst nicht in Präsenz stattfindet. Der dlh-Kreisverband empfiehlt den Schulen jedoch, die Selbsttestungen bei Außentemperaturen über 15 Grad (vorgegebene Mindesttemperatur für den Test) im Freien oder bei weiterhin niedrigeren Außentemperaturen in extra zugewiesenen Räumlichkeiten vorzunehmen.

„Es ist gut, dass die Landesregierung die verbindlichen Selbsttests eingeführt hat. Das gibt allen Personen, die in unseren Schulen lernen, lehren oder anderweitig tätig sind, mehr Sicherheit im Alltag. Nun ist es wichtig, dass Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und dieses Infektionsschutzangebot auch annehmen. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie“, meint Maximilian Manns, Kreisvorsitzender des dlh.

Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sei es ein herber Rückschlag gewesen, dass die nach Ostern stark gestiegene Inzidenz einen regulären Unterrichtsbeginn nach den Ferien unmöglich gemacht habe. „Während wir hier in Osthessen noch eine weitere Woche im Distanzlernen bleiben müssen, sollten die Schulen prüfen, in welchem Rahmen die Selbsttests künftig durchgeführt werden. Eine Testung im Freien wäre für alle das Beste“, ergänzt Kerstin Jonas, ebenfalls dlh-Kreisvorsitzende.

Viele Lehrkräfte, aber auch zahlreiche Eltern sind in Sorge, dass eine Testung im Klassenraum, in dem im Anschluss der Unterricht stattfinden soll, Probleme bereiten könnte. Da die Ansteckungsgefahr sich durch die britische Mutante des Corona-Virus erhöht hat, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Der dlh-Kreisverband Fulda empfiehlt daher den Schulen und deren Gesundheits-Teams:

  • Nur getestete Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten das Schulgebäude betreten!
  • Selbsttests sollten möglichst in einem externen, schulortnahen Gebäude, auf dem Schulgelände oder in Nebengebäuden (etwa der Turnhalle) durchgeführt werden!
  • Im Ausnahmefall könnten Räumlichkeiten im Eingangsbereich der Schulen als Testräumlichkeiten deklariert werden, die in regelmäßigen Abständen desinfiziert und belüftet werden müssen.

 

K. Jonas und M. Manns

Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda vom 30.03.2021 zu digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des dlh-Kreisverbands Fulda zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte.

 

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte: Eine hessische Tragödie

Die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die Lehrkräfte in Hessen schlägt momentan hohe Wellen. 

Der dlh-Kreisverband Fulda sieht die Genese der Beschaffung mit großer Skepsis und stellt fest:

  1. Jedwede Möglichkeit der Mitbestimmung der Bediensteten wurde ausgehebelt. Reagiert wird stets mit dem Hauptargument der Zuständigkeiten.
  2. Die in Aussicht gestellten Dienstgeräte entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik und sind allenfalls als „untere Mittelklasse“ einzustufen.
  3. Der nun beschrittene Weg geht völlig an den sehr individuellen Bedarfen der Lehrkräfte vorbei: All jene, die sich bereits aus privaten Mitteln versorgt haben, erhalten unter Umständen ein schlechteres als das eigene Endgerät oder sie verzichten gar ganz.
  4. Die wichtigen Fragen nach dem Anwendersupport, der Pflege der Geräte und der softwaretechnischen Ersteinrichtung sind durch das Land Hessen nicht geklärt. Es wird auf die Zuständigkeit der Schulträger verwiesen, während die schulischen IT-Abteilungen bereits jetzt am Rande des Machbaren agieren.
  5. Trotz zentraler Beschaffung stellt der dlh-Kreisverband Fulda fest, dass keinesfalls von einer Gleichbehandlung der Landesbediensteten gesprochen werden kann. Vielmehr ist es von Schulträger zu Schulträger unterschiedlich, welche und wie viele Möglichkeiten der Endgerätewahl man hat und mit welchen technischen Voraussetzungen die Geräte in die Hände der Bediensteten übergeben werden.
  6. Es ist nicht absehbar, ob und wie lange die Bediensteten Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben werden. Es handelt sich um Leihgeräte zur „Durchführung des Distanzunterrichts“ (Zitat Staatliches Schulamt), sodass fraglich ist, was mit ihnen nach dem Ende der Pandemie geschehen soll.

Der dlh-Kreisverband Fulda stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Am Anfang stand die Entscheidung des Landes Hessen, den Schulträgern Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Digitalpakt Schule zuzuweisen, um alle 73.000 Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten. Damit wurde sich gleichzeitig dagegen entschieden, den Lehrkräften ein gewisses Budget zur selbstverantwortlichen Anschaffung entsprechender Hardware oder Software zur Verfügung zu stellen. Von dieser Entscheidung wissen wir seit etwa Mitte Februar 2021. Wer bereits hier genau liest, dem wird klar, warum die obigen Feststellungen so häufig in der Zuständigkeitsfrage münden: Die Schulträger erhalten Geld für digitale Endgeräte, das heißt die Finanzierung erfolgt aus deren Mitteln. Die Beschaffung der Endgeräte wiederum erfolgt durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Diese lässt die Wahl zwischen einem völlig veralteten Fujitsu Lifebook und einem Apple iPad.

Aufgrund dieser Gemengelage laufen alle Versuche der Einflussnahme und der Mitbestimmung der Einzelverbände des dlh (Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. glb, Hessischer Philologenverband e.V. hphv und Verband der Lehrer Hessen VDL), egal ob auf Ebene der örtlichen Personalräte, der Gesamtpersonalräte oder des Hauptpersonalrats auf dieselbe Antwort der jeweiligen Amtsleitung hinaus: Zuständig ist der Schulträger. Bedauerlicherweise sind die Lehrerverbände kein Verhandlungspartner für die Schulträger.

Entstanden ist ein reiner Flickenteppich in Hessen

Der Landkreis Gießen teilt die Auffassung, die technischen Möglichkeiten der beiden oben genannten Geräte seien unzureichend und hat mit der HZD eine Vereinbarung über die Beschaffung besserer Geräte getroffen (es erfolgte eine Aufstockung der finanziellen Mittel aus der Tasche des Schulträgers).

In Stadt und Landkreis Kassel haben die Lehrkräfte freie Wahl. Berufliche Schulen in Kassel erhalten ebenfalls bessere Geräte, um spezielle Unterrichtssoftware zu installieren, die auf den durch die HZD gebotenen Geräten nicht laufen würde.

Der Landkreis Limburg-Weilburg fordert von den Lehrkräften ohne Votum gar eine unterschriebene Verzichtserklärung, sodass nicht geklärt ist, ob diese nach dem Ende der Pandemie mit dieser Verzichtserklärung jemals wieder ein Anrecht auf ein Dienstgerät haben.

Der Landkreis Fulda fordert von den Schulen eine Festlegung auf eines der genannten Endgeräte, um jede Schule einheitlich mit einem Gerätetypen auszustatten.

Wie sind die Aussichten?

Die hier geschilderten Umstände und Schlussfolgerungen sorgen wahrlich nicht für eine positiv-optimistische Stimmung. Der dlh-Kreisverband Fulda hofft jedoch, dass die hiesigen Schulträger den eingeschlagenen Kurs wieder verlassen und mit der HZD eine Sondervereinbarung treffen. Natürlich sofern bei den Schulträgern die Bereitschaft zur Aufstockung der Mittel gegeben ist.

Der dlh-Kreisverband macht sich zudem für einen Kompromissvorschlag stark, wie man in der gegebenen Situation noch das möglichst Beste für möglichst Viele erreichen könnte:

Da die 73.000 Endgeräte hessenweit ohnehin auf mehrere Chargen aufgeteilt eintreffen dürften, könnte das Vorgehen bis zum Eintreffen der letzten Charge durchaus noch angepasst werden. Damit wäre auch die von vielen Lehrkräften favorisierte Budgetlösung für die private Anschaffung eines digitalen Endgerätes noch nicht vom Tisch.

 

Für den dlh-Kreisverband Fulda und autorisiert durch die Kreisvorsitzenden:

Alexander Schmitt

2021-03-30 PM Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

dlh-Informationsveranstaltung „Beamtenversorgung” – online am 17.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie alle herzlich zur dlh-Informations-veranstaltung „Beamtenversorgung” ein. Als Referenten konnten wir Herrn Howorka vom Dezernat Beamtenversorgung des RP Kassel gewinnen.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  • Allgemeines
  • Berechnungsgrundlagen Ruhegehalt
  • Rechtsgrund Ruhestand, Versorgungsabschläge
  • Berechnung der Versorgung
  • Mindestversorgung
  • Zuschläge, Berücksichtigung von Kindern
  • Auswirkung von Teilzeiten auf Beamtenversorgung
  • Anrechnungsvorschriften
  • Hinterbliebenenversorgung

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 17.03.2021, ab 15.30 Uhr als Videokonferenz statt.

Sie dauert mit einer kleinen Pause ca. 2 – 3 Stunden.

 

Anmeldungen bitte bis zum 11.03.2021 unter:

, Betreff: „Beamtenversorgung“ 

 

Sie werden danach den Link zur Videokonferenz erhalten.

Die Teilnehmeranzahl ist auf 30 Personen begrenzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Einzelfallberatungen in diesem Rahmen nicht durchgeführt werden können.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Beer                           Kerstin Jonas                           Maximilian Manns

Kreisvorsitzender glb            Kreisvorsitzende dlh               Kreisvorsitzender dlh