Abspecken!
Entlasten!
Fokussieren!

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Unser Service für hessische Lehrkräfte: Vorlage für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schulstart am 19. April 2021 rückt in greifbare Nähe und somit auch der Beginn der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, bei denen wir als Lehrkräfte die Aufsicht führen und ggf. auch Hilfestellung leisten sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen ein Muster für ein Remonstrationsschreiben gegen die Anweisung, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Covid-19 Selbsttests zu beaufsichtigen, angefügt, welches Sie als Grundlage für Ihr eigenes Schreiben verwenden können.

Außerdem haben wir Ihnen ein paar rechtliche Hinweise zur den Selbsttests zusammengestellt und ebenfalls beigefügt.

Formular-Remonstration_14-04-2021

Rechtliche Hinweise zu Selbsttests

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Pressemitteilung vom 12.08.2020: Ein reguläres Unterrichtsgeschehen fordert Rücksichtnahme und Umsicht von allen Beteiligten, aber wir freuen uns auf den Schulbeginn

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) hat die immer lauter werdenden Empfehlungen und Forderungen zur Einführung einer generellen Maskenpflicht im Unterricht mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.

„Wir Lehrkräfte freuen uns auf den Schulbeginn. Unser Beruf und Schule leben durch direkte soziale Interaktion. Aber wenn der Schulbetrieb in einem relativ regulären Modus starten soll, ist eine Maskenpflicht ein wichtiger Faktor für den Infektionsschutz aller Beteiligten“, sagt die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee. „Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass dies in der Theorie recht einfach klingt, in der Praxis aber beim permanenten Tragen von Masken – auch im Unterricht – einige Schwierigkeiten entstehen.“

Kommunikationseinschränkungen durch fehlende Mimik (gerade im Fremdsprachenunterricht und in der sonderpädagogischen Förderung im Einzelsetting sind Mundbilder und die Mimik des Gegenübers unabdingbar), erschwerte Verständlichkeit von Sprache (bei Nebengeräuschen und undeutlicher, leiser Aussprache erschweren Missverständnisse den Austausch untereinander) und Fehldeutungen von Gesagtem (anhand der Mimik des Gegenübers lassen sich Subtexte innerhalb der Kommunikation besser erfassen).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen in den Schulgebäuden im Hoch- und Spätsommer: viele Gebäude verfügen nicht über adäquaten Wärmeschutz, mit Mund-Nasen-Schutz überhitzt der Körper noch schneller.

Maskenhygiene ist schwer zu überwachen: häufiges Wechseln der Masken ist aufgrund von Durchfeuchtung notwendig; bei den Schüler*innen besteht keine Chance zu kontrollieren, ob die Maskenhygiene ordnungsgemäß erfolgt.

„Durch die Ankündigung des Regelbetriebs nach den Sommerferien wurde sich zu wenig damit auseinandergesetzt, dass das lokale Infektionsgeschehen uns die Art und Weise des Schulbetriebs vorgibt“, führt sie aus. „Statt einer Maskenpflicht im Unterricht wäre das Beibehalten des Abstandsgebots durch kleinere Lerngruppen besser gewesen. Denn nach wie vor ist Abstand der beste Schutz.“

Der dlh fordert daher:

  • Eine Maskenpflicht im Unterricht soll sich am lokalen Infektionsgeschehen orientieren.
  • Die Abstandsregel soll möglichst wieder eingeführt werden.
  • Der Verbleib in festen Lerngruppen sollte unbedingt angestrebt werden.
  • Der Einsatz von Visieren muss dort erfolgen, wo Masken Probleme verursachen.
  • Plexiglasscheiben für (sonderpädagogische) Förderung müssen seitens des Dienstherrn zu Verfügung gestellt werden.
  • Genügend Schutzausrüstung muss für alle Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Schüler*innen und in Schulen Tätigen bereitgestellt werden.

Pressemitteilung Maskenpflicht im Unterricht 20200812

News aus dem dlh-Kreisverband Bergstraße-Odenwald 08-2020

Steigende Infektionszahlen und Rückkehr zum Regelbetrieb- wie passt das zusammen?

Forderungen des DLH Kreisverbandes Bergstraße-Odenwaldkreis

Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres schnellen die Infektionszahlen in Hessen in die Höhe. Im Kreis Bergstraße verzeichnen wir ebenfalls steigende Infektionszahlen. Diese Situation war bereits vor den Ferien absehbar: Lockerungen und Reiserückkehr mussten unvermeidlich zu einem Anstieg der Neuinfektionen führen. Der Plan, nach den Sommerferien zum Regelbetrieb an Schulen zurückzukehren, stößt immer mehr auf Kritik. Hessens Kultusminister hält trotzdem daran fest, dass die Abstandsregeln, die für den öffentlichen Raum gelten, in den Schulen ausgesetzt werden. Kaum verwunderlich, dass Lehrkräfte, Eltern und Schüler mit einem mulmigen Gefühl auf den Schulstart am 17.08. blicken.

Daher fordern wir im dlh deutlich umfassendere Innovationen in grundlegenden pädagogischen, technischen, gesundheitsrelevanten und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen.

 

  1. Echte Vorbereitungsmaßnahmen statt Abwarten

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind im Laufe des Schuljahres verschiedene lokale oder flächendeckende Szenarien für den Schulbetrieb denkbar, von einer Aussetzung des Schulbetriebs bis hin zu verschiedenen Hybridformen des Unterrichts. Sind die Schulen ausreichend auf diese Szenarien vorbereitet? Vorbereitungen und Planungen für hybriden Unterricht oder Fernunterricht wurden nicht in dem Maße getroffen, um gut gerüstet in das neue Schuljahr zu starten. Bspw. zur Zuschaltung der Risikoschülerinnen und -schüler hätten in den Sommerferien intensive technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Schulen und die Schülerschaft technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es hat sich jedoch im Bereich der Digitalisierung über die Ferien kein großer Fortschritt ergeben.

  1. Tests und Schutzausrüstungen ausweiten -schnell & unkompliziert vor Ort-

Die Gesundheit aller Beteiligten im Schulsystem muss an erster Stelle stehen. Für die verlässliche Planung des neuen Schuljahrs sollte Hessen die freiwilligen Corona-Testungen der Lehrkräfte (und Schüler) flächendeckend direkt an den Schulen anbieten und ausweiten. Praxistaugliche und aerosolvermindernde Lüftungskonzepte, Desinfektionsmittel und Hygienematerial müssen vor Ort zur Verfügung stehen, sonst kann kein voller Präsenzunterricht stattfinden.

  1. Digital unterstützter Unterricht

Bei einer sich ändernden Infektionslage muss schnell auf ein Konzept für digitalen Unterricht auf Basis eines  zu erarbeitenden didaktischen Konzeptes umgestellt werden. Materialien, Werkzeuge, Kommunikationswege und Standards der Leistungsbewertung hätten schon lange im Detail ausgearbeitet werden müssen. Moderner Unterricht verlangt den Einsatz von digitalen Medien. Dazu hätten sämtliche Schulen in den Sommerferien 2020 so instand gesetzt werden müssen, dass alle Lehrkräfte mit allen Schülern mit den zur Verfügung gestellten eigenen digitalen Endgeräten rechtssicher und datenschutzkonform über die digitale Plattform der Schule kommunizieren und lehrplanbezogen interagieren können. Im Notfall kann der digital unterstützte Präsenzunterricht aufgrund der von Kultus- und  Gesundheitsbehörden regional beurteilten Infektionslage durch Fernunterricht phasenweise ersetzt werden – mit Teilnahmepflicht, verbindlich zu erreichenden Kompetenzzielen und klaren Vorgaben für Leistungserhebungen und -bewertungen.

  1. Datenschutzkonforme Tools und Kommunikationswege

Der Ausbau des Hessenportals ist noch nicht weit genug vorangeschritten. Funktionalitäten wie die Videochatfunktion fehlen nach wie vor. Lehrkräfte sind gezwungen auf kommerzielle Anbieter auszuweichen, bei denen der Datenschutz nicht immer EU-konform ist. Die dienstlichen Mails sind generell begrüßenswert, mit der Authentifikation über ein privates Smartphone und der fehlenden Synchronisationsmöglichkeit jedoch nicht praxistauglich.

  1. Förderangebote und Unterstützung statt

Für den digital unterstützten Präsenzunterricht im Schuljahr 2020/21 müssen neben dem Regelunterricht dauerhaft Förderangebote zur Verfügung gestellt werden, um Schülerinnen und Schüler bedarfsorientiert beim Erreichen der angestrebten Bildungsstandards zu unterstützen. Dazu bedarf es der Nutzung aller vorhandenen personellen Ressourcen, um durch größere Lehrerreserven an den Schulen bessere Fördermöglichkeiten und Differenzierungsangebote zu schaffen. Das bedeutet eine schulartspezifische Einstellung zum kommenden Schuljahr über Bedarf bis zu 130 Prozent ebenso wie den Einsatz erheblicher zusätzlicher finanzieller Mittel, um auch kurzfristig deutlich mehr  freiwillige Förderangebote zur Verfügung zu stellen.

  1. Senkung der Pflichtstunden für Zusatzaufgaben

Digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern, Betrieben und Schülern sollten in das Unterrichtsdeputat integriert und wöchentlich zweistündig für potentiell versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern sowie für interessierte Eltern und Schüler durchgeführt werden. Dazu ist das Unterrichtsdeputat um mindestens eine Stunde zu erhöhen.Die Beschulung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Risikogruppe kann nicht nebenbei geschultert werden und muss entsprechend auf die Deputatsstundenzahl angerechnet werden.

  1. Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

  2. Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

  3. Klare Regelungen

Die außergewöhnlichen Belastungen erfordern konsequente Maßnahmen: Kristallisationspunkte sind Mindestabstand, das Tragen von Masken, strenge Hygiene. Was jedoch fehlt, ist ein einheitliches Konzept.

  1. Fortbildung und Professionalisierung

Die neuen Aufgaben und Herausforderungen bedürfen neuer Kompetenzen von Seiten der Lehrkräfte. Hierfür fordern wir flächendeckende Fortbildungen und Umsetzung von Strategien.