Lehrkräfte müssen wohl
zaubern können!?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Pressemitteilung des dlh vom 13.04.2021 zur Testpflicht an hessischen Schulen

Praktikable Entscheidungen und Planungssicherheit für die Schulen

Der Deutsche Lehrerverband Hessen äußert sich überwiegend positiv zu den Ankündigungen von Kultusminister Alexander Lorz, wie es nach den Osterferien an den hessischen Schulen weitergehen soll. Die dlh-Landesvorsitzende Annabel Fee lobt: „Man merkt der Landesregierung den Willen an, praktikable Beschlüsse für die Rückkehr in eine geordnete Normalität fassen zu wollen. So bedauerlich es auch ist, dass viele Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht bleiben müssen: etwas anderes ist beim aktuellen Infektionsgeschehen derzeit leider nicht möglich.“

Positiv bewertet der dlh vor allem, dass alle Personen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal pro Woche obligatorisch getestet werden müssen. Damit werde eine lang gehegte Forderung des Verbandes erfüllt. Die Möglichkeit, dafür einen Bürgertest in einem Testzentrum durchführen zu lassen, biete allen Eltern, die ihre Kinder nicht in der Schule testen lassen wollen, eine gute Alternative. Das entlaste auch die Schulen. Da die Tests dort ausdrücklich vor dem Unterricht außerhalb des Klassenraums stattfinden sollen, gehe zudem keine wertvolle Zeit im Präsenzunterricht verloren. Auch dies habe der dlh immer wieder gefordert. So können infizierte Kinder und Jugendliche nicht den Rest der Klasse bei der Durchführung des Selbsttests im Klassenraum anstecken und positiv Getestete nicht von ihren Mitschülerinnen und -schülern stigmatisiert würden. Hier besteht aus Sicht des dlh aber auch noch Klärungsbedarf. dlh-Pressesprecher Boris Krüger erläutert: „Wir fordern eine verbindliche Regelung seitens des HKM, wie die Tests vor dem Unterricht ablaufen sollen. Zudem müssen die Lehrkräfte in dieser Frage vor willkürlichen Anordnungen der Schulleitungen geschützt sein, die ihre Arbeitszeit, Haftungspflicht und Gesundheit beinträchtigen. Die Durchführung der Tests durch medizinisches Personal ist deswegen sehr wünschenswert.“

Ambivalent sieht der dlh die nun bekannt gewordenen Regelungen zu den schriftlichen Abiturprüfungen ab dem 21. April. So dürfen negativ getestete Schülerinnen und Schüler am Platz ohne Maske schreiben. Das Aufheben der Maskenpflicht könnte bei falsch negativ getesteten Prüflingen zu einer Weiterverbreitung des Virus führen. Andererseits würden durch die Abwesenheit der Klassen 7 bis 10 sowie der Einführungsphase ausreichend viele Räume in den Schulen zur Verfügung stehen, um mit genügend Abstand die Klausuren schreiben zu können. Diese Maßnahme macht in Verbindung mit den bisherigen Beschlüssen die Durchführung der Prüfungen noch sicherer.

Schließlich begrüßt der dlh auch die Planungssicherheit, die mit den Ankündigungen für die Schulen geschaffen werde.  Annabel Fee erläutert: „Die Schulleitungen haben nun genügend Zeit, ihre Planungen anzupassen. Dass diese dann für mindestens drei Wochen bis zum 9. Mai gelten würden, schafft Ruhe und Verlässlichkeit für den Schulbetrieb.“

2021-04-13 PM des dlh zur Testpflicht an Hessens Schulen

Der dlh in der Hessenschau vom 11.01.2021 – hier können Sie den Beitrag zum Schulbeginn in Hessen nochmal ansehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie den Beitrag in der Hessenschau nicht sehen können, vielleicht möchten Sie ihn auch einfach nochmal ansehen. Distanzlernen, Homeschooling, Wechselmodell, Präsenzunterricht, Corona-Pandemie und Gesundheitsschutz – all das wird uns noch eine Weile beschäftigen.

Dann kommt hier der Link zum Live-Interview mit Boris Krüger:

hessenschau 20210111

Viel Freude beim Anschauen!

Pressemitteilung vom 04.01.2021: Schulbetrieb JA, aber SICHER – RKI-Empfehlungen müssen für alle Schulformen gelten

Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) fordert für die hessischen Schulen Planungssicherheit und Schutzvorkehrungen bis zu den Osterferien.

Angesichts der Entwicklungen der Pandemie warnen die dlh-Landesvorsitzenden Annabel Fee und Kerstin Jonas die Verantwortlichen in Corona-Kabinett und Kultusministerium davor, die in der übrigen Gesellschaft geltenden Hygienemaßnahmen des RKI zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien zu ignorieren.

„Es bedarf klarer Leitlinien und Richtwerte für die Planung bis zu den Osterferien. Jüngste Entwicklungen haben auch in Hessen gezeigt, dass Schulen nicht per se sicher sind vor Infektionen. Ein pandemisches Geschehen konnte vor Weihnachten hessenweit beobachtet werden“, sagt Annabel Fee. „Die Verantwortlichen müssen sich eingestehen, dass sie die vom RKI dringend empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht weiter ignorieren dürfen. Die Abstandsregelung muss für alle Schulformen gelten, auch für Grundschulen“, bekräftigt Kerstin Jonas.

Die hessischen Schulen sind nach Ansicht der dlh-Landesvorsitzenden darauf vorbereitet, Unterricht im Wechsel- oder Distanzmodell zu organisieren und umzusetzen, soweit es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen.

Der dlh fordert für den Zeitraum bis zu den Osterferien:

  • Klare Regelung des Schulbetriebs bis zu den Osterferien für eine bessere Planbarkeit vor Ort: Feste Vorgaben, wie der Schulbetrieb bis zu den Osterferien konkret aussehen soll. Ein normaler Schulbetrieb ist unter Pandemiebedingungen nicht möglich. Es muss aber verlässlich planbar sein, wann welche Unterrichtsform ergriffen werden muss.
  • Einhaltung aller RKI-Empfehlungen (AHA+L+A): In allen Schulformen muss zusätzlich zur Handhygiene und zum regelmäßigen Lüften das Abstandsgebot von 1,50m durch Verkleinerung der Lerngruppen eingehalten werden, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.
  • Zeitnahe Impfangebote für Lehrkräfte schaffen: Wenn erwartet wird, dass an den Schulen normaler Unterrichtsbetrieb herrscht, muss den Lehrkräften auch zeitnah ein Impfangebot unterbreitet werden. Der Impfstart im August kommt zu spät.
  • Notbetreuung durch externes Personal: Notbetreuungsangebote bei Wechsel- und Distanzunterricht müssen durch externes Personal angeboten werden. Denn die Kernaufgabe von Lehrkräften ist die Wissensvermittlung.
  • Externes Fachpersonal für Hygiene an allen Schulen: Hygienekonzepte und deren Umsetzung müssen durch externes Personal gewährleistet werden. Auch hier gilt: Kernaufgabe der Lehrkräfte ist die Wissensvermittlung. Es gibt keine freien Ressourcen mehr für zusätzliche Aufgaben.
  • Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal: Um das Infektionsgeschehen vor Ort gering zu halten, bedarf es regelmäßiger Schnelltests der Lehrkräfte an den Schulen. Diese dürfen nur durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden und müssen mindestens 1x pro Woche stattfinden. Die Testung von Lehrkräften durch andere Lehrkräfte, auch wenn sie dafür geschult wurden, oder gar Selbsttests lehnt der dlh entschieden ab.
  • Kürzung der unterrichtlichen Inhalte auf Schwerpunkte: Während des Wechsel- und Distanzunterrichts müssen die Unterrichtsinhalte auf das Wesentliche reduziert werden. Die Inhalte für das häusliche Lernen müssen zu bewältigen sein.

„Den verantwortlichen Planerinnen und Planern muss klar sein, dass sie mit der Gesundheit der Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Schülerinnen/Schülern und jedwedem Schulpersonal spielen, wenn sie keine Schutzvorkehrungen treffen“, bekräftigt Annabel Fee. „Wir Lehrkräfte wollen gerne unserem Bildungsauftrag nachkommen, aber nicht um jeden Preis!“

Nieder-Olm und Fulda, den 04.01.2021

Pressemitteilung Schulbetrieb ja aber sicher 20210104