Warum werden gleichwertige
Leistungen unterschiedlich bezahlt?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen ab dem 22.03.2021 – wenn die Inzidenz hessenweit unter 100 bleibt

Hier können Sie das Schreiben aus dem Ministerium nachlesen:

Schulschreiben_Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb bis zu und nach den Osterferien

 

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, 

zunächst danke ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich für die in den zurückliegenden Wochen geleistete Arbeit. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die gegenwärtigen Planungen im Hinblick auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien und die Zeit bis dahin informieren. 

Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, nach den Osterferien, das heißt ab dem 19. April 2021, den nächsten großen Öffnungsschritt zu gehen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens ist dann geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) und die Jahrgangsstufen ab Klasse 5 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselmodell (Stufe 3) zu unterrichten. 

Weiterhin müssen wir besonnen handeln und bei jedem Öffnungsschritt mit Bedacht vorgehen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die erreichten Erfolge nicht verspielen. Wie Sie wissen, werden auch in Hessen bereits jetzt Lehrkräfte und schulisches Personal an Grund- und Förderschulen geimpft. Wir streben darüber hinaus an, nach Ostern auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot zu machen. 

Hinzu kommt, dass laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 „allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern (…) mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest (…)“ in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern ermöglicht wird. Dieses Angebot richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden die Schulöffnungen in Hessen weiterhin (zunächst bis Ende April) durch die schon praktizierten wöchentlichen anlasslosen Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die sich derzeit im Distanzunterricht befinden (ab Jahrgangsstufe 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen), soll die Zeit vor den Osterferien für einen Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Vorgesehen sind hierfür die letzten beiden Wochen vor den Osterferien, das heißt die Zeit von Montag, dem 22. März 2021, bis Gründonnerstag. Mir ist es wichtig, Ihnen bei der konkreten Umsetzung äußerste Flexibilität zu ermöglichen, wobei vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule stattfinden soll.

Dies entspricht auch den Rückmeldungen, die wir in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben – von der aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern bestehenden Konzeptgruppe Schuljahr 2020/2021, von Interessenvertretungen und Verbänden, von der Landesschülervertretung und vom Landeselternbeirat. Insgesamt gibt es auf allen Seiten das Bedürfnis nach einer Rückkehr zur schulischen Normalität. 

Für die Zeit bis zu den Osterferien bedeutet das: 

  •  ab Montag, dem 22. März, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet werden) landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt und 
  •  der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt (vgl. mein Schreiben vom 11. Februar 2021). 

Zur Orientierung bei der Einführung des Wechselmodells für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 liegen Ihnen bereits die entsprechenden Eckpunkte im „Leitfaden für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie eine aktualisierte Anlage vom Februar 2021 vor. Sie finden diese auch unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/fuer-schulleitungen-und-lehrkraefte. 

Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen und an Förderschulen beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen und -kursen wird auf die in der Anlage zum Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 vom 8. Februar 2021 dargestellten Maßnahmen hingewiesen. 

Da die Präsenzzeit in der Schule vor den Osterferien ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise dienen soll, enthält die diesem Schreiben beigefügte Anlage alle für Sie erforderlichen Informationen zu ihrer Ausgestaltung sowie zu Fragen der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus finden Sie in der Anlage eine für alle Jahrgangsstufen geltende klarstellende Regelung zum Umgang mit sogenannten Maskenverweigerern und zur Aussagekraft ärztlicher Atteste, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen. 

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen 

Ihr 

Prof. Dr. R. Alexander Lorz 

Deutscher Lehrerverband (dlh) – Kreisverband Hersfeld-Rotenburg/Werra-Meißner: In Schulen so weitermachen reicht nicht mehr!

➔   Corona-Herbst bedroht den regulären Schulbetrieb

➔   Schüler und Lehrkräfte brauchen mehr Schutz

➔   Arbeitszeiten von Schulleitungen und Lehrkräften viel zu hoch

„Wenn wir an den Schulen so weitermachen müssen wie bisher, ist der reguläre Schulbetrieb in Gefahr“, so Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg. Corona-Infektionen verbreiten sich auch an den Schulen.

„Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen drohen unter dem Dauerstress zusammenzubrechen. Lehrkräfte leisten zusätzliche Aufsichten, unterstützen Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne bei der Betreuung ihrer Klassen, überwachen die Einhaltung von Hygienevorschriften. Schulleitungsteams ächzen unter erheblich gestiegenem Verwaltungsaufwand und vermissen dringend benötigte Entlastungen. Die Arbeitszeiten liegen weit jenseits dessen, was noch als gesund bezeichnet werden kann“, zeigt sich Dr. Wenzel besorgt.

„Wo bleiben weitere Maßnahmen für einen verbesserten Hygieneschutz? Es gilt Ausweichräume bereitzustellen, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können. CO2-Messgeräte geben in Kombination mit elektronischen Luftreinigungsgeräten mehr Sicherheit. Acrylglasscheiben könnten das Infektionsrisiko senken. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht. Hierfür benötigen die Schulen die erforderliche Flexibilität, aber auch die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen. Die Diskussion um eine Verlängerung der Weihnachtsferien hilft nicht weiter. Dies würde zusätzliche Probleme und Verwaltungsarbeiten auslösen, die wir im Moment nicht brauchen können“, so Dr. Claus Wenzel abschließend.

 

Dr. Claus Wenzel, dlh-Kreisvorsitzender Hersfeld-Rotenburg / Werra-Meißner