Warum werden gleichwertige
Leistungen unterschiedlich bezahlt?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat Schule (HPRS) III – 2022

Corona und Schule – Rückkehr zum Normalbetrieb

Seit der Konstituierung des neuen Hauptpersonalrates nach den Personalratswahlen im Mai 2021 war der Tagesordnungspunkt „aktuelle Corona-Maßnahmen“ ein fester Bestandteil jeder Sitzung.

Ein Jahr später, am 18./19.05.2022, stand dieses Thema erstmals nicht mehr auf der Tagesordnung, weil Anfang Mai Hessens Schulen im Großen und Ganzen zu einem normalen, regulären Unterrichtsbetrieb, so wie er vor der Corona-Pandemie war, zurückgekehrt sind. Im Schulalltag sind nur noch spezielle, durch Corona bedingte Lüftungs- und Hygienevorgaben vorgesehen.

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben worden ist, wurde nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab dem 2. Mai 2022 festgelegt, dass auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt, d.h. konkret, dass es keine verbindlichen und auch keine freiwilligen Tests mehr in den Schulen gibt und somit auch das Testheft entfällt.

Die Entscheidung, die verpflichtenden Corona-Tests an den hessischen Schulen nicht mehr durchzuführen, sieht die Fraktion des Deutschen Lehrerverbandes Hessen (dlh) allerdings kritisch und findet auch den Zeitpunkt unglücklich gewählt, weil der Zeitraum direkt nach den Osterferien bis zum Schuljahresende von den Abschlussprüfungen, die in den meisten Schulformen anstehen, geprägt ist. Es ist möglich, dass die Corona-Fallzahlen in der Schüler- und Lehrerschaft wieder ansteigen und dadurch ein regulärer Ablauf der Abschlussprüfungen erschwert werden könnte.

Wenn in den kommenden Wochen vermehrt Lehrkräfte wegen einer Corona-Infektion ausfallen sollten, könnte es auch zu Problemen beim regulären Unterricht kommen. Deswegen wäre es nach Einschätzung der dlh-Fraktion besser gewesen, die verpflichtenden Corona-Tests, die in den letzten Monaten zwei- bzw. dreimal wöchentlich an den Schulen routiniert durchgeführt wurden, noch mehrere Wochen beizubehalten, um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Infektionslage zu bekommen und den regulären Ablauf aller Abschlussprüfungen stärker abzusichern. Begrüßenswert ist, dass alle Schüler(innen) und Lehrkräfte auf Wunsch bis zum Schuljahresende kostenlos Antigen-Schnelltests für das häusliche Testen zur Verfügung gestellt bekommen, wodurch ein Stück weit mehr Sicherheit in Bezug auf Corona erzeugt werden soll.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschließend beurteilen, ob der Wegfall der verpflichtenden Tests an den Schulen letztendlich eine gute oder eher nicht so gute Entscheidung war. Hier bewegt sich die Politik – wie schon mehrmals in den beiden Corona-Jahren – auf dem sehr schmalen Grat der Ermessensentscheidung, wobei es das einzig Richtige und das eindeutig Falsche nicht gibt, weil es in puncto Corona zweifelsohne immer noch viele Unwägbarkeiten gibt. Es bleibt zu hoffen, dass Hessens Schulen dauerhaft im Normalbetrieb-Modus, nach dem sich die Schüler(innen), Eltern und Lehrkräfte gesehnt haben, bleiben können und man nicht im Herbst/Winter teilweise wieder zu einem durch Corona bedingten Krisenmodus zurückkehren muss.

Ukraine-Krieg – Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Nach den Osterferien ist die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten, in Hessen zu beschulenden Kinder und Jugendlichen stark angestiegen, was alle Schulen vor sehr große pädagogische und organisatorische Herausforderungen stellt. Am 18. Mai konnte man in der Frankfurter Rundschau lesen, dass momentan fast 10.000 Ukraine-Flüchtlinge Hessens Schulen besuchen.

Der Dreh- und Angelpunkt in diesem Kontext ist es, genügend zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, die die vielen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den Vorlaufkursen, Intensivklassen (InteA-Klassen in beruflichen Schulen) oder Intensivkursen unterrichten können.

In einem an die Schulleiterinnen und Schulleiter gerichteten Schreiben des Kultusministers vom 07. April 2022 werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um dieser Problematik begegnen zu können. Zum Beispiel können Teilzeitkräfte ihren Stellenumfang erhöhen, also eine Aufstockung vornehmen, wenn sie dies wünschen. Es ist auch geplant, Pensionärinnen und Pensionäre zu reaktivieren und Lehrkräften, die zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand gehen, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Dienstzeit unter Gewährung eines zehnprozentigen Zuschlags auf das Grundgehalt verlängern zu können. Neben dem Einsatz deutscher Lehrkräfte ist es auch möglich, ukrainische Lehrkräfte und ukrainisches Personal mit professioneller pädagogischer Erfahrung einzusetzen, falls die Deutschkenntnisse dafür ausreichen (ab einem C1-Sprachniveau ist der Einsatz in Intensivklassen bzw. InteA-Klassen möglich).

Nach Einschätzung der dlh-Fraktion ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass man jetzt versucht, durch die oben skizzierten Maßnahmen zusätzliche Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden zu gewinnen, um eine adäquate Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, darf allerdings bezweifelt werden. Ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen, d.h. Neueinstellungen von Lehrkräften, wird es mittelfristig aller Voraussicht nach nicht funktionieren. Auch kleinere Klassen würden neben zusätzlichen Lehrkräften für die Schulen wirkliche Entlastungsmomente generieren.

Nach jetzigem Stand werden viele Schulen über alle Schulformen hinweg von der Grundschule bis zum Gymnasium zwangsläufig an ihre personellen und räumlichen Grenzen stoßen, weil momentan sehr viele neue Intensivklassen, für die auch die Lehrkräfte und Räume vorhanden sein müssen, gebildet werden. Die Tatsache, dass jetzt in der Sekundarstufe I und in den beruflichen Schulen die Klassengröße bei den Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde, sorgt für eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Außerdem werden die Regelklassen permanent größer, weil die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – zumindest stundenweise – dazukommen, was für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen eine sehr große pädagogische, methodische und didaktische Herausforderung darstellt.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange die Kinder und Jugendlichen letztendlich in Hessen bleiben werden, weil keiner weiß, wie lange der Ukraine-Krieg noch dauern wird. Daher ist es wichtig, zwei Punkte im Blick zu behalten. Einerseits soll die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das hessische Schulsystem erfolgen, andererseits möchte man aber auch den Bezug zum ukrainischen Schulsystem und den ukrainischen Lehrkräften nicht völlig abreißen lassen, was aus Sicht der dlh-Fraktion nachvollziehbar und richtig ist.

Umbenennung – HPRLL heißt jetzt HPRS

Der HPRLL und die GPRLL heißen jetzt Hauptpersonalrat Schule (HPRS) und Gesamtpersonalrat Schule (GPRS). Am 25.04.2022 hat der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) mit Amtssitz am Hessischen Kultusministerium (HKM) – auch im Namen aller hessischen Gesamtpersonalräte der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL) – in einer Pressemitteilung die Umbenennung der personalvertretungsrechtlichen Gremien bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung werden auch die Beweggründe für die Umbenennung thematisiert. Man wolle sich auch namentlich an die seit Längerem bestehende multiprofessionelle Wirklichkeit an Schulen anpassen. Im Laufe der letzten Jahre hätten sich immer wieder sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst an die Gesamtpersonalräte und den Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer gewandt, um zu signalisieren, dass sie sich von diesen Personalvertretungsgremien namentlich nicht vertreten fühlten.

Vor diesem Hintergrund hat die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat diese Umbenennung unterstützt, damit sich dadurch die Personen, die an den Schulen tätig, aber keine Lehrkräfte sind und von den personalvertretungsrechtlichen Gremien vertreten werden, etwa die sogenannten UBUS-Fachkräfte (UBUS steht für unterrichtsbegleitende (sozialpädagogische) Unterstützung), stärker mit den Gremien identifizieren können, weil sie sich durch die Wahl des Begriffes „Schule“ auch angesprochen fühlen.

Die dlh-Fraktion – personelle Veränderungen

Am 16. März wurde Peter Natus (hphv) im Rahmen einer Landesleitungssitzung in Wiesbaden von den Fraktionsmitgliedern zum neuen dlh-Fraktionsvorsitzenden im Hauptpersonalrat Schule gewählt und ist somit auch dlh-Landesvorsitzender. Beide Ämter und die damit verbundenen Aufgaben hatte zuvor Annabel Fee (hphv) übernommen, der an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit zu danken ist.

Anfang Mai hat Roselinde Kodym (glb) aus gesundheitlichen Gründen ihr Mandat im Hauptpersonalrat niedergelegt und scheidet deswegen bedauerlicherweise aus dem Gremium aus.

Leider wird deswegen der glb ab sofort nicht mehr in der dlh-Fraktion vertreten sein. Die dlh-Fraktion wird sich jedoch permanent mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen austauschen, damit die Berufsschulthemen in der Fraktionsarbeit angemessen berücksichtigt werden können. Die dlh-Fraktion bedankt sich bei Frau Kodym für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Tina Horneff (VDL), bis dato Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin, wird zukünftig ordentliches Mitglied des Hauptpersonalrates sein. Als neues Fraktionsmitglied können wir Ulrike Rau (hphv) begrüßen. Sie wird als Gewerkschaftsbeauftragte und 1. Nachrückerin die Fraktionsarbeit unterstützen.

Jasmin Richter (VDL) und Jörg Leinberger (VDL, Gewerkschaftsbeauftragter und 1. Nachrücker) komplettieren die dlh-Fraktion, die mit vier ordentlichen Mitgliedern und zwei Gewerkschaftsbeauftragten/Nachrückern die zweitstärkste Fraktion im Hauptpersonalrat stellt.

Die dlh-Fraktion freut sich über Ihre Zuschriften und Anregungen. Sollten Sie ein Anliegen haben, das aus Ihrer Sicht im Hauptpersonalrat erörtert werden sollte, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben:

Für die dlh-Fraktion

Peter Natus, 23.05.2022

Nachrichten-HPRS-dlh-III-2022-Natus

Neues aus dem Hauptpersonalrat: Die dlh-Nachrichten II-2021 vom 19.03.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                   

  

  • Corona – Sachstand und Ausblick

  • Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

  • Hygieneplan 7.0

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

  • Onlinefortbildungen

  • dlh-newsletter Schule und Corona

 

Corona – Sachstand und Ausblick

Beim Schreiben dieser Nachrichten überschlagen sich die Ereignisse über weitere Schulöffnungsschritte bis zu den Osterferien. Wie diese für die Klassenstufen 7 – E ab dem 22. März konkret aussehen, bleibt weitestgehend den Schulen überlassen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass eine Inzidenz von unter 100 gehalten wird. Dadurch kann eine weitere, teilweise Rückkehr in die Schule ermöglicht werden, wobei festzuhalten ist, dass, so die Auffassung des dlh, man sich noch weit entfernt von Normalität, Verlässlichkeit und Ruhe an den Schulen befindet.

Der dlh meint, dass hierbei unbedingt alle Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Schulangehörigen, die möglich sind, auch umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen auch die unter den Lehrkräften voranschreitenden Impfungen, zu denen im HPRLL viele Fragen aufgelaufen sind. Für Unruhe hat dabei gesorgt, dass zunächst nur die Gruppe der Grund- und Förderschullehrkräfte in die Impfgruppe zwei als prioritär aufgenommen wurde. Scheinbar ist nicht daran gedacht worden, dass seit den Weihnachtsferien auch alle Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden und ab dem 22.2. auch die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q2 hinzugekommen sind, so dass auch im Bereich der weiterführenden Schulen eine Vielzahl von Kontakten ohne entsprechenden Impfschutz auftreten. Insbesondere an Beruflichen Schulen sind damit eine hohe Anzahl von Klassen betroffen, bei denen es im fachpraktischen Bereich, Gesundheit und Ernährung zu sehr engen Kontakten mit Schülerinnen und Schülern kommt.

In den Verhandlungen mit dem Kultusministerium konnten Ängste genommen werden, dass durch entstandene Doppelbuchungen bei Impfterminen Nachteile entstünden oder gar dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

Dass es in allen Kollegien ein großes Bedürfnis danach gibt, schnellstmöglich geimpft zu werden, ist für den Hauptpersonalrat und den dlh klar. Deshalb herrschte Unverständnis darüber, warum man in diesem Sachverhalt die Lehrerinnen und Lehrer unterschiedlich behandeln wollte.

Ebenfalls angesprochen wurde die Maßnahme der freiwilligen SARS-CoV-2-Tests, die seither wochenweise an den Schulen stattfinden. Durch die Erhöhung der Frequenz stehen den Lehrkräften nun mehr Möglichkeiten zur Testung zur Verfügung. Dies dient der Sicherheit an den Schulen und wurde fraktionsübergreifend im HPRLL begrüßt. Im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen, über die weiter unten im Abschnitt Hygieneplan 7.0 berichtet wird, lässt sich zusammenfassend aus Sicht des dlh sagen, dass im Bereich Gesundheitsschutz an Schulen nicht nachgelassen werden darf und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zum Schutz aller Beteiligter voranzubringen sind. Auch die zum 22. März durch den Minister kurzfristig erlassenen Lockerungen (Teilöffnung für die Jahrgangsstufen 7 – E-Phase) kritisiert der dlh, hängen sie doch maßgeblich von den Schutzmaßnahmen ab, die in den Schulen verfügbar sind. Es darf zu Recht bezweifelt werden, dass es gelingt, die Inzidenzzahlen stabil zu halten und nicht die Grenze von 100 zu überschreiten.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sind das Betriebspraktikum und die Klassenfahrten, die im Rahmen der Erörterungen im HPRLL angesprochen wurden. Hier ist der HPRLL wie auch der dlh der Auffassung, dass eine von Anfang an klare Regelung zur Aussetzung besser gewesen wäre, als die seitherige Salamitaktik der immer weiteren Verschiebungen der Aussetzung. Dies hätte zu Erleichterungen geführt, da die entsprechenden Vorbereitungen durch die Schulen entfallen wären.

Nicht zuletzt käme man damit auch den Schülerinnen und Schülern entgegen, da weitere planbare Zeit zum Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist zum Betriebspraktikum zu erwähnen, dass selbstverständlich ein Betriebspraktikum im Einzelfall durchgeführt werden kann, wenn alle (Schüler, Schule, Betrieb) damit einverstanden sind. Dies ist zurzeit aber in den wenigsten Fällen so. Praktikumssimulierende Maßnahmen an den Schulen lehnt der dlh ab, da dies zusätzlichen und unnötigen Mehraufwand sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bedeutet und ihnen die Zeit nimmt, die sie zum Erreichen der Unterrichtsziele brauchten. Dass zusätzlich noch der Girls‘ and Boys‘-Day beworben wird, dafür fehlt im dlh jegliches Verständnis.

Da absehbar ist, dass sich die Corona-Lage, was die Vorhersagbarkeit bis zum Sommer betrifft, kaum ändern wird, macht es aus Sicht des dlh auch wenig Sinn, vorbereitende Tätigkeiten für Klassenfahrten zu leisten. Da für alle Altverträge im letzten Jahr die Möglichkeit der Abwicklung bestand und hoffentlich auch genutzt wurde, war hier die Haltung des Ministeriums klar: Es sind zurzeit keine neuen Verträge mit Anzahlungen oder Stornokosten abzuschließen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Lage bis zum Sommer dahingehend verbessern wird, dass die Inzidenzzahlen zurückgehen und durch mehr und bessere Schutzmaßnahmen Vor- und Fürsorge getragen wird. Das Kultusministerium ist aufgefordert, für entsprechenden Gesundheitsschutz und Erleichterung bei der täglichen Arbeit zu sorgen. Nur so können Verlässlichkeit und Normalität wieder Einzug in Schule halten.

 

Landesweite Regelungen zum Landesabitur 2021

Wie in den letzten Nachrichten berichtet, stehen landesweite Regelungen zur Entlastung im Landesabitur an. Leider sind diese nach wie vor in schriftlicher Form noch nicht von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Bis Redaktionsschluss hat man aus dem Ministerium vernommen, dass sich eine hausinterne Vorlage in Abstimmung befindet.

Da diese Vorlage für einen Erlass nicht Gegenstand der Beratungen war, kann an dieser Stelle auch nicht über diese berichtet werden. Inhaltlich werden nun schon seit längerem (das Warten zieht sich schon seit Mitte letzten Jahres!) Aussagen über den Umgang mit Korrekturtagen, klare landesweite Regelungen für Stattstunden, zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen erwartet.

Es ist klar, dass die Schulen möglichst frühzeitig über die Regelungen informiert sein müssen, um entsprechend planen zu können. So wächst im Hauptpersonalrat die Ungeduld und es wird hinter diesem Verhalten eine Hinhaltetaktik vermutet. Dies konnte Anfang des Jahres noch beschwichtigt werden. Die zeitliche Problematik wird aktuell aber immer drängender, zumal auch ohne Pandemielage die sinnvolle Verlegung des schriftlichen Abiturs auf den Zeitraum nach den Osterferien mit der damit einhergehenden Arbeitszeitverdichtung einer Abmilderung bedurft hätte.

Da es bereits im letzten Herbst Zusagen des Ministers in finanzieller Hinsicht gegeben hat, ist im Hauptpersonalrat und dlh unverständlich, warum die Kolleginnen und Kollegen auf diese Art und Weise im Ungewissen gelassen werden.

Der dlh meint, dass ein weiteres Zögern nur unnötigen Druck auf Schulleitungen aufbaut, die letztendlich das Abitur mit ihren Kollegien umzusetzen haben.

Es ist aus Sicht des dlh davon auszugehen, dass das Landesabitur im geplanten Zeitraum nach den Osterferien stattfinden wird. Deshalb ist es dringend notwendig, die geplanten und geforderten Entlastungsmaßnahmen den Schulen zukommen zu lassen, um unnötigen Druck von ihnen zu nehmen.

Schließlich schreibt sich das Kultusministerium Qualität in Bezug auf das Abitur auf die Fahne.

 

Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Mittlerweile wurde bekannt, dass Schulträger bereits Abfragen zu den dienstlichen Endgeräten initiiert haben. Im Hauptpersonalrat wurde von der Abteilung im Kultusministerium dargelegt, wie sich die sog. Annexe der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Hessen konkretisieren.

Dabei ist vermeldet worden, dass der sogenannte Annex I, in dem die Mittel für Schülerendgeräte enthalten sind, bereits zu ca. 95% verausgabt seien und ca. 85000 Endgeräte angeschafft wurden.

Im Annex II, der die Mittel für die dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte beinhaltet, gibt es von Seiten des Landes sehr konkrete Vorstellungen, welche Endgeräte verfügbar werden sollen.

Hierbei stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: Ein I-Pad und ein klassischer Laptop.

So könnte jede Lehrkraft in der Lage sein, wenigstens zwischen diesen beiden Modellen zu wählen. Dies wird aber landesweit nicht einheitlich durch die Schulträger umgesetzt. So gibt es zum einen in manchen Schulträgerbezirken noch Schulen, an denen die Kollegien gänzlich uninformiert über diese Wahlmöglichkeit sind, in anderen Schulträgerbezirken wiederum entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin für die Schule, welche Geräte angeschafft werden und in anderen kommt es auf die Medienabteilung des Schulträgers an, wie diese Entscheidung getroffen wird. Somit zeichnet sich ein sehr uneinheitliches Bild über die Verwendung dieser Mittel für dienstliche Endgeräte für die Lehrerschaft ab.

Im sogenannten Annex III sind dann Mittel für professionelle Wartung und Support vor Ort im Zuständigkeitsbereich der Schulträger vorgesehen.

Der dlh meint, dass dieses Themenfeld sich im steten Wandel befindet und auch die Erörterung im Hauptpersonalrat bis zum Sommer fortschreiten wird. Die schnelle Umsetzung, die durch die Aussage von Bundeskanzlerin Merkel einen enormen Schub erfahren hat, ist sehr zu begrüßen. Ob allerdings diese Art der Umsetzung über die Schulträger dazu führt, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen bis zum Sommer ein für sie passendes Gerät in Händen halten und einsetzen können, ist zweifelhaft.

Der dlh ist der Auffassung, dass man mit der dezentralen Bereitstellung von Einheitsendgeräten den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkräfte kaum gerecht wird, zumal diese vielfach bereits auf eigene Kosten ihren Bedürfnissen entsprechende Endgeräte einsetzen. Es ist offensichtlich, dass eine Musiklehrkraft andere Ansprüche an ein Endgerät hat, als es eine Mathematik- oder Informatik- oder Kunstlehrkraft für den jeweiligen pädagogischen Einsatzzweck haben wird.

Der dlh spricht sich deshalb für ein personalisiertes Budget für Lehrkräfte aus, mit dem nicht nur dienstliche Endgeräte angeschafft, sondern auch andere Anschaffung im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen für guten Unterricht getätigt werden könnten. Dies böte den besonderen Vorteil, dass zum einen die Gelder bedarfsgerecht und flexibel von der Lehrkraft eingesetzt werden könnten und somit den Aufholbedarf, den Schule im Allgemeinen im Rahmen der Digitalisierung hat, beschleunigen. Mit einem solchen Budget könnte auch über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Jahren angespart werden, so dass den individuellen Bedürfnissen und den Leistungsanforderungen entsprechende Geräte angeschafft werden könnten.

 

Hygieneplan 7.0

Im aktuellen Hygieneplan, der nun in der Version 7.0. vorliegt, sind viele Dinge enthalten, die, der Schnelligkeit des Zeitlaufes geschuldet, zum Zeitpunkt der Beratungen bereits überholt waren.

Diese werden in einer überarbeiteten Version wohl nach den Osterferien in Version 8.0 enthalten bzw. korrigiert sein. So ist im aktuellen Hygieneplan noch der Mindestabstand nicht zwingend einzuhalten, obwohl dies bereits nach den Winterferien gängige Praxis ist. Durch die Maßnahmen nach dem entsprechenden Stufenplan müssen so die Klassengrößen in Präsens so minimiert werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Dies wird aus Sicht des dlh für die Schulleitungen ein immer größeres Problem darstellen, da mit zunehmenden Schülerzahlen nicht nur das Infektionsrisiko an den Schulen steigt, sondern auch die vorhandenen Raumkapazitäten begrenzt sind.

Auch wurde in den Erörterungen im HPRLL das Thema Entbindung von der Maskenpflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin angesprochen, die im Hygieneplan 7.0. enthalten ist.

Dies sollte zukünftig aus dem Plan gestrichen werden, da es aus Sicht des HPRLL eine Aufforderung zur Kompetenzüberschreitung ist.

Ebenso gab es Probleme bei den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Zumindest war einhellige Auffassung, dass abseits davon Schwerbehinderte bzw. chronisch Kranke ihr Attest nicht alle drei Monate erneuern müssen.

In diesem Kontext wurde auch angesprochen, dass vorgesehene Beatmungshilfen leider an vielen Schulen in Hessen nicht vorhanden sind.

HPRLL wie dlh sind der Auffassung, dass diese Erste-Hilfe-Ausstattung im Falle eines Falles zur Verfügung stehen sollte und an den Stellen, an denen sie noch nicht vorhanden sind, nachgerüstet werden sollte. Diese können dann auch bei anderen gesundheitlichen Vorfällen, die im Präsenzunterricht auftreten, genutzt werden.

Weiterhin gab es bezüglich der Impfungen eine Eingabe der dlh-Fraktion, in der viele Fragen aufgelistet waren, die sich insbesondere auch auf die Reihenfolge und die Doppelanmeldungen im Impfprozess beziehen.

Zum großen aktuellen Thema Impfungen, das oben (Corona – Sachstand und Ausblick) teilweise schon ausgeführt wurde, hat man im Hauptpersonalrat die Überlegung angestellt, sich von Seiten des Kultusministeriums einen regelmäßigen Bericht vorlegen zu lassen, um landesweit den Überblick über die aktuelle Impfquote im Kultusbereich zu behalten. Dies ist im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Einschätzung der aktuellen landesweiten Lage auch notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Ebenso gab es im Bereich der Hauptschwerbehindertenvertretung viele Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden konnten.

Insgesamt waren, auch durch die aktuellen Ankündigungen der Lehrerimpfungen in den Medien, so viele Fragen aufgekommen, dass viele davon nicht geklärt werden konnten.

Es bleibt die Hoffnung, dass der aufgestaute Klärungsbedarf über die Osterferien abnehmen wird und zeitnah verbindliche Informationen aus dem Kultusministerium nachgereicht werden. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

Auch der Hauptpersonalrat hat in seinen Beratungen eine Stellungnahme zum im Landtag vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des hessischen Schulgesetzes erarbeitet.

Im Artikelgesetz, in dem gleich mehrere Verordnungen mit angepasst werden, befinden sich teils heikle Punkte wie beispielsweise das Videostreaming aus dem Klassenraum. Dies bedeutet, sollte dies so beibehalten werden, keine Möglichkeit der Diskussion auf der Ebene des Verordnungsgebers (Kultusministerium). Damit wird der demokratische Weg der Ausfeilung der Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen (und damit eine bessere Anpassung auf die Gegebenheiten) verlassen. Dies war in den Beratungen auch einer der großen Kritikpunkte, die in die Stellungnahmen eingeflossen sind.

Der dlh meint, dass hier ohne Not vom Gesetzgeber auf oberster Gesetzesebene Dinge geregelt werden sollen, die vermutlich an der Basis mehr Probleme aufwerfen als sie zurzeit überblickt werden und zum Teil überhaupt noch nicht bedacht wurden.

Zum Beispiel wird durch das vorgesehene Videostreaming, sogar ohne Zustimmung der Beteiligten, aus dem Klassenraum, dessen Schutzfunktion aufgehoben. So wird das Klassenzimmer dann zur Bühne für jegliche Art der Darbietung erhoben. Durch die „Sozialen Medien“ könnte dann jede unüberlegte Äußerung oder Handlung durch einen Mausklick weltweit einem großen Publikum zuteilwerden. Ob dies dann im Sinne des Gesetzgebers war, darf zu Recht bezweifelt werden.

Der dlh plädiert bzgl. des Videostreamings und der digitalen Konferenzen dafür, zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor dem Hintergrund der Einführung von Livestreamunterricht in Schulen abzuwarten. (Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 03/2021 vom 27.01.2021), um dann passgenau die Verordnung durch das Kultusministerium zu erlassen. Insbesondere deshalb, weil an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs behauptet wird, dass sich elektronische Konferenzen bewährt haben sollen. Dies stellt sich in der Praxis bei Gesamtkonferenzen mit mehr als 100 Teilnehmern, aber auch schon mit mehr als 30, völlig anders dar.

Weiterhin gibt es keine zeitliche Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen, die eigentlich nur für die Pandemiezeit gelten sollten. So sinnvoll diese im Detail auch sein mögen, gehen sie teilweise weit über die Pandemiesituation hinaus, dabei war gerade sie der Anlass dieser Änderung des hessischen Schulgesetzes. Teilweise sind im Entwurf Regelungen bis 2028 vorgesehen. Der dlh bekommt dadurch den Eindruck, dass bestimmte Maßnahmen mal schnell im Vorbeigehen „durchgedrückt“ werden sollen, die sonst niemals (aus gutem Grund!) umsetzbar gewesen wären.

Für mehr Informationen sei an dieser Stelle auf die Stellungnahmen des dlh und seiner Gliedverbände verwiesen, die sich auf den Webseiten der Verbände befinden.

Stellungnahmen – Deutscher Lehrerverband Hessen (deutscher-lehrerverband-hessen.de)

Angemerkt sei am Rande noch, dass ein wesentlich schlankerer und übersichtlicherer Gesetzesentwurf von der FDP-Fraktion vorgelegt wurde, der sich an bekannten Stufen (1-4) in der Pandemie orientierte. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit den Kritikpunkten im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages entsprechend umgehen und die Anregungen im Gesetzentwurf aufnehmen.

 

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Sie stehen – erneut – vor der Tür: die Personalratswahlen 2021 in Hessen. Unter dem Slogan „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ hat der dlh markante Forderungen formuliert und sich schon Ende 2019 / Anfang 2020 mit frischen Plakaten, einer überarbeiteten Website, Social-Media-Accounts sowie einem neuen Logo präsentiert. Nicht besonders überraschend ist es, dass viele unserer Forderungen auch noch in 2021 Bestand haben.

Antworten blieb uns das Kultusministerium im vergangenen Jahr oft schuldig. Viel mehr produzierten die Entscheidungsträger einige Fragezeichen in den Köpfen der Lehrkräfte und deren Vertretungen in den Schul-, Gesamt- und Hauptpersonalratsgremien. Einige konnten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, und uns selbst beantworten, andere blieben ungelöst – vor allem die Fragen nach der Sinnhaftigkeit mancher Entscheidungen der übergeordneten Dienststelle.

Für den 04./05. Mai 2021 sind Sie dazu aufgerufen, Ihre Antwort zu finden, wem Sie die Vertretung Ihrer Interessen anvertrauen wollen.

Der dlh-express – der in Kürze in einer neuen, überarbeiteten Auflage erscheinen wird – soll Sie dabei unterstützen, denn er enthält unsere Grundpositionen und Sichtweisen. Sie erhalten einen Überblick über unsere Hauptthemen, aber auch über unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat. Lesen könne Sie die Inhalte in aller Ruhe in den Osterferien auf unserer Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de oder aber nach den Ferien in Ihrer Schule.

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick auf unsere eben genannte Online-Präsenz, denn dort finden Sie die neuesten Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Berichte aus dem Hauptpersonalrat oder den Kreisverbänden.

Auch auf Facebook (@deutscherlehrerverbandhessen) und Instagram (@deutscher_lehrerverband_hessen) gibt es immer wieder tagesaktuelle News rund um den dlh und unsere Hauptthemen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Plakaten, Flyern, dem dlh-express, der Website und unseren Social-Media-Accounts die Entscheidung für Ihr Kreuzchen bei den Personalratswahlen am 04./05. Mai 2021 etwas leichter machen. Und ganz besonders hoffen wir darauf, dass Sie – trotz des anhaltenden Corona-Trubels – sich die Zeit dazu nehmen, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Lesen Sie in den Wahlprogrammen der verschiedenen Verbände, prüfen Sie, was davon am besten zu Ihnen passt und wo Sie sich wiederfinden.

Denken Sie immer an die Worte unserer ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme:

„Entscheiden Sie sich so, wie Sie sich z.B. beim Eintritt in einen Sportverein entscheiden würden: Sie treten ja auch keinem Fußballverein bei, wenn Sie schwimmen möchten.“

 

Am 18. März 2021 wurden die Listenplätze für die Personalratswahlen am 4./5. Mai 2021 ausgelost.

 „Wählen Sie Hessens (Listen-) Nummer 1 – den dlh!“

 

Onlinefortbildungen

Da die Corona-Pandemie noch immer unser dienstliches Leben und auch die Verbandsarbeit nachhaltig prägt, finden derzeit keine Präsenzveranstaltungen statt.

Um informiert zu bleiben über Fortbildungsangebote des dlh und seinen Gliedverbänden glb, hphv und VDL Hessen, behalten Sie am besten die Website www.deutscher-lehrerverband-hessen.de sowie unsere Social-Media-Accounts auf Facebook und Instagram im Auge.

 

dlh-newsletter Schule und Corona

Seit Januar 2021 versendet der neu benannte Pressesprecher des dlhin regelmäßigen Abständen den oben genannten Newsletter.

Sie erhalten den Newsletter noch nicht, möchten dies aber? Dann senden Sie eine Mail an oder und Sie werden in den Newsletter aufgenommen.

 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-II_dlh-Nachrichten_final

Neues aus dem Hauptpersonalrat – dlh-Nachrichten I-2021 vom 25.01.2021

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) I-2021

  • Corona – Sachstand und Ausblick
  • Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen
  • Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung
  • Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)
  • Hygieneplan 7.0
  • Landesabitur
  • Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten
  • Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021
  • Neujahrswünsche
  • Onlinefortbildungen

Corona – Sachstand und Ausblick

Dass sich die derzeitige Coronalage über die Weihnachtsferien so zuspitzte, was sich schon in der letzten Woche vor den Ferien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in der ersten Januarwoche entschied die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsaufwand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen insofern aufgeweicht, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kommen können und dort Betreuung finden und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden.

Die Unterrichtung der Abschlussklassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen erhöhten Mehraufwand für die Lehrkräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssituation. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Distanz trägt hierzu erheblich bei.

Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten geht. Es kann und darf nicht weiter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung weitestgehend auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienstliche Endgeräte zu sorgen.

Seit Frühjahr 2020 besteht der Eindruck, dass die Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden (z. B. durch den Digitalpakt), nicht an entsprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Distanzunterricht könnte ein personalisiertes Budget darstellen um weitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Distanz- und digital unterstützen Unterricht aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanzunterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen, wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanäle zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommunikationsmöglichkeiten ab.

Ob die von der Hessischen Landesregierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maßnahmen, die gegenüber den Verlautbarungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbesondere ob es damit gelingt die Inzidenzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind Infektionsketten nachzuverfolgen, ist damit in Frage gestellt.

Vergütung von Mehrarbeit und Ressourcenzuweisungen

Dem Erlass zur Vergütung von Mehrarbeit in der Distanzbeschulung wurde im HPRLL aufgrund seiner Dringlichkeit zugestimmt. So konnte dieser noch vor den Winterferien das Beteiligungsverfahren verlassen. Der HPRLL wie der dlh hoffen, dass dieser trotz noch vorhandener Kritikpunkte (wie z. B. die Deckelung des Budgets oder der Verweis auf die Nichtverwendung von Corona-Sondervermögen) zeitnah dabei hilft, Mehraufwand der auf Seiten der Lehrkräfte (durch z. B. zusätzliche Distanzbeschulung oder Notbetreuung) entstanden ist, auch entsprechend abzugelten.

Da der parlamentarische Weg Grundsätzliches bzgl. Mehrarbeitsvergütungen zu regeln sehr lange dauere und Schulen akut Unterstützung brauchen, hat sich der HPRLL entschlossen diese Maßnahme zügig passieren zu lassen.

Dienstliche E-Mail-Adressen, verbindliche Einführung

Wie zu erwarten war, wurde die verbindliche Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen zum 01.02.2021 ausgesetzt und die freiwillige Benutzung dieser E-Mail-Adressen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 erweitert. Aufgrund der vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten bei diesem Projekt hätte sich auch ohne die Verfügbarkeit eines dienstlichen Endgerätes eine Verpflichtung nicht begründen lassen. Der dlh sieht deshalb, wie bereits in früheren Ausgaben geschrieben, eine verbindliche, verpflichtende Einführung erst dann als rechtlich gegeben an, wenn Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausgestatten sind und diese einsetzen können.

Der dlh begrüßt deshalb dieser Aufhebung der Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres.

Ob und wie weit diese technische Ausstattung der Lehrkräfte zum Ende des Schuljahres vorhanden ist werden die Verhandlungen im HPRLL zeigen. Insbesondere die Verfügbarkeit von dienstlichen Endgeräten spielt hierbei eine große Rolle. Bevor die Voraussetzungen für die Nutzung nicht gegeben sind, hält es der dlh schlichtweg für nicht zulässig und wenig zielführend eine Verpflichtung auszusprechen.

Bis zum Ende des Schuljahres sollten auch die seitherigen Probleme (Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten, 2-Faktorautorisierung nur auf Smartphone möglich, Anmeldeproblematik, usw.) ebenfalls gelöst werden. Wir werden sie in den dlh-Nachrichten über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.  

Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2020 (Nachtrag)

Bei Redaktionsschluss der letzten dlh-Nachrichten lagen der Bericht und damit die Zahlen des Einstellungsverfahrens zum 1. November 2020 nicht vor. Dies soll hier nachgeholt werden. Zum Einstellungstermin konnte allen Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule und berufliche Schule ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch sind die Ranglisten dieser Lehrämter wie in den vergangenen Durchgängen leer. Der Lehrermangel wird in diesen Lehrämtern besonders deutlich. In diesem Durchgang war, vermutlich pandemiebedingt, die Zahl der Absagen relativ hoch.

Immer noch sehr angespannt ist die Lage im gymnasialen Bereich. Hier konnten von über 1800 Bewerbungen nur ca. 1300 Angebote unterbreitet werden. Es wurde von Seiten der Lehrkräfteakademie versucht, im Nachrückverfahren so viele Stellen wie möglich erneut zu besetzen. Mit bestimmten Fächern befinden sich Personen mit bis zu 4 Wartepunkten auf der Liste. Trotzdem wurde berichtet, dass sich eine Entspannung abzeichne, da die Anzahl der Wiederbewerbungen rückläufig sei.

Der dlh deutet dies als ein weniger gutes Zeichen da vieles dafür spricht, dass die betroffenen Personen sich von ihrem Ziel Gymnasiallehrkraft in Hessen zu werden abgewendet haben, obwohl nach einer Frist von 3 Jahren ein Angebot unterbreitet werden muss.

Mit den Fächern Chemie, Ev. u. Kath. Religion, Griechisch, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik und Physik konnten nahezu allen Bewerbungen Einstellungsangebote unterbreitet werden. Dies deutet aus Sicht des dlh darauf hin, dass es in nicht allzu ferner Zukunft auch im gymnasialen Lehramt Fächer, nicht nur im naturwissenschaftlichen Bereich, geben wird, in denen nach Lehrernachwuchs wieder händeringend gesucht werden wird. Gerade bei steigendem Bedarf, der im gymnasialen Bereich durch die hinauswachsenden 0-Jahrgänge bei der Umstellung von G8 auf G9 bedingt ist, sollte frühzeitig einem Lehrermangel entgegengewirkt werden.

Hygieneplan 7.0

Bis zu Ferienende im neuen Jahr lagen dem HPRLL diesbezüglich keine Neuerungen vor. Nicht zuletzt wegen einiger pandemiebedingter Bewegung in diesem Bereich, können leider noch keine Aussagen zu Neuerungen gemacht werden.

Landesabitur

Leider standen bis Redaktionsschluss keine Aussagen bezüglich landesweiter Regelungen fest. Diese (Entlastungsmaßnahmen, wie z. B. Korrekturtage, Ressourcenzuweisung an Schulen oder Entfall der Stattstundenregelung) sind vom HPRLL seit Bekanntwerden der Absicht das schriftliche Landesabitur nach den Osterferien stattfinden zu lassen (Im Frühjahr 2020!) von HPRLL und dlh eingefordert worden. Ursprünglich war die Absicht das Landesabitur ab dem Jahr 2022 nach Ostern stattfinden zu lassen. Mittlerweile ist bekanntermaßen das Landesabitur pandemiebedingt auch für 2021 auf den Zeitraum nach den Osterferien verlegt. Auch der Minister hat in seinen Aussagen im letzten Jahr den Hoffnungsschimmer geweckt zügig Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Insofern steht nach Auffassung des HPRLL und des dlh dringend eine Verlautbarung des Kultusministeriums an, um die (neben der Arbeitszeitverdichtung durch die Verlegung) pandemiebedingten hinzukommenden Belastungsmomente abzufedern und sich dazu verhalten zu können.

Sitzungsorganisation in Pandemiezeiten

Der dlh hat im Januar eine Eingabe in den HPRLL bezüglich der Sitzungsmodalitäten eingereicht. In der Eingabe wurde versucht die Partizipationsrechte der Mitglieder, die pandemiebedingt nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen können, zu stärken. Dieser wurde leider nicht entsprochen. Sie ist hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

2021-01-18 Stellungnahme dlh-Fraktion

Personalratswahlen am 4.-5. Mai 2021

Unter dem Motto „Antworten für Hessens Lehrkräfte“ zieht der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) in den nun anstehenden Personalratswahlkampf.

Mit frischen Plakaten, markanten Forderungen und dem bereits aus dem letzten Jahr bekannten Logo präsentiert sich der dlh selbstbewusst und informativ.

Zudem wirbt der dlh unter seinem Internetauftritt, Facebook und Instagramm.

Auf Instagram ist der dlh unter: @deutscher_lehrerverband_hessen zu finden,

auf Facebook unter: @deutscherlehrerverbandhessen

Onlinefortbildungen

Die Präsenzveranstaltungen wurden pandemiebedingt abgesagt.

Auf den Webseiten und den Social-Media-Auftritten finden sie die angebotenen Online-Veranstaltungen des dlh. 

Neujahrswünsche

Der dlh wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich des Hessischen Kultusministeriums und der Lehrkräfteakademie ein erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes, Jahr 2021. 

Gez. Jürgen Hartmann

2021-I_dlh-Nachrichten