Neue Richtlinien für hessische Lehrkräfte: Der Deutsche Lehrerverband Hessen sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf bei Flexibilität, Dienstherrnwechsel und finanzieller Absicherung.
Lohfelden, 03.11.2026 – Mit dem Amtsblatt 10/2026 hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen die überarbeiteten Richtlinien zum Lebensarbeitszeitkonto (LAK) veröffentlicht. Sie sind am 15. Oktober 2026 in Kraft getreten und regeln, wie Lehrkräfte und bestimmte sozialpädagogische Beschäftigte Arbeitszeit ansparen und später ausgleichen können.
Der Deutsche Lehrerverband Hessen (dlh) sieht darin einen Anlass, die bestehenden Regelungen kritisch zu überprüfen. Denn das Lebensarbeitszeitkonto soll Beschäftigte entlasten und einen Ausgleich für geleistete Arbeitszeit schaffen. In der praktischen Anwendung bestehen jedoch weiterhin erhebliche Einschränkungen.
Angesparte Stunden dürfen nicht verloren gehen
Besonders kritisch bewertet der dlh die Regelung beim Wechsel des Dienstherrn. Können angesparte Stunden vor dem Ausscheiden aus dienstlichen Gründen nicht ausgeglichen werden und ist eine Übertragung auf den neuen Dienstherrn nicht möglich, kann das Zeitguthaben nach den Richtlinien verfallen.
Aus Sicht des dlh ist dies nicht akzeptabel. Wer Arbeitszeit angespart hat, muss darauf vertrauen können, dass diese auch erhalten bleibt.
Der dlh fordert deshalb eine verbindliche Absicherung des angesparten Zeitguthabens. Ist ein Ausgleich durch Freistellung oder eine Übertragung nicht möglich, muss eine finanzielle Abgeltung vorgesehen werden.
Mehr Flexibilität statt starrer Zeiträume
Auch die Vorgaben zur Inanspruchnahme des Guthabens sollten überarbeitet werden. Zwar ermöglichen die Richtlinien eine vorzeitige Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen, vollständige Freistellungen sind jedoch grundsätzlich an ganze Schulhalbjahre gebunden.
Der dlh spricht sich für flexiblere Modelle aus, die sowohl die Unterrichtsversorgung als auch die individuellen Lebenssituationen der Beschäftigten berücksichtigen.
Insbesondere bei familiären Verpflichtungen, gesundheitlichen Belastungen oder besonderen persönlichen Situationen braucht es Lösungen, die tatsächlich Entlastung ermöglichen.
Lebensarbeitszeitkonto muss verlässlich und transparent sein
Weitere Fragen ergeben sich beim Umgang mit angesparten Stunden im Krankheitsfall und bei Todesfällen. So sehen die Richtlinien bei verstorbenen Beamtinnen und Beamten keinen finanziellen Ausgleichsanspruch für die Erben vor.
Der dlh fordert, die entsprechenden Regelungen auf ihre soziale Ausgewogenheit zu überprüfen und für eine nachvollziehbare, transparente Handhabung zu sorgen.
Arbeitszeit ist Lebenszeit
Das Lebensarbeitszeitkonto darf aus Sicht des dlh nicht lediglich ein Instrument der Personalverwaltung sein. Es muss den Beschäftigten einen verlässlichen und möglichst flexiblen Ausgleich für geleistete Arbeitszeit bieten.
Der dlh fordert daher:
- Einen verbindlichen Schutz angesparter Stunden bei Dienstherrnwechseln.
- Einen finanziellen Ausgleich, wenn weder Übertragung noch Zeitausgleich möglich sind.
- Flexiblere Möglichkeiten zur Nutzung des Zeitguthabens.
- Klare, transparente und sozial ausgewogene Regelungen bei Krankheit, Mutterschutz und Todesfällen.
Wer Arbeitszeit ansparen soll, muss auch sicher sein können, dass sie nicht verloren geht.
Kontakt:
Boris Krüger, dlh-Landesvorsitzender
Mobil: 0151 42341192

