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Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh Offenbach: Mehr Entlastungen in der Korrekturphase des Abiturs gefordert

Die Abiturprüfungen stehen vor der Tür. Aufgrund der späten Osterfeiertage sind die Korrekturzeiträume dieses Jahr sehr kurz. Im Erlass von 2023 über die Entlastungsmöglichkeiten (und -pflichten) sind leider die meisten Möglichkeiten in das Ermessen der Schulleitungen gestellt. (Erlass „Handlungsmöglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften in besonderen
Belastungsspitzen durch die Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen“ des Hessischen Kultusministers vom 06.04.2023). Auf folgende Bestimmungen kann man sich berufen:

SOLL-Bestimmung zu Maßnahmen im Rahmen des Vertretungseinsatzes von Lehrkräften:

In der Zeit der Korrekturphase der schriftlichen Abiturprüfungen sollen Lehrkräfte, die als Prüfende an den schriftlichen Abiturprüfungen des Hessischen Landesabiturs teilnehmen, von Vertretungsunterricht während der Freistunden, die aufgrund von Abwesenheit der Kurse in der Qualifikationsphase Q4 entstehen (sog. „Statt -Stunden“), grundsätzlich befreit werden.

Soll heißt juristisch muss, wenn möglich. Ein Abweichen ist also begründungspflichtig. Darüber hinaus gibt es – leider wenig verbindliche – KANN-Vorschläge:

  • Befreiung von regulärem Vertretungseinsatz in der Korrekturphase
  • Befreiung von außerunterrichtlichen Aufgaben, z.B. Teilnahme an Konferenzen
  • Gewährung von Korrekturtagen

Der dlh Offenbach fordert eine verbindlichere Regelung hinsichtlich der Korrekturtage, die bisher im Erlass in das Ermessen der Schulleitungen gestellt ist. Bisher wird diese Entlastung an den Schulen in Stadt und Landkreis Offenbach unterschiedlich gehandhabt.

Christof Schneller, dlh-Kreisvorsitzender Offenbach