Stagnation.
Frustration.
Note 6!

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh Offenbach: Dienstvereinbarung digitale Kommunikation

Das Staatliche Schulamt für die Stadt und den Landkreis Offenbach hat Anfang April 2025 mit dem Gesamtpersonalrat eine neue Dienstvereinbarung zur Kommunikation mit elektronischen Medien abgeschlossen. Wichtig dabei ist, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes der Lehrkräfte die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Privatleben erhalten bleibt und eine ständige Erreichbarkeit nicht erwartet werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende vereinbarte Punkte herausstellen:

  • Eine dienstliche Nutzung elektronischer Medien und Geräte im Privatbesitz der Lehrkräfte darf nicht vorausgesetzt werden und erfolgt freiwillig.
  • Aus dem Vorhandensein eines E -Mail -Accounts folgt nicht die ständige Erreichbarkeit der Lehrkraft. Insbesondere ergibt sich aus der Einrichtung eines E -Mail Accounts lediglich die Pflicht, die dortigen Eingänge einmal täglich zu überprüfen, wenn sich die Empfängerin oder der Empfänger planmäßig an der Schule aufhält. Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von Posteingängen auf dem dienstlich eingerichteten E -Mail -Account an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.
  • Informationen über Vertretungsstunden per E-Mail dürfen nur ergänzend zu den üblichen Mitteilungsregelungen mittels analogem oder digitalen Vertretungsplan in der Schule erfolgen. Eine Verpflichtung der Lehrkräfte, in Freistunden oder Pausen permanent ihr E -Mail -Postfach oder eine spezielle Vertretungs-App zu überwachen, ist unzulässig.
  • Die Einführung der Kommunikation mit elektronischen Medien in der Schule unterliegt verschiedenen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten des jeweiligen Schulpersonalrates.

Christof Schneller, dlh-Kreisvorsitzender OF