Erstellung der PR-Nachrichten durch die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule / Stand: 07.09.2026
1) Änderung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes: Verkürzung des Vorbereitungsdienstes geplant
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der hessischen Lehrkräftebildung setzt die Regierungskoalition von CDU und SPD den Reformkurs im Bereich des Vorbereitungsdienstes fort. Nachdem vor knapp einem Jahr massive Kritik an der Kürzung des Ausbildungsfaktors bei der Betreuung von LiV aufgekommen war und bis heute nicht nur die Studienseminare beschäftigt, gibt es jetzt den nächsten Schritt: Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Bundesländer bereits eine zeitliche Kürzung vorgenommen haben, geht auch Hessen diesen Weg, und plant die Dauer von 21 auf 18 Monate zu reduzieren. Sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Beteiligung/Anhörung der Verbände wird im Laufe der nächsten Wochen erfolgen, bevor es dann im Herbst im Landtag mit den Beratungen weitergeht. Nicht nur die Dauer steht im Fokus, sondern auch die Strukturierung. So soll u.a. das bisherige Schulleitungsgutachten in ein Schulgutachten überführt und deutlich stärkeres Gewicht bekommen. Kritik dürfte hier hinsichtlich der Bedeutung der Fachlichkeit durch die vergleichsweise geringere Bedeutung der beiden (an Grundschulen drei) Fächer aufkommen. Zukünftig soll die immer wieder in der Kritik stehende Modularisierung entfallen, stattdessen wieder drei Säulen entstehen (2 Fächer und Pädagogik). Die Anzahl der Unterrichtsbesuche soll deutlich sinken, zugleich die Unterrichtsverpflichtung für die LiV von bislang max. 12 auf bis zu 16 Unterrichtsstunden pro Woche erhöht werden. In Verbindung mit einer bundesweit vergleichbaren 1. Phase der Lehramtsausbildung sollte eine weitere zeitliche Reduzierung, die eine weitere Verdichtung der Belastung der LiV wie auch der Mentorinnen und Mentoren bedeuten dürfte, noch einmal hinterfragt werden.
Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz –> https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/05070.pdf
2) Kommunikationsprüfungen als Teil der zentralen Abschlussprüfungen in Haupt- und Realschulen
Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2025/2026 fand hessenweit an ausgewählten Schulen das Pilotprojekt zur Kommunikationsprüfung für die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule als mündlicher Teil der zentralen Abschlussarbeit Englisch‘ statt. Der HPRS hat die Erkenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Schulen aus dieser Pilotphase zusammengetragen und eine Rückmeldung an die Dienststelle gegeben. Neben Fragen zur Terminierung, zur zeitlichen Einbindung sowie zu inhaltlichen und konzeptionellen Aspekten stellte die Umsetzung die Schulen vor Ort vor allem vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Besonders kritisiert wurden der zusätzliche Arbeitsaufwand und die fehlende Entlastung angesichts einer ohnehin angespannten Fachkräftesituation. Der HPRS hat mit Nachdruck verdeutlicht, dass eine flächendeckende Einführung zum geplanten Zeitpunkt unter diesen Rahmenbedingungen nicht realisierbar ist. Zunächst müssen tragfähige Organisations- und Entlastungskonzepte entwickelt werden. Das Projekt wird vorerst nicht verbindlich umgesetzt; der HPRS wird die weitere Entwicklung genau beobachten.
3) Hitzeschutz an Schulen
Angesichts der Hitzebelastungen, die auch noch nach den Sommerferien die Schulen vor massive Herausforderungen stellte, gelangte auch dieses Thema sowohl in den Landtag wie auch auf die Tagesordnungen der Gesamtpersonalräte und des Hauptpersonalrats. Insbesondere in den Arbeitsschutzausschüssen (ASA), in welche die jeweiligen GPRS laut Bundesgesetz zwei Mitglieder entsenden, und im Hauptpersonalrat über den Landesarbeitsschutzausschuss (LASA), taucht die Hitzebelastung schon seit längerem als Problemfeld auf. Medical Airport Service (MAS), GPRS, Schulträger, Vertreter des jeweiligen Staatlichen Schulamtes und andere Gremiumsmitglieder versuchen dort Lösungen in Form von Verschattungsmöglichkeiten, Trinkbrunnen u.ä, zu finden. Während die Opposition im Landtag schnelle Lösungen u.a. in Form von Klimaanlagen, Lüftungsanlagen und Begründungsprogrammen umfassend fordert, setzt die Landesregierung auf technische Maßnahmen im Zuge von „Hitzehilfe für Hessen“ für Pflegeeinrichtungen sowie Kindergärten, und verweist auf den Hitzeaktionsplan des Landes Hessen. Dieser wie auch regionale bzw. lokale Hitzeschutzaktionspläne von Kreisen und Kommunen sind allerdings kritisch betrachtet relativ allgemein gehalten, was angesichts der enormen Investitionskosten für die Schulträger mit einer Vielzahl von Schulgebäuden wenig überrascht, andererseits auch bauliche Lösungen nicht gerade beschleunigt. Einige Schulen sind bereits dazu übergegangen, an heißen Tagen Kurzunterricht zu erteilen: Dabei werden die Unterrichtsstunden von regulären 45 Minuten Dauer auf 30 Min. gekürzt. Hier tauchen zumindest zwei weitere Herausforderungen auf: Schulen müssen unabhängig von den Temperaturen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern sicherstellen, und die Anforderungen des Abiturs, welche für die Oberstufe eine zu erteilende Unterrichtsdauer definiert, könnte anders zu betrachten sein als Primar- und Sekundarstufe I. Dem entgegen stehen andererseits Gesundheitsaspekte, die in bestimmten Konstellationen darüber hinaus auch für Lehrerinnen und Lehrer wie auch für UBUS-Kräfte Gefährdungen darstellen können.
Hitzeaktionsplan des Landes Hessen –> https://familie.hessen.de/sites/familie.hessen.de/files/2025-06/hessischer_hitzeaktionsplan.pdf
4) BÜA
Im Rahmen eines Artikelgesetzes wird der Schulversuch zur Berufsfachschule zum Übergang in die Ausbildung (BÜA) wurde im Rahmen eines Artikelgesetzes vom Landtag noch vor den Sommerferien verabschiedet. Leider waren die dlh-Verbände nicht zur schriftlichen und mündlichen Anhörung eingeladen worden, was sich hoffentlich nicht noch einmal wiederholen wird. Ziel der BÜA ist es, Schülerinnen und Schülern einen Übergang in ein duales Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen. Nachdem zunächst 39 berufliche Schulen teilgenommen haben, werden nun 92 öffentlichen beruflichen Schulen einbezogen. Schülerinnen und Schüler ohne oder mit einem Hauptschulabschluss sollen bereits nach einem Schuljahr in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden. Unterschieden wird dabei in einen ein- und einen zweijährigen Bildungsgang. Es kann sowohl ein dem Hauptschulabschluss entsprechenden Abschluss erlangt werden (einjährig), wie auch die mittlere Reife (zweijährig) erreicht werden kann. Neben der intensiven Berufsberatung und dem Unterricht in allgemeinen Fächer wie z.B. D, M, E, SPO findet eine Profilbildung statt, und im berufsspezifischen Bereich wie z.B. Pflege oder Elektrotechnik Kompetenzen auch durch Betriebsphasen erworben. Ein Schwerpunkt liegt in beiden Bildungsgängen im Profilgruppenunterricht, in welchem an überfachlichen Kompetenzen gearbeitet wird. Kritik an BÜA wird u.a. dahingehend geübt, dass es trotz allem auch dann noch vorkommen kann, dass Lernende ohne Schulabschluss die Schule verlassen.
Artikelgesetz BÜA, Altersermäßigung etc. –> https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/1/04601.pdf
5) Dienstliche Beurteilungen
Zum 01.08.2026 sind neue Richtlinien für die dienstliche Beurteilung (DB) der Lehrkräfte des Landes Hessen in Kraft getreten. Es bleibt dabei, dass Beurteilungen für Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich nur aus besonderem Anlass erfolgen, nicht als Regelbeurteilung, wie dies teilweise bei anderen Berufsgruppen der Fall ist. Zu den Anlässen zählen u.a. Bewerbungen auf eine ausgeschriebene Beförderungs- oder Funktionsstelle, auf eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst, im Hochschuldienst, und auf Antrag der Lehrkraft, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf. Die Richtlinien gelten sowohl für Beamtinnen und Beamte, wie auch für Angestellte, für Schulleitungen, hauptamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder, und auch für Lehrkräfte, die für eine Tätigkeit im Auslands- oder Ersatzschuldienst beurlaubt sind. Weiterhin gibt es eine Erst- und eine Zweitbeurteilung. Letztere soll weiterhin zur Erreichung einer Vergleichbarkeit der Beurteilungsergebnisse beitragen. Allerdings hat die Vergangenheit Anlass zur Vermutung gegeben, dass die Vergleichbarkeit je nach Region nicht in vollem Umfang gegeben ist. Umfänge hinsichtlich der vorzulegenden Entwürfe, Skizzen und Nachbesprechungskonzepte sind definiert worden. Die Anzahl der Formulare hat sich deutlich erhöht, um den verschiedenen Anlässen besser Rechnung tragen zu können. Neu ist u.a., dass z.B. zum Ende der Probezeit keine Beurteilung, sondern eine „Feststellung der Bewährung“ erfolgt. Textbausteine ersetzen eine Benotung. Die bislang bei einer DB notwendige Übereinstimmung von Punkten und entsprechender Begründung in den einzelnen Items/Beurteilungsmerkmalen, welche immer wieder auch Anlass zu Korrekturen oder Klagen gegeben hat, entfällt zugunsten einer reinen Leistungs- und Befähigungsbeurteilung zwischen 1 und 13 Punkten, die am Ende mit einem Freitext ergänzt werden kann. Vereinzelte Kritik gibt es hierzu bislang dahingehend, dass somit die Möglichkeit eingeschränkt würde, gute bis sehr gute Leistungen entsprechend deutlich zu würdigen. Im Sinne der Vereinfachung bzw. Entbürokratisierung ist davon auszugehen, dass eine deutliche Arbeitserleichterung für die beurteilenden Personen entsteht. Weiterhin mit Herausforderungen behaftet sind Kolleginnen und Kollegen, welche weitgehend z.B. für Personalratsarbeit über eine erfolgreiche Wahl freigestellt sind. Diesen wird nunmehr zwar die Möglichkeit eingeräumt, ihren Dienst für in der Regel sechs Monate wieder aufzunehmen, damit eine Beurteilung erfolgen kann. Dies ist allerdings gebunden an einen Beschäftigungsumfang von mindestens 50% und bei Nichtvorhandensein einer aktuellen DB.
Erlass vom 29.06.2026 –> https://kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2026-07/2026-06-29_hmkb_beurtrl_lk_amtsblattfassung_veroeffentlicht.pdf
6) Bildungschancenpaket, u.a. neues Fach „KI und digitale Welt“
Mit dem Bildungschancenpaket haben die Landesregierung und Kultusminister Armin Schwarz umfassende Ziele für die nächsten Jahre anvisiert, welches insgesamt ca. 50 Mio. € kosten sollen und 680 zusätzliche Lehrerstellen schaffen:
- Neues Fach „KI und digitale Welt“: Noch im Frühjahr gab es deutliche Kritik am vermeintlichen Ende des im Koalitionsvertrag verankerten Fachs, welches nur noch über Ganztagesangebote hätte eine Rolle spielen lassen. Insbesondere der hphv hatte immer wieder dieses Fach gefordert und seine Enttäuschung über den Umgang damit klar formuliert. Umso erfreulicher ist die erneute Wendung, dass das Fach nun doch verbindlich kommen wird, wenn auch in Schritten, und zunächst einstündig. Details zu Fragen der Ausbildung, Unterrichtsinhalte, der Bewertung werden Gegenstand konstruktiv-kritischer Auseinandersetzung sein, damit eine Fokussierung und keine Überfrachtung am Ende des Prozesses stehen wird. Unterfüttert werden die Kompetenzen in der 4. Klasse mit dem Medienführerschein. Gesellschaftliche Diskussionen machen deutlich, wie gewichtig das Thema Digitalisierung und Mediennutzung bereits geworden ist. Hessen ist somit das erste Bundesland, welches ein solches Fach einführt.
- Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik: Ab dem SJ 28/29 soll es dann 7 Deutschstunden pro Woche in der 1. Klasse geben. Angesichts der bundesweiten Kritik an sprachlichen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern im Durchschnitt gesehen ist dieser erneute Zuwachs sinnvoll. Lesezeit soll in der 3. und 4. Klasse Verbindlichkeit schaffen und zum Lesen anregen. Welche Auswirkungen hierbei auf die Stundentafel entstehen, was auch für das Fach Digitale Welt gilt, wird zu beobachten sein. Spezifische Förderung erfährt auch der Mathe-Unterricht in der 5. und 6. Klasse. Die Arbeit in Kleingruppen ist positiv hervorzuheben, fordert aber zur Kommentierung heraus, grundsätzlich und perspektivisch über die Frage von Klassenteilern nachzudenken. Kleiner Lerngruppen in allen Jahrgängen ermöglichen einen besseren Unterricht, und mehr Zeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Außerdem steht das digitale Mathe-Lernsystem „bettermarks“ über eine Landeslizenz für die Jahrgangsstufen 3 bis 13 zur Verfügung.
- Scharfe Kritik erfuhr vor einigen Monaten auch der Umgang mit Zuweisungen über den Sozialindex. Von den bereits gestrichenen Stellen kehren jeweils 100 im SJ 27/28 wie auch in 28/29 zurück. Nicht nur Oppositionsparteien im Landtag kritisieren, dass die bisherigen Streichungen nicht vollständig zurückgenommen werden.
- Einen Schritt in Richtung Stärkung des Leistungsgedankens gehen CDU und SPD durch einen Talente-Campus für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, Ehrungen für herausragende Absolventen an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien, und dem Ausbau des Landesfinaltags bei „Jugend trainiert für Olympia“ um eine eigenständige Großveranstaltung für Outdoor-Sportarten.
Das Bildungschancenpaket –> https://staatskanzlei.hessen.de/sites/staatskanzlei.hessen.de/files/2026-08/bildungschancenpaket_faktenblatt.pdf

