Im letzten Abiturdurchgang, aber auch bei einigen zentralen Abschlussprüfungen an Gesamtschulen, waren viele Korrekturen nur unter Missachtung der eigenen Bedürfnisse und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit machbar. Der dlh Offenbach fordert daher, sich im gesamten Schulamtsbezirk Offenbach an den fairen Regelungen einiger Schulen des Bezirks zu orientieren. So gibt es an ein paar Oberstufen die Möglichkeit, sich für die tatsächlich benötigten Korrekturtage und -stunden freistellen zu lassen, ohne lange mit der Schulleitung feilschen zu müssen oder eine starre Regelung akzeptieren zu müssen. Unter den starren Regelungen leiden häufig Teilzeitkräfte. Ein „Klassiker“ ist beispielsweise, dass Lehrkräfte pro zehn Erstkorrekturen einen unterrichtsfreien Korrekturtag erhalten. Ein unterrichtsfreier Korrekturtag bedeutet aber bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften den Ausfall von vier bis acht Unterrichtsstunden, bei Teilzeitkräften mitunter aber nur von zwei. Demzufolge müssen Teilzeitkräfte mehr in ihrer Freizeit arbeiten und das, obwohl sie aufgrund der Kinderbetreuung oder der Pflege Angehöriger bewusst die Arbeitszeit reduziert haben. Da hier häufig Frauen betroffen sind, handelt es sich um eine mittelbare Benachteiligung.
Der dlh Offenbach macht sich daher dafür stark, die gewährten Korrekturzeiten an der tatsächlichen Belastung auszurichten und sich an den best practice-Beispielen einiger Offenbacher Schulen zu orientieren.
Christof Schneller
dlh-Kreisvorsitzender Offenbach

