Warum werden gleichwertige
Leistungen unterschiedlich bezahlt?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-newsletter Schule und Corona vom 14.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie und Euch am langen Wochenende kurz anschreiben. Ergänzend zu den Berichten in den Medien schicke ich die offiziellen Schul- und Elternschreiben des HKM zu den Schulöffnungen und Versetzungsregelungen in diesem Schuljahr.
 
Zentrale Aussage bei letzteren ist: Alle Schülerinnen und Schüler, die am Ende des letzten Schuljahres regulär versetzt wurden (und zwar aufgrund ihrer Leistungen und nicht aufgrund der Ausnahmesituation), werden auch am Ende dieses Schuljahres versetzt (falls die Leistungen nicht ausreichen sollten, dann im Rahmen einer pädagogischen Versetzung). Nur die Kinder, die im letzten Schuljahr bei mangelhaften Leistungen aufgrund der Corona-Situation trotzdem in den nächsten Jahrgang aufgerückt sind, könnten in diesem Schuljahr nicht versetzt werden.
 
Genauere Informationen zur Umsetzung wird es in den nächsten Tagen sicher von den jeweiligen Schulleitungen geben.
Ich wünsche Ihnen und Euch ein schönes und erholsames Wochenende.
Mit den besten Grüßen,
Boris Krüger