Lehrkräfte müssen wohl
zaubern können!?

Antworten für Hessens Lehrkräfte

dlh-newsletter Schule und Corona vom 10.06.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als letzte Kreise oder kreisfreien Städte in Hessen sind Waldeck-Frankenberg und die Landeshauptstadt Wiesbaden in Stufe 2 der Landesverordnung gerutscht. Damit kehren auch hier alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht zurück. Der Blick richtet sich nun darauf, wie es bis zu den Sommerferien und auch danach weitergehen soll.
Schwerpunktthema: Pläne für den künftigen Schulalltag
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat heute über die Vorbereitung des kommenden Schuljahres beraten. Laut hessenschau.de wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Die Kultusminister der Länder haben nach Informationen der dpa vereinbart, dass alle Schulen nach den Sommerferien „dauerhaft im Regelbetrieb (…) mit allen Schulfächern und Unterrichtsstunden“ besucht werden sollen. Regelbetrieb bedeute, dass Unterricht in der Schule ohne weitere Einschränkungen erteilt und das schulische Leben wieder ermöglicht werde.
Auch außerschulische Angebote, wie Schulfahrten, würden wieder in „vollem Umfang“ ermöglicht, heißt es in dem Beschluss weiter. Der Schulbetrieb soll dabei nicht daran geknüpft werden, ob Schülerinnen und Schüler geimpft sind oder nicht. Nicht ausgeschlossen wird allerdings, dass auch im neuen Schuljahr weiterhin Masken getragen werden müssen.
Genaueres werden die einschlägigen Medien sicherlich morgen berichten.
Zuvor hatte news4teachers die Frage gestellt, wie der Schulbetrieb mit Blick auf die Corona-Pandemie nach den Sommerferien weitergehen soll:
Die Bundesschülerkonferenz warnt davor, die letzten Schulwochen vor der Sommerpause mit Tests und Prüfungen zu überfrachten. «Ich sehe eine große Gefahr, dass die oberste Priorität in den Schulen jetzt ist, Leistung abzuprüfen», sagte ihr Generalsekretär Dario Schramm:
Corona-Erkrankungen
Eine Corona-Erkrankung und mögliche Spätfolgen eines Erziehers oder eines Lehrers werden nicht als Berufskrankheit anerkannt – grundsätzlich nicht. Dabei haben sich insgesamt fast 50.000 Angehörige der Berufsgruppe infiziert. Trotzdem besteht für sie die Chance, eine Erkrankung als „Arbeitsunfall“ anerkennen zu lassen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:
Maskenpflicht
In einigen Regionen Deutschlands dürfen Schülerinnen und Schüler wieder ohne Maske im Unterricht sitzen, wie der SPIEGEL berichtet:
Auch Bayern überlegt, ob die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben werden soll:
Luftreiniger
Der Main-Taunus-Kreis hat alle Räume seiner Schulen, in denen dies nötig ist, mit Luftreinigern ausgestattet. Darüber berichtet die FAZ von gestern (s. Anhang).
Gleiches fordert der Landeselternrat Niedersachsen für sein komplettes Bundesland, und dazu noch kleinere Klassen:
Digitalisierung
Eine Elterninitiative aus Hessen setzt sich dafür ein, dass die Schulen auch nach dem 31.7. weiter mit Microsoft Teams arbeiten dürfen. Eine Pressemeldung der Initiative sowie einen Bericht aus der FAZ von gestern darüber habe ich angehängt.
Verbände
Mich haben meherere Anfragen von Mitgliedern der Teilverbände des dlh erreicht, ob ihre dienstlichen Endgeräte, die sie in diesen Tagen erhalten werden oder schon erhalten haben, unter den Schutz der Diensthaftpflichtversicherung fällt, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Herr Dietz, der Justiziar des hphv, wird dies exemplarisch eruieren, hat mir einstweilen aber schon mitgeteilt:
Aktuell gehe ich davon aus, dass auch die Leihgeräte vom Versicherungsschutz mit umfasst sind, sicher ist das aber erst nach einer Antwort. Das Haftungsrisiko ist ja eh sehr gering, denn der Dienstherr haftet gegenüber dem Schulträger für seine Bediensteten. Diese können lediglich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in Haftung genommen werden. Daher ist die Diskussion eher akademischer Art.
Der dbb Hessen macht alle Mitglieder von Personalräten auf folgenden wichtigen Sachverhalt aufmerksam:
Nach Ablauf der alten Wahlperiode der Personalräte in Hessen Ende Mai dieses Jahres gelten die vormaligen Ausnahmeregelungen analog des Covid-19-Abmilderungsgesetzes nicht mehr.
Damit sind ab dem 1. Juni dieses Jahres Personalratssitzungen und Beschlussfassungen nach dem HPVG nur noch in der klassischen Form möglich.
Eine Regelung, die in Anlehnung an die jüngste Novelle des BPersVG unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig alternative Sitzungs- und Beschlussfassungsformen vorsieht, soll mit dem 3. DRÄndG in das HPVG aufgenommen werden.
Dieses wird jedoch voraussichtlich erst zur Jahreswende in Kraft treten.
Länder
– Nordrhein-Westfalen: